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Ein Pfandbon, ein LAG-Urteil, Thierse

 
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satsche
registrierter User



Anmeldungsdatum: 30.07.2006
Beiträge: 2091
Wohnort: Südhessen

Beitrag(#1232664) Verfasst am: 05.03.2009, 00:15    Titel: Ein Pfandbon, ein LAG-Urteil, Thierse Antworten mit Zitat

Es geht wohlgemerkt um Arbeitsrecht, nicht um Strafrecht!

Eine Liste von Artikeln/Kommentaren:


http://news.google.com/news?pz=1&ned=de&hl=de&ncl=http%3A%2F%2Fwww.google.com%2Fhostednews%2Fafp%2Farticle%2FALeqM5jHusRBrmDgZrfoO1DQdIcXvOi-yg&start=0

Man beachte den 1. Kommentar von Bettina Röhl, Juristenschelte pur, was hat die denn eingenommen?


Die FAZ druckte gestern zum Thema einen Leserbrief aus Paris:


Auszüge:
„Was ich skandalös finde, ist die Empörung über Wolfgang Thierse. Die Entscheidung des Arbeitsgerichts zeigt wieder einmal die Bundesrepublik nicht als Rechtsstaat, sondern als Land der Juristerei.“
„Ein französisches Witzwort im neunzehnten Jahrhundert war: "Der Beweis, dass die Reichen ehrlicher sind als die Armen, ist die Tatsache, dass man nie einen Reichen einen Laib Brot hat stehlen sehen."
„Die F.A.Z. schreibt: "Das Vertrauensverhältnis war aus Sicht des Arbeitgebers zerstört." Das Vertrauensverhältnis der Bankkunden zu ihrer Bank ist auch zerstört sowie das Vertrauen unzähliger Arbeiter und Angestellten, die nun für die mangelnde Umsicht, manchmal sogar für den Betrug der oberen Etagen ihren Job verlieren. Nur dass der Bankkunde und der Lohnempfänger diejenigen nicht entlassen kann, die sein Vertrauen zerstört haben. Dabei müssen sie noch denen, die ihr Vertrauen verloren haben, zusammen als Steuerzahler nicht ein paar Euros, sondern Milliarden zur Verfügung stellen - sie, oder ihre immer mehr verschuldeten Kinder.“
_________________
Keiner hat das Recht zu gehorchen. Hannah A.
Das, was lebt, ist etwas anderes als das, was denkt. G. Benn
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L.E.N.
im falschen Film



Anmeldungsdatum: 25.05.2004
Beiträge: 27745
Wohnort: Hamburg

Beitrag(#1232944) Verfasst am: 05.03.2009, 12:11    Titel: Antworten mit Zitat

wäre eine abmahnung in diesem fall zunächst nicht angemessener gewesen?

thierses kritik war unüberlegt und dies kann er sich eigentlich nicht erlauben, doch in der sache hat er recht!
_________________
Ich will Gott lästern dürfen! Weg mit §166 StGB!
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Poldi
Bin Daheim



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 4559
Wohnort: Bavarian Congo

Beitrag(#1232952) Verfasst am: 05.03.2009, 12:25    Titel: Antworten mit Zitat

L.E.N. hat folgendes geschrieben:
wäre eine abmahnung in diesem fall zunächst nicht angemessener gewesen?


Vielleicht, allerdings regelt das jeder Arbeitgeber in seiner "Firmenphilosophie" selbst ...
bei uns wurde diese Woche auch eine Fahrerin entlassen, weil sie "Lange Finger" gemacht hat, bei uns normal, bei uns gibts Kündigungen schon aus gang anderen Gründen ...
_________________
gG,
Poldi
Doch leider kanns gefählich sein, den Satan in dir zu verstehen.
Jeder Mensch ein Sünderschwein, Oh christliches Vergehen.
Die Trennung zwischen Gut und Bös die wirst du niemals finden
nur leider kanns gefährlich sein das den Pfaffen auf die Nasen zu binden.
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Sermon
panta rhei



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 18430
Wohnort: Sine Nomine

Beitrag(#1232958) Verfasst am: 05.03.2009, 12:32    Titel: Antworten mit Zitat

Herr Thierse hat populistischen Unsinn geredet. Wenn er als Politiker meint, eine Verdachtskuendigung sei im Arbeitsrecht illegitim, dann soll er gefaelligst nachweisbar sich dafuer engagieren, die Gesetzeslage offiziell zu aendern, statt ein Gericht dafuer zu beschimpfen, die bestehenden Gesetze anzuwenden. Dasz der Arbeitgeber nicht haette zum ultimativen Mittel greifen muessen, ist eine ganz andere Baustelle.
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"Der Typ hat halt so seine Marotten" (Sermon über Sermon) Der Typ hat so seine Macken
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devi
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Anmeldungsdatum: 18.11.2008
Beiträge: 277

Beitrag(#1232961) Verfasst am: 05.03.2009, 12:45    Titel: Antworten mit Zitat

Im Strafrecht sind wir inzwischen erwachsen geworden. Wir töten den Dieb inzwischen nicht mehr, sondern haben gelernt, daß man abhängig von der Schuld die Strafe staffeln kann. Im Arbeitsleben hat sich das noch nicht durchgesetzt. Auch auf den kleinsten Diebstahl kann man die härteste Strafe verhängen.
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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#1233044) Verfasst am: 05.03.2009, 15:20    Titel: Antworten mit Zitat

devi hat folgendes geschrieben:
Im Strafrecht sind wir inzwischen erwachsen geworden. Wir töten den Dieb inzwischen nicht mehr, sondern haben gelernt, daß man abhängig von der Schuld die Strafe staffeln kann. Im Arbeitsleben hat sich das noch nicht durchgesetzt. Auch auf den kleinsten Diebstahl kann man die härteste Strafe verhängen.


Sehe ich nicht so. Im Falle eines Diebstahles ist der Sinn der Entlassung ja nicht der einer Bestrafung. Sondern ein für ein Arbeitsverhältnis nötiges Vertrauensverhältnis ist damit verunmöglicht.
Es kommt dabei gar nicht primär drauf an, ob jemand etwas wertvolles oder etwas billiges hat mitgehen lassen.
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nocquae
diskriminiert nazis



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 18183

Beitrag(#1233080) Verfasst am: 05.03.2009, 16:06    Titel: Antworten mit Zitat

devi hat folgendes geschrieben:
Im Strafrecht sind wir inzwischen erwachsen geworden. Wir töten den Dieb inzwischen nicht mehr, sondern haben gelernt, daß man abhängig von der Schuld die Strafe staffeln kann. Im Arbeitsleben hat sich das noch nicht durchgesetzt. Auch auf den kleinsten Diebstahl kann man die härteste Strafe verhängen.

Das Wort "Strafe" passt da nicht, da wir uns hier - wie du ja selbst gesagt hast - nicht im Bereich des Strafrechts bewegen.

Strafrechtlich würde die Unterschlagung von 1,20 € vom Gericht höchstwahrscheinlich nichtmal zur Behandlung angenommen werden ...
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In Deutschland gilt derjenige, der auf den Schmutz hinweist, als viel gefährlicher, als derjenige, der den Schmutz macht.
-- Kurt Tucholsky
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27os
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Anmeldungsdatum: 08.01.2008
Beiträge: 374

Beitrag(#1233106) Verfasst am: 05.03.2009, 16:41    Titel: Antworten mit Zitat

Das war Thierses Beitrag zum SPD-Wahlkampf.
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devi
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Anmeldungsdatum: 18.11.2008
Beiträge: 277

Beitrag(#1233135) Verfasst am: 05.03.2009, 17:10    Titel: Antworten mit Zitat

Noseman hat folgendes geschrieben:
Sondern ein für ein Arbeitsverhältnis nötiges Vertrauensverhältnis ist damit verunmöglicht.


Das mit dem Vertrauensverhältnis hört sich schön an, ist dann aber doch nicht so relevant für das Arbeitsverhältnis wie es verkauft wird. Wäre für die Stelle einer Kassiererin wirklich ein Vertrauensverhältnis nötig, man hätte bei Lidl die Mitarbeiter nicht heimlich überwacht. Und auch auf Tankstellen habe ich inzwischen so meine Probleme mit der Scheckkarte zu bezahlen, denn jedes Mal wenn ich die Pin eingeben will, bemerke ich wie von oben eine Kamera den Vorgang filmt. Wobei sie eigentlich die Kasse überwacht. Am Ende des Tages wird die Kasse gezählt obwohl die Kassen schon seit Jahrzehnten per Tastendruck den Inhalt der Kasse liefern. Im Kassenbereich herrscht alles andere als ein Vertrauensverhältnis zu den Mitarbeitern. Man geht davon aus, daß sie klauen oder zumindest klauen würden wenn man sie nicht überwachen würde. Ein Verhältnis in dem man der Kassiererin soweit vertraut, daß man sie das Geld kassieren läßt und ihr insoweit vertraut, daß man es später nicht kontrolliert, hatte es noch nie gegeben.

Ein Vertrauensverhältnis an der Kasse ist also gut, aber keine Voraussetzung für das Arbeitsverhältnis. Wenn also eine Kassiererin Geld unterschlägt, dann macht sie das was man sowieso vermutet. Somit würde eine Suspendierung für zwei Wochen eine durchaus akzeptable Maßnahme sein. Zumindest beim ersten Mal. Das wäre der halber Monatslohn. Danach wäre das Vertrauensverhältnis genauso wie es vorher war. Man würde einfach annehmen, daß sie klauen wird wenn man sie nicht überwacht.
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Rasmus
entartet und notorisch gottlos - Ich bin Papst



Anmeldungsdatum: 20.05.2004
Beiträge: 17559

Beitrag(#1233144) Verfasst am: 05.03.2009, 17:24    Titel: Antworten mit Zitat

devi hat folgendes geschrieben:
Ein Vertrauensverhältnis an der Kasse ist also gut, aber keine Voraussetzung für das Arbeitsverhältnis. Wenn also eine Kassiererin Geld unterschlägt, dann macht sie das was man sowieso vermutet. Somit würde eine Suspendierung für zwei Wochen eine durchaus akzeptable Maßnahme sein. Zumindest beim ersten Mal. Das wäre der halber Monatslohn. Danach wäre das Vertrauensverhältnis genauso wie es vorher war. Man würde einfach annehmen, daß sie klauen wird wenn man sie nicht überwacht.


Es ist ein Unterschied, ob ich damit rechne daß Mitarbeiter klauen (was leider regelmäßig vorkommt) und deshalb in gewissen Maßen kontrolliere, oder ob ich es von einem speziellen Mitarbeiter weiß.
_________________
Brother Sword of Enlightenment of the Unitarian Jihad
If you ask the wrong questions you get answers like '42' or 'God'.
"Glaubst Du noch oder hüpfst Du schon?"
Sylvia Browne - Wahrsager oder Scharlatan?
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