Querdenker registrierter User
Anmeldungsdatum: 27.05.2005 Beiträge: 1830
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(#1449234) Verfasst am: 24.03.2010, 16:31 Titel: Bundesgerichtshof hebt die Ölpreisbindung auf |
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tagesschau.de hat folgendes geschrieben: | Urteil des Bundesgerichtshofs
Gaspreis darf nicht allein vom Ölpreis abhängen
Die Gaspreise für Privatkunden dürfen nicht mehr allein von der Entwicklung des Ölpreises abhängig gemacht werden. In einem Grundsatzurteil entschied der Bundesgerichtshof, dass Energieversorger mit der automatischen Koppelung beider Preise zusätzliche Gewinne erzielen können, die über die Weitergabe steigender Kosten hinausgehen. Dies sei eine unangemessene Benachteiligung der Kunden.
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Der Anwalt des Bundes der Energieverbraucher, Ekkehart Schott, erklärte nach dem Urteil: "Da diese Klauseln sehr verbreitet zu sein scheinen, hat das Urteil sehr große Auswirkungen." Ein großer Teil der privaten Gaskunden in Deutschland habe entsprechende Verträge. Diese sollten sie nun prüfen und sich an Verbraucherverbände wenden, weil sie möglicherweise bereits gezahlte Preiserhöhungen zurückverlangen könnten. |
Wenigstens mal eine positive Nachricht und vielleicht auch für den einen oder anderen FGH-Bewohner interessant/relevant.
_________________ Gewöhnlich glaubt der Mensch, wenn er nur Worte hört, es müsse sich dabei doch auch was denken lassen. (Johann Wolfgang von Goethe)
Die Bibel: Ein Buch, sie zu knechten, sie alle zu finden, Ins Dunkel zu treiben und ewig zu binden (frei nach Tolkien)
Reinhard Mey - Sei wachsam (live)
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