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Auskunft über weggezogenen Nachbarn bei Polizei und Ämtern?

 
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Sanne
gives peas a chance.



Anmeldungsdatum: 05.08.2003
Beiträge: 12088
Wohnort: Nordschland

Beitrag(#1177733) Verfasst am: 11.01.2009, 14:07    Titel: Auskunft über weggezogenen Nachbarn bei Polizei und Ämtern? Antworten mit Zitat

...folgende Situation: Frau X. kommt aus dem Weihnachtsurlaub zurück, und an der Wohnungstür ihres Nachbarn Herrn Y. ist das Türschloß aufgebrochen und es hängt da irgendein Hinweis auf polizeiliche Ermittlungen. Herr Y. befindet sich nicht in der Wohnung, und wenige Tage später sind seine sachen auch nicht mehr da, wer die Wohnungsauflösung durchgeführt hat, hat Frau X nicht mitbekommen.

Herr Y. war ein freundlicher älterer Herr, gesundheitlich schwer angeschlagen, Frau X und ihr kleiner Sohn haben ihn manchmal besucht, Frau X hat manchmal für ihn eingekauft.

Wie kann Frau X herausfinden, ob Herr Y noch lebt, und falls ja, wo er sich nun aufhält (wäre vermutlich eine behindertengerechte Wohnung, oder bei Verwandten, oder in einer Pflegeeinrichtung).

Bei der Polizei war sie schon, da war grad nur eine Sekretärin, die keine Auskunft geben konnte. Dürfte ihr jemand Auskunft geben?
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Ich will das Internet doch nicht mit meinen Problemen belästigen! (Marge Simpson)
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sehr gut
dauerhaft gesperrt



Anmeldungsdatum: 05.08.2007
Beiträge: 14852

Beitrag(#1177801) Verfasst am: 11.01.2009, 14:59    Titel: Antworten mit Zitat

Probier es wie es Firmen machen: schicke einen Brief mit dem Vermerk "Wenn verzogen, mit neuer Anschrift zurück" direkt über der Anschrift (steht auf vielen Briefen drauf).
Das funktioniert nur wenn a) ein Nachsendeantrag gestellt wurde und b) auf diesem die Weitergabe der Adresse erlaubt ist.
Das wäre schon mal der simpelste legale Weg...
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AlexJ
Supermarktoverlord



Anmeldungsdatum: 11.04.2008
Beiträge: 2353
Wohnort: Köln

Beitrag(#1177806) Verfasst am: 11.01.2009, 15:03    Titel: Antworten mit Zitat

sehr gut hat folgendes geschrieben:
Probier es wie es Firmen machen: schicke einen Brief mit dem Vermerk "Wenn verzogen, mit neuer Anschrift zurück" direkt über der Anschrift (steht auf vielen Briefen drauf).
Das funktioniert nur wenn a) ein Nachsendeantrag gestellt wurde und b) auf diesem die Weitergabe der Adresse erlaubt ist.
Das wäre schon mal der simpelste legale Weg...


Wenn man ein freundliches Verhältnis hatte kann man denn Brief auch mit Inhalt schmücken und hoffen das drauf geantwortet wird.(Bei Nachsende Auftrag ohne Weitergabe der Adressen).
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beefy
Be Vieh



Anmeldungsdatum: 24.09.2008
Beiträge: 5590
Wohnort: Land der abgehärteten Seelen

Beitrag(#1177815) Verfasst am: 11.01.2009, 15:13    Titel: Antworten mit Zitat

Geht sowas nicht mehr übers Einwohnermeldeamt ?
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Spiritus
Sternenstaub auf verfaulendem Laub



Anmeldungsdatum: 03.04.2004
Beiträge: 605
Wohnort: Münsterland

Beitrag(#1177830) Verfasst am: 11.01.2009, 15:29    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn Du in NRW wohnst, ist es einfach: Einzelregisterauskunft nach dem Meldegesetz NW - kostet eine Gebühr.

Spiritus
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Semper fidelis!
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Sanne
gives peas a chance.



Anmeldungsdatum: 05.08.2003
Beiträge: 12088
Wohnort: Nordschland

Beitrag(#1177837) Verfasst am: 11.01.2009, 15:42    Titel: Antworten mit Zitat

Spiritus hat folgendes geschrieben:
Wenn Du in NRW wohnst, ist es einfach: Einzelregisterauskunft nach dem Meldegesetz NW - kostet eine Gebühr.

Spiritus


Guter Tip!
Das gibts wohl in allen Bundesländern:

http://de.wikipedia.org/wiki/Melderegisterauskunft#Einfache_und_erweiterte_Meldeauskunft
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Sanne
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Anmeldungsdatum: 05.08.2003
Beiträge: 12088
Wohnort: Nordschland

Beitrag(#1177839) Verfasst am: 11.01.2009, 15:42    Titel: Antworten mit Zitat

AlexJ hat folgendes geschrieben:
sehr gut hat folgendes geschrieben:
Probier es wie es Firmen machen: schicke einen Brief mit dem Vermerk "Wenn verzogen, mit neuer Anschrift zurück" direkt über der Anschrift (steht auf vielen Briefen drauf).
Das funktioniert nur wenn a) ein Nachsendeantrag gestellt wurde und b) auf diesem die Weitergabe der Adresse erlaubt ist.
Das wäre schon mal der simpelste legale Weg...


Wenn man ein freundliches Verhältnis hatte kann man denn Brief auch mit Inhalt schmücken und hoffen das drauf geantwortet wird.(Bei Nachsende Auftrag ohne Weitergabe der Adressen).


Das ist auch ein guter Tip, danke!
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Norm
registrierter User



Anmeldungsdatum: 12.02.2007
Beiträge: 8149

Beitrag(#1177843) Verfasst am: 11.01.2009, 15:47    Titel: Antworten mit Zitat

Spiritus hat folgendes geschrieben:
Wenn Du in NRW wohnst, ist es einfach: Einzelregisterauskunft nach dem Meldegesetz NW - kostet eine Gebühr.

Spiritus


Wie, ist die Adresse nicht datenschutzrechtlich geschützt? Mensch stelle sich vor, das war kein einfacher Einbruch, sondern da wollte gezielt jemand dem älteren netten Herren etwas böses. Nehemn wir an, der ältere Herr ist deshalb umgezogen, weil er sich bedroht fühlt. Der Einbrecher könnte dann einfach in das Einwohnermeldeamt gehen und nach der neuen Adresse fragen und würde sie auch bekommen?

Ach ja, die Idee mit freundlichen Brief an alte Adresse schicken und hoffen, dass es einen Nachsendeantrag gibt finde ich gut.

Ob er verstorben ist lässt sich evtl. über das regionale Zeitungsarchiv oder Amtsblatt, Todesanzeigen herausfinden.
Du könntest auch mal die anderen Nachbarn fragen, ob sie etwas mitbekommen haben. zwinkern


Zuletzt bearbeitet von Norm am 11.01.2009, 15:51, insgesamt einmal bearbeitet
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Sanne
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Anmeldungsdatum: 05.08.2003
Beiträge: 12088
Wohnort: Nordschland

Beitrag(#1177848) Verfasst am: 11.01.2009, 15:50    Titel: Antworten mit Zitat

Norm hat folgendes geschrieben:
Mensch stelle sich vor, das war kein einfacher Einbruch, sondern da wollte gezielt jemand dem älteren netten Herren etwas böses.
Geschockt
An sowas hatten ich und die besorgte Nachbarin gar nicht gedacht, sondern mehr an einen medizinischen Notfall.
Aber könnte auch sein Geschockt Geschockt
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Norm
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Anmeldungsdatum: 12.02.2007
Beiträge: 8149

Beitrag(#1177851) Verfasst am: 11.01.2009, 15:54    Titel: Antworten mit Zitat

Sanne hat folgendes geschrieben:
Norm hat folgendes geschrieben:
Mensch stelle sich vor, das war kein einfacher Einbruch, sondern da wollte gezielt jemand dem älteren netten Herren etwas böses.
Geschockt
An sowas hatten ich und die besorgte Nachbarin gar nicht gedacht, sondern mehr an einen medizinischen Notfall.
Aber könnte auch sein Geschockt Geschockt


Gegen einen medizinischen Notfall spricht der Hinweis auf polizeiliche Ermittlungen. Ansonsten hätte ich das auch am naheliegendsten gefunden.

Edit: Möglich ist natürlich auch bei polizeilichen Ermittlungen ein auf die Gebrechlichkeit des Mannes zurückzuführender Unfall, bei dem die Polizei erst rausfinden muss ob Fremdeinwirkung vorliegt, oder selbiges bei Selbstmord.
Sind aber alles nur Spekulationen, kann auch sein, dass der Mann einfach über die Feiertage verreist/eingeladen war, in der zeit eingebrochen wurde und er umgezogen ist, weil er sich in der Wohnung nicht mehr sicher fühlt und auch nicht mehr so gut alleine klarkommt.
Das mit der persönlichen Bedrohung sollte eigentlich keine These in Bezig auf den Nachbarn sein, sondern nur ein Beispiel, warum ich es bedenklich fände, wenn die Ämter einfach so Adressen rausgeben dürften/dürfen.


Zuletzt bearbeitet von Norm am 11.01.2009, 16:11, insgesamt einmal bearbeitet
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Sanne
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Anmeldungsdatum: 05.08.2003
Beiträge: 12088
Wohnort: Nordschland

Beitrag(#1177861) Verfasst am: 11.01.2009, 16:11    Titel: Antworten mit Zitat

Auch bei einem medizinischen Notfall muß die Wohnung von der Polizei oder von Rettungskräften geöffnet werden, wenn der Bewohner selber nicht mehr aufmachen kann.
Und wenn Menschen tot in ihrer Wohnung aufgefunden werden, muß die Polizei wohl routinemäßig ermitteln.
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Norm
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Anmeldungsdatum: 12.02.2007
Beiträge: 8149

Beitrag(#1177863) Verfasst am: 11.01.2009, 16:15    Titel: Antworten mit Zitat

Sanne hat folgendes geschrieben:
Auch bei einem medizinischen Notfall muß die Wohnung von der Polizei oder von Rettungskräften geöffnet werden, wenn der Bewohner selber nicht mehr aufmachen kann.
Und wenn Menschen tot in ihrer Wohnung aufgefunden werden, muß die Polizei wohl routinemäßig ermitteln.


Dass die Polizei oder so die Türe dann aufbricht, ist schon klar. Aber, dass es da routinemäßig Ermittlungen gibt glaube ich eher nicht. Also bei einem nicht offensichtlich als solchen erkennbaren Unfall im Haushalt möglicherweise ja. Aber wenn ein Arzt einen eindeutig natürlichen Tod feststellt wohl kaum.
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Spiritus
Sternenstaub auf verfaulendem Laub



Anmeldungsdatum: 03.04.2004
Beiträge: 605
Wohnort: Münsterland

Beitrag(#1177883) Verfasst am: 11.01.2009, 16:41    Titel: Antworten mit Zitat

Sie wird bei einem natürlichen Tod auch die nächsten Angehörigen ermitteln müssen und diese über den Tod der/des Angehörigen in Kenntnis setzen.

Spiritus
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neinguar
Blue Note



Anmeldungsdatum: 04.02.2008
Beiträge: 3088

Beitrag(#1177950) Verfasst am: 11.01.2009, 18:05    Titel: Antworten mit Zitat

Norm hat folgendes geschrieben:

Wie, ist die Adresse nicht datenschutzrechtlich geschützt? Mensch stelle sich vor, das war kein einfacher Einbruch, sondern da wollte gezielt jemand dem älteren netten Herren etwas böses. Nehemn wir an, der ältere Herr ist deshalb umgezogen, weil er sich bedroht fühlt. Der Einbrecher könnte dann einfach in das Einwohnermeldeamt gehen und nach der neuen Adresse fragen und würde sie auch bekommen?


Grundsätzlich ja. Der alte Herr könnte aber eine Auskunftssperre beantragen:

Melderechtsrahmengesetz (MRRG) hat folgendes geschrieben:
§ 21 Melderegisterauskunft

(....)

(5) Liegen Tatsachen vor, die die Annahme rechtfertigen, dass dem Betroffenen oder einer anderen Person durch eine Melderegisterauskunft eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen erwachsen kann, hat die Meldebehörde auf Antrag oder von Amts wegen eine Auskunftssperre im Melderegister einzutragen. (...)

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Woran du dein Herz hängest, das ist dein Gott - Martin Luther -

Wenn ich Gott wäre, würde ich mich nicht von jedem anbeten lassen wollen - Hilde Ziegler -
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Kival
Profeminist Ghost



Anmeldungsdatum: 14.11.2006
Beiträge: 24071

Beitrag(#1177968) Verfasst am: 11.01.2009, 18:35    Titel: Antworten mit Zitat

Kann man so auch die aktuelle Adresse von einer Person ermitteln, dessen frühere Adresse man nicht weiß und von der man auch nicht weiß, in welcher Stadt die Person wohnt?
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"A basic literacy in statistics will one day be as necessary for efficient citizenship as the ability to read and write." (angeblich H. G. Wells)
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AlexJ
Supermarktoverlord



Anmeldungsdatum: 11.04.2008
Beiträge: 2353
Wohnort: Köln

Beitrag(#1177982) Verfasst am: 11.01.2009, 18:58    Titel: Antworten mit Zitat

Kival hat folgendes geschrieben:
Kann man so auch die aktuelle Adresse von einer Person ermitteln, dessen frühere Adresse man nicht weiß und von der man auch nicht weiß, in welcher Stadt die Person wohnt?


Wenn du Angaben machen kannst welche die Person zweifelsfrei Identifizieren, dann Ja. Vollständiger Name und Geburtsdatum könnten reichen. Da du aber nicht weist in welcher Stadt/Gemeinde die Person wohnt wird die Sache vermutlich teuer.
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Kival
Profeminist Ghost



Anmeldungsdatum: 14.11.2006
Beiträge: 24071

Beitrag(#1177988) Verfasst am: 11.01.2009, 19:01    Titel: Antworten mit Zitat

Aber es wäre auf jeden Fall möglich... skeptisch
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"A basic literacy in statistics will one day be as necessary for efficient citizenship as the ability to read and write." (angeblich H. G. Wells)
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Norm
registrierter User



Anmeldungsdatum: 12.02.2007
Beiträge: 8149

Beitrag(#1178003) Verfasst am: 11.01.2009, 19:12    Titel: Antworten mit Zitat

neinguar hat folgendes geschrieben:
Norm hat folgendes geschrieben:

Wie, ist die Adresse nicht datenschutzrechtlich geschützt? Mensch stelle sich vor, das war kein einfacher Einbruch, sondern da wollte gezielt jemand dem älteren netten Herren etwas böses. Nehemn wir an, der ältere Herr ist deshalb umgezogen, weil er sich bedroht fühlt. Der Einbrecher könnte dann einfach in das Einwohnermeldeamt gehen und nach der neuen Adresse fragen und würde sie auch bekommen?


Grundsätzlich ja. Der alte Herr könnte aber eine Auskunftssperre beantragen:

Melderechtsrahmengesetz (MRRG) hat folgendes geschrieben:
§ 21 Melderegisterauskunft

(....)

(5) Liegen Tatsachen vor, die die Annahme rechtfertigen, dass dem Betroffenen oder einer anderen Person durch eine Melderegisterauskunft eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen erwachsen kann, hat die Meldebehörde auf Antrag oder von Amts wegen eine Auskunftssperre im Melderegister einzutragen. (...)


was bedeutet von Amts wegen? Also wenn z.B. eine Anzeige bei der Polizei wegen eines Tatbestandes der auf so eine Gefahr hinweist gemacht wurde, gibt es dann automatisch eine Sperre, oder muss mensch die auch beantragen (und bekommt das aber leider von Seiten der Polizei nicht mitgeteilt Motzen )?


Zuletzt bearbeitet von Norm am 11.01.2009, 19:18, insgesamt einmal bearbeitet
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Fuxing
grösstenteils harmlos



Anmeldungsdatum: 07.05.2008
Beiträge: 1691
Wohnort: Ankh Morpork

Beitrag(#1178005) Verfasst am: 11.01.2009, 19:14    Titel: Antworten mit Zitat

Nur so ne Idee:
Vielleicht kannst du ja die Auskunft der Telekom anrufen, und die haben eine neue Telefonnummer.
Wenn ja, sagt der nette Mensch dir nach dem anschließenden Anruf auch, ob du ihn nochmal besuchen darfst.
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neinguar
Blue Note



Anmeldungsdatum: 04.02.2008
Beiträge: 3088

Beitrag(#1178030) Verfasst am: 11.01.2009, 19:38    Titel: Antworten mit Zitat

AlexJ hat folgendes geschrieben:
Kival hat folgendes geschrieben:
Kann man so auch die aktuelle Adresse von einer Person ermitteln, dessen frühere Adresse man nicht weiß und von der man auch nicht weiß, in welcher Stadt die Person wohnt?


Wenn du Angaben machen kannst welche die Person zweifelsfrei Identifizieren, dann Ja. Vollständiger Name und Geburtsdatum könnten reichen.


Nicht ganz:

Melderechtsrahmengesetz (MRRG) hat folgendes geschrieben:
§ 21 Melderegisterauskunft

(...)

(1a) 1Melderegisterauskünfte nach Absatz 1 können (...) erteilt werden, wenn

1. der Antrag in der amtlich vorgeschriebenen Form gestellt worden ist,

2. der Antragsteller den Betroffenen mit Vor- und Familiennamen sowie mindestens zwei weiteren der auf Grund von § 2 Abs. 1 gespeicherten Daten bezeichnet hat und

3. die Identität des Betroffenen durch einen automatisierten Abgleich der im Antrag angegebenen mit den im Melderegister gespeicherten Daten des Betroffenen eindeutig festgestellt worden ist.

(...)


....also neben dem Vor- und Nachnamen mindestens 2 der folgenden Daten:

Melderechtsrahmengesetz (MRRG) hat folgendes geschrieben:
§ 2 Speicherung von Daten

(1) (...)

1.
Familiennamen,
2.
frühere Namen,
3.
Vornamen,
4.
Doktorgrad,
5.
(weggefallen)
6.
Tag und Ort der Geburt,
7.
Geschlecht,
8.
(weggefallen)
9.
gesetzlicher Vertreter (Vor- und Familiennamen, Doktorgrad, Anschrift, Tag der Geburt, Sterbetag),
10.
Staatsangehörigkeiten,
11.
rechtliche Zugehörigkeit zu einer Religionsgesellschaft,
12.
gegenwärtige und frühere Anschriften, Haupt- und Nebenwohnung, bei Zuzug aus dem Ausland auch die letzte frühere Anschrift im Inland,
13.
Tag des Ein- und Auszugs,
14.
Familienstand, bei Verheirateten oder Lebenspartnern zusätzlich Tag und Ort der Eheschließung oder der Begründung der Lebenspartnerschaft,
15.
Ehegatte oder Lebenspartner (Vor- und Familienname, Doktorgrad, Tag der Geburt, Anschrift, Sterbetag),
16.
minderjährige Kinder (Vor- und Familiennamen, Tag der Geburt, Sterbetag),
17.
Ausstellungsbehörde, -datum, Gültigkeitsdauer und Seriennummer des Personalausweises/Passes,
18.
Übermittlungssperren,
19.
Sterbetag und -ort.


...effektiv viel ist das natürlich nicht. Familienstand und Staatsangehörigkeit z.B. reicht schon.
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neinguar
Blue Note



Anmeldungsdatum: 04.02.2008
Beiträge: 3088

Beitrag(#1178056) Verfasst am: 11.01.2009, 19:52    Titel: Antworten mit Zitat

Norm hat folgendes geschrieben:
neinguar hat folgendes geschrieben:
(...) Der alte Herr könnte aber eine Auskunftssperre beantragen:

Melderechtsrahmengesetz (MRRG) hat folgendes geschrieben:
§ 21 Melderegisterauskunft

(....)

(5) Liegen Tatsachen vor, die die Annahme rechtfertigen, dass dem Betroffenen oder einer anderen Person durch eine Melderegisterauskunft eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen erwachsen kann, hat die Meldebehörde auf Antrag oder von Amts wegen eine Auskunftssperre im Melderegister einzutragen. (...)


was bedeutet von Amts wegen? Also wenn z.B. eine Anzeige bei der Polizei wegen eines Tatbestandes der auf so eine Gefahr hinweist gemacht wurde, gibt es dann automatisch eine Sperre, oder muss mensch die auch beantragen (und bekommt das aber leider von Seiten der Polizei nicht mitgeteilt Motzen )?


"von Amts wegen" bedeutet: Wenn die Voraussetzungen vorliegen, ob mit oder ohne Antrag. Insofern ist streng genommen die Formulierung "auf Antrag oder ...." überflüssig. Ich würde das deswegen so auslegen, dass von Amts gesperrt wird, wenn der Betroffene sich aus irgendeinem Grund nicht selbst äußern kann, oder vielleicht auch, wenn es eine erhebliche Gefahr gibt und der Betroffene diese grob unterschätzt.....

Mitgeteilt werden muss es sicher.
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AlexJ
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Anmeldungsdatum: 11.04.2008
Beiträge: 2353
Wohnort: Köln

Beitrag(#1178069) Verfasst am: 11.01.2009, 19:58    Titel: Antworten mit Zitat

neinguar hat folgendes geschrieben:


...effektiv viel ist das natürlich nicht. Familienstand und Staatsangehörigkeit z.B. reicht schon.


Wichtig ist das die Person auch zweifelsfrei heraus gefunden werden muss. Wenn man nach Alexander Müller, Männlich, Ledig, Deutsch fragt bekommt man keine Liste von der Man dann aussuchen kann sondern muss entweder weitere Angaben machen können oder hat Pech gehabt, weil es mehrere Personen gibt auf die das zutrifft.
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Bremer
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Anmeldungsdatum: 11.01.2009
Beiträge: 1956

Beitrag(#1178121) Verfasst am: 11.01.2009, 20:28    Titel: Antworten mit Zitat

Beim Einwohnermeldeamt bekommt jeder Auskunft. Das kostet bei uns 5 Euro. Wem Nachforschungen wichtig sind, dem werden aber keineswegs diese 5 Euro zu viel sein.
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