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Frage nach dem Ehestand verboten???

 
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ateyim
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Anmeldungsdatum: 21.05.2007
Beiträge: 3656
Wohnort: Istanbul

Beitrag(#909577) Verfasst am: 15.01.2008, 15:56    Titel: Frage nach dem Ehestand verboten??? Antworten mit Zitat

habe in der Hürriyet folgenden Artikel gefunden, von dem ich einen Ausschnitt übersetzen möchte.
Zitat:
Die Frage "Sind sie verheiratet" ist verboten

Die Situation der Arbeitgeber wird in der EU aufgrund des Antidiskriminierungsgesetzes immer schwieriger. Waehrend eines Einstellungsgespraechs dürfen folgende Fragen nicht mehr gestellt werden:

1. sind Sie verheiratet?
2. planen Sie zu heiraten?
3. wie alt sind Sie?
4. haben Sie Kinder?
5. wer passt auf Ihre Kinder auf?
6. Welche Religionszugehörigkeit haben Sie?
7. Gehören Sie einer Gewerkschaft an?
8. Welche Partei unterstützen Sie?
9. Sind sie homosexuell?

Was eine dieser Fragen gestellt werden sollte, hat der Betroffene das Recht, eine Klage auf Schmerzensgeld gegen die Firma einzureichen.


Meine Frage richtet sich eigentlich auf Frage Nummer 3... weiss ich das als Personalleiter das Alter des Bewerbers nicht aus der schriftlichen Bewerbung schon? Oder kann ich daraus schliessen, dass ich mein Alter in der Bewerbung nicht mehr angeben muss????

alle anderen Fragen sind ja OK... wobei ich mich wundere, warum die Fragen 1, 2 und 4 nicht gestellt werden dürfen, aber die Frage, ob man Kinder für die Zukunft plane, ist noch zulaessig?

oder ist es hier einfach nur vergessen worden?
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Holly Blue
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Anmeldungsdatum: 15.02.2005
Beiträge: 2684

Beitrag(#909586) Verfasst am: 15.01.2008, 16:01    Titel: Antworten mit Zitat

Es ist ganz einfach so:
Eine Bekannte von mir gab in ihrer Bewerbung an, dass sie verheiratet ist. Sie ist 24 Jahre alt und hat keine Kinder. Sie hat ewig lange gebraucht, um einen Job nach dem Studium zu finden. Erst, als man ihr den Tipp gab, nicht anzugeben, dass sie verheiratet ist, hat es geklappt.
Man kann darüber spekulieren, ob sich die Arbeitgeber bei einer verheirateten jungen Frau die Frage stellen, ob sie wohl bald auch Kinder haben will. Und das bedeutet: Mutterschaftsurlaub, eventuell nur noch Teilzeitbeschäftigung möglich.
Da ist es ja klar, dass ich lieber jemand nehme, der mit der Kinderplanung abgeschlossen hat.
Klar, das kann man nicht daran fest machen, ob jemand verheiratet ist, aber die Chancen steigen natürlich...

Ich beantworte grundsätzlich keine Fragen, die sich nicht direkt auf das Arbeitsfeld beziehen.
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Konstrukt
konstruktiver Radikalist



Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 6587
Wohnort: Im Barte des Propheten

Beitrag(#909588) Verfasst am: 15.01.2008, 16:04    Titel: Re: Frage nach dem Ehestand verboten??? Antworten mit Zitat

ateyim hat folgendes geschrieben:
habe in der Hürriyet folgenden Artikel gefunden, von dem ich einen Ausschnitt übersetzen möchte.
Zitat:
Die Frage "Sind sie verheiratet" ist verboten

Die Situation der Arbeitgeber wird in der EU aufgrund des Antidiskriminierungsgesetzes immer schwieriger. Waehrend eines Einstellungsgespraechs dürfen folgende Fragen nicht mehr gestellt werden:

1. sind Sie verheiratet?
2. planen Sie zu heiraten?
3. wie alt sind Sie?
4. haben Sie Kinder?
5. wer passt auf Ihre Kinder auf?
6. Welche Religionszugehörigkeit haben Sie?
7. Gehören Sie einer Gewerkschaft an?
8. Welche Partei unterstützen Sie?
9. Sind sie homosexuell?

Was eine dieser Fragen gestellt werden sollte, hat der Betroffene das Recht, eine Klage auf Schmerzensgeld gegen die Firma einzureichen.


Meine Frage richtet sich eigentlich auf Frage Nummer 3... weiss ich das als Personalleiter das Alter des Bewerbers nicht aus der schriftlichen Bewerbung schon? Oder kann ich daraus schliessen, dass ich mein Alter in der Bewerbung nicht mehr angeben muss????

alle anderen Fragen sind ja OK... wobei ich mich wundere, warum die Fragen 1, 2 und 4 nicht gestellt werden dürfen, aber die Frage, ob man Kinder für die Zukunft plane, ist noch zulaessig?

oder ist es hier einfach nur vergessen worden?


Im Vorstellungsgespräch: "Erzählen sie mal was über sich"...Darauf der Bewerber: "Nee, mach ich nicht". Wird der Bewerber eingestellt?
Der soziale Hintergrund ist für einen Arbeitsgeber ggf. ein wesentliches Kriterium. Gesetzliche Verbote oder Vorgaben dieser Art sind absoluter Blödsinn. Erstens wissen Arbeitgeber wie sie damit umgehen können, zweitens werden Bewerber die sich auf derartige Gesetze berufen erst gar nicht eingestellt. Wasserdichte Gründe für eine Nichteinstellung zu finden ist nun wahrlich nicht schwer.
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"Geisteskrank den eignen Namen sagen: Ich ich ich ich denke also bin ich - Bin ich nicht! Ich ist geisteskrank. Und kauf mir was." (Peter Licht)
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Mario Hahna
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Anmeldungsdatum: 04.04.2005
Beiträge: 9607
Wohnort: München

Beitrag(#909590) Verfasst am: 15.01.2008, 16:06    Titel: Antworten mit Zitat

http://www.zm-online.de/m5a.htm?/zm/21_06/pages2/recht.htm
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Anmeldungsdatum: 04.04.2005
Beiträge: 9607
Wohnort: München

Beitrag(#909591) Verfasst am: 15.01.2008, 16:08    Titel: Re: Frage nach dem Ehestand verboten??? Antworten mit Zitat

Konstrukt hat folgendes geschrieben:

Im Vorstellungsgespräch: "Erzählen sie mal was über sich"...Darauf der Bewerber: "Nee, mach ich nicht". Wird der Bewerber eingestellt?
Der soziale Hintergrund ist für einen Arbeitsgeber ggf. ein wesentliches Kriterium. Gesetzliche Verbote oder Vorgaben dieser Art sind absoluter Blödsinn. Erstens wissen Arbeitgeber wie sie damit umgehen können, zweitens werden Bewerber die sich auf derartige Gesetze berufen erst gar nicht eingestellt. Wasserdichte Gründe für eine Nichteinstellung zu finden ist nun wahrlich nicht schwer.


Nein! Denn du darfst bei unzulässigen Fragen ungestraft lügen! Bringt also sehr wohl etwas Cool
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Anmeldungsdatum: 04.04.2005
Beiträge: 9607
Wohnort: München

Beitrag(#909592) Verfasst am: 15.01.2008, 16:11    Titel: Re: Frage nach dem Ehestand verboten??? Antworten mit Zitat

ateyim hat folgendes geschrieben:
Meine Frage richtet sich eigentlich auf Frage Nummer 3... weiss ich das als Personalleiter das Alter des Bewerbers nicht aus der schriftlichen Bewerbung schon? Oder kann ich daraus schliessen, dass ich mein Alter in der Bewerbung nicht mehr angeben muss????


Er weiß es schon. Wenn du es nicht angibst ist es auffällig. Interessanter ist die Frage, ob du es falsch angeben darfst. Kommt wohl auf den Job an.

ateyim hat folgendes geschrieben:

oder ist es hier einfach nur vergessen worden?


Grds. auch unzulässig.
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narziss
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 21939

Beitrag(#909593) Verfasst am: 15.01.2008, 16:13    Titel: Re: Frage nach dem Ehestand verboten??? Antworten mit Zitat

Konstrukt hat folgendes geschrieben:
Im Vorstellungsgespräch: "Erzählen sie mal was über sich"...Darauf der Bewerber: "Nee, mach ich nicht". Wird der Bewerber eingestellt?
Der soziale Hintergrund ist für einen Arbeitsgeber ggf. ein wesentliches Kriterium. Gesetzliche Verbote oder Vorgaben dieser Art sind absoluter Blödsinn. Erstens wissen Arbeitgeber wie sie damit umgehen können, zweitens werden Bewerber die sich auf derartige Gesetze berufen erst gar nicht eingestellt. Wasserdichte Gründe für eine Nichteinstellung zu finden ist nun wahrlich nicht schwer.
Eben damit das nicht geschieht, gibt es doch das Recht auf Schmerzensgeld.
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Konstrukt
konstruktiver Radikalist



Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 6587
Wohnort: Im Barte des Propheten

Beitrag(#909597) Verfasst am: 15.01.2008, 16:16    Titel: Re: Frage nach dem Ehestand verboten??? Antworten mit Zitat

Mario Hahna hat folgendes geschrieben:
Konstrukt hat folgendes geschrieben:

Im Vorstellungsgespräch: "Erzählen sie mal was über sich"...Darauf der Bewerber: "Nee, mach ich nicht". Wird der Bewerber eingestellt?
Der soziale Hintergrund ist für einen Arbeitsgeber ggf. ein wesentliches Kriterium. Gesetzliche Verbote oder Vorgaben dieser Art sind absoluter Blödsinn. Erstens wissen Arbeitgeber wie sie damit umgehen können, zweitens werden Bewerber die sich auf derartige Gesetze berufen erst gar nicht eingestellt. Wasserdichte Gründe für eine Nichteinstellung zu finden ist nun wahrlich nicht schwer.


Nein! Denn du darfst bei unzulässigen Fragen ungestraft lügen! Bringt also sehr wohl etwas Cool


Tja, allerdings kann ein guter Pesonaler das evtl. auch durchschauen. Ich habe viel Psychologie (Körpersprache) in meinen Seminaren büffeln müssen. Mit der Zeit bekommt man einen gewissen Blick für Bewerber. Und bei Unsicherheit: Befristeter Arbeitsvertrag.
Ich persönlich stelle meine Fragen an Bewerber meist offen und lasse sie einfach etwas über sich erzählen und beobachte dabei möglichst genau.
Davon abgesehen ist es mir als Arbeitgeber aber ziemlich egal wie jemand sexuell ausgerichtet ist, ob er Kinder hat oder welche will, welche Religion er hat oder was er für eine Partei wählt. Hauptsache die Arbeitsleistung stimmt. Wenn es da probleme gibt...Hire&Fire, so läuft das nun mal. Übrigens, wenn eine Muslima streng religiös ist und bereits beim Bewerbungsgespräch den Lappen trägt erübrigt sich eine Frage in diese Richtung wohl auch. Unterm Strich sind diese verbrieften Rechte m.E. das Papier nicht wert auf dem sie stehen.
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Konstrukt
konstruktiver Radikalist



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Beiträge: 6587
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Beitrag(#909599) Verfasst am: 15.01.2008, 16:17    Titel: Re: Frage nach dem Ehestand verboten??? Antworten mit Zitat

narziss hat folgendes geschrieben:
Konstrukt hat folgendes geschrieben:
Im Vorstellungsgespräch: "Erzählen sie mal was über sich"...Darauf der Bewerber: "Nee, mach ich nicht". Wird der Bewerber eingestellt?
Der soziale Hintergrund ist für einen Arbeitsgeber ggf. ein wesentliches Kriterium. Gesetzliche Verbote oder Vorgaben dieser Art sind absoluter Blödsinn. Erstens wissen Arbeitgeber wie sie damit umgehen können, zweitens werden Bewerber die sich auf derartige Gesetze berufen erst gar nicht eingestellt. Wasserdichte Gründe für eine Nichteinstellung zu finden ist nun wahrlich nicht schwer.
Eben damit das nicht geschieht, gibt es doch das Recht auf Schmerzensgeld.


Verstehe ich jetzt nicht. Frage
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Holly Blue
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Beitrag(#909603) Verfasst am: 15.01.2008, 16:22    Titel: Antworten mit Zitat

Eben, lügen ist absolut zulässig bei diesen Fragen.
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Konstrukt
konstruktiver Radikalist



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Beitrag(#909606) Verfasst am: 15.01.2008, 16:24    Titel: Antworten mit Zitat

Holly Blue hat folgendes geschrieben:
Eben, lügen ist absolut zulässig bei diesen Fragen.


Mag ja sein, aber bei einer offenen Frage gibt es nicht viel zu lügen. Und es werden meist auch nur solche Bewerber zum Gespräch eingeladen deren schriftliche Bewerbung für den Chef aussagekräftig genug ist. Fehlen die ihm wichtigen Angaben...ab auf die Fensterbank und zurück. "Vielen Dank...Blabla...wir haben uns für einen anderen Bewerber entschieden...Blablabla"
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Mario Hahna
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Beitrag(#909610) Verfasst am: 15.01.2008, 16:26    Titel: Antworten mit Zitat

Konstrukt hat folgendes geschrieben:
Holly Blue hat folgendes geschrieben:
Eben, lügen ist absolut zulässig bei diesen Fragen.


Mag ja sein, aber bei einer offenen Frage gibt es nicht viel zu lügen.


Man lässt eben keine Frage offen Cool
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Mario Hahna
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Beitrag(#909612) Verfasst am: 15.01.2008, 16:26    Titel: Re: Frage nach dem Ehestand verboten??? Antworten mit Zitat

Konstrukt hat folgendes geschrieben:
narziss hat folgendes geschrieben:
Konstrukt hat folgendes geschrieben:
Im Vorstellungsgespräch: "Erzählen sie mal was über sich"...Darauf der Bewerber: "Nee, mach ich nicht". Wird der Bewerber eingestellt?
Der soziale Hintergrund ist für einen Arbeitsgeber ggf. ein wesentliches Kriterium. Gesetzliche Verbote oder Vorgaben dieser Art sind absoluter Blödsinn. Erstens wissen Arbeitgeber wie sie damit umgehen können, zweitens werden Bewerber die sich auf derartige Gesetze berufen erst gar nicht eingestellt. Wasserdichte Gründe für eine Nichteinstellung zu finden ist nun wahrlich nicht schwer.
Eben damit das nicht geschieht, gibt es doch das Recht auf Schmerzensgeld.


Verstehe ich jetzt nicht. Frage


Dann denk mal nach.
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Konstrukt
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Beitrag(#909614) Verfasst am: 15.01.2008, 16:28    Titel: Re: Frage nach dem Ehestand verboten??? Antworten mit Zitat

Mario Hahna hat folgendes geschrieben:
Konstrukt hat folgendes geschrieben:
narziss hat folgendes geschrieben:
Konstrukt hat folgendes geschrieben:
Im Vorstellungsgespräch: "Erzählen sie mal was über sich"...Darauf der Bewerber: "Nee, mach ich nicht". Wird der Bewerber eingestellt?
Der soziale Hintergrund ist für einen Arbeitsgeber ggf. ein wesentliches Kriterium. Gesetzliche Verbote oder Vorgaben dieser Art sind absoluter Blödsinn. Erstens wissen Arbeitgeber wie sie damit umgehen können, zweitens werden Bewerber die sich auf derartige Gesetze berufen erst gar nicht eingestellt. Wasserdichte Gründe für eine Nichteinstellung zu finden ist nun wahrlich nicht schwer.
Eben damit das nicht geschieht, gibt es doch das Recht auf Schmerzensgeld.


Verstehe ich jetzt nicht. Frage


Dann denk mal nach.


Schmerzensgeld...ah...jetzt hab ichs...das bekomme ich für all die Spacken die ich da so ertragen muss. zynisches Grinsen
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Konstrukt
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Anmeldungsdatum: 19.08.2005
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Beitrag(#909615) Verfasst am: 15.01.2008, 16:29    Titel: Antworten mit Zitat

Mario Hahna hat folgendes geschrieben:
Konstrukt hat folgendes geschrieben:
Holly Blue hat folgendes geschrieben:
Eben, lügen ist absolut zulässig bei diesen Fragen.


Mag ja sein, aber bei einer offenen Frage gibt es nicht viel zu lügen.


Man lässt eben keine Frage offen Cool


Man hat gar keine Zeit...wenn draußen bereits das halbe Arbeitsamt versammelt ist.
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Holly Blue
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Anmeldungsdatum: 15.02.2005
Beiträge: 2684

Beitrag(#909636) Verfasst am: 15.01.2008, 16:51    Titel: Antworten mit Zitat

Konstrukt hat folgendes geschrieben:
Mario Hahna hat folgendes geschrieben:
Konstrukt hat folgendes geschrieben:
Holly Blue hat folgendes geschrieben:
Eben, lügen ist absolut zulässig bei diesen Fragen.


Mag ja sein, aber bei einer offenen Frage gibt es nicht viel zu lügen.


Man lässt eben keine Frage offen Cool


Man hat gar keine Zeit...wenn draußen bereits das halbe Arbeitsamt versammelt ist.


Hä? Das verstehe ich jetzt nicht. Vielleicht reden wir aneinander vorbei?
Ich habe bei schriftlichen Bewerbungen noch nie irgendwelche persönlichen Angaben gemacht und wurde bisher zu jedem Vorstellungsgespräch eingeladen. Ebenso habe ich bei Bewerbungsgesprächen noch nie persönliche Angaben gemacht und bekam in meiner ganzen beruflichen Laufbahn erst eine Absage und das war, weil ich einfach aufgestanden bin und kein Bock mehr auf das Gespräch hatte.

Ich weiß auch nicht, warum man bei offenen Fragen nicht lügen kann? Was wäre denn so eine Frage?
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Konstrukt
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Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 6587
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Beitrag(#909664) Verfasst am: 15.01.2008, 17:11    Titel: Antworten mit Zitat

Holly Blue hat folgendes geschrieben:
Konstrukt hat folgendes geschrieben:
Mario Hahna hat folgendes geschrieben:
Konstrukt hat folgendes geschrieben:
Holly Blue hat folgendes geschrieben:
Eben, lügen ist absolut zulässig bei diesen Fragen.


Mag ja sein, aber bei einer offenen Frage gibt es nicht viel zu lügen.


Man lässt eben keine Frage offen Cool


Man hat gar keine Zeit...wenn draußen bereits das halbe Arbeitsamt versammelt ist.


Hä? Das verstehe ich jetzt nicht. Vielleicht reden wir aneinander vorbei?
Ich habe bei schriftlichen Bewerbungen noch nie irgendwelche persönlichen Angaben gemacht und wurde bisher zu jedem Vorstellungsgespräch eingeladen. Ebenso habe ich bei Bewerbungsgesprächen noch nie persönliche Angaben gemacht und bekam in meiner ganzen beruflichen Laufbahn erst eine Absage und das war, weil ich einfach aufgestanden bin und kein Bock mehr auf das Gespräch hatte.

Ich weiß auch nicht, warum man bei offenen Fragen nicht lügen kann? Was wäre denn so eine Frage?


Ok, man kann natürlich auch bei einer offenen Frage lügen, indem man einfach irgendwelchen Scheiß erzählt. Da gebe ich mich dann mal geschlagen. Ich kann hier ja auch nur aus meinen eigenen Erfahrungen sprechen. Bisher hat mich meine Menschenkenntnis und mein Gefühl jedenfalls nicht im Stich gelassen. Wenn mich ein Bewerber belogen hat, dann entweder so gut das ich es nie gemerkt habe und es im Endeffekt auch egal war, weil es ein guter Mitarbeiter ist oder ich habe es eben vermeindlich gemerkt und ihn auf bloßen Verdacht der Lüge erst gar nicht eingestellt. Was ich eigentlich sagen will: Vollkommene Gerechtigkeit und Fairness wird es im Arbeitsmarkt nie geben, solange es eben um wirtschaftliche Interessen geht.
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Sanne
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Anmeldungsdatum: 05.08.2003
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Beitrag(#909708) Verfasst am: 15.01.2008, 17:56    Titel: Antworten mit Zitat

Hab neulich was interessantes gehört.
Eine Schülerin bewirbt sich bei der Bank um einen Ausbildungsplatz. Da sie in der Schule gelernt hat, daß es nicht mehr üblich sei, die Eltern im Lebenslauf anzugeben, macht sie keine Angaben zu den Eltern. Im Vorstellungsgespräch wird sie detailliert zu Beruf und Arbeitsplatz der Eltern befragt und gibt bereitwillig Antwort.
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Ich will das Internet doch nicht mit meinen Problemen belästigen! (Marge Simpson)
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Holly Blue
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Anmeldungsdatum: 15.02.2005
Beiträge: 2684

Beitrag(#909857) Verfasst am: 15.01.2008, 20:43    Titel: Antworten mit Zitat

Konstrukt hat folgendes geschrieben:
Holly Blue hat folgendes geschrieben:
Konstrukt hat folgendes geschrieben:
Mario Hahna hat folgendes geschrieben:
Konstrukt hat folgendes geschrieben:
Holly Blue hat folgendes geschrieben:
Eben, lügen ist absolut zulässig bei diesen Fragen.


Mag ja sein, aber bei einer offenen Frage gibt es nicht viel zu lügen.


Man lässt eben keine Frage offen Cool


Man hat gar keine Zeit...wenn draußen bereits das halbe Arbeitsamt versammelt ist.


Hä? Das verstehe ich jetzt nicht. Vielleicht reden wir aneinander vorbei?
Ich habe bei schriftlichen Bewerbungen noch nie irgendwelche persönlichen Angaben gemacht und wurde bisher zu jedem Vorstellungsgespräch eingeladen. Ebenso habe ich bei Bewerbungsgesprächen noch nie persönliche Angaben gemacht und bekam in meiner ganzen beruflichen Laufbahn erst eine Absage und das war, weil ich einfach aufgestanden bin und kein Bock mehr auf das Gespräch hatte.

Ich weiß auch nicht, warum man bei offenen Fragen nicht lügen kann? Was wäre denn so eine Frage?


Ok, man kann natürlich auch bei einer offenen Frage lügen, indem man einfach irgendwelchen Scheiß erzählt. Da gebe ich mich dann mal geschlagen. Ich kann hier ja auch nur aus meinen eigenen Erfahrungen sprechen. Bisher hat mich meine Menschenkenntnis und mein Gefühl jedenfalls nicht im Stich gelassen. Wenn mich ein Bewerber belogen hat, dann entweder so gut das ich es nie gemerkt habe und es im Endeffekt auch egal war, weil es ein guter Mitarbeiter ist oder ich habe es eben vermeindlich gemerkt und ihn auf bloßen Verdacht der Lüge erst gar nicht eingestellt. Was ich eigentlich sagen will: Vollkommene Gerechtigkeit und Fairness wird es im Arbeitsmarkt nie geben, solange es eben um wirtschaftliche Interessen geht.
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