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Jugendstrafvollzugsgesetz, § 22

 
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Namronia
1500+ mal Qualität!



Anmeldungsdatum: 23.01.2008
Beiträge: 1687

Beitrag(#1118369) Verfasst am: 01.11.2008, 16:46    Titel: Jugendstrafvollzugsgesetz, § 22 Antworten mit Zitat

Zitat:
(2) Die jungen Gefangenen sind in der Ehrfurcht vor Gott, im Geiste der christlichen Nächstenliebe, zur Brüderlichkeit aller Menschen und zur Friedensliebe, in der Liebe zu Volk und Heimat, zu sittlicher und politischer Verantwortlichkeit, zu beruflicher und sozialer Bewährung und zu freiheitlicher demokratischer Gesinnung zu erziehen.


http://dejure.org/gesetze/JStVollzG/22.html


Böse
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Sanne
gives peas a chance.



Anmeldungsdatum: 05.08.2003
Beiträge: 12088
Wohnort: Nordschland

Beitrag(#1118372) Verfasst am: 01.11.2008, 16:48    Titel: Re: Jugendstrafvollzugsgesetz, § 22 Antworten mit Zitat

Namronia hat folgendes geschrieben:
Zitat:
(2) Die jungen Gefangenen sind in der Ehrfurcht vor Gott, im Geiste der christlichen Nächstenliebe, zur Brüderlichkeit aller Menschen und zur Friedensliebe, in der Liebe zu Volk und Heimat, zu sittlicher und politischer Verantwortlichkeit, zu beruflicher und sozialer Bewährung und zu freiheitlicher demokratischer Gesinnung zu erziehen.


http://dejure.org/gesetze/JStVollzG/22.html


Böse

Das widerspricht aber <s>Paragraf 1 desselben Gesetzes:</s> Abschnitt (1) desselben Paragrafen, oops korrigiert Verlegen

Zitat:
1) Die jungen Gefangenen sind unter Achtung ihrer Grund- und Menschenrechte zu behandeln. Niemand darf unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung unterworfen werden.

_________________
Ich will das Internet doch nicht mit meinen Problemen belästigen! (Marge Simpson)
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