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Nergal dauerhaft gesperrt
Anmeldungsdatum: 17.07.2003 Beiträge: 11433
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(#1084295) Verfasst am: 11.09.2008, 00:32 Titel: Betrug? |
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Mal angenommen jemand fälscht seinen Hauptschul/Gymnasiumsabschluss oder das Abitur, schafft es aber ohne weitere Überprüfung (dieser Unterlagen) auf die Uni zu kommen und schafft es auch dort seinen Doktor zu machen (ohne zu betrügen), wenn man dem später draufkommt, wird ihm dann der Doktor aberkannt oder nicht?
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Spartacus Leto Ist hier raus!
Anmeldungsdatum: 27.08.2005 Beiträge: 5659
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(#1084297) Verfasst am: 11.09.2008, 00:41 Titel: |
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Nergal, hast du was in dieser Richtung angestellt? Und zur Frage: Keine Ahnung.
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rk72 gesperrt
Anmeldungsdatum: 09.04.2008 Beiträge: 2462
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(#1084298) Verfasst am: 11.09.2008, 00:41 Titel: |
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Auf der Uni schließt man nicht mit einem Doktor ab. Also auf den Abschluss an der Uni dürfte das keine Auswirkung haben. Er kriegt Ärger wegen Urkundenfälschung, daß sollte es aber gewesen sein. Beim Doktor könnte es Probleme geben, müßte es aber nicht. Ein Doktortitel kann aberkannt werden, passiert aber eher wenn man in der Forschung als Betrüger auffällt. Ob ein Schulzeugnis da reicht weiß ich nicht.
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Wraith diskordianischer Papst
Anmeldungsdatum: 24.06.2007 Beiträge: 3189
Wohnort: Regensburg
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(#1084357) Verfasst am: 11.09.2008, 09:17 Titel: |
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Ob der Titel aberkannt wird hängt von der jeweiligen Prüfungsordnung ab.
Das Abiturzeugnis (oder entsprechendes) ist für gewöhnlich direkt oder indirekt Zulassungsvorrausetzung für eine Promotion. (Um nen Doktor machen zu können braucht man vorher irgend einen anderen Abschluss, für den man wiederum Abitur braucht. Ist das Abitur gefälscht wird der andere Abschluss auch ungültig und somit alle weiteren Abschlüsse, die man auf dieser Basis erworben hat.) Sind die Vorrausetzungen nicht erfüllt, aber man erhält den Doktortitel trotzdem, so kann man den behalten, sofern das niemandem innerhalb einer bestimmten Verjährungsfrist auffällt. Die Verjährungsfrist gilt meist nicht, wenn einem vorrsätzlicher Betrug nachgewiesen werden kann.
Wem also nachgewiesen werden kann, dass er sein Abiturzeugnis gefälscht hat verliert auch seinen Doktortitel.
_________________ "Das ganze Problem ignorieren. Wenn man so tut, als ob es nicht existiert, glaubt es das vielleicht auch."
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Wolf registrierter User
Anmeldungsdatum: 23.08.2004 Beiträge: 16610
Wohnort: Zuhause
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(#1084369) Verfasst am: 11.09.2008, 09:53 Titel: |
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Wraith hat folgendes geschrieben: |
Wem also nachgewiesen werden kann, dass er sein Abiturzeugnis gefälscht hat verliert auch seinen Doktortitel. |
Ist doch idotisch.
_________________ Trish:(
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Rudolf registrierter User
Anmeldungsdatum: 19.01.2004 Beiträge: 1460
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(#1084394) Verfasst am: 11.09.2008, 10:36 Titel: |
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Bei unserer Matura wurde versucht, mit der Androhung, wir würden im Falle alle weiteren akademischen Titel verlieren, Bescheißen zu verhindern.
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caballito zänkisches Monsterpony
Anmeldungsdatum: 16.07.2003 Beiträge: 12112
Wohnort: Pet Sematary
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(#1084454) Verfasst am: 11.09.2008, 12:37 Titel: |
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Wraith hat folgendes geschrieben: | Sind die Vorrausetzungen nicht erfüllt, aber man erhält den Doktortitel trotzdem, so kann man den behalten, sofern das niemandem innerhalb einer bestimmten Verjährungsfrist auffällt. |
MW steht aber in praktisch allen universitären Prüfungsordnungen, dass das Bestehen der Prüfung den Mangel der Zulassungsvoraussetzung heilt, d.h., wenn du den Abschluss trotzdem kriegst, gilt er auch. Ich weiß aber nicht, ob es da für Betrug Ausnahmen gibt.
_________________ Die Gedanken sind frei.
Aber nicht alle Gedanken wissen das.
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Ahriman Tattergreis
Anmeldungsdatum: 31.03.2006 Beiträge: 17976
Wohnort: 89250 Senden
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(#1084522) Verfasst am: 11.09.2008, 14:19 Titel: |
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Immer wieder mal erscheint eine Meldung in einer Zeitung, daß irgendwo irgendjemand ohne Führerschein zwanzig Jahre unfallfrei gefahren ist.
Und? Muß er dann blechen? Und kriegt er dann seinen Führerschein ohne Prüfung und alles? Er hat ja gezeigt, daß er es kann.
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Domingo ungläubig
Anmeldungsdatum: 09.01.2005 Beiträge: 1167
Wohnort: Westkanada
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(#1084554) Verfasst am: 11.09.2008, 15:15 Titel: |
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Ahriman hat folgendes geschrieben: | Immer wieder mal erscheint eine Meldung in einer Zeitung, daß irgendwo irgendjemand ohne Führerschein zwanzig Jahre unfallfrei gefahren ist.
Und? Muß er dann blechen? |
Natürlich, schließlich ist Fahren ohne Fahrerlaubnis eine Straftat. Bei 20jährigem Handeln würde wohl sogar eine Freiheitsstrafe in Frage kommen.
Mein Vorschlag wäre: Knast, dann Führerschein geben
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Wraith diskordianischer Papst
Anmeldungsdatum: 24.06.2007 Beiträge: 3189
Wohnort: Regensburg
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(#1084555) Verfasst am: 11.09.2008, 15:18 Titel: |
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caballito hat folgendes geschrieben: | Wraith hat folgendes geschrieben: | Sind die Vorrausetzungen nicht erfüllt, aber man erhält den Doktortitel trotzdem, so kann man den behalten, sofern das niemandem innerhalb einer bestimmten Verjährungsfrist auffällt. |
MW steht aber in praktisch allen universitären Prüfungsordnungen, dass das Bestehen der Prüfung den Mangel der Zulassungsvoraussetzung heilt, d.h., wenn du den Abschluss trotzdem kriegst, gilt er auch. Ich weiß aber nicht, ob es da für Betrug Ausnahmen gibt. |
In den Prüfungsordnungen die ich kenne ist es so, meist eben mit einer Fristenregelung und immer mit Betrug als Ausnahme.
_________________ "Das ganze Problem ignorieren. Wenn man so tut, als ob es nicht existiert, glaubt es das vielleicht auch."
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fwo Caterpillar D9
Anmeldungsdatum: 05.02.2008 Beiträge: 26451
Wohnort: im Speckgürtel
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(#1084565) Verfasst am: 11.09.2008, 15:40 Titel: |
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Ahriman hat folgendes geschrieben: | Immer wieder mal erscheint eine Meldung in einer Zeitung, daß irgendwo irgendjemand ohne Führerschein zwanzig Jahre unfallfrei gefahren ist.
Und? Muß er dann blechen? Und kriegt er dann seinen Führerschein ohne Prüfung und alles? Er hat ja gezeigt, daß er es kann. |
Was der allerdings auch gezeigt hat, ist das er nicht in der Lage ist, die Konsequenzen seines Handelns zu überdenken. Selbst wenn er bewiesen hat, dass er fahren kann - bei 20 Jahren ist die Unfallfreiheit kein Verdienst mehr, sondern ein Zufall. Bei einem Unfall würde sich die Haftpflicht wahrscheinlich weigern zu zahlen und der Unfallgegener wäre nicht nur verbeult, sondern ab einer gewissen Schadensumme (hängt natürlich davon ab, wie flüssig dieser Schwarzfahrer persönlich ist) auch noch ohne Entschädigung. ......
fwo
_________________ Ich glaube an die Existenz der Welt in der ich lebe.
The skills you use to produce the right answer are exactly the same skills you use to evaluate the answer. Isso.
Es gibt keinen Gott. Also: Jesus war nur ein Bankert und alle Propheten hatten einfach einen an der Waffel (wenn es sie überhaupt gab).
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Ahriman Tattergreis
Anmeldungsdatum: 31.03.2006 Beiträge: 17976
Wohnort: 89250 Senden
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(#1085201) Verfasst am: 12.09.2008, 18:22 Titel: |
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So isses nun mal. Wenns gut geht, ist es prima, wenn nicht, ist der Teufel los.
Da ist dann noch der Mann, der sich als Arzt ausgab und jahrelang erfolgreich praktizierte - bis es rauskam, daß er nur Sanitätsgefreiter gewesen war.
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Peter H. dauerhaft gesperrt
Anmeldungsdatum: 24.06.2007 Beiträge: 9751
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(#1085232) Verfasst am: 12.09.2008, 19:14 Titel: |
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Erinnert sei in dem Zusammenhang an den kleinen Postangestellten, der jahrelang nen Posten als Chefarzt einnahm. Welch eine hochstaplerische Leistung!
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r'zr dickes reh
Anmeldungsdatum: 23.01.2008 Beiträge: 2578
Wohnort: Vault 13
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(#1085234) Verfasst am: 12.09.2008, 19:15 Titel: |
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caballito hat folgendes geschrieben: | Wraith hat folgendes geschrieben: | Sind die Vorrausetzungen nicht erfüllt, aber man erhält den Doktortitel trotzdem, so kann man den behalten, sofern das niemandem innerhalb einer bestimmten Verjährungsfrist auffällt. |
MW steht aber in praktisch allen universitären Prüfungsordnungen, dass das Bestehen der Prüfung den Mangel der Zulassungsvoraussetzung heilt, d.h., wenn du den Abschluss trotzdem kriegst, gilt er auch. Ich weiß aber nicht, ob es da für Betrug Ausnahmen gibt. |
interessant - hast du den genauen wortlaut da?
sonst hätte ich genau darauf getippt > aberkennung wg. fehlender zugangsvorauss.
_________________ ....das Aufbringen von flächigen Halbzeugen auf gekrümmte Oberflächen...
useful information for teh womenfolk
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rk72 gesperrt
Anmeldungsdatum: 09.04.2008 Beiträge: 2462
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(#1085258) Verfasst am: 12.09.2008, 20:03 Titel: |
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Peter H. hat folgendes geschrieben: | Erinnert sei in dem Zusammenhang an den kleinen Postangestellten, der jahrelang nen Posten als Chefarzt einnahm. Welch eine hochstaplerische Leistung! |
Eigentlich keine so große Leistung. Ein Arzt zu sein wäre eine Leistung, ein Chefarzt ist der Abteilungsleiter, ein Verwaltungsangestellter, eben der Boss. Zwar behandeln sie auch, aber ich schätze manche können sich davor drücken.
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r'zr dickes reh
Anmeldungsdatum: 23.01.2008 Beiträge: 2578
Wohnort: Vault 13
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(#1085261) Verfasst am: 12.09.2008, 20:08 Titel: |
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rk72 hat folgendes geschrieben: | Peter H. hat folgendes geschrieben: | Erinnert sei in dem Zusammenhang an den kleinen Postangestellten, der jahrelang nen Posten als Chefarzt einnahm. Welch eine hochstaplerische Leistung! |
Eigentlich keine so große Leistung. Ein Arzt zu sein wäre eine Leistung, ein Chefarzt ist der Abteilungsleiter, ein Verwaltungsangestellter, eben der Boss. Zwar behandeln sie auch, aber ich schätze manche können sich davor drücken. |
egal, gert postel ftw!
http://freigeisterhaus.de/viewtopic.php?p=1075034#1075034
er hat sogar prüfungen abgenommen
_________________ ....das Aufbringen von flächigen Halbzeugen auf gekrümmte Oberflächen...
useful information for teh womenfolk
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