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Unterschied zwischen Geist und Seele in Gesetzestexten

 
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Autor Nachricht
Börn se Kross
registrierter User



Anmeldungsdatum: 16.03.2008
Beiträge: 1

Beitrag(#957079) Verfasst am: 17.03.2008, 19:58    Titel: Unterschied zwischen Geist und Seele in Gesetzestexten Antworten mit Zitat

Hi
Ich lese hier schon seit einiger Zeit mit viel Freude und Interesse mit.
Jetzt möchte ich gern auch etwas beitragen.

JuSchG:

Zitat:
§ 7 Jugendgefährdende Veranstaltungen und Betriebe
Geht von einer öffentlichen Veranstaltung oder einem Gewerbebetrieb eine Gefährdung für das
körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern oder Jugendlichen aus, so kann die
zuständige Behörde anordnen, dass der Veranstalter oder Gewerbetreibende Kindern und
Jugendlichen die Anwesenheit nicht gestatten darf. Die Anordnung kann Altersbegrenzungen,
Zeitbegrenzungen oder andere Auflagen enthalten, wenn dadurch die Gefährdung
ausgeschlossen oder wesentlich gemindert wird.


Kann mir mal jemand erklären was mit "seelischem Wohl" gemeint ist?
In anderen Kontext würde ich das mit geistigem Wohl gleichsetzten aber hier wird ja beides erwähnt.
Muss ich als Veranstalter auf die Seelenheil der Jugendlichen achten? Oder gibt es unter Pädagogen, Neurologen oder natürlich Juristen einen nicht religiösen unterschied zwischen Seele und Geist?
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Evilbert
auf eigenen Wunsch deaktiviert



Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#957085) Verfasst am: 17.03.2008, 20:06    Titel: Re: Unterschied zwischen Geist und Seele in Gesetzestexten Antworten mit Zitat

Börn se Kross hat folgendes geschrieben:
Hi
Ich lese hier schon seit einiger Zeit mit viel Freude und Interesse mit.
Jetzt möchte ich gern auch etwas beitragen.

JuSchG:

Zitat:
§ 7 Jugendgefährdende Veranstaltungen und Betriebe
Geht von einer öffentlichen Veranstaltung oder einem Gewerbebetrieb eine Gefährdung für das
körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern oder Jugendlichen aus, so kann die
zuständige Behörde anordnen, dass der Veranstalter oder Gewerbetreibende Kindern und
Jugendlichen die Anwesenheit nicht gestatten darf. Die Anordnung kann Altersbegrenzungen,
Zeitbegrenzungen oder andere Auflagen enthalten, wenn dadurch die Gefährdung
ausgeschlossen oder wesentlich gemindert wird.


Kann mir mal jemand erklären was mit "seelischem Wohl" gemeint ist?
In anderen Kontext würde ich das mit geistigem Wohl gleichsetzten aber hier wird ja beides erwähnt.
Muss ich als Veranstalter auf die Seelenheil der Jugendlichen achten? Oder gibt es unter Pädagogen, Neurologen oder natürlich Juristen einen nicht religiösen unterschied zwischen Seele und Geist?


Geist würd ich mit Kognition übersetzen, Seele mit Psyche.

Seele ist jedenfalls was ganz anderes als Geist.
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atheist666
dauerhaft gesperrt



Anmeldungsdatum: 17.02.2007
Beiträge: 8494

Beitrag(#957102) Verfasst am: 17.03.2008, 20:28    Titel: Antworten mit Zitat

Haben wir nicht mal kurz einen Ganzheitlichen Guru zur Hand, der uns das "Wissenschaftlich" erläutern kann Mit den Augen rollen
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Greasel
auf Wunsch deaktiviert



Anmeldungsdatum: 13.06.2006
Beiträge: 1055

Beitrag(#957169) Verfasst am: 17.03.2008, 21:33    Titel: Re: Unterschied zwischen Geist und Seele in Gesetzestexten Antworten mit Zitat

Börn se Kross hat folgendes geschrieben:
Hi
......Kann mir mal jemand erklären was mit "seelischem Wohl" gemeint ist?....


Na ist das denn so schwer? Das sind die semantischen Taschenspielertricks die es ermöglichen, das Recht dem Zeitgeist anzupassen, ohne langwierige Gesetzänderungsverfahren einleiten zu müssen.

Gruß
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Spartacus Leto
Ist hier raus!



Anmeldungsdatum: 27.08.2005
Beiträge: 5659

Beitrag(#957322) Verfasst am: 17.03.2008, 23:13    Titel: Antworten mit Zitat

Das kommt halt dabei raus wenn sich Theisten an der Gesetzgebung beteiligen drürfen.

Nun "geistige oder seelische" gehört klar durch "oder psychische" ersetzt.
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Jonas Gaiser
Leseratte, Bücherwurm



Anmeldungsdatum: 10.03.2007
Beiträge: 164
Wohnort: Stuttgart

Beitrag(#957349) Verfasst am: 17.03.2008, 23:40    Titel: Antworten mit Zitat

Alle drei Adjektive dürften zusammen überflüssig sein. Einfach "das Wohl" hätte es getan.
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Hornochse
Orthographiefetischist



Anmeldungsdatum: 22.07.2007
Beiträge: 8223
Wohnort: Bundeshauptstadt

Beitrag(#957424) Verfasst am: 18.03.2008, 02:11    Titel: Antworten mit Zitat

Das Rechtswörterbuch.de sagt z.B.:

Zitat:
Krankhafte seelische Störung

Eine krankhafte seelische Störung ist eine Störung auf intellektuellem oder emotionalem Gebiet, die nicht mehr im Rahmen verstehbarer Erlebniszusammenhänge liegt und auf einer Verletzung oder Erkrankung des Gehirns beruht.


fett von mir

Schulterzucken
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Alles könnte anders sein - und fast nichts kann ich ändern.

- Niklas Luhmann -
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Agnost
dauerhaft gesperrt



Anmeldungsdatum: 12.11.2006
Beiträge: 5618

Beitrag(#957439) Verfasst am: 18.03.2008, 03:01    Titel: Antworten mit Zitat

Nun in der Philosophie wird zwischen der seelischen und geistigen Verfassung unterschieden, siehe auch Jean Gebser.

Es besteht oftmal Verwirrung darüber wie die beiden Begriffe im laizistischen Rahmen verwendet werden sollen, den ursprünglich kommen sie beide aus der religiösen Sphäre.

Hornochses Posting beweisst das es diese Unschärfe gibt.

Evilberts Ansicht deckt sich aber mit der heutig gängigen Meinung.

Ein geistreicher Mensch ist eine intellektuelle "Grösse".

Ein beseelter Mensch ist eine emotionale "Grösse".

Die Begriffe überlappen sich, sind aber nicht Deckungsgleich.

Solche Unschärfen gehören zur Sprache, die nunmal nicht strickt mathematischen Regeln folgt.

Agnost
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piranah
als Doppelnick gesperrt



Anmeldungsdatum: 06.03.2008
Beiträge: 343

Beitrag(#957451) Verfasst am: 18.03.2008, 03:24    Titel: Antworten mit Zitat

Unschärfe der Sprache!
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Laizist
registrierter User



Anmeldungsdatum: 18.12.2006
Beiträge: 487

Beitrag(#957462) Verfasst am: 18.03.2008, 04:27    Titel: Antworten mit Zitat

Auf die Unterscheidung zwischen Seele und Geist bin ich neulich auch gestolpert. Werde es bei Gelegenheit mal in den Kommentaren nachlesen.
_________________
Nietzsches Bauchladen
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Niemand
chinesisches Zimmer



Anmeldungsdatum: 22.10.2007
Beiträge: 354

Beitrag(#957542) Verfasst am: 18.03.2008, 11:59    Titel: Antworten mit Zitat

Das seelische Wohl zielt meines Erachtens auf eine gesellschaftliche Rolle ab.Das seelische Wohl ist gestört wenn Kinder z.B. nicht mehr in die Schule gehen wollen,aufmüpfig gegen Eltern sind usw. Dies kann auch (oder vielmehr vor allem) bei vollkommen geistig gesunden Jugendlichen auftreten.
_________________
Die Lage ist hoffnungslos,aber nicht ernst.
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