Freigeisterhaus Foren-Übersicht
 FAQFAQ   SuchenSuchen   MitgliederlisteMitgliederliste   NutzungsbedingungenNutzungsbedingungen   BenutzergruppenBenutzergruppen   LinksLinks   RegistrierenRegistrieren 
 ProfilProfil   Einloggen, um private Nachrichten zu lesenEinloggen, um private Nachrichten zu lesen   LoginLogin 

Sammelklage gegen Deutschland...

 
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen   Drucker freundliche Ansicht    Freigeisterhaus Foren-Übersicht -> Politik und Geschichte
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Namronia
1500+ mal Qualität!



Anmeldungsdatum: 23.01.2008
Beiträge: 1687

Beitrag(#1142804) Verfasst am: 01.12.2008, 18:50    Titel: Sammelklage gegen Deutschland... Antworten mit Zitat

... um gegen diese dinger zu "protestieren" und sie am besten direkt abzuschaffen:

änderung dieser gesetze:
http://dejure.org/gesetze/JStVollzG/22.html
Zitat:
(2) Die jungen Gefangenen sind in der Ehrfurcht vor Gott, im Geiste der christlichen Nächstenliebe, zur Brüderlichkeit aller Menschen und zur Friedensliebe, in der Liebe zu Volk und Heimat, zu sittlicher und politischer Verantwortlichkeit, zu beruflicher und sozialer Bewährung und zu freiheitlicher demokratischer Gesinnung zu erziehen.


entfernung gottes aus ALLEN schwüren usw.:

(1) Der Eid mit religiöser Beteuerung wird in der Weise geleistet, dass der Richter an den Zeugen die Worte richtet:
http://dejure.org/gesetze/StPO/64.html
Zitat:
"Sie schwören bei Gott dem Allmächtigen und Allwissenden, dass Sie nach bestem Wissen die reine Wahrheit gesagt und nichts verschwiegen haben"


das diebstahl aus einer kirche als normaler, nicht als schwerer diebstahl gilt:
http://dejure.org/gesetze/StGB/243.html
Zitat:

(1) In besonders schweren Fällen wird der Diebstahl mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu zehn Jahren bestraft. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter ...

...aus einer Kirche oder einem anderen der Religionsausübung dienenden Gebäude oder Raum eine Sache stiehlt, die dem Gottesdienst gewidmet ist oder der religiösen Verehrung dient,


gottesdienst genauso "störbar" machen, wie alle anderen tage, z.b. stört mich dieses kirchengebimmel, wenn ihr wisst was ich meine..
http://dejure.org/gesetze/FTG/13.html
Zitat:
von Handlungen, die geeignet sind, den Gottesdienst zu stören (§ 7 Abs. 1, § 9 Abs. 1),


die exakte gleichbehandlung bei ruhestörung &sw durch das kirchengebimmel und sonstigen kram

beerdigungen auf staatlichen friedhöfen ohne priester&sw müssen für jeden atheisten "eingerichtet" werden und genauso verfügbar sein, wie die kirchliche...

religionsunterricht wird aus staatlichen schulen gebannt, religiöse schulen werden verboten bzw. nicht mehr vom staat unterstützt

alles geld, was der staat in die kirche "pumpt", muss da weg und sinnvoller ausgegeben werden, z.b. staatliche schulen


ich glaube meine dinger ließen sich (im gegensatz zu den aktuellen zuständen) alle mit dem grundgesetz vereinbaren, es muss bloß mal einer den mut haben, eine sammelklage aller atheisten zu starten, ich wäre dabei Sehr glücklich
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Evilbert
auf eigenen Wunsch deaktiviert



Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#1142812) Verfasst am: 01.12.2008, 19:01    Titel: Antworten mit Zitat

Alter Schwede!

Das erste Beispiel ist mir total neu, obwohl ich doch mittlerweile ein alter Hase bin.

Was das Zweite angeht, ist es aber doch nicht verpflichtend. Siehe (2) im gleichen §.

Drittes Beispiel hat schon seine Gründe, spontan weiss ich nicht, ob ich dagegen bin.

Naja und Viertes Beispiel: da gibt es hier schon Threads zu; mE geht das gar nicht.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Namronia
1500+ mal Qualität!



Anmeldungsdatum: 23.01.2008
Beiträge: 1687

Beitrag(#1142823) Verfasst am: 01.12.2008, 19:14    Titel: Antworten mit Zitat

Noseman hat folgendes geschrieben:
Alter Schwede!

Das erste Beispiel ist mir total neu, obwohl ich doch mittlerweile ein alter Hase bin.

Was das Zweite angeht, ist es aber doch nicht verpflichtend. Siehe (2) im gleichen §.

Drittes Beispiel hat schon seine Gründe, spontan weiss ich nicht, ob ich dagegen bin.

Naja und Viertes Beispiel: da gibt es hier schon Threads zu; mE geht das gar nicht.


zum 2ten... ja, aber ich finde trotzdem dass das bescheuert ist...

"es kann auch ohne blablabla...", hört sich so an wie "mit gott wäre aber besser", da bin ich aber strikt dagegen...
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
fwo
Caterpillar D9



Anmeldungsdatum: 05.02.2008
Beiträge: 26459
Wohnort: im Speckgürtel

Beitrag(#1142824) Verfasst am: 01.12.2008, 19:15    Titel: Antworten mit Zitat

Noseman hat folgendes geschrieben:
Alter Schwede!

Das erste Beispiel ist mir total neu, obwohl ich doch mittlerweile ein alter Hase bin......

Ich geh' mal davon aus, dass das einfach eine Parallele zum entprechenden Passus in den Schulgesetzen ist.

fwo
_________________
Ich glaube an die Existenz der Welt in der ich lebe.

The skills you use to produce the right answer are exactly the same skills you use to evaluate the answer. Isso.

Es gibt keinen Gott. Also: Jesus war nur ein Bankert und alle Propheten hatten einfach einen an der Waffel (wenn es sie überhaupt gab).
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Hornochse
Orthographiefetischist



Anmeldungsdatum: 22.07.2007
Beiträge: 8223
Wohnort: Bundeshauptstadt

Beitrag(#1142830) Verfasst am: 01.12.2008, 19:20    Titel: Antworten mit Zitat

Man muss gar nicht so tief in den Gesetzen wühlen. Präambel und Art. 7 Abs. 3 GG sind bereits Kandidaten für eine Änderung.
_________________
Alles könnte anders sein - und fast nichts kann ich ändern.

- Niklas Luhmann -
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Evilbert
auf eigenen Wunsch deaktiviert



Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#1142833) Verfasst am: 01.12.2008, 19:23    Titel: Antworten mit Zitat

Namronia hat folgendes geschrieben:
Noseman hat folgendes geschrieben:
Alter Schwede!

Das erste Beispiel ist mir total neu, obwohl ich doch mittlerweile ein alter Hase bin.

Was das Zweite angeht, ist es aber doch nicht verpflichtend. Siehe (2) im gleichen §.

Drittes Beispiel hat schon seine Gründe, spontan weiss ich nicht, ob ich dagegen bin.

Naja und Viertes Beispiel: da gibt es hier schon Threads zu; mE geht das gar nicht.


zum 2ten... ja, aber ich finde trotzdem dass das bescheuert ist...

"es kann auch ohne blablabla...", hört sich so an wie "mit gott wäre aber besser", da bin ich aber strikt dagegen...


Ich bin da nicht so strikt gegen.

Wenn jemand seinen Schwur unbedingt mit religiösem Hintergrund bekräftigen will, dann sollte das ruhig erlaubt sein.

Auch wenn es imFall des Christentums eigentlich Schachsinnig ist, weil denen der Schwur verboten ist.

Nur die Tendenz stört mich, dass der § zunächst den Schwur mit religiösem Gedöhns abhandelt.
korrekt und neutral wäre erstmal den Vorgang ohne Relibrimborium zu nennen und dann etwaige Ausnahmen.

Also hier müssten (1) uns (2) vertauscht werden im Gesetzestext.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Peter H.
dauerhaft gesperrt



Anmeldungsdatum: 24.06.2007
Beiträge: 9751

Beitrag(#1143815) Verfasst am: 02.12.2008, 22:23    Titel: Antworten mit Zitat

Floskel hin, Floskel her, es ist nicht weiter wichtig.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Hornochse
Orthographiefetischist



Anmeldungsdatum: 22.07.2007
Beiträge: 8223
Wohnort: Bundeshauptstadt

Beitrag(#1143822) Verfasst am: 02.12.2008, 22:28    Titel: Antworten mit Zitat

Peter H. hat folgendes geschrieben:
Floskel hin, Floskel her, es ist nicht weiter wichtig.


Das sind - den Schwur ausgenommen - keine Floskeln.
_________________
Alles könnte anders sein - und fast nichts kann ich ändern.

- Niklas Luhmann -
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Peter H.
dauerhaft gesperrt



Anmeldungsdatum: 24.06.2007
Beiträge: 9751

Beitrag(#1144028) Verfasst am: 03.12.2008, 01:11    Titel: Antworten mit Zitat

Ich bezog mich ausschließlich auf den Schwur, vielleicht hätt ich das mehr verdeutlichen sollen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Ellse
registrierter User



Anmeldungsdatum: 06.01.2004
Beiträge: 15
Wohnort: am Teuto

Beitrag(#1153607) Verfasst am: 14.12.2008, 13:19    Titel: Antworten mit Zitat

Soweit ich weiss, sind Sammelklagen in Deutschland nicht möglich.
Vielleicht weiß der IBKA, welche juristischen Möglichkeiten es gibt?
Für einen guten Zweck wie diesen würde ich sogar was spenden.
_________________
Freedom is the distance between Church and State
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Kival
Profeminist Ghost



Anmeldungsdatum: 14.11.2006
Beiträge: 24071

Beitrag(#1153612) Verfasst am: 14.12.2008, 13:31    Titel: Antworten mit Zitat

Ellse hat folgendes geschrieben:
Soweit ich weiss, sind Sammelklagen in Deutschland nicht möglich.
Vielleicht weiß der IBKA, welche juristischen Möglichkeiten es gibt?
Für einen guten Zweck wie diesen würde ich sogar was spenden.


Ob und wann man gegen etwas sinnvoll klagen kann hängt von vielen Umständen ab. Es liefen/laufen ja gerade zwei Verfahren:

Klage gegen Konkordatslehrstühle
Klage gegen Kirchenaustrittsgebühr

Erstere konnte man über HU und GBS finanziell unterstützen, zweites über den IBKA.
_________________
"A basic literacy in statistics will one day be as necessary for efficient citizenship as the ability to read and write." (angeblich H. G. Wells)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Poldi
Bin Daheim



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 4559
Wohnort: Bavarian Congo

Beitrag(#1153719) Verfasst am: 14.12.2008, 16:43    Titel: Antworten mit Zitat

Kival hat folgendes geschrieben:
Ellse hat folgendes geschrieben:
Soweit ich weiss, sind Sammelklagen in Deutschland nicht möglich.
Vielleicht weiß der IBKA, welche juristischen Möglichkeiten es gibt?
Für einen guten Zweck wie diesen würde ich sogar was spenden.


Ob und wann man gegen etwas sinnvoll klagen kann hängt von vielen Umständen ab. Es liefen/laufen ja gerade zwei Verfahren:

Klage gegen Konkordatslehrstühle
Klage gegen Kirchenaustrittsgebühr

Erstere konnte man über HU und GBS finanziell unterstützen, zweites über den IBKA.


Erstere is schon beendet, das zuständige Gericht weigert sich, die Klage anzunehmen, angeblich sind sie nicht zuständig ....
_________________
gG,
Poldi
Doch leider kanns gefählich sein, den Satan in dir zu verstehen.
Jeder Mensch ein Sünderschwein, Oh christliches Vergehen.
Die Trennung zwischen Gut und Bös die wirst du niemals finden
nur leider kanns gefährlich sein das den Pfaffen auf die Nasen zu binden.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen ICQ-Nummer
Kival
Profeminist Ghost



Anmeldungsdatum: 14.11.2006
Beiträge: 24071

Beitrag(#1153733) Verfasst am: 14.12.2008, 17:00    Titel: Antworten mit Zitat

Poldi hat folgendes geschrieben:

Erstere is schon beendet, das zuständige Gericht weigert sich, die Klage anzunehmen, angeblich sind sie nicht zuständig ....


Erstens steht da nicht ohne Grund auch "liefen", zweitens ist das so natürlich nicht ganz korrekt, ob es das wirklich war mit der Klage steht nicht fest, um nicht zu sagen: ist eher unwahrscheinlich.
_________________
"A basic literacy in statistics will one day be as necessary for efficient citizenship as the ability to read and write." (angeblich H. G. Wells)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Artanis
registrierter User



Anmeldungsdatum: 13.12.2008
Beiträge: 259

Beitrag(#1153739) Verfasst am: 14.12.2008, 17:13    Titel: Re: Sammelklage gegen Deutschland... Antworten mit Zitat

Namronia hat folgendes geschrieben:

das diebstahl aus einer kirche als normaler, nicht als schwerer diebstahl gilt:
http://dejure.org/gesetze/StGB/243.html
Zitat:

(1) In besonders schweren Fällen wird der Diebstahl mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu zehn Jahren bestraft. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter ...

...aus einer Kirche oder einem anderen der Religionsausübung dienenden Gebäude oder Raum eine Sache stiehlt, die dem Gottesdienst gewidmet ist oder der religiösen Verehrung dient,


Würde darunter auch fallen, wenn man als Besucher eines katholischen Gottesdienst das Stückchen Pappe namens Hostie nichts runterschluckt, sondern mit raus nimmt? Suspekt
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Peter H.
dauerhaft gesperrt



Anmeldungsdatum: 24.06.2007
Beiträge: 9751

Beitrag(#1154822) Verfasst am: 15.12.2008, 19:38    Titel: Antworten mit Zitat

Lachen
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Namronia
1500+ mal Qualität!



Anmeldungsdatum: 23.01.2008
Beiträge: 1687

Beitrag(#1170914) Verfasst am: 04.01.2009, 20:16    Titel: Antworten mit Zitat

vllt. regt euch das mehr auf...

http://dejure.org/gesetze/Verf/Vorspruch.html

Auf den Arm nehmen
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Hornochse
Orthographiefetischist



Anmeldungsdatum: 22.07.2007
Beiträge: 8223
Wohnort: Bundeshauptstadt

Beitrag(#1171115) Verfasst am: 04.01.2009, 23:02    Titel: Antworten mit Zitat

Namronia hat folgendes geschrieben:
vllt. regt euch das mehr auf...

http://dejure.org/gesetze/Verf/Vorspruch.html

Auf den Arm nehmen


Meinst du, hier kennt noch keiner die Präambel des GG?
_________________
Alles könnte anders sein - und fast nichts kann ich ändern.

- Niklas Luhmann -
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge der letzten Zeit anzeigen:   
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen   Drucker freundliche Ansicht    Freigeisterhaus Foren-Übersicht -> Politik und Geschichte Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehe zu:  
Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.



Impressum & Datenschutz


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group