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Schüler verklagt Amazon

 
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L.E.N.
im falschen Film



Anmeldungsdatum: 25.05.2004
Beiträge: 27745
Wohnort: Hamburg

Beitrag(#1337611) Verfasst am: 02.08.2009, 00:50    Titel: Schüler verklagt Amazon Antworten mit Zitat

Artikel auf Heise.de hat folgendes geschrieben:
Bruiguier habe gedacht, ein einmal gekauftes Buch sei sein Eigentum, berichtet die LA Times.


wär ja auch noch schöner, wenn gekaufte bücher einem demnächst gehören würden! nee sowas... Mit den Augen rollen
_________________
Ich will Gott lästern dürfen! Weg mit §166 StGB!
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Spartacus Leto
Ist hier raus!



Anmeldungsdatum: 27.08.2005
Beiträge: 5659

Beitrag(#1337612) Verfasst am: 02.08.2009, 01:00    Titel: Re: Schüler verklagt Amazon Antworten mit Zitat

L.E.N. hat folgendes geschrieben:
Artikel auf Heise.de hat folgendes geschrieben:
Bruiguier habe gedacht, ein einmal gekauftes Buch sei sein Eigentum, berichtet die LA Times.


wär ja auch noch schöner, wenn gekaufte bücher einem demnächst gehören würden! nee sowas... Mit den Augen rollen


Aber das sind eBooks und im Internet gelten andere, strenge, seltsame Gesetze.
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Poldi
Bin Daheim



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 4559
Wohnort: Bavarian Congo

Beitrag(#1337626) Verfasst am: 02.08.2009, 07:01    Titel: Re: Schüler verklagt Amazon Antworten mit Zitat

Spartacus Leto hat folgendes geschrieben:
L.E.N. hat folgendes geschrieben:
Artikel auf Heise.de hat folgendes geschrieben:
Bruiguier habe gedacht, ein einmal gekauftes Buch sei sein Eigentum, berichtet die LA Times.


wär ja auch noch schöner, wenn gekaufte bücher einem demnächst gehören würden! nee sowas... Mit den Augen rollen


Aber das sind eBooks und im Internet gelten andere, strenge, seltsame Gesetze.


Nö, eigentlich greifen in diesem Falle die gleichen Gesetze, wie überall ...

Wer gestohlene Ware kauft, hat kein Recht darauf, sie zu behalten (auch wenn er nicht wußte, daß sie gestohlen ist) und so wie sich die Sachlage darstellt, hatte die Firma, welche die Bücher über Amazon verkauft hat, eben nicht die nötigen Rechte dazu, es handelt sich also rechtlich um gestohlenes Gut ...
_________________
gG,
Poldi
Doch leider kanns gefählich sein, den Satan in dir zu verstehen.
Jeder Mensch ein Sünderschwein, Oh christliches Vergehen.
Die Trennung zwischen Gut und Bös die wirst du niemals finden
nur leider kanns gefährlich sein das den Pfaffen auf die Nasen zu binden.
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Spartacus Leto
Ist hier raus!



Anmeldungsdatum: 27.08.2005
Beiträge: 5659

Beitrag(#1337628) Verfasst am: 02.08.2009, 07:10    Titel: Re: Schüler verklagt Amazon Antworten mit Zitat

Poldi hat folgendes geschrieben:
Spartacus Leto hat folgendes geschrieben:
L.E.N. hat folgendes geschrieben:
Artikel auf Heise.de hat folgendes geschrieben:
Bruiguier habe gedacht, ein einmal gekauftes Buch sei sein Eigentum, berichtet die LA Times.


wär ja auch noch schöner, wenn gekaufte bücher einem demnächst gehören würden! nee sowas... Mit den Augen rollen


Aber das sind eBooks und im Internet gelten andere, strenge, seltsame Gesetze.


Nö, eigentlich greifen in diesem Falle die gleichen Gesetze, wie überall ...

Wer gestohlene Ware kauft, hat kein Recht darauf, sie zu behalten (auch wenn er nicht wußte, daß sie gestohlen ist) und so wie sich die Sachlage darstellt, hatte die Firma, welche die Bücher über Amazon verkauft hat, eben nicht die nötigen Rechte dazu, es handelt sich also rechtlich um gestohlenes Gut ...


Dann fordere doch einmal im Internet zur Ermordung von Angela Merkel auf und einmal auf dem Marktplatz deiner Stadt. Du wirst schon sehen, dass es einen Unterschied gibt. und Ein DRM-eBook ist nun mal etwas anderes als ein echtes Buch aus bedrucktem Papier.
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Poldi
Bin Daheim



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 4559
Wohnort: Bavarian Congo

Beitrag(#1337629) Verfasst am: 02.08.2009, 07:45    Titel: Re: Schüler verklagt Amazon Antworten mit Zitat

Spartacus Leto hat folgendes geschrieben:
Poldi hat folgendes geschrieben:
Spartacus Leto hat folgendes geschrieben:
L.E.N. hat folgendes geschrieben:
Artikel auf Heise.de hat folgendes geschrieben:
Bruiguier habe gedacht, ein einmal gekauftes Buch sei sein Eigentum, berichtet die LA Times.


wär ja auch noch schöner, wenn gekaufte bücher einem demnächst gehören würden! nee sowas... Mit den Augen rollen


Aber das sind eBooks und im Internet gelten andere, strenge, seltsame Gesetze.


Nö, eigentlich greifen in diesem Falle die gleichen Gesetze, wie überall ...

Wer gestohlene Ware kauft, hat kein Recht darauf, sie zu behalten (auch wenn er nicht wußte, daß sie gestohlen ist) und so wie sich die Sachlage darstellt, hatte die Firma, welche die Bücher über Amazon verkauft hat, eben nicht die nötigen Rechte dazu, es handelt sich also rechtlich um gestohlenes Gut ...


Dann fordere doch einmal im Internet zur Ermordung von Angela Merkel auf und einmal auf dem Marktplatz deiner Stadt. Du wirst schon sehen, dass es einen Unterschied gibt.
Auch hier gibt es keinen Unterschied, in beiden Fällen läuft man Gefahr, dafür verknackt zu werden ... im Internet ist es, durch die größere Anonymität, nur unwahrscheinlicher ...
Zitat:


und Ein DRM-eBook ist nun mal etwas anderes als ein echtes Buch aus bedrucktem Papier.


Nein, ist es, rein rechtlich gesehen, eben nicht ...
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musikdusche
reflektierender User



Anmeldungsdatum: 29.05.2006
Beiträge: 896
Wohnort: Düsseldorf

Beitrag(#1337630) Verfasst am: 02.08.2009, 08:09    Titel: Re: Schüler verklagt Amazon Antworten mit Zitat

Poldi hat folgendes geschrieben:
Wer gestohlene Ware kauft, hat kein Recht darauf, sie zu behalten (auch wenn er nicht wußte, daß sie gestohlen ist) und so wie sich die Sachlage darstellt, hatte die Firma, welche die Bücher über Amazon verkauft hat, eben nicht die nötigen Rechte dazu, es handelt sich also rechtlich um gestohlenes Gut ...
Aber das Buch wieder einsacken darf dann doch nicht der Hehler? Ohne zu fragen? Wäre dafür nicht Polizei o.ä. verantwortlich? Am Kopf kratzen
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Jeder Fehler erscheint unglaublich dumm, wenn Andere ihn begehen. (Lichtenberg)
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Poldi
Bin Daheim



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 4559
Wohnort: Bavarian Congo

Beitrag(#1337633) Verfasst am: 02.08.2009, 08:25    Titel: Re: Schüler verklagt Amazon Antworten mit Zitat

musikdusche hat folgendes geschrieben:
Poldi hat folgendes geschrieben:
Wer gestohlene Ware kauft, hat kein Recht darauf, sie zu behalten (auch wenn er nicht wußte, daß sie gestohlen ist) und so wie sich die Sachlage darstellt, hatte die Firma, welche die Bücher über Amazon verkauft hat, eben nicht die nötigen Rechte dazu, es handelt sich also rechtlich um gestohlenes Gut ...
Aber das Buch wieder einsacken darf dann doch nicht der Hehler? Ohne zu fragen? Wäre dafür nicht Polizei o.ä. verantwortlich? Am Kopf kratzen


Jupp, normalerweise wird Hehlerware dem Besitzer zurück gegeben (so ermittelbar) oder vernichtet

... die Löschung selbst war rechtlich vollkommen ok, die Frage ist höchstens, ob Amazon das durfte, oder ob sie auf eine richterliche Anordnung hätten warten müssen ...
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Zuletzt bearbeitet von Poldi am 02.08.2009, 08:35, insgesamt einmal bearbeitet
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alae
auf eigenen Wunsch deaktiviert



Anmeldungsdatum: 23.03.2006
Beiträge: 7039

Beitrag(#1337634) Verfasst am: 02.08.2009, 08:30    Titel: Antworten mit Zitat

Da sieht man wieder, wie absurd lange die Schutzfristen des Urheberrechts sind. 1984 wurde vor 60 Jahren veröffentlicht, Orwell ist längst tot, aber es hat immernoch jemand Rechte an diesem Buch. Mit den Augen rollen
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Poldi
Bin Daheim



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 4559
Wohnort: Bavarian Congo

Beitrag(#1337642) Verfasst am: 02.08.2009, 08:52    Titel: Antworten mit Zitat

alae hat folgendes geschrieben:
Da sieht man wieder, wie absurd lange die Schutzfristen des Urheberrechts sind. 1984 wurde vor 60 Jahren veröffentlicht, Orwell ist längst tot, aber es hat immernoch jemand Rechte an diesem Buch. Mit den Augen rollen


Naja, das Urheberrecht erlischt in D erst 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers, also dauert das noch ne Weile ...
Allerdings liegt der Fall hier anders, da es um das US-Copyright geht, das ist mehr ein "Vertriebsrecht", das sich jeder kaufen kann ... es bleibt solange bei einem Besitzer (oder dessen Erben), bis es weiterverkauft oder abgegeben wird.
Nach dem US-Recht werden Werke nie gemeinfrei, wie im deutschen Recht, außer sie werden vom Copyrightinhaber freigegeben, oder vielleicht noch, wenn der Inhaber ohne Erben verstirbt.
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zelig
Kultürlich



Anmeldungsdatum: 31.03.2004
Beiträge: 25405

Beitrag(#1337643) Verfasst am: 02.08.2009, 08:57    Titel: Antworten mit Zitat

Ich denke, das eigentliche Novum besteht darin, daß erstmalig in großem Ausmaß klar wird, wie sich DRM "anfühlt", da der Unterschied zwischen Besitz und Eigentum aufgehoben wurde, und somit der Nutzer einer Sache zur Gänze des Zugriffs auf diese enthoben werden kann. Und zwar unabhängig von irgendeiner prüfenden Instanz (wie die Polizei oder ein Gericht beispielsweise), die traditionell erstmal die Unrechtmäßigkeit des Besitzes feststellen müsste, bevor der Zugriff auf die Sache entzogen wird.

Über die Hintergründe:
http://www.sueddeutsche.de/kultur/448/481914/text/
http://www.sueddeutsche.de/computer/718/482182/text/
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Rasmus
entartet und notorisch gottlos - Ich bin Papst



Anmeldungsdatum: 20.05.2004
Beiträge: 17559

Beitrag(#1337665) Verfasst am: 02.08.2009, 11:42    Titel: Antworten mit Zitat

Poldi hat folgendes geschrieben:

Allerdings liegt der Fall hier anders, da es um das US-Copyright geht, das ist mehr ein "Vertriebsrecht", das sich jeder kaufen kann ... es bleibt solange bei einem Besitzer (oder dessen Erben), bis es weiterverkauft oder abgegeben wird.


Wie kommst du denn auf das dünne Brett?

http://www.copyright.gov/help/faq/faq-duration.html#duration
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Brother Sword of Enlightenment of the Unitarian Jihad
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"Glaubst Du noch oder hüpfst Du schon?"
Sylvia Browne - Wahrsager oder Scharlatan?
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Ahriman
Tattergreis



Anmeldungsdatum: 31.03.2006
Beiträge: 17976
Wohnort: 89250 Senden

Beitrag(#1337671) Verfasst am: 02.08.2009, 12:03    Titel: Antworten mit Zitat

Warum hat er das Buch bezw. die Datei nicht auf eine CD gebrannt? Da hätte Amazon viel dran löschen können...
_________________
...und suche mich nicht in der Unterführung...
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pyrrhon
registrierter User



Anmeldungsdatum: 22.05.2004
Beiträge: 8770

Beitrag(#1337675) Verfasst am: 02.08.2009, 12:13    Titel: Antworten mit Zitat

Ahriman hat folgendes geschrieben:
Warum hat er das Buch bezw. die Datei nicht auf eine CD gebrannt? Da hätte Amazon viel dran löschen können...


Das sage ich dir nicht, denn wenn du es nicht verstehst, dann hältst du mich für dumm.
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Poldi
Bin Daheim



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 4559
Wohnort: Bavarian Congo

Beitrag(#1337676) Verfasst am: 02.08.2009, 12:19    Titel: Antworten mit Zitat

Rasmus hat folgendes geschrieben:
Poldi hat folgendes geschrieben:

Allerdings liegt der Fall hier anders, da es um das US-Copyright geht, das ist mehr ein "Vertriebsrecht", das sich jeder kaufen kann ... es bleibt solange bei einem Besitzer (oder dessen Erben), bis es weiterverkauft oder abgegeben wird.


Wie kommst du denn auf das dünne Brett?

http://www.copyright.gov/help/faq/faq-duration.html#duration


Ups, stimmt, ich bin an ner alten Version des Gesetzes hängen geblieben, nach der das Copyright alle 28 Jahre erneuert werden mußte und dafür nicht verfiel (das wurde 63 wohl geändert zwinkern )
Naja, war schon immer etwas hinten nach zynisches Grinsen
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Galaxisherrschers Katze
Verwöhntes Haustier



Anmeldungsdatum: 06.04.2005
Beiträge: 5018

Beitrag(#1337691) Verfasst am: 02.08.2009, 13:00    Titel: Antworten mit Zitat

Poldi hat folgendes geschrieben:
alae hat folgendes geschrieben:
Da sieht man wieder, wie absurd lange die Schutzfristen des Urheberrechts sind. 1984 wurde vor 60 Jahren veröffentlicht, Orwell ist längst tot, aber es hat immernoch jemand Rechte an diesem Buch. Mit den Augen rollen


Naja, das Urheberrecht erlischt in D erst 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers, also dauert das noch ne Weile ...
Allerdings liegt der Fall hier anders, da es um das US-Copyright geht, das ist mehr ein "Vertriebsrecht", das sich jeder kaufen kann ... es bleibt solange bei einem Besitzer (oder dessen Erben), bis es weiterverkauft oder abgegeben wird.
Nach dem US-Recht werden Werke nie gemeinfrei, wie im deutschen Recht, außer sie werden vom Copyrightinhaber freigegeben, oder vielleicht noch, wenn der Inhaber ohne Erben verstirbt.

Das Urheberrecht an sich erlischt doch auch in den USA nach einer gewissen Zeit (Faustformel: Anzahl der Jahre seit Steamboat Willie zynisches Grinsen ) und das Werk geht dann in die Public Domain über. Das Vertriebsrecht ist aber schon eine andere Sache...
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Rasmus
entartet und notorisch gottlos - Ich bin Papst



Anmeldungsdatum: 20.05.2004
Beiträge: 17559

Beitrag(#1337695) Verfasst am: 02.08.2009, 13:07    Titel: Antworten mit Zitat

Galaxisherrschers Katze hat folgendes geschrieben:
Das Urheberrecht an sich erlischt doch auch in den USA nach einer gewissen Zeit (Faustformel: Anzahl der Jahre seit Steamboat Willie zynisches Grinsen ) und das Werk geht dann in die Public Domain über. Das Vertriebsrecht ist aber schon eine andere Sache...


Eh?

Wenn ich ein Werk frei kopieren darf, dann darf ich diese Kopien auch vertreiben, oder?
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Galaxisherrschers Katze
Verwöhntes Haustier



Anmeldungsdatum: 06.04.2005
Beiträge: 5018

Beitrag(#1337696) Verfasst am: 02.08.2009, 13:09    Titel: Antworten mit Zitat

Rasmus hat folgendes geschrieben:

Eh?

Wenn ich ein Werk frei kopieren darf, dann darf ich diese Kopien auch vertreiben, oder?

Nicht unbedingt, aber so genau kenne ich mich da nicht aus (ich bin kein Jurist). zwinkern
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NiH
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Anmeldungsdatum: 02.04.2009
Beiträge: 812
Wohnort: Duisburg

Beitrag(#1337699) Verfasst am: 02.08.2009, 13:10    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Die Kunden hatten nach der Löschung den Kaufpreis der Bücher zurückerhalten.

Immerhin haben sie das Geld zurückerhalten. Allerdings hätte Amazon sich mit einer sofortigen Löschung zurückhalten können.

Ansonsten ist mir dieses Gerät auch ziemlich Suspekt. DRM verstärkt Piraterie in hohem Maße, was ich auch vollkommen verständlich finde und befürworte.
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