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Wolf registrierter User
Anmeldungsdatum: 23.08.2004 Beiträge: 16610
Wohnort: Zuhause
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York Schottischer Schwarzwälder
Anmeldungsdatum: 04.02.2009 Beiträge: 2181
Wohnort: Republik Baden
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(#1465415) Verfasst am: 26.04.2010, 19:27 Titel: |
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Wohnst du auch in solch einem Haus:
Zitat: | Im vorliegenden Fall aus Berlin hatten die klagenden Schwiegereltern im April 1996 - als die Trauung schon geplant war - 58.000 Mark (rund 29.600 Euro) auf das Konto des künftigen Schwiegersohnes überwiesen. Damit finanzierte dieser zu einem Teil den Kauf einer zwei Monate zuvor ersteigerten, rund 300.000 Mark teuren Eigentumswohnung. Im Juni 1997 heiratete er die Tochter der Kläger, mit der er zuvor sieben Jahre lang unehelich zusammengelebt hatte. Inzwischen ist die Ehe jedoch rechtskräftig geschieden, weshalb die Schwiegereltern nun die überwiesene Summe von 58.000 Mark von ihrem Ex-Schwiegersohn zurückfordern. Er ist bis heute alleiniger Eigentümer der Wohnung. |
http://www.tagesschau.de/inland/bghurteil108.html
_________________ Hark, when the night is falling, hear, hear, the pipes are calling ...
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beachbernie male Person of Age and without Color
Anmeldungsdatum: 16.04.2006 Beiträge: 45792
Wohnort: Haida Gwaii
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(#1465445) Verfasst am: 26.04.2010, 21:25 Titel: |
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Fuer mich ist die Sache recht einfach: Wird die Schenkung gemacht um dem jungen Paar einen guten Start zu geben und die Ehe kommt nicht zustande, dann kann sie prinzipiell rueckgaengig gemacht werden, weil es eine bedingte Schenkung war und die Bedingung nicht erfuellt wurde. Erfolgte die Heirat und die Ehe wird nach ein paar Jahren geschieden: Pech gehabt! (Ausser wenn nachgewiesen werden kann, dass die Ehe nur zum Schein eingegangen wurde um sich das Geschenk zu erschleichen und nie ernst gemeint war, was allerdings recht schwierig zu beweisen sein duerfte)
Ein Eheversprechen ist nicht gleichbedeutend mit einer Garantie fuer einen dauerhaften Erfolg der Ehe! Die kann eigentlich niemand geben.
_________________ Defund the gender police!!
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esme lebt ohne schützende Gänsefüßchen.
Anmeldungsdatum: 12.06.2005 Beiträge: 5667
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(#1465510) Verfasst am: 26.04.2010, 23:27 Titel: |
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Ich würde bei der bedingten Schenkung dann schon eher die Bedingung machen, dass mein Kind auch als Eigentümer/in eingetragen ist. Ob sie heiraten, ist doch vollkommen blunzn.
_________________ Gunkl über Intelligent Design:
Da hat sich die Kirche beim Rückzugsgefecht noch einmal grandios verstolpert und jetzt wollen sie auch noch Haltungsnoten für die argumentative Brez'n, die sie da gerissen haben.
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beachbernie male Person of Age and without Color
Anmeldungsdatum: 16.04.2006 Beiträge: 45792
Wohnort: Haida Gwaii
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(#1465511) Verfasst am: 26.04.2010, 23:30 Titel: |
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esme hat folgendes geschrieben: | Ich würde bei der bedingten Schenkung dann schon eher die Bedingung machen, dass mein Kind auch als Eigentümer/in eingetragen ist. Ob sie heiraten, ist doch vollkommen blunzn. |
Damit ersparst Du Dir in der Tat solchen Aerger.
_________________ Defund the gender police!!
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E.M. registrierter User
Anmeldungsdatum: 23.02.2010 Beiträge: 48
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(#1466099) Verfasst am: 28.04.2010, 21:45 Titel: |
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Zivilehe einfach abschaffen, dann gäbe es solche Probleme gar nicht mehr.
Hätte meines Erachtens nur Vorteile. Alle rechtlichen Konsequenzen der Ehe lehne ich ab oder könnte man besser lösen:
Namensrecht sollte man liberalisieren wie die Briten es auch tun: http://de.wikipedia.org/wiki/Namensrecht#Vereinigtes_K.C3.B6nigreich
Dann braucht es keinen Ehenamen mehr.
Ehegattensplitting sollte man abschaffen. Subventioniert nur die Alleinverdienerehe und bringt den Nichtverdiener (meist die Frau) in wirtschaftliche Abhängigkeit zum Verdiener, so dass eine Scheidung für sie häufig einen sozialen Abstieg bedeutet. Ich habe nichts gegen Kindergeld, aber das ist ja auch nicht an die Ehe gebunden.
Eheliche Fürsorgepflicht sollte man auch abschaffen. Wenn die Eheleute keine Steuervorteile mehr haben, sollen sie auch keine Nachteile haben. Außerdem gäbe es dann keinen Schwachsinn wie Bedarfsgemeinschaften mehr. Wo arbeitssuchende Menschen, die in einem Haushalt mit Arbeitstätigen wohnen keine Sozialhilfe bekommen, aber auch kein Recht auf Geld vom anderen haben.
Aufenthaltsgenehmigungen für Ehepartner lehne ich auch ab:
Zum einen finde ich sollte man nicht von zwei Menschen erwarten, dass sie heiraten nur damit sie zusammenleben können. 2 EU-Bürgern gesteht man ja auch zu, dass sie erst einmal zusammenleben können um zu sehen, ob es klappt und dann wenn sie wollen heiraten.
Außerdem wurde in dem Fall: http://www.spiegel.de/panorama/0,1518,294227,00.html auch ein Aufenthaltsrecht ausgesprochen, obwohl nach deutschem Recht keine Ehe bestand. Warum reicht das reine Zusammenleben also nicht immer für den Aufenthalt?
Weiterhin finde ich Scheinehen ziemlich doof. Es gibt zwar keine genaue Definition was zu einer ehelichen Lebensgemeinschaft dazugehört (gemeinsame Betten, Treue oder gemeinsamer Sex jedenfalls nicht), trotzdem bestraft man es, wenn Leute eine Ehe eingehn ohne eine solche Gemeinschaft zu gründen.
Im Adoptionsrecht ist es auch heute schon erlaubt, dass Einzelpersonen Kinder adoptieren dürfen. Außerdem gibt es doch wohl auch genügend andere Kriterien, die man heranziehen kann um zu beurteilen, ob eine Partnerschaft stabil ist und die Stiefeltern gut zu dem Kind sein werden.
Bei der heutigen Scheidungsrate stellt sich für mich überhaupt die Frage, ob die Ehe Zeichen einer stabilen Partnerschaft ist.
Das Schweigerecht vor Gericht gilt auch für Verlobte und ein Verlöbnis muss auch nicht "amtlich beglaubigt" sein. Warum also die Ehe?
Für das Erbrecht gibt es Testamente.
Und wer unbedingt in einer Güter- oder Zugewinngemeinschaft leben möchte soll einen entsprechenden privatrechtlichen Vertrag schließen.
Wer kirchlich heiraten möchte soll das tun, darf man inzwischen ja eh ohne standesamtliche Trauung. Ist Sache der jeweiligen Kirche, finde ich. Juristiche Konsequenzen hat es eh keine.
Hoffe habe keine wichtigen rechtlichen Konsequenzen der Ehe vergessen, aber seh echt keinen Grund mehr für das Beibehalten von Standesämtern und Scheidungsgerichten.
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