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BaFög

 
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Valen MacLeod
Antitheist



Anmeldungsdatum: 11.12.2004
Beiträge: 6172
Wohnort: Jenseits von Eden

Beitrag(#862940) Verfasst am: 18.11.2007, 00:05    Titel: BaFög Antworten mit Zitat

Ich mache ja ab Januar die Vorbereitung auf die Z-Prüfung. Also hab ich noch etwas mehr als 3 Semester Zeit mich zu informieren.

Weis jemand wo es die besten Infos über Bäfög im Internet gibt? Google ist da ziemlich zugemüllt...

Mir geht es darum: wer kriegt unter welchen Bedingungen wieviel... sprich: "Kriege ich als 39, dann 40jähriger Familienvater überhaupt noch was?"

Hab heut' in der Zeitung gelesen, dass das BaFög auf 643 Öre angehoben wird. Und dass es einen betreuungszuschlag gibt. Und dass man ab 2008 400 Öre/Monat dazuverdienen darf...

Whow... 643... das ist ja dopplt so viel wie das ALG II!!!
_________________
V.i.S.d.P.:Laird Valen MacLeod (Pseudonym!)
"... Wenn das hier das Haus Gottes ist, Junge, warum blühen hier dann keine Blumen, warum strömt dann hier kein Wasser und warum scheint dann hier die Sonne nicht, Bürschchen?!" <i>Herman van Veen</i>
Das Schlimme an meinen Katastrophenszenarien ist... dass ich damit über kurz oder lang noch immer Recht behielt.
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tribun
registrierter User



Anmeldungsdatum: 11.09.2007
Beiträge: 495
Wohnort: Bayern

Beitrag(#862954) Verfasst am: 18.11.2007, 00:14    Titel: Antworten mit Zitat

Über 30 gibt's nichts mehr.

643 ist MIT Miete.

Und besonders erstrebenswert ist es wegen der Teilrückzahlung nicht.
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Yamato
Teeist



Anmeldungsdatum: 21.08.2004
Beiträge: 4548
Wohnort: Singapore

Beitrag(#862964) Verfasst am: 18.11.2007, 00:19    Titel: Re: BaFög Antworten mit Zitat

Valen MacLeod hat folgendes geschrieben:
Whow... 643... das ist ja dopplt so viel wie das ALG II!!!

Das ist aber nur der Bedarf, davon wird noch eine Menge abgezogen (das was einem selbst zugemutet werden kann, oder eben den Eltern). Ich bekomme zum Beispiel nur 212 wovon ich die Hälfte irgendwann zurückzahlen muss.
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Valen MacLeod
Antitheist



Anmeldungsdatum: 11.12.2004
Beiträge: 6172
Wohnort: Jenseits von Eden

Beitrag(#862965) Verfasst am: 18.11.2007, 00:20    Titel: Antworten mit Zitat

tribun hat folgendes geschrieben:
Über 30 gibt's nichts mehr.

Das ist aber schade! Gibt es da etwas vergleichbares für Ältere? SeniorenBaFög?

tribun hat folgendes geschrieben:
643 ist MIT Miete.

Ist immer noch deutlich mehr!
130 anteilige angemessene Miete + 311 ALG II für Verheiratete = 441 Euronen.

Sind schon mal 202 Euro mehr für den Studi nach deiner Rechnung.

Und man darf nur 100 Euro ohne Abzug dazuverdienen. Beim Bafög sogar 400.

Sind wir schon bei 502 Euro für den Studi.
_________________
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tribun
registrierter User



Anmeldungsdatum: 11.09.2007
Beiträge: 495
Wohnort: Bayern

Beitrag(#863004) Verfasst am: 18.11.2007, 00:45    Titel: Antworten mit Zitat

Valen MacLeod hat folgendes geschrieben:
Gibt es da etwas vergleichbares für Ältere? SeniorenBaFög?


Höchstwahrscheinlich Nein. Sonst würden es einige in Anspruch nehmen.

Das Problem in unserem Bildungssystem ist, dass es finanziell später kaum was zulässt.
Wechselt man außerhalb von eng gesetzten Grenzen den Studiengang, dann ist man schon den BaföG-Anspruch los.
Sobald man wo immatrikuliert ist, hat man übrigens keinen Anspruch auf ALGII. (Nach der staatlichen Logik steht man da nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung, und es soll nicht der Ausbildungsförderung dienen)
Wenn man wo immatrikuliert ist, und keinen Bafög-Anspruch hat, hat man eigentlich gar keinen Anspruch. Für Hartz4 muss man sich dann exmatrikulieren.
Hört sich krank an, ist aber so geregelt.


Valen MacLeod hat folgendes geschrieben:

tribun hat folgendes geschrieben:
643 ist MIT Miete.

Ist immer noch deutlich mehr!
130 anteilige angemessene Miete + 311 ALG II für Verheiratete = 441 Euronen.

Sind schon mal 202 Euro mehr für den Studi nach deiner Rechnung.

Und man darf nur 100 Euro ohne Abzug dazuverdienen. Beim Bafög sogar 400.

Sind wir schon bei 502 Euro für den Studi.


Das ist alles nicht so gut, wie Du das hier vorrechnest. Die meisten Studenten würden bestimmt lieber ALGII nehmen als BaföG.
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Valen MacLeod
Antitheist



Anmeldungsdatum: 11.12.2004
Beiträge: 6172
Wohnort: Jenseits von Eden

Beitrag(#867455) Verfasst am: 23.11.2007, 21:49    Titel: Antworten mit Zitat

Ich hab jetzt von etwas gehört, was sich Meister-Bafög nennt... Weiss jemand was drüber?
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Valen MacLeod
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Anmeldungsdatum: 11.12.2004
Beiträge: 6172
Wohnort: Jenseits von Eden

Beitrag(#867469) Verfasst am: 23.11.2007, 22:08    Titel: Antworten mit Zitat

tribun hat folgendes geschrieben:
Das ist alles nicht so gut, wie Du das hier vorrechnest. Die meisten Studenten würden bestimmt lieber ALGII nehmen als BaföG.

Ich weiss, dass es geschönt ist. Kleine dialektische Fingerübung... Smilie
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Raphael
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Anmeldungsdatum: 01.02.2004
Beiträge: 8362

Beitrag(#867572) Verfasst am: 24.11.2007, 00:02    Titel: Antworten mit Zitat

www.bafoeg.bmbf.de
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Miach
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Anmeldungsdatum: 25.01.2006
Beiträge: 853

Beitrag(#867688) Verfasst am: 24.11.2007, 12:23    Titel: Antworten mit Zitat

Valen MacLeod hat folgendes geschrieben:
Ich hab jetzt von etwas gehört, was sich Meister-Bafög nennt... Weiss jemand was drüber?


Das beziehe ich momentan, ich befinde mich in einer beruflichen Weiterbildung.
Setzt sich zusammen aus einem staatlichen Zuschuss, und einem zinslosen Darlehen, daß nach einer Karenzzeit nach der Ausbildung in monatlichen Raten zurückbezahlt werden muss.
Dort gibt es keine Altersgrenze. Du kannst dich unter der AFBG-Infohotline beraten lassen, ob Du in Frage kommst, auf der Internetseite http://www.meister-bafoeg.info/ kannst Du wenn Du in Frage kommst, den Antrag runterladen, und schon vorab ausrechnen lassen, wieviel Du in etwa bekommst. Wartezeit von drei Monaten bis zum endgültigen Entscheid einkalkulieren....
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Valen MacLeod
Antitheist



Anmeldungsdatum: 11.12.2004
Beiträge: 6172
Wohnort: Jenseits von Eden

Beitrag(#868424) Verfasst am: 25.11.2007, 17:32    Titel: Antworten mit Zitat

Miach hat folgendes geschrieben:
Du kannst dich unter der AFBG-Infohotline beraten lassen, ob Du in Frage kommst, auf der Internetseite http://www.meister-bafoeg.info/ kannst Du wenn Du in Frage kommst, den Antrag runterladen, und schon vorab ausrechnen lassen, wieviel Du in etwa bekommst. Wartezeit von drei Monaten bis zum endgültigen Entscheid einkalkulieren....


Ist es sinnvoller dort anzurufen oder sich erst durch die Seite zu wursteln?
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Miach
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Anmeldungsdatum: 25.01.2006
Beiträge: 853

Beitrag(#868540) Verfasst am: 25.11.2007, 20:14    Titel: Antworten mit Zitat

Valen MacLeod hat folgendes geschrieben:
Miach hat folgendes geschrieben:
Du kannst dich unter der AFBG-Infohotline beraten lassen, ob Du in Frage kommst, auf der Internetseite http://www.meister-bafoeg.info/ kannst Du wenn Du in Frage kommst, den Antrag runterladen, und schon vorab ausrechnen lassen, wieviel Du in etwa bekommst. Wartezeit von drei Monaten bis zum endgültigen Entscheid einkalkulieren....


Ist es sinnvoller dort anzurufen oder sich erst durch die Seite zu wursteln?


Ich hab die Erfahrung gemacht, daß dort an der Hotline richtig nette Menschen sitzen, die Spaß daran haben einem zu helfen. Als ich mich fragte, ob mir nicht eventuell Meister-Bafoeg zustünde, habe ich erst angerufen, um das zu checken.
Ich denke, der Anruf wäre sinnvoller, denn das Beamtendeutsch... Mit den Augen rollen
Ich hatte jedenfalls im Gegensatz zu dem Kontakt mit anderen Sozialbehörden nicht den Eindruck, daß man nicht umfassend genug aufklärt, obwohl bestimmt genauso bei dieser Behörde keine "Aufklärungspflicht" besteht. Versuch macht kluch.... Mr. Green
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göttertod
Atheist und Zweifelsäer



Anmeldungsdatum: 20.08.2004
Beiträge: 1565
Wohnort: Freiburg

Beitrag(#868547) Verfasst am: 25.11.2007, 20:25    Titel: Antworten mit Zitat

Da ich selbst gerade mein Abi nachhole (bin seit November 30 Jahre) habe ich mich vor längerem mal schlau gemacht.

Gut ist diese Seite:

http://www.bafoeg-rechner.de/

Für alle über 30 Jahre folgendes:

Zitat:
4. Bei Beginn der Ausbildung über 30 Jahre

Seid Ihr bei Beginn des Ausbildungsabschnitts (was ein "Ausbildungsabschnitt" ist, dazu siehe hier) bereits über 30, werdet Ihr auf jeden Fall elternunabhängig gefördert, sofern Ihr denn überhaupt noch Anspruch auf BAföG habt. Dies ist nur dann der Fall, wenn ...
Ihr die Zugangsberechtigung zum Studium auf dem Zweiten Bildungsweg, also an einer Fachoberschule (die eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt), einem Abendgymnasium, einem Kolleg o. ä. erworben und dabei das 30. Lebensjahr überschritten habt und - wichtig - Ihr sofort nach Erwerb der Hochschulreife mit dem Studium begonnen habt (sofern Ihr nicht durch einen der nachfolgenden Gründe daran gehindert wart)
Ihr durch persönliche oder familiäre Gründe daran gehindert wart, das Studium vor Überschreiten der Altersgrenze von 30 Jahren zu beginnen. Dies können sein: Erziehung von Kindern bis zu 10 Jahren, Betreuung von behinderten oder aus anderen Gründen auf Hilfe angewiesenen Kinder, Erkrankung, Schwangerschaft, Behinderung, Nichtzulassung zur gewählten Ausbildung im Auswahlverfahren, mind. achtjährige Dienstverpflichtung bei der Bundeswehr oder dem BGS (Dienstbeginn aber vor dem 23. Geburtstag!) Bei der Prüfung der Frage, ob die Ausbildung nicht schon zu einem früheren Zeitpunkt vor Vollendung des 30. Lebensjahres hätte begonnen werden können, bleibt laut VwV 10.3.4. eine Orientierungsphase von insgesamt bis zu 3 Jahren zwischen dem Abschluss der allgemein bildenden Schule und dem Beginn der Kindererziehung außer Betracht.
Auch im Falle eines Hinderungsgrundes gilt: Nach dessen Wegfall müsst Ihr unverzüglich mit der Ausbildung beginnen!

Ihr durch eine einschneidende Veränderung der persönlichen Verhältnisse (z. B. Scheidung oder Tod des Ehegatten) bedürftig geworden seid und noch keine BAföG-förderungsfähige Ausbildung abgeschlossen habt. Bedürftigkeit meint hier, dass Ihr über kein einzusetzendes Vermögen im Sinne des § 90 SGB XII verfügt und Euer monatliches Einkommen die nach § 85 SGB XII maßgebliche Einkommensgrenze nicht übersteigt. (Zur Orientierung: Bei dem SGB XII handelt es sich um das in das Sozialgesetzbuch integrierte Bundessozialhilfegesetz.) Und auch hier: Unverzüglicher Ausbildungsbeginn (s. o.)!


bei mir trifft der Zweite Bildungsweg zu...ich mache auch sofort weiter und bekomme somit Bafög

sonst einfach weiter stöbern
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auf dass die Bücher von "Iain Banks" Wirklichkeit werden
The Jimmy Dore Show
jede Tradition ist es wert sich an sie zu erinnern, aber nicht jede Tradition ist es wert gelebt zu werden
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Derrick
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Anmeldungsdatum: 27.04.2007
Beiträge: 118

Beitrag(#868690) Verfasst am: 25.11.2007, 22:21    Titel: Antworten mit Zitat

Ich bin kein Freund von BAFÖG.
Die ersten Semester meines Studiums habe ich BAFÖG bezogen. Da ich nicht den Höchstsatz bekam, war es jetzt nicht umwerfend viel.
Allerdings schleppt man die Schulden davon nachher mit sich rum, vor allem wenn man nicht direkt den Super-Job bekommt. Auch wenn ich monatlich nicht so viel erhalten habe und nur ein paar Semester, läppert sich das ganze auf einen stolzen Betrag
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Sanne
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Anmeldungsdatum: 05.08.2003
Beiträge: 12088
Wohnort: Nordschland

Beitrag(#869875) Verfasst am: 27.11.2007, 11:13    Titel: Antworten mit Zitat

göttertod hat folgendes geschrieben:

http://www.bafoeg-rechner.de/

Für alle über 30 Jahre folgendes:

Zitat:
4. Bei Beginn der Ausbildung über 30 Jahre

Seid Ihr bei Beginn des Ausbildungsabschnitts (was ein "Ausbildungsabschnitt" ist, dazu siehe hier) bereits über 30, werdet Ihr auf jeden Fall elternunabhängig gefördert, sofern Ihr denn überhaupt noch Anspruch auf BAföG habt. Dies ist nur dann der Fall, wenn ...
....
Ihr durch persönliche oder familiäre Gründe daran gehindert wart, das Studium vor Überschreiten der Altersgrenze von 30 Jahren zu beginnen. Dies können sein: Erziehung von Kindern bis zu 10 Jahren, Betreuung von behinderten oder aus anderen Gründen auf Hilfe angewiesenen Kinder, Erkrankung, Schwangerschaft, .... Bei der Prüfung der Frage, ob die Ausbildung nicht schon zu einem früheren Zeitpunkt vor Vollendung des 30. Lebensjahres hätte begonnen werden können, bleibt laut VwV 10.3.4. eine Orientierungsphase von insgesamt bis zu 3 Jahren zwischen dem Abschluss der allgemein bildenden Schule und dem Beginn der Kindererziehung außer Betracht.
Auch im Falle eines Hinderungsgrundes gilt: Nach dessen Wegfall müsst Ihr unverzüglich mit der Ausbildung beginnen!

Ihr durch eine einschneidende Veränderung der persönlichen Verhältnisse (z. B. Scheidung oder Tod des Ehegatten) bedürftig geworden seid und noch keine BAföG-förderungsfähige Ausbildung abgeschlossen habt. Bedürftigkeit meint hier, dass Ihr über kein einzusetzendes Vermögen im Sinne des § 90 SGB XII verfügt und Euer monatliches Einkommen die nach § 85 SGB XII maßgebliche Einkommensgrenze nicht übersteigt. (Zur Orientierung: Bei dem SGB XII handelt es sich um das in das Sozialgesetzbuch integrierte Bundessozialhilfegesetz.) Und auch hier: Unverzüglicher Ausbildungsbeginn (s. o.)!


Trifft auf mich alles zu, bis auf den unverzüglichen Ausbildungsbeginn... Inzwischen sind die Kinder nämlich über 10, und ich hab immer noch keine Ausbildung begonnen Bitte nicht!
Hatte vor ein paar Wochen diesbezüglich beim Bafög-Amt angerufen.

Heißt im Klartext für mich: Ausbildung nur als betriebliche A. mit Ausbildungsvergütung. Vielleicht finde ich ja noch mal einen Ausbildungsplatz.
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Heizölrückstoßabdämpfung
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Anmeldungsdatum: 26.07.2007
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Beitrag(#869880) Verfasst am: 27.11.2007, 11:21    Titel: Antworten mit Zitat

Derrick hat folgendes geschrieben:
Ich bin kein Freund von BAFÖG.
Die ersten Semester meines Studiums habe ich BAFÖG bezogen. Da ich nicht den Höchstsatz bekam, war es jetzt nicht umwerfend viel.
Allerdings schleppt man die Schulden davon nachher mit sich rum, vor allem wenn man nicht direkt den Super-Job bekommt. Auch wenn ich monatlich nicht so viel erhalten habe und nur ein paar Semester, läppert sich das ganze auf einen stolzen Betrag


Jup, aber manche (ich z.B.) hätten sonst gar nicht die Möglichkeit zu studieren. Da zahl ich das jetzt wirklich gern ab, zudem muss man auch nicht den vollen Betrag zurückzahlen.
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Carmen256
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Anmeldungsdatum: 25.03.2007
Beiträge: 306
Wohnort: Nalbach

Beitrag(#870135) Verfasst am: 27.11.2007, 17:19    Titel: Re: BaFög Antworten mit Zitat

Yamato hat folgendes geschrieben:
Valen MacLeod hat folgendes geschrieben:
Whow... 643... das ist ja dopplt so viel wie das ALG II!!!

Das ist aber nur der Bedarf, davon wird noch eine Menge abgezogen (das was einem selbst zugemutet werden kann, oder eben den Eltern). Ich bekomme zum Beispiel nur 212 wovon ich die Hälfte irgendwann zurückzahlen muss.


Ja klar, für Studenten wird die Förderung i.d.R. zur Hälfte als Zuschuss und zur anderen Hälfte als unverzinsliches Darlehen gewährt. Überschreitet der Student die Förderungshöchstdauer erhält er die Ausbildungsförderung nur noch als verzinsliches Bankdarlehen.
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Carmen256
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Anmeldungsdatum: 25.03.2007
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Beitrag(#870147) Verfasst am: 27.11.2007, 17:28    Titel: Antworten mit Zitat

Übrigens am 20.Dez. berät der Bundesrat, ob Schüler und Studenten ab 01.Okt.08 zehn Prozent mehr BAföG erhalten.
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Valen MacLeod
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Anmeldungsdatum: 11.12.2004
Beiträge: 6172
Wohnort: Jenseits von Eden

Beitrag(#870487) Verfasst am: 27.11.2007, 22:38    Titel: Antworten mit Zitat

Gibt es noch andere Föderungen mit denen man seinen Lebensunterhalt sichern kann, solange man studiert? Und 39 und älter ist?
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Sanne
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Anmeldungsdatum: 05.08.2003
Beiträge: 12088
Wohnort: Nordschland

Beitrag(#870564) Verfasst am: 27.11.2007, 23:43    Titel: Antworten mit Zitat

Valen MacLeod hat folgendes geschrieben:
Gibt es noch andere Föderungen mit denen man seinen Lebensunterhalt sichern kann, solange man studiert? Und 39 und älter ist?

Vielleicht bekommst du von irgendjemand ein Stipendium. Oder geh nebenher arbeiten Schulterzucken
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Carmen256
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Anmeldungsdatum: 25.03.2007
Beiträge: 306
Wohnort: Nalbach

Beitrag(#871022) Verfasst am: 28.11.2007, 17:05    Titel: Antworten mit Zitat

Valen MacLeod hat folgendes geschrieben:
Gibt es noch andere Föderungen mit denen man seinen Lebensunterhalt sichern kann, solange man studiert? Und 39 und älter ist?


Eigentlich sind alle Studenten nach dem Sozialgesetzbuch vom Erhalt der Sozialhilfe ausgeschlossen, sofern sie Bafög erhalten könnten
- Ausnahmen bilden die besonderen Härtefällen. Hier kann Sozialhilfe gewährt werden.
- Besonderer Härtefall bedeutet, dass eine unzumutbar vorhanden ist (Amtsdeutsch).
- Der Studiumsabgebruch ist keine Härtefall, auch wenn es zur Existenzsicherung galt
- Sozialhilfe kann bei Behinderung, Schwangerschaft oder (chronischer) Krankheit gewährt werden.
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