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Frank registrierter User
Anmeldungsdatum: 31.07.2003 Beiträge: 6643
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(#1346579) Verfasst am: 20.08.2009, 03:41 Titel: Wiedereinführung der Todesstrafe durch Lissabon-Vertrag? |
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http://www.parteidervernunft.de/2009/08/19/eu-todesstrafe/
Zitat: |
Focus-Money: Herr Professor Schachtschneider, laut ihrer Klageschrift gegen den EU-Vertrag von Lissabon vor dem Bundesverfassungsgericht ermöglicht der Vertrag die Wiedereinführung der Todesstrafe und das Töten von Menschen. Das klingt ungeheuerlich. Worauf gründet sich ihre Argumentation?
Karl Albrecht Schachtschneider: Die Grundrechtecharta ermöglicht ausdrücklich in den aufgenommenen „Erläuterungen“ und deren „Negativdefinitionen“ zu den Grundrechten, entgegen der durch das Menschenwürdeprinzip gebotenen Abschaffung der Todesstrafe in Deutschland (Art. 102 GG), Österreich und anderswo, die Wiedereinführung der Todesstrafe im Kriegsfall oder bei unmittelbar drohender Kriegsgefahr, aber auch die Tötung von Menschen, um einen Aufstand oder einen Aufruhr niederzuschlagen.
Focus-Money: Aber wird in der Charta die Todesstrafe nicht explizit verboten?
Karl Albrecht Schachtschneider: Maßgeblich dafür ist nicht Art. 2 Abs. 2 der Charta, der die Verurteilung zur Todesstrafe und die Hinrichtung verbietet, sondern die in das Vertragswerk aufgenommene Erklärung zu diesem Artikel, die aus der Menschenrechtskonvention von 1950 stammt. Nach Art. 6 Abs. 1 UAbs. 3 EUV in der Lissabonner Fassung werden die Rechte, Freiheiten und Grundsätze der Charta gemäß den allgemeinen Bestimmungen von Titel VII der Charta, in dem die Auslegung und Anwendung derselben geregelt ist, und unter gebührender Berücksichtigung der in der Charta angeführten „Erläuterungen“, in denen die Quellen dieser Bestimmungen angegeben sind, ausgelegt.
Focus-Money: Warum so umständlich?
Karl Albrecht Schachtschneider: Eben um diese Tatsache zu verschleiern. Den Abgeordneten wird ja nur der ohnehin schwer verständliche und viel zu lange Vertragstext vorgelegt.
...
Focus-Money: Die Todesstrafe kann laut Erläuterung im Falle eines Krieges oder einer Kriegsgefahr eingeführt werden. Ein sehr theoretischer Fall.
Karl Albrecht Schachtschneider: Wirklich? Befinden wir uns nicht in Afghanistan im Krieg? Wer definiert den Krieg? Was ist eine Kriegsgefahr? Was war mit dem Jugoslawien-Krieg?
...
Focus-Money: Ein anderes Argument aus Kreisen der EU-Kommission lautet, der Passus wäre drin, um auch Staaten wie die Türkei aufnehmen zu können.
Karl Albrecht Schachtschneider: Das ist doch grotesk. Als Gemeinschaft müssten wir doch sagen, wir nehmen keine Länder auf in denen Menschen getötet werden dürfen und nicht umgekehrt.
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Amtsblatt der europäischen Union im PDF Format
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Spartacus Leto Ist hier raus!
Anmeldungsdatum: 27.08.2005 Beiträge: 5659
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(#1346583) Verfasst am: 20.08.2009, 04:25 Titel: |
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Die Todesstrafe kann in Deutschland durch eine einfache Verfassungsänderung wiedereingeführt werden.
Das Menschenwürdeprinzip betrifft nur die Artikel 1 bis 19. Die Adenauerbande hat sich schon was dabei gedacht, sich diese Hintertür zur Wiedereinführung der Todesstrafe offen zu lassen, indem sie die Abschaffung der Todesstrafe im Abschnitt IX. Die Rechtsprechung untergebracht haben.
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Poldi Bin Daheim
Anmeldungsdatum: 16.07.2003 Beiträge: 4559
Wohnort: Bavarian Congo
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(#1346588) Verfasst am: 20.08.2009, 06:20 Titel: Re: Wiedereinführung der Todesstrafe durch Lissabon-Vertrag? |
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Ich frage mich grade, warum sich dieser "Professor Schachtschneider" überhaupt die Arbeit macht, wo doch gerade vor dem Internationalen Gerichtshof eine Klage anhängig ist, ob es die BRD überhaupt gibt ...
Sollte der braune "Anwalt" "Prof. Dr. iur. Dr. rer. pol. Dr.h.c. Klaus Sojka" Recht bekommen, und es offiziell werden, daß wir in Wirklichkeit noch im "Deutschen Reich" leben, hat sich das Problem EU-Verträge doch eh erledigt, da das "Deutsche Reich" als erstes mal seine Ländereien in Polen, Frankreich, Tschechien und Österreich einfordern müsste
(Und da der "Anwalt" offensichtlich mehr Titel, als dieser "Schachtschneider" hat, wird er ja wohl gewinnen, is doch klar ... )
_________________ gG,
Poldi
Doch leider kanns gefählich sein, den Satan in dir zu verstehen.
Jeder Mensch ein Sünderschwein, Oh christliches Vergehen.
Die Trennung zwischen Gut und Bös die wirst du niemals finden
nur leider kanns gefährlich sein das den Pfaffen auf die Nasen zu binden.
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jagy Herb Derpington III.
Anmeldungsdatum: 26.11.2006 Beiträge: 7275
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(#1346593) Verfasst am: 20.08.2009, 08:14 Titel: |
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Spartacus Leto hat folgendes geschrieben: | Die Todesstrafe kann in Deutschland durch eine einfache Verfassungsänderung wiedereingeführt werden.
Das Menschenwürdeprinzip betrifft nur die Artikel 1 bis 19. Die Adenauerbande hat sich schon was dabei gedacht, sich diese Hintertür zur Wiedereinführung der Todesstrafe offen zu lassen, indem sie die Abschaffung der Todesstrafe im Abschnitt IX. Die Rechtsprechung untergebracht haben. |
Stimmt nicht. Art. 1 gilt universell.
Sofern (und mir ist keine namhafte Stimme bekannt, die das anders sieht) man der Auffassung ist, dass die Todesstrafe die Menschenwürde verletzt, kann sie nicht durch einfache Verfassungsänderung eingeführt werden
_________________ INGLIP HAS BEEN SUMMONED - IT HAS BEGUN!
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Spartacus Leto Ist hier raus!
Anmeldungsdatum: 27.08.2005 Beiträge: 5659
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(#1346633) Verfasst am: 20.08.2009, 13:00 Titel: |
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jagy hat folgendes geschrieben: | Spartacus Leto hat folgendes geschrieben: | Die Todesstrafe kann in Deutschland durch eine einfache Verfassungsänderung wiedereingeführt werden.
Das Menschenwürdeprinzip betrifft nur die Artikel 1 bis 19. Die Adenauerbande hat sich schon was dabei gedacht, sich diese Hintertür zur Wiedereinführung der Todesstrafe offen zu lassen, indem sie die Abschaffung der Todesstrafe im Abschnitt IX. Die Rechtsprechung untergebracht haben. |
Stimmt nicht. Art. 1 gilt universell.
Sofern (und mir ist keine namhafte Stimme bekannt, die das anders sieht) man der Auffassung ist, dass die Todesstrafe die Menschenwürde verletzt, kann sie nicht durch einfache Verfassungsänderung eingeführt werden |
Nein, das Grundgesetz sieht die Todesstrafe nicht als Frage der Menschenwürde an. Und wenn "Namhafte Leute" was anderes sagen, zählen doch letztlich die Mehrheitsverhältnisse in Bundetstag und Bundesrat, sowie der Wortlaut des Grundgesetzes und Artikel 1 beziht sich eben nur auf den Abschnitt Grundrechte. Und an irgendwelche Schutzwirkungen der Verfassung glaube auch so mancher in der WR, das Ergebnis ist bekannt.
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jagy Herb Derpington III.
Anmeldungsdatum: 26.11.2006 Beiträge: 7275
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(#1346638) Verfasst am: 20.08.2009, 13:11 Titel: |
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Spartacus Leto hat folgendes geschrieben: | jagy hat folgendes geschrieben: | Spartacus Leto hat folgendes geschrieben: | Die Todesstrafe kann in Deutschland durch eine einfache Verfassungsänderung wiedereingeführt werden.
Das Menschenwürdeprinzip betrifft nur die Artikel 1 bis 19. Die Adenauerbande hat sich schon was dabei gedacht, sich diese Hintertür zur Wiedereinführung der Todesstrafe offen zu lassen, indem sie die Abschaffung der Todesstrafe im Abschnitt IX. Die Rechtsprechung untergebracht haben. |
Stimmt nicht. Art. 1 gilt universell.
Sofern (und mir ist keine namhafte Stimme bekannt, die das anders sieht) man der Auffassung ist, dass die Todesstrafe die Menschenwürde verletzt, kann sie nicht durch einfache Verfassungsänderung eingeführt werden |
Nein, das Grundgesetz sieht die Todesstrafe nicht als Frage der Menschenwürde an. Und wenn "Namhafte Leute" was anderes sagen, zählen doch letztlich die Mehrheitsverhältnisse in Bundetstag und Bundesrat, sowie der Wortlaut des Grundgesetzes und Artikel 1 beziht sich eben nur auf den Abschnitt Grundrechte. Und an irgendwelche Schutzwirkungen der Verfassung glaube auch so mancher in der WR, das Ergebnis ist bekannt.
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jaja, die Weltrevolution wirds schon richten...
_________________ INGLIP HAS BEEN SUMMONED - IT HAS BEGUN!
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Tarvoc would prefer not to.
Anmeldungsdatum: 01.03.2004 Beiträge: 44650
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(#1346642) Verfasst am: 20.08.2009, 13:15 Titel: |
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Dass es bei einer Weltrevolution keine Toten geben würde, bezweifle ich sehr. Die Frage ist nur: Wie viele?
_________________ "Die Tradition der Unterdrückten belehrt uns darüber, daß der Ausnahmezustands in dem wir leben, die Regel ist."
- Walter Benjamin, VIII. These zum Begriff der Geschichte
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Spartacus Leto Ist hier raus!
Anmeldungsdatum: 27.08.2005 Beiträge: 5659
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(#1346649) Verfasst am: 20.08.2009, 13:22 Titel: |
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jagy hat folgendes geschrieben: | Spartacus Leto hat folgendes geschrieben: | jagy hat folgendes geschrieben: | Spartacus Leto hat folgendes geschrieben: | Die Todesstrafe kann in Deutschland durch eine einfache Verfassungsänderung wiedereingeführt werden.
Das Menschenwürdeprinzip betrifft nur die Artikel 1 bis 19. Die Adenauerbande hat sich schon was dabei gedacht, sich diese Hintertür zur Wiedereinführung der Todesstrafe offen zu lassen, indem sie die Abschaffung der Todesstrafe im Abschnitt IX. Die Rechtsprechung untergebracht haben. |
Stimmt nicht. Art. 1 gilt universell.
Sofern (und mir ist keine namhafte Stimme bekannt, die das anders sieht) man der Auffassung ist, dass die Todesstrafe die Menschenwürde verletzt, kann sie nicht durch einfache Verfassungsänderung eingeführt werden |
Nein, das Grundgesetz sieht die Todesstrafe nicht als Frage der Menschenwürde an. Und wenn "Namhafte Leute" was anderes sagen, zählen doch letztlich die Mehrheitsverhältnisse in Bundetstag und Bundesrat, sowie der Wortlaut des Grundgesetzes und Artikel 1 beziht sich eben nur auf den Abschnitt Grundrechte. Und an irgendwelche Schutzwirkungen der Verfassung glaube auch so mancher in der WR, das Ergebnis ist bekannt.
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jaja, die Weltrevolution wirds schon richten... |
Hey, habe ich angedeutet die Todesstrafe zu fordern?
Ich hab dir nur dargelegt, wie das Grundgesetz funktioniert.
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jagy Herb Derpington III.
Anmeldungsdatum: 26.11.2006 Beiträge: 7275
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(#1346749) Verfasst am: 20.08.2009, 17:19 Titel: |
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Spartacus Leto hat folgendes geschrieben: | jagy hat folgendes geschrieben: | Spartacus Leto hat folgendes geschrieben: | jagy hat folgendes geschrieben: | Spartacus Leto hat folgendes geschrieben: | Die Todesstrafe kann in Deutschland durch eine einfache Verfassungsänderung wiedereingeführt werden.
Das Menschenwürdeprinzip betrifft nur die Artikel 1 bis 19. Die Adenauerbande hat sich schon was dabei gedacht, sich diese Hintertür zur Wiedereinführung der Todesstrafe offen zu lassen, indem sie die Abschaffung der Todesstrafe im Abschnitt IX. Die Rechtsprechung untergebracht haben. |
Stimmt nicht. Art. 1 gilt universell.
Sofern (und mir ist keine namhafte Stimme bekannt, die das anders sieht) man der Auffassung ist, dass die Todesstrafe die Menschenwürde verletzt, kann sie nicht durch einfache Verfassungsänderung eingeführt werden |
Nein, das Grundgesetz sieht die Todesstrafe nicht als Frage der Menschenwürde an. Und wenn "Namhafte Leute" was anderes sagen, zählen doch letztlich die Mehrheitsverhältnisse in Bundetstag und Bundesrat, sowie der Wortlaut des Grundgesetzes und Artikel 1 beziht sich eben nur auf den Abschnitt Grundrechte. Und an irgendwelche Schutzwirkungen der Verfassung glaube auch so mancher in der WR, das Ergebnis ist bekannt.
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jaja, die Weltrevolution wirds schon richten... |
Hey, habe ich angedeutet die Todesstrafe zu fordern?
Ich hab dir nur dargelegt, wie das Grundgesetz funktioniert. |
Aber das nunmal schlicht sachlich falsch. Es ist schlicht falsch zu behaupten, Art. 1 gelte nur für die Grundrechte o.ä. Art. 1 steht über dem gesamten Grundgesetz. Und solange man der Auffassung ist, dass die Todesstrafe gegen die Menschenwürde verstößt, kann im Abschnitt IX. noch so viel stehen. Da kann auch der Art., in dem direkt steht, dass die Todesstrafe abgeschafft ist, komplett gestrichen werden. Das ist egal - Art. 1 steht über allem.
Und dass es bei einem so offenen Art. wie Art. 1 nunmal so ist, dass sich dort die Ansicht ändern kann, was er erfasst, das ist nunmal so. Hätte sich das Verständnis der Menschenwürde seit Kant nicht geändert, dann würde heute das Grundgesetz immer noch Masturbation verbieten, denn nach Kant hat auch diese die Menschenwürde verletzt.
Und in einer Demokratie ist es nunmal so, dass wenn die Mehrheit der Bevölkerung für eine Einführung der Todesstrafe ist, die Mehrheit dann nunmal bestimmt (und ich möchte jetzt mal Diskussionen über das demokratische System in Deutschland, über die Ewigkeitsklausel etc vernachlässigen).
_________________ INGLIP HAS BEEN SUMMONED - IT HAS BEGUN!
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MeineGitarreBrauchtStrom schmutzabweisend
Anmeldungsdatum: 19.06.2009 Beiträge: 2083
Wohnort: Aldi-Nord
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(#1346757) Verfasst am: 20.08.2009, 17:44 Titel: |
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Zitat: | http://www.parteidervernunft.de/2009/08/19/eu-todesstrafe/
Money: Können Sie sich einen Grund vorstellen, warum so etwas beschlossen wird?
Schachtschneider: Offensichtlich rechnen die Regierungen mit Aufruhr. Die Skepsis gegenüber den Regierungen und dem Apparat der EU wird immer größer. Die Finanz- und Wirtschaftskrise verschärft den Druck auf die Bevölkerung.
Money: Also will man sie niederschießen dürfen?
Schachtschneider: So sieht es aus. |
_________________ Beten ist die höflichste Art, jemandem nicht zu helfen
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Spartacus Leto Ist hier raus!
Anmeldungsdatum: 27.08.2005 Beiträge: 5659
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(#1346778) Verfasst am: 20.08.2009, 18:36 Titel: |
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jagy hat folgendes geschrieben: | Spartacus Leto hat folgendes geschrieben: | jagy hat folgendes geschrieben: | Spartacus Leto hat folgendes geschrieben: | jagy hat folgendes geschrieben: | Spartacus Leto hat folgendes geschrieben: | Die Todesstrafe kann in Deutschland durch eine einfache Verfassungsänderung wiedereingeführt werden.
Das Menschenwürdeprinzip betrifft nur die Artikel 1 bis 19. Die Adenauerbande hat sich schon was dabei gedacht, sich diese Hintertür zur Wiedereinführung der Todesstrafe offen zu lassen, indem sie die Abschaffung der Todesstrafe im Abschnitt IX. Die Rechtsprechung untergebracht haben. |
Stimmt nicht. Art. 1 gilt universell.
Sofern (und mir ist keine namhafte Stimme bekannt, die das anders sieht) man der Auffassung ist, dass die Todesstrafe die Menschenwürde verletzt, kann sie nicht durch einfache Verfassungsänderung eingeführt werden. |
Nein, das Grundgesetz sieht die Todesstrafe nicht als Frage der Menschenwürde an. Und wenn "Namhafte Leute" was anderes sagen, zählen doch letztlich die Mehrheitsverhältnisse in Bundetstag und Bundesrat, sowie der Wortlaut des Grundgesetzes und Artikel 1 beziht sich eben nur auf den Abschnitt Grundrechte. Und an irgendwelche Schutzwirkungen der Verfassung glaube auch so mancher in der WR, das Ergebnis ist bekannt.
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jaja, die Weltrevolution wirds schon richten... |
Hey, habe ich angedeutet die Todesstrafe zu fordern?
Ich hab dir nur dargelegt, wie das Grundgesetz funktioniert. |
Aber das nunmal schlicht sachlich falsch. Es ist schlicht falsch zu behaupten, Art. 1 gelte nur für die Grundrechte o.ä. Art. 1 steht über dem gesamten Grundgesetz. Und solange man der Auffassung ist, dass die Todesstrafe gegen die Menschenwürde verstößt, kann im Abschnitt IX. noch so viel stehen. Da kann auch der Art., in dem direkt steht, dass die Todesstrafe abgeschafft ist, komplett gestrichen werden. Das ist egal - Art. 1 steht über allem.
Und dass es bei einem so offenen Art. wie Art. 1 nunmal so ist, dass sich dort die Ansicht ändern kann, was er erfasst, das ist nunmal so. Hätte sich das Verständnis der Menschenwürde seit Kant nicht geändert, dann würde heute das Grundgesetz immer noch Masturbation verbieten, denn nach Kant hat auch diese die Menschenwürde verletzt.
Und in einer Demokratie ist es nunmal so, dass wenn die Mehrheit der Bevölkerung für eine Einführung der Todesstrafe ist, die Mehrheit dann nunmal bestimmt (und ich möchte jetzt mal Diskussionen über das demokratische System in Deutschland, über die Ewigkeitsklausel etc vernachlässigen). |
Was ist bitte an folgender Formulierung unverständlich?
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.
Diese Grundrechte definieren den Würdebegriff in diesem Staat. Totesstrafe ist dabe nicht aufgeführt. Die Verfassungsändernde Gewalt hat hier vollen Zugriff auf Artikel 102. Was das Volk denkt ist in diesem Staat bekantlich egal.
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neinguar Blue Note
Anmeldungsdatum: 04.02.2008 Beiträge: 3088
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(#1346826) Verfasst am: 20.08.2009, 20:12 Titel: |
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Spartacus Leto hat folgendes geschrieben: |
Was ist bitte an folgender Formulierung unverständlich?
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht. |
Nicht ganz verständlich ist die grüne Hervorhebung. Was genau soll das aussagen?
Spartacus Leto hat folgendes geschrieben: | Die Verfassungsändernde Gewalt hat hier vollen Zugriff auf Artikel 102. Was das Volk denkt ist in diesem Staat bekantlich egal. |
Ich fürchte, wenn es danach geht, was "das Volk denkt", dann sind wir näher an einer Wiedereinführung der Todesstrafe, als wenn es nach der "verfassungsändernden Gewalt" geht.
_________________ Woran du dein Herz hängest, das ist dein Gott - Martin Luther -
Wenn ich Gott wäre, würde ich mich nicht von jedem anbeten lassen wollen - Hilde Ziegler -
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jagy Herb Derpington III.
Anmeldungsdatum: 26.11.2006 Beiträge: 7275
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(#1346832) Verfasst am: 20.08.2009, 20:19 Titel: |
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Spartacus Leto hat folgendes geschrieben: | jagy hat folgendes geschrieben: | Spartacus Leto hat folgendes geschrieben: | jagy hat folgendes geschrieben: | Spartacus Leto hat folgendes geschrieben: | jagy hat folgendes geschrieben: | Spartacus Leto hat folgendes geschrieben: | Die Todesstrafe kann in Deutschland durch eine einfache Verfassungsänderung wiedereingeführt werden.
Das Menschenwürdeprinzip betrifft nur die Artikel 1 bis 19. Die Adenauerbande hat sich schon was dabei gedacht, sich diese Hintertür zur Wiedereinführung der Todesstrafe offen zu lassen, indem sie die Abschaffung der Todesstrafe im Abschnitt IX. Die Rechtsprechung untergebracht haben. |
Stimmt nicht. Art. 1 gilt universell.
Sofern (und mir ist keine namhafte Stimme bekannt, die das anders sieht) man der Auffassung ist, dass die Todesstrafe die Menschenwürde verletzt, kann sie nicht durch einfache Verfassungsänderung eingeführt werden. |
Nein, das Grundgesetz sieht die Todesstrafe nicht als Frage der Menschenwürde an. Und wenn "Namhafte Leute" was anderes sagen, zählen doch letztlich die Mehrheitsverhältnisse in Bundetstag und Bundesrat, sowie der Wortlaut des Grundgesetzes und Artikel 1 beziht sich eben nur auf den Abschnitt Grundrechte. Und an irgendwelche Schutzwirkungen der Verfassung glaube auch so mancher in der WR, das Ergebnis ist bekannt.
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jaja, die Weltrevolution wirds schon richten... |
Hey, habe ich angedeutet die Todesstrafe zu fordern?
Ich hab dir nur dargelegt, wie das Grundgesetz funktioniert. |
Aber das nunmal schlicht sachlich falsch. Es ist schlicht falsch zu behaupten, Art. 1 gelte nur für die Grundrechte o.ä. Art. 1 steht über dem gesamten Grundgesetz. Und solange man der Auffassung ist, dass die Todesstrafe gegen die Menschenwürde verstößt, kann im Abschnitt IX. noch so viel stehen. Da kann auch der Art., in dem direkt steht, dass die Todesstrafe abgeschafft ist, komplett gestrichen werden. Das ist egal - Art. 1 steht über allem.
Und dass es bei einem so offenen Art. wie Art. 1 nunmal so ist, dass sich dort die Ansicht ändern kann, was er erfasst, das ist nunmal so. Hätte sich das Verständnis der Menschenwürde seit Kant nicht geändert, dann würde heute das Grundgesetz immer noch Masturbation verbieten, denn nach Kant hat auch diese die Menschenwürde verletzt.
Und in einer Demokratie ist es nunmal so, dass wenn die Mehrheit der Bevölkerung für eine Einführung der Todesstrafe ist, die Mehrheit dann nunmal bestimmt (und ich möchte jetzt mal Diskussionen über das demokratische System in Deutschland, über die Ewigkeitsklausel etc vernachlässigen). |
Was ist bitte an folgender Formulierung unverständlich?
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.
Diese Grundrechte definieren den Würdebegriff in diesem Staat. Totesstrafe ist dabe nicht aufgeführt. Die Verfassungsändernde Gewalt hat hier vollen Zugriff auf Artikel 102. Was das Volk denkt ist in diesem Staat bekantlich egal. |
Ich verstehe nicht, was dein Problem ist. Die Grundrechte binden die 3 Gewalten als unmittelbar geltendes Recht. Über Art. 1 hat das Verbot der Todesstrafe heute nach herrschender Meinung (das wirst du jetzt vermutlich kritisieren, aber da wir in einer Demokratie leben und keine überpositiven Normen oder göttliche unantastbare Gebote akzeptieren - was sollte es sonst sein?) defacto Grundrechtscharakter - man könnte Art. 102 daher auch als deklaratorisch verstehen.
Nochmal: Selbst wenn Art. 102 abgeschafft würde, verbietet Art. 1 immer noch die Todesstrafe!
Übrigens hat die verfassungsändernde Gewalt auch auf die Grundrechte genauso vollen Zugriff, wie auch auf Art. 102. Nur auf Art. 1 und Art. 20 nicht unmittelbar (wegen der Ewigkeitsklausel, ARt. 79 III).
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Spartacus Leto Ist hier raus!
Anmeldungsdatum: 27.08.2005 Beiträge: 5659
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(#1346865) Verfasst am: 20.08.2009, 21:08 Titel: |
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jagy hat folgendes geschrieben: | Spartacus Leto hat folgendes geschrieben: | jagy hat folgendes geschrieben: | Spartacus Leto hat folgendes geschrieben: | jagy hat folgendes geschrieben: | Spartacus Leto hat folgendes geschrieben: | jagy hat folgendes geschrieben: | Spartacus Leto hat folgendes geschrieben: | Die Todesstrafe kann in Deutschland durch eine einfache Verfassungsänderung wiedereingeführt werden.
Das Menschenwürdeprinzip betrifft nur die Artikel 1 bis 19. Die Adenauerbande hat sich schon was dabei gedacht, sich diese Hintertür zur Wiedereinführung der Todesstrafe offen zu lassen, indem sie die Abschaffung der Todesstrafe im Abschnitt IX. Die Rechtsprechung untergebracht haben. |
Stimmt nicht. Art. 1 gilt universell.
Sofern (und mir ist keine namhafte Stimme bekannt, die das anders sieht) man der Auffassung ist, dass die Todesstrafe die Menschenwürde verletzt, kann sie nicht durch einfache Verfassungsänderung eingeführt werden. |
Nein, das Grundgesetz sieht die Todesstrafe nicht als Frage der Menschenwürde an. Und wenn "Namhafte Leute" was anderes sagen, zählen doch letztlich die Mehrheitsverhältnisse in Bundetstag und Bundesrat, sowie der Wortlaut des Grundgesetzes und Artikel 1 beziht sich eben nur auf den Abschnitt Grundrechte. Und an irgendwelche Schutzwirkungen der Verfassung glaube auch so mancher in der WR, das Ergebnis ist bekannt.
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jaja, die Weltrevolution wirds schon richten... |
Hey, habe ich angedeutet die Todesstrafe zu fordern?
Ich hab dir nur dargelegt, wie das Grundgesetz funktioniert. |
Aber das nunmal schlicht sachlich falsch. Es ist schlicht falsch zu behaupten, Art. 1 gelte nur für die Grundrechte o.ä. Art. 1 steht über dem gesamten Grundgesetz. Und solange man der Auffassung ist, dass die Todesstrafe gegen die Menschenwürde verstößt, kann im Abschnitt IX. noch so viel stehen. Da kann auch der Art., in dem direkt steht, dass die Todesstrafe abgeschafft ist, komplett gestrichen werden. Das ist egal - Art. 1 steht über allem.
Und dass es bei einem so offenen Art. wie Art. 1 nunmal so ist, dass sich dort die Ansicht ändern kann, was er erfasst, das ist nunmal so. Hätte sich das Verständnis der Menschenwürde seit Kant nicht geändert, dann würde heute das Grundgesetz immer noch Masturbation verbieten, denn nach Kant hat auch diese die Menschenwürde verletzt.
Und in einer Demokratie ist es nunmal so, dass wenn die Mehrheit der Bevölkerung für eine Einführung der Todesstrafe ist, die Mehrheit dann nunmal bestimmt (und ich möchte jetzt mal Diskussionen über das demokratische System in Deutschland, über die Ewigkeitsklausel etc vernachlässigen). |
Was ist bitte an folgender Formulierung unverständlich?
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.
Diese Grundrechte definieren den Würdebegriff in diesem Staat. Totesstrafe ist dabe nicht aufgeführt. Die Verfassungsändernde Gewalt hat hier vollen Zugriff auf Artikel 102. Was das Volk denkt ist in diesem Staat bekantlich egal. |
Ich verstehe nicht, was dein Problem ist. Die Grundrechte binden die 3 Gewalten als unmittelbar geltendes Recht. Über Art. 1 hat das Verbot der Todesstrafe heute nach herrschender Meinung (das wirst du jetzt vermutlich kritisieren, aber da wir in einer Demokratie leben und keine überpositiven Normen oder göttliche unantastbare Gebote akzeptieren - was sollte es sonst sein?) defacto Grundrechtscharakter - man könnte Art. 102 daher auch als deklaratorisch verstehen.
Nochmal: Selbst wenn Art. 102 abgeschafft würde, verbietet Art. 1 immer noch die Todesstrafe!
Übrigens hat die verfassungsändernde Gewalt auch auf die Grundrechte genauso vollen Zugriff, wie auch auf Art. 102. Nur auf Art. 1 und Art. 20 nicht unmittelbar (wegen der Ewigkeitsklausel, ARt. 79 III). |
Wenn der Staat Artikel 102 aufhebt, kann er ohne Probleme hinrichten. Für den Staat zählt hier nur der exakte Wortlaut und nicht irgendwelche Interpretationen, von Leuten, die nicht im Bundestag, Bundesrat, oder Bundesverfassungsgericht sitzen. Kurz gesagt: Im Rahmen der Gültigkeit des Grundgesetzes, ist die Todesstrafenabschaffung nur von der durch die Ewigkeitsklausel geschützten Menschenwürde geschützt, wenn sich das Bundesverfassungsgericht deiner Interpretation anschließt. Und dann reicht eine Änderung des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes um die Zusammensetzung desselben zu ändern.
Du solltest aufhören zu glauben, der kapitalistische Staat ließe sich was vom Volk sagen. Deutschland ist keine Demokratie.
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jagy Herb Derpington III.
Anmeldungsdatum: 26.11.2006 Beiträge: 7275
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(#1346874) Verfasst am: 20.08.2009, 21:14 Titel: |
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Spartacus Leto hat folgendes geschrieben: | jagy hat folgendes geschrieben: | Spartacus Leto hat folgendes geschrieben: | jagy hat folgendes geschrieben: | Spartacus Leto hat folgendes geschrieben: | jagy hat folgendes geschrieben: | Spartacus Leto hat folgendes geschrieben: | jagy hat folgendes geschrieben: | Spartacus Leto hat folgendes geschrieben: | Die Todesstrafe kann in Deutschland durch eine einfache Verfassungsänderung wiedereingeführt werden.
Das Menschenwürdeprinzip betrifft nur die Artikel 1 bis 19. Die Adenauerbande hat sich schon was dabei gedacht, sich diese Hintertür zur Wiedereinführung der Todesstrafe offen zu lassen, indem sie die Abschaffung der Todesstrafe im Abschnitt IX. Die Rechtsprechung untergebracht haben. |
Stimmt nicht. Art. 1 gilt universell.
Sofern (und mir ist keine namhafte Stimme bekannt, die das anders sieht) man der Auffassung ist, dass die Todesstrafe die Menschenwürde verletzt, kann sie nicht durch einfache Verfassungsänderung eingeführt werden. |
Nein, das Grundgesetz sieht die Todesstrafe nicht als Frage der Menschenwürde an. Und wenn "Namhafte Leute" was anderes sagen, zählen doch letztlich die Mehrheitsverhältnisse in Bundetstag und Bundesrat, sowie der Wortlaut des Grundgesetzes und Artikel 1 beziht sich eben nur auf den Abschnitt Grundrechte. Und an irgendwelche Schutzwirkungen der Verfassung glaube auch so mancher in der WR, das Ergebnis ist bekannt.
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jaja, die Weltrevolution wirds schon richten... |
Hey, habe ich angedeutet die Todesstrafe zu fordern?
Ich hab dir nur dargelegt, wie das Grundgesetz funktioniert. |
Aber das nunmal schlicht sachlich falsch. Es ist schlicht falsch zu behaupten, Art. 1 gelte nur für die Grundrechte o.ä. Art. 1 steht über dem gesamten Grundgesetz. Und solange man der Auffassung ist, dass die Todesstrafe gegen die Menschenwürde verstößt, kann im Abschnitt IX. noch so viel stehen. Da kann auch der Art., in dem direkt steht, dass die Todesstrafe abgeschafft ist, komplett gestrichen werden. Das ist egal - Art. 1 steht über allem.
Und dass es bei einem so offenen Art. wie Art. 1 nunmal so ist, dass sich dort die Ansicht ändern kann, was er erfasst, das ist nunmal so. Hätte sich das Verständnis der Menschenwürde seit Kant nicht geändert, dann würde heute das Grundgesetz immer noch Masturbation verbieten, denn nach Kant hat auch diese die Menschenwürde verletzt.
Und in einer Demokratie ist es nunmal so, dass wenn die Mehrheit der Bevölkerung für eine Einführung der Todesstrafe ist, die Mehrheit dann nunmal bestimmt (und ich möchte jetzt mal Diskussionen über das demokratische System in Deutschland, über die Ewigkeitsklausel etc vernachlässigen). |
Was ist bitte an folgender Formulierung unverständlich?
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.
Diese Grundrechte definieren den Würdebegriff in diesem Staat. Totesstrafe ist dabe nicht aufgeführt. Die Verfassungsändernde Gewalt hat hier vollen Zugriff auf Artikel 102. Was das Volk denkt ist in diesem Staat bekantlich egal. |
Ich verstehe nicht, was dein Problem ist. Die Grundrechte binden die 3 Gewalten als unmittelbar geltendes Recht. Über Art. 1 hat das Verbot der Todesstrafe heute nach herrschender Meinung (das wirst du jetzt vermutlich kritisieren, aber da wir in einer Demokratie leben und keine überpositiven Normen oder göttliche unantastbare Gebote akzeptieren - was sollte es sonst sein?) defacto Grundrechtscharakter - man könnte Art. 102 daher auch als deklaratorisch verstehen.
Nochmal: Selbst wenn Art. 102 abgeschafft würde, verbietet Art. 1 immer noch die Todesstrafe!
Übrigens hat die verfassungsändernde Gewalt auch auf die Grundrechte genauso vollen Zugriff, wie auch auf Art. 102. Nur auf Art. 1 und Art. 20 nicht unmittelbar (wegen der Ewigkeitsklausel, ARt. 79 III). |
Wenn der Staat Artikel 102 aufhebt, kann er ohne Probleme hinrichten. Für den Staat zählt hier nur der exakte Wortlaut und nicht irgendwelche Interpretationen, von Leuten, die nicht im Bundestag, Bundesrat, oder Bundesverfassungsgericht sitzen. Kurz gesagt: Im Rahmen der Gültigkeit des Grundgesetzes, ist die Todesstrafenabschaffung nur von der durch die Ewigkeitsklausel geschützten Menschenwürde geschützt, wenn sich das Bundesverfassungsgericht deiner Interpretation anschließt. Und dann reicht eine Änderung des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes um die Zusammensetzung desselben zu ändern.
Du solltest aufhören zu glauben, der kapitalistische Staat ließe sich was vom Volk sagen. Deutschland ist keine Demokratie. |
Sorry, vor soviel Ignoranz strecke ich die Waffen...
_________________ INGLIP HAS BEEN SUMMONED - IT HAS BEGUN!
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Spartacus Leto Ist hier raus!
Anmeldungsdatum: 27.08.2005 Beiträge: 5659
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(#1346883) Verfasst am: 20.08.2009, 21:21 Titel: |
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jagy hat folgendes geschrieben: | Spartacus Leto hat folgendes geschrieben: | jagy hat folgendes geschrieben: | Spartacus Leto hat folgendes geschrieben: | jagy hat folgendes geschrieben: | Spartacus Leto hat folgendes geschrieben: | jagy hat folgendes geschrieben: | Spartacus Leto hat folgendes geschrieben: | jagy hat folgendes geschrieben: | Spartacus Leto hat folgendes geschrieben: | Die Todesstrafe kann in Deutschland durch eine einfache Verfassungsänderung wiedereingeführt werden.
Das Menschenwürdeprinzip betrifft nur die Artikel 1 bis 19. Die Adenauerbande hat sich schon was dabei gedacht, sich diese Hintertür zur Wiedereinführung der Todesstrafe offen zu lassen, indem sie die Abschaffung der Todesstrafe im Abschnitt IX. Die Rechtsprechung untergebracht haben. |
Stimmt nicht. Art. 1 gilt universell.
Sofern (und mir ist keine namhafte Stimme bekannt, die das anders sieht) man der Auffassung ist, dass die Todesstrafe die Menschenwürde verletzt, kann sie nicht durch einfache Verfassungsänderung eingeführt werden. |
Nein, das Grundgesetz sieht die Todesstrafe nicht als Frage der Menschenwürde an. Und wenn "Namhafte Leute" was anderes sagen, zählen doch letztlich die Mehrheitsverhältnisse in Bundetstag und Bundesrat, sowie der Wortlaut des Grundgesetzes und Artikel 1 beziht sich eben nur auf den Abschnitt Grundrechte. Und an irgendwelche Schutzwirkungen der Verfassung glaube auch so mancher in der WR, das Ergebnis ist bekannt.
. |
jaja, die Weltrevolution wirds schon richten... |
Hey, habe ich angedeutet die Todesstrafe zu fordern?
Ich hab dir nur dargelegt, wie das Grundgesetz funktioniert. |
Aber das nunmal schlicht sachlich falsch. Es ist schlicht falsch zu behaupten, Art. 1 gelte nur für die Grundrechte o.ä. Art. 1 steht über dem gesamten Grundgesetz. Und solange man der Auffassung ist, dass die Todesstrafe gegen die Menschenwürde verstößt, kann im Abschnitt IX. noch so viel stehen. Da kann auch der Art., in dem direkt steht, dass die Todesstrafe abgeschafft ist, komplett gestrichen werden. Das ist egal - Art. 1 steht über allem.
Und dass es bei einem so offenen Art. wie Art. 1 nunmal so ist, dass sich dort die Ansicht ändern kann, was er erfasst, das ist nunmal so. Hätte sich das Verständnis der Menschenwürde seit Kant nicht geändert, dann würde heute das Grundgesetz immer noch Masturbation verbieten, denn nach Kant hat auch diese die Menschenwürde verletzt.
Und in einer Demokratie ist es nunmal so, dass wenn die Mehrheit der Bevölkerung für eine Einführung der Todesstrafe ist, die Mehrheit dann nunmal bestimmt (und ich möchte jetzt mal Diskussionen über das demokratische System in Deutschland, über die Ewigkeitsklausel etc vernachlässigen). |
Was ist bitte an folgender Formulierung unverständlich?
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.
Diese Grundrechte definieren den Würdebegriff in diesem Staat. Totesstrafe ist dabe nicht aufgeführt. Die Verfassungsändernde Gewalt hat hier vollen Zugriff auf Artikel 102. Was das Volk denkt ist in diesem Staat bekantlich egal. |
Ich verstehe nicht, was dein Problem ist. Die Grundrechte binden die 3 Gewalten als unmittelbar geltendes Recht. Über Art. 1 hat das Verbot der Todesstrafe heute nach herrschender Meinung (das wirst du jetzt vermutlich kritisieren, aber da wir in einer Demokratie leben und keine überpositiven Normen oder göttliche unantastbare Gebote akzeptieren - was sollte es sonst sein?) defacto Grundrechtscharakter - man könnte Art. 102 daher auch als deklaratorisch verstehen.
Nochmal: Selbst wenn Art. 102 abgeschafft würde, verbietet Art. 1 immer noch die Todesstrafe!
Übrigens hat die verfassungsändernde Gewalt auch auf die Grundrechte genauso vollen Zugriff, wie auch auf Art. 102. Nur auf Art. 1 und Art. 20 nicht unmittelbar (wegen der Ewigkeitsklausel, ARt. 79 III). |
Wenn der Staat Artikel 102 aufhebt, kann er ohne Probleme hinrichten. Für den Staat zählt hier nur der exakte Wortlaut und nicht irgendwelche Interpretationen, von Leuten, die nicht im Bundestag, Bundesrat, oder Bundesverfassungsgericht sitzen. Kurz gesagt: Im Rahmen der Gültigkeit des Grundgesetzes, ist die Todesstrafenabschaffung nur von der durch die Ewigkeitsklausel geschützten Menschenwürde geschützt, wenn sich das Bundesverfassungsgericht deiner Interpretation anschließt. Und dann reicht eine Änderung des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes um die Zusammensetzung desselben zu ändern.
Du solltest aufhören zu glauben, der kapitalistische Staat ließe sich was vom Volk sagen. Deutschland ist keine Demokratie. |
Sorry, vor soviel Ignoranz strecke ich die Waffen... |
Was heißt hier Ignoranz? Ich zeige nur auf, dass die BRD kein bisschen besser geschützt ist in die offene Diktatur überzutreten als die WR.
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jagy Herb Derpington III.
Anmeldungsdatum: 26.11.2006 Beiträge: 7275
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(#1346896) Verfasst am: 20.08.2009, 21:28 Titel: |
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Spartacus Leto hat folgendes geschrieben: | jagy hat folgendes geschrieben: | Spartacus Leto hat folgendes geschrieben: | jagy hat folgendes geschrieben: | Spartacus Leto hat folgendes geschrieben: | jagy hat folgendes geschrieben: | Spartacus Leto hat folgendes geschrieben: | jagy hat folgendes geschrieben: | Spartacus Leto hat folgendes geschrieben: | jagy hat folgendes geschrieben: | Spartacus Leto hat folgendes geschrieben: | Die Todesstrafe kann in Deutschland durch eine einfache Verfassungsänderung wiedereingeführt werden.
Das Menschenwürdeprinzip betrifft nur die Artikel 1 bis 19. Die Adenauerbande hat sich schon was dabei gedacht, sich diese Hintertür zur Wiedereinführung der Todesstrafe offen zu lassen, indem sie die Abschaffung der Todesstrafe im Abschnitt IX. Die Rechtsprechung untergebracht haben. |
Stimmt nicht. Art. 1 gilt universell.
Sofern (und mir ist keine namhafte Stimme bekannt, die das anders sieht) man der Auffassung ist, dass die Todesstrafe die Menschenwürde verletzt, kann sie nicht durch einfache Verfassungsänderung eingeführt werden. |
Nein, das Grundgesetz sieht die Todesstrafe nicht als Frage der Menschenwürde an. Und wenn "Namhafte Leute" was anderes sagen, zählen doch letztlich die Mehrheitsverhältnisse in Bundetstag und Bundesrat, sowie der Wortlaut des Grundgesetzes und Artikel 1 beziht sich eben nur auf den Abschnitt Grundrechte. Und an irgendwelche Schutzwirkungen der Verfassung glaube auch so mancher in der WR, das Ergebnis ist bekannt.
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jaja, die Weltrevolution wirds schon richten... |
Hey, habe ich angedeutet die Todesstrafe zu fordern?
Ich hab dir nur dargelegt, wie das Grundgesetz funktioniert. |
Aber das nunmal schlicht sachlich falsch. Es ist schlicht falsch zu behaupten, Art. 1 gelte nur für die Grundrechte o.ä. Art. 1 steht über dem gesamten Grundgesetz. Und solange man der Auffassung ist, dass die Todesstrafe gegen die Menschenwürde verstößt, kann im Abschnitt IX. noch so viel stehen. Da kann auch der Art., in dem direkt steht, dass die Todesstrafe abgeschafft ist, komplett gestrichen werden. Das ist egal - Art. 1 steht über allem.
Und dass es bei einem so offenen Art. wie Art. 1 nunmal so ist, dass sich dort die Ansicht ändern kann, was er erfasst, das ist nunmal so. Hätte sich das Verständnis der Menschenwürde seit Kant nicht geändert, dann würde heute das Grundgesetz immer noch Masturbation verbieten, denn nach Kant hat auch diese die Menschenwürde verletzt.
Und in einer Demokratie ist es nunmal so, dass wenn die Mehrheit der Bevölkerung für eine Einführung der Todesstrafe ist, die Mehrheit dann nunmal bestimmt (und ich möchte jetzt mal Diskussionen über das demokratische System in Deutschland, über die Ewigkeitsklausel etc vernachlässigen). |
Was ist bitte an folgender Formulierung unverständlich?
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.
Diese Grundrechte definieren den Würdebegriff in diesem Staat. Totesstrafe ist dabe nicht aufgeführt. Die Verfassungsändernde Gewalt hat hier vollen Zugriff auf Artikel 102. Was das Volk denkt ist in diesem Staat bekantlich egal. |
Ich verstehe nicht, was dein Problem ist. Die Grundrechte binden die 3 Gewalten als unmittelbar geltendes Recht. Über Art. 1 hat das Verbot der Todesstrafe heute nach herrschender Meinung (das wirst du jetzt vermutlich kritisieren, aber da wir in einer Demokratie leben und keine überpositiven Normen oder göttliche unantastbare Gebote akzeptieren - was sollte es sonst sein?) defacto Grundrechtscharakter - man könnte Art. 102 daher auch als deklaratorisch verstehen.
Nochmal: Selbst wenn Art. 102 abgeschafft würde, verbietet Art. 1 immer noch die Todesstrafe!
Übrigens hat die verfassungsändernde Gewalt auch auf die Grundrechte genauso vollen Zugriff, wie auch auf Art. 102. Nur auf Art. 1 und Art. 20 nicht unmittelbar (wegen der Ewigkeitsklausel, ARt. 79 III). |
Wenn der Staat Artikel 102 aufhebt, kann er ohne Probleme hinrichten. Für den Staat zählt hier nur der exakte Wortlaut und nicht irgendwelche Interpretationen, von Leuten, die nicht im Bundestag, Bundesrat, oder Bundesverfassungsgericht sitzen. Kurz gesagt: Im Rahmen der Gültigkeit des Grundgesetzes, ist die Todesstrafenabschaffung nur von der durch die Ewigkeitsklausel geschützten Menschenwürde geschützt, wenn sich das Bundesverfassungsgericht deiner Interpretation anschließt. Und dann reicht eine Änderung des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes um die Zusammensetzung desselben zu ändern.
Du solltest aufhören zu glauben, der kapitalistische Staat ließe sich was vom Volk sagen. Deutschland ist keine Demokratie. |
Sorry, vor soviel Ignoranz strecke ich die Waffen... |
Was heißt hier Ignoranz? Ich zeige nur auf, dass die BRD kein bisschen besser geschützt ist in die offene Diktatur überzutreten als die WR. |
Ich verstehe nur dein Problem nicht. In einer Demokratie können Gesetze per Mehrheitsbeschluss geändert, geschrieben oder abgeschafft werden - das ist das Wesen der Demokratie. Im Gegenteil - das von dir geforderte absolute Verbot der Todesstrafe lässt sich gerade nur in einem totalitären System durchsetzen, wo eben die Mehrheitsentscheidung nicht zählt, sondern ein absoluter Alleinherrscher bestimmt, der immer gegen die Todesstrafe ist. Oder man würde eine übernatürliches, überpositives Naturrecht als unmittelbar geltend anerkennen, nach dem die Todesstrafe verboten ist.
Ich weiß ja nicht, wie deiner Meinung nach nach der Weltrevolution das Verbot der Todesstrafe absolut und für immer durchgesetzt werden soll, aber ich sehe da ehrlich gesagt keine Lösung.
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Misterfritz mini - mal
Anmeldungsdatum: 09.03.2006 Beiträge: 21867
Wohnort: badisch sibirien
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(#1346919) Verfasst am: 20.08.2009, 21:42 Titel: |
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jagy hat folgendes geschrieben: | Ich weiß ja nicht, wie deiner Meinung nach nach der Weltrevolution das Verbot der Todesstrafe absolut und für immer durchgesetzt werden soll, aber ich sehe da ehrlich gesagt keine Lösung. |
nach der weltrevolution™ wird es keine verbrechen mehr geben, die mit todesstrafe bestraft werden müssten, da der mensch dann unendlich glücklich ist!
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Spartacus Leto Ist hier raus!
Anmeldungsdatum: 27.08.2005 Beiträge: 5659
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(#1346928) Verfasst am: 20.08.2009, 21:47 Titel: |
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jagy hat folgendes geschrieben: | Spartacus Leto hat folgendes geschrieben: | jagy hat folgendes geschrieben: | Spartacus Leto hat folgendes geschrieben: | jagy hat folgendes geschrieben: | Spartacus Leto hat folgendes geschrieben: | jagy hat folgendes geschrieben: | Spartacus Leto hat folgendes geschrieben: | jagy hat folgendes geschrieben: | Spartacus Leto hat folgendes geschrieben: | jagy hat folgendes geschrieben: | Spartacus Leto hat folgendes geschrieben: | Die Todesstrafe kann in Deutschland durch eine einfache Verfassungsänderung wiedereingeführt werden.
Das Menschenwürdeprinzip betrifft nur die Artikel 1 bis 19. Die Adenauerbande hat sich schon was dabei gedacht, sich diese Hintertür zur Wiedereinführung der Todesstrafe offen zu lassen, indem sie die Abschaffung der Todesstrafe im Abschnitt IX. Die Rechtsprechung untergebracht haben. |
Stimmt nicht. Art. 1 gilt universell.
Sofern (und mir ist keine namhafte Stimme bekannt, die das anders sieht) man der Auffassung ist, dass die Todesstrafe die Menschenwürde verletzt, kann sie nicht durch einfache Verfassungsänderung eingeführt werden. |
Nein, das Grundgesetz sieht die Todesstrafe nicht als Frage der Menschenwürde an. Und wenn "Namhafte Leute" was anderes sagen, zählen doch letztlich die Mehrheitsverhältnisse in Bundetstag und Bundesrat, sowie der Wortlaut des Grundgesetzes und Artikel 1 beziht sich eben nur auf den Abschnitt Grundrechte. Und an irgendwelche Schutzwirkungen der Verfassung glaube auch so mancher in der WR, das Ergebnis ist bekannt.
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jaja, die Weltrevolution wirds schon richten... |
Hey, habe ich angedeutet die Todesstrafe zu fordern?
Ich hab dir nur dargelegt, wie das Grundgesetz funktioniert. |
Aber das nunmal schlicht sachlich falsch. Es ist schlicht falsch zu behaupten, Art. 1 gelte nur für die Grundrechte o.ä. Art. 1 steht über dem gesamten Grundgesetz. Und solange man der Auffassung ist, dass die Todesstrafe gegen die Menschenwürde verstößt, kann im Abschnitt IX. noch so viel stehen. Da kann auch der Art., in dem direkt steht, dass die Todesstrafe abgeschafft ist, komplett gestrichen werden. Das ist egal - Art. 1 steht über allem.
Und dass es bei einem so offenen Art. wie Art. 1 nunmal so ist, dass sich dort die Ansicht ändern kann, was er erfasst, das ist nunmal so. Hätte sich das Verständnis der Menschenwürde seit Kant nicht geändert, dann würde heute das Grundgesetz immer noch Masturbation verbieten, denn nach Kant hat auch diese die Menschenwürde verletzt.
Und in einer Demokratie ist es nunmal so, dass wenn die Mehrheit der Bevölkerung für eine Einführung der Todesstrafe ist, die Mehrheit dann nunmal bestimmt (und ich möchte jetzt mal Diskussionen über das demokratische System in Deutschland, über die Ewigkeitsklausel etc vernachlässigen). |
Was ist bitte an folgender Formulierung unverständlich?
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.
Diese Grundrechte definieren den Würdebegriff in diesem Staat. Totesstrafe ist dabe nicht aufgeführt. Die Verfassungsändernde Gewalt hat hier vollen Zugriff auf Artikel 102. Was das Volk denkt ist in diesem Staat bekantlich egal. |
Ich verstehe nicht, was dein Problem ist. Die Grundrechte binden die 3 Gewalten als unmittelbar geltendes Recht. Über Art. 1 hat das Verbot der Todesstrafe heute nach herrschender Meinung (das wirst du jetzt vermutlich kritisieren, aber da wir in einer Demokratie leben und keine überpositiven Normen oder göttliche unantastbare Gebote akzeptieren - was sollte es sonst sein?) defacto Grundrechtscharakter - man könnte Art. 102 daher auch als deklaratorisch verstehen.
Nochmal: Selbst wenn Art. 102 abgeschafft würde, verbietet Art. 1 immer noch die Todesstrafe!
Übrigens hat die verfassungsändernde Gewalt auch auf die Grundrechte genauso vollen Zugriff, wie auch auf Art. 102. Nur auf Art. 1 und Art. 20 nicht unmittelbar (wegen der Ewigkeitsklausel, ARt. 79 III). |
Wenn der Staat Artikel 102 aufhebt, kann er ohne Probleme hinrichten. Für den Staat zählt hier nur der exakte Wortlaut und nicht irgendwelche Interpretationen, von Leuten, die nicht im Bundestag, Bundesrat, oder Bundesverfassungsgericht sitzen. Kurz gesagt: Im Rahmen der Gültigkeit des Grundgesetzes, ist die Todesstrafenabschaffung nur von der durch die Ewigkeitsklausel geschützten Menschenwürde geschützt, wenn sich das Bundesverfassungsgericht deiner Interpretation anschließt. Und dann reicht eine Änderung des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes um die Zusammensetzung desselben zu ändern.
Du solltest aufhören zu glauben, der kapitalistische Staat ließe sich was vom Volk sagen. Deutschland ist keine Demokratie. |
Sorry, vor soviel Ignoranz strecke ich die Waffen... |
Was heißt hier Ignoranz? Ich zeige nur auf, dass die BRD kein bisschen besser geschützt ist in die offene Diktatur überzutreten als die WR. |
Ich verstehe nur dein Problem nicht. In einer Demokratie können Gesetze per Mehrheitsbeschluss geändert, geschrieben oder abgeschafft werden - das ist das Wesen der Demokratie. Im Gegenteil - das von dir geforderte absolute Verbot der Todesstrafe lässt sich gerade nur in einem totalitären System durchsetzen, wo eben die Mehrheitsentscheidung nicht zählt, sondern ein absoluter Alleinherrscher bestimmt, der immer gegen die Todesstrafe ist. Oder man würde eine übernatürliches, überpositives Naturrecht als unmittelbar geltend anerkennen, nach dem die Todesstrafe verboten ist.
Ich weiß ja nicht, wie deiner Meinung nach nach der Weltrevolution das Verbot der Todesstrafe absolut und für immer durchgesetzt werden soll, aber ich sehe da ehrlich gesagt keine Lösung. |
Hör auf Schwachsinn zu reden.
Natürlich könnte eine Demokratie eine über die Todesstrafe verfügen wie sie will. Ich würde mich dem beugen. Nur die BRD ist keine Demokratie. Das Parlament macht die Gesetze, das Parlament ist nicht an den Volkswillen gebunden --> Keine Demokratie.
Bundestag und Bundesrat können machen was sie wollen, sogar über eine neuer Verfasung mal eben die Wahlen abschaffen.
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Spartacus Leto Ist hier raus!
Anmeldungsdatum: 27.08.2005 Beiträge: 5659
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(#1346930) Verfasst am: 20.08.2009, 21:49 Titel: |
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Misterfritz hat folgendes geschrieben: | jagy hat folgendes geschrieben: | Ich weiß ja nicht, wie deiner Meinung nach nach der Weltrevolution das Verbot der Todesstrafe absolut und für immer durchgesetzt werden soll, aber ich sehe da ehrlich gesagt keine Lösung. |
nach der weltrevolution™ wird es keine verbrechen mehr geben, die mit todesstrafe bestraft werden müssten, da der mensch dann unendlich glücklich ist! |
Wenn man nichts sinnvolles zu sagen hat: einfach die Klappe halten.
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jagy Herb Derpington III.
Anmeldungsdatum: 26.11.2006 Beiträge: 7275
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(#1346935) Verfasst am: 20.08.2009, 21:51 Titel: |
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Spartacus Leto hat folgendes geschrieben: | jagy hat folgendes geschrieben: | Spartacus Leto hat folgendes geschrieben: | jagy hat folgendes geschrieben: | Spartacus Leto hat folgendes geschrieben: | jagy hat folgendes geschrieben: | Spartacus Leto hat folgendes geschrieben: | jagy hat folgendes geschrieben: | Spartacus Leto hat folgendes geschrieben: | jagy hat folgendes geschrieben: | Spartacus Leto hat folgendes geschrieben: | jagy hat folgendes geschrieben: | Spartacus Leto hat folgendes geschrieben: | Die Todesstrafe kann in Deutschland durch eine einfache Verfassungsänderung wiedereingeführt werden.
Das Menschenwürdeprinzip betrifft nur die Artikel 1 bis 19. Die Adenauerbande hat sich schon was dabei gedacht, sich diese Hintertür zur Wiedereinführung der Todesstrafe offen zu lassen, indem sie die Abschaffung der Todesstrafe im Abschnitt IX. Die Rechtsprechung untergebracht haben. |
Stimmt nicht. Art. 1 gilt universell.
Sofern (und mir ist keine namhafte Stimme bekannt, die das anders sieht) man der Auffassung ist, dass die Todesstrafe die Menschenwürde verletzt, kann sie nicht durch einfache Verfassungsänderung eingeführt werden. |
Nein, das Grundgesetz sieht die Todesstrafe nicht als Frage der Menschenwürde an. Und wenn "Namhafte Leute" was anderes sagen, zählen doch letztlich die Mehrheitsverhältnisse in Bundetstag und Bundesrat, sowie der Wortlaut des Grundgesetzes und Artikel 1 beziht sich eben nur auf den Abschnitt Grundrechte. Und an irgendwelche Schutzwirkungen der Verfassung glaube auch so mancher in der WR, das Ergebnis ist bekannt.
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jaja, die Weltrevolution wirds schon richten... |
Hey, habe ich angedeutet die Todesstrafe zu fordern?
Ich hab dir nur dargelegt, wie das Grundgesetz funktioniert. |
Aber das nunmal schlicht sachlich falsch. Es ist schlicht falsch zu behaupten, Art. 1 gelte nur für die Grundrechte o.ä. Art. 1 steht über dem gesamten Grundgesetz. Und solange man der Auffassung ist, dass die Todesstrafe gegen die Menschenwürde verstößt, kann im Abschnitt IX. noch so viel stehen. Da kann auch der Art., in dem direkt steht, dass die Todesstrafe abgeschafft ist, komplett gestrichen werden. Das ist egal - Art. 1 steht über allem.
Und dass es bei einem so offenen Art. wie Art. 1 nunmal so ist, dass sich dort die Ansicht ändern kann, was er erfasst, das ist nunmal so. Hätte sich das Verständnis der Menschenwürde seit Kant nicht geändert, dann würde heute das Grundgesetz immer noch Masturbation verbieten, denn nach Kant hat auch diese die Menschenwürde verletzt.
Und in einer Demokratie ist es nunmal so, dass wenn die Mehrheit der Bevölkerung für eine Einführung der Todesstrafe ist, die Mehrheit dann nunmal bestimmt (und ich möchte jetzt mal Diskussionen über das demokratische System in Deutschland, über die Ewigkeitsklausel etc vernachlässigen). |
Was ist bitte an folgender Formulierung unverständlich?
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.
Diese Grundrechte definieren den Würdebegriff in diesem Staat. Totesstrafe ist dabe nicht aufgeführt. Die Verfassungsändernde Gewalt hat hier vollen Zugriff auf Artikel 102. Was das Volk denkt ist in diesem Staat bekantlich egal. |
Ich verstehe nicht, was dein Problem ist. Die Grundrechte binden die 3 Gewalten als unmittelbar geltendes Recht. Über Art. 1 hat das Verbot der Todesstrafe heute nach herrschender Meinung (das wirst du jetzt vermutlich kritisieren, aber da wir in einer Demokratie leben und keine überpositiven Normen oder göttliche unantastbare Gebote akzeptieren - was sollte es sonst sein?) defacto Grundrechtscharakter - man könnte Art. 102 daher auch als deklaratorisch verstehen.
Nochmal: Selbst wenn Art. 102 abgeschafft würde, verbietet Art. 1 immer noch die Todesstrafe!
Übrigens hat die verfassungsändernde Gewalt auch auf die Grundrechte genauso vollen Zugriff, wie auch auf Art. 102. Nur auf Art. 1 und Art. 20 nicht unmittelbar (wegen der Ewigkeitsklausel, ARt. 79 III). |
Wenn der Staat Artikel 102 aufhebt, kann er ohne Probleme hinrichten. Für den Staat zählt hier nur der exakte Wortlaut und nicht irgendwelche Interpretationen, von Leuten, die nicht im Bundestag, Bundesrat, oder Bundesverfassungsgericht sitzen. Kurz gesagt: Im Rahmen der Gültigkeit des Grundgesetzes, ist die Todesstrafenabschaffung nur von der durch die Ewigkeitsklausel geschützten Menschenwürde geschützt, wenn sich das Bundesverfassungsgericht deiner Interpretation anschließt. Und dann reicht eine Änderung des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes um die Zusammensetzung desselben zu ändern.
Du solltest aufhören zu glauben, der kapitalistische Staat ließe sich was vom Volk sagen. Deutschland ist keine Demokratie. |
Sorry, vor soviel Ignoranz strecke ich die Waffen... |
Was heißt hier Ignoranz? Ich zeige nur auf, dass die BRD kein bisschen besser geschützt ist in die offene Diktatur überzutreten als die WR. |
Ich verstehe nur dein Problem nicht. In einer Demokratie können Gesetze per Mehrheitsbeschluss geändert, geschrieben oder abgeschafft werden - das ist das Wesen der Demokratie. Im Gegenteil - das von dir geforderte absolute Verbot der Todesstrafe lässt sich gerade nur in einem totalitären System durchsetzen, wo eben die Mehrheitsentscheidung nicht zählt, sondern ein absoluter Alleinherrscher bestimmt, der immer gegen die Todesstrafe ist. Oder man würde eine übernatürliches, überpositives Naturrecht als unmittelbar geltend anerkennen, nach dem die Todesstrafe verboten ist.
Ich weiß ja nicht, wie deiner Meinung nach nach der Weltrevolution das Verbot der Todesstrafe absolut und für immer durchgesetzt werden soll, aber ich sehe da ehrlich gesagt keine Lösung. |
Hör auf Schwachsinn zu reden.
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Meine Antwort:
Spartacus Leto hat folgendes geschrieben: | Wenn man nichts sinnvolles zu sagen hat: einfach die Klappe halten. |
Spartacus Leto hat folgendes geschrieben: |
Natürlich könnte eine Demokratie eine über die Todesstrafe verfügen wie sie will. Ich würde mich dem beugen. Nur die BRD ist keine Demokratie. Das Parlament macht die Gesetze, das Parlament ist nicht an den Volkswillen gebunden --> Keine Demokratie.
Bundestag und Bundesrat können machen was sie wollen, sogar über eine neuer Verfasung mal eben die Wahlen abschaffen. |
Wie kommen wir jetzt eigentlich dahin, dass die BRD keine Demokratie ist?
Ursprünglich ging es darum, dass du moniert hast, dass die Todesstrafe überhaupt wieder eingführt werden könnte.
Spartacus Leto hat folgendes geschrieben: | Die Todesstrafe kann in Deutschland durch eine einfache Verfassungsänderung wiedereingeführt werden.
Das Menschenwürdeprinzip betrifft nur die Artikel 1 bis 19. Die Adenauerbande hat sich schon was dabei gedacht, sich diese Hintertür zur Wiedereinführung der Todesstrafe offen zu lassen, indem sie die Abschaffung der Todesstrafe im Abschnitt IX. Die Rechtsprechung untergebracht haben. |
Jetzt bestätigst und legitimierst du das und sagst, du würdest dich dem beugen:
Spartacus Leto hat folgendes geschrieben: | Natürlich könnte eine Demokratie eine über die Todesstrafe verfügen wie sie will. Ich würde mich dem beugen. |
_________________ INGLIP HAS BEEN SUMMONED - IT HAS BEGUN!
Zuletzt bearbeitet von jagy am 20.08.2009, 21:56, insgesamt 2-mal bearbeitet |
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Misterfritz mini - mal
Anmeldungsdatum: 09.03.2006 Beiträge: 21867
Wohnort: badisch sibirien
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(#1346938) Verfasst am: 20.08.2009, 21:54 Titel: |
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Spartacus Leto hat folgendes geschrieben: | Misterfritz hat folgendes geschrieben: | jagy hat folgendes geschrieben: | Ich weiß ja nicht, wie deiner Meinung nach nach der Weltrevolution das Verbot der Todesstrafe absolut und für immer durchgesetzt werden soll, aber ich sehe da ehrlich gesagt keine Lösung. |
nach der weltrevolution™ wird es keine verbrechen mehr geben, die mit todesstrafe bestraft werden müssten, da der mensch dann unendlich glücklich ist! |
Wenn man nichts sinnvolles zu sagen hat: einfach die Klappe halten. |
wieso?
du postest doch deine kommunistische leier auch in jeden thread, der dir vor die nase kommt - ob es nun passt oder nicht.
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Evilbert auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 16.09.2003 Beiträge: 42408
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(#1346948) Verfasst am: 20.08.2009, 21:59 Titel: |
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Spartacus Leto Ist hier raus!
Anmeldungsdatum: 27.08.2005 Beiträge: 5659
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(#1346961) Verfasst am: 20.08.2009, 22:08 Titel: |
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Misterfritz hat folgendes geschrieben: | Spartacus Leto hat folgendes geschrieben: | Misterfritz hat folgendes geschrieben: | jagy hat folgendes geschrieben: | Ich weiß ja nicht, wie deiner Meinung nach nach der Weltrevolution das Verbot der Todesstrafe absolut und für immer durchgesetzt werden soll, aber ich sehe da ehrlich gesagt keine Lösung. |
nach der weltrevolution™ wird es keine verbrechen mehr geben, die mit todesstrafe bestraft werden müssten, da der mensch dann unendlich glücklich ist! |
Wenn man nichts sinnvolles zu sagen hat: einfach die Klappe halten. |
wieso?
du postest doch deine kommunistische leier auch in jeden thread, der dir vor die nase kommt - ob es nun passt oder nicht. |
Ich spule im Gegensatz zu manchem Antikommunisten keine dumpfe Leier ab. Ich bringe Analysen.
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Surata auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 29.03.2005 Beiträge: 17383
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(#1346974) Verfasst am: 20.08.2009, 22:15 Titel: |
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Spartacus Leto hat folgendes geschrieben: | Misterfritz hat folgendes geschrieben: | Spartacus Leto hat folgendes geschrieben: | Misterfritz hat folgendes geschrieben: | jagy hat folgendes geschrieben: | Ich weiß ja nicht, wie deiner Meinung nach nach der Weltrevolution das Verbot der Todesstrafe absolut und für immer durchgesetzt werden soll, aber ich sehe da ehrlich gesagt keine Lösung. |
nach der weltrevolution™ wird es keine verbrechen mehr geben, die mit todesstrafe bestraft werden müssten, da der mensch dann unendlich glücklich ist! |
Wenn man nichts sinnvolles zu sagen hat: einfach die Klappe halten. |
wieso?
du postest doch deine kommunistische leier auch in jeden thread, der dir vor die nase kommt - ob es nun passt oder nicht. |
Ich spule im Gegensatz zu manchem Antikommunisten keine dumpfe Leier ab. Ich bringe Analysen. |
Leider nicht. Würd mich sogar freuen, wenn es so wäre.
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Shadaik evolviert
Anmeldungsdatum: 17.07.2003 Beiträge: 26377
Wohnort: MG
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(#1347205) Verfasst am: 21.08.2009, 13:46 Titel: |
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Spartacus Leto hat folgendes geschrieben: | Misterfritz hat folgendes geschrieben: | Spartacus Leto hat folgendes geschrieben: | Misterfritz hat folgendes geschrieben: | jagy hat folgendes geschrieben: | Ich weiß ja nicht, wie deiner Meinung nach nach der Weltrevolution das Verbot der Todesstrafe absolut und für immer durchgesetzt werden soll, aber ich sehe da ehrlich gesagt keine Lösung. |
nach der weltrevolution™ wird es keine verbrechen mehr geben, die mit todesstrafe bestraft werden müssten, da der mensch dann unendlich glücklich ist! |
Wenn man nichts sinnvolles zu sagen hat: einfach die Klappe halten. |
wieso?
du postest doch deine kommunistische leier auch in jeden thread, der dir vor die nase kommt - ob es nun passt oder nicht. |
Ich spule im Gegensatz zu manchem Antikommunisten keine dumpfe Leier ab. Ich bringe Analysen. | Und würzt diese Analysen dann nachher mit dumpfer Leier, was die Analyse runterzieht oder als solche unkenntlich macht.
Dass die Todesstrafe einführbar ist (ich stimme zu, die Menschenwürde hat damit nicht das geringste zu tun, sonst würde jegliches Justizsystem an sich verboten werden) hat nix mit dem kapitalismus zu tun, hör also einfach auf, ihn ständig einzubringen, wo seine Erwähnung überflüssig ist, dann nimmt man dich auch ernst.
_________________ Fische schwimmen nur in zwei Situationen mit dem Strom: Auf der Flucht und im Tode
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Ölbendölp junger, adretter Kreazzicrank
Anmeldungsdatum: 27.01.2005 Beiträge: 514
Wohnort: Sachsen
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(#1359242) Verfasst am: 13.09.2009, 11:59 Titel: Vortag von Dr. Schachtschneider |
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Hi!
Vortag von Dr. Schachtschneider zum EU-Vertrag:
VIDEO
_________________ Was ich nicht fangen kann, ist kein Fisch.
PIRATEN an die Macht!
Evolution und Schöpfung
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kamelpeitsche Weapon of Mass Discussion
Anmeldungsdatum: 15.11.2003 Beiträge: 4555
Wohnort: Devil's Dancefloor
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(#1359447) Verfasst am: 13.09.2009, 18:08 Titel: |
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Die Menschenwürde ist eine reine Interpretationsfrage, es ist überhaupt nicht maßgeblich, wie diese im Moment aufgefasst wird, sondern ob es möglich ist, sie todesstrafenfreundlich auszulegen. Und dass sollte bei einem gewillten Gesetzgeber kein Problem darstellen. Wichtiger für die Wiedereinführung der Todesstrafe wäre es zunächst, Artikel 2.2 abzuschaffen. Dann ist der Weg zur Abschaffung von Artikel 102 frei.
_________________ "Was immer jeder Einzelne mitbringen will an Prägung oder Anderssein - einem kollektiven Imperativ enzieht es sich mit Sicherheit"
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Hornochse Orthographiefetischist
Anmeldungsdatum: 22.07.2007 Beiträge: 8223
Wohnort: Bundeshauptstadt
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(#1359452) Verfasst am: 13.09.2009, 18:14 Titel: |
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kamelpeitsche hat folgendes geschrieben: | Wichtiger für die Wiedereinführung der Todesstrafe wäre es zunächst, Artikel 2.2 abzuschaffen. Dann ist der Weg zur Abschaffung von Artikel 102 frei. |
Art. 2 Abs. 2 GG hat folgendes geschrieben: | Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden. |
_________________ Alles könnte anders sein - und fast nichts kann ich ändern.
- Niklas Luhmann -
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kamelpeitsche Weapon of Mass Discussion
Anmeldungsdatum: 15.11.2003 Beiträge: 4555
Wohnort: Devil's Dancefloor
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(#1359455) Verfasst am: 13.09.2009, 18:17 Titel: |
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Oh stimmt, hätt ich mal zu Ende gelesen und nicht nur den Teil, der mir Recht gab
_________________ "Was immer jeder Einzelne mitbringen will an Prägung oder Anderssein - einem kollektiven Imperativ enzieht es sich mit Sicherheit"
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