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Wenn mein Kind ... kommt es ins Heim!
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narziss
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 21939

Beitrag(#1196535) Verfasst am: 30.01.2009, 14:37    Titel: Wenn mein Kind ... kommt es ins Heim! Antworten mit Zitat

Es gibt im Studivz lustige Gruppen wie:

Wenn mein Kind...

...Techno hört, kommt es ins Heim.
...Metal hört, kommt es ins Heim.
...Hip-Hop hört, kommt es ins Heim.

Natürlich in x-Variationen, nicht nur auf Musik beschränkt.

Aber darf man sein Kind einfach so ins Heim geben, wenn man keine Lust mehr hat?

Klar: Man kann es einfach mehrfach täglich verprügeln, so dass es vom Jugendamt weggenommen wird. Dann ist man das Kind los, dürfte aber ne Strafe wegen Körperverletzung bekommen.

Geht das einfacher und ohne juristische Konsequenzen?
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Rasmus
entartet und notorisch gottlos - Ich bin Papst



Anmeldungsdatum: 20.05.2004
Beiträge: 17559

Beitrag(#1196536) Verfasst am: 30.01.2009, 14:40    Titel: Re: Wenn mein Kind ... kommt es ins Heim! Antworten mit Zitat

narziss hat folgendes geschrieben:
Es gibt im Studivz lustige Gruppen wie:

Wenn mein Kind...

...Techno hört, kommt es ins Heim.
...Metal hört, kommt es ins Heim.
...Hip-Hop hört, kommt es ins Heim.

Natürlich in x-Variationen, nicht nur auf Musik beschränkt.

Aber darf man sein Kind einfach so ins Heim geben, wenn man keine Lust mehr hat?

Klar: Man kann es einfach mehrfach täglich verprügeln, so dass es vom Jugendamt weggenommen wird. Dann ist man das Kind los, dürfte aber ne Strafe wegen Körperverletzung bekommen.

Geht das einfacher und ohne juristische Konsequenzen?


Vermutlich kann man Eltern zur Zahlug von Unterhalt verpflichten - aber darum sich zu kümmern oder das Kind gar zu lieben? Dürfte schwierig werden ...
_________________
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Sylvia Browne - Wahrsager oder Scharlatan?
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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#1196539) Verfasst am: 30.01.2009, 14:44    Titel: Antworten mit Zitat

Man braucht dem Jugendamt lediglich sagen, dass man überfordert ist (edit: natürlich so, das man befürchtet deswegen das Kindeswohl zu gefährden).
Dann kommt das Kind zunächst in eine Pflegefamilie.

Klar muss man dann Unterhalt zahlen und das Kindergeld geht ab.
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narziss
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 21939

Beitrag(#1196545) Verfasst am: 30.01.2009, 14:53    Titel: Antworten mit Zitat

Noseman hat folgendes geschrieben:
Man braucht dem Jugendamt lediglich sagen, dass man überfordert ist (edit: natürlich so, das man befürchtet deswegen das Kindeswohl zu gefährden).
Dann kommt das Kind zunächst in eine Pflegefamilie.

Klar muss man dann Unterhalt zahlen und das Kindergeld geht ab.
Aber wird auch überprüft, ob man wirklich überfordert ist, oder ob man nur nicht Techno hören mag?
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jdf
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Anmeldungsdatum: 30.05.2007
Beiträge: 25579
Wohnort: Nekropole E|B

Beitrag(#1196547) Verfasst am: 30.01.2009, 14:55    Titel: Antworten mit Zitat

narziss hat folgendes geschrieben:
Noseman hat folgendes geschrieben:
Man braucht dem Jugendamt lediglich sagen, dass man überfordert ist (edit: natürlich so, das man befürchtet deswegen das Kindeswohl zu gefährden).
Dann kommt das Kind zunächst in eine Pflegefamilie.

Klar muss man dann Unterhalt zahlen und das Kindergeld geht ab.
Aber wird auch überprüft, ob man wirklich überfordert ist, oder ob man nur nicht Techno hören mag?

Ohne Gutachten werden solche Maßnahmen sicher nicht durchgeführt, schätze ich mal.
_________________

RuZZen, die: Der Teil der russischen Bevölkerung, der den völkerrechtswidrigen Angriffskrieg gegen die Ukraine billigt bzw unterstützt bzw durchführt.

Ceterum censeo Iulianem esse liberatum.
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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#1196548) Verfasst am: 30.01.2009, 14:58    Titel: Antworten mit Zitat

narziss hat folgendes geschrieben:
Noseman hat folgendes geschrieben:
Man braucht dem Jugendamt lediglich sagen, dass man überfordert ist (edit: natürlich so, das man befürchtet deswegen das Kindeswohl zu gefährden).
Dann kommt das Kind zunächst in eine Pflegefamilie.

Klar muss man dann Unterhalt zahlen und das Kindergeld geht ab.
Aber wird auch überprüft, ob man wirklich überfordert ist, oder ob man nur nicht Techno hören mag?


Wie soll das überprüft werden? Wenn man zum Jugendamt geht und rumjammert: "Ich bin total überfordert; ich hab Angst dass ich meinem Kind bald was antue" dann muss das Jugendamt doch handeln.
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narziss
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 21939

Beitrag(#1196554) Verfasst am: 30.01.2009, 15:04    Titel: Antworten mit Zitat

Noseman hat folgendes geschrieben:
narziss hat folgendes geschrieben:
Noseman hat folgendes geschrieben:
Man braucht dem Jugendamt lediglich sagen, dass man überfordert ist (edit: natürlich so, das man befürchtet deswegen das Kindeswohl zu gefährden).
Dann kommt das Kind zunächst in eine Pflegefamilie.

Klar muss man dann Unterhalt zahlen und das Kindergeld geht ab.
Aber wird auch überprüft, ob man wirklich überfordert ist, oder ob man nur nicht Techno hören mag?


Wie soll das überprüft werden? Wenn man zum Jugendamt geht und rumjammert: "Ich bin total überfordert; ich hab Angst dass ich meinem Kind bald was antue" dann muss das Jugendamt doch handeln.
Wenn es aber Fake ist, muss das Jugendamt nix tun (so schätze ich mal).

Wenn ich bei der Feuerwehr anrufe und sage:"Bei Noseman brennts, schicken sie sofort einen Löschwagen hin" obwohl es nicht brennt, muss ich schließlich auch den Einsatz bezahlen.
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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#1196562) Verfasst am: 30.01.2009, 15:13    Titel: Antworten mit Zitat

narziss hat folgendes geschrieben:
Noseman hat folgendes geschrieben:
narziss hat folgendes geschrieben:
Noseman hat folgendes geschrieben:
Man braucht dem Jugendamt lediglich sagen, dass man überfordert ist (edit: natürlich so, das man befürchtet deswegen das Kindeswohl zu gefährden).
Dann kommt das Kind zunächst in eine Pflegefamilie.

Klar muss man dann Unterhalt zahlen und das Kindergeld geht ab.
Aber wird auch überprüft, ob man wirklich überfordert ist, oder ob man nur nicht Techno hören mag?


Wie soll das überprüft werden? Wenn man zum Jugendamt geht und rumjammert: "Ich bin total überfordert; ich hab Angst dass ich meinem Kind bald was antue" dann muss das Jugendamt doch handeln.
Wenn es aber Fake ist, muss das Jugendamt nix tun (so schätze ich mal).



Klar könnte das Jugendamt es als Fake einschätzen und dementsprechend nichts tun.
Wenn das Jugendamt aber nix tut, geht es ein Risiko ein. Falls doch was passiert, ist der verantwortliche Mitarbeiter dran.

Außerdem ist die Tatsache, dass jemand sein Kind loswerden will, eigentlich schon Indiz genug, dass eine Kindeswohlgefährung vorliegen dürfte.
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narziss
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 21939

Beitrag(#1196564) Verfasst am: 30.01.2009, 15:15    Titel: Antworten mit Zitat

Noseman hat folgendes geschrieben:
Außerdem ist die Tatsache, dass jemand sein Kind loswerden will, eigentlich schon Indiz genug, dass eine Kindeswohlgefährung vorliegen dürfte.
Und für die Kindeswohlgefährdung kann man (vermutlich) bestraft werden.
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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#1196576) Verfasst am: 30.01.2009, 15:25    Titel: Antworten mit Zitat

narziss hat folgendes geschrieben:
Noseman hat folgendes geschrieben:
Außerdem ist die Tatsache, dass jemand sein Kind loswerden will, eigentlich schon Indiz genug, dass eine Kindeswohlgefährung vorliegen dürfte.
Und für die Kindeswohlgefährdung kann man (vermutlich) bestraft werden.


Für tatsächlich durchgeführte, absichtliche Taten kann man bestraft werden; ja. Dann wird danach bestraft, was man tatsächlich getan hat (Verletzung der Aufsichtspflicht, Körperverletzung, - je nachdem).

Nicht aber, wenn man vorab zum Jugendamt geht und sich Hilfe sucht, weil man befürchtet, sowas womöglich bald zu machen.
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Artanis
registrierter User



Anmeldungsdatum: 13.12.2008
Beiträge: 259

Beitrag(#1196581) Verfasst am: 30.01.2009, 15:30    Titel: Antworten mit Zitat

Noseman hat folgendes geschrieben:
narziss hat folgendes geschrieben:
Noseman hat folgendes geschrieben:
Man braucht dem Jugendamt lediglich sagen, dass man überfordert ist (edit: natürlich so, das man befürchtet deswegen das Kindeswohl zu gefährden).
Dann kommt das Kind zunächst in eine Pflegefamilie.

Klar muss man dann Unterhalt zahlen und das Kindergeld geht ab.
Aber wird auch überprüft, ob man wirklich überfordert ist, oder ob man nur nicht Techno hören mag?


Wie soll das überprüft werden? Wenn man zum Jugendamt geht und rumjammert: "Ich bin total überfordert; ich hab Angst dass ich meinem Kind bald was antue" dann muss das Jugendamt doch handeln.

Ich würde sogar vermuten, dass das Jugendamt dann auch dafür sorgen wird, dass die geistige Gesundheit des so vorstellig gewordenen Erziehungsberechtigten überprüft wird. Zumindest kann ich mir nicht vorstellen, dass so eine Ankündigung ohne Konsequenzen bleiben wird.
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narziss
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 21939

Beitrag(#1196582) Verfasst am: 30.01.2009, 15:32    Titel: Antworten mit Zitat

Artanis hat folgendes geschrieben:
Noseman hat folgendes geschrieben:
narziss hat folgendes geschrieben:
Noseman hat folgendes geschrieben:
Man braucht dem Jugendamt lediglich sagen, dass man überfordert ist (edit: natürlich so, das man befürchtet deswegen das Kindeswohl zu gefährden).
Dann kommt das Kind zunächst in eine Pflegefamilie.

Klar muss man dann Unterhalt zahlen und das Kindergeld geht ab.
Aber wird auch überprüft, ob man wirklich überfordert ist, oder ob man nur nicht Techno hören mag?


Wie soll das überprüft werden? Wenn man zum Jugendamt geht und rumjammert: "Ich bin total überfordert; ich hab Angst dass ich meinem Kind bald was antue" dann muss das Jugendamt doch handeln.

Ich würde sogar vermuten, dass das Jugendamt dann auch dafür sorgen wird, dass die geistige Gesundheit des so vorstellig gewordenen Erziehungsberechtigten überprüft wird. Zumindest kann ich mir nicht vorstellen, dass so eine Ankündigung ohne Konsequenzen bleiben wird.
Eben.
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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#1196586) Verfasst am: 30.01.2009, 15:36    Titel: Antworten mit Zitat

Das Jugendamt kann nicht anordnen, dass Elternteile psychisch untersucht werden.

Wenn die Eltern das Kind aus der Pflegschaft zurückhaben möchten, dann kann es verlangen, dass die Eltern nachweisen (mittels einer entsprechenden Untersuchung), dass sie nunmehr psychisch in der Lage sind, ihren Erziehungspflichten nachzukommen.
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Artanis
registrierter User



Anmeldungsdatum: 13.12.2008
Beiträge: 259

Beitrag(#1196643) Verfasst am: 30.01.2009, 16:46    Titel: Antworten mit Zitat

Noseman hat folgendes geschrieben:
Das Jugendamt kann nicht anordnen, dass Elternteile psychisch untersucht werden.

Wenn die Eltern das Kind aus der Pflegschaft zurückhaben möchten, dann kann es verlangen, dass die Eltern nachweisen (mittels einer entsprechenden Untersuchung), dass sie nunmehr psychisch in der Lage sind, ihren Erziehungspflichten nachzukommen.

Wenn Eltern sagen, dass sie befürchten, dass sie ihrem Kind etwas antun könnten, wird es sicherlich irgendeinen rechtlichen Weg geben, dass diese Eltern von einem entsprechenden Facharzt/Fachmann/-frau untersucht werden.

Es wird irgendeinen Weg geben auf dem ein Richter davon Kenntnis erlangt und eine derartige Untersuchung anordnen kann. Sei es über einen Hinweis der Polizei oder sonst etwas.
Denn eine derartige Drohung/Ankündigung muss irgendwie ernst genommen werden können.

Ansonsten wäre es schon komisch, dass man bei der Äußerung einer überzeugend klingenden Selbsttötungsabsicht ganz schnell untersucht wird.
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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#1196658) Verfasst am: 30.01.2009, 16:56    Titel: Antworten mit Zitat

Artanis hat folgendes geschrieben:
Noseman hat folgendes geschrieben:
Das Jugendamt kann nicht anordnen, dass Elternteile psychisch untersucht werden.

Wenn die Eltern das Kind aus der Pflegschaft zurückhaben möchten, dann kann es verlangen, dass die Eltern nachweisen (mittels einer entsprechenden Untersuchung), dass sie nunmehr psychisch in der Lage sind, ihren Erziehungspflichten nachzukommen.

Wenn Eltern sagen, dass sie befürchten, dass sie ihrem Kind etwas antun könnten, wird es sicherlich irgendeinen rechtlichen Weg geben, dass diese Eltern von einem entsprechenden Facharzt/Fachmann/-frau untersucht werden.

Es wird irgendeinen Weg geben auf dem ein Richter davon Kenntnis erlangt und eine derartige Untersuchung anordnen kann. Sei es über einen Hinweis der Polizei oder sonst etwas.
Denn eine derartige Drohung/Ankündigung muss irgendwie ernst genommen werden können.

Ansonsten wäre es schon komisch, dass man bei der Äußerung einer überzeugend klingenden Selbsttötungsabsicht ganz schnell untersucht wird.


Nun, es kommt wohl drauf an, was mit "antun" gemeint ist. Die Palette reicht ja davon, dem Kind keine Klamotten mehr zu kaufen, nicht mehr zu waschen und kein Mittag mehr zu kochen - bis hin zur Tötung.

Wenn Leib und Leben akut gefährdet sind, also Gefahr im Verzug, dann kann natürlich etwas geschehen; aber da müssten dann wirklich schon Anhaltspunkte vorliegen.

Und wenn ein Elternteil freiwillig zum Jugendamt hingeht, dann ist dies ja zunächst mal als verantwortungsvolle Tat zu werten; da liegt dann nun wohl nicht gerade eine akute Notfallsituation vor.

Das Jugendamt selbst hat jedenfalls keine Handhabe, sondern kann Erkenntnisse nur weitergeben, und was dann passiert hängt vom konkreten Einzelfall ab.

Wenn man zum Jugendamt hingeht und sagt : "ich krieg es einfach nicht mehr gebacken, mein Kind zu betreuen und zu versorgen, helfen sie mir bitte. Besorgen sie dem Kind eine Pflegefamilie" dann ist jedenfalls mit Sicherheit keine ärztliche Untersuchung fällig (das Jugendamt kann bzw. wird diese vielleicht anraten; aber erstens ist das dann freiwillig und zweitens geht das Ergebnis das Jugendamt zunächst gar nichts an -Schweigepflicht! - außer wie gesagt: Elter will Kind wieder nach Hause holen).
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beachbernie
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Anmeldungsdatum: 16.04.2006
Beiträge: 45792
Wohnort: Haida Gwaii

Beitrag(#1197168) Verfasst am: 30.01.2009, 22:23    Titel: Antworten mit Zitat

narziss hat folgendes geschrieben:
Noseman hat folgendes geschrieben:
Man braucht dem Jugendamt lediglich sagen, dass man überfordert ist (edit: natürlich so, das man befürchtet deswegen das Kindeswohl zu gefährden).
Dann kommt das Kind zunächst in eine Pflegefamilie.

Klar muss man dann Unterhalt zahlen und das Kindergeld geht ab.
Aber wird auch überprüft, ob man wirklich überfordert ist, oder ob man nur nicht Techno hören mag?


Wenn man sein Kind schon los werden will, bloss weil es einen anderen Musikgeschmack hat als man selber, dann ist es fuer alle Beteiligten ohnehin am Besten, wenn man sich trennt.

Gruss, Bernie
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Defund the gender police!! Let's Rock
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narziss
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 21939

Beitrag(#1197172) Verfasst am: 30.01.2009, 22:27    Titel: Antworten mit Zitat

beachbernie hat folgendes geschrieben:
narziss hat folgendes geschrieben:
Noseman hat folgendes geschrieben:
Man braucht dem Jugendamt lediglich sagen, dass man überfordert ist (edit: natürlich so, das man befürchtet deswegen das Kindeswohl zu gefährden).
Dann kommt das Kind zunächst in eine Pflegefamilie.

Klar muss man dann Unterhalt zahlen und das Kindergeld geht ab.
Aber wird auch überprüft, ob man wirklich überfordert ist, oder ob man nur nicht Techno hören mag?


Wenn man sein Kind schon los werden will, bloss weil es einen anderen Musikgeschmack hat als man selber, dann ist es fuer alle Beteiligten ohnehin am Besten, wenn man sich trennt.

Gruss, Bernie
Ich will das jetzt ernsthaft wissen!
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Mario Hahna
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Anmeldungsdatum: 04.04.2005
Beiträge: 9607
Wohnort: München

Beitrag(#1197178) Verfasst am: 30.01.2009, 22:29    Titel: Antworten mit Zitat

Thread wegen menschenverachtender Hetze geschlossen.

Narziss wurde wegen dieses Regelverstoßes für sieben Tage gesperrt.

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Wer nichts weiß, glaubt alles.
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Mario Hahna
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Anmeldungsdatum: 04.04.2005
Beiträge: 9607
Wohnort: München

Beitrag(#1197183) Verfasst am: 30.01.2009, 22:33    Titel: Antworten mit Zitat

Nach internen Diskussionen des Betreibers mit dem Betreiber hat der Betreiber die Administration angewiesen, diesen Thread wieder zur allgemeinen Hetze über Minderjährige freizugeben.

Die Administration kommt dieser Bitte daher mit sofortiger Wirkung nach. Die Sperre des Users narziss wurde auf Weisung des Betreibers ohne Anerkennung einer Rechtspflicht ebenfalls aufgehoben.

_________________
Wer nichts weiß, glaubt alles.
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narziss
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 21939

Beitrag(#1197190) Verfasst am: 30.01.2009, 22:37    Titel: Antworten mit Zitat

Gröhl...
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nocquae
diskriminiert nazis



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 18183

Beitrag(#1197191) Verfasst am: 30.01.2009, 22:37    Titel: Antworten mit Zitat

Mal ungeachtet der gesamten "Ich kann mir nicht vorstellen, dass ..." o. ä. Äußerungen in diesem Thread, die im wesentlichen darauf hindeuten, dass der Sprecher nur wenig bis keine Ahnung hat ...
... hat Noseman im wesentlichen Recht.
Nach § 27 SGB VIII besteht ein Rechtsanspruch der Sorgeberechtigten auf eine geeignete und notwendige "Hilfe zur Erziehung". Solche Hilfen werden i. d. R. erstmal mit dem Jugendamt abgesprochen. Eine durchaus nicht seltene Maßnahme schon bei kleineren Problemen in der Familie ist es z. B., dass das Jugendamt die Unterbringung des Kindes in einem Internat übernimmt, wenn es zu ständigen Reibereien mit Geschwistern oder Eltern kommt und die Eltern die Unterbringung selbst nicht Aufbringen können.
"Ich bin so überfordert, dass ich befürchte, meinem Kind was anzutun." hilft vermutlich, sinnvoller wäre es aber wohl, das Jugendamt aufzusuchen, mit denen die Probleme zu besprechen und gemeinsam nach Lösungsmöglichkeiten zu suchen.
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In Deutschland gilt derjenige, der auf den Schmutz hinweist, als viel gefährlicher, als derjenige, der den Schmutz macht.
-- Kurt Tucholsky
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narziss
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 21939

Beitrag(#1461614) Verfasst am: 17.04.2010, 12:13    Titel: Antworten mit Zitat


Da hatte wohl auch jemand meine Idee. Lachen
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Ilmor
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Anmeldungsdatum: 13.12.2008
Beiträge: 7151

Beitrag(#1461713) Verfasst am: 17.04.2010, 16:45    Titel: Antworten mit Zitat

@Narziss
Hast du Kinder, die du loswerden willst? Oder willst du für die Zukunft gewappnet sein?

beachbernie hat folgendes geschrieben:

Wenn man sein Kind schon los werden will, bloss weil es einen anderen Musikgeschmack hat als man selber, dann ist es fuer alle Beteiligten ohnehin am Besten, wenn man sich trennt.

Gruss, Bernie


Da hat jemand ja mächtig Humor....
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Shadaik
evolviert



Anmeldungsdatum: 17.07.2003
Beiträge: 26377
Wohnort: MG

Beitrag(#1461730) Verfasst am: 17.04.2010, 17:09    Titel: Antworten mit Zitat

narziss hat folgendes geschrieben:

Da hatte wohl auch jemand meine Idee. Lachen
FAIL?!?

Allein mit der Einstellung dieser Frage dürfte ihre Fähigkeit zur Elternschaft schon sehr in Frage gestellt sein, sie hat ihr Ziel also erreicht.
"Resolved Question" aber ist... priceless.
_________________
Fische schwimmen nur in zwei Situationen mit dem Strom: Auf der Flucht und im Tode
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narziss
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 21939

Beitrag(#1461734) Verfasst am: 17.04.2010, 17:17    Titel: Antworten mit Zitat

Ilmor hat folgendes geschrieben:
@Narziss
Hast du Kinder, die du loswerden willst? Oder willst du für die Zukunft gewappnet sein?
Ich sorge nur vor. zwinkern
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Uriziel
Herpiderpi



Anmeldungsdatum: 22.12.2007
Beiträge: 1728

Beitrag(#1466215) Verfasst am: 29.04.2010, 06:02    Titel: Re: Wenn mein Kind ... kommt es ins Heim! Antworten mit Zitat

narziss hat folgendes geschrieben:
Es gibt im Studivz lustige Gruppen wie:

Wenn mein Kind...



Einen bösherzigen, sadistischen Charakter "hat" und nicht loswerden will, egal wieviel und wie oft ich mit ihm rede... zwinkern
Und ich z.B von der Schule hören würde, das mein Kind nicht aufhören will, ein "ihm" selber körperlich unterlegenes, anderes Kind zusammenzuschlagen...

(Und ich FIIINDE herraus, ob das andere Kind meinem eigenen einen Grund dazu liefern würde, weil anlügen tun die "bösen" Kinder ihre Eltern sowieso, von wegen das andere hätte dies gesagt oder das gemacht),


tja, dann muss mein Kind mein Haus eben verlassen, wenn es ein asoziales Stück Schei**e werden will... =)

Bei fremden Kindern ist das ja schon ekelhaft genug...
Aber wenn mein EIGENES Kind so werden (wollen) würde, wie so manch asoziale Elemente, die ich zu meiner Schulzeit um mich herum gesehen habe...

Dann würde ich die Reissleine ziehen.
Und das heisst auch: Es notfalls erstmal für mindestens ein halbes Jahr in ein Heim stecken.


Ich bin grausam, ich weis zynisches Grinsen
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astarte
Foren-Admin
Foren-Admin



Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 46545

Beitrag(#1466226) Verfasst am: 29.04.2010, 08:01    Titel: Re: Wenn mein Kind ... kommt es ins Heim! Antworten mit Zitat

Uriziel hat folgendes geschrieben:
narziss hat folgendes geschrieben:
Es gibt im Studivz lustige Gruppen wie:

Wenn mein Kind...



Einen bösherzigen, sadistischen Charakter "hat" und nicht loswerden will, egal wieviel und wie oft ich mit ihm rede... zwinkern

... solltest du vielleicht mal mit jemand kompetentem über dich reden....

Oder einfach Denken vorm Schreiben. Hilft vielleicht auch schon.
_________________
Tja
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Martha-Helene
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Anmeldungsdatum: 24.02.2010
Beiträge: 1155

Beitrag(#1466260) Verfasst am: 29.04.2010, 09:46    Titel: Antworten mit Zitat

Uriziel hat folgendes geschrieben:
narziss hat folgendes geschrieben:
Es gibt im Studivz lustige Gruppen wie:

Wenn mein Kind...


Einen bösherzigen, sadistischen Charakter "hat" und nicht loswerden will, egal wieviel und wie oft ich mit ihm rede... zwinkern


Ist das ein Beitrag aus StudiVZ oder von dir?
Wenn jemand "Einen bösherzigen, sadistischen Charakter "hat" und nicht loswerden will", ist eine Menge Mist vorher passiert und mit dem Reden ist man nicht zu ihm durchgedrungen.
Da müssen andere Methoden her, aber sicher keine Drohungen mit "ins Heim stecken"
Früher sind wir mit meiner Oma desöfteren bei Autofahrten an einem Kinderheim vorbeigekommen. Dann hieß es: "Da kommen die bösen Kinder hin" - altertümlich.

Es gibt keine bösherzigen Kinder, höchstens verzweifelte, orientierungslose, denen man Wege zeigen muss, wie sie ihren Frust ohne Schaden bei sich und anderen anzurichten, loswerden können.
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Bravopunk
Sugoi Dekai :D



Anmeldungsdatum: 08.03.2008
Beiträge: 32513
Wohnort: Woanders

Beitrag(#1466277) Verfasst am: 29.04.2010, 10:32    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn mein Kind ins Heim will, kommt es ins Heim. noc
_________________
Das Begräbnis der Freiheit

Kaguya-hime

Kanashikute Yarikirenai

Ceterum censeo Russiam delendam esse!
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Martha-Helene
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Anmeldungsdatum: 24.02.2010
Beiträge: 1155

Beitrag(#1466278) Verfasst am: 29.04.2010, 10:37    Titel: Antworten mit Zitat

Für manchen kann ein Heim auch eine echte Verbesserung sein zynisches Grinsen

Aber als Strafandrohung sollte es nicht dienen.
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