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SGB XII - Behindertenbereich: Anfechtung von Berichten für Betroffene möglich?

 
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Nordseekrabbe
linker Autist



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 31152
Wohnort: Dresden

Beitrag(#932858) Verfasst am: 13.02.2008, 23:21    Titel: SGB XII - Behindertenbereich: Anfechtung von Berichten für Betroffene möglich? Antworten mit Zitat

Ich habe da ein Problem: Ich war 8 Jahre im Ambulant betreuten Wohnen in meinem alten Heimatort.
Es wurden von der Einrichtung aus Entwicklungsberichte geschrieben, für den dortigen Landkreis, damit die Kosten weiter bewilligt wurden.

Diese Entwicklungsberichte wurden mir, entgegen allen anderen Einrichtungen, wo ich bisher war, auch auf Nachfrage, nicht zugänglich gemacht, mit der lächerlichen Begründung, ich könnte das nicht verkraften. Logischerweise wurde dann auch keine Stellungnahme von mir, die in die Berichte hätten miteinfließen können, eingeholt.

Jetzt, durch mein neues Ambulant betreutes Wohnen an meinem neuen Wohnort Freital, habe ich Einsicht in die alten Berichte bekommen. Ich habe festgestellt, daß dieser Bericht teilweise vollkommen überzogene "Tatsachen" oder auch mM nach falsche Unterstellungen enthält.

Da ich darauf sehr verärgert war, habe ich meine Wut meinem Ex-Betreuer geschrieben. Mal gucken, wie er darauf reagiert.

Generell möchte ich aber fragen: Soweit ich weiß ist für den Behindertenbereich das SGB XII zuständig, auch für die Ambulante Betreuung. Ist es nach SGB XII möglich, Berichte vor Behörden, auch wenn sie - wie aus obigen Grund ersichtlich - schon mehrere Jahre zurückliegen, z. B. vor Gericht anzufechten bzw. bei den betreffenden Behörden eine Gegendarstellung anzubringen? Weiß da vllt jemand (von den Juristen hier im FGH) was?

Vielen Dank im Voraus.
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"Seid unbequem. Seid Sand, nicht Öl im Getriebe der Welt." (Günter Eich)
"Sei Du selbst die Veränderung, die Du Dir für die Welt wünschst." (Mahatma Gandhi)
"Soldaten sind Mörder." (Kurt Tucholsky)
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Rasmus
entartet und notorisch gottlos - Ich bin Papst



Anmeldungsdatum: 20.05.2004
Beiträge: 17559

Beitrag(#932874) Verfasst am: 13.02.2008, 23:32    Titel: Antworten mit Zitat

Hab leider keine Ahnung. Aber was für eine Bedeutung haben denn die Berichte jetzt konkret noch?
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Nordseekrabbe
linker Autist



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 31152
Wohnort: Dresden

Beitrag(#932876) Verfasst am: 13.02.2008, 23:37    Titel: Antworten mit Zitat

Rasmus hat folgendes geschrieben:
Hab leider keine Ahnung. Aber was für eine Bedeutung haben denn die Berichte jetzt konkret noch?


Naja, sie dienen schon als Grundlage für meine weitere Betreuung hier bzw. werden z. T. dazu mit herangezogen. Mir wurde z. B. unterstellt, ich sei geistig behindert.
_________________
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Zuletzt bearbeitet von Nordseekrabbe am 14.02.2008, 00:10, insgesamt einmal bearbeitet
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LingLing
registrierter User



Anmeldungsdatum: 25.04.2007
Beiträge: 2720

Beitrag(#932884) Verfasst am: 13.02.2008, 23:47    Titel: Antworten mit Zitat

Also wenn in einer Akte was Falsches steht kann man normalerweise Sperrung/Löschung/Berichtigung verlangen, mir fällt nur gerade nicht der blöde § ein.

Edit: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_10/__84.html
Weiß aber jetzt nicht ob dies auch für diese "Entwicklungsberichte" gilt.
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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#932890) Verfasst am: 13.02.2008, 23:53    Titel: Antworten mit Zitat

Unter

http://www.herzogtum-lauenburg.de/media/custom/327_3005_1.PDF

gibt es einen Leitfaden zur Erstellung eines Entwicklungsberichtes.

Da heisst es: "Der Entwicklungsbericht ist grundsätzlich von dem/der Leistungsberechtigten sowie zuständigen Mitarbeiter/Innen des Leistungserbringers zu unterschreiben", was natürlich nur rechtens möglich sein kann, wenn der Leistungsberechtigte den Bericht auch lesen darf.
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Botschafter Kosh
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Anmeldungsdatum: 26.11.2007
Beiträge: 3972

Beitrag(#932974) Verfasst am: 14.02.2008, 10:18    Titel: Antworten mit Zitat

Nordseekrabbe hat folgendes geschrieben:
Rasmus hat folgendes geschrieben:
Hab leider keine Ahnung. Aber was für eine Bedeutung haben denn die Berichte jetzt konkret noch?


Naja, sie dienen schon als Grundlage für meine weitere Betreuung hier bzw. werden z. T. dazu mit herangezogen. Mir wurde z. B. unterstellt, ich sei geistig behindert.


Es kann sein, dass die Berichte so formuliert wurden, um an die Bewilligung von Geldern zu kommen.
Das mit dem "schonen" ist dann in sofern richtig, da es ja sowieso nicht der Wahrheit entspricht was drinsteht.
Bei Anfechtungen kann es passieren, dass zu Unrecht bewilligte Gelder an die Kostenträger zurück gezahlt werden müssen.

mfg Kosh
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Konstrukt
konstruktiver Radikalist



Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 6587
Wohnort: Im Barte des Propheten

Beitrag(#933008) Verfasst am: 14.02.2008, 11:02    Titel: Re: SGB XII - Behindertenbereich: Anfechtung von Berichten für Betroffene möglic Antworten mit Zitat

Nordseekrabbe hat folgendes geschrieben:

Es wurden von der Einrichtung aus Entwicklungsberichte geschrieben, für den dortigen Landkreis, damit die Kosten weiter bewilligt wurden.


Du bringst es doch selbst bereits auf den wichtigen Punkt. Um die Gelder für die Betreuung bewilligt zu bekommen hat man in den Berichten wohl, wie üblich, etwas übertrieben. Natürlich ist das für Dich als Betroffener sehr unschön, aber letztendlich nützt es Dir doch auch, oder? Was wäre, wenn man Dir eine super Entwicklung bescheinigt hätte, in der Konsequenz aber die Hilfe gestrichen hätte?
Ich weiß nicht, ob Du Deinem ehemaligen Betreuer hier wirklich Vorwürfe machen solltest. Frag lieber nach seiner Motivation.
Hauptsache ist doch, dass Du weißt was Du kannst. Die Fähigkeiten stehen vor den Defiziten.
_________________
"Geisteskrank den eignen Namen sagen: Ich ich ich ich denke also bin ich - Bin ich nicht! Ich ist geisteskrank. Und kauf mir was." (Peter Licht)
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Konstrukt
konstruktiver Radikalist



Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 6587
Wohnort: Im Barte des Propheten

Beitrag(#933009) Verfasst am: 14.02.2008, 11:04    Titel: Antworten mit Zitat

Nordseekrabbe hat folgendes geschrieben:
Mir wurde z. B. unterstellt, ich sei geistig behindert.


Das ist übel. Ganz übel. Ich verstehe Deine Wut. Dennoch sollte für Dich zählen was Du selbst über Dich viel besser weißt und was, denke ich, alle in Deinem Umfeld bestätigen werden, dass Du nämlich alles andere als geistig behindert bist. Lass Dich nicht unterkriegen und denke einfach an die Kohle.
_________________
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Botschafter Kosh
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Anmeldungsdatum: 26.11.2007
Beiträge: 3972

Beitrag(#933329) Verfasst am: 14.02.2008, 16:16    Titel: Antworten mit Zitat

Konstrukt hat folgendes geschrieben:
Nordseekrabbe hat folgendes geschrieben:
Mir wurde z. B. unterstellt, ich sei geistig behindert.


Das ist übel. Ganz übel. Ich verstehe Deine Wut. Dennoch sollte für Dich zählen was Du selbst über Dich viel besser weißt und was, denke ich, alle in Deinem Umfeld bestätigen werden, dass Du nämlich alles andere als geistig behindert bist. Lass Dich nicht unterkriegen und denke einfach an die Kohle.


Stell einen Antrag auf Schwerbehinderung.

Entweder du bekommst eine erstklassige Bescheinigung, dass du völlig normal bist.
Oder du bekommst eine Reihe von Geld und Sachleistungen als Ausgleich.

mfg Kosh
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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#933341) Verfasst am: 14.02.2008, 16:25    Titel: Antworten mit Zitat

Botschafter Kosh hat folgendes geschrieben:
Konstrukt hat folgendes geschrieben:
Nordseekrabbe hat folgendes geschrieben:
Mir wurde z. B. unterstellt, ich sei geistig behindert.


Das ist übel. Ganz übel. Ich verstehe Deine Wut. Dennoch sollte für Dich zählen was Du selbst über Dich viel besser weißt und was, denke ich, alle in Deinem Umfeld bestätigen werden, dass Du nämlich alles andere als geistig behindert bist. Lass Dich nicht unterkriegen und denke einfach an die Kohle.


Stell einen Antrag auf Schwerbehinderung.

Entweder du bekommst eine erstklassige Bescheinigung, dass du völlig normal bist.
Oder du bekommst eine Reihe von Geld und Sachleistungen als Ausgleich.



Oder Dir wird gesagt, dass die bisherigen Ergebnisse als mangelhaft anzusehen sind, weil Du keine ausreichende Eigeninitiative zeigtest, und infolgedessen werden Deine Leistungen um 30% gestrichen; später sogar ganz. Böse
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Nordseekrabbe
linker Autist



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 31152
Wohnort: Dresden

Beitrag(#934892) Verfasst am: 15.02.2008, 23:56    Titel: Re: SGB XII - Behindertenbereich: Anfechtung von Berichten für Betroffene möglic Antworten mit Zitat

Konstrukt hat folgendes geschrieben:
Nordseekrabbe hat folgendes geschrieben:

Es wurden von der Einrichtung aus Entwicklungsberichte geschrieben, für den dortigen Landkreis, damit die Kosten weiter bewilligt wurden.


Du bringst es doch selbst bereits auf den wichtigen Punkt. Um die Gelder für die Betreuung bewilligt zu bekommen hat man in den Berichten wohl, wie üblich, etwas übertrieben. Natürlich ist das für Dich als Betroffener sehr unschön, aber letztendlich nützt es Dir doch auch, oder? Was wäre, wenn man Dir eine super Entwicklung bescheinigt hätte, in der Konsequenz aber die Hilfe gestrichen hätte?
Ich weiß nicht, ob Du Deinem ehemaligen Betreuer hier wirklich Vorwürfe machen solltest. Frag lieber nach seiner Motivation.
Hauptsache ist doch, dass Du weißt was Du kannst. Die Fähigkeiten stehen vor den Defiziten.


Ich habe schon etliche solcher Berichte und Gutachten über mich - allesamt NICHT von dem betreuten Wohnen - gelesen. Die meisten beeinhalteten zwar sehr harsche, aber im Kern zutreffende Kritik bzw. Verbesserungspotential. Diese habe ich alle unterschrieben, weil ich sie im Kern als zutreffend empfand.

Dieser Bericht aber ist, was Schärfe und Tonlage angeht, vollkommen daneben.
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Nordseekrabbe
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 31152
Wohnort: Dresden

Beitrag(#934896) Verfasst am: 16.02.2008, 00:00    Titel: Antworten mit Zitat

Botschafter Kosh hat folgendes geschrieben:
Nordseekrabbe hat folgendes geschrieben:
Rasmus hat folgendes geschrieben:
Hab leider keine Ahnung. Aber was für eine Bedeutung haben denn die Berichte jetzt konkret noch?


Naja, sie dienen schon als Grundlage für meine weitere Betreuung hier bzw. werden z. T. dazu mit herangezogen. Mir wurde z. B. unterstellt, ich sei geistig behindert.


Es kann sein, dass die Berichte so formuliert wurden, um an die Bewilligung von Geldern zu kommen.
Das mit dem "schonen" ist dann in sofern richtig, da es ja sowieso nicht der Wahrheit entspricht was drinsteht.


Das wäre dann richtig, wenn aus dem Bericht eine erkennbar einigermaßen ausge- und vor allem abgewogene bzw. abgewägte Meinung ersichtlich wäre. Das aber ist, bei einem Bericht von 5 DIN A4-Seiten, wo auf 4 3/4-Seiten jedenfalls keine positiven Fortschritte sichtbar sind, nun wirklich nicht gegeben.
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Nordseekrabbe
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 31152
Wohnort: Dresden

Beitrag(#934897) Verfasst am: 16.02.2008, 00:02    Titel: Antworten mit Zitat

Botschafter Kosh hat folgendes geschrieben:

Stell einen Antrag auf Schwerbehinderung.


Ich habe bereits einen Schwerbehindertenausweis GdB 50 seit 1979.

Noch so einen tollen Rat? Mit den Augen rollen
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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#934904) Verfasst am: 16.02.2008, 00:11    Titel: Antworten mit Zitat

Nordseekrabbe hat folgendes geschrieben:
Botschafter Kosh hat folgendes geschrieben:

Stell einen Antrag auf Schwerbehinderung.


Ich habe bereits einen Schwerbehindertenausweis GdB 50 seit 1979.

Noch so einen tollen Rat? Mit den Augen rollen


Meine Mutter hat sogar 80%. Ihre Lunge ist total hin, u.a. Kann nicht mal vom Wohnzimmer ins Klo gehen, ohne Blau anzulaufen, mit einem Flüssigsauerstoffgerät.

Toll, sie darf jetzt Öffis benutzen für umsonst. bravo
Die nächste Bushaltestelle ist 500 m weit weg. Kommt sie doch eh nicht hin

Aber einen Behindertenparkplatz kriegt sie nicht, obwohl sie dreimal die Woche zur Lymphdrainage muss. Böse
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Reza
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Anmeldungsdatum: 10.09.2006
Beiträge: 4188

Beitrag(#934973) Verfasst am: 16.02.2008, 01:12    Titel: Antworten mit Zitat

Evilbert hat folgendes geschrieben:
Nordseekrabbe hat folgendes geschrieben:
Botschafter Kosh hat folgendes geschrieben:

Stell einen Antrag auf Schwerbehinderung.


Ich habe bereits einen Schwerbehindertenausweis GdB 50 seit 1979.

Noch so einen tollen Rat? Mit den Augen rollen


Meine Mutter hat sogar 80%. Ihre Lunge ist total hin, u.a. Kann nicht mal vom Wohnzimmer ins Klo gehen, ohne Blau anzulaufen, mit einem Flüssigsauerstoffgerät.

Toll, sie darf jetzt Öffis benutzen für umsonst. bravo
Die nächste Bushaltestelle ist 500 m weit weg. Kommt sie doch eh nicht hin

Aber einen Behindertenparkplatz kriegt sie nicht, obwohl sie dreimal die Woche zur Lymphdrainage muss. Böse


Ja, es ist allerdings richtig, dass ein Behindertenausweis keine Geld oder Sachleistungen bringt .
Der bringt Vorteile, wenn man Arbeit hat, zusätzlichen Urlaub, und Steuererleichterungen.
Hat man keine Arbeit, und will noch arbeiten, ist er eher ein Hindernis.

@ Evilbert
Dir kann ich einen Tipp für deine Mutter geben.

Die Gehfähigkeit für Merkzeichen aG liegt bei 20 m.
Das ist bei deiner Mutter doch so.
Also, Verschlechterungsantrag beim Versorgungamt stellen und Gutachten über die Gehfähigkeit von einem vernünftigen Arzt machen lassen. Die 20 m als Maximum müssen drinstehen, oder weniger natürlich.
Im Antrag alles ausführlich so beschreiben, wie es am schlechtesten Tag ist.
Viele Leute machen den Fehler vom durchschnittlichen Befinden auszugehen, oder gar zu untertreiben. Erhöhung des Prozentsatzes natürlich auch beantragen.

Grundsätzlich, die lehnen häufig auch einfach ab, auch in schwersten Fällen, weil sie damit rechnen, dass die Leute nichts weiter unternehmen, also Widerspruch, wird der auch abgelehnt - Klage, die kostet nichts, aber nicht ohne guten Anwalt für Sozialrecht, der kostet natürlich, aber noch gibt es Beratungsscheine, so hat man gute Chancen.

Zwischen diesen Anträgen müssen auch nicht Jahre liegen, falls das noch nicht lange her ist, dass sie den Ausweis hat, Anträge stellen kann man immer wieder.
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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#934983) Verfasst am: 16.02.2008, 01:20    Titel: Antworten mit Zitat

Danke, Reza.
Wir hatten bereits Widerspruch eingelegt. Auch abgelehnt. Na jetzt kann man klagen, harhar.

Letztendlich ist es egal; der ganze Aufwand macht nur Nerv, und lange wird es wohl sowieso nicht mehr dauern. Bis dahin "funktionieren" alle Beteiligten einfach. Eine erfolgreiche Klage (die eh unbezahlbar wäre) wird sie nicht mehr erleben, und wenn dann ist es zu dem Zeitpunkt auch Wurst.
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Reza
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Anmeldungsdatum: 10.09.2006
Beiträge: 4188

Beitrag(#934995) Verfasst am: 16.02.2008, 01:38    Titel: Antworten mit Zitat

Nordseekrabbe hat folgendes geschrieben:
Botschafter Kosh hat folgendes geschrieben:
Nordseekrabbe hat folgendes geschrieben:
Rasmus hat folgendes geschrieben:
Hab leider keine Ahnung. Aber was für eine Bedeutung haben denn die Berichte jetzt konkret noch?


Naja, sie dienen schon als Grundlage für meine weitere Betreuung hier bzw. werden z. T. dazu mit herangezogen. Mir wurde z. B. unterstellt, ich sei geistig behindert.


Es kann sein, dass die Berichte so formuliert wurden, um an die Bewilligung von Geldern zu kommen.
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Das wäre dann richtig, wenn aus dem Bericht eine erkennbar einigermaßen ausge- und vor allem abgewogene bzw. abgewägte Meinung ersichtlich wäre. Das aber ist, bei einem Bericht von 5 DIN A4-Seiten, wo auf 4 3/4-Seiten jedenfalls keine positiven Fortschritte sichtbar sind, nun wirklich nicht gegeben.


Auf alle Fälle kannst du ne schriftliche Beschwerde, einreichen.

Wenn du es mit einem privaten Träger zu tun hast, dann erst beim Chef der Einrichtung, oder dann, wenn nichts geschieht, eben beim Landratsamt, das bezahlt

Du schreibst von positiven Fortschritten, willst du grundsätzlich was ändern, an deiner Situation?
Das klingt nun zynisch, aber wenn du alles weiterhin so haben willst, wie es ist, dann sind Fortschritte dem möglicherweise nicht unbedingt förderlich.

Aber wende dich doch an einen Anwalt für Sozialrecht, der erklärt dir auch wo du hinmusst, um den Beratungsschein zu bekommen, normalerweise beim Amtsgericht.
Bevor du hier Schmarrn oder nichts erfährst geh zum Fachmann oder zur Fachfrau.
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Reza
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Anmeldungsdatum: 10.09.2006
Beiträge: 4188

Beitrag(#935002) Verfasst am: 16.02.2008, 01:48    Titel: Antworten mit Zitat

Evilbert hat folgendes geschrieben:
Danke, Reza.
Wir hatten bereits Widerspruch eingelegt. Auch abgelehnt. Na jetzt kann man klagen, harhar.

Letztendlich ist es egal; der ganze Aufwand macht nur Nerv, und lange wird es wohl sowieso nicht mehr dauern. Bis dahin "funktionieren" alle Beteiligten einfach. Eine erfolgreiche Klage (die eh unbezahlbar wäre) wird sie nicht mehr erleben, und wenn dann ist es zu dem Zeitpunkt auch Wurst.


Die Klage vor dem Sozialgericht selber kostet nichts, und falls sie nicht viel Geld hat erhält sie auch Prozesskostenbeihilfe.
Man könnte vielleicht zudem einen Eilantrag stellen.

Aber Nerven kostet sowas immer, da hast du recht, da ist es schon die Frage, ob man das machen soll.
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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#935006) Verfasst am: 16.02.2008, 01:58    Titel: Antworten mit Zitat

Reza hat folgendes geschrieben:


Die Klage vor dem Sozialgericht selber kostet nichts, und falls sie nicht viel Geld hat erhält sie auch Prozesskostenbeihilfe.
Man könnte vielleicht zudem einen Eilantrag stellen.

Aber Nerven kostet sowas immer, da hast du recht, da ist es schon die Frage, ob man das machen soll.


Es geht ja nicht primär um Geld, aber sie ist halt überhaupt nicht mobil. Allein das anziehen, waschen usw. macht sie fertig. Vor jedem Termin ausserhalb des Hauses hat sie Horror, ob sie das überhaupt überleben wird.

Da einen Rechtsstreit anfangen - mit fraglichen Gewinnchancen - das will sie nicht. Letztendlich ist es ja auch vor allem men Vater, der halt einen geeigneten Parkplatz suchen, sie zum Arzt befördern usw. muss. Solange der das noch kann -und der kann das - ist es ja auch halb so wild.

Ist halt nur irgendwie unfair.
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Nordseekrabbe
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 31152
Wohnort: Dresden

Beitrag(#938009) Verfasst am: 20.02.2008, 23:54    Titel: Antworten mit Zitat

Reza hat folgendes geschrieben:

Bevor du hier Schmarrn oder nichts erfährst geh zum Fachmann oder zur Fachfrau.


Ich werde bzw. habe mich auch schon mit meinen Vetrauenspersonen hier vor Ort beraten.
Gottseidank werde ich von der Einrichtung, um die es dabei geht, seit 30. November 2007 nicht mehr betreut.

Durch meine Mutter, die noch vor Ort lebt, habe ich erfahren daß die stellvertretende Einrichtungsleiterin ihre Mitarbeiter (des ambulant betreuten Wohnens) aus- bzw. hinterherspioniert, um zu erfahren, ob diese ihre Fachleistungsstunden bei den zu betreuenden auch wirklich einhalten. Böse

Das hat in einem Fall schon dazu geführt, daß eine langjährige Mitarbeiterin gekündigt hat.
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Anmeldungsdatum: 26.11.2007
Beiträge: 3972

Beitrag(#938254) Verfasst am: 21.02.2008, 14:06    Titel: Antworten mit Zitat

Nordseekrabbe hat folgendes geschrieben:
Botschafter Kosh hat folgendes geschrieben:

Stell einen Antrag auf Schwerbehinderung.


Ich habe bereits einen Schwerbehindertenausweis GdB 50 seit 1979.

Noch so einen tollen Rat? Mit den Augen rollen


Das kann ich ja nicht wissen.

Nächster Rat: Trete einem Sozialverband bei. Pfeil Bringt wichtige Infos und Unterstützung.

mfg Kosh
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