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§188 StGB Herabwürdigung religiöser Lehren

 
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Valen MacLeod
Antitheist



Anmeldungsdatum: 11.12.2004
Beiträge: 6172
Wohnort: Jenseits von Eden

Beitrag(#1236764) Verfasst am: 09.03.2009, 18:33    Titel: §188 StGB Herabwürdigung religiöser Lehren Antworten mit Zitat

Gibt es den nur in Ösiland oder auch bei uns?

Wortlaut des §188 StGB:
Wer öffentlich eine Person oder eine Sache, die den Gegenstand der Verehrung einer im Inland bestehenden Kirche oder Religionsgesellschaft bildet, oder eine Glaubenslehre, einen gesetzlich zulässigen Brauch oder eine gesetzlich zulässige Einrichtung einer solchen Kirche oder Religionsgesellschaft unter Umständen herabwürdigt oder verspottet, unter denen sein Verhalten geeignet ist, berechtigtes Ärgernis zu erregen, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.

Kann man das mit Pfaffen belangen, die das Spaghettimonster mit dem Tragen schwarzer Kleidung beleidigen?? Lachen
(Das Spaghettimonster hat mir in einer Vision eröffnet, dass nur bunte Kleidung gute Kleidung sei!)
_________________
V.i.S.d.P.:Laird Valen MacLeod (Pseudonym!)
"... Wenn das hier das Haus Gottes ist, Junge, warum blühen hier dann keine Blumen, warum strömt dann hier kein Wasser und warum scheint dann hier die Sonne nicht, Bürschchen?!" <i>Herman van Veen</i>
Das Schlimme an meinen Katastrophenszenarien ist... dass ich damit über kurz oder lang noch immer Recht behielt.
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Herbstschnee
registrierter User



Anmeldungsdatum: 16.02.2009
Beiträge: 9

Beitrag(#1236797) Verfasst am: 09.03.2009, 19:08    Titel: Antworten mit Zitat

§166 StGB hat folgendes geschrieben:
„(1) Wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) den Inhalt des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses anderer in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) eine im Inland bestehende Kirche oder andere Religionsgesellschaft oder Weltanschauungsvereinigung, ihre Einrichtungen oder Gebräuche in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören.“

Valen MacLeod hat folgendes geschrieben:
Kann man das mit Pfaffen belangen, die das Spaghettimonster mit dem Tragen schwarzer Kleidung beleidigen?? Lachen
(Das Spaghettimonster hat mir in einer Vision eröffnet, dass nur bunte Kleidung gute Kleidung sei!)

Nein, denn um den "öffentlichen Frieden" zu stören, muss die sich beschimpft fühlende gesellschaftliche Gruppe wohl hinreichend groß sein.
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Sermon
panta rhei



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 18430
Wohnort: Sine Nomine

Beitrag(#1236803) Verfasst am: 09.03.2009, 19:18    Titel: Antworten mit Zitat

Es gab dazu bereits mehrere Diskussionsstraenge:

http://freigeisterhaus.de/viewtopic.php?t=12755&start=0

http://freigeisterhaus.de/viewtopic.php?t=19890&start=0

http://freigeisterhaus.de/viewtopic.php?t=11117&start=0

http://freigeisterhaus.de/viewtopic.php?p=399629#399629
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"Der Typ hat halt so seine Marotten" (Sermon über Sermon) Der Typ hat so seine Macken


Zuletzt bearbeitet von Sermon am 09.03.2009, 19:21, insgesamt einmal bearbeitet
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Kival
Profeminist Ghost



Anmeldungsdatum: 14.11.2006
Beiträge: 24071

Beitrag(#1236809) Verfasst am: 09.03.2009, 19:21    Titel: Antworten mit Zitat

Man könnte den Artikel 188 des österreichischen Strafgesetzbuchs aber schon gesondert diskutieren. Der doch andere Wortlaut drückt m.E. auch noch etwas anderes aus als der 166er bei uns.
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"A basic literacy in statistics will one day be as necessary for efficient citizenship as the ability to read and write." (angeblich H. G. Wells)
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