Freigeisterhaus Foren-Übersicht
 FAQFAQ   SuchenSuchen   MitgliederlisteMitgliederliste   NutzungsbedingungenNutzungsbedingungen   BenutzergruppenBenutzergruppen   LinksLinks   RegistrierenRegistrieren 
 ProfilProfil   Einloggen, um private Nachrichten zu lesenEinloggen, um private Nachrichten zu lesen   LoginLogin 

Tauss erstinstanzlich verurteilt

 
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen   Drucker freundliche Ansicht    Freigeisterhaus Foren-Übersicht -> Politik und Geschichte
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
jagy
Herb Derpington III.



Anmeldungsdatum: 26.11.2006
Beiträge: 7275

Beitrag(#1477463) Verfasst am: 28.05.2010, 15:14    Titel: Tauss erstinstanzlich verurteilt Antworten mit Zitat

Jörg Tauss wurde heute erstinstanzlich verurteilt.

In den meisten Meldungen klingt es so, als hätte ihm das Gericht nicht nur ein privates, sondern damit auch ein sexuelles Interesse unterstellt:

Statt vieler nur spon, ein Artikel mit geradezu widerwärtigem Spin:
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,697300,00.html
Zitat:
Die Kammer sah es am Freitag als erwiesen an, dass sich der 56-Jährige kinderpornografisches Material aus privatem Interesse beschafft hat.

Zitat:
Staatsanwältin Stephanie Egerer-Uhrig ließ von Anfang an keinen Zweifel daran, dass sie die Erklärungen Tauss', er habe nicht aus pädophilem Interesse, sondern als politischer Aufklärer in der Szene recherchiert, für nicht mehr als eine "Schutzbehauptung" hält. Stringent hat sie in ihrer Argumentation vor Gericht die Widersprüche in den Aussagen des kinderlos verheirateten 56-Jährigen gezeigt.


In vielen anderen Medien kamen auch Formulierungen wie
http://www.swr.de/nachrichten/bw/-/id=1622/nid=1622/did=6398466/11euk0j/index.html
Zitat:
Das Gericht entsprach weitgehend der Forderung der Staatsanwaltschaft

was doch nur sagen kann, das Gericht nehme sexuelles Interesse an.

Tauss selbst tweetete hingegen:
Zitat:
Landgericht bestätigt mir ausdrücklich, kein sexuelles Interesse an Kipo zu haben. Dennoch 1 Jahr 3 Monate wg Strafbarkeit des Besitzes...

http://twitter.com/tauss/status/14901800292

Auffschluss wird letztlich die Urteilsbegründung geben, wenn sei veröffentlicht ist. Ich halte es aber für sehr gut möglich, dass das Gericht mit "privatem Interesse" schlicht nur meinte, dass Abs. 5 des 184b StGB nicht erfüllt war:
Zitat:
Die Absätze 2 und 4 gelten nicht für Handlungen, die ausschließlich der Erfüllung rechtmäßiger dienstlicher oder beruflicher Pflichten dienen.


Das deckt sich mit einem Zitat, dass in den deutschen Medien komischerweise nicht genannt wird:

http://futurezone.orf.at/stories/1649040/
Zitat:
Es gelten die gleichen Befugnisse für alle Abgeordneten. Diese Statusgleichheit verbietet Sonderrechte für einzelne Abgeordnete", sagte Scholl. "Der Angeklagte wusste, dass das, was er tat, verboten war und dass für ihn keine Ausnahme galt

Dies spricht schon eher dafür, dass mit privatem Interesse schlicht das Nichteingreifen des 184b V StGB gemeint war.

Nunja, die Urteilsbegründung wird es zeigen.
_________________
INGLIP HAS BEEN SUMMONED - IT HAS BEGUN!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
jagy
Herb Derpington III.



Anmeldungsdatum: 26.11.2006
Beiträge: 7275

Beitrag(#1477506) Verfasst am: 28.05.2010, 17:06    Titel: Antworten mit Zitat

Aus der Presseerklärung des LG Ka:

Zitat:
Die Kammer hat allerdings nicht festgestellt, dass der Angeklagte die Taten aufgrund eines sexuellen Interesses begangen hat; dies war für die Tatbestandsverwirklichung auch nicht erforderlich.

http://www.landgericht-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1254838/index.html?ROOT=1160451
_________________
INGLIP HAS BEEN SUMMONED - IT HAS BEGUN!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Heike J
registrierter User



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26284

Beitrag(#1477515) Verfasst am: 28.05.2010, 17:22    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Dies spricht schon eher dafür, dass mit privatem Interesse schlicht das Nichteingreifen des 184b V StGB gemeint war.


Die Interpretation ginge aber davon aus, dass der Grund der Betätigung zumindest mit seinem Mandat zu tun hätte, nur dass Abgeordnete nicht unter den Paragraphen falllen.

Das Landgericht jedoch meint:

"Darüber hinaus war die Kammer nach einer Gesamtschau der maßgeblichen Umstände davon überzeugt, dass der Angeklagte nicht aus Gründen der ordnungsgemäßen Erfüllung seines Mandats „recherchiert“ hat, sondern aus privaten Gründen virtuell in der Kinderporno-Szene unterwegs war."

http://www.landgericht-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1254838/index.html?ROOT=1160451
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
jagy
Herb Derpington III.



Anmeldungsdatum: 26.11.2006
Beiträge: 7275

Beitrag(#1477520) Verfasst am: 28.05.2010, 17:35    Titel: Antworten mit Zitat

Heike J hat folgendes geschrieben:
Zitat:
Dies spricht schon eher dafür, dass mit privatem Interesse schlicht das Nichteingreifen des 184b V StGB gemeint war.


Die Interpretation ginge aber davon aus, dass der Grund der Betätigung zumindest mit seinem Mandat zu tun hätte, nur dass Abgeordnete nicht unter den Paragraphen falllen.

Das Landgericht jedoch meint:

"Darüber hinaus war die Kammer nach einer Gesamtschau der maßgeblichen Umstände davon überzeugt, dass der Angeklagte nicht aus Gründen der ordnungsgemäßen Erfüllung seines Mandats „recherchiert“ hat, sondern aus privaten Gründen virtuell in der Kinderporno-Szene unterwegs war."

http://www.landgericht-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1254838/index.html?ROOT=1160451


Es meint aber auch, etwas widersprüchlich wohl:
Zitat:

Nach Auffassung der Kammer war die Vorschrift des § 184b Abs. 5 StGB, die zur Straflosigkeit von Verhaltensweisen wie den angeklagten führt, wenn die Handlungen der Erfüllung dienstlicher oder beruflicher Pflichten dienen, im vorliegenden Fall schon deshalb nicht anwendbar, weil ein Bundestagsabgeordneter nicht zu dem durch die Vorschrift privilegierten Personenkreis zu zählen ist


Und
Zitat:
aus Gründen der ordnungsgemäßen Erfüllung seines Mandats

kann auch so zu verstehen sein, dass Privatermittlungen a priori eben nicht zur ordnungsgemäßen Erfüllung des Mandats eines MDB gehören und deswegen nur Privatinteresse sein können.

Ich weiß nicht mehr, wo ich es gelesen habe, aber das LG scheint der Auffassung zu sein, dass sich die Rechte eines Abgeordneten in dieser Hinsicht auf das parlamentarische Fragerecht beschränken.
Was natürlich gerade dann geradezu lächerlich ist, wenn die Meinung der Regierung gerade bezweifelt wird - man wird sich ja noch erinnern können, was für man-muss-schon-sagen Lügen von Zensursula&Co. kamen.
_________________
INGLIP HAS BEEN SUMMONED - IT HAS BEGUN!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Heike J
registrierter User



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26284

Beitrag(#1477526) Verfasst am: 28.05.2010, 17:47    Titel: Antworten mit Zitat

Habe das Landgericht so verstanden:

Der Paragraph ist sowieso nicht anwendbar, weil Abgeordnete nicht darunter fallen, selbst wenn er als Abgeordneter ermittelt hätte.

Darüber hinaus hat er aber auch gar nicht als Abgeordneter, sondern aus privaten Gründen ermittelt.

...

Zumindest hat er wohl die Recherche aus beruflichen Gründen z.B. durch Dokumentation nicht belegen können.

Ich weiß ja nicht, wie ein Abgeordneter arbeitet, aber üblicherweise muss man bei Projekten im Job alles dokumentieren.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Heike J
registrierter User



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26284

Beitrag(#1477540) Verfasst am: 28.05.2010, 18:12    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
kann auch so zu verstehen sein, dass Privatermittlungen


Das Landgericht führt in seiner Presseerklärung auch auf, warum sie eben nicht von Ermittlungen ausgehen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
goatmountain
auf eigenen Wunsch deaktiviert



Anmeldungsdatum: 10.10.2009
Beiträge: 2810

Beitrag(#1477565) Verfasst am: 28.05.2010, 19:22    Titel: Antworten mit Zitat

hat der "gute mann" einen auftrag seiner partei gehabt in dem milieu zu recherchieren?
ich glaube nicht. ist er vielleicht kriminalbeamter, der diesen perversen auf der spur ist? nein!
alle seine erklaerungsversuche sind b******tt. das schwein soll froh sein, dass er nicht in den knast muss, dort sind leute seiner art die letzten in der hierachie.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
jagy
Herb Derpington III.



Anmeldungsdatum: 26.11.2006
Beiträge: 7275

Beitrag(#1477572) Verfasst am: 28.05.2010, 19:36    Titel: Antworten mit Zitat

Heike J hat folgendes geschrieben:
Zitat:
kann auch so zu verstehen sein, dass Privatermittlungen


Das Landgericht führt in seiner Presseerklärung auch auf, warum sie eben nicht von Ermittlungen ausgehen.


so wie diese?
Zitat:
dass die Erkenntnisse, die der Angeklagte angeblich erst gewinnen wollte, bereits vorlagen


Gerade lese ich:
Zitat:
Das Internet und die verwandten Netze sind die wohl bedeutendsten Handelsplätze für Kinderpornographie.

http://www.faz.net/s/Rub7FC5BF30C45B402F96E964EF8CE790E1/Doc~E24E45B39221A4052BD9B0CFAABF2133E~ATpl~Ecommon~Scontent.html

Anscheinend haben sich die Erkenntnisse bis heute doch nicht rumgesprochen, etwa zu der F.A.Z., die, sollte man doch meinen, da sie über das Thema berichtet, sich dazu informiert hat?
_________________
INGLIP HAS BEEN SUMMONED - IT HAS BEGUN!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
jagy
Herb Derpington III.



Anmeldungsdatum: 26.11.2006
Beiträge: 7275

Beitrag(#1477575) Verfasst am: 28.05.2010, 19:42    Titel: Antworten mit Zitat

goatmountain hat folgendes geschrieben:
hat der "gute mann" einen auftrag seiner partei gehabt in dem milieu zu recherchieren?
ich glaube nicht.

Da der "gute Mann" Abgeordneter war und nur seinem Gewissen verpflichtet ist, braucht er keine "Aufträge" seiner Partei, um sich zu informieren - unabhängig davon, ob man die Wege der Informationsbeschaffung befürwortet.
Was ist das freie Mandat bitte schön noch wert, wenn sich ein Abgeordneter nur mit den Themen beschäftigen darf, mit denen er von der Partei beauftragt worden ist?
Zitat:
ist er vielleicht kriminalbeamter, der diesen perversen auf der spur ist? nein!

Und? Sind Journalisten, Whistleblower, investigative Reporter Kriminalbeamte, die etwas auf der Spur sind? Nein!
Und wenn gerade die Kriminalbeamten im Verdacht sind, schon fast Falschinformationen in der Öffentlichkeit zu streuen, etwas dass auch heute noch das Internet der häufigste Weg für die Verbreitung von Kipo sei, um etwa Gesetze zu unterstützen, die ihnen mehr rechtliche Befugnisse bringen?
Zitat:
alle seine erklaerungsversuche sind b******tt.

Kann man von Deinen Begründungen auch sagen.
Zitat:
das schwein soll froh sein, dass er nicht in den knast muss, dort sind leute seiner art die letzten in der hierachie.

Das ist allerdings ein sachliches Argument... Mit den Augen rollen
_________________
INGLIP HAS BEEN SUMMONED - IT HAS BEGUN!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Argeleb
Misanthropischer Humanist



Anmeldungsdatum: 02.01.2010
Beiträge: 2056

Beitrag(#1477580) Verfasst am: 28.05.2010, 19:48    Titel: Antworten mit Zitat

goatmountain hat folgendes geschrieben:
hat der "gute mann" einen auftrag seiner partei gehabt in dem milieu zu recherchieren?
ich glaube nicht. ist er vielleicht kriminalbeamter, der diesen perversen auf der spur ist? nein!
alle seine erklaerungsversuche sind b******tt. das schwein soll froh sein, dass er nicht in den knast muss, dort sind leute seiner art die letzten in der hierachie.


Abgeordnete sind nicht an Weisungen gebunden, weder an die Weisung ihrer Partei noch die des Parlamentspräsidenten oder sonstigen Instanzen.

Dieser Fall wirft irrsinnig viele Fragen auf, aber die Kommentare sind größtenteils unreflektiet, beleidigend und emotional.

Was war das private Interesse von Tauss, wenn es keine sexuellen Interessen waren? Profilierungssucht? Er hat ja zugegeben, dass es ihm sehr gefallen hätte, wenn er einen Kinderpornoring aufdecken hätte können. Derartiges privates Interesse wäre sicher in den Augen vieler nicht sonderlich verwerflich.
Wenn ein Abgeordneter nur seinem Gewissen verpflichtet ist, treffen dann nicht auch diese dienstlichen Ausnahmetatbestände auf Abgeordnete zu? Ich kann mir gut vorstellen, dass diese Fragen nicht von einem Landgericht beantwortet werden können. Hier sind eher Verfassungsrechtler gefragt.
War dieses öffentliche Verfahren eher dazu gedacht, den profiliertesten Gegner der Zensurpläne mundtot zu machen? Warum wurde die Anzeige gegen Ursula von der Leyen, die ja Kinderpornographie nicht nur besessen, sondern sogar öffentlich vorgeführt hat, nicht verfolgt? Warum greift die Ausnahmeregelung bei der Exekutiven, nicht aber bei der Legislativen?
Und warum wird immer wieder das Thema Kinderpornographie herausgeholt, um die Freiheitsrechte der Bürger zu beschränken?

Wie auch immer, der Fall Tauss wirft kein gutes Licht auf unsere Gesellschaft. Und Richter an diesem Landgericht hätte ich nicht sein wollen.
_________________
Denny Crane!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
moecks
registrierter User



Anmeldungsdatum: 20.03.2009
Beiträge: 4560

Beitrag(#1477587) Verfasst am: 28.05.2010, 19:59    Titel: Antworten mit Zitat

goatmountain hat folgendes geschrieben:
hat der "gute mann" einen auftrag seiner partei gehabt in dem milieu zu recherchieren?
ich glaube nicht. ist er vielleicht kriminalbeamter, der diesen perversen auf der spur ist? nein!
alle seine erklaerungsversuche sind b******tt. das schwein soll froh sein, dass er nicht in den knast muss, dort sind leute seiner art die letzten in der hierachie.

Was heisst hier das Schwein? Das Gericht hat festgestellt das Tauss als Abgeordneter dieses Material nicht besitzen darf. Dafür wurde er nun verurteilt. Das hast du auch richtig wiedergegeben. Von pädophilen Neigungen war nicht die rede.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
pewe
auf eigenen Wunsch deaktiviert



Anmeldungsdatum: 20.01.2008
Beiträge: 3377

Beitrag(#1477642) Verfasst am: 28.05.2010, 21:18    Titel: Antworten mit Zitat

jagy hat folgendes geschrieben:
goatmountain hat folgendes geschrieben:
hat der "gute mann" einen auftrag seiner partei gehabt in dem milieu zu recherchieren?
ich glaube nicht.

Da der "gute Mann" Abgeordneter war und nur seinem Gewissen verpflichtet ist, braucht er keine "Aufträge" seiner Partei, um sich zu informieren - unabhängig davon, ob man die Wege der Informationsbeschaffung befürwortet.
Was ist das freie Mandat bitte schön noch wert, wenn sich ein Abgeordneter nur mit den Themen beschäftigen darf, mit denen er von der Partei beauftragt worden ist?

Mir bleibt allerdings etwas unverständlich.
Würde ich etwa auf eigene Faust mich in Rauschgiftkreisen bewegen um einen Rauschgiftring auffliegen zu lassen und dort auch Stoff einkaufen, würde ich mit Sicherheit jemanden einweihen, da die Gefahr Rauschgift bei mir zu finden mir viel zu gross wäre. Schulterzucken
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
jagy
Herb Derpington III.



Anmeldungsdatum: 26.11.2006
Beiträge: 7275

Beitrag(#1477685) Verfasst am: 28.05.2010, 21:59    Titel: Antworten mit Zitat

In Zusammenhang mit der Berichterstattung über Tauss:

Folgende Wendung habe ich heute schon öfters gelesen:

Zitat:
Tauss gibt sich während der Urteilsverkündung zunächst gelassen. Er sitzt lässig auf der Anklagebank und lächelt immer wieder. Erst als der Richter den Raum betritt, sieht man dem 56-Jährigen die Nervosität an. Er weiß nicht so recht wohin mit seinen Händen.

http://preview.tinyurl.com/2ullre5

Ich frage mich, wie denn die Urteilsverkündung ohne den Richter funktioniert? Wird damit nicht für denjenigen, dem dieser Widerspruch nicht auffällt, suggeriert, Tauss hätte tatsächlich auch während der Urteilsverkündung - also Verlesung etc. - lässig lächelnd auf der Anklagebank gesessen?
_________________
INGLIP HAS BEEN SUMMONED - IT HAS BEGUN!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
beachbernie
male Person of Age and without Color



Anmeldungsdatum: 16.04.2006
Beiträge: 45792
Wohnort: Haida Gwaii

Beitrag(#1477698) Verfasst am: 28.05.2010, 22:15    Titel: Antworten mit Zitat

goatmountain hat folgendes geschrieben:
hat der "gute mann" einen auftrag seiner partei gehabt in dem milieu zu recherchieren?
ich glaube nicht. ist er vielleicht kriminalbeamter, der diesen perversen auf der spur ist? nein!
alle seine erklaerungsversuche sind b******tt. das schwein soll froh sein, dass er nicht in den knast muss, dort sind leute seiner art die letzten in der hierachie.



Ich wuenschte ich koennte in den Kopf des Mannes hineinschauen. Ich kann das aber nicht und kann mir deshalb auch kein Urteil ueber den Fall bilden. Ich halte beide Versionen ueber die Gruende seines Interesses fuer plausibel.
_________________
Defund the gender police!! Let's Rock
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge der letzten Zeit anzeigen:   
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen   Drucker freundliche Ansicht    Freigeisterhaus Foren-Übersicht -> Politik und Geschichte Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehe zu:  
Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.



Impressum & Datenschutz


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group