Freigeisterhaus Foren-Übersicht
 FAQFAQ   SuchenSuchen   MitgliederlisteMitgliederliste   NutzungsbedingungenNutzungsbedingungen   BenutzergruppenBenutzergruppen   LinksLinks   RegistrierenRegistrieren 
 ProfilProfil   Einloggen, um private Nachrichten zu lesenEinloggen, um private Nachrichten zu lesen   LoginLogin 

Polizeiaktionen - Rechtliche Grundlage

 
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen   Drucker freundliche Ansicht    Freigeisterhaus Foren-Übersicht -> Politik und Geschichte
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
mondkalbnatur
links-grün versiffte Kampflesbe



Anmeldungsdatum: 29.08.2010
Beiträge: 495
Wohnort: Wien/Paderborn

Beitrag(#1746624) Verfasst am: 21.04.2012, 12:29    Titel: Polizeiaktionen - Rechtliche Grundlage Antworten mit Zitat

Ich suche Informationen zur Rechtlichen Grundlage von Polizeiaktionen insbesondere in Hinblick auf die Aktionen der Special Forces (in Wien gerade die WEGA) und deren Legitimation in öffentlichen Einrichtungen.

Auslöser: Besetzung des Audimax Wien. Beamte der WEGA stürmten den Saal, sprachen durch ein Megaphon und wollten nach mehrmaliger Bitte nicht wiederholen (es lief noch Musik während sie vorlasen). Sieben Minuten nach erscheinen des Militärs wurde der Saal abgeriegelt und die Studenten, welche es noch nicht geschafft hatten, sich davonzumachen wurden festgehalten und datentechnisch aufgenommen. Zum Teil wurden Studenten, die bereits den Saal verlassen hatten (freiwillig gegangen sind!) zurück in die Uni gezerrt.

Meine Fragen: Muss den Studenten nicht eine halbe Stunde Zeit gegeben werden, in denen ihnen die Möglichkeit gegeben wird, von selbst den Raum zu verlassen?

Ab wann dürfen Einsatzkräfte eigentlich in die Universität?

Wie groß ist die Chance einer Klage wegen Freiheitsberaubung seitens der Demonstranten?

Wo werde ich von offizieller Seite über meine Rechte bei Polizeieinsätzen aufgeklärt ?
(Oder gibts da immer nur kleine Flyer von linken Gruppen?)

Ein Polizist/Soldat wollte, vor laufender Kamera, von etwa 30 Studenten umkreist, nicht seine Dienstnummer herausgeben mit der Begründung, er habe eine Polizeiuniform an und das reiche. Genausowenig haben wir den Namen des Einsatzleiters genannt bekommen.


Hier hat doch sicher jemand Erfahrung damit...
_________________
Kennste einen, kennste alle.


Zuletzt bearbeitet von mondkalbnatur am 21.04.2012, 14:21, insgesamt einmal bearbeitet
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden ICQ-Nummer
fwo
Caterpillar D9



Anmeldungsdatum: 05.02.2008
Beiträge: 26444
Wohnort: im Speckgürtel

Beitrag(#1746651) Verfasst am: 21.04.2012, 14:08    Titel: Antworten mit Zitat

Ich bezweifle, dass es da eine ganz allgemeine Auskunft geben kann. Das ganze fand innerhalb eines Gebäudes statt - wichtig ist es hier zu wissen, wie der besondere Auftrag des Hausherren - das sollte der Präsident der Uni oder zumindest des Fachbereiches sein - an die Polizei lautete. Im Zweifelsfall würde ich also erstmal den um Auskunft bitten.

Ansonsten ist es so, dass die Uniform den Polizisten zwar als jemanden mit besonderen Rechten ausweist, dass ihn dies aber nicht davon entbindet, sich im Bedarfsfall - ein Beschwerdewunsch ist so ein Bedarfsfall - persönlich auszuweisen. Diese Möglichkeit einer anschließenden Überprüfung einer Maßnahme mag dem Beamten vielleicht nicht besonders willkomen sein, ist aber eines der Kennzeichen eines Rechtsstaates.

Disclaimer: Diese Antwort ist die Antwort eines interessierten Laien - sie geschieht ohne Gewähr. zwinkern

Gegenfrage: Ihr habt doch bestimmt Studentenorganisationen bzw. soetwas wie eine verfasste Studentenschaft, wo ihr eine kostenlose Rechtsberatung beklommen könnt?

fwo
_________________
Ich glaube an die Existenz der Welt in der ich lebe.

The skills you use to produce the right answer are exactly the same skills you use to evaluate the answer. Isso.

Es gibt keinen Gott. Also: Jesus war nur ein Bankert und alle Propheten hatten einfach einen an der Waffel (wenn es sie überhaupt gab).
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
mondkalbnatur
links-grün versiffte Kampflesbe



Anmeldungsdatum: 29.08.2010
Beiträge: 495
Wohnort: Wien/Paderborn

Beitrag(#1746673) Verfasst am: 21.04.2012, 15:27    Titel: Antworten mit Zitat

fwo hat folgendes geschrieben:
Ich bezweifle, dass es da eine ganz allgemeine Auskunft geben kann. Das ganze fand innerhalb eines Gebäudes statt - wichtig ist es hier zu wissen, wie der besondere Auftrag des Hausherren - das sollte der Präsident der Uni oder zumindest des Fachbereiches sein - an die Polizei lautete. Im Zweifelsfall würde ich also erstmal den um Auskunft bitten.

[...]

Gegenfrage: Ihr habt doch bestimmt Studentenorganisationen bzw. soetwas wie eine verfasste Studentenschaft, wo ihr eine kostenlose Rechtsberatung beklommen könnt?

fwo


also meiner Information nach dürfen die erst rein, wenn das rektorat sie dazu aufträgt (geschah zu dessen pein).

zur gegenfrage: ja, die rechtsberatung findet bald statt. allerdings würde ich gerne das ganze von "offizieller" seite im voraus wissen. also ich erwarte einfach irgendeine information dessen auf einer z.B. deutschen oder österreichischen regierungsseite - also irgendwas hinsichtlich des rechts des protestanten äh protestierenden bei demonstrationen etc. .... muss es doch eigentlich geben, denn die polizei sollte sich ihre rechte ja nicht vor oder während des einsatzes ausdenken.....
_________________
Kennste einen, kennste alle.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden ICQ-Nummer
fwo
Caterpillar D9



Anmeldungsdatum: 05.02.2008
Beiträge: 26444
Wohnort: im Speckgürtel

Beitrag(#1746705) Verfasst am: 21.04.2012, 17:08    Titel: Antworten mit Zitat

Das war keine öffentliche Demo irgendwo auf der Straße, sondern fand in einer Einrichtung statt und wurde vom Hausherren offensichtlich als Hausfriedensbruch gewertet, sonst hätte er die Polizei kaum rufen können. Ich bezweifle also ersteinmal, ob bei deinen Fragen das Demonstrationsrecht überhaupt zur Anwendung kommen kann. D.h. so wie ich es verstehe, lag hier bei der Polizei mindestens der Verdacht eines Vergehens? vor, so dass sie zur Fesstellung der Personalien jeden Einzelnen im Zweifelsfall sogar hätten für 24 h mitnehmen können. Aber Zweifel sind immer gut.

So sind sie, die Juristen - nie einer da, wenn man einen braucht. zwinkern

fwo
_________________
Ich glaube an die Existenz der Welt in der ich lebe.

The skills you use to produce the right answer are exactly the same skills you use to evaluate the answer. Isso.

Es gibt keinen Gott. Also: Jesus war nur ein Bankert und alle Propheten hatten einfach einen an der Waffel (wenn es sie überhaupt gab).
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge der letzten Zeit anzeigen:   
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen   Drucker freundliche Ansicht    Freigeisterhaus Foren-Übersicht -> Politik und Geschichte Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehe zu:  
Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.



Impressum & Datenschutz


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group