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Börn se Kross registrierter User
Anmeldungsdatum: 16.03.2008 Beiträge: 1
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(#957079) Verfasst am: 17.03.2008, 19:58 Titel: Unterschied zwischen Geist und Seele in Gesetzestexten |
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Hi
Ich lese hier schon seit einiger Zeit mit viel Freude und Interesse mit.
Jetzt möchte ich gern auch etwas beitragen.
JuSchG:
Zitat: | § 7 Jugendgefährdende Veranstaltungen und Betriebe
Geht von einer öffentlichen Veranstaltung oder einem Gewerbebetrieb eine Gefährdung für das
körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern oder Jugendlichen aus, so kann die
zuständige Behörde anordnen, dass der Veranstalter oder Gewerbetreibende Kindern und
Jugendlichen die Anwesenheit nicht gestatten darf. Die Anordnung kann Altersbegrenzungen,
Zeitbegrenzungen oder andere Auflagen enthalten, wenn dadurch die Gefährdung
ausgeschlossen oder wesentlich gemindert wird. |
Kann mir mal jemand erklären was mit "seelischem Wohl" gemeint ist?
In anderen Kontext würde ich das mit geistigem Wohl gleichsetzten aber hier wird ja beides erwähnt.
Muss ich als Veranstalter auf die Seelenheil der Jugendlichen achten? Oder gibt es unter Pädagogen, Neurologen oder natürlich Juristen einen nicht religiösen unterschied zwischen Seele und Geist?
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Evilbert auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 16.09.2003 Beiträge: 42408
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(#957085) Verfasst am: 17.03.2008, 20:06 Titel: Re: Unterschied zwischen Geist und Seele in Gesetzestexten |
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Börn se Kross hat folgendes geschrieben: | Hi
Ich lese hier schon seit einiger Zeit mit viel Freude und Interesse mit.
Jetzt möchte ich gern auch etwas beitragen.
JuSchG:
Zitat: | § 7 Jugendgefährdende Veranstaltungen und Betriebe
Geht von einer öffentlichen Veranstaltung oder einem Gewerbebetrieb eine Gefährdung für das
körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern oder Jugendlichen aus, so kann die
zuständige Behörde anordnen, dass der Veranstalter oder Gewerbetreibende Kindern und
Jugendlichen die Anwesenheit nicht gestatten darf. Die Anordnung kann Altersbegrenzungen,
Zeitbegrenzungen oder andere Auflagen enthalten, wenn dadurch die Gefährdung
ausgeschlossen oder wesentlich gemindert wird. |
Kann mir mal jemand erklären was mit "seelischem Wohl" gemeint ist?
In anderen Kontext würde ich das mit geistigem Wohl gleichsetzten aber hier wird ja beides erwähnt.
Muss ich als Veranstalter auf die Seelenheil der Jugendlichen achten? Oder gibt es unter Pädagogen, Neurologen oder natürlich Juristen einen nicht religiösen unterschied zwischen Seele und Geist? |
Geist würd ich mit Kognition übersetzen, Seele mit Psyche.
Seele ist jedenfalls was ganz anderes als Geist.
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atheist666 dauerhaft gesperrt
Anmeldungsdatum: 17.02.2007 Beiträge: 8494
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(#957102) Verfasst am: 17.03.2008, 20:28 Titel: |
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Haben wir nicht mal kurz einen Ganzheitlichen Guru zur Hand, der uns das "Wissenschaftlich" erläutern kann
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Greasel auf Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 13.06.2006 Beiträge: 1055
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(#957169) Verfasst am: 17.03.2008, 21:33 Titel: Re: Unterschied zwischen Geist und Seele in Gesetzestexten |
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Börn se Kross hat folgendes geschrieben: | Hi
......Kann mir mal jemand erklären was mit "seelischem Wohl" gemeint ist?....
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Na ist das denn so schwer? Das sind die semantischen Taschenspielertricks die es ermöglichen, das Recht dem Zeitgeist anzupassen, ohne langwierige Gesetzänderungsverfahren einleiten zu müssen.
Gruß
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Spartacus Leto Ist hier raus!
Anmeldungsdatum: 27.08.2005 Beiträge: 5659
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(#957322) Verfasst am: 17.03.2008, 23:13 Titel: |
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Das kommt halt dabei raus wenn sich Theisten an der Gesetzgebung beteiligen drürfen.
Nun "geistige oder seelische" gehört klar durch "oder psychische" ersetzt.
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Jonas Gaiser Leseratte, Bücherwurm
Anmeldungsdatum: 10.03.2007 Beiträge: 164
Wohnort: Stuttgart
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(#957349) Verfasst am: 17.03.2008, 23:40 Titel: |
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Alle drei Adjektive dürften zusammen überflüssig sein. Einfach "das Wohl" hätte es getan.
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Hornochse Orthographiefetischist
Anmeldungsdatum: 22.07.2007 Beiträge: 8223
Wohnort: Bundeshauptstadt
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(#957424) Verfasst am: 18.03.2008, 02:11 Titel: |
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Das Rechtswörterbuch.de sagt z.B.:
Zitat: | Krankhafte seelische Störung
Eine krankhafte seelische Störung ist eine Störung auf intellektuellem oder emotionalem Gebiet, die nicht mehr im Rahmen verstehbarer Erlebniszusammenhänge liegt und auf einer Verletzung oder Erkrankung des Gehirns beruht. |
fett von mir
_________________ Alles könnte anders sein - und fast nichts kann ich ändern.
- Niklas Luhmann -
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Agnost dauerhaft gesperrt
Anmeldungsdatum: 12.11.2006 Beiträge: 5618
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(#957439) Verfasst am: 18.03.2008, 03:01 Titel: |
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Nun in der Philosophie wird zwischen der seelischen und geistigen Verfassung unterschieden, siehe auch Jean Gebser.
Es besteht oftmal Verwirrung darüber wie die beiden Begriffe im laizistischen Rahmen verwendet werden sollen, den ursprünglich kommen sie beide aus der religiösen Sphäre.
Hornochses Posting beweisst das es diese Unschärfe gibt.
Evilberts Ansicht deckt sich aber mit der heutig gängigen Meinung.
Ein geistreicher Mensch ist eine intellektuelle "Grösse".
Ein beseelter Mensch ist eine emotionale "Grösse".
Die Begriffe überlappen sich, sind aber nicht Deckungsgleich.
Solche Unschärfen gehören zur Sprache, die nunmal nicht strickt mathematischen Regeln folgt.
Agnost
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piranah als Doppelnick gesperrt
Anmeldungsdatum: 06.03.2008 Beiträge: 343
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(#957451) Verfasst am: 18.03.2008, 03:24 Titel: |
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Unschärfe der Sprache!
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Laizist registrierter User
Anmeldungsdatum: 18.12.2006 Beiträge: 487
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(#957462) Verfasst am: 18.03.2008, 04:27 Titel: |
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Auf die Unterscheidung zwischen Seele und Geist bin ich neulich auch gestolpert. Werde es bei Gelegenheit mal in den Kommentaren nachlesen.
_________________ Nietzsches Bauchladen
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Niemand chinesisches Zimmer
Anmeldungsdatum: 22.10.2007 Beiträge: 354
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(#957542) Verfasst am: 18.03.2008, 11:59 Titel: |
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Das seelische Wohl zielt meines Erachtens auf eine gesellschaftliche Rolle ab.Das seelische Wohl ist gestört wenn Kinder z.B. nicht mehr in die Schule gehen wollen,aufmüpfig gegen Eltern sind usw. Dies kann auch (oder vielmehr vor allem) bei vollkommen geistig gesunden Jugendlichen auftreten.
_________________ Die Lage ist hoffnungslos,aber nicht ernst.
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