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neinguar Blue Note
Anmeldungsdatum: 04.02.2008 Beiträge: 3088
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(#1245765) Verfasst am: 18.03.2009, 19:06 Titel: Wie viele sind (statistisch) nur aus beruflichen Gründen Kirchenmitglied? |
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Das würde mich mal interessieren.
Dass Menschen, die nicht Mitglied einer der etablierten Kirchen sind, in manchen, v.a. sozialen, medizinischen und pädagogischen Berufen handfeste Nachteile im Beruf und auf dem Arbeitsmarkt erleiden, und dass manche, die sonst austreten würden, nur aus diesem Grund drinbleiben (oder sogar wieder- oder neu eintreten?), wird hier ja immer mal wieder thematisiert.
Ich kann aber nicht erinnern, diese Gruppe in irgendeiner Statistik oder Studie zur Religionszugehörigkeit schon einmal eigens erwähnt gesehen zu haben. Gibt es aussagekräftiges Material dazu?
_________________ Woran du dein Herz hängest, das ist dein Gott - Martin Luther -
Wenn ich Gott wäre, würde ich mich nicht von jedem anbeten lassen wollen - Hilde Ziegler -
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Namronia 1500+ mal Qualität!
Anmeldungsdatum: 23.01.2008 Beiträge: 1687
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(#1245767) Verfasst am: 18.03.2009, 19:08 Titel: |
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ist es überhaupt erlaubt, leute wegen religionen nicht anzustellen bzw. zu benachteiligen?
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Rasmus entartet und notorisch gottlos - Ich bin Papst
Anmeldungsdatum: 20.05.2004 Beiträge: 17559
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(#1245781) Verfasst am: 18.03.2009, 19:18 Titel: |
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Namronia hat folgendes geschrieben: | ist es überhaupt erlaubt, leute wegen religionen nicht anzustellen bzw. zu benachteiligen? |
du bist neu hier, oder?
_________________ Brother Sword of Enlightenment of the Unitarian Jihad
If you ask the wrong questions you get answers like '42' or 'God'.
"Glaubst Du noch oder hüpfst Du schon?"
Sylvia Browne - Wahrsager oder Scharlatan?
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Tassilo Deaktiviert
Anmeldungsdatum: 17.05.2004 Beiträge: 7361
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(#1245783) Verfasst am: 18.03.2009, 19:19 Titel: |
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Rasmus hat folgendes geschrieben: | Namronia hat folgendes geschrieben: | ist es überhaupt erlaubt, leute wegen religionen nicht anzustellen bzw. zu benachteiligen? |
du bist neu hier, oder? |
Ich vermute eher, dass er ausschließlich seine eigenen Threads liest.
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narziss auf Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 16.07.2003 Beiträge: 21939
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(#1245785) Verfasst am: 18.03.2009, 19:21 Titel: |
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Sind nicht sogar 2Mio Menschen in D in kirchlichen Betrieben? Vllt sind nicht alle unbedingt an die Kirchenmitgliedschaft verknüpft.
Wie viele von diesen 2 Millionen nur aus beruflichen Gründen in der Kirche sind, weiß ich nicht.
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sehr gut dauerhaft gesperrt
Anmeldungsdatum: 05.08.2007 Beiträge: 14852
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(#1245789) Verfasst am: 18.03.2009, 19:31 Titel: |
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Wie viele sind in irgendwelchen Vereinen oder gehen Golf spielen weil man dies zur Aufrechterhaltung und Pflege der finanziellen/beruflichen Dinge braucht?
Ich war vor zig Jahren mal in einem Verein, das was die machten war mir ziemlich egal, aber ich machte es weil ich mir dadurch berufliche Vorteile erhoffte.
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AlexJ Supermarktoverlord
Anmeldungsdatum: 11.04.2008 Beiträge: 2353
Wohnort: Köln
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(#1245806) Verfasst am: 18.03.2009, 19:47 Titel: |
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sehr gut hat folgendes geschrieben: | Wie viele sind in irgendwelchen Vereinen oder gehen Golf spielen weil man dies zur Aufrechterhaltung und Pflege der finanziellen/beruflichen Dinge braucht?
Ich war vor zig Jahren mal in einem Verein, das was die machten war mir ziemlich egal, aber ich machte es weil ich mir dadurch berufliche Vorteile erhoffte. |
Damit hast du deine Chancen erhöht, es war aber nicht Notwendig. Man hätte dich deswegen nicht Kündigen bzw. die Einstellung verwehren können.
Ich Arbeite im sozialen Bereich und mir wurden zwei Aufträge bis jetzt verwehrt, weil ich nicht Kirchenmitglied war. Mich trifft es nicht so hart weil ich genug Aufträge habe, aber andere sind dadurch ziemlich hart betroffen.
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narziss auf Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 16.07.2003 Beiträge: 21939
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tillich (epigonal) hat Spaß
Anmeldungsdatum: 12.04.2006 Beiträge: 22263
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(#1245877) Verfasst am: 18.03.2009, 20:34 Titel: |
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Die Statistik beantwortet aber nicht die hier gestellte Frage nach den Gründen der Mitgliedschaft.
_________________ "YOU HAVE TO START OUT LEARNING TO BELIEVE THE LITTLE LIES." -- "So we can believe the big ones?" -- "YES."
(Death / Susan, in: Pratchett, Hogfather)
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beachbernie male Person of Age and without Color
Anmeldungsdatum: 16.04.2006 Beiträge: 45792
Wohnort: Haida Gwaii
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(#1246106) Verfasst am: 19.03.2009, 00:25 Titel: |
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Namronia hat folgendes geschrieben: | ist es überhaupt erlaubt, leute wegen religionen nicht anzustellen bzw. zu benachteiligen? |
Eigentlich nicht.
_________________ Defund the gender police!!
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Poldi Bin Daheim
Anmeldungsdatum: 16.07.2003 Beiträge: 4559
Wohnort: Bavarian Congo
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(#1246261) Verfasst am: 19.03.2009, 07:08 Titel: |
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beachbernie hat folgendes geschrieben: | Namronia hat folgendes geschrieben: | ist es überhaupt erlaubt, leute wegen religionen nicht anzustellen bzw. zu benachteiligen? |
Eigentlich nicht. |
Genau gesagt, für die Privatwirtschaft ist es verboten ... "kirchliche Einrichtungen" sind davon aber ausdrücklich ausgenommen ... für die gelten weite Teile des Betriebsverfassungsgesetz (Arbeitnehmerschutz ect.) explizit nicht ...
_________________ gG,
Poldi
Doch leider kanns gefählich sein, den Satan in dir zu verstehen.
Jeder Mensch ein Sünderschwein, Oh christliches Vergehen.
Die Trennung zwischen Gut und Bös die wirst du niemals finden
nur leider kanns gefährlich sein das den Pfaffen auf die Nasen zu binden.
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Namronia 1500+ mal Qualität!
Anmeldungsdatum: 23.01.2008 Beiträge: 1687
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(#1246268) Verfasst am: 19.03.2009, 08:02 Titel: |
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Poldi hat folgendes geschrieben: | beachbernie hat folgendes geschrieben: | Namronia hat folgendes geschrieben: | ist es überhaupt erlaubt, leute wegen religionen nicht anzustellen bzw. zu benachteiligen? |
Eigentlich nicht. |
Genau gesagt, für die Privatwirtschaft ist es verboten ... "kirchliche Einrichtungen" sind davon aber ausdrücklich ausgenommen ... für die gelten weite Teile des Betriebsverfassungsgesetz (Arbeitnehmerschutz ect.) explizit nicht ... |
das finde ich scheiße.
dann kann ja jeder nazi seine eigene firma gründen und nur "arier" als angestellte nehmen...
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Gnazz gnazzig
Anmeldungsdatum: 20.01.2008 Beiträge: 401
Wohnort: am Wasser
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(#1246269) Verfasst am: 19.03.2009, 08:15 Titel: |
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@AlexJ
kann man nicht einfach behaupten man wäre Mitglied in den Verein ?
Um an Aufträge zu kommen .
Die Frage die sich mir stellt ist können die kirlichen Einrichtungen so einfach ermitteln welcher konfession du angehörst ?
Da du ja kein Angestellter von den Vereinen bist sondern nur geschäftlich mit denen
zu tun hast.
GG
_________________ Sie laufen mit vollen Taschen nach Hause und stehen doch mit leeren Händen da.
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Poldi Bin Daheim
Anmeldungsdatum: 16.07.2003 Beiträge: 4559
Wohnort: Bavarian Congo
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(#1246440) Verfasst am: 19.03.2009, 13:34 Titel: |
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Namronia hat folgendes geschrieben: | Poldi hat folgendes geschrieben: | beachbernie hat folgendes geschrieben: | Namronia hat folgendes geschrieben: | ist es überhaupt erlaubt, leute wegen religionen nicht anzustellen bzw. zu benachteiligen? |
Eigentlich nicht. |
Genau gesagt, für die Privatwirtschaft ist es verboten ... "kirchliche Einrichtungen" sind davon aber ausdrücklich ausgenommen ... für die gelten weite Teile des Betriebsverfassungsgesetz (Arbeitnehmerschutz ect.) explizit nicht ... |
das finde ich scheiße.
dann kann ja jeder nazi seine eigene firma gründen und nur "arier" als angestellte nehmen... |
Nein, kann er nicht ... das dürfen eben, per Gesetz, nur die Kirchen (und die Parteien, der BfG und der HvD )...
_________________ gG,
Poldi
Doch leider kanns gefählich sein, den Satan in dir zu verstehen.
Jeder Mensch ein Sünderschwein, Oh christliches Vergehen.
Die Trennung zwischen Gut und Bös die wirst du niemals finden
nur leider kanns gefährlich sein das den Pfaffen auf die Nasen zu binden.
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Poldi Bin Daheim
Anmeldungsdatum: 16.07.2003 Beiträge: 4559
Wohnort: Bavarian Congo
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(#1246442) Verfasst am: 19.03.2009, 13:36 Titel: |
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Gnazz hat folgendes geschrieben: | @AlexJ
kann man nicht einfach behaupten man wäre Mitglied in den Verein ?
Um an Aufträge zu kommen .
Die Frage die sich mir stellt ist können die kirlichen Einrichtungen so einfach ermitteln welcher konfession du angehörst ?
Da du ja kein Angestellter von den Vereinen bist sondern nur geschäftlich mit denen
zu tun hast.
GG |
Sie brauchen ja nur in ihre Unterlagen schauen, ob du da drin stehst ... also kein Problem ...
_________________ gG,
Poldi
Doch leider kanns gefählich sein, den Satan in dir zu verstehen.
Jeder Mensch ein Sünderschwein, Oh christliches Vergehen.
Die Trennung zwischen Gut und Bös die wirst du niemals finden
nur leider kanns gefährlich sein das den Pfaffen auf die Nasen zu binden.
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Evilbert auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 16.09.2003 Beiträge: 42408
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(#1246450) Verfasst am: 19.03.2009, 13:54 Titel: |
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Poldi hat folgendes geschrieben: | Namronia hat folgendes geschrieben: | Poldi hat folgendes geschrieben: | beachbernie hat folgendes geschrieben: | Namronia hat folgendes geschrieben: | ist es überhaupt erlaubt, leute wegen religionen nicht anzustellen bzw. zu benachteiligen? |
Eigentlich nicht. |
Genau gesagt, für die Privatwirtschaft ist es verboten ... "kirchliche Einrichtungen" sind davon aber ausdrücklich ausgenommen ... für die gelten weite Teile des Betriebsverfassungsgesetz (Arbeitnehmerschutz ect.) explizit nicht ... |
das finde ich scheiße.
dann kann ja jeder nazi seine eigene firma gründen und nur "arier" als angestellte nehmen... |
Nein, kann er nicht ... das dürfen eben, per Gesetz, nur die Kirchen (und die Parteien, der BfG und der HvD )... |
Die Kirchen dürfen noch viel mehr als die Parteien und andere vom Tendenzschutz betroffenen Gruppen:
Zitat: | Die besonderen Privilegien der Religionsgemeinschaften (§ 118 Absatz 2 BetrVG)
Nach § 118 Absatz 2 BetrVG ist die Anwendung des Betriebsverfassungsgesetzes in allen seinen Teilen für „Religionsgemeinschaften und ihre karitativen und erzieherischen Einrichtungen unbeschadet“ ihrer „Rechtsform“ komplett ausgeschlossen. Das ist also ein Schutz dieser Arbeitgeber, der noch weit über den Tendenzschutz aus § 118 Absatz 1 BetrVG hinausgeht; insofern ist es zumindest ungenau, wenn man die Privilegien der Religionsgemeinschaften auch unter den Begriff des Tendenzschutzes fasst. Für die Religionsgemeinschaften gilt auch dann, wenn sie als Körperschaften des öffentlichen Rechts organisiert sind, nicht einmal das Personalvertretungsrecht. Einzelne Religionsgemeinschaften, insbesondere die beiden großen christlichen Kirchen in Deutschland, haben als Ausgleich auf kirchengesetzlicher Basis Mitarbeitervertretungsrecht geschaffen. Die Mitarbeitervertretungen haben eine ähnliche Stellung wie Betriebsräte oder Personalräte (vgl. Arbeitsrecht der Kirchen). |
http://de.wikipedia.org/wiki/Tendenzbetrieb
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Poldi Bin Daheim
Anmeldungsdatum: 16.07.2003 Beiträge: 4559
Wohnort: Bavarian Congo
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(#1246478) Verfasst am: 19.03.2009, 15:10 Titel: |
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Noseman hat folgendes geschrieben: | Poldi hat folgendes geschrieben: | Namronia hat folgendes geschrieben: | Poldi hat folgendes geschrieben: | beachbernie hat folgendes geschrieben: | Namronia hat folgendes geschrieben: | ist es überhaupt erlaubt, leute wegen religionen nicht anzustellen bzw. zu benachteiligen? |
Eigentlich nicht. |
Genau gesagt, für die Privatwirtschaft ist es verboten ... "kirchliche Einrichtungen" sind davon aber ausdrücklich ausgenommen ... für die gelten weite Teile des Betriebsverfassungsgesetz (Arbeitnehmerschutz ect.) explizit nicht ... |
das finde ich scheiße.
dann kann ja jeder nazi seine eigene firma gründen und nur "arier" als angestellte nehmen... |
Nein, kann er nicht ... das dürfen eben, per Gesetz, nur die Kirchen (und die Parteien, der BfG und der HvD )... |
Die Kirchen dürfen noch viel mehr als die Parteien und andere vom Tendenzschutz betroffenen Gruppen:
Zitat: | Die besonderen Privilegien der Religionsgemeinschaften (§ 118 Absatz 2 BetrVG)
Nach § 118 Absatz 2 BetrVG ist die Anwendung des Betriebsverfassungsgesetzes in allen seinen Teilen für „Religionsgemeinschaften und ihre karitativen und erzieherischen Einrichtungen unbeschadet“ ihrer „Rechtsform“ komplett ausgeschlossen. Das ist also ein Schutz dieser Arbeitgeber, der noch weit über den Tendenzschutz aus § 118 Absatz 1 BetrVG hinausgeht; insofern ist es zumindest ungenau, wenn man die Privilegien der Religionsgemeinschaften auch unter den Begriff des Tendenzschutzes fasst. Für die Religionsgemeinschaften gilt auch dann, wenn sie als Körperschaften des öffentlichen Rechts organisiert sind, nicht einmal das Personalvertretungsrecht. Einzelne Religionsgemeinschaften, insbesondere die beiden großen christlichen Kirchen in Deutschland, haben als Ausgleich auf kirchengesetzlicher Basis Mitarbeitervertretungsrecht geschaffen. Die Mitarbeitervertretungen haben eine ähnliche Stellung wie Betriebsräte oder Personalräte (vgl. Arbeitsrecht der Kirchen). |
http://de.wikipedia.org/wiki/Tendenzbetrieb |
Das stimmt natürlich ... und sie dürfen, obwohl sie rein rechtlich EIGENTLICH gleichgestellt sind, auch mehr als z.B. der BfG oder der HvD ....
_________________ gG,
Poldi
Doch leider kanns gefählich sein, den Satan in dir zu verstehen.
Jeder Mensch ein Sünderschwein, Oh christliches Vergehen.
Die Trennung zwischen Gut und Bös die wirst du niemals finden
nur leider kanns gefährlich sein das den Pfaffen auf die Nasen zu binden.
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