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Kirchensteuer fällt!
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Marcellinus
Outsider



Anmeldungsdatum: 27.05.2009
Beiträge: 7429

Beitrag(#1343903) Verfasst am: 14.08.2009, 07:40    Titel: Antworten mit Zitat

beachbernie hat folgendes geschrieben:

Ich kann das irgendwo nachvollziehen. Wer keinen Mitgliedsbeitrag zahlt, der sollte auch keine Serviceleistungen mehr in Anspruch nehmen koennen. Das ist bei anderen Vereinen doch genauso.

Wenn ich beim ADAC austrete und keinen Mitgliedsbeitrag mehr zahle, dann habe ich auch keinen Anspruch mehr darauf, dass ein ADAC-Mtarbeiter kommt, wenn ich auf der Autobahn liegenbleibe und mir das fehlende Motoroel auffuellt. Warum soll das bei der letzten Oelung anders sein? Schulterzucken

Vielleicht, weil die Kirchen von sich behaupten, nicht bloß eine Service-Agentur zu sein?

Bei Robert A. Heinlein fand ich dazu einmal dieses Zitat: "Der Beruf eines Schamanen hat viele Vorteile. Er bringt hohes Ansehen und ein gesichertes Einkommen, ohne daß man sich die Finger schmutzig machen muß. In den meisten Kulturen bietet er überdies Gesetzesprivilegien, die dem Normalbürger nicht zustehen. Aber es ist nur schwer einzusehen, wie ein Mann, der von oben den Auftrag erhalten hat, uns Menschen das Glück zu künden, ernsthaft daran interessiert sein könnte, Kollekten zur Deckung seiner Kosten abzuhalten; unwillkürlich schleicht sich dabei der Verdacht ein, daß ein Schamane auch keine höhere Moral besitzt, als jeder andere Schwindler. Aber es ist ein toller Job, wenn man ihn verträgt."

Das Verrückteste an allem ist ja, daß den Kirchen offenbar sogar klar ist, daß sie weniger Mitglieder verlieren würden, wenn sie auf die Kirchensteuer verzichten würden, was ja nicht gleichbedeutend ist mit Verzicht auf Mitgliedsbeitrag oder Spenden. Der ADAC zieht ja seinen Beitrag auch nicht über das Finanzamt ein, und kommt übrigens auch bei Nicht-Mitgliedern. Nur kann man dann direkt Mitglied werden oder die Dienstleistung bezahlen. Was ja nur fair ist. Der ADAC ist schließlich nicht die Wohlfahrt oder 'ne Kirche. zwinkern
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"Mangel an historischem Sinn ist der Erbfehler aller Philosophen ... Alles aber ist geworden;
es gibt keine ewigen Tatsachen: sowie es keine absoluten Wahrheiten gibt."

Friedrich Nietzsche
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Heike J
registrierter User



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26284

Beitrag(#1343904) Verfasst am: 14.08.2009, 07:45    Titel: Antworten mit Zitat

aus dem Katholischen Kirchenrecht:

Can. 222 — § 1. Die Gläubigen sind verpflichtet, für die Erfordernisse der Kirche Beiträge zu leisten, damit ihr die Mittel zur Verfügung stehen, die für den Gottesdienst, die Werke des Apostolats und der Caritas sowie für einen an. gemessenen Unterhalt der in ihrem Dienst Stehenden notwendig sind.


Das Problem ist halt:

Bei Austritt aus der Glaubensgemeinschaft hat die Kirche lt. Kirchenrecht die Möglichkeit der Exkommunikation.

Diese Strafe gibt es derzeit aber wohl nicht, wenn die Gelder nicht gezahlt werden.


Zuletzt bearbeitet von Heike J am 14.08.2009, 07:49, insgesamt einmal bearbeitet
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Effô Tisetti
Königsblau bis in den Tod



Anmeldungsdatum: 18.09.2003
Beiträge: 9920
Wohnort: 75

Beitrag(#1343905) Verfasst am: 14.08.2009, 07:48    Titel: Antworten mit Zitat

Heike J hat folgendes geschrieben:
Ich verstehe das Problem auch nicht.
Das staatliche Gericht kann doch nur über die staatlichen Konsequenzen urteilen, und dazu gehört nunmal nicht die Exkommunikation.


Das hat es doch auch? So wie ich das verstehe, hat es doch nur festgestellt, dass der Staat die Beiträge von denjenigen einzieht, die als Kirchensteuerzahler gemeldet sind - nicht von denen, die "Mitglied" der Kirche sind. Denn wer als "Mitglied" der Kirchen geführt wird - ob nur mit oder auch ohne Erfüllung der Kirchsteuerverpflichtung - ist deren Sache.
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"Die einfache Formel: Jesus ist stärker! hilft Menschen, sich aus der Fixierung völlig irrationaler Wertesysteme zu lösen."
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Heike J
registrierter User



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26284

Beitrag(#1343909) Verfasst am: 14.08.2009, 07:53    Titel: Antworten mit Zitat

Effô Tisetti hat folgendes geschrieben:
Heike J hat folgendes geschrieben:
Ich verstehe das Problem auch nicht.
Das staatliche Gericht kann doch nur über die staatlichen Konsequenzen urteilen, und dazu gehört nunmal nicht die Exkommunikation.


Das hat es doch auch? So wie ich das verstehe, hat es doch nur festgestellt, dass der Staat die Beiträge von denjenigen einzieht, die als Kirchensteuerzahler gemeldet sind - nicht von denen, die "Mitglied" der Kirche sind. Denn wer als "Mitglied" der Kirchen geführt wird - ob nur mit oder auch ohne Erfüllung der Kirchsteuerverpflichtung - ist deren Sache.


Ja eben.
Und das andere zu Regeln, ist nun mal Sache der Kirche.
Und da brauchen die nicht zu jammern, sondern können doch ihre Regelungen entsprechend anpassen.

Zitat:
dass der Staat die Beiträge von denjenigen einzieht, die als Kirchensteuerzahler gemeldet sind - nicht von denen, die "Mitglied" der Kirche sind.


Das müsste ja dann auch noch Auswirkungen auf den Beitritt zur Steuergemeinschaft haben.
Mit der Taufe tritt man doch eigentlich nur der Glaubensgemeinschaft bei.
Hier wäre dann eine Extra-Unterschrift zum Beitritt in die Körperschaft des öffentlichen Rechts fällig...
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beachbernie
male Person of Age and without Color



Anmeldungsdatum: 16.04.2006
Beiträge: 45792
Wohnort: Haida Gwaii

Beitrag(#1343914) Verfasst am: 14.08.2009, 08:07    Titel: Antworten mit Zitat

Marcellinus hat folgendes geschrieben:
beachbernie hat folgendes geschrieben:

Ich kann das irgendwo nachvollziehen. Wer keinen Mitgliedsbeitrag zahlt, der sollte auch keine Serviceleistungen mehr in Anspruch nehmen koennen. Das ist bei anderen Vereinen doch genauso.

Wenn ich beim ADAC austrete und keinen Mitgliedsbeitrag mehr zahle, dann habe ich auch keinen Anspruch mehr darauf, dass ein ADAC-Mtarbeiter kommt, wenn ich auf der Autobahn liegenbleibe und mir das fehlende Motoroel auffuellt. Warum soll das bei der letzten Oelung anders sein? Schulterzucken

Vielleicht, weil die Kirchen von sich behaupten, nicht bloß eine Service-Agentur zu sein?




Naja....der ADAC gebaerdet sich manchmal auch eher wie eine Religionsgemeinschaft als wie ein Servicebetrieb. zwinkern
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NiH
xenomorph



Anmeldungsdatum: 02.04.2009
Beiträge: 812
Wohnort: Duisburg

Beitrag(#1343918) Verfasst am: 14.08.2009, 08:19    Titel: Antworten mit Zitat

beachbernie hat folgendes geschrieben:
Marcellinus hat folgendes geschrieben:

Vielleicht, weil die Kirchen von sich behaupten, nicht bloß eine Service-Agentur zu sein?


Naja....der ADAC gebaerdet sich manchmal auch eher wie eine Religionsgemeinschaft als wie ein Servicebetrieb. zwinkern

Die sind aber wenigstens da, wenn man sie ruft. zwinkern


Effô Tisetti hat folgendes geschrieben:

Hatte ich heute morgen auch gelesen. Hat es einen Grund, dass du ausgerechnet die IBKA-Erwähnung gesnippt hast?

Das dürfte den meisten hier ja bekannt sein, von daher hab ich nur Auszüge des restlichen Artikels genommen.
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Heike J
registrierter User



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26284

Beitrag(#1343934) Verfasst am: 14.08.2009, 08:49    Titel: Antworten mit Zitat

Marcellinus hat folgendes geschrieben:
beachbernie hat folgendes geschrieben:

Ich kann das irgendwo nachvollziehen. Wer keinen Mitgliedsbeitrag zahlt, der sollte auch keine Serviceleistungen mehr in Anspruch nehmen koennen. Das ist bei anderen Vereinen doch genauso.

Wenn ich beim ADAC austrete und keinen Mitgliedsbeitrag mehr zahle, dann habe ich auch keinen Anspruch mehr darauf, dass ein ADAC-Mtarbeiter kommt, wenn ich auf der Autobahn liegenbleibe und mir das fehlende Motoroel auffuellt. Warum soll das bei der letzten Oelung anders sein? Schulterzucken

Vielleicht, weil die Kirchen von sich behaupten, nicht bloß eine Service-Agentur zu sein?


Gut, sie bieten vor allem auch eine Versicherung an, die gibts beim ADAC aber auch.
Sie behaupten natürlich, ein Monopol darauf zu haben, die Versicherten beim Jüngsten Gericht vertreten zu können.

(Ich habe da allerdings allmählich Zweifel. Eine deutsche Versicherung scheint da auch Ambitionen zu haben. Ich habe jedenfalls Schwierigkeiten, eine Aufhebungsbestätigung für die Rechtsschutzversicherung meiner verstorbenen Mutter zu bekommen. Bei allen anderen Versicherungsarten war das nicht der Fall. zwinkern )
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GermanHeretic
Individualoptimist & Kulturpessimist



Anmeldungsdatum: 16.06.2004
Beiträge: 4932

Beitrag(#1343938) Verfasst am: 14.08.2009, 08:54    Titel: Antworten mit Zitat

Heike J hat folgendes geschrieben:
Ich habe jedenfalls Schwierigkeiten, eine Aufhebungsbestätigung für die Rechtsschutzversicherung meiner verstorbenen Mutter zu bekommen.

Sag ihnen, sie sollen die Prämienrechnung in Zukunft an ihre neue Anschrift schicken. Im übrigen, mein Beileid.
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Effô Tisetti
Königsblau bis in den Tod



Anmeldungsdatum: 18.09.2003
Beiträge: 9920
Wohnort: 75

Beitrag(#1343945) Verfasst am: 14.08.2009, 09:28    Titel: Antworten mit Zitat

Heike J hat folgendes geschrieben:

Zitat:
dass der Staat die Beiträge von denjenigen einzieht, die als Kirchensteuerzahler gemeldet sind - nicht von denen, die "Mitglied" der Kirche sind.


Das müsste ja dann auch noch Auswirkungen auf den Beitritt zur Steuergemeinschaft haben.
Mit der Taufe tritt man doch eigentlich nur der Glaubensgemeinschaft bei.
Hier wäre dann eine Extra-Unterschrift zum Beitritt in die Körperschaft des öffentlichen Rechts fällig...


Stimmt. Interessanter Aspekt...
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Ahriman
Tattergreis



Anmeldungsdatum: 31.03.2006
Beiträge: 17976
Wohnort: 89250 Senden

Beitrag(#1343972) Verfasst am: 14.08.2009, 10:17    Titel: Antworten mit Zitat

Beachbernie hat folgendes geschrieben:
Ich kann das irgendwo nachvollziehen. Wer keinen Mitgliedsbeitrag zahlt, der sollte auch keine Serviceleistungen mehr in Anspruch nehmen koennen. Das ist bei anderen Vereinen doch genauso.

Ganz so ist es m.E. nicht. Die Verwaltung und damit die Austeilung der Sakramente ist eine Dienstleistung besonderer Art. Die Kirche hat sie sich gewissermaßen angeeignet und sich zu Alleinberechtigten der Vergabe erklärt. Ich habe z.B. im Konfirmanden-Unterricht gelernt, daß ich zwar einen Mitmenschen taufen darf, aber nur im äußersten Notfall, wenn es nicht möglich ist, rechtzeitig einen Priester herbeizurufen - also bei einem Sterbenden. Den dürfte ich taufen. Noch krasser: Die Nottaufe ist nur eine Art Provisorium. Wenn der Getaufte dann doch nicht stirbt, muß ich einen Priester holen, der die Geschichte nochmal richtig "amtlich" macht.
Darüber hinaus weiß ich nicht Bescheid: Kann ein Nichtpriester einen gültigen Segen erteilen? Können Laien unter sich das Abendmahl feiern? (Bei den Urchristen konnten und durften sie das.) Und kann nur ein Priester eine christliche Ehe schließen?
Es ist also nicht so einfach mit dem Do-it-yourself bei den Glaubensdingen.
Wenn wir das mit den Leistungen des ADAC vergleichen: Zumindest ein gelernter Kfz.-Handwerker braucht den Verein nicht, er kann eine Panne selber beheben - und er darf es auch.

Ich segne Euch im Namen des Vaters, des Sohnes und des Heiligen Geistes. Amen.
(Ha! Blasphemie!) Schamane in Aktion
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...und suche mich nicht in der Unterführung...
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fwo
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Anmeldungsdatum: 05.02.2008
Beiträge: 25826
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Beitrag(#1344013) Verfasst am: 14.08.2009, 11:11    Titel: Antworten mit Zitat

beachbernie hat folgendes geschrieben:
.....
Wenn ich beim ADAC austrete und keinen Mitgliedsbeitrag mehr zahle, dann habe ich auch keinen Anspruch mehr darauf, dass ein ADAC-Mtarbeiter kommt, wenn ich auf der Autobahn liegenbleibe und mir das fehlende Motoroel auffuellt. Warum soll das bei der letzten Oelung anders sein? Schulterzucken

Der ADAC braucht sich allerdings auch keine Sorgen um den überaus vorteilhaften Status der Gemeinnützigkeit zu machen - er hat ihn nicht.

Eine Kirche, die sich so verhielte wie der ADAC, behielte ihn nicht mehr lange. Und es bestünde die Frage, ob für diese Kirche dann die ganzen schönen lukrativen alten Staatverträge noch länger erfüllt werden könnten, die jetzt schon unter Druck kommen.

Wenn schon kaufmännische Sicht, dann auch bei den Seiteneffekten.

fwo
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Ich glaube an die Existenz der Welt in der ich lebe.

The skills you use to produce the right answer are exactly the same skills you use to evaluate the answer. Isso.

Es gibt keinen Gott. Also: Jesus war nur ein Bankert und alle Propheten hatten einfach einen an der Waffel (wenn es sie überhaupt gab).
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Gott_der_Luecke
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Anmeldungsdatum: 26.02.2008
Beiträge: 3110

Beitrag(#1344020) Verfasst am: 14.08.2009, 11:19    Titel: Antworten mit Zitat

Wie jetzt? Fällt die Kirchensteuer jetzt oder nicht? Wann ist das klar? Verwirrt mich ein wenig der Thread
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Heike J
registrierter User



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26284

Beitrag(#1344043) Verfasst am: 14.08.2009, 11:56    Titel: Antworten mit Zitat

Effô Tisetti hat folgendes geschrieben:
Heike J hat folgendes geschrieben:

Zitat:
dass der Staat die Beiträge von denjenigen einzieht, die als Kirchensteuerzahler gemeldet sind - nicht von denen, die "Mitglied" der Kirche sind.


Das müsste ja dann auch noch Auswirkungen auf den Beitritt zur Steuergemeinschaft haben.
Mit der Taufe tritt man doch eigentlich nur der Glaubensgemeinschaft bei.
Hier wäre dann eine Extra-Unterschrift zum Beitritt in die Körperschaft des öffentlichen Rechts fällig...


Stimmt. Interessanter Aspekt...


Wenn man also den Austritt mit dem Zusatz versehen kann "betrifft nur die Steuergemeinschaft", dann ist man auch nicht mehr automatisch mit der Taufe Steuermitglied.

Das wiederum könnte Auswirkungen haben für die Kirchensteuerfahnder.
Deren Beweismittel für die Kirchensteuernachforderung - die Taufe mit fehlendem Austritt - wäre auf einmal kein Beweismittel mehr.
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Heike J
registrierter User



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26284

Beitrag(#1344047) Verfasst am: 14.08.2009, 12:03    Titel: Antworten mit Zitat

Gott_der_Luecke hat folgendes geschrieben:
Wie jetzt? Fällt die Kirchensteuer jetzt oder nicht? Wann ist das klar? Verwirrt mich ein wenig der Thread


Sagen wir so: Es könnte zumindest spannend werden.
Aber es passiert sicher nicht schnell.
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Heike J
registrierter User



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26284

Beitrag(#1345182) Verfasst am: 17.08.2009, 10:36    Titel: Antworten mit Zitat

http://www.rechtslupe.de/steuerrecht/verbrauchssteuern/der-kirchenaustritt-als-ausschliesslich-staatlicher-akt-312485
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Marcellinus
Outsider



Anmeldungsdatum: 27.05.2009
Beiträge: 7429

Beitrag(#1345260) Verfasst am: 17.08.2009, 16:45    Titel: Antworten mit Zitat

Gott_der_Luecke hat folgendes geschrieben:
Wie jetzt? Fällt die Kirchensteuer jetzt oder nicht? Wann ist das klar? Verwirrt mich ein wenig der Thread

Sagen wir es so: Es gibt eine verwirrende Rechstsituation. Insoweit ist deine Verwirrung berechtigt. Einerseits beendet ein Kirchenaustritt vor staatlichen Behörden die Kirchensteuerpflicht. Eigentlich bedürfte es einer zusätzlichen Erklärung, daß man trotzdem Mitglied er Kirche bleiben möchte, nicht, denn nach kirchlicher Lehrmeinung, bist du gar nicht ausgetreten. Nur möchten das unsere Bischöfe gern ignorieren, da sie sonst mit vermindertem Steueraufkommen rechnen. Nun sind unsere Gerichte gefordert. Halten sie sich ans Gesetz, müssen ihnen innerkirchliche Geschichten eigentlich egal sein. Aber wenn es nach dem Buchstaben unserer Verfassung ginge, dürfte es die Einziehung der Kirchensteuer über die Finanzämter sowieso nicht geben. Ich halte also ein Gefälligkeitsurteil einer höheren Instanz gegenüber den Kirchen durchaus für möglich.
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Mo.
over and out



Anmeldungsdatum: 30.11.2007
Beiträge: 12690

Beitrag(#1345269) Verfasst am: 17.08.2009, 16:56    Titel: Antworten mit Zitat

Und wenn man sich das im Zusammenhang mit der Eheschließung anschaut? Da sagt der Staat ja auch (endlich), dass er sich raushält, was, wann und wie die Kirche anerkennt.
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neinguar
Blue Note



Anmeldungsdatum: 04.02.2008
Beiträge: 3088

Beitrag(#1345370) Verfasst am: 17.08.2009, 19:48    Titel: Antworten mit Zitat

Marcellinus hat folgendes geschrieben:
Aber wenn es nach dem Buchstaben unserer Verfassung ginge, dürfte es die Einziehung der Kirchensteuer über die Finanzämter sowieso nicht geben.

Meinst Du, weil die Buchstaben der Verfassung nur von dem Recht sprechen, Kirchensteuern zu erheben?
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Woran du dein Herz hängest, das ist dein Gott - Martin Luther -

Wenn ich Gott wäre, würde ich mich nicht von jedem anbeten lassen wollen - Hilde Ziegler -
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Marcellinus
Outsider



Anmeldungsdatum: 27.05.2009
Beiträge: 7429

Beitrag(#1345390) Verfasst am: 17.08.2009, 20:13    Titel: Antworten mit Zitat

neinguar hat folgendes geschrieben:
Marcellinus hat folgendes geschrieben:
Aber wenn es nach dem Buchstaben unserer Verfassung ginge, dürfte es die Einziehung der Kirchensteuer über die Finanzämter sowieso nicht geben.

Meinst Du, weil die Buchstaben der Verfassung nur von dem Recht sprechen, Kirchensteuern zu erheben?

Das Recht, Mitgliedsbeiträge zu erheben, kann Religionsvereinen wohl kaum abgesprochen werden. Der Punkt ist, das es sich um Steuern handelt. Der Staat ermittelt das steuerpflichtige Einkommen der Kirchenmitglieder und daraus errechnet sich die Höhe der Kirchensteuer, die dann bei Angestellten und Arbeitern direkt vom Arbeitgeber abgeführt wird, der wenn ihm das nicht paßt, dazu auch gezungen werden kann. Bei allen anderen wird die Kirchensteuer zusammen mit allen anderen Steuern abgeführt, und im Notfall eingetrieben.

Das Problem ist, daß einerseits in unserer Verfassung von weltanschaulicher Neutralität des Staates gesprochen, die Trennung aber nicht wirklich vollzogen wird. Es handelt sich bei den Kirchensteuern ja nicht nur um eine Dienstleistung des Staates, die er sich ja übrigens auch bezahlen läßt, sondern die Kirchen profitieren hier direkt von den hoheitlichen Befugnissen des Staates incl. der Steuerfahndung.
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neinguar
Blue Note



Anmeldungsdatum: 04.02.2008
Beiträge: 3088

Beitrag(#1345492) Verfasst am: 17.08.2009, 22:40    Titel: Antworten mit Zitat

@Marcellinus: Du hättest meine Frage wenigstens lesen können. Aber Du hast es vorgezogen, munter drauflosklugzuscheißen. Ich hab's Dir nochmal deutlich markiert:
Marcellinus hat folgendes geschrieben:
neinguar hat folgendes geschrieben:
Marcellinus hat folgendes geschrieben:
Aber wenn es nach dem Buchstaben unserer Verfassung ginge, dürfte es die Einziehung der Kirchensteuer über die Finanzämter sowieso nicht geben.

Meinst Du, weil die Buchstaben der Verfassung nur von dem Recht sprechen, Kirchensteuern zu erheben?

Soweit meine Frage an Dich. Und Du antwortest allen Ernstes:
Marcellinus hat folgendes geschrieben:
Das Recht, Mitgliedsbeiträge zu erheben, kann Religionsvereinen wohl kaum abgesprochen werden. Der Punkt ist, das es sich um Steuern handelt.

Ach wirklich?

Der Punkt ist, dass die Buchstaben unserer Verfassung zu diesem Punkt so lauten:

Art. 137 WRV (Weimarer Reichsverfassung) hat folgendes geschrieben:
(6) Die Religionsgesellschaften, welche Körperschaften des öffentlichen Rechtes sind, sind berechtigt, auf Grund der bürgerlichen Steuerlisten nach Maßgabe der landesrechtlichen Bestimmungen Steuern zu erheben.

Und falls Dir nicht bekannt sein sollte, dass das Grundgesetz das übernommen hat:
Art. 140 GG hat folgendes geschrieben:
Die Bestimmungen der Artikel 136, 137, 138, 139 und 141 der deutschen Verfassung vom 11. August 1919 sind Bestandteil dieses Grundgesetzes.


Ich hatte zu Deinen Gunsten unterstellt, dass Du die "Buchstaben unserer Verfassung" wenigstens kennst, wenn Du das FGH schon darüber belehrst. Und wenn man diese zugrundelegt, kann man nicht die Erhebung der Kirchensteuer, sondern höchstens noch den Einzug durch den Staat für verfassungswidrig halten; was sich schon aus meiner Frage logisch ganz zwanglos ergibt; noch dazu hatte ich genau diese beiden Worte fett markiert.

Marcellinus hat folgendes geschrieben:
Der Staat ermittelt das steuerpflichtige Einkommen der Kirchenmitglieder und daraus errechnet sich die Höhe der Kirchensteuer, die dann bei Angestellten und Arbeitern direkt vom Arbeitgeber abgeführt wird, der wenn ihm das nicht paßt, dazu auch gezungen werden kann. Bei allen anderen wird die Kirchensteuer zusammen mit allen anderen Steuern abgeführt, und im Notfall eingetrieben.


Erstmal enthält auch das einen Fehler: Die Kirchensteuer wird bei niemandem "mit allen anderen Steuern" erhoben, sondern immer zusammen mit der Einkommensteuer, und zwar sowohl bei Arbeitnehmern als auch bei "allen anderen". Die Lohnsteuer ist keine eigene Steuer, sondern nur eine besondere Erhebungsform der Einkommensteuer (genau wie die Kapitalertragsteuer).

Wenn man über diesen Fehler mal hinwegsieht: Dass der Staat die Steuer für die Kirchen ermittelt, festsetzt und eintreibt, ist mir bekannt. Zu meinen, mich völlig an meiner Frage vorbei darüber belehren zu müssen, erfordert schon eine ganze Menge Ignoranz.

Marcellinus hat folgendes geschrieben:
Das Problem ist, daß einerseits in unserer Verfassung von weltanschaulicher Neutralität des Staates gesprochen, die Trennung aber nicht wirklich vollzogen wird.

Was der Verfassung entspricht, s.o. .

Marcellinus hat folgendes geschrieben:
Es handelt sich bei den Kirchensteuern ja nicht nur um eine Dienstleistung des Staates, die er sich ja übrigens auch bezahlen läßt, sondern die Kirchen profitieren hier direkt von den hoheitlichen Befugnissen des Staates incl. der Steuerfahndung.

Ach wirklich?
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Marcellinus
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Anmeldungsdatum: 27.05.2009
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Beitrag(#1345503) Verfasst am: 17.08.2009, 22:57    Titel: Antworten mit Zitat

@neinguar
Was hast du denn für ein Problem?
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neinguar
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Beitrag(#1345505) Verfasst am: 17.08.2009, 23:05    Titel: Antworten mit Zitat

Marcellinus hat folgendes geschrieben:
@neinguar
Was hast du denn für ein Problem?

Es nervt, von Klugscheißern belehrt zu werden, die noch dazu keine Ahnung haben.
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Marcellinus
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Anmeldungsdatum: 27.05.2009
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Beitrag(#1345535) Verfasst am: 18.08.2009, 07:52    Titel: Antworten mit Zitat

neinguar hat folgendes geschrieben:
Marcellinus hat folgendes geschrieben:
@neinguar
Was hast du denn für ein Problem?

Es nervt, von Klugscheißern belehrt zu werden, die noch dazu keine Ahnung haben.

Tschuldige, dich gestört zu haben. Kommt nicht wieder vor.
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
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Beitrag(#1346067) Verfasst am: 19.08.2009, 05:16    Titel: Antworten mit Zitat

http://debatte.welt.de/weblogs/4881/boess+in+berlin/149824/plant+deutschland+die+privatisierung+der+kirchen
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Beitrag(#1346068) Verfasst am: 19.08.2009, 05:57    Titel: Antworten mit Zitat

Heike J hat folgendes geschrieben:
http://debatte.welt.de/weblogs/4881/boess+in+berlin/149824/plant+deutschland+die+privatisierung+der+kirchen


Und wieder kommt irgendwer daher und wirft Nicht-Kirchenmitgliedern vor weniger für wohltätige Zwecke auszugeben

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beachbernie
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Anmeldungsdatum: 16.04.2006
Beiträge: 45792
Wohnort: Haida Gwaii

Beitrag(#1346069) Verfasst am: 19.08.2009, 06:10    Titel: Antworten mit Zitat

Marcellinus hat folgendes geschrieben:
@neinguar
Was hast du denn für ein Problem?


Er ist bloss ein bisschen cholerisch veranlagt, aber ansonsten ganz nett.... zwinkern
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Marcellinus
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Anmeldungsdatum: 27.05.2009
Beiträge: 7429

Beitrag(#1346084) Verfasst am: 19.08.2009, 07:32    Titel: Antworten mit Zitat

beachbernie hat folgendes geschrieben:
Marcellinus hat folgendes geschrieben:
@neinguar
Was hast du denn für ein Problem?


Er ist bloss ein bisschen cholerisch veranlagt, aber ansonsten ganz nett.... zwinkern

Nun, ich bin auch nicht perfekt ... jedenfalls nicht ganz Lachen
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neinguar
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Beiträge: 3088

Beitrag(#1346482) Verfasst am: 19.08.2009, 21:13    Titel: Antworten mit Zitat

beachbernie hat folgendes geschrieben:
Marcellinus hat folgendes geschrieben:
@neinguar
Was hast du denn für ein Problem?


Er ist bloss ein bisschen cholerisch veranlagt, aber ansonsten ganz nett.... zwinkern

Naja, ein bisschen was muss schon zusammenkommen. zwinkern

@Marcellinus: Mein Ton Dir gegenüber wäre vielleicht ein bisschen sanfter gewesen, wenn bernie nicht erst vor ein paar Tagen im Verein mit zwei anderen ein Bravourstück an penetr.....ach nee, wir wollen das jetzt nicht wiederholen, aber Deins ist dagegen für sich genommen kaum der Rede wert .......hingelegt hätte.

Aber ansonsten ist auch er ganz nett. zwinkern
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harun ar-raschid
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Beitrag(#1354386) Verfasst am: 03.09.2009, 18:21    Titel: Antworten mit Zitat

Kirchensteuer? Es geht noch schlimmer:

"Die „fiktive“ Kirchensteuer: Bis zum Jahr 2004 wurde bei allen, auch den konfessionslosen Beziehern von Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe, des Vorruhestands- und Unterhaltsgeldes sowie des Kurzarbeiter- und Schlechtwettergeldes ein Abschlag in Höhe der „fiktiv“ anfallenden Kirchensteuer vom Arbeitslosengeld vorgenommen; der Betrag kam den Kirchen nicht zugute. Die Kritik sah darin eine „Verquickung von Staat und Kirche“, denn die „einbehaltene Kirchensteuer“ wurde als „gewöhnlich anfallender Entgeltabzug“ bezeichnet. Erst mit der Neuregelung von ALG II ab 1. Januar 2005 ist diese Regelung weggefallen." (Wikipedia)

und

"Ist die Kultussteuer ein Alternative zur Kirchensteuer? ... Aus unterschiedlichen Motiven wurde in jüngster Zeit etwa der Vorschlag gemacht, diejenigen Bürger die keine Kirchensteuer zahlen, zu einer Art Ausgleichszahlung in Höhe des Kirchensteuerbeitrags heranzuziehen, wie es die CSU-Bundestagsabgeordnete Renate Blank in einer parlamentarischen Anfrage formulierte." (Herderkorrespondenz 6/1996, vgl. http://www.kirchensteuern.de/Texte/KultussteuerAlsAlternative.htm )

Liebe Grüße

Harun
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Dr. Benchmark
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Beitrag(#1354653) Verfasst am: 04.09.2009, 10:26    Titel: Antworten mit Zitat

harun ar-raschid hat folgendes geschrieben:
...
"Ist die Kultussteuer ein Alternative zur Kirchensteuer? ... Aus unterschiedlichen Motiven wurde in jüngster Zeit etwa der Vorschlag gemacht, diejenigen Bürger die keine Kirchensteuer zahlen, zu einer Art Ausgleichszahlung in Höhe des Kirchensteuerbeitrags heranzuziehen, wie es die CSU-Bundestagsabgeordnete Renate Blank in einer parlamentarischen Anfrage formulierte." (Herderkorrespondenz 6/1996, vgl. http://www.kirchensteuern.de/Texte/KultussteuerAlsAlternative.htm )
Harun


Das klingt jedoch letztlich beruhigend...
Zitat:
So verständlich sich ein solcher Vorstoß auf den ersten Blick jedoch auch ausnimmt, eine wirkliche Lösung bietet er nicht. Im Finanzministerium bedeutete man der CSU-Parlamentarierin Blank zu Recht, "eine Steuerpflicht, die an den Austritt aus der Kirchengemeinde anknüpfte, wäre verfassungsrechtlich nicht möglich".

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