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Das Potsdamer Abkommen

 
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Peter H.
dauerhaft gesperrt



Anmeldungsdatum: 24.06.2007
Beiträge: 9751

Beitrag(#1068944) Verfasst am: 19.08.2008, 22:04    Titel: Das Potsdamer Abkommen Antworten mit Zitat

Das Potsdamer Abkommen ist gewissermaßen die Geburtsurkunde des Antifaschismus sowie eines Neuanfangs schlechthin. Ohne ihm ist ein Nachkriegsdeutschland nicht vorstellbar.
Bekanntlich wurde dies Abkommen durch den Kalten Krieg nahezu zur Makelatur herabgewürdigt, dennoch nie außer Kraft gesetzt. Es ist daher auch noch heute verbindlich und sollte die Richtschnur unseres Handelns sein.
Was vielleicht nicht bekannt ist, ist dieses: das P.A. war die Grundlage für alle alliierten Kontrollratsbeschlüsse der Nachkriegszeit, die übrigens auch heutzutage von D nicht in Frage gestellt werden dürfen.
Das Pottsdamer Abkommen wurde übrigens auf einer Konferenz in Potsdam vom 17.07.45 - 2.08.45 erarbeitet und beschlossen.
An ihr nahmen Stalin, Truman sowieChurchill bzw. Attlee teil. Frankreich stimmte diesen Beschlüssen am 7.08.45 zu, wenn auch mit Vorbehalten.
Mit diesem Abkommen wurden die politischen und wirtschaftlichen Grundsätze für das besiegte D bestimmt.
Es wurde Folgendes festgelegt:
- der Militarismus und Nazismus wird mit Stumpf und Stiel ausgerottet, damit D nie wieder eine Gefahr für die Welt sei
- dem deutschen Volk soll so eine Möglichkeit gegeben werden, in gegebener Zeit wieder seinen Platz unter den Völkern in friedlicher Weise zu finden
- die Kriegsverbrecher werden verfolgt
- es findet eine Erneuerung des Gerichts, - u. Erziehungswesens statt
- es findet eine politische u. wirtschaftliche Dezentralisierung statt, mit der Vernichtung der bestehenden übermäßigen Konzentration der Wirtschaftskraft, dargestellt insbesondere durch Kartelle, Syndikate, Truste und andere Monopolvereinigungen
-während der Besatzungszeit ist D als eine wirtschaftliche einheit zu betrachten
-die nationalsozialistische Partei und ihre angeschlossenen Gliederungen sind zu vernichten. Es sind Vorkehrungen zu treffen, dass sie in keiner Weise wieder auferstehen können
- die Kriegs,-u. Handelsflotte wird unter den Alliierten aufgeteilt
-Reparationszahlungen werden festgelegt, vorbehaltlich einer friedensvertraglichen Lösung
- die Ausweisung Deutscher aus der CSSR, Polen und Ungarn wurde geregelt
Weitere Beschlüsse, wie z.B. der Beschluss, dass die SU Japan den Krieg zu erklären habe, bzw. dazu aufgefordert sei, möge in dem Zusammenhang weitestgehend unerwähnt bleiben.
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Reichling
registrierter User



Anmeldungsdatum: 29.03.2008
Beiträge: 37

Beitrag(#1069069) Verfasst am: 19.08.2008, 23:34    Titel: Antworten mit Zitat

Wieso dürfen die Beschlüsse des alliierten Kontrollrates nicht in Frage gestellt werden?

Diese Beschlüsse sind Besatzungsrecht. Und das Besatzungsrecht ist 1955, für Berlin 1990, in die Verfügungsgewalt der Bundesrepublik Deutschland übergegangen.

Ob dieses Besatzungsrecht im einzeln noch fortgilt oder aufgehoben wird, entscheiden allein die in Deutschland dafür zuständigen Organe, ohne bei den Alliierten Rückfrage halten zu müssen.
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Zoff
registrierter User



Anmeldungsdatum: 24.08.2006
Beiträge: 21668

Beitrag(#1069104) Verfasst am: 20.08.2008, 00:40    Titel: Re: Das Potsdamer Abkommen Antworten mit Zitat

Peter H. hat folgendes geschrieben:

Weitere Beschlüsse, wie z.B. der Beschluss, dass die SU Japan den Krieg zu erklären habe, bzw. dazu aufgefordert sei, möge in dem Zusammenhang weitestgehend unerwähnt bleiben.


Weil Dir das nicht in den Kram passt, oder warum? Am Kopf kratzen
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Peter H.
dauerhaft gesperrt



Anmeldungsdatum: 24.06.2007
Beiträge: 9751

Beitrag(#1069125) Verfasst am: 20.08.2008, 03:08    Titel: Antworten mit Zitat

Reichling hat folgendes geschrieben:
Wieso dürfen die Beschlüsse des alliierten Kontrollrates nicht in Frage gestellt werden?

Diese Beschlüsse sind Besatzungsrecht. Und das Besatzungsrecht ist 1955, für Berlin 1990, in die Verfügungsgewalt der Bundesrepublik Deutschland übergegangen.

Ob dieses Besatzungsrecht im einzeln noch fortgilt oder aufgehoben wird, entscheiden allein die in Deutschland dafür zuständigen Organe, ohne bei den Alliierten Rückfrage halten zu müssen.


Deutschland sowie die alte BRD verpflichteten sich, die Beschlüsse der Alliierten zu akzeptieren, deshalb.
Die weiteren Ausführungen des Potsdamer Abkommens hab ich mir deshalb geschenkt, weil es D nicht unmittelbar berührt. Ansonsten könnte man die Bestimmungen und Beschlüsse bzgl. Österreichs, Italiens etc. noch aufführen, was dann ausufernd wäre.
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