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GEZ Gebühr zwingt Menschen in den Harz IV Bezug

 
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VanHanegem
Weltmeister



Anmeldungsdatum: 24.04.2006
Beiträge: 3180

Beitrag(#1434403) Verfasst am: 20.02.2010, 11:38    Titel: GEZ Gebühr zwingt Menschen in den Harz IV Bezug Antworten mit Zitat

Die Politik spricht über "Lohnabstand" bzw. Arbeit statt Hartz IV Bezug müsse sich wieder lohnen etc.

Was aber macht die Politik tatsächlich?
Im RGebStV von 2004 wurde die Befreiungsmöglichkeit von der Rundfunkgebühr drastisch eingeschränkt. Niedriges Einkommen allein reicht als Befreiungstatbestand nicht mehr aus. Nur noch Empfänger gewisser im RGebStV näher spezifizierter Sozialleistungen (hauptsächlich Grundsicherung) haben die Möglichkeit zur Gebührenbefreiung.

Die Folge: Wer aus Hartz IV raus will darf erst mal EUR 200,- im Jahr Abgaben zusätzlich zahlen. Wenn einer das über eine freiberufliche Tätigkeit tun will können die abgaben durchaus noch deutlich höher ausfallen, zumal Handy und PC ja jetzt auch gebührenpflichtige "Rundfunkgeräte" sind.
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Nordseekrabbe
linker Autist



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 31152
Wohnort: Dresden

Beitrag(#1434407) Verfasst am: 20.02.2010, 11:48    Titel: Antworten mit Zitat

Es gibt hier im Forum - sogar hier im Unterforum - bereits Stränge bzw. Threads sowohl zu Hartz 4 als auch zu GEZ.

Dieses Thema hätte bzw. würde also in beiden Strängen wunderbar reinpassen und es hätte keines eigenes Stranges bedurft.
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Shadaik
evolviert



Anmeldungsdatum: 17.07.2003
Beiträge: 26377
Wohnort: MG

Beitrag(#1434436) Verfasst am: 20.02.2010, 13:00    Titel: Re: GEZ Gebühr zwingt Menschen in den Harz IV Bezug Antworten mit Zitat

VanHanegem hat folgendes geschrieben:
[...]zumal Handy und PC ja jetzt auch gebührenpflichtige "Rundfunkgeräte" sind.

Zumindest beim PC gibt es gegenteilige Gerichtsurteile. Müsste die mal suchen.

Und Handys zählen mW nur, wenn sie beispielsweise ein Radio eingebaut haben. ich kann mir nicht vorstellen, dass reine Telefone als Rundfunkempfänger gelten und sollte die GEZ das bei mir versuchen, lasse ich mich gerne und mit Genuss auf einen Rechtsstreit ein.
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Fische schwimmen nur in zwei Situationen mit dem Strom: Auf der Flucht und im Tode
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Heike J
registrierter User



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26284

Beitrag(#1434528) Verfasst am: 20.02.2010, 16:48    Titel: Re: GEZ Gebühr zwingt Menschen in den Harz IV Bezug Antworten mit Zitat

Shadaik hat folgendes geschrieben:

Und Handys zählen mW nur, wenn sie beispielsweise ein Radio eingebaut haben.


Sie zählen, wenn sie mit UMTS- oder Internetanbindung versehen sind.
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Konstrukt
konstruktiver Radikalist



Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 6587
Wohnort: Im Barte des Propheten

Beitrag(#1434555) Verfasst am: 20.02.2010, 17:43    Titel: Re: GEZ Gebühr zwingt Menschen in den Harz IV Bezug Antworten mit Zitat

VanHanegem hat folgendes geschrieben:
Die Politik spricht über "Lohnabstand" bzw. Arbeit statt Hartz IV Bezug müsse sich wieder lohnen etc.

Was aber macht die Politik tatsächlich?
Im RGebStV von 2004 wurde die Befreiungsmöglichkeit von der Rundfunkgebühr drastisch eingeschränkt. Niedriges Einkommen allein reicht als Befreiungstatbestand nicht mehr aus. Nur noch Empfänger gewisser im RGebStV näher spezifizierter Sozialleistungen (hauptsächlich Grundsicherung) haben die Möglichkeit zur Gebührenbefreiung.

Die Folge: Wer aus Hartz IV raus will darf erst mal EUR 200,- im Jahr Abgaben zusätzlich zahlen. Wenn einer das über eine freiberufliche Tätigkeit tun will können die abgaben durchaus noch deutlich höher ausfallen, zumal Handy und PC ja jetzt auch gebührenpflichtige "Rundfunkgeräte" sind.


Das stimmt so nicht. ALG II-Empfänger können sich dann nicht befreien lassen, wenn Sie zusätzlich zum ALG II auch noch Zuschläge nach § 24SGB II erhalten. Ansonsten kann sich jeder Hartz IV-Bezieher eigentlich problemlos von der Gebührenpflicht befreien lassen.

Die Voraussetzungen lassen sich hier nachlesen:
http://www.gez.de/gebuehren/gebuehrenbefreiung/index_ger.html

Wie man dem Link entnehmen kann, gibt es dann doch etliche Möglichkeiten sich von der Gebührenpflicht befreien zu lassen.

Das mag zwar alles lästig sein, aber so wahnsinnig schwer scheint es mir nicht zu sein. Zudem hat jeder auch die Möglichkeit sich abzumelden. Halt einfach Glotze verschrotten und es denen schriftlich mitteilen.
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"Geisteskrank den eignen Namen sagen: Ich ich ich ich denke also bin ich - Bin ich nicht! Ich ist geisteskrank. Und kauf mir was." (Peter Licht)
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Konstrukt
konstruktiver Radikalist



Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 6587
Wohnort: Im Barte des Propheten

Beitrag(#1434557) Verfasst am: 20.02.2010, 17:50    Titel: Re: GEZ Gebühr zwingt Menschen in den Harz IV Bezug Antworten mit Zitat

Shadaik hat folgendes geschrieben:
VanHanegem hat folgendes geschrieben:
[...]zumal Handy und PC ja jetzt auch gebührenpflichtige "Rundfunkgeräte" sind.

Zumindest beim PC gibt es gegenteilige Gerichtsurteile. Müsste die mal suchen.

Und Handys zählen mW nur, wenn sie beispielsweise ein Radio eingebaut haben. ich kann mir nicht vorstellen, dass reine Telefone als Rundfunkempfänger gelten und sollte die GEZ das bei mir versuchen, lasse ich mich gerne und mit Genuss auf einen Rechtsstreit ein.


Es gibt Urteile von verschiedenen Verwaltungsgerichten, die die Gebühr für sogenannte neuartige Rundfunkgeräte für unzulässig halten. Ebenso gibt es aber auch Urteile, die sie für rechtmäßig erklären. Soweit ich weiß, ist das Thema juristisch noch lange nicht durch. Es lässt sich also derzeit hierzu kaum etwas zuverlässig sagen.
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Heike J
registrierter User



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26284

Beitrag(#1434594) Verfasst am: 20.02.2010, 19:26    Titel: Re: GEZ Gebühr zwingt Menschen in den Harz IV Bezug Antworten mit Zitat

Konstrukt hat folgendes geschrieben:
Ansonsten kann sich jeder Hartz IV-Bezieher eigentlich problemlos von der Gebührenpflicht befreien lassen.


Hat das jemand bestritten?
Es ging doch gerade darum, dass man Hartz IV-Empfänger sein muss oder andere staatlichen Gelder erhalten muss, um sich befreien zu lassen. Wer aber nur so viel wie ein Hartz IV-Empfänger verdient (aber eben deshalb kein Geld vom Staat bekommt), hat keinen Anspruch auf Befreiung.
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Evilbert
auf eigenen Wunsch deaktiviert



Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#1434600) Verfasst am: 20.02.2010, 19:40    Titel: Antworten mit Zitat

Das kann`s ja wohl absolut nicht sein.

Erstens muss das soziokulturelle Existenzminimum gewährleistet werden, und der ist durch die Höhe des SGB-II-Satzes definiert.

Zweitens ist das ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz.
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VanHanegem
Weltmeister



Anmeldungsdatum: 24.04.2006
Beiträge: 3180

Beitrag(#1434815) Verfasst am: 21.02.2010, 11:50    Titel: Antworten mit Zitat

shadaik hat folgendes geschrieben:
Es gibt Urteile von verschiedenen Verwaltungsgerichten, die die Gebühr für sogenannte neuartige Rundfunkgeräte für unzulässig halten. Ebenso gibt es aber auch Urteile, die sie für rechtmäßig erklären. Soweit ich weiß, ist das Thema juristisch noch lange nicht durch.

Die Urteile sind bisher nicht rechtskräftig.


shadaik hat folgendes geschrieben:
Und Handys zählen mW nur, wenn sie beispielsweise ein Radio eingebaut haben

Das war der Stand vor dem 01.01.2007


shadaik hat folgendes geschrieben:
ich kann mir nicht vorstellen, dass reine Telefone als Rundfunkempfänger gelten und sollte die GEZ das bei mir versuchen, lasse ich mich gerne und mit Genuss auf einen Rechtsstreit ein.

Was genau ist ein "reines Telefon" und welches handelsübliche Produkt erfüllt dieses Kriterium?


Heike J hat folgendes geschrieben:
Sie zählen, wenn sie mit UMTS- oder Internetanbindung versehen sind.

Zu internetfähigen Protokollen zählt auch GSM. Welches heute verfügbare Gerät hat das nicht?


shadaik hat folgendes geschrieben:
Wie man dem Link entnehmen kann, gibt es dann doch etliche Möglichkeiten sich von der Gebührenpflicht befreien zu lassen.

ja, z.B. Schwerstbehinderung.
Aber die Befreiungsmöglichkeit aufgrund geringen Einkommens ist mit der Fassung vom Okt.2004 abgeschafft.
Wer keine Sozialleistungen (z.B. Hartz) bezieht kann sich nicht befreien lassen


shadaik hat folgendes geschrieben:
ALG II-Empfänger können sich dann nicht befreien lassen, wenn Sie zusätzlich zum ALG II auch noch Zuschläge nach § 24SGB II erhalten.

So ist es! Selbst Hartzempfänger werden noch mit solchen Haarspaltereien schikaniert.


Noseman hat folgendes geschrieben:
Das kann`s ja wohl absolut nicht sein.

Ganz meine Meinung!


Noseman hat folgendes geschrieben:
Erstens muss das soziokulturelle Existenzminimum gewährleistet werden, und der ist durch die Höhe des SGB-II-Satzes definiert.

Hier wird ein ÖR-Anhänger sofort einwenden: das Existenminimum ist ja gewährleistet, schließlich hast Du ja die Möglichkeit Hartz zu beantragen. Dabei wird allerdings "großzügig" übergangen, daß der Gebührenzahler dazu erst mal sein Vermögen auf die Schongrenze (ca. 10000 EUR ??) runterfahren muß. Was einem Freiberufler den Wiedereinstieg in die erwerbstätigkeit durchaus nachhaltig vermasseln kann.
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Shadaik
evolviert



Anmeldungsdatum: 17.07.2003
Beiträge: 26377
Wohnort: MG

Beitrag(#1435120) Verfasst am: 21.02.2010, 20:40    Titel: Antworten mit Zitat

VanHanegem hat folgendes geschrieben:
shadaik hat folgendes geschrieben:
ich kann mir nicht vorstellen, dass reine Telefone als Rundfunkempfänger gelten und sollte die GEZ das bei mir versuchen, lasse ich mich gerne und mit Genuss auf einen Rechtsstreit ein.

Was genau ist ein "reines Telefon" und welches handelsübliche Produkt erfüllt dieses Kriterium?

Bei Handys: Es kann telefonieren und SMS verschicken, sonst nix.
Sowas gibt es, wird meistens unter dem Stichwort "Seniorenhandy" angeboten.

Zitat:
Heike J hat folgendes geschrieben:
Sie zählen, wenn sie mit UMTS- oder Internetanbindung versehen sind.

Zu internetfähigen Protokollen zählt auch GSM. Welches heute verfügbare Gerät hat das nicht?

Ehrlich gesagt, keine Ahnung, ob meins das kann. Was ist ein GSM?
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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#1435124) Verfasst am: 21.02.2010, 20:43    Titel: Antworten mit Zitat

Shadaik hat folgendes geschrieben:

Bei Handys: Es kann telefonieren und SMS verschicken, sonst nix.


Mit einem, dass nur Uhrzeit und Telefonfunktion hat wäre ich auch schon zufrieden. SMS brauch ich nicht.
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Critic
oberflächlich



Anmeldungsdatum: 22.07.2003
Beiträge: 16341
Wohnort: Arena of Air

Beitrag(#1435344) Verfasst am: 22.02.2010, 01:37    Titel: Antworten mit Zitat

Shadaik hat folgendes geschrieben:
VanHanegem hat folgendes geschrieben:
shadaik hat folgendes geschrieben:
ich kann mir nicht vorstellen, dass reine Telefone als Rundfunkempfänger gelten und sollte die GEZ das bei mir versuchen, lasse ich mich gerne und mit Genuss auf einen Rechtsstreit ein.

Was genau ist ein "reines Telefon" und welches handelsübliche Produkt erfüllt dieses Kriterium?

Bei Handys: Es kann telefonieren und SMS verschicken, sonst nix.
Sowas gibt es, wird meistens unter dem Stichwort "Seniorenhandy" angeboten.

Zitat:
Heike J hat folgendes geschrieben:
Sie zählen, wenn sie mit UMTS- oder Internetanbindung versehen sind.

Zu internetfähigen Protokollen zählt auch GSM. Welches heute verfügbare Gerät hat das nicht?

Ehrlich gesagt, keine Ahnung, ob meins das kann. Was ist ein GSM?


Also das wäre ein Scherz. Das "Global System for Mobile Communications" ist letztlich der grundlegende Standard, den alle Mobiltelefone erfüllen müssen, die technische Grundlage für alle digitalen Mobilfunknetze. Und da es keine analogen Mobilfunknetze mehr gibt (in Deutschland wurde C-Netz als letztes 2001 abgeschaltet), könnte Jeder, der ein Handy besitzt, damit theoretisch GEZ-fällig sein? Wohlgemerkt, mein vormaliges Gerät hatte nur einen WAP-Browser und ein paar Megabyte Speicher insgesamt, der nur mal für ein paar Notizen ausreichte. Und irgendwo liegt auch noch ein Gerät, das nicht mal einen WAP-Browser hat. Und selbst mein aktuelles sträubt sich gegen Versuche, es mit Internet-Streams zu füttern. Runtergeladenes mit dem entsprechenden Player spielt es schon ab. Aber jetzt jedes Gerät, bloß weil ein Youtube-Video o.ä., das man sich runterladen könnte, theoretisch aus dem ör-Medium stammen könnte, GEZ-fällig machen?
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"Die Pentagon-Gang wird in der Liste der Terrorgruppen geführt"

Dann bin ich halt bekloppt. Mit den Augen rollen

"Wahrheit läßt sich nicht zeigen, nur erfinden." (Max Frisch)
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#1435380) Verfasst am: 22.02.2010, 10:11    Titel: Antworten mit Zitat

Es gibt zudem noch genug Leute, die Handies ohne jeden Schnickschnack haben und nicht mal wissen wollen, wie man mit dem Handy ins Netz kommt oder was WAP ist.

Eine Frechheit, denen Gebühren abverlangen zu wollen.
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VanHanegem
Weltmeister



Anmeldungsdatum: 24.04.2006
Beiträge: 3180

Beitrag(#1435385) Verfasst am: 22.02.2010, 10:36    Titel: Antworten mit Zitat

shadaik hat folgendes geschrieben:
Bei Handys: Es kann telefonieren und SMS verschicken, sonst nix.
Sowas gibt es, wird meistens unter dem Stichwort "Seniorenhandy" angeboten.

Gewisse gebrauchte Geräte dieser Art gibt es sicher.
Wenn es das wirklich heute als Neugerät heute auch noch gibt wäre ich Dir für eine Typen- oder Markenangabe echt dankbar.


Critic hat folgendes geschrieben:
Also das wäre ein Scherz. ... Aber jetzt jedes Gerät, bloß weil ein Youtube-Video o.ä., das man sich runterladen könnte, theoretisch aus dem ör-Medium stammen könnte, GEZ-fällig machen?

Wenn man sich das runterladen kann wird die GEZ GEbühr definitiv fällig, schließlich zählt auch das Aufzeichnen von "Rundfunkangeboten" als Empfang. Daher zählen ja auch internetfähige PCs auch im Ausbau nur als Server ohne bildschirm und Soundcard als "Rundfunkgeräte".

Über technische Details schweigt sich der Rundfunkgebührenstaatsvertrag selbstverständlich aus. Auch die GEZ selbst bringt wenig brauchbares:
GEZ hat folgendes geschrieben:
Auf die konkrete Konfiguration oder Ausgestaltung des PC kommt es nicht an. Das Kriterium der Empfangsbereitschaft des Gerätes ist entscheidend. Ein Rundfunkempfangsgerät wird zum Empfang bereitgehalten, wenn damit ohne besonderen zusätzlichen technischen Aufwand Rundfunkdarbietungen empfangen werden können. Das Tatbestandsmerkmal „ohne besonderen zusätzlichen technischen Aufwand" wird von der Rechtsprechung sehr weit ausgelegt. Es ist folglich nicht entscheidend, ob der PC tatsächlich an das Internet angeschlossen ist.

Laut IHK (die sich wiederum auf die GEZ beruft) könne man z.B. an jeden PC mit USB Schnittstelle "ohne besonderen technischen Aufwand" ein Modem anschließen, daher stelle das Vorhandensein dieser Schnittstelle einen Gebührentatbestand dar. Im ungünstigsten Fall muß man also davon ausgehen, daß jeder heute handelsübliche PC ein "neuartiges Rundfunkgerät" i.S.d. RGebStV ist.

Das trifft besonders Freiberufler. Der war früher nur dran, wenn er auf der Werkbank ein Radio stehen hatte. Jetzt muß er schon zahlen, wenn er die Steuererklärung bzw. Rechnungen auf dem PC schreiben will. Der ist jetzt schon mit ca. EUR 60,-/jahr dran, ab 2013 möglicherweise dann sogar mit den vollen EUR 200,-/jahr. Daher meine These, daß besonders Freiberufler mit niedrigem Einkommen durch derartige Regelungen geradezu in den Hartz-Bezug gedrängt werden.
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Shadaik
evolviert



Anmeldungsdatum: 17.07.2003
Beiträge: 26377
Wohnort: MG

Beitrag(#1435397) Verfasst am: 22.02.2010, 11:30    Titel: Antworten mit Zitat

Hier finden sich solche Handys, natürlich sind auch welche mit weiteren Funktionen dabei: http://www.seniorenhandy-info.de/
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