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Menschenrechte - Schattenberichte

 
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Femina
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Anmeldungsdatum: 24.07.2005
Beiträge: 1038

Beitrag(#880562) Verfasst am: 09.12.2007, 22:32    Titel: Menschenrechte - Schattenberichte Antworten mit Zitat

Menschenrechte - Schattenberichte

Das Institut für Menschenrechte in Berlin unterstützt Nichtregierungsorganisationen (NGO´s) beratend bei der Erstellung so genannter Schattenberichte. Ich war in der letzten Woche bei einem Workshop zu dem Thema und möchte das hier einfach mal vorstellen. Vielleicht liest das ja hier jemand, der mit seiner Organisation auch so einen Schattenbericht erstellen will.

Der Schattenbericht soll in erster Linie eine Antwort auf den sechsten Bericht der BRD zum „Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Beseitigung jeder Form der Diskriminierung der Frau“ (CEDAW) sein. Ich schau mal, ob ich das Übereinkommen CEDAW, sowie den 6. Bericht der Bundesregierung hier anhängen kann. Wenn nicht, kann ich die Dokumente auch per mail verschicken.

CEDAW ist natürlich nicht das einzige Menschenrechtsabkommen. Es gibt da noch verschiedene. Unter anderem zum Schutz der Kinder, zum Schutz der Behinderten (ich glaube allerdings, von Deutschland nicht unterschrieben), Wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (CESCR) und ein paar wohl noch. Für jedes dieser Abkommen, das Deutschland unterschrieben hat, muss von der Bundesregierung alle 4 Jahre ein Bericht vorgelegt werden. Nichtregierungsorganisationen (NGO´s) können dazu Schattenberichte schreiben und damit evt. was zur Besserung der Situation beitragen. Aktuell ist nur die Schattenberichterstellung zu CEDAW möglich, weil die gerade fällig ist. Andere sind erst wieder in zwei Jahren dran oder so. Die Berichte können auch auf Verletzungen anderer Übereinkommen zum Menschenrecht hinweisen (Querverweise).

Bis zur vollständigen Erstellung der Schattenberichte zu CEDAW ist bis Ende 2008 Zeit.

Die NGO´s können sowohl ihren eigenen Schattenbericht abliefern als auch sich an der Erstellung eines globalen Schattenberichtes beteiligen, der vom Deutschen Frauenrat gemanaged wird. Dies allerdings nur, wenn sie die finanziellen Mittel dafür bewilligt bekommen. Das funktioniert dann so, dass Punkt für Punkt den Bericht der Bundesregierung kommentiert werden sollte (alle Punkte, die jeweils relevant sind), was in einen globalen Schattenbericht einfließt, in dem auch andere Organisationen zu ihren relevanten Themen ihre Antwort geschrieben haben. Wenn die das alles zusammen geschrieben haben, bekommen die NGO´s den Entwurf und können noch Änderungen beantragen, wo sie sich nicht richtig interpretiert sehen.

Der Schattenbericht sollte als Empfehlung formuliert werden, nicht als Vorschrift. Er kann kurz gehalten sein (wird von denen präferiert, da mehrere Schattenberichte erwartet werden und es sonst insgesamt alles zu lang wird), aber auch Längen bis zu 50 Seiten annehmen. Es kursieren zwei Schattenberichte aus vergangenen Perioden (KOK und Wirus.berlin), die auch ungefähr so lang sind.

Wenn der Schattenbericht fertig ist, muss er professionell ins Englische übersetzt werden. Dann muss der Bericht diverse Male kopiert werden. Man braucht mindestens 46 Exemplare für eine Konferenz in Genf. Da sind dann andere Teilnehmerstaaten, die sich evt. dafür interessieren, andere NGO´s, eine Kommission, Presse, Politiker, …. Auf jeden Fall sollten die NGO´s mit ihrem Schattenbericht Öffentlichkeitsarbeit betreiben. Die Antidiskriminierungsstelle beim BMFSFJ sollte ihn zum Lesen bekommen, auch möglichst viele Politiker. Immerhin bekommen sie dann ja die Chance, jetzt schon mal aktiv zu werden, bevor es dann von der UNO eins auf den Deckel gibt.

Es werden selbstverständlich Kosten anfallen. Insbesondere für den Druck bzw. Kopien des Schattenberichtes, Porto für das Versenden, Übersetzungskosten, Reisekosten, evt. Kosten für eine juristische Prüfung. Eventuell gibt es dafür einen kleinen Zuschuss. Das allerdings ist noch nicht beschlossen. Dieser Zuschuss würde auch nie die gesamten Kosten decken. Restliche Kosten müssen die NGO´s selbst tragen.

Wenn ein Schattenbericht fertig ist, sollte er am Besten auf der Seite der NGO als Volltext und zum Download zur Verfügung stellen. Dann werden zum Beispiel auch die maßgeblich beteiligten Organisationen, wie der Deutsche Frauenrat und das Institut für Menschenrechte dorthin verlinken.

Wir bauen ein Netzwerk zwischen allen auf, die sich an der Schattenberichterstellung beteiligen. Jeder kann seine e-mail-Adresse und weitere Kontaktdaten dazu in einen Verteiler geben.

Wenn jemand interessiert ist, mit seiner Organisation da mit zu machen, da diese in irgendeiner Weise die Menschenrechte (hier die der Frau) verletzt sieht, kann er bzw. sie sich an das Institut für Menschenrechte werden.
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