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Betrug?

 
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Nergal
dauerhaft gesperrt



Anmeldungsdatum: 17.07.2003
Beiträge: 11433

Beitrag(#1084295) Verfasst am: 11.09.2008, 00:32    Titel: Betrug? Antworten mit Zitat

Mal angenommen jemand fälscht seinen Hauptschul/Gymnasiumsabschluss oder das Abitur, schafft es aber ohne weitere Überprüfung (dieser Unterlagen) auf die Uni zu kommen und schafft es auch dort seinen Doktor zu machen (ohne zu betrügen), wenn man dem später draufkommt, wird ihm dann der Doktor aberkannt oder nicht?
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Spartacus Leto
Ist hier raus!



Anmeldungsdatum: 27.08.2005
Beiträge: 5659

Beitrag(#1084297) Verfasst am: 11.09.2008, 00:41    Titel: Antworten mit Zitat

Nergal, hast du was in dieser Richtung angestellt? Und zur Frage: Keine Ahnung.
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rk72
gesperrt



Anmeldungsdatum: 09.04.2008
Beiträge: 2462

Beitrag(#1084298) Verfasst am: 11.09.2008, 00:41    Titel: Antworten mit Zitat

Auf der Uni schließt man nicht mit einem Doktor ab. Also auf den Abschluss an der Uni dürfte das keine Auswirkung haben. Er kriegt Ärger wegen Urkundenfälschung, daß sollte es aber gewesen sein. Beim Doktor könnte es Probleme geben, müßte es aber nicht. Ein Doktortitel kann aberkannt werden, passiert aber eher wenn man in der Forschung als Betrüger auffällt. Ob ein Schulzeugnis da reicht weiß ich nicht.
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Wraith
diskordianischer Papst



Anmeldungsdatum: 24.06.2007
Beiträge: 3189
Wohnort: Regensburg

Beitrag(#1084357) Verfasst am: 11.09.2008, 09:17    Titel: Antworten mit Zitat

Ob der Titel aberkannt wird hängt von der jeweiligen Prüfungsordnung ab.
Das Abiturzeugnis (oder entsprechendes) ist für gewöhnlich direkt oder indirekt Zulassungsvorrausetzung für eine Promotion. (Um nen Doktor machen zu können braucht man vorher irgend einen anderen Abschluss, für den man wiederum Abitur braucht. Ist das Abitur gefälscht wird der andere Abschluss auch ungültig und somit alle weiteren Abschlüsse, die man auf dieser Basis erworben hat.) Sind die Vorrausetzungen nicht erfüllt, aber man erhält den Doktortitel trotzdem, so kann man den behalten, sofern das niemandem innerhalb einer bestimmten Verjährungsfrist auffällt. Die Verjährungsfrist gilt meist nicht, wenn einem vorrsätzlicher Betrug nachgewiesen werden kann.

Wem also nachgewiesen werden kann, dass er sein Abiturzeugnis gefälscht hat verliert auch seinen Doktortitel.
_________________
"Das ganze Problem ignorieren. Wenn man so tut, als ob es nicht existiert, glaubt es das vielleicht auch."
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Wolf
registrierter User



Anmeldungsdatum: 23.08.2004
Beiträge: 16610
Wohnort: Zuhause

Beitrag(#1084369) Verfasst am: 11.09.2008, 09:53    Titel: Antworten mit Zitat

Wraith hat folgendes geschrieben:

Wem also nachgewiesen werden kann, dass er sein Abiturzeugnis gefälscht hat verliert auch seinen Doktortitel.

Ist doch idotisch.
_________________
Trish:(
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Rudolf
registrierter User



Anmeldungsdatum: 19.01.2004
Beiträge: 1460

Beitrag(#1084394) Verfasst am: 11.09.2008, 10:36    Titel: Antworten mit Zitat

Bei unserer Matura wurde versucht, mit der Androhung, wir würden im Falle alle weiteren akademischen Titel verlieren, Bescheißen zu verhindern.
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caballito
zänkisches Monsterpony



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 12112
Wohnort: Pet Sematary

Beitrag(#1084454) Verfasst am: 11.09.2008, 12:37    Titel: Antworten mit Zitat

Wraith hat folgendes geschrieben:
Sind die Vorrausetzungen nicht erfüllt, aber man erhält den Doktortitel trotzdem, so kann man den behalten, sofern das niemandem innerhalb einer bestimmten Verjährungsfrist auffällt.

MW steht aber in praktisch allen universitären Prüfungsordnungen, dass das Bestehen der Prüfung den Mangel der Zulassungsvoraussetzung heilt, d.h., wenn du den Abschluss trotzdem kriegst, gilt er auch. Ich weiß aber nicht, ob es da für Betrug Ausnahmen gibt.
_________________
Die Gedanken sind frei.

Aber nicht alle Gedanken wissen das.
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Ahriman
Tattergreis



Anmeldungsdatum: 31.03.2006
Beiträge: 17976
Wohnort: 89250 Senden

Beitrag(#1084522) Verfasst am: 11.09.2008, 14:19    Titel: Antworten mit Zitat

Immer wieder mal erscheint eine Meldung in einer Zeitung, daß irgendwo irgendjemand ohne Führerschein zwanzig Jahre unfallfrei gefahren ist.
Und? Muß er dann blechen? Und kriegt er dann seinen Führerschein ohne Prüfung und alles? Er hat ja gezeigt, daß er es kann.
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Domingo
ungläubig



Anmeldungsdatum: 09.01.2005
Beiträge: 1167
Wohnort: Westkanada

Beitrag(#1084554) Verfasst am: 11.09.2008, 15:15    Titel: Antworten mit Zitat

Ahriman hat folgendes geschrieben:
Immer wieder mal erscheint eine Meldung in einer Zeitung, daß irgendwo irgendjemand ohne Führerschein zwanzig Jahre unfallfrei gefahren ist.
Und? Muß er dann blechen?


Natürlich, schließlich ist Fahren ohne Fahrerlaubnis eine Straftat. Bei 20jährigem Handeln würde wohl sogar eine Freiheitsstrafe in Frage kommen.

Mein Vorschlag wäre: Knast, dann Führerschein geben zwinkern
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Wraith
diskordianischer Papst



Anmeldungsdatum: 24.06.2007
Beiträge: 3189
Wohnort: Regensburg

Beitrag(#1084555) Verfasst am: 11.09.2008, 15:18    Titel: Antworten mit Zitat

caballito hat folgendes geschrieben:
Wraith hat folgendes geschrieben:
Sind die Vorrausetzungen nicht erfüllt, aber man erhält den Doktortitel trotzdem, so kann man den behalten, sofern das niemandem innerhalb einer bestimmten Verjährungsfrist auffällt.

MW steht aber in praktisch allen universitären Prüfungsordnungen, dass das Bestehen der Prüfung den Mangel der Zulassungsvoraussetzung heilt, d.h., wenn du den Abschluss trotzdem kriegst, gilt er auch. Ich weiß aber nicht, ob es da für Betrug Ausnahmen gibt.

In den Prüfungsordnungen die ich kenne ist es so, meist eben mit einer Fristenregelung und immer mit Betrug als Ausnahme.
_________________
"Das ganze Problem ignorieren. Wenn man so tut, als ob es nicht existiert, glaubt es das vielleicht auch."
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fwo
Caterpillar D9



Anmeldungsdatum: 05.02.2008
Beiträge: 26451
Wohnort: im Speckgürtel

Beitrag(#1084565) Verfasst am: 11.09.2008, 15:40    Titel: Antworten mit Zitat

Ahriman hat folgendes geschrieben:
Immer wieder mal erscheint eine Meldung in einer Zeitung, daß irgendwo irgendjemand ohne Führerschein zwanzig Jahre unfallfrei gefahren ist.
Und? Muß er dann blechen? Und kriegt er dann seinen Führerschein ohne Prüfung und alles? Er hat ja gezeigt, daß er es kann.

Was der allerdings auch gezeigt hat, ist das er nicht in der Lage ist, die Konsequenzen seines Handelns zu überdenken. Selbst wenn er bewiesen hat, dass er fahren kann - bei 20 Jahren ist die Unfallfreiheit kein Verdienst mehr, sondern ein Zufall. Bei einem Unfall würde sich die Haftpflicht wahrscheinlich weigern zu zahlen und der Unfallgegener wäre nicht nur verbeult, sondern ab einer gewissen Schadensumme (hängt natürlich davon ab, wie flüssig dieser Schwarzfahrer persönlich ist) auch noch ohne Entschädigung. ......

fwo
_________________
Ich glaube an die Existenz der Welt in der ich lebe.

The skills you use to produce the right answer are exactly the same skills you use to evaluate the answer. Isso.

Es gibt keinen Gott. Also: Jesus war nur ein Bankert und alle Propheten hatten einfach einen an der Waffel (wenn es sie überhaupt gab).
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Ahriman
Tattergreis



Anmeldungsdatum: 31.03.2006
Beiträge: 17976
Wohnort: 89250 Senden

Beitrag(#1085201) Verfasst am: 12.09.2008, 18:22    Titel: Antworten mit Zitat

So isses nun mal. Wenns gut geht, ist es prima, wenn nicht, ist der Teufel los.
Da ist dann noch der Mann, der sich als Arzt ausgab und jahrelang erfolgreich praktizierte - bis es rauskam, daß er nur Sanitätsgefreiter gewesen war.
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Peter H.
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Anmeldungsdatum: 24.06.2007
Beiträge: 9751

Beitrag(#1085232) Verfasst am: 12.09.2008, 19:14    Titel: Antworten mit Zitat

Erinnert sei in dem Zusammenhang an den kleinen Postangestellten, der jahrelang nen Posten als Chefarzt einnahm. Welch eine hochstaplerische Leistung! Smilie
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r'zr
dickes reh



Anmeldungsdatum: 23.01.2008
Beiträge: 2578
Wohnort: Vault 13

Beitrag(#1085234) Verfasst am: 12.09.2008, 19:15    Titel: Antworten mit Zitat

caballito hat folgendes geschrieben:
Wraith hat folgendes geschrieben:
Sind die Vorrausetzungen nicht erfüllt, aber man erhält den Doktortitel trotzdem, so kann man den behalten, sofern das niemandem innerhalb einer bestimmten Verjährungsfrist auffällt.

MW steht aber in praktisch allen universitären Prüfungsordnungen, dass das Bestehen der Prüfung den Mangel der Zulassungsvoraussetzung heilt, d.h., wenn du den Abschluss trotzdem kriegst, gilt er auch. Ich weiß aber nicht, ob es da für Betrug Ausnahmen gibt.


interessant - hast du den genauen wortlaut da?
sonst hätte ich genau darauf getippt > aberkennung wg. fehlender zugangsvorauss.
_________________
....das Aufbringen von flächigen Halbzeugen auf gekrümmte Oberflächen...
useful information for teh womenfolk
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rk72
gesperrt



Anmeldungsdatum: 09.04.2008
Beiträge: 2462

Beitrag(#1085258) Verfasst am: 12.09.2008, 20:03    Titel: Antworten mit Zitat

Peter H. hat folgendes geschrieben:
Erinnert sei in dem Zusammenhang an den kleinen Postangestellten, der jahrelang nen Posten als Chefarzt einnahm. Welch eine hochstaplerische Leistung! Smilie


Eigentlich keine so große Leistung. Ein Arzt zu sein wäre eine Leistung, ein Chefarzt ist der Abteilungsleiter, ein Verwaltungsangestellter, eben der Boss. Zwar behandeln sie auch, aber ich schätze manche können sich davor drücken.
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r'zr
dickes reh



Anmeldungsdatum: 23.01.2008
Beiträge: 2578
Wohnort: Vault 13

Beitrag(#1085261) Verfasst am: 12.09.2008, 20:08    Titel: Antworten mit Zitat

rk72 hat folgendes geschrieben:
Peter H. hat folgendes geschrieben:
Erinnert sei in dem Zusammenhang an den kleinen Postangestellten, der jahrelang nen Posten als Chefarzt einnahm. Welch eine hochstaplerische Leistung! Smilie


Eigentlich keine so große Leistung. Ein Arzt zu sein wäre eine Leistung, ein Chefarzt ist der Abteilungsleiter, ein Verwaltungsangestellter, eben der Boss. Zwar behandeln sie auch, aber ich schätze manche können sich davor drücken.


egal, gert postel ftw! Let's Rock
http://freigeisterhaus.de/viewtopic.php?p=1075034#1075034

er hat sogar prüfungen abgenommen Lachen
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