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mondkalbnatur links-grün versiffte Kampflesbe
Anmeldungsdatum: 29.08.2010 Beiträge: 495
Wohnort: Wien/Paderborn
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(#1746624) Verfasst am: 21.04.2012, 12:29 Titel: Polizeiaktionen - Rechtliche Grundlage |
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Ich suche Informationen zur Rechtlichen Grundlage von Polizeiaktionen insbesondere in Hinblick auf die Aktionen der Special Forces (in Wien gerade die WEGA) und deren Legitimation in öffentlichen Einrichtungen.
Auslöser: Besetzung des Audimax Wien. Beamte der WEGA stürmten den Saal, sprachen durch ein Megaphon und wollten nach mehrmaliger Bitte nicht wiederholen (es lief noch Musik während sie vorlasen). Sieben Minuten nach erscheinen des Militärs wurde der Saal abgeriegelt und die Studenten, welche es noch nicht geschafft hatten, sich davonzumachen wurden festgehalten und datentechnisch aufgenommen. Zum Teil wurden Studenten, die bereits den Saal verlassen hatten (freiwillig gegangen sind!) zurück in die Uni gezerrt.
Meine Fragen: Muss den Studenten nicht eine halbe Stunde Zeit gegeben werden, in denen ihnen die Möglichkeit gegeben wird, von selbst den Raum zu verlassen?
Ab wann dürfen Einsatzkräfte eigentlich in die Universität?
Wie groß ist die Chance einer Klage wegen Freiheitsberaubung seitens der Demonstranten?
Wo werde ich von offizieller Seite über meine Rechte bei Polizeieinsätzen aufgeklärt ?
(Oder gibts da immer nur kleine Flyer von linken Gruppen?)
Ein Polizist/Soldat wollte, vor laufender Kamera, von etwa 30 Studenten umkreist, nicht seine Dienstnummer herausgeben mit der Begründung, er habe eine Polizeiuniform an und das reiche. Genausowenig haben wir den Namen des Einsatzleiters genannt bekommen.
Hier hat doch sicher jemand Erfahrung damit...
_________________ Kennste einen, kennste alle.
Zuletzt bearbeitet von mondkalbnatur am 21.04.2012, 14:21, insgesamt einmal bearbeitet |
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fwo Caterpillar D9
Anmeldungsdatum: 05.02.2008 Beiträge: 26444
Wohnort: im Speckgürtel
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(#1746651) Verfasst am: 21.04.2012, 14:08 Titel: |
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Ich bezweifle, dass es da eine ganz allgemeine Auskunft geben kann. Das ganze fand innerhalb eines Gebäudes statt - wichtig ist es hier zu wissen, wie der besondere Auftrag des Hausherren - das sollte der Präsident der Uni oder zumindest des Fachbereiches sein - an die Polizei lautete. Im Zweifelsfall würde ich also erstmal den um Auskunft bitten.
Ansonsten ist es so, dass die Uniform den Polizisten zwar als jemanden mit besonderen Rechten ausweist, dass ihn dies aber nicht davon entbindet, sich im Bedarfsfall - ein Beschwerdewunsch ist so ein Bedarfsfall - persönlich auszuweisen. Diese Möglichkeit einer anschließenden Überprüfung einer Maßnahme mag dem Beamten vielleicht nicht besonders willkomen sein, ist aber eines der Kennzeichen eines Rechtsstaates.
Disclaimer: Diese Antwort ist die Antwort eines interessierten Laien - sie geschieht ohne Gewähr.
Gegenfrage: Ihr habt doch bestimmt Studentenorganisationen bzw. soetwas wie eine verfasste Studentenschaft, wo ihr eine kostenlose Rechtsberatung beklommen könnt?
fwo
_________________ Ich glaube an die Existenz der Welt in der ich lebe.
The skills you use to produce the right answer are exactly the same skills you use to evaluate the answer. Isso.
Es gibt keinen Gott. Also: Jesus war nur ein Bankert und alle Propheten hatten einfach einen an der Waffel (wenn es sie überhaupt gab).
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mondkalbnatur links-grün versiffte Kampflesbe
Anmeldungsdatum: 29.08.2010 Beiträge: 495
Wohnort: Wien/Paderborn
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(#1746673) Verfasst am: 21.04.2012, 15:27 Titel: |
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fwo hat folgendes geschrieben: | Ich bezweifle, dass es da eine ganz allgemeine Auskunft geben kann. Das ganze fand innerhalb eines Gebäudes statt - wichtig ist es hier zu wissen, wie der besondere Auftrag des Hausherren - das sollte der Präsident der Uni oder zumindest des Fachbereiches sein - an die Polizei lautete. Im Zweifelsfall würde ich also erstmal den um Auskunft bitten.
[...]
Gegenfrage: Ihr habt doch bestimmt Studentenorganisationen bzw. soetwas wie eine verfasste Studentenschaft, wo ihr eine kostenlose Rechtsberatung beklommen könnt?
fwo |
also meiner Information nach dürfen die erst rein, wenn das rektorat sie dazu aufträgt (geschah zu dessen pein).
zur gegenfrage: ja, die rechtsberatung findet bald statt. allerdings würde ich gerne das ganze von "offizieller" seite im voraus wissen. also ich erwarte einfach irgendeine information dessen auf einer z.B. deutschen oder österreichischen regierungsseite - also irgendwas hinsichtlich des rechts des protestanten äh protestierenden bei demonstrationen etc. .... muss es doch eigentlich geben, denn die polizei sollte sich ihre rechte ja nicht vor oder während des einsatzes ausdenken.....
_________________ Kennste einen, kennste alle.
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fwo Caterpillar D9
Anmeldungsdatum: 05.02.2008 Beiträge: 26444
Wohnort: im Speckgürtel
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(#1746705) Verfasst am: 21.04.2012, 17:08 Titel: |
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Das war keine öffentliche Demo irgendwo auf der Straße, sondern fand in einer Einrichtung statt und wurde vom Hausherren offensichtlich als Hausfriedensbruch gewertet, sonst hätte er die Polizei kaum rufen können. Ich bezweifle also ersteinmal, ob bei deinen Fragen das Demonstrationsrecht überhaupt zur Anwendung kommen kann. D.h. so wie ich es verstehe, lag hier bei der Polizei mindestens der Verdacht eines Vergehens? vor, so dass sie zur Fesstellung der Personalien jeden Einzelnen im Zweifelsfall sogar hätten für 24 h mitnehmen können. Aber Zweifel sind immer gut.
So sind sie, die Juristen - nie einer da, wenn man einen braucht.
fwo
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