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Namronia 1500+ mal Qualität!
Anmeldungsdatum: 23.01.2008 Beiträge: 1687
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(#1118369) Verfasst am: 01.11.2008, 16:46 Titel: Jugendstrafvollzugsgesetz, § 22 |
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Zitat: | (2) Die jungen Gefangenen sind in der Ehrfurcht vor Gott, im Geiste der christlichen Nächstenliebe, zur Brüderlichkeit aller Menschen und zur Friedensliebe, in der Liebe zu Volk und Heimat, zu sittlicher und politischer Verantwortlichkeit, zu beruflicher und sozialer Bewährung und zu freiheitlicher demokratischer Gesinnung zu erziehen. |
http://dejure.org/gesetze/JStVollzG/22.html
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Sanne gives peas a chance.
Anmeldungsdatum: 05.08.2003 Beiträge: 12088
Wohnort: Nordschland
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(#1118372) Verfasst am: 01.11.2008, 16:48 Titel: Re: Jugendstrafvollzugsgesetz, § 22 |
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Namronia hat folgendes geschrieben: | Zitat: | (2) Die jungen Gefangenen sind in der Ehrfurcht vor Gott, im Geiste der christlichen Nächstenliebe, zur Brüderlichkeit aller Menschen und zur Friedensliebe, in der Liebe zu Volk und Heimat, zu sittlicher und politischer Verantwortlichkeit, zu beruflicher und sozialer Bewährung und zu freiheitlicher demokratischer Gesinnung zu erziehen. |
http://dejure.org/gesetze/JStVollzG/22.html
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Das widerspricht aber <s>Paragraf 1 desselben Gesetzes:</s> Abschnitt (1) desselben Paragrafen, oops korrigiert
Zitat: | 1) Die jungen Gefangenen sind unter Achtung ihrer Grund- und Menschenrechte zu behandeln. Niemand darf unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung unterworfen werden. |
_________________ Ich will das Internet doch nicht mit meinen Problemen belästigen! (Marge Simpson)
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