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Versicherungsbedingungen

 
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TEXING
registrierter User



Anmeldungsdatum: 05.10.2005
Beiträge: 308

Beitrag(#1472610) Verfasst am: 15.05.2010, 19:00    Titel: Versicherungsbedingungen Antworten mit Zitat

Experten für Versicherungsrecht gesucht!

Aus den "Allgemeinen Bedingungen für Kfz-Versicherungen (AKB)":

Zitat:

Übergang der Versicherung auf den Erwerber
G.7.1 Veräußern Sie Ihr Fahrzeug, geht zum Zeitpunkt des Eigentumsübergangs
die Versicherung auf den Erwerber über. Dies gilt nicht für die Kfz-Unfallversicherung.
G.7.2 Wir sind berechtigt und verpflichtet, den Beitrag entsprechend den Angaben
des Erwerbers, wie wir sie bei einem Neuabschluss des Vertrags verlangen
würden, anzupassen.
Das gilt auch für die SF-Klasse des Erwerbers,
die entsprechend seines bisherigen Schadenverlaufs ermittelt wird.
Der neue Beitrag gilt ab dem Tag, der auf den Übergang der Versicherung
folgt.
G.7.3 Den Beitrag für das laufende Versicherungsjahr können wir entweder von
Ihnen oder vom Erwerber verlangen.


Folgendes Szenario:
Ich verkaufe mein Auto an einen 18jährigen Fahranfänger.
Die Versicherung stuft ihn natürlich zum Maximalbeitrag ein.

Kann die Versicherung gemäß G.7.3 theoretisch den Versicherungsbeitrag für das Fahrzeug (dessen Eigentümer ich nicht mehr bin) von mir verlangen?


Nicht einmal das Fahrzeug vor dem Verkauf abzumelden scheint zu helfen, denn

Zitat:

Ruheversicherung
H.1.1 Wird das Fahrzeug außer Betrieb gesetzt und soll es zu einem späteren
Zeitpunkt wieder zugelassen werden, wird dadurch der Vertrag nicht
beendet.

H.1.2 Der Vertrag geht in eine beitragsfreie Ruheversicherung über, wenn uns
die Zulassungsbehörde die Außerbetriebsetzung mitteilt, es sei denn, Sie
verlangen die uneingeschränkte Fortführung des bisherigen Versicherungsschutzes.


Ich melde das Fahrzeug ab --> der Vertrag läuft weiter
Ich verkaufe das abgemeldete Fahrzeug und der Käufer meldet es wieder an --> der Vertrag läuft weiter und ich kann immer noch zur Kasse gebeten werden? Kann das möglich sein?

Muss ich tatsächlich bis zum Ende des Versicherungsjahres warten, die Versicherung fristgerecht kündigen und kann erst dann sicher sein daß ich nicht für einen nachfolgenden Eigentümer den Versicherungsbeitrag zahlen darf?
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Sir Chaos
Heilvolles Durcheinander



Anmeldungsdatum: 20.11.2007
Beiträge: 974
Wohnort: bei Frankfurt/Main

Beitrag(#1472799) Verfasst am: 16.05.2010, 00:31    Titel: Antworten mit Zitat

Ich würde mal bei deinem Vertreter anfragen, wie deine Versicherung das handhabt.

Wenn das nix bringt, würde ich mit dem Käufer des Wagens ausmachen, dass er die Versicherung ab dem Kaufdatum weiterführt, und dir, falls die Versicherung bei dir kassiert, die Prämie ab Kaufdatum erstattet.

Generell ist das Objekt des Vertrags das Fahrzeug, nicht der Halter, deshalb hängt die Existenz des Vertrags an der Existenz des Fahrzeugs, nicht daran, dass es dir gehört.
_________________
Illusion: Zu schön, um wahr zu sein.
Realität: Zu wahr, um schön zu sein.
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