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jdf MIM-104C Nikopol

Anmeldungsdatum: 30.05.2007 Beiträge: 25579
Wohnort: Nekropole E|B
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(#1399875) Verfasst am: 03.12.2009, 10:30 Titel: Sorgerecht außerehelicher Väter |
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Heute entscheidet der Europäische Menschenrechtsgerichtshof über die deutsche Regelung zum Sorgerecht außerehelicher Väter. Die Auguren, so eine OLG-Richterin heute morgen im dlf, würden erwarten, dass der Kläger (übrigens Gründer von Väteraufbruch e. V.) sich heute wird freuen können.
Zitat: | Nach geltender Rechtslage können in Deutschland Single-Väter ihre Kinder nur mit dem Einverständnis der Mutter sehen. Der 45-jährige Kläger macht das Diskriminierungsverbot und einen Verstoß gegen die Achtung des Familienlebens der Europäischen Menschenrechtskonvention geltend. Bei ehelichen Kindern gilt das gemeinsame Sorgerecht. |
http://www.zeit.de/newsticker/2009/12/3/iptc-bdt-20091202-903-23179326xml
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jdf MIM-104C Nikopol

Anmeldungsdatum: 30.05.2007 Beiträge: 25579
Wohnort: Nekropole E|B
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(#1399909) Verfasst am: 03.12.2009, 12:47 Titel: |
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So kam es nun auch:
Zitat: | Deutschland darf ledige Väter nicht mehr diskriminieren
Wegweisendes Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte: Ledige Väter haben Anspruch auf ein besseres Sorgerecht, als es in Deutschland gilt. Die Bevorzugung der Mütter sei eine Diskriminierung - jetzt muss die Regierung die Gesetze korrigieren. |
http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/0,1518,664931,00.html
So wird es nun bald noch einen Grund weniger geben, zu heiraten. Mal sehen, was die Kirchen dazu sagen...
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Rasmus entartet und notorisch gottlos - Ich bin Papst
Anmeldungsdatum: 20.05.2004 Beiträge: 17559
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(#1399921) Verfasst am: 03.12.2009, 13:18 Titel: |
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Wie groß wird die zu erwartende Klagewelle?
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jdf MIM-104C Nikopol

Anmeldungsdatum: 30.05.2007 Beiträge: 25579
Wohnort: Nekropole E|B
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(#1399938) Verfasst am: 03.12.2009, 14:02 Titel: |
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Rasmus hat folgendes geschrieben: | Wie groß wird die zu erwartende Klagewelle? |
Keine Ahnung, bin nicht im Thema. Aber ich schätze mal, dass dies einige 10.000 "Familien" betreffen dürfte.
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Nani registrierter User
Anmeldungsdatum: 08.08.2008 Beiträge: 2202
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(#1399946) Verfasst am: 03.12.2009, 14:39 Titel: Re: Sorgerecht außerehelicher Väter |
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Hat jemand für diese Behauptung Belege?
Soweit ich weiß, hat das Sorgerecht nichts mit einem Umgangs-/ Besuchsrecht zu tun.
edit:
In der von dir angegebenen Quelle wurde es inzwischen auch korrigiert:
Zitat: | Nach geltender Rechtslage können in Deutschland nicht verheiratete Väter nur mit Zustimmung der Mutter ein gemeinsames Sorgerecht erhalten. |
http://www.zeit.de/newsticker/2009/12/3/iptc-bdt-20091202-903-23179326xml
(fett-Markierungen von mir)
Zuletzt bearbeitet von Nani am 03.12.2009, 14:45, insgesamt 2-mal bearbeitet |
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Ralf Rudolfy Auf eigenen Wunsch deaktiviert.
Anmeldungsdatum: 11.12.2003 Beiträge: 26674
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(#1399947) Verfasst am: 03.12.2009, 14:43 Titel: |
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Für mich hat diese Sorgerechtsdiskussion immer einen merkwürdigen Beigeschmack, weil es sich immer um die Interessen der Erzeuger am Kind, selten aber um die des Kindes dreht. So nach dem Motto: Jetzt hab ich schon ein Kind in die Welt gesetzt, jetzt will ich davon auch was haben!
Daher bin ich eh der Meinung, daß es nicht Sorgerecht, sondern Sorgepflicht heißen müßte.
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Miach auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 25.01.2006 Beiträge: 853
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(#1399951) Verfasst am: 03.12.2009, 14:50 Titel: |
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Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben: | (...)
Daher bin ich eh der Meinung, daß es nicht Sorgerecht, sondern Sorgepflicht heißen müßte. |
Heißt es auch, die Sorgepflicht der Eltern gegenüber dem Kinde wird genauso festgehalten,
im BGB §1671.
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Ralf Rudolfy Auf eigenen Wunsch deaktiviert.
Anmeldungsdatum: 11.12.2003 Beiträge: 26674
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(#1399953) Verfasst am: 03.12.2009, 14:54 Titel: |
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Miach hat folgendes geschrieben: | Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben: | (...)
Daher bin ich eh der Meinung, daß es nicht Sorgerecht, sondern Sorgepflicht heißen müßte. |
Heißt es auch, die Sorgepflicht der Eltern gegenüber dem Kinde wird genauso festgehalten,
im BGB §1671. |
Um die prügelt man sich aber seltener.
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Surata auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 29.03.2005 Beiträge: 17383
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(#1399961) Verfasst am: 03.12.2009, 15:22 Titel: |
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Gut so, die Änderung, wurde langsam auch mal Zeit.
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Rasmus entartet und notorisch gottlos - Ich bin Papst
Anmeldungsdatum: 20.05.2004 Beiträge: 17559
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(#1399970) Verfasst am: 03.12.2009, 15:50 Titel: |
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Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben: | Miach hat folgendes geschrieben: | Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben: | (...)
Daher bin ich eh der Meinung, daß es nicht Sorgerecht, sondern Sorgepflicht heißen müßte. |
Heißt es auch, die Sorgepflicht der Eltern gegenüber dem Kinde wird genauso festgehalten,
im BGB §1671. |
Um die prügelt man sich aber seltener. |
Und?
Es gibt beides, ein Recht und eine Pflicht zur Sorge. D.h. wenn Du nicht willst kann man Dich zwingen, wenn Du willst kann man Dich nicht hindern.
Wo ist das Problem?
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Zoff registrierter User
Anmeldungsdatum: 24.08.2006 Beiträge: 21668
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(#1399974) Verfasst am: 03.12.2009, 15:58 Titel: |
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Ich glaube nicht, dass diese Änderung in der Praxis einen Unterschied macht.
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Evilbert auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 16.09.2003 Beiträge: 42408
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(#1399976) Verfasst am: 03.12.2009, 16:05 Titel: Re: Sorgerecht außerehelicher Väter |
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Nani hat folgendes geschrieben: |
Hat jemand für diese Behauptung Belege?
Soweit ich weiß, hat das Sorgerecht nichts mit einem Umgangs-/ Besuchsrecht zu tun.
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Wenn aber nur die Mutter das Sorgerecht hat, hat sie logischerweise auch automatisch nur alleine das Aufenthaltsbestimmungsrecht.
Damit kann sie bestimmen, wann das Kind wo ist. Einschränkungen gibt es durch das jeweils im Einzelfall abgestimmte Umgangsrecht des Vaters- oder der Mutter. Gibt ja auch alleinerziehende Väter; einen (oder auch ein paar mehr) kenn ich flüchtig.
Und es sieht halt bei außerhelichen Vätern so aus, dass die juristisch zunächst nicht als Väter gelten. Während Ehemänner umgekehrt zunächst juristisch als Väter gelten, selbst wenn das Kind ganz offensichtlich nach längerer Trennung mit einem anderem Mann gezeugt wurde.
Die Mutterschaft ist ja stets zweifelsfrei feststellbar. Aber die (juristische) Vaterschaft ist an den Ehestatus gekoppelt und alle weiteren Rechtsfolgen ebenfalls.
Klingt fürs 21. Jahrhundert blöd. Ist aber so. Zumindest war es das bis heute.
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Evilbert auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 16.09.2003 Beiträge: 42408
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(#1399977) Verfasst am: 03.12.2009, 16:08 Titel: |
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Zoff hat folgendes geschrieben: | Ich glaube nicht, dass diese Änderung in der Praxis einen Unterschied macht. |
Warum nicht? Ich glaub zwar auch dass es Mittel und Wege hartnäckiger Streithennen gibt, ein Umgangsrecht ztu verweigern - das findet ja auch gelegentlich bei ehelichen Vätern statt.
Aber wenigstens haben die außerehelichen Väter jetzt eine Rechtsgrundlage, aufgrund derer sie dann demnächst staatliche Unterstützung zur Umsetzung ihres Umgangsrechtes haben. bisher hatten die ja schlicht gar keine Rechte, weil sie eben nicht als Väter galten, außer was das "Zahlemann und Löhne" angeht.
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astarte Foren-Admin

Anmeldungsdatum: 13.11.2006 Beiträge: 46545
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(#1399981) Verfasst am: 03.12.2009, 16:19 Titel: |
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Noseman hat folgendes geschrieben: | Zoff hat folgendes geschrieben: | Ich glaube nicht, dass diese Änderung in der Praxis einen Unterschied macht. |
Warum nicht? Ich glaub zwar auch dass es Mittel und Wege hartnäckiger Streithennen gibt, ein Umgangsrecht ztu verweigern - das findet ja auch gelegentlich bei ehelichen Vätern statt.
Aber wenigstens haben die außerehelichen Väter jetzt eine Rechtsgrundlage, aufgrund derer sie dann demnächst staatliche Unterstützung zur Umsetzung ihres Umgangsrechtes haben. bisher hatten die ja schlicht gar keine Rechte, weil sie eben nicht als Väter galten, außer was das "Zahlemann und Löhne" angeht. |
Das denke ich auch. Eine unverheiratete Mutter muss jetzt begründen und durchsetzen, wenn sie allein über Sorgefragen und Aufenthalt bestimmen will, genau wie eine verheiratete.
_________________ Tja
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Zoff registrierter User
Anmeldungsdatum: 24.08.2006 Beiträge: 21668
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(#1399989) Verfasst am: 03.12.2009, 16:33 Titel: |
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Noseman hat folgendes geschrieben: | Zoff hat folgendes geschrieben: | Ich glaube nicht, dass diese Änderung in der Praxis einen Unterschied macht. |
Warum nicht? Ich glaub zwar auch dass es Mittel und Wege hartnäckiger Streithennen gibt, ein Umgangsrecht ztu verweigern - das findet ja auch gelegentlich bei ehelichen Vätern statt.
Aber wenigstens haben die außerehelichen Väter jetzt eine Rechtsgrundlage, aufgrund derer sie dann demnächst staatliche Unterstützung zur Umsetzung ihres Umgangsrechtes haben. bisher hatten die ja schlicht gar keine Rechte, weil sie eben nicht als Väter galten, außer was das "Zahlemann und Löhne" angeht. |
Es geht nicht ums Umgangsrecht, sondern ums Sorgerecht.
Und wenn eine Mutter das nicht teilen will, wird sie es auch in Zukunft nicht müssen, fürchte ich.
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Evilbert auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 16.09.2003 Beiträge: 42408
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(#1400003) Verfasst am: 03.12.2009, 17:01 Titel: |
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Zoff hat folgendes geschrieben: | Noseman hat folgendes geschrieben: | Zoff hat folgendes geschrieben: | Ich glaube nicht, dass diese Änderung in der Praxis einen Unterschied macht. |
Warum nicht? Ich glaub zwar auch dass es Mittel und Wege hartnäckiger Streithennen gibt, ein Umgangsrecht ztu verweigern - das findet ja auch gelegentlich bei ehelichen Vätern statt.
Aber wenigstens haben die außerehelichen Väter jetzt eine Rechtsgrundlage, aufgrund derer sie dann demnächst staatliche Unterstützung zur Umsetzung ihres Umgangsrechtes haben. bisher hatten die ja schlicht gar keine Rechte, weil sie eben nicht als Väter galten, außer was das "Zahlemann und Löhne" angeht. |
Es geht nicht ums Umgangsrecht, sondern ums Sorgerecht.
Und wenn eine Mutter das nicht teilen will, wird sie es auch in Zukunft nicht müssen, fürchte ich. |
Beim Urteil gehts es aber immerhin schonmal um ein Umgangsrecht. Also ist es eine Änderung, wenn auch womöglich keine praktisch- juristisch zufriedenstellende (die Praxis davon ab sieht ja ohnehin noch bunter aus).
In vielen Fällen wird das doch aber sicher durchaus was bringen.
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Rasmus entartet und notorisch gottlos - Ich bin Papst
Anmeldungsdatum: 20.05.2004 Beiträge: 17559
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(#1400007) Verfasst am: 03.12.2009, 17:15 Titel: |
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Noseman hat folgendes geschrieben: | In vielen Fällen wird das doch aber sicher durchaus was bringen. |
Aber natürlich.
Bis jetzt konnte eine Mutter dem Vater den Umgang schlicht verbieten, ohne das irgendwie begründen zu müssen. Sie hat schlicht Ihre Rechte wahrgenommen.
Ab jetzt muss sie für eine Ausnahme argumentieren, was naturgemäß deutlich schwieriger ist, auch falls es an sich recht einfach bleiben sollte.
Mal davon abgesehen, dass ich nicht verstehe wie man es ablehnen kann, dass ungerechte Gesetze abgeschafft werden, unabhängig davon, wie leicht sich die Änderungen durchsetzen lassen. Der potentielle Schaden hier dürfte minimal sein. (Mutter ist partout nicht in der Lage einem Gericht klar zu machen, dass der Vater das eigene KKind bei jeder Gelegenheit missbraucht, mit Drogen vollpumpt, auf den Strich schickt und nachts auf der Plantage arbeiten lässt ... dürfte aber so oft nicht vorkommen, oder?)
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Nani registrierter User
Anmeldungsdatum: 08.08.2008 Beiträge: 2202
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(#1400013) Verfasst am: 03.12.2009, 17:37 Titel: |
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Rasmus hat folgendes geschrieben: | Bis jetzt konnte eine Mutter dem Vater den Umgang schlicht verbieten, ohne das irgendwie begründen zu müssen. Sie hat schlicht Ihre Rechte wahrgenommen. |
Durfte sie nicht!
Umgangsrecht und Sorgerecht sind 2 verschiedene Dinge.
Deswegen ist das Eingangszitat auch falsch und
wurde in der von jdf angegebenen Quelle bereits korrigiert.
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Zoff registrierter User
Anmeldungsdatum: 24.08.2006 Beiträge: 21668
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(#1400014) Verfasst am: 03.12.2009, 17:44 Titel: |
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Noseman hat folgendes geschrieben: |
Beim Urteil gehts es aber immerhin schonmal um ein Umgangsrecht. (..) |
Nö.
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Rasmus entartet und notorisch gottlos - Ich bin Papst
Anmeldungsdatum: 20.05.2004 Beiträge: 17559
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(#1400015) Verfasst am: 03.12.2009, 17:45 Titel: |
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Nani hat folgendes geschrieben: | Rasmus hat folgendes geschrieben: | Bis jetzt konnte eine Mutter dem Vater den Umgang schlicht verbieten, ohne das irgendwie begründen zu müssen. Sie hat schlicht Ihre Rechte wahrgenommen. |
Durfte sie nicht!
Umgangsrecht und Sorgerecht sind 2 verschiedene Dinge.
Deswegen ist das Eingangszitat auch falsch und
wurde in der von jdf angegebenen Quelle bereits korrigiert. |
Mein Fehler.
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Evilbert auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 16.09.2003 Beiträge: 42408
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(#1400016) Verfasst am: 03.12.2009, 17:46 Titel: |
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Nani hat folgendes geschrieben: | Rasmus hat folgendes geschrieben: | Bis jetzt konnte eine Mutter dem Vater den Umgang schlicht verbieten, ohne das irgendwie begründen zu müssen. Sie hat schlicht Ihre Rechte wahrgenommen. |
Durfte sie nicht!
Umgangsrecht und Sorgerecht sind 2 verschiedene Dinge. |
Sprech ich chinesisch rückwärts?
Ja, Umgangsrecht und Sorgerecht sidn zwei verschiedene Dinge. Und das Aufenthaltsbestimmungsrecht ist wiederum was noch ganz anderes nach Deutschem Recht. Ich weiss ja nicht, ob Du in der Schweiz, in Thailand auf demMars oder im Auenland lebst.
Aber in Deutschland hatte bisher ein unverheirateter Vater, der sich das nicht anderweitig (nämlich über die entsprechenden Einverständiserklärungen der Mutter direkt nach der Geburt) gesichert hat, juristisch überhaupt gar keine Rechte, weil er einfachj ein "Fremdkörper" war. Der hätte nicht mal im Unfallfalles seines Kindes - wenn seine Exfreundingens draufgegangen wäre- sein Kind in der Klinikibesuchen dürfen oder hätte Auskunft erhalten.
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Nani registrierter User
Anmeldungsdatum: 08.08.2008 Beiträge: 2202
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(#1400019) Verfasst am: 03.12.2009, 17:50 Titel: |
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Noseman hat folgendes geschrieben: | Und es sieht halt bei außerhelichen Vätern so aus, dass die juristisch zunächst nicht als Väter gelten. Während Ehemänner umgekehrt zunächst juristisch als Väter gelten, selbst wenn das Kind ganz offensichtlich nach längerer Trennung mit einem anderem Mann gezeugt wurde. |
Das Sorgerecht kann nur jemand haben, der auch als Vater gilt.
Was du hier anführst findet noch einen Schritt vorher statt.
Ich finde gut, wenn Eltern gemeinsam für ihre Kinder sorgen.
Egal ob verheiratet, unverheiratet zusammen, geschieden oder getrennt
Allerdings werden Streitereien nach Trennungen gerne über diese Fragen ausgetragen.
In vielen Fällen geht es leider nur um Machtdemonstrationen dem Expartner gegenüber.
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Nani registrierter User
Anmeldungsdatum: 08.08.2008 Beiträge: 2202
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(#1400020) Verfasst am: 03.12.2009, 17:55 Titel: |
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Noseman hat folgendes geschrieben: |
Sprech ich chinesisch rückwärts? |
Keine Ahnung, tust du's?
Ich hatte dich vorhin überlesen, sorry, hab aber schon geantwortet.
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Rasmus entartet und notorisch gottlos - Ich bin Papst
Anmeldungsdatum: 20.05.2004 Beiträge: 17559
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(#1400024) Verfasst am: 03.12.2009, 18:00 Titel: |
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Nani hat folgendes geschrieben: | Noseman hat folgendes geschrieben: | Und es sieht halt bei außerhelichen Vätern so aus, dass die juristisch zunächst nicht als Väter gelten. Während Ehemänner umgekehrt zunächst juristisch als Väter gelten, selbst wenn das Kind ganz offensichtlich nach längerer Trennung mit einem anderem Mann gezeugt wurde. |
Das Sorgerecht kann nur jemand haben, der auch als Vater gilt.
Was du hier anführst findet noch einen Schritt vorher statt.
Ich finde gut, wenn Eltern gemeinsam für ihre Kinder sorgen.
Egal ob verheiratet, unverheiratet zusammen, geschieden oder getrennt
Allerdings werden Streitereien nach Trennungen gerne über diese Fragen ausgetragen.
In vielen Fällen geht es leider nur um Machtdemonstrationen dem Expartner gegenüber. |
Das mag ja sein, rechtfertigt aber keine Unterscheidung des Gesetzes nach Vater vs. Mutter. Diese Ungerechtigkeit zu beseitigen ist sicherlich nicht zum Schaden des Kindes - wenn man nicht per se davon ausgehtm dass alle Väter schlecht und allew Mütter gut sind.
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astarte Foren-Admin

Anmeldungsdatum: 13.11.2006 Beiträge: 46545
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(#1400026) Verfasst am: 03.12.2009, 18:04 Titel: |
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Rasmus hat folgendes geschrieben: |
Das mag ja sein, rechtfertigt aber keine Unterscheidung des Gesetzes nach Vater vs. Mutter. Diese Ungerechtigkeit zu beseitigen ist sicherlich nicht zum Schaden des Kindes - wenn man nicht per se davon ausgehtm dass alle Väter schlecht und allew Mütter gut sind. |
Verheiratete Väter waren auch gut, unverheirateter Vater = (bzw war) bösse!
_________________ Tja
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Nani registrierter User
Anmeldungsdatum: 08.08.2008 Beiträge: 2202
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(#1400027) Verfasst am: 03.12.2009, 18:12 Titel: |
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Rasmus hat folgendes geschrieben: | Das mag ja sein, rechtfertigt aber keine Unterscheidung des Gesetzes nach Vater vs. Mutter. Diese Ungerechtigkeit zu beseitigen ist sicherlich nicht zum Schaden des Kindes - wenn man nicht per se davon ausgehtm dass alle Väter schlecht und allew Mütter gut sind. |
Zur Klarstellung:
Ich begrüße es, wenn Mütter und Väter gleiche Rechte und Pflichten haben!
In der Praxis sieht es leider oft anders aus,
Eltern, die dem anderen Elternteil die Rechte trotz Wahrnehmung der Pflichten verwehren wollen
und Eltern, die gerne ihre Rechte wahrnehmen wollen, die Pflichten aber nicht unbedingt erbringen wollen.
Wie man das lösen kann, weiß ich nicht, das Urteil ist bestimmt ein guter Schritt,
nur Stimmungmache, egal in welche Richtung
(z.B die Stelle die ich aus dem Artikel herauspickte
oder dein Beispiel das man leider auch häufig findet)
sind der Sache (dem Wohl der Kinder) nicht dienlich.
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Rasmus entartet und notorisch gottlos - Ich bin Papst
Anmeldungsdatum: 20.05.2004 Beiträge: 17559
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(#1400031) Verfasst am: 03.12.2009, 18:18 Titel: |
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Nani hat folgendes geschrieben: | Rasmus hat folgendes geschrieben: | Das mag ja sein, rechtfertigt aber keine Unterscheidung des Gesetzes nach Vater vs. Mutter. Diese Ungerechtigkeit zu beseitigen ist sicherlich nicht zum Schaden des Kindes - wenn man nicht per se davon ausgehtm dass alle Väter schlecht und allew Mütter gut sind. |
Zur Klarstellung:
Ich begrüße es, wenn Mütter und Väter gleiche Rechte und Pflichten haben!
In der Praxis sieht es leider oft anders aus,
Eltern, die dem anderen Elternteil die Rechte trotz Wahrnehmung der Pflichten verwehren wollen
und Eltern, die gerne ihre Rechte wahrnehmen wollen, die Pflichten aber nicht unbedingt erbringen wollen.
Wie man das lösen kann, weiß ich nicht, das Urteil ist bestimmt ein guter Schritt,
nur Stimmungmache, egal in welche Richtung
(z.B die Stelle die ich aus dem Artikel herauspickte
oder dein Beispiel das man leider auch häufig findet)
sind der Sache (dem Wohl der Kinder) nicht dienlich. |
Dann sind wir uns ja völlig einig, wie langweilig.
_________________ Brother Sword of Enlightenment of the Unitarian Jihad
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jdf MIM-104C Nikopol

Anmeldungsdatum: 30.05.2007 Beiträge: 25579
Wohnort: Nekropole E|B
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(#1400088) Verfasst am: 03.12.2009, 20:29 Titel: |
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Zoff hat folgendes geschrieben: | Noseman hat folgendes geschrieben: | Zoff hat folgendes geschrieben: | Ich glaube nicht, dass diese Änderung in der Praxis einen Unterschied macht. |
Warum nicht? Ich glaub zwar auch dass es Mittel und Wege hartnäckiger Streithennen gibt, ein Umgangsrecht ztu verweigern - das findet ja auch gelegentlich bei ehelichen Vätern statt.
Aber wenigstens haben die außerehelichen Väter jetzt eine Rechtsgrundlage, aufgrund derer sie dann demnächst staatliche Unterstützung zur Umsetzung ihres Umgangsrechtes haben. bisher hatten die ja schlicht gar keine Rechte, weil sie eben nicht als Väter galten, außer was das "Zahlemann und Löhne" angeht. |
Es geht nicht ums Umgangsrecht, sondern ums Sorgerecht.
Und wenn eine Mutter das nicht teilen will, wird sie es auch in Zukunft nicht müssen, fürchte ich. |
Aber genau das ist doch das entscheidende bei diesem Urteil: Heute ist es genau so, wie du es sagst. Die Mutter die alleinige Wahl, ob es ein gemeinsames Sorgerecht für ein uneheliches Kind gibt oder nicht. Sie kann es willkürlich entscheiden. Mit dem heutigen Urteil wurde diese Rechtslage zurecht als diskriminierend gerügt und muss nun abgeändert werden.
Was nun aus meiner Sicht her muss, ist zumindest die Möglichkeit für den Vater, das gemeinsame Sorgerecht mit Aussicht auf Erfolg auch gegen den Willen der Mutter beantragen zu können. Den Automatismus der gemeinsamen Sorge, wie es ihn in der Ehe gibt, halte ich nicht unbedingt für nötig.
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Ralf Rudolfy Auf eigenen Wunsch deaktiviert.
Anmeldungsdatum: 11.12.2003 Beiträge: 26674
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(#1400185) Verfasst am: 04.12.2009, 09:09 Titel: |
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Rasmus hat folgendes geschrieben: | Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben: | Miach hat folgendes geschrieben: | Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben: | (...)
Daher bin ich eh der Meinung, daß es nicht Sorgerecht, sondern Sorgepflicht heißen müßte. |
Heißt es auch, die Sorgepflicht der Eltern gegenüber dem Kinde wird genauso festgehalten,
im BGB §1671. |
Um die prügelt man sich aber seltener. |
Und?
Es gibt beides, ein Recht und eine Pflicht zur Sorge. D.h. wenn Du nicht willst kann man Dich zwingen, wenn Du willst kann man Dich nicht hindern.
Wo ist das Problem? |
Kein Problem. Ich meinte nur, daß es mein Eindruck ist, daß es eher um das eher von Eigennutz bestimmte Interesse der Eltern geht. Ich bezweifel eben, daß Leute vor Gericht ziehen, weil sie unbedingt Pflichten wahrnehmen wollen.
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Zoff registrierter User
Anmeldungsdatum: 24.08.2006 Beiträge: 21668
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