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Vertrag von Lissabon: Klage von Sarah Luzia Hassel Reusing

 
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Felix Staratschek
registrierter User



Anmeldungsdatum: 05.03.2007
Beiträge: 48
Wohnort: Radevormwald

Beitrag(#1378455) Verfasst am: 18.10.2009, 15:40    Titel: Vertrag von Lissabon: Klage von Sarah Luzia Hassel Reusing Antworten mit Zitat

Bitte Unterschreiben Sie diese Petition:
http://www.petitiononline.com/sptklaus/petition.html .

Im folgenden ist die Klage von Sarah Luzua Hassel Reusing verlinkt. Um die Klage lesbarerer zu machen und die Textauswahl zu erleichtern habe ich die Hauptabschnitte des Textes auf eigene Unterseiten im Inhaltsverzeichnis verlinkt. Ich denke, da ist viel Stoff zur Diskussion hier im Forum drin.

Kürzere Texte auf dieser Unterseite:
http://sites.google.com/site/euradevormwald/ratifikation
Texte zum Hören:
http://sites.google.com/site/euradevormwald/video
Gedruckt:: Ein offener Brief an Horst Köhler und eine Stellungnahme von Frau Reusing zur Ignoroerung ihrer Klage durch das Bundesverfassungsgericht, beides Ende September 2009 geschrieben.
Für das Ohr: Prof. Dr. Buchner, Volker Reusing, Reinhard Mey, Die Bandbreite

Aus einem Youtube- Video:
Jetzt - während wir hier zusehen...und in unserem Namen...beenden EU-Staaten, einschließlich Deutschland unsere Demokratien. Um es mit den Worten von Jean-Claude Juncker zu sagen:

"Wir beschließen etwas, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab, was passiert. Wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt."


Inhalt:

I. Anträge begleitend zur Klage
http://sites.google.com/site/euradevormwald/home/antraege

II. Zulllässigkeit der Anträge und Bergündung der einstweiligen Anordnung, Umfang der Verfassungsbeschwerde
http://sites.google.com/site/euradevormwald/home/zulaessigkeit

II.1: Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde dem Grunde nach
II.2: Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerden dem Zeitpunkt nach - sowie Begründung der Anträge auf einstweilige Anordnung
II.2.1: Gesetzgebungsverfahren für das Zustimmungsgesetz und Inkrafttreten des "Vertrages von Lissabon"
II.2.2: Zeitpunkt der Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerden gegen die Begleitgesetze
II.2.2.4: Zulässigkeit und Begründetheit der Anträge auf einstweilige Anordnung
II.3: Umfang der Verfassungsbeschwerden
II.4.1. Begründung für die Annahme der Entscheidung (§93a BVerfGG)
II.4.2 Ein wichtiger Vorgang
II.5: Vorgaben des ersten Lissabon- Urteils
II.5.1: EU als Staatenbund
II.5.2: Begrenzte Einzelermächtigung und Interagtionsverantwortung
II.5.3: Hinreichennder Raum für Menschenrechte und Vorverständnisse, diskursive Entfaltung
II.5.5: Ergebnisse zur Rangfolge
II.5.6: Ergebnisse zum Ausweitungsgesetz
II.5.7: Weitere wesentliche Ergebnisse des ersten Lissabon- Urteils
II.5.8: Explizite und implzite Vorgaben

III: Verantwortung
http://sites.google.com/site/euradevormwald/home/verantwortung

III.1: Verantwortung vor Gott und den Menschen
III.2: Verantwortung als Bewohnerin eines UNO- Mitgliedstaates
III.3: Besondere verantwortung aus der deutschen Geschichte

IV: Begleitgesetze noch unzureichend
http://sites.google.com/site/euradevormwald/home/begleitgesetze

IV.1: Offensichtlich auch nach dem 1. Lissabon- Urteil anhand der Begleitgesetze noch klärungsbedürftige Punkte
IV.1.1: Schutz der grundrechtsgleichen rechte über die Begleitgesetze
IV.1.2: Schutz der universellen Menschenrechte über die Begleitgesetze
IV.1.3: Jurisdiktion bzgl. der univeresellen Menschenrechte als grenzen für das EU- Recht
IV.1.4: Aufrührertötung und Todesstrafe
IV.1.5: Aufrüstungsverpflichtung
IV.1.6: Solidaritätsklausel
IV.1.7: Staatsformwechsel zum "Gewährleistungsstaat"
IV.1.8: Benutzung des Begriff "Vorhaben" in dieser Schrift
IV.2: Begleitgesetze erfüllen die Vorgaben des 1. Lissabonvertrages nur teilweise
IV.2.1: Parlamentsvorbehalt
IV.2.2: Verfassungsidentitätsprüfung
IV.2.3: Ultra-vires- Prüfung
IV.2.4: Prüfungspflicht erforderlich, nicht nur Prüfungsrecht
IV.2.5: Erforderlichkeit der Verbindlichkeit von Stellungnahmen des Bundestages und Bundesrates
IV.2.6: Ultra- vires- Klage
IV.2.7: Grenzen der Deligierbarkeit an den Europaausschuss
IV.2.8: Kulturelle, historische und sprachliche Vorverständnisse

V: Vorrangfragen
http://sites.google.com/site/euradevormwald/home/vorrangfragen

V.1: Zur Entstehungsgeschichte des vertrages von Lissabon
V.2: Menschenrechtliche Verpflichtungen auf EU- Ebenne durch das Grundgesetz
V.3: Die Grundrechtsgleichen Rechte
V.3.1: Rang der Grundrechtsgleichen Rechte und deren Absicherung im Verhältnis zum EU- Recht
V.3.2: Zur formalen Bedeutung von Art. 38 GG
V.3.3: Widerstandrecht (Art. 20 Abs. 4 GG)
V.4:Der Staatsauftrag der europäischen Untegration und dessen Absicherung im Verhältnis zum EU- Recht
V.5: Der Staatsauftrag Frieden und dessen Absicherung im Verhältnis zum EU- Recht
V.6: Vorrangansprüche von UNO- Charta und UNO- Menschenrechten
V.7: Unteilbarkeit und Rang der universellen Menschenrechte als Teil der kulturellen und historischen Vorverständnisse auch aufgrund ihrer Verankerung in Naturwissenschaft und Religion
V.8: Schutz der Menshcenrechte und der Charta der vereinten Nationen gegenüber dem EU- Recht auf der nationalen Ebene
V.9: Grundfreiheiten des EG- Vertrages als Herausforderung der universellen Menschenrechte und der grundrechtgleichen Rechte
V.10: Eingrenzung der Überhöhung des geistigen Eigentums auch über die Begleitgesetze erforderlich

VI: Aufrüstung und Krieg
http://sites.google.com/site/euradevormwald/home/ruestung

VI.1: Aufrüstungsverpflichtung
VI.2: Wegfall des Parlamentsvorbehaltes
VI.3: Militärische Missionen für Werte und Interessen
VI.4: Instrumentalisierbarkeit der "Werte der EU" für militärische Missionen
VI.5: Ausfüllung der strategischen Interessen durch die europäische Sicherheitsstrategie
VI.6: Das Konzept der "gescheiterten Staaten"
VI.7: Krisenbewältigung und friedensschaffende Maßnahmen
VI.7.1: Militäreinsätze aufgrund verschiedener Arten von Krisen
VI.7.2: Krise als Begriff zur Klassifizierung und Konfliktintensität
VI.8: Das "European Defence Paper"
VI.9: Verbindlichkeit von "Soll"- Vorschriften
VI.10: Auswirkungen von EU- Missionen auf Demokratie und freiheitlich - demokrakratische Grundordnung
VI.11: Die Solidaritätsklausel

VII: Die Mängel der EU- Grundrechtecharta
http://sites.google.com/site/euradevormwald/home/grundrechtecharta

VII.1: Die Erläuterungen des EU- Konvents
VII.2: Zu niedriger Rang und Aufweichung der EU- Grundrechte
VII.3: Aufrührertötung
VII.4: Todesstrafe
VII.5: Mehrfache Unverbindlichmachung der sozialen Menschenrechte

VIII: Zuständigkeit für die Jurisdiktion zu den universellen Menschenrechten

IX: Grundrechte und Menschenrechte im Einzelnen
http://sites.google.com/site/euradevormwald/home/menschenrechte

IX.1: Menschenwürde Art.1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsgebot in Art. 20 GG und der Art. 38 GG
IX.2.1: Allgemeine Handlungsfreiheit (art.2 abs.1 GG) im Hinblick auf die poliitische Freiheit (in Verb. m. Art. 38 GG)
IX.2.2: Menschenwürde (Art.1 Abs. 1 GG). allgemeine Habdlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG) und Grundrechtsgleiches Wahlrecht (art. 38 GG) in Verbindung mit Art. 1 Abs. 2 GG und den Menschenrechten der Vereinten Nationen
IX.2.3: Menschenwürde ( Art. 1 AEMR (in Verbindung mit Art. 25 GG, Art. 2 Abs.1 GG, Art. 1 Abs. 1 GG, Art 1 Abs. 2 GG und Art. 38 GG))
IX.2.4: Diskriminierungsverbot (Art. 2 AEMR, Art. 2 UNO- Zivilpakt (in Verbindung mit Art. 25 GG, Art. 2 Abs.1 GG, Art. 1Abs. 1 GG, Art. 1Abs. 2 GG und Art. 38 GG))
IX.2.5: Recht auf Leben, Freiheit und Sicxhwrheit der Person (Artikel 3 AEMR (in Verbindung mit Art. 35 GG, Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 1 Abs. 1 GG, Art. 1 Abs. 2 GG, Art. 2Cool); Recht auf leben (Art. 6 UNO- Zivilpakt (in Verbindung mit Art. 25 GG, Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 1 Abs. 1 GG, Artikel 1 Abs. 2 GG und Art. 38 GG))
IX.2.6: Gleichheit vor dem Gesetz (Art. 7 AEMR, Art. 26 UNO- Zivilpakt (in Verbindung mit Art. 25 GG, Art. 2 Abs 1 GG, Art. 1 Abs 1, Art.1 Abs. 2 GG und Art. 38 GG))
IX.2.7: Menschenrecht auf Rechtsschutz (Art. 8 AEMR (in Verbindung mit Art. 25 GG, Art. 2 Abs.1 GG, Art. 1, Abs. 1 GG, Art. 1 Abs. 2 GG, und Art. 28 GG, Art. 2 lit. c UNO- Frauenrechtskonvention)
IX.2.8: Menschenrecht auf keine Strafe ohne Gesetz (Art. 11 Nr. 2 AEMR, Art. 15 UNO- Zivilpakt (in Verbindung mit Art. 25 GG, Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 1 Abs. 1 GG, Art 1 Abs. 2 GG und Art. 28 GG))
IX.2.9: Meinungs- und Informationsfreiheit (Art. 19 AEMR, Art. 19 UNO- Zivilpakt (in Verbindung mit Art. 25 GG, Art. 2 Abs. 2 GG, Art. 1 Abs. 1 GG, Art. 1 Abs. 2 GG und Art. 38 GG)
X.2.10: Versammlungsfreiheit (Art. 20 AEMR und Art. 21 UNO- Zivilpakt ( in Verbindung mitz Art. 25 GG, Art. 2 Abs. 1 GG, Art.1 Abs. 1 GG, Art. 1 Abs. 2 GG und Art. 38 GG)
IX.2.11: Menschenrecht auf Demokratie (Art. 21 AEMR und Art. 25 UNO- Zivilpakt (in Verbindung mit Art. 25 GG, Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 1 Abs. 1 GG, Art.1 Abs. 2 GG und Art. 38 GG
IX.2.12: Menschenrecht auf Wählbarkeit im eigenen Land (Art. 21 AEMR und Art. 25 UNO- Zivilpakt (in Verbindung mit Art. 25 GG, Art.2 Abs. 1 GG, Art. 1 Abs. 1 GG, Art. 1 Abs. 2 GG und Art. 38 GG)
IX.2.13: Recht auf soziale Sicherheit (Art. 22 AEMR, Art. 9 UNO- Sozialpakt (in Verbindung mit Art. 25 GG, Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 1 Abs. 1 GG, Art. 1 Abs. 2 GG und Art. 38 GG))
IX.2.14: Menschenrecht auf Nahrung (Art. 25 AEMR, Art. 11 UNO- Sozialpakt (in Verbindnung mit Art. 25 GG, Art 2 Abs. 1 GG, Art. 1 Abs. 1 GG, Art. 1 Abs. 2 GG und Art. 38 GG))
IX.2.15: Menschenrcht auf Gesndheit (Art. 25 AEMR, Art. 12 UNO- Sozialpakt (in Verbindung mit Art. 25 GG, Art 2 Abs. 1 GG, Art 1 Abs. 1 GG, Art 1 Abs. 2 GG und Art. 38 GG)
IX.2.16: Menschenrecht auf Schutz vor uneingewilligten medizinischen und wissenschaftlichen Versuchen (Art. 7 S 2 UNO- Zivilpakt (in Verbindung mit Art. 25 GG, Art. 2 Abs. 1, Art. 1 Abs. 1 GG, Art.1 Abs. 2 GG und Art 38 GG))

IX.3: Leben und körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 GG in Verbindung mit Art. 28 GG)
IX.4: Gleichheit (Art. 3 GG in Verbindung mit Art. 38 GG)
IX.5: Glaubens- und Gewissensfreiheit (Art. 4 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art.. 38 GG)
IX.6: Meinungs- und Informationfreiheit (Art. 5 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 38 GG)
IX.7: Versammlungsfreiheit (Art. 8 GG in Verbindung mit Art. 38 GG)
IX.8: Recht auf Eigentum (Art. 14 GG)
IX.9: Rechtsschutzgarantie (Art. 19 Abs. 4 GG in Verbindungh mit Art. 38 GG)

X: Struturprinzipien des Grundgesetzes
http://sites.google.com/site/euradevormwald/home/grundgesetz

X.1: Verbindung mit Art. 38 GG
X.2: Demokratie (Art. 20 Abs. 1 GG) und Recht auf Vertretung durch den Bundestag (Art. 38 GG)
X.3: Rechtsstaatlichkeit
X.4: Sozialstaat
X.5: Förderalismus

XI: Gewährleistungsstaat
http://sites.google.com/site/euradevormwald/home/staatsfromwechsel

XI.1: Gewährleistungsstaat bei Daseinsvorsorge und Verwaltung
XI.2: Gewährleistungsstaat und Legislative
XI.3: Gewährleistungsstaat und Judikative
XI.4 Gewährleistungsstaat und Sicherhheit
XI.5: Verfassungswidrigkeit des gewährleistungsstaates vom Ansatz her anhand einer rede des VVDStRL- Vorsitzednen Prof. Dr. Andreas Voßkuhle (Verfassungsrichter im EU- Verfahren!!!! (Anmerkung von F.St.)
XI.6: Verfassungswidrigkeit des Gewährleistungsstaates aufgezeugt anhand des wissenschaftlichen Werkes von PD Dr. Claudio Franzius
XI.7: Erosionsmechanismus über Art. 18 AEUV
XI.8: Uninformiertheit von regoerungen und Parlamenten über den beabsichtigten Staatsformwechsel und dessen Folgen
XI.9: Verfassungsfeindlichkeit des Gewährleistungsstaates
XI.10: Kolumbianische Erfahrungen mit dem Gewährleistungsstaat
XI.11: Gewährleistungsstaat aus Sicht eines Resolutionsentwurfes beim Europarat
XI.12: Staatsformwechsel zum Gewährleistungsstaat selbst bei Schaffung eines neuen Grundgesetzes unmöglich
XI.13: Gewährleistungsstaat aus der Sicht des "Vier heilige reifen Modells"

XII: Anlagen und in Bezug genommene Texte
http://sites.google.com/site/euradevormwald/home/quellen

Hervorhebungen in Fettschrift durch Felix Staratschek

An das Bundesverfassungsgericht,
Schloßbezirk 3, 76131 Karlsruhe
18.09.2009

Verfassungsbeschwerde

Sarah Luzia Hassel-Reusing
Thorner Str. 7, 42283 Wuppertal, 0202 / 2502621
Antragstellerin gegen den Deutschen Bundestag, vertreten durch den Präsidenten des Deutschen Bundestages, Herrn Dr. Norbert Lammert, Platz der Republik 1, 11011 Berlin,

gegen den deutschen Bundesrat, vertreten durch dessen gegenwärtigen Präsidenten, Herrn Peter Müller, Leipziger Str. 3-4, 10117 Berlin,

und die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Bundesregierung, diese vertreten durch die Bundeskanzlerin, Frau Dr. Angela Merkel, Bundeskanzleramt, Willy-Brandt Str. 1, 10557 Berlin,

Die Internetseite der Autorin der Klage: http://sites.google.com/site/buergerrechtemenschenrechte
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So sehr hat Gott die Welt geliebt, das er Mensch wurde!
http://sites.google.com/site/oekoradevormwald
http://twitter.com/FJStaratschek
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Felix Staratschek
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Anmeldungsdatum: 05.03.2007
Beiträge: 48
Wohnort: Radevormwald

Beitrag(#1442672) Verfasst am: 11.03.2010, 12:24    Titel: Antworten mit Zitat

Herzliche Einladung zur Demo in Wuppertal am 8.5.2010 für unser Grundgesetz und gegen die Aushöhlung der Demokratie durch den Vertrag von Lissabon:
http://gloria.tv/?media=58002
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fwo
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Anmeldungsdatum: 05.02.2008
Beiträge: 26444
Wohnort: im Speckgürtel

Beitrag(#1442702) Verfasst am: 11.03.2010, 13:06    Titel: Antworten mit Zitat

Kann man mir, bevor ich mich durch 1000 Links klicke und MB-weise Texte lese, mal jemand grob mitteilen, ob es hier um das Klima, um den Regenwald oder gegen Raucher geht? Es geht ja um irgendwas mit Verträgen, aber was bitte?

fwo
_________________
Ich glaube an die Existenz der Welt in der ich lebe.

The skills you use to produce the right answer are exactly the same skills you use to evaluate the answer. Isso.

Es gibt keinen Gott. Also: Jesus war nur ein Bankert und alle Propheten hatten einfach einen an der Waffel (wenn es sie überhaupt gab).
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