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VT_340 asymptotischer Hund
Anmeldungsdatum: 08.06.2006 Beiträge: 621
Wohnort: Essen
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(#1172417) Verfasst am: 06.01.2009, 00:58 Titel: Aus der Kategorie: Richtig Handeln. |
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Folgende Situation:
Ein schwules Pärchen läuft Hand in Hand durch eins dieser modernen Konsumtempel, vorbei an internationalen Boutiquen und Buffet-Restaurants mit Gourmetanspruch.
Plötzlich taucht ein bekabelter, fein gekleideter Wachmann auf und flüstert den beiden seinen Unmut über ihr Tun diskret ins Ohr. Zwei Optionen werden aufgetischt: Entweder Händehalten aufhören oder das Haus verlassen. Nach kurzer Pause brabbelt er noch irgendwas von Hausrecht anwenden.
Was soll man tun?
Den Anweisungen folgen? Ignorieren? Rausgehen wenn er die beiden bittet das Haus zu verlassen?
_________________ Denken schadet der Illusion
Hildegard Knef
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Kramer postvisuell
Anmeldungsdatum: 01.08.2003 Beiträge: 30878
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(#1172420) Verfasst am: 06.01.2009, 01:03 Titel: |
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Ich würde seinen Vorgesetzten sprechen wollen. Wenn der ebenfalls was gegen das Händchen halten hat, würde ich ihm mitteilen, dass ich mich mit der Sache an die Lokalpresse wenden werde.
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Rasmus entartet und notorisch gottlos - Ich bin Papst
Anmeldungsdatum: 20.05.2004 Beiträge: 17559
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(#1172423) Verfasst am: 06.01.2009, 01:09 Titel: |
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Das halte ich für einen guten Vorschlag.
Zudem würde ich versuchen, da möglichst viele Leute zum Händchenhalten hinzuschicken
_________________ Brother Sword of Enlightenment of the Unitarian Jihad
If you ask the wrong questions you get answers like '42' or 'God'.
"Glaubst Du noch oder hüpfst Du schon?"
Sylvia Browne - Wahrsager oder Scharlatan?
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Ralf Rudolfy Auf eigenen Wunsch deaktiviert.
Anmeldungsdatum: 11.12.2003 Beiträge: 26674
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(#1172512) Verfasst am: 06.01.2009, 08:44 Titel: |
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Kramer hat folgendes geschrieben: | Ich würde seinen Vorgesetzten sprechen wollen. Wenn der ebenfalls was gegen das Händchen halten hat, würde ich ihm mitteilen, dass ich mich mit der Sache an die Lokalpresse wenden werde. |
Richtig so.
Aus geschäftlicher Sicht können die in dem Laden nicht ganz zurechnungsfähig sein, immerhin gelten Schwule doch als recht konsumfreudig. Schön blöd, sich solche Kundschaft zu vertreiben.
Die meisten Ladeninhaber werden von so einem Verhalten der Konsumtempelveraltung kaum begeistert sein.
_________________ Dadurch, daß ein Volk nicht mehr die Kraft oder Willen hat, sich in der Sphäre des Politischen zu halten, verschwindet das Politische nicht aus der Welt. Es verschwindet nur ein schwaches Volk. (Carl Schmitt)
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tridi _____
Anmeldungsdatum: 21.06.2007 Beiträge: 7933
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(#1172568) Verfasst am: 06.01.2009, 11:06 Titel: Re: Aus der Kategorie: Richtig Handeln. |
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VT_340 hat folgendes geschrieben: |
Was soll man tun?
Den Anweisungen folgen? Ignorieren? Rausgehen wenn er die beiden bittet das Haus zu verlassen? |
der mann ist sicher beauftragt und hat das hausrecht. also muss man raus.
mir vorschreiben lassen, dass ich mit meiner partnerin nicht haendchen halten soll, lass ich jedenfalls gewiss nicht - also ist es keine option, damit aufzuhoeren und weiter in dem "konsumtempel" zu verweilen.
die sache mit der lokalpresse ist ne gute idee. ich wuerde aber auch versuchen, mich dem ansinnen des wachmanns, das diskret abzuhandeln, zu widersetzen: ich wuerde ihn noch mal laut und deutlich, so dass es moeglichst viele mitbekommen, fragen, ob es sein ernst sei, dass ich jetzt raus muss weil ich mit meiner partnerin haendchen halte. er wird bejahen und dann gehen wir.
und wenn ich sowas als ein anderer, nicht betroffener kunde dann mitbekomme, dann gehe ich auch.
man koennte auch die laeden aus dem "konsumtempel" nochmal einzeln anschreiben, ob sie das verhalten des wachmannes richtig finden. die antworten sollte man anschliessend veroeffentlichen, ggf. auch die tatsache, dass man keine antwort erhalten hat.
noch ne idee fuer den fall, dass einer dieser laeden, die nicht einsichtig sind, boersennotiert ist: ne aktie kaufen und auf der hauptversammlung den vorstand unter hinweis auf den vorfall fragen, wieso er schwule diskriminiere, und ggf. beantragen, den vorstand nicht zu entlasten. (die abstimmung gewinnt man natuerlich nicht. aber spaetestens dann ist die idee, das schwule paerchen moeglichst diskret und unauffaellig zu entsorgen, gewaltig schief gegangen. mit viel glueck denkt dann doch sogar mal jemand nach und zieht die richtigen konsequenzen.)
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Hornochse Orthographiefetischist
Anmeldungsdatum: 22.07.2007 Beiträge: 8223
Wohnort: Bundeshauptstadt
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(#1172574) Verfasst am: 06.01.2009, 11:09 Titel: Re: Aus der Kategorie: Richtig Handeln. |
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tridi hat folgendes geschrieben: | der mann ist sicher beauftragt und hat das hausrecht. also muss man raus. |
Man muss nur sterben und hier würde ich sicherlich niemandem raten, der Anweisung zu folgen.
_________________ Alles könnte anders sein - und fast nichts kann ich ändern.
- Niklas Luhmann -
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Ralf Rudolfy Auf eigenen Wunsch deaktiviert.
Anmeldungsdatum: 11.12.2003 Beiträge: 26674
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(#1172590) Verfasst am: 06.01.2009, 11:35 Titel: Re: Aus der Kategorie: Richtig Handeln. |
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Hornochse hat folgendes geschrieben: | tridi hat folgendes geschrieben: | der mann ist sicher beauftragt und hat das hausrecht. also muss man raus. |
Man muss nur sterben und hier würde ich sicherlich niemandem raten, der Anweisung zu folgen. |
Ich bezweifle auch, daß es das Hausrecht abdeckt, willkürlich beliebige Leute ohne Grund rauszuschmeißen. Gibts da nicht ein Antidiskriminierunggesetz? Man kann schließlich auch kein "Nicht für Neger"-Schild an die Tür hängen.
_________________ Dadurch, daß ein Volk nicht mehr die Kraft oder Willen hat, sich in der Sphäre des Politischen zu halten, verschwindet das Politische nicht aus der Welt. Es verschwindet nur ein schwaches Volk. (Carl Schmitt)
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Wraith diskordianischer Papst
Anmeldungsdatum: 24.06.2007 Beiträge: 3189
Wohnort: Regensburg
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(#1172614) Verfasst am: 06.01.2009, 11:59 Titel: Re: Aus der Kategorie: Richtig Handeln. |
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Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben: | Hornochse hat folgendes geschrieben: | tridi hat folgendes geschrieben: | der mann ist sicher beauftragt und hat das hausrecht. also muss man raus. |
Man muss nur sterben und hier würde ich sicherlich niemandem raten, der Anweisung zu folgen. |
Ich bezweifle auch, daß es das Hausrecht abdeckt, willkürlich beliebige Leute ohne Grund rauszuschmeißen. Gibts da nicht ein Antidiskriminierunggesetz? Man kann schließlich auch kein "Nicht für Neger"-Schild an die Tür hängen. |
Doch kann man und wenn man dann jemanden danebenstellt der das kontrolliert ist es völlig rechtens.
Im Prinzip kann jeder Gewerbetreibende nach Belieben entscheiden wen er in sein Geschäft lässt und wen nicht. Vollkommen ohne Begründung.
Anders ist das nur, wenn die Geschäftsräume für den allgemeinen Publikumsverkehr geöffnet sind, was bei einem "Konsumtempel" mit ziemlicher Sicherheit der Fall ist.
Der Wachmann kann sich hier also nicht aufs Hausrecht berufen, aber der kleine Ladenbesitzer kann jeden aus seinem Laden rausschmeissen, sofern er in der Lage ist den Zugang zu überwachen.
_________________ "Das ganze Problem ignorieren. Wenn man so tut, als ob es nicht existiert, glaubt es das vielleicht auch."
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Ralf Rudolfy Auf eigenen Wunsch deaktiviert.
Anmeldungsdatum: 11.12.2003 Beiträge: 26674
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(#1172617) Verfasst am: 06.01.2009, 12:01 Titel: Re: Aus der Kategorie: Richtig Handeln. |
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Wraith hat folgendes geschrieben: | Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben: | Hornochse hat folgendes geschrieben: | tridi hat folgendes geschrieben: | der mann ist sicher beauftragt und hat das hausrecht. also muss man raus. |
Man muss nur sterben und hier würde ich sicherlich niemandem raten, der Anweisung zu folgen. |
Ich bezweifle auch, daß es das Hausrecht abdeckt, willkürlich beliebige Leute ohne Grund rauszuschmeißen. Gibts da nicht ein Antidiskriminierunggesetz? Man kann schließlich auch kein "Nicht für Neger"-Schild an die Tür hängen. |
Doch kann man und wenn man dann jemanden danebenstellt der das kontrolliert ist es völlig rechtens.
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Dann ist demjenigen aber eine verdammt schlechte Presse gewiß.
_________________ Dadurch, daß ein Volk nicht mehr die Kraft oder Willen hat, sich in der Sphäre des Politischen zu halten, verschwindet das Politische nicht aus der Welt. Es verschwindet nur ein schwaches Volk. (Carl Schmitt)
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Wraith diskordianischer Papst
Anmeldungsdatum: 24.06.2007 Beiträge: 3189
Wohnort: Regensburg
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(#1172625) Verfasst am: 06.01.2009, 12:12 Titel: Re: Aus der Kategorie: Richtig Handeln. |
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Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben: | Wraith hat folgendes geschrieben: | Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben: | Hornochse hat folgendes geschrieben: | tridi hat folgendes geschrieben: | der mann ist sicher beauftragt und hat das hausrecht. also muss man raus. |
Man muss nur sterben und hier würde ich sicherlich niemandem raten, der Anweisung zu folgen. |
Ich bezweifle auch, daß es das Hausrecht abdeckt, willkürlich beliebige Leute ohne Grund rauszuschmeißen. Gibts da nicht ein Antidiskriminierunggesetz? Man kann schließlich auch kein "Nicht für Neger"-Schild an die Tür hängen. |
Doch kann man und wenn man dann jemanden danebenstellt der das kontrolliert ist es völlig rechtens.
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Dann ist demjenigen aber eine verdammt schlechte Presse gewiß. |
Im allgemeinen schon, aber nicht immer.
Die Zugangskontrollen an manchen Diskos o.ä. berufen sich aber genau darauf. Die Kriterien für den Einlass muss man ja nicht angeben.
_________________ "Das ganze Problem ignorieren. Wenn man so tut, als ob es nicht existiert, glaubt es das vielleicht auch."
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zelig Kultürlich
Anmeldungsdatum: 31.03.2004 Beiträge: 25405
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(#1172636) Verfasst am: 06.01.2009, 12:20 Titel: |
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Ist eigentlich klar, ob Händchenhalten generell oder schwules Händchenhalten moniert wurde?
_________________ Es gibt kein richtiges Leben im falschen.
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Ralf Rudolfy Auf eigenen Wunsch deaktiviert.
Anmeldungsdatum: 11.12.2003 Beiträge: 26674
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(#1172637) Verfasst am: 06.01.2009, 12:22 Titel: Re: Aus der Kategorie: Richtig Handeln. |
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Wraith hat folgendes geschrieben: |
Die Zugangskontrollen an manchen Diskos o.ä. berufen sich aber genau darauf. Die Kriterien für den Einlass muss man ja nicht angeben. |
Naja gut, da ist das aber allgemein bekannt, daß eine Einlaßkontrolle stattfindet, und daß es Kriterien gibt, denen gemäß man nicht reinkommt. Das ist etwas anderes als ein Laden, der normalerweise für jedermann und ohne besondere Zugangskontrolle zugänglich ist.
Aber wie auch immer, geschäftsschädigend ist es allemal.
_________________ Dadurch, daß ein Volk nicht mehr die Kraft oder Willen hat, sich in der Sphäre des Politischen zu halten, verschwindet das Politische nicht aus der Welt. Es verschwindet nur ein schwaches Volk. (Carl Schmitt)
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VT_340 asymptotischer Hund
Anmeldungsdatum: 08.06.2006 Beiträge: 621
Wohnort: Essen
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(#1173135) Verfasst am: 06.01.2009, 20:05 Titel: |
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Laut Wikipedia kann man nur mit GRUND Hausverbot bzw. einen Verweis bekommen, da es sich um halböffentlichen Raum handelt. Anders sieht es bei mir zu Hause aus, da kann ich jeden nach belieben rauswerfen.
Natürlich darf man keine "Neger nur Montags" Schilder anbringen. Es gibt Gesetze laut denen Niemand wegen Geschlecht, Alter, Hautfarbe etc diskriminiert werden darf. Das gilt nicht nur im Arbeitswesen sondern auch im Alltag. Ü30 Parties bilden da wohl eine Ausnahme. Aber Schilder an Diskotheken "Nur für Besucher mit russischer Staatangehörigkeit" sind nicht erlaubt!
Zurück zum Fall:
Wenn ich mich weigere zu gehen wird er die Polizei anrufen.. die wird kommen und dann was tun?
Letztendlich bin ich doch im Recht, was soll mir passieren?
_________________ Denken schadet der Illusion
Hildegard Knef
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Hornochse Orthographiefetischist
Anmeldungsdatum: 22.07.2007 Beiträge: 8223
Wohnort: Bundeshauptstadt
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(#1173142) Verfasst am: 06.01.2009, 20:09 Titel: |
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VT_340 hat folgendes geschrieben: | Wenn ich mich weigere zu gehen wird er die Polizei anrufen.. die wird kommen und dann was tun?
Letztendlich bin ich doch im Recht, was soll mir passieren? |
Und selbst für den unwahrscheinlichen Fall, dass er doch rechtlich korrekt handelte: Ich würde aus Prinzip die Polizei kommen lassen, alleine schon, um ihn bloßzustellen.
_________________ Alles könnte anders sein - und fast nichts kann ich ändern.
- Niklas Luhmann -
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VT_340 asymptotischer Hund
Anmeldungsdatum: 08.06.2006 Beiträge: 621
Wohnort: Essen
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(#1173232) Verfasst am: 06.01.2009, 20:50 Titel: |
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Naja die Geschichte ist ja keine komplette Konstruktion: Im Zug habe ich einen getroffen der mir das und andere Geschichten erzählt hat. Sie sind ihm selber wiederfahren!
Bei einer anderen Sache wurde er vom Wachpersonal aufgefordert in einem kostenflichtigen Park das Knutschen zu unterlassen. Das ging dann hin und her bis die Bullen kamen und der als erstes meinte "Ihr scheiß Schwuchteln müsst aber auch immer für Stunk sorgen". Er hat dann das richtige gemacht und ihn Angezeigt. Wer hätte es gedacht: Die Sache verlief im Sand weil der Polizist der in Frage gekommen wäre in seinem Dienstplan ncihts von einem einsatz im park stehen hatte. Das Verfahren wurde daraufhin eingestellt!
_________________ Denken schadet der Illusion
Hildegard Knef
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tridi _____
Anmeldungsdatum: 21.06.2007 Beiträge: 7933
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(#1173306) Verfasst am: 06.01.2009, 21:47 Titel: |
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VT_340 hat folgendes geschrieben: | Laut Wikipedia kann man nur mit GRUND Hausverbot bzw. einen Verweis bekommen, da es sich um halböffentlichen Raum handelt. |
welcher wikipedia-artikel?
wenn das ein abgeschlossener raum in privatbesitz war, sehe ich keine chance, dem eigentuemer das hausrecht zu verweigern. und das heisst nach einem rausschmiss muss man gehen, sonst ists hausfriedensbruch. wenn der rausschmiss nicht rechtens war (antidiskriminierungsgesetz oder was auch immer), dann kann man dagegen klagen, aber trotzdem muss man erstmal raus.
so jedenfalls wenn der rausschmeissende sicherheitsmann im einverstaendnis mit dem eigentuemer und den beteiligten laeden handelt (davon ging ich aus).
wenn einer der laeden das schwule paerchen als kunden will oder irgendwie nicht damit einverstanden ist, dass der sicherheitsmann nach belieben leute rausschmeisst, dann mag das anders aussehen, insbesondere wenn es keinen anderen weg in den laden gibt.
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Wraith diskordianischer Papst
Anmeldungsdatum: 24.06.2007 Beiträge: 3189
Wohnort: Regensburg
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(#1173314) Verfasst am: 06.01.2009, 21:56 Titel: |
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VT_340 hat folgendes geschrieben: |
Natürlich darf man keine "Neger nur Montags" Schilder anbringen. Es gibt Gesetze laut denen Niemand wegen Geschlecht, Alter, Hautfarbe etc diskriminiert werden darf. Das gilt nicht nur im Arbeitswesen sondern auch im Alltag. Ü30 Parties bilden da wohl eine Ausnahme. Aber Schilder an Diskotheken "Nur für Besucher mit russischer Staatangehörigkeit" sind nicht erlaubt!
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Das gilt nur für staatliche und öffentliche Einrichtungen. Sobald der Einlass in irgendeiner Weise eingeschränkt ist kann der Betreiber machen was er will.
_________________ "Das ganze Problem ignorieren. Wenn man so tut, als ob es nicht existiert, glaubt es das vielleicht auch."
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tridi _____
Anmeldungsdatum: 21.06.2007 Beiträge: 7933
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(#1173325) Verfasst am: 06.01.2009, 22:04 Titel: |
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Hornochse hat folgendes geschrieben: | VT_340 hat folgendes geschrieben: | Wenn ich mich weigere zu gehen wird er die Polizei anrufen.. die wird kommen und dann was tun?
Letztendlich bin ich doch im Recht, was soll mir passieren? |
Und selbst für den unwahrscheinlichen Fall, dass er doch rechtlich korrekt handelte: Ich würde aus Prinzip die Polizei kommen lassen, alleine schon, um ihn bloßzustellen. |
einerseits hast du recht, dass man die paar tagessaetze vielleicht in kauf nehmen kann, aber ich fuerchte, die polizei wuerde die diskriminierungs-geschichte ziemlich wenig interessieren. der berechtigte will das du gehst, aber du bist nicht gegangen - also nehmen sie die anzeige wegen hausfriedensbruch auf und das wars.
andererseits fuerchte ich, sobald du dich weigerst, zu gehen, ruft der sicherheitsmann nicht die polizei, sondern befoerdert dich erstmal gewaltsam nach draussen, notfalls auch dich verletztend. und das darf er, wenn du dich des hausfriedensbruchs schuldig machst... dann stehst du zeternd vor der tuer, kannst zwar die polizei anrufen, aber die wird gewiss nicht kommen, um dir gegen den willen des berechtigten zutritt zu dessen geschaeftsraeumen zu ermoeglichen. bringt also nichts.
(wie eben schon gesagt, es kann moeglicherweise was anderes sein, wenn du durch die passage nur zum laden XYZ wolltest und der geschaeftsinhaber von XYZ dich auch kommen lassen will und nicht mit deiner entfernung durch den sicherheitsmann einverstanden war. aber traeum weiter, die sicherheitsleute haben wahrscheinlich entsprechende vertraege...)
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tillich (epigonal) hat Spaß
Anmeldungsdatum: 12.04.2006 Beiträge: 22261
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(#1173450) Verfasst am: 07.01.2009, 00:10 Titel: Re: Aus der Kategorie: Richtig Handeln. |
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Wraith hat folgendes geschrieben: | Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben: | Wraith hat folgendes geschrieben: | Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben: | Hornochse hat folgendes geschrieben: | tridi hat folgendes geschrieben: | der mann ist sicher beauftragt und hat das hausrecht. also muss man raus. |
Man muss nur sterben und hier würde ich sicherlich niemandem raten, der Anweisung zu folgen. |
Ich bezweifle auch, daß es das Hausrecht abdeckt, willkürlich beliebige Leute ohne Grund rauszuschmeißen. Gibts da nicht ein Antidiskriminierunggesetz? Man kann schließlich auch kein "Nicht für Neger"-Schild an die Tür hängen. |
Doch kann man und wenn man dann jemanden danebenstellt der das kontrolliert ist es völlig rechtens.
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Dann ist demjenigen aber eine verdammt schlechte Presse gewiß. |
Im allgemeinen schon, aber nicht immer.
Die Zugangskontrollen an manchen Diskos o.ä. berufen sich aber genau darauf. Die Kriterien für den Einlass muss man ja nicht angeben. |
Im Falle eines "Nicht für Neger"-Schildes gibt man ja aber gerade ein solches Kriterium an; und ebenso, wenn gerade Schwule rausgeschmissen werden sollen, weil ihr Händchenhalten unerwünscht sei (was nach allgemeiner Lebenserfahrung bei Heteros in einem Einkaufszentrum wohl niemanden stört). Genau für solche Fälle gibt's mMn das ADG.
_________________ "YOU HAVE TO START OUT LEARNING TO BELIEVE THE LITTLE LIES." -- "So we can believe the big ones?" -- "YES."
(Death / Susan, in: Pratchett, Hogfather)
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Wraith diskordianischer Papst
Anmeldungsdatum: 24.06.2007 Beiträge: 3189
Wohnort: Regensburg
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(#1173456) Verfasst am: 07.01.2009, 00:16 Titel: Re: Aus der Kategorie: Richtig Handeln. |
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tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben: | Wraith hat folgendes geschrieben: | Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben: | Wraith hat folgendes geschrieben: | Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben: | Hornochse hat folgendes geschrieben: | tridi hat folgendes geschrieben: | der mann ist sicher beauftragt und hat das hausrecht. also muss man raus. |
Man muss nur sterben und hier würde ich sicherlich niemandem raten, der Anweisung zu folgen. |
Ich bezweifle auch, daß es das Hausrecht abdeckt, willkürlich beliebige Leute ohne Grund rauszuschmeißen. Gibts da nicht ein Antidiskriminierunggesetz? Man kann schließlich auch kein "Nicht für Neger"-Schild an die Tür hängen. |
Doch kann man und wenn man dann jemanden danebenstellt der das kontrolliert ist es völlig rechtens.
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Dann ist demjenigen aber eine verdammt schlechte Presse gewiß. |
Im allgemeinen schon, aber nicht immer.
Die Zugangskontrollen an manchen Diskos o.ä. berufen sich aber genau darauf. Die Kriterien für den Einlass muss man ja nicht angeben. |
Im Falle eines "Nicht für Neger"-Schildes gibt man ja aber gerade ein solches Kriterium an; und ebenso, wenn gerade Schwule rausgeschmissen werden sollen, weil ihr Händchenhalten unerwünscht sei (was nach allgemeiner Lebenserfahrung bei Heteros in einem Einkaufszentrum wohl niemanden stört). Genau für solche Fälle gibt's mMn das ADG. |
Nein, da das ADG sich nicht auf diesen Bereich bezieht. Sobald eine Türkontrolle stattfindet stehen die angebotenen Dienstleistungen und Güter nicht mehr der Öffentlichkeit zur Verfügung und schon kann man das ADG vergessen.
Man kann höchstens noch gegen die Art und Weise der Bekanntgabe der Kriterien vorgehen. "Keine Neger" oder "kein Schwuchteln"geht sicher nicht durch, "Keine Afroamerikaner" oder "Keine Homosexuelle" schon.
Vor einigen Jahren gab es in Regensburg eine Disko die an bestimmten Tagen keine Heterosexuellen eingelassen hat und das auch aussen angeschrieben hatte. Alles rechtens.
_________________ "Das ganze Problem ignorieren. Wenn man so tut, als ob es nicht existiert, glaubt es das vielleicht auch."
Zuletzt bearbeitet von Wraith am 07.01.2009, 00:21, insgesamt einmal bearbeitet |
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beachbernie male Person of Age and without Color
Anmeldungsdatum: 16.04.2006 Beiträge: 45792
Wohnort: Haida Gwaii
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(#1173458) Verfasst am: 07.01.2009, 00:20 Titel: Re: Aus der Kategorie: Richtig Handeln. |
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tridi hat folgendes geschrieben: | VT_340 hat folgendes geschrieben: |
Was soll man tun?
Den Anweisungen folgen? Ignorieren? Rausgehen wenn er die beiden bittet das Haus zu verlassen? |
der mann ist sicher beauftragt und hat das hausrecht. also muss man raus.
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Das stimmt zwar, es kann aber niemand dem Kramer verbieten sich bei irgendeinem Vorgesetzten ueber den Wachdienst zu beschweren. Man kann sogar bei unbefriedigendem Ausgang die Mall kuenftig boykottieren und dies der Leitung mitteilen um Druck auf sie auszuueben. Ich wuerde bei sowas sogar mitmachen.
Bloss ergibt sich da ein Dilemma. Die "Gegenseite" kann naemlich genauso handeln. Wer kann es eigentlich religioesen Fundamentalisten verbieten auf haargenau die gleiche Art dagegen zu protestieren, dass haendchenhaltende Schwule vom Wachdienst geduldet werden und zu versuchen mit Boykottmassnahmen auf die Besitzer der Mall Druck auszuueben? Wie sollen wir darauf reagieren? Worin liegt der entscheidende Unterschied?
Gruss, Bernie
_________________ Defund the gender police!!
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neinguar Blue Note
Anmeldungsdatum: 04.02.2008 Beiträge: 3088
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(#1173464) Verfasst am: 07.01.2009, 00:28 Titel: |
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tridi hat folgendes geschrieben: | (...) sonst ists hausfriedensbruch. wenn der rausschmiss nicht rechtens war (antidiskriminierungsgesetz oder was auch immer), dann kann man dagegen klagen, aber trotzdem muss man erstmal raus.
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Wenn der Rausschmiss nicht rechtens war, ist es auch kein Hausfriedensbruch.
StGB hat folgendes geschrieben: | § 123 Hausfriedensbruch
(1) Wer in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind, widerrechtlich eindringt, oder wer, wenn er ohne Befugnis darin verweilt, auf die Aufforderung des Berechtigten sich nicht entfernt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt. |
_________________ Woran du dein Herz hängest, das ist dein Gott - Martin Luther -
Wenn ich Gott wäre, würde ich mich nicht von jedem anbeten lassen wollen - Hilde Ziegler -
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beachbernie male Person of Age and without Color
Anmeldungsdatum: 16.04.2006 Beiträge: 45792
Wohnort: Haida Gwaii
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(#1173470) Verfasst am: 07.01.2009, 00:34 Titel: |
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neinguar hat folgendes geschrieben: | tridi hat folgendes geschrieben: | (...) sonst ists hausfriedensbruch. wenn der rausschmiss nicht rechtens war (antidiskriminierungsgesetz oder was auch immer), dann kann man dagegen klagen, aber trotzdem muss man erstmal raus.
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Wenn der Rausschmiss nicht rechtens war, ist es auch kein Hausfriedensbruch.
StGB hat folgendes geschrieben: | § 123 Hausfriedensbruch
(1) Wer in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind, widerrechtlich eindringt, oder wer, wenn er ohne Befugnis darin verweilt, auf die Aufforderung des Berechtigten sich nicht entfernt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt. | |
Das aendert allerdings rein gar nichts daran, dass man der Aufforderung rauszugehen erst mal nachkommen muss. Man kann das aber dazu verwenden, ein Gericht feststellen zu lassen, dass der Rausschmiss nicht rechtens war und der Wachdienst sowas in Zukunft zu unterlassen hat.
Gruss, Bernie
_________________ Defund the gender police!!
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VT_340 asymptotischer Hund
Anmeldungsdatum: 08.06.2006 Beiträge: 621
Wohnort: Essen
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(#1174321) Verfasst am: 07.01.2009, 20:25 Titel: |
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Wiki schreibt unter Hausverbot:
Eine Ausnahme hiervon betrifft vor allem Geschäftsräume, die für den allgemeinen Publikumsverkehr geöffnet sind. Hier ist ein willkürlicher Ausschluss einzelner Personen nicht ohne weiteres möglich, es sei denn es wird (durch einen Türsteher o. Ä.) ausdrücklich erkennbar, dass eine individuelle Zugangskontrolle stattfindet.
Demnach wäre eine Begründung erforderlich.
_________________ Denken schadet der Illusion
Hildegard Knef
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Norm registrierter User
Anmeldungsdatum: 12.02.2007 Beiträge: 8149
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(#1174341) Verfasst am: 07.01.2009, 20:59 Titel: |
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VT_340 hat folgendes geschrieben: | Wiki schreibt unter Hausverbot:
Eine Ausnahme hiervon betrifft vor allem Geschäftsräume, die für den allgemeinen Publikumsverkehr geöffnet sind. Hier ist ein willkürlicher Ausschluss einzelner Personen nicht ohne weiteres möglich, es sei denn es wird (durch einen Türsteher o. Ä.) ausdrücklich erkennbar, dass eine individuelle Zugangskontrolle stattfindet.
Demnach wäre eine Begründung erforderlich. |
Naja es wurde ja nicht eine Personengruppe rausgeschmissen, es wurde versucht sie durch das Händchenhalteverbot unsichtbar zu machen. Ich denke Verbote von Tätigkeiten, zumindest sofern sie für alle gleichermaßen gelten sind sicher erlaubt, populäre Beispiele: Rauchen, Rollschuhfahren, Hunde mitnehmen, Essen/Trinken mitnehmen Händchen halten?
Außerdem war da wohl so ein Wachmensch - sicher durch Kleidung entsprechent erkennbar - drinnen, der kontrolliert hat wer drin sein darf, da stellt sich die Frage ob diese Zugangskontrolle an der Tür stattfinden muss.
Ich kann mir schon vorstellen, dass es legitim wäre, an die Tür ein Schild mit zwei inneinander vaerhakten Händen die durchgestrichen sind zu hängen oder eine entsprechende Hausordnung, aber dann sicher nicht nur für Homosexuelle. Aber bei Heteros wirds ja nicht als anstößig empfunden, also gibts auch keine Schilder. Der Ladenbesitzer würde ja für ziemlich bekloppt gehalten und nicht für voll genommen. (OK, ich halte den Wachtypen auch schon für bekloppt)
Ich habe einen schwulen Kollegen, der meinte mal, er würde auf der Straße nicht Händchen halten. Einerseits kann ich seine Zurückhaltung verstehen, weil er würde sicher von manchen mindestens doof angeguckt werden, aber ich finde es auch ziemlich schade für ihn, schließlich ist Händchenhalten was ganz normales und gutes keineswegs anstößiges, wohingegen böse Blicke darauf zu werfen nur weil es zwei Männer sind fies ist.
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tridi _____
Anmeldungsdatum: 21.06.2007 Beiträge: 7933
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(#1174372) Verfasst am: 07.01.2009, 21:21 Titel: |
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VT_340 hat folgendes geschrieben: | Wiki schreibt unter Hausverbot:
Eine Ausnahme hiervon betrifft vor allem Geschäftsräume, die für den allgemeinen Publikumsverkehr geöffnet sind. Hier ist ein willkürlicher Ausschluss einzelner Personen nicht ohne weiteres möglich, es sei denn es wird (durch einen Türsteher o. Ä.) ausdrücklich erkennbar, dass eine individuelle Zugangskontrolle stattfindet.
Demnach wäre eine Begründung erforderlich. |
seltsam geschrieben. klarer wirds meines erachtens im wikipedia-artikel zum hausfriedensbruch unter einverstaendnis:
Zitat: |
Ein Einverständnis des berechtigten Hausrechtsinhabers schließt bereits den Tatbestand aus. Eine generelle Zutrittserlaubnis, bei Gebäuden mit Publikumsandrang (z. B. Kaufhaus) genügt hierzu. Umstritten ist einerseits inwieweit sich der Dieb, der das Kaufhaus zum Stehlen betritt, sich den § 123 StGB strafbar macht. Hierbei ist darauf abzustellen, wie sich der Dieb nach außen hin verhält. Sofern er sich neutral verhält und ein Dritter nicht erkennen kann, dass er etwas stehlen will, unterfällt auch er dem Einverständnis. Eine Hausordnung mit dem Passus "Die generelle Zutrittserlaubnis gilt nicht für Personen mit deliktischen Absichten" ist unbeachtlich, da sich die Bedingung an einen zu generellen Personenkreis richtet. Allerdings ist ein individuelles Hausverbot beachtlich.
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also: wenns keine zugangskontrolle gibt, kannst du bei einem geschaeftsraum davon ausgehen, dass man normalerweise da rein darf (einverstaendnis des hausrechtsinhabers kann vorausgesetzt werden, also kein hausfriedensbruch). beachte aber den sehr klaren satz am ende: "allerdings ist ein individuelles hausverbot beachtlich" - also, wenn der inhaber dich rauswirft, musst du auf jeden fall gehen.
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VT_340 asymptotischer Hund
Anmeldungsdatum: 08.06.2006 Beiträge: 621
Wohnort: Essen
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(#1174589) Verfasst am: 07.01.2009, 23:49 Titel: |
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Rollschuhfahren und Rauchen wird aus gutem Grund verboten: Das physische wohl anderer Besucher steht zumindist potentiell auf dem Spiel. Händchenhalten zu verbieten wäre ja prinzipiell auch in ordnung - aber hier geht es ja explizit um das Problem mit Homosexuellen.
Heteros dürfen ihre Zuneigung öffentlich zur Schau stellen - Homos nicht. Genau da findet Diskriminierung statt!
_________________ Denken schadet der Illusion
Hildegard Knef
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beachbernie male Person of Age and without Color
Anmeldungsdatum: 16.04.2006 Beiträge: 45792
Wohnort: Haida Gwaii
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(#1174614) Verfasst am: 07.01.2009, 23:59 Titel: |
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VT_340 hat folgendes geschrieben: | Rollschuhfahren und Rauchen wird aus gutem Grund verboten: Das physische wohl anderer Besucher steht zumindist potentiell auf dem Spiel. Händchenhalten zu verbieten wäre ja prinzipiell auch in ordnung - aber hier geht es ja explizit um das Problem mit Homosexuellen.
Heteros dürfen ihre Zuneigung öffentlich zur Schau stellen - Homos nicht. Genau da findet Diskriminierung statt! |
Exakt! Deshalb greift hier das Diskriminierungsverbot!
_________________ Defund the gender police!!
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Mahone registrierter User
Anmeldungsdatum: 22.12.2008 Beiträge: 842
Wohnort: Munich
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(#1174652) Verfasst am: 08.01.2009, 00:22 Titel: |
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Yo, ich habs mir mal durchgelesen.
http://de.wikipedia.org/wiki/Allgemeines_Gleichbehandlungsgesetz
Denke mal es ist zulässig (der Rauswurf).
Das "Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz" bezieht sich so wie ich das sehe nur auf Rechtsgeschäfte.
Soll heissen wenn sie was kaufen hätten wollen.
Sich in der Passage aufzuhalten ist kein "Schuldgeschäft", und daher greift das AGG nicht.
Da geht es erstmal nur um Leute die nen Job nicht kriegen, oder ne Wohnung, auf Grund von ___ denk ich.
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VT_340 asymptotischer Hund
Anmeldungsdatum: 08.06.2006 Beiträge: 621
Wohnort: Essen
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(#1174894) Verfasst am: 08.01.2009, 12:24 Titel: |
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In dem Beitrag steht aber auch:
Belästigung: Verletzung der Würde der Person, insbesondere durch Schaffung eines von Einschüchterungen, Anfeindungen, Erniedrigungen, Entwürdigungen oder Beleidigungen gekennzeichneten Umfelds
Jetzt ist die Frage ob das nur für den Job gilt.
Das Einkaufszentrum ist bei uns so aufgebaut worden dass man einen großen Umweg laufen muss sofern man nicht hindurch gehen möchte weil es mitten in der Stadt steht. Daher ist das schon was anderes als eine Discothek oder irgendein Ladenlokal.
_________________ Denken schadet der Illusion
Hildegard Knef
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