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Bliss registrierter User
Anmeldungsdatum: 07.03.2008 Beiträge: 312
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Heizölrückstoßabdämpfung Hedonist

Anmeldungsdatum: 26.07.2007 Beiträge: 17543
Wohnort: Stralsund
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(#1343418) Verfasst am: 13.08.2009, 11:26 Titel: |
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Ich frage mich gerade, ob das in Deutschland ebenfalls möglich ist.
Edit: Rechtschreibung
_________________ „Wer in einem gewissen Alter nicht merkt, daß er hauptsächlich von Idioten umgeben ist, merkt es aus einem gewissen Grunde nicht.“ Curt Goetz
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jagy Herb Derpington III.
Anmeldungsdatum: 26.11.2006 Beiträge: 7275
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(#1343421) Verfasst am: 13.08.2009, 11:31 Titel: Re: "Die spinnen die Briten" |
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Könnte mir gut vorstellen, dass gegen diese Urteile auf europäischer Ebene Erfolgsmöglichkeiten bestehen. In der EMRK ist in Art. 6 das Recht auf ein faires Verfahren geregelt. Ich will mich nicht zu weit aus dem Fenster lehnen, aber ich könnte mir gut vorstellen, dass dieses auch den sog. nemo-tenetur-Grundsatz enthält (nemo tenetur se ipsum accusare - niemand ist verpflichtet, sich selbst zu belasten).
Diesen Grundsatz würde ich verletzt sehen, wenn jemand gezwungen werden kann, zu seiner eigenen Überführung beizutragen, indem er Passwörter herausgeben muss. In Deutschland dürfte das deswegen nicht möglich sein - zumindest, wenn es um Strafverfolgung geht. Wenn man nur Zeuge ist, dürfte das etwas anderes sein.
_________________ INGLIP HAS BEEN SUMMONED - IT HAS BEGUN!
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jagy Herb Derpington III.
Anmeldungsdatum: 26.11.2006 Beiträge: 7275
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(#1343431) Verfasst am: 13.08.2009, 11:40 Titel: |
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Als Vergleich: Ein Beschuldigter kann im Prozess zB nicht gezwungen werden zu sprechen, wenn dadurch möglicherweise seine Stimme mit der auf einem aufgezeichneten Telefonat verglichen werden könnte, was möglicherweise seien Schuld beweisen würde.
_________________ INGLIP HAS BEEN SUMMONED - IT HAS BEGUN!
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nocquae diskriminiert nazis
Anmeldungsdatum: 16.07.2003 Beiträge: 18183
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(#1343479) Verfasst am: 13.08.2009, 13:44 Titel: Re: "Die spinnen die Briten" |
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jagy hat folgendes geschrieben: | Diesen Grundsatz würde ich verletzt sehen, wenn jemand gezwungen werden kann, zu seiner eigenen Überführung beizutragen, indem er Passwörter herausgeben muss. In Deutschland dürfte das deswegen nicht möglich sein - zumindest, wenn es um Strafverfolgung geht. Wenn man nur Zeuge ist, dürfte das etwas anderes sein. |
Ja, bis jetzt muss man an seiner eigenen Strafverfolgung nicht aktiv, sondern nur passiv mitwirken. Sprich: Man muss es dulden, dass Hardware zum Zweck der Strafverfolgung eingezogen wird, muss aber keine Passwörter nennen.
Als Zeuge hat man diese Möglichkeit nicht.
Aber da die Große Koalition ja immer wieder ihre Geringschätzung gegenüber Grundrechten ausdrückt und Schäuble bereits seit Jahren auch an der Unschuldsvermutung hämmert dürfte das nur noch eine Sache der Zeit sein, bis das auch bei uns eingeführt wird.
_________________ In Deutschland gilt derjenige, der auf den Schmutz hinweist, als viel gefährlicher, als derjenige, der den Schmutz macht.
-- Kurt Tucholsky
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Fuxing grösstenteils harmlos
Anmeldungsdatum: 07.05.2008 Beiträge: 1691
Wohnort: Ankh Morpork
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(#1343630) Verfasst am: 13.08.2009, 17:29 Titel: |
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Ich hätte dabei auch noch ein ganz praktisches Problem:
Menschen vergessen Dinge.
Z.B. die hierzulande 4-stelligen PIN-Codes ihrer Geldautomatenkarte.
Wie sollte man unterscheiden können, ob ich die Codes/Passwörter "nur" vergessen habe oder absichtlich nicht rausrücke?
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NiH xenomorph
Anmeldungsdatum: 02.04.2009 Beiträge: 812
Wohnort: Duisburg
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(#1343658) Verfasst am: 13.08.2009, 18:03 Titel: |
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Freigeist0815 hat folgendes geschrieben: |
Wie sollte man unterscheiden können, ob ich die Codes/Passwörter "nur" vergessen habe oder absichtlich nicht rausrücke? |
Gute Frage.
Vielleicht macht man sich in Zukunft schon damit strafbar, seine Platte überhaupt zu verschlüsseln. Dann gibts Haftminderung, falls man das PW rausrückt.
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AdmiralT der Gärtner war's
Anmeldungsdatum: 25.07.2009 Beiträge: 1209
Wohnort: Neuhaus
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Heizölrückstoßabdämpfung Hedonist

Anmeldungsdatum: 26.07.2007 Beiträge: 17543
Wohnort: Stralsund
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(#1343710) Verfasst am: 13.08.2009, 19:58 Titel: |
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Habe es mir gerade angesehen, sehr interessant. Danke.
_________________ „Wer in einem gewissen Alter nicht merkt, daß er hauptsächlich von Idioten umgeben ist, merkt es aus einem gewissen Grunde nicht.“ Curt Goetz
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Po8 Nichts ist wahr, alles ist erlaubt.
Anmeldungsdatum: 20.07.2006 Beiträge: 803
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(#1343718) Verfasst am: 13.08.2009, 20:30 Titel: |
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Ich denke da ist nach oben noch viel Luft. Die Briten planen nämlich auch sowas:
daily express hat folgendes geschrieben: |
The Children’s Secretary set out £400million plans to put 20,000 problem families under 24-hour CCTV super-vision in their own homes.
They will be monitored to ensure that children attend school, go to bed on time and eat proper meals. |
Mal warten was passiert, wenn das Ministerium für <s>alles außer ledige Männer</s> Familie, Senioren, Frauen und Jugend das liest...
Po8
_________________ 8 ist mein Name sicher nicht,
nicht mein IQ, nicht mein Gewicht.
Denn das was hier geschrieben steht,
das heißt auf englisch: der Poet
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beachbernie male Person of Age and without Color
Anmeldungsdatum: 16.04.2006 Beiträge: 45792
Wohnort: Haida Gwaii
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(#1343773) Verfasst am: 13.08.2009, 22:16 Titel: |
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Wie sieht es eigentlich aus? Kann man die Herausgabe eines Schluessels fuer ein Schliessfach, in dem z.B. die Beute aus einem Einbruch vermutet wird, durch Haft erzwingen?
Wenn ja, dann geht das prinzipiell auch im Fall von Passwoertern. Es muss lediglich ein hinreichender Verdacht gegeben sein, dass das Passwort den Schluessel zu Diebesgut oder anderen starken Beweismitteln zum Nachweis einer ausreichend schweren Straftat darstellt.
Gruss, Bernie
_________________ Defund the gender police!!
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Rasmus entartet und notorisch gottlos - Ich bin Papst
Anmeldungsdatum: 20.05.2004 Beiträge: 17559
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(#1343873) Verfasst am: 14.08.2009, 02:41 Titel: |
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beachbernie hat folgendes geschrieben: | Wie sieht es eigentlich aus? Kann man die Herausgabe eines Schluessels fuer ein Schliessfach, in dem z.B. die Beute aus einem Einbruch vermutet wird, durch Haft erzwingen? |
Irrelevant. Ein Schließfach kann man auch gewaltsam öffnen.
Zitat: | Wenn ja, dann geht das prinzipiell auch im Fall von Passwoertern. Es muss lediglich ein hinreichender Verdacht gegeben sein, dass das Passwort den Schluessel zu Diebesgut oder anderen starken Beweismitteln zum Nachweis einer ausreichend schweren Straftat darstellt.
Gruss, Bernie |
In Deutschland kann niemand dazu gezwungen werden, sich selber zu belasten. D.h. Du musst weder den Schlüssel noch das Passwort rauszurücken.
_________________ Brother Sword of Enlightenment of the Unitarian Jihad
If you ask the wrong questions you get answers like '42' or 'God'.
"Glaubst Du noch oder hüpfst Du schon?"
Sylvia Browne - Wahrsager oder Scharlatan?
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