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Burkaverbot in Belgien
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Chinasky
dirty ol' man



Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 1257
Wohnort: Hoher Norden

Beitrag(#1523825) Verfasst am: 22.08.2010, 17:53    Titel: Antworten mit Zitat

Waschmaschine777 hat folgendes geschrieben:
Ilmor hat folgendes geschrieben:
Französisches Parlament beschließt Burka-Verbot

Zitat:
Frauen, die gegen das "Verbot der Gesichtsverhüllung in der Öffentlichkeit" verstoßen, sollen ab dem kommenden Jahr 150 Euro zahlen oder einen Kurs in Staatsbürgerkunde absolvieren müssen. Männern, die ihre Frauen zur Verschleierung zwingen, drohen eine Geldstrafe von 30.000 Euro und ein Jahr Gefängnis. Ist das Opfer minderjährig, so können sogar zwei Jahre Haft und 60.000 Euro Geldstrafe verhängt werden. Vor Inkrafttreten des Gesetzes ist noch die Zustimmung der zweiten Parlamentskammer, des Senats, erforderlich. Deren Votum soll im September folgen, gilt jedoch als Formsache.


Damit ist den Frauen sicher nicht geholfen. Wenn der Mann, der wahrscheinlich Alleinverdiener in der Familie ist eine hohe Geldstrafe zahlen muss, dann geht das auch zu Lasten der Familie; ebenso, wenn er ins Gefängnis muss.


Generell ist Angehörigen von Straftätern ja nicht damit geholfen, wenn jene verknackt werden. Eine Strafandrohung hat im Allgemeinen aber auch nicht den Sinn, Geld abzukassieren, sondern Menschen davon abzuhalten gesamtgesellschaftlich unerwünschte Taten zu begehen.
Wenn der Mann, der seine Frau zwang, eine Burka zu tragen, in den Knast abwandert, dann ist sie ihn wenigstens ein Weilchen los...
Man(n) wird sich's also zukünftig leisten können müssen, seine Frau textil zu isolieren.
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Ilmor
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Anmeldungsdatum: 13.12.2008
Beiträge: 7151

Beitrag(#1523834) Verfasst am: 22.08.2010, 18:01    Titel: Antworten mit Zitat

Chinasky hat folgendes geschrieben:
Waschmaschine777 hat folgendes geschrieben:
Ilmor hat folgendes geschrieben:
Französisches Parlament beschließt Burka-Verbot

Zitat:
Frauen, die gegen das "Verbot der Gesichtsverhüllung in der Öffentlichkeit" verstoßen, sollen ab dem kommenden Jahr 150 Euro zahlen oder einen Kurs in Staatsbürgerkunde absolvieren müssen. Männern, die ihre Frauen zur Verschleierung zwingen, drohen eine Geldstrafe von 30.000 Euro und ein Jahr Gefängnis. Ist das Opfer minderjährig, so können sogar zwei Jahre Haft und 60.000 Euro Geldstrafe verhängt werden. Vor Inkrafttreten des Gesetzes ist noch die Zustimmung der zweiten Parlamentskammer, des Senats, erforderlich. Deren Votum soll im September folgen, gilt jedoch als Formsache.


Damit ist den Frauen sicher nicht geholfen. Wenn der Mann, der wahrscheinlich Alleinverdiener in der Familie ist eine hohe Geldstrafe zahlen muss, dann geht das auch zu Lasten der Familie; ebenso, wenn er ins Gefängnis muss.


Generell ist Angehörigen von Straftätern ja nicht damit geholfen, wenn jene verknackt werden. Eine Strafandrohung hat im Allgemeinen aber auch nicht den Sinn, Geld abzukassieren, sondern Menschen davon abzuhalten gesamtgesellschaftlich unerwünschte Taten zu begehen.
Wenn der Mann, der seine Frau zwang, eine Burka zu tragen, in den Knast abwandert, dann ist sie ihn wenigstens ein Weilchen los...
Man(n) wird sich's also zukünftig leisten können müssen, seine Frau textil zu isolieren.


Und wenn die Frau beschließt, dass ihre Tochter eine Burka tragen soll, und der Mann klein beigibt, wandert dieser ins Kittchen, und die Frau nicht.
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Chinasky
dirty ol' man



Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 1257
Wohnort: Hoher Norden

Beitrag(#1524019) Verfasst am: 23.08.2010, 00:07    Titel: Antworten mit Zitat

Kennst Du den Gesetzestext? Ich - ohne ihn zu kennen - vermute mal, daß man in Frankreich durchaus imstande ist, ein entsprechendes Gesetz geschlechtsneutral, bzw. so zu formulieren, daß die Personen bestraft werden, die andere Personen dazu zwingen, die Burka zu tragen. Und des weiteren vermute ich, daß es, bevor jemand ins Gefängnis gesteckt, bzw. zu Geldstrafen im fünfstelligen Eurobereich verdonnert wird, auch in Frankreich erstmal zu einer ordentlichen Verhandlung des Falles kommt, in welchem dann der Mann darlegen kann, wie die Frau entgegen seinem Willen die Töchter zum Burka-Tragen zwang.
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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#1524053) Verfasst am: 23.08.2010, 06:58    Titel: Antworten mit Zitat

Chinasky hat folgendes geschrieben:
Kennst Du den Gesetzestext? Ich - ohne ihn zu kennen - vermute mal, daß man in Frankreich durchaus imstande ist, ein entsprechendes Gesetz geschlechtsneutral, bzw. so zu formulieren, daß die Personen bestraft werden, die andere Personen dazu zwingen, die Burka zu tragen.



So ein Gesetz dürfte es bisher bereits gegeben haben, denn es steht zu bezweifeln, dass in F Nötigung straffrei war.

Hier ist mE mal wieder ein überflüssiges Sonder(un)recht entstanden.
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beachbernie
male Person of Age and without Color



Anmeldungsdatum: 16.04.2006
Beiträge: 45792
Wohnort: Haida Gwaii

Beitrag(#1524068) Verfasst am: 23.08.2010, 08:16    Titel: Antworten mit Zitat

Noseman hat folgendes geschrieben:
Chinasky hat folgendes geschrieben:
Kennst Du den Gesetzestext? Ich - ohne ihn zu kennen - vermute mal, daß man in Frankreich durchaus imstande ist, ein entsprechendes Gesetz geschlechtsneutral, bzw. so zu formulieren, daß die Personen bestraft werden, die andere Personen dazu zwingen, die Burka zu tragen.



So ein Gesetz dürfte es bisher bereits gegeben haben, denn es steht zu bezweifeln, dass in F Nötigung straffrei war.

Hier ist mE mal wieder ein überflüssiges Sonder(un)recht entstanden.



Exakt so ist es.

Wie ist es eigentlich, wenn so ein Zuhaeltertyp seine Puppe zwingt einen Minirock zu tragen? Das waere scheinbar ok, verstoesst zumindest nicht gegen das Burkhaverbot, obwohl es letztendlich auf's Gleiche hinauslaeft.... Mit den Augen rollen
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Marcellinus
Outsider



Anmeldungsdatum: 27.05.2009
Beiträge: 7429

Beitrag(#1524069) Verfasst am: 23.08.2010, 08:49    Titel: Antworten mit Zitat

beachbernie hat folgendes geschrieben:

Wie ist es eigentlich, wenn so ein Zuhaeltertyp seine Puppe zwingt einen Minirock zu tragen? Das waere scheinbar ok, verstoesst zumindest nicht gegen das Burkhaverbot, obwohl es letztendlich auf's Gleiche hinauslaeft.... Mit den Augen rollen

Die Sache mit dem Minirock ist dabei wohl noch das Geringste.
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"Mangel an historischem Sinn ist der Erbfehler aller Philosophen ... Alles aber ist geworden;
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Ilmor
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Anmeldungsdatum: 13.12.2008
Beiträge: 7151

Beitrag(#1524080) Verfasst am: 23.08.2010, 09:29    Titel: Antworten mit Zitat

Chinasky hat folgendes geschrieben:
Kennst Du den Gesetzestext? Ich - ohne ihn zu kennen - vermute mal, daß man in Frankreich durchaus imstande ist, ein entsprechendes Gesetz geschlechtsneutral, bzw. so zu formulieren, daß die Personen bestraft werden, die andere Personen dazu zwingen, die Burka zu tragen. Und des weiteren vermute ich, daß es, bevor jemand ins Gefängnis gesteckt, bzw. zu Geldstrafen im fünfstelligen Eurobereich verdonnert wird, auch in Frankreich erstmal zu einer ordentlichen Verhandlung des Falles kommt, in welchem dann der Mann darlegen kann, wie die Frau entgegen seinem Willen die Töchter zum Burka-Tragen zwang.


Ich kenne den Gesetzestext nicht, nur die Info aus meinem Link. Und der nach zu Urteilen scheint der Gesetzestext mitnichten Gesetzesneutral zu sein. Aber vielleicht haben wir ja User hier, die Französisch können, und den Gesetzestext für uns einmal sinngemäß übersetzen könnten.
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Letum
registrierter User



Anmeldungsdatum: 07.02.2010
Beiträge: 487

Beitrag(#1524089) Verfasst am: 23.08.2010, 10:01    Titel: Antworten mit Zitat

Die Burka wird im Namen der individuellen Freiheit verteidigt.
Könnte glatt ein Sketch von Monty Python sein.
So wie der hier.

"Ich kämpfe, als Mann, für mein symbolisches Recht, Babys zubekommen !"

http://www.youtube.com/watch?v=F7MZUFSTE6k&feature=search

Demnächst: Besuch des SM-Darkroom zwecks Schmerztherapie.
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Keine Schwulenpropaganda wegen den Kindern...Putin, es gibt keinen Gott neben ihn, nach Gnaden der Oligarchen
https://www.youtube.com/watch?v=OWyyL7zTTkc

Und für alle die die Hoffnung noch nicht verloren haben

https://www.youtube.com/watch?v=0KekKTvAVD0
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tridi
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Anmeldungsdatum: 21.06.2007
Beiträge: 7933

Beitrag(#1524098) Verfasst am: 23.08.2010, 10:24    Titel: Antworten mit Zitat

Ilmor hat folgendes geschrieben:
Aber vielleicht haben wir ja User hier, die Französisch können, und den Gesetzestext für uns einmal sinngemäß übersetzen könnten.

wenn du den gesetzestext haettest - den such ich jetzt nicht.

ob ichs verstehen wuerde, ist aber ne andere frage, denn juristische fachsprache ist nach meiner erfahrung nicht so einfach zu verstehen. die kann schon in der schweiz deutlich anders sein als in deutschland, selbst wenn sie deutschsprachig ist. und bei niederlaendischen und englischen juristischen texten hab ich auch schon die erfahrung gemacht, dass die teilweise verdammt schwer zu verstehen sind, selbst wenn man ansonsten mit texten in diesen sprachen kaum probleme hat.
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Ilmor
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Anmeldungsdatum: 13.12.2008
Beiträge: 7151

Beitrag(#1524113) Verfasst am: 23.08.2010, 10:38    Titel: Antworten mit Zitat

tridi hat folgendes geschrieben:
Ilmor hat folgendes geschrieben:
Aber vielleicht haben wir ja User hier, die Französisch können, und den Gesetzestext für uns einmal sinngemäß übersetzen könnten.

wenn du den gesetzestext haettest - den such ich jetzt nicht.


Das ist ja das Problem für mich, den französischen Gesetzestext zu finden.

tridi hat folgendes geschrieben:
ob ichs verstehen wuerde, ist aber ne andere frage, denn juristische fachsprache ist nach meiner erfahrung nicht so einfach zu verstehen. die kann schon in der schweiz deutlich anders sein als in deutschland, selbst wenn sie deutschsprachig ist. und bei niederlaendischen und englischen juristischen texten hab ich auch schon die erfahrung gemacht, dass die teilweise verdammt schwer zu verstehen sind, selbst wenn man ansonsten mit texten in diesen sprachen kaum probleme hat.


Ein Versuch wäre es sicher Wert.
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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#1524121) Verfasst am: 23.08.2010, 10:53    Titel: Antworten mit Zitat

Den frz. Gesetzestext werde ich kaum finden, aber laut taz
scheint das Gesetz durchaus in allen Belangen neutral formuliert worden zu sein:

Zitat:
In diesem von der Regierung ausgearbeiteten Gesetzestext ist weder von Schleier, noch von Niqab oder Burka die Rede. Verboten soll es inskünftig sein, aus welchen Beweggründen auch immer, in der Öffentlichkeit das Antlitz total zu verhüllen. Ausgenommen davon sind Motorradhelm, Verkleidung bei Karnevalsanlässen, berufliche Schutzmaßnahmen oder Vorkehrungen bei außerordentlicher Kälte.

Bei Zuwiderhandlung drohen laut dem Gesetz 150 Euro Geldbuße. Dieses sieht aber auch vor, dass an Stelle dieser Sanktion ein Bürgerkunde-Kurs absolviert werden kann, in dem namentlich über die rechtliche Gleichstellung von Mann und Frau sowie über die Trennung von Religion und Staat in der französischen Republik informiert werden soll.



Ich schätze, diesbezüglich wird Chinasky richtig vermuten.
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tridi
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Anmeldungsdatum: 21.06.2007
Beiträge: 7933

Beitrag(#1524129) Verfasst am: 23.08.2010, 11:02    Titel: Antworten mit Zitat

Noseman hat folgendes geschrieben:

Zitat:
In diesem von der Regierung ausgearbeiteten Gesetzestext ist weder von Schleier, noch von Niqab oder Burka die Rede. Verboten soll es inskünftig sein, aus welchen Beweggründen auch immer, in der Öffentlichkeit das Antlitz total zu verhüllen.


da wuerde mich jetzt aber echt interessieren, wie die franzoesische nationalversammlung so ein gesetz begruendet hat. (bzw. welche begruendung die antragsteller (regierung?) gegeben haben.)

sorge vor straftaten? (wie beim deutschen vermummungsverbot)
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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#1524135) Verfasst am: 23.08.2010, 11:13    Titel: Antworten mit Zitat

tridi hat folgendes geschrieben:

da wuerde mich jetzt aber echt interessieren, wie die franzoesische nationalversammlung so ein gesetz begruendet hat. (bzw. welche begruendung die antragsteller (regierung?) gegeben haben.)

sorge vor straftaten? (wie beim deutschen vermummungsverbot)


Im Gesetzestext selbst muss es ja nicht begründet werden. Da steht nur drin :

<<Niemand>> (Laut HAZ, 21.05.10)

Hier ist wohl auf juristische Sorgfalt geachtet worden.

Die Debatten im Parlament werden vermutlich aber ehrlicher, ohne Rechtsverdrehung abgelaufen sein.
Das es hier im Anstoß vorrangig um Frauenschleier geht, aber natürlich auch mitnahmeeffekte gegen andere Gruppen zum Tragen kommen, dürfte doch hoffentlich jedem Parlamentier und berichtenden Journalisten klar sein.
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tridi
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Anmeldungsdatum: 21.06.2007
Beiträge: 7933

Beitrag(#1524152) Verfasst am: 23.08.2010, 11:34    Titel: Antworten mit Zitat

Noseman hat folgendes geschrieben:

Im Gesetzestext selbst muss es ja nicht begründet werden. Da steht nur drin :

<<Niemand>> (Laut HAZ, 21.05.10)


ohne gesetzentwurf und entsprechenden antrag im parlament gibts zumindest in deutschland kein gesetz, und zu diesen gesetzentwuerfen gibts immer ne offizielle begruendung. und die wuerde mich in diesem fall durchaus interessieren.
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esme
lebt ohne schützende Gänsefüßchen.



Anmeldungsdatum: 12.06.2005
Beiträge: 5667

Beitrag(#1524164) Verfasst am: 23.08.2010, 11:46    Titel: Antworten mit Zitat

Der Text ist hier:

http://www.legifrance.gouv.fr/affichLoiPreparation.do;jsessionid=F20266801D7D0CB25B613B48DCE4C8C6.tpdjo15v_2?idDocument=JORFDOLE000022234691&type=contenu&id=2
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Gunkl über Intelligent Design:
Da hat sich die Kirche beim Rückzugsgefecht noch einmal grandios verstolpert und jetzt wollen sie auch noch Haltungsnoten für die argumentative Brez'n, die sie da gerissen haben.
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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#1524171) Verfasst am: 23.08.2010, 11:53    Titel: Antworten mit Zitat

Ist das was?



Ich kann kein Frz. aber da steht was von "Communique des Ministerrates" u.ä.; hört sich nach einer Begründung bzw. Presseerklärung an.
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esme
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Anmeldungsdatum: 12.06.2005
Beiträge: 5667

Beitrag(#1524192) Verfasst am: 23.08.2010, 12:23    Titel: Antworten mit Zitat

Rasche Übersetzung meinerseits:

Projet de loi

Gesetzesvorlage

Article 1er

Nul ne peut, dans l'espace public, porter une tenue destinée à dissimuler son visage.

Keiner darf im öffentlichen Raum eine Kleidung tragen, die dazu dient, das Gesicht zu verhüllen. [Interessante Formulierung.]

Article 2

I. - Pour l'application de l'article 1er, l'espace public est constitué des voies publiques ainsi que des lieux ouverts au public ou affectés à un service public.

Öffentlicher Raum ist im wesentlichen alles, was öffentlich zugänglich ist. [sehr umfassend]


II. - L'interdiction édictée à l'article 1er ne s'applique pas si la tenue est prescrite par une loi ou un règlement, si elle est autorisée pour protéger l'anonymat de l'intéressé, si elle est justifiée par des raisons médicales ou des motifs professionnels, ou si elle s'inscrit dans le cadre de fêtes ou de manifestations artistiques ou traditionnelles.

Ausnahmen: vorgeschriebene Kleidung [Motorradhelm], erlaubte Anonymisierung [Sicherheitskräfte bei Demos], medizinische oder berufliche Gründe, Feste, künstlerische und traditionnelle Kundgebungen

Article 3

La méconnaissance de l'interdiction édictée à l'article 1er est punie de l'amende prévue pour les contraventions de la deuxième classe.

Strafbar durch blahblah.

[Das sind die 150 Euro Verwaltungsstrafe]


L'obligation d'accomplir le stage de citoyenneté mentionné au 8° de l'article 131-16 du code pénal peut être prononcée en même temps ou à la place de la peine d'amende.

Statt der Geldstrafe oder zusätzlich kann die Person zu einem Staatsbürgerkurs geschickt werden. [Dieser Kurs scheint schon für was anderes zu existieren, ich bin dem Verweis aber nicht gefolgt.]

Article 4

Au chapitre V (« Des atteintes à la dignité de la personne ») du titre II du livre II du code pénal, il est créé une section 1 ter ainsi rédigée :

Im Kapitel "Angriffe auf die Würde der Person" wird das folgende hinzugefügt:

« Section 1 ter
« De l'instigation à dissimuler son visage

Anstiftung (?) zum Verbergen des Gesichts

« Art. 225-4-10. - Le fait, par menace, violence ou contrainte, abus de pouvoir ou abus d'autorité, d'imposer à une personne, en raison de son sexe, de dissimuler son visage est puni d'un an d'emprisonnement et de 15 000 € d'amende.

Die Handlung, durch Drohung, Gewalt oder Zwang, Machtmißbrauch oder Mißbrauch eines Abhängigkeitsverhältnisses (?), eine Person aufgrund ihres Geschlechts zu zwingen, das Gesicht zu verhüllen, wird durch ein Jahr Gefängnis und 15000 Euro bestraft. [Keine Ahnung zu bedingt oder nicht. Und ja, Mütter fallen in diese unpersönliche Formulierung selbstverständlich rein.]

Article 5

Les dispositions des articles 1er à 3 entrent en vigueur à l'expiration d'un délai de six mois suivant la promulgation de la présente loi.

Die ersten drei Artikel treten erst sechs Monate nach Bekanntgabe (oder Veröffentlichung oder Beschluß?) des Gesetzes in Kraft.


Article 6


La présente loi s'applique sur l'ensemble du territoire de la République.

Gilt in der ganzen Republik.

Article 7


Le Gouvernement remettra au Parlement un rapport sur l'application de la présente loi dix huit mois après sa publication. Ce rapport présentera les mesures d'accompagnement mises en œuvre par les pouvoirs publics ainsi que les difficultés rencontrées.

In 18 Monaten muss die Regierung dem Parlament Bericht erstatten, was es für Begleitmaßnahmen gegeben hat [erinnert mich an die Fristenlösung in Österreich] und was für Probleme aufgetreten sind.
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Ilmor
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Anmeldungsdatum: 13.12.2008
Beiträge: 7151

Beitrag(#1524217) Verfasst am: 23.08.2010, 12:45    Titel: Antworten mit Zitat

@esme

Danke für die Übersetzung.
Wobei ich mich Frage, warum Burka nicht unter traditionnelle Kundgebungen fällt.
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esme
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Anmeldungsdatum: 12.06.2005
Beiträge: 5667

Beitrag(#1524220) Verfasst am: 23.08.2010, 12:48    Titel: Antworten mit Zitat

Ilmor hat folgendes geschrieben:
@esme

Danke für die Übersetzung.
Wobei ich mich Frage, warum Burka nicht unter traditionnelle Kundgebungen fällt.


Dasselbe frage ich mich bei französischen vermummten Demonstranten (was meiner Meinung nach die zweite Zielgruppe des Gesetzes ist).
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tridi
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Anmeldungsdatum: 21.06.2007
Beiträge: 7933

Beitrag(#1524485) Verfasst am: 23.08.2010, 19:03    Titel: Antworten mit Zitat

esme hat folgendes geschrieben:
Der Text ist hier:

http://www.legifrance.gouv.fr/affichLoiPreparation.do;jsessionid=F20266801D7D0CB25B613B48DCE4C8C6.tpdjo15v_2?idDocument=JORFDOLE000022234691&type=contenu&id=2


danke dafuer. wenn man dann dem link unter der ueberschrift folgt (Retour au dossier législatif), kommt man auch schnell zu der begruendung des gesetzentwurfs (Exposé des motifs).

da wird - soweit ich das auf die schnelle verstehe - erstmal bezug genommen auf freiheit, gleichheit, bruederlichkeit als grundsaetze der franzoesischen republik, und man meint, dass diese vollverschleierungen dazu im widerspruch stehen. sie stuenden voellig im gegensatz zu den anforderungen des zusammenlebens in der franzoesischen gesellschaft. gegen das ideal der bruederlichkeit erfuelle die vollverschleierung nicht die minimalen anforderungen der zivilisation fuer soziale beziehungen.

(das nur so ungefaehr, ich muesste das nochmal in ruhe genauer lesen)

irgendwie haben die ein anderes freiheitsverstaendnis als ich. zur freiheit gehoert fuer mich insbesondere auch die freiheit, mit anderen leuten nicht interagieren zu muessen, jedenfalls dann, wenns keine notwendigkeit dazu gibt. also zB wenn ich einfach im park rumlaufe oder so. die aber betonen die bruederlichkeit und das zusammenleben und meinen, dabei sei so ne vollverschleierung halt hinderlich.

klar ist diese vollverschleierung hinderlich fuer normale kommunikation, und so wuerd ich die ja auch im gericht oder in der schule und so nicht akzeptieren. aber im gegensatz zu diesen franzosen, die die gesetzesbegruendung geschrieben haben, meine ich, in meiner freizeit auch die freiheit haben zu sollen, mit niemandem interagieren zu muessen, wenn ich nicht will, waehrend die diese interaktion, dieses zusammenleben wohl als meine pflicht ansehen - so scheint es mir - und so von mir verlangen, dass ich mich in der oeffentlichkeit niemals verschleiere.

anders gesagt verstehen die ihre bruederlichkeit wohl so, dass man in der oeffentlichkeit dauernd mit anderen sozial interagieren muss und deshalb keinen vollschleier tragen duerfe, waehrend ich zu meiner freiheit insbesondere das recht zaehle, in meiner freizeit mit niemandem sozial interagieren zu muessen und mich dabei kleiden zu koennen, wie ich will.

dass die vollverkleidung auch eine gefahr fuer die oeffentliche sicherheit sein kann, ist im uebrigen auch in der gesetzesbegruendung erwaehnt. ich denke mal, so hat man vermummte demonstranten gleich in einem aufwand mit erschlagen, ohne dass es ne grosse diskussion darum gibt, weil die oeffentlichkeit auf den fall der burkas konzentriert ist. so kann man das der oeffentlichkeit gleich mit unterschieben...

hinweis: meine wiedergaben der franzoesichsprachigen gesetzesbegruendungen in diesem posting sind etwas mit vorsicht zu geniessen; ich finde solche texte jedenfalls etwas schwiering und so gut ist mein franz auch nicht grade.
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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#1524490) Verfasst am: 23.08.2010, 19:08    Titel: Antworten mit Zitat

Das ist sehr interessant, denn das ist ja schon ein erheblicher Unterschied, fast diametraler Gegensatz zu Deutschland. Hier will jeder in Ruhe gelassen werde, wie man u.a. auch im Streetview-Thread zum Teil sehen kann. Auf Privatsphere wird sehr viel Wert gelegt.


So homogen ist die abendländische, westliche (und vermeintliche) Wertegemeinschaft denn wohl doch gar nicht.
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beachbernie
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Anmeldungsdatum: 16.04.2006
Beiträge: 45792
Wohnort: Haida Gwaii

Beitrag(#1524730) Verfasst am: 23.08.2010, 22:01    Titel: Antworten mit Zitat

Letum hat folgendes geschrieben:
Die Burka wird im Namen der individuellen Freiheit verteidigt.
Könnte glatt ein Sketch von Monty Python sein.
So wie der hier.

"Ich kämpfe, als Mann, für mein symbolisches Recht, Babys zubekommen !"

http://www.youtube.com/watch?v=F7MZUFSTE6k&feature=search

Demnächst: Besuch des SM-Darkroom zwecks Schmerztherapie.



Thema verfehlt. Es wird kein Kleidungsstueck verteidigt, sondern das Selbstbestimmungsrecht eines jeden Menschen selber zu bestimmen, was er oder sie anzieht!
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beachbernie
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Anmeldungsdatum: 16.04.2006
Beiträge: 45792
Wohnort: Haida Gwaii

Beitrag(#1524743) Verfasst am: 23.08.2010, 22:10    Titel: Antworten mit Zitat

Noseman hat folgendes geschrieben:
Den frz. Gesetzestext werde ich kaum finden, aber laut taz
scheint das Gesetz durchaus in allen Belangen neutral formuliert worden zu sein:

Zitat:
In diesem von der Regierung ausgearbeiteten Gesetzestext ist weder von Schleier, noch von Niqab oder Burka die Rede. Verboten soll es inskünftig sein, aus welchen Beweggründen auch immer, in der Öffentlichkeit das Antlitz total zu verhüllen. Ausgenommen davon sind Motorradhelm, Verkleidung bei Karnevalsanlässen, berufliche Schutzmaßnahmen oder Vorkehrungen bei außerordentlicher Kälte.

Bei Zuwiderhandlung drohen laut dem Gesetz 150 Euro Geldbuße. Dieses sieht aber auch vor, dass an Stelle dieser Sanktion ein Bürgerkunde-Kurs absolviert werden kann, in dem namentlich über die rechtliche Gleichstellung von Mann und Frau sowie über die Trennung von Religion und Staat in der französischen Republik informiert werden soll.




Ich schätze, diesbezüglich wird Chinasky richtig vermuten.



Das ist eine Scheinneutralitaet. Man macht die Regelung absichtlich so, dass sie recht gezielt nur auf die Zielgruppe passt. Falls zufaellig noch eine andere "falsche" Gruppe betroffen wird, dann wird wahrscheinlich eine weitere Ausnahme definiert werden. Welche sachbezogenen Gruende sind eigentlich vortstellbar weshalb eine Burkha verboten ist und ein Fasnachtsvollkostuem nicht? Was wenn sich wer zu Fasching mit 'ner Burkha verkleidet? Was wenn manche Muslima von ihrem Goettergatten zuhause das ganze Jahr eingesperrt und bloss zu Fasnacht als Muslima "verkleidet" auf die Strasse gelassen werden?

An diesem Schwachsinnsgesetz werden die Franzosen noch sehr viel Freude haben, prophezeie ich mal... Sehr glücklich
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Anmeldungsdatum: 17.11.2007
Beiträge: 2572

Beitrag(#1525973) Verfasst am: 25.08.2010, 16:56    Titel: Antworten mit Zitat

Letum hat folgendes geschrieben:
Die Burka wird im Namen der individuellen Freiheit verteidigt.
Könnte glatt ein Sketch von Monty Python sein.

Ja, das wundert mich auch immer wieder, wenn ich das alles hier lese. Cool
Die intolerante Unterdrückung von Frauen in Europa (!) soll aus falscher Toleranz nicht verhindert werden, weil man sich nicht sicher ist, ein solches Gesetz wirkungsvoll durchsetzen und die Situation solcher Frauen damit verbessern zu können ("dann dürfte sie vielleicht nicht mehr aus dem Haus"). Das kommt einer Kapitulation gleich. Gottseidank sehen das andere Europäer anders.
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tridi
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Anmeldungsdatum: 21.06.2007
Beiträge: 7933

Beitrag(#1526415) Verfasst am: 25.08.2010, 23:58    Titel: Antworten mit Zitat

Schlumpf hat folgendes geschrieben:
Letum hat folgendes geschrieben:
Die Burka wird im Namen der individuellen Freiheit verteidigt.
Könnte glatt ein Sketch von Monty Python sein.

Ja, das wundert mich auch immer wieder, wenn ich das alles hier lese. Cool
Die intolerante Unterdrückung von Frauen in Europa (!) soll aus falscher Toleranz nicht verhindert werden, weil man sich nicht sicher ist, ein solches Gesetz wirkungsvoll durchsetzen und die Situation solcher Frauen damit verbessern zu können ("dann dürfte sie vielleicht nicht mehr aus dem Haus"). Das kommt einer Kapitulation gleich. Gottseidank sehen das andere Europäer anders.


unfug.

die intolerante unterdrueckung von frauen in europa muss verhindert werden.

indem man die unterdruecker, also die maenner, die ihre frauen und/oder toechter unter die burka zwingen, dahin steckt, wo sie hingehoeren: hinter gitter naemlich.

falsch dagegen ist es, die frauen selber zu bestrafen.
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tridi
_____



Anmeldungsdatum: 21.06.2007
Beiträge: 7933

Beitrag(#1526447) Verfasst am: 26.08.2010, 00:29    Titel: Antworten mit Zitat

ich habe grade nochmal den noetigungsparagraphen angesehen. koennte sein, dass die strafandrohung (bis drei jahre oder geldstrafe) fuer den fall des unter-die-burka-zwingens wirklich zu harmlos ist.

wenn jemand diese strafe deutlich hochsetzen moechte (zB auf 2 jahre minimum), dann hat er mich auf seiner seite.

ich ueberleg grad schon, wie eine regelung im detail aussehen koennte. bei interesse werd ich meine gedanken dazu gern aufschreiben.
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Evilbert
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Beitrag(#1526552) Verfasst am: 26.08.2010, 04:24    Titel: Antworten mit Zitat

tridi hat folgendes geschrieben:
ich habe grade nochmal den noetigungsparagraphen angesehen. koennte sein, dass die strafandrohung (bis drei jahre oder geldstrafe) fuer den fall des unter-die-burka-zwingens wirklich zu harmlos ist.

wenn jemand diese strafe deutlich hochsetzen moechte (zB auf 2 jahre minimum), dann hat er mich auf seiner seite.

ich ueberleg grad schon, wie eine regelung im detail aussehen koennte. bei interesse werd ich meine gedanken dazu gern aufschreiben.


Es muß einen deutlichen Spielraum geben , weil "Zwang" extrem unterschiedlich sein kann.

Zwischen "dann hab ich Dich nicht mehr lieb" und "Ich vergewaltige Dich und dann verbrenne ich Dich und die Kinder; wie ich es schon bei den ältesten beiden gemacht habe" bestehen Unterschiede. Ich würde deswegen mitnichten die Mindeststrafe, sondern die mögliche Höchststrafe raufsetzen.
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beachbernie
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Beitrag(#1526567) Verfasst am: 26.08.2010, 07:58    Titel: Antworten mit Zitat

tridi hat folgendes geschrieben:
ich habe grade nochmal den noetigungsparagraphen angesehen. koennte sein, dass die strafandrohung (bis drei jahre oder geldstrafe) fuer den fall des unter-die-burka-zwingens wirklich zu harmlos ist.

wenn jemand diese strafe deutlich hochsetzen moechte (zB auf 2 jahre minimum), dann hat er mich auf seiner seite.

ich ueberleg grad schon, wie eine regelung im detail aussehen koennte. bei interesse werd ich meine gedanken dazu gern aufschreiben.



Das hielte ich auch fuer wesentlich vernuenftiger als die Frauen zu bestrafen.
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fwo
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Beitrag(#1526580) Verfasst am: 26.08.2010, 08:37    Titel: Antworten mit Zitat

beachbernie hat folgendes geschrieben:
tridi hat folgendes geschrieben:
ich habe grade nochmal den noetigungsparagraphen angesehen. koennte sein, dass die strafandrohung (bis drei jahre oder geldstrafe) fuer den fall des unter-die-burka-zwingens wirklich zu harmlos ist.

wenn jemand diese strafe deutlich hochsetzen moechte (zB auf 2 jahre minimum), dann hat er mich auf seiner seite.

ich ueberleg grad schon, wie eine regelung im detail aussehen koennte. bei interesse werd ich meine gedanken dazu gern aufschreiben.



Das hielte ich auch fuer wesentlich vernuenftiger als die Frauen zu bestrafen.

Wieso sollte man die überhaupt bestrafen?
Die sollte man wegen ihres Gehorsams, den die noch haben, im Gegenteil als Vorbild empfehlen. Duckund wech.

fwo
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Es gibt keinen Gott. Also: Jesus war nur ein Bankert und alle Propheten hatten einfach einen an der Waffel (wenn es sie überhaupt gab).
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Schlumpf
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Beiträge: 2572

Beitrag(#1526880) Verfasst am: 26.08.2010, 17:54    Titel: Antworten mit Zitat

[quote="tridi"] unfug.

Zitat:
die intolerante unterdrueckung von frauen in europa muss verhindert werden.

Ich meinte natürlich, dass die Unterdrückung nach Meinung einiger übertoleranter Freigeister nicht verhindert werden soll.
Zitat:
indem man die unterdruecker, also die maenner, die ihre frauen und/oder toechter unter die burka zwingen, dahin steckt, wo sie hingehoeren: hinter gitter naemlich.

Aber nur bei sturer Uneinsichtigkeit und wiederholtem Vergehen.
Zitat:
falsch dagegen ist es, die frauen selber zu bestrafen.

Dass wäre nicht falsch, wenn es diese Frau selbst ist, die Burka tragen will und nicht von anderen dazu gezwungen wird.

Diese Sache kann man natürlich nicht angehen wie ein Parkverbot. eine gute Vorgehensweise wäre z. B. folgende:
- Feststellen der Personalien der Vermummten.
- eine kompetente Person müßte die Familie der Verburkten aufsuchen und sie belehren, warum so ein Sackgefängnis in Europa unerwünscht ist usw.
- Ermitteln, wer die Verburkung will oder erzwingt.
- Verwarnung an die Verburkte und deren Eltern
- Bei Wiederholung des Vergehens den oder die Uneinsichtige(n) bestrafen.
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