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BVerfG: Fünf-Prozent-Sperrklausel im Europawahlrecht verfassungswidrig

 
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Landei
Gesinnungspolizist



Anmeldungsdatum: 27.02.2011
Beiträge: 1180
Wohnort: Sandersdorf-Brehna

Beitrag(#1703293) Verfasst am: 09.11.2011, 13:56    Titel: BVerfG: Fünf-Prozent-Sperrklausel im Europawahlrecht verfassungswidrig Antworten mit Zitat

http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg11-070.html
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Der Islam gehört auf den Müllhaufen der Geschichte. Diese Gotteslehre eines unmoralischen Beduinen ist ein verwesender Kadaver, der unser Leben vergiftet. (Kemal Atatürk)
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jagy
Herb Derpington III.



Anmeldungsdatum: 26.11.2006
Beiträge: 7275

Beitrag(#1703325) Verfasst am: 09.11.2011, 15:32    Titel: Antworten mit Zitat

Vorsorglich: Das lässt sich nicht auf die Bundestagswahl übertragen.
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tillich (epigonal)
hat Spaß



Anmeldungsdatum: 12.04.2006
Beiträge: 21821

Beitrag(#1703334) Verfasst am: 09.11.2011, 16:40    Titel: Antworten mit Zitat

Hm. Ich finde das Urteil zwiespältig.
Einerseits finde ich die 5%-Klausel auch nicht gut. Andererseits finde ich es problematisch, wenn Dinge, die politisch entschieden werden sollten, juristisch entschieden werden. Das Verfassungsgericht sollte mMn in vielen Fragen deutlich zurückhaltender sein.
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(Death / Susan, in: Pratchett, Hogfather)
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jagy
Herb Derpington III.



Anmeldungsdatum: 26.11.2006
Beiträge: 7275

Beitrag(#1703338) Verfasst am: 09.11.2011, 17:15    Titel: Antworten mit Zitat

tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
Hm. Ich finde das Urteil zwiespältig.
Einerseits finde ich die 5%-Klausel auch nicht gut. Andererseits finde ich es problematisch, wenn Dinge, die politisch entschieden werden sollten, juristisch entschieden werden. Das Verfassungsgericht sollte mMn in vielen Fragen deutlich zurückhaltender sein.


Du findest es also besser, wir hätten weiter ein verfassungswidriges Europawahlrecht? Fällt Dir eine BVerfG-Entscheidung ein, bei der man sagen könnte, da wäre vermutlich auch ohne Urteil eine Gesetzesänderung gekommen?
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tillich (epigonal)
hat Spaß



Anmeldungsdatum: 12.04.2006
Beiträge: 21821

Beitrag(#1703340) Verfasst am: 09.11.2011, 17:23    Titel: Antworten mit Zitat

jagy hat folgendes geschrieben:
Du findest es also besser, wir hätten weiter ein verfassungswidriges Europawahlrecht?

Ich würde die Fünfprozentklausel ja nicht für verfassungswidrig halten, sondern "nur" für politisch falsch.

jagy hat folgendes geschrieben:
Fällt Dir eine BVerfG-Entscheidung ein, bei der man sagen könnte, da wäre vermutlich auch ohne Urteil eine Gesetzesänderung gekommen?

Nö, nicht aus der Hand, da ich eh nicht so viele Urteile aus der Hand nennen könnte und das ja auch eine spekulative Frage ist.
Aber dafür fallen mir auch Urteile ein, bei denen ich sowohl die Einmischung des Gerichts in eine politische Frage als auch den Inhalt des Urteils falsch finde, es also mE in jeder Hinsicht besser gewesen wäre, das Gericht hätte sich zurückgehalten.
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Sermon
panta rhei



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 18430
Wohnort: Sine Nomine

Beitrag(#1703344) Verfasst am: 09.11.2011, 17:47    Titel: Antworten mit Zitat

Jedenfalls hat das BverfGe abgelehnt, aus der getroffenen Feststellung Konsequenzen fuer die laufende Legislaturperiode der deutschen EP-Mitgliedszusammensetzung zu ziehen. Somit wird kein Listenvorderer jener Parteien, die 2009 ueber 1% der Stimmen erhielten, jetzt nachtraeglich ein Mandat zuerkannt bekommen. (Da hatten sich einige zu frueh gefreut.) Ebenso wird niemandem, der 2009 im Lichte des heutigen Urteiles quasi zu Unrecht ein Mandat erhielt, dieses aberkannt.

Weit spannender sind die politischen Folgen fuer kuenftige Europawahlen bzw. die Folgen des Wegfalles der 5%-Huerde fuer Kleinparteien.
Bei Europawahlen ist die Wahlbeteiligung niedrig. Zusaetzlich sind etliche Waehler bereit, bei Europawahlen kleine Parteien zu waehlen, welchen sie bei den fuer wichtiger erachteten Wahlen ihre Stimme nicht geben. Europawahlen waren also schon bislang das Eldorado fuer Kleinparteien - es winkte naemlich die staatliche Parteienfinanzioerung mit Geld pro Waehlerstimme.

Mit dem Wegfall der 5%-Huerde tritt aber etwas Politisches hinzu. Parteivorsitzende/Spitzenkandidaten von Kleinparteien koennen EP-Abgeordnete werden - mit der entsprechenden finanziellen und personellen Ausstattung. Die Kandidatur zum EP wird bei diesen Formationen wichtiger, als die Spitzenkandidatur bei der Bundestagswahl. Damit erlangen diese EP-Spitzenkandidaten in ihren ansonsten ja jenseits weniger Lokalebenen mandatslosen Kleinparteien eine besondere Stellung. (NPD-Vorsitzender Voigt hat es bislang lediglich zum Mitglied einer BVV in Berlin gebracht, die jenseits der Lokalebene wenig Aufmerksamkeit genieszt. Nach der neuen Regelung saesze er ggf. beim naechsten Mal im EP und koennte von dort seine Hetze oeffentlichkeitswirksam verbreiten.) Eigentlich ist der Job als Abgeordneter in Vollzeit zu denken. Wer zusaetzlich eine Partei fuehren will, braucht einen Apparat. Den haben Kleinparteien meist nicht. Vermutlich wird es in Zukunft Skandale der Art geben, dasz solche EP-Abgeordnete ihre Buerokraefte unzulaessig auch fuer Parteiarbeit einsetzen.
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"Der Typ hat halt so seine Marotten" (Sermon über Sermon) Der Typ hat so seine Macken
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Xamanoth
auf eigenen Wunsch deaktiviert



Anmeldungsdatum: 07.04.2006
Beiträge: 7962

Beitrag(#1703345) Verfasst am: 09.11.2011, 17:47    Titel: Antworten mit Zitat

tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
jagy hat folgendes geschrieben:
Du findest es also besser, wir hätten weiter ein verfassungswidriges Europawahlrecht?

Ich würde die Fünfprozentklausel ja nicht für verfassungswidrig halten, sondern "nur" für politisch falsch.

jagy hat folgendes geschrieben:
Fällt Dir eine BVerfG-Entscheidung ein, bei der man sagen könnte, da wäre vermutlich auch ohne Urteil eine Gesetzesänderung gekommen?

Nö, nicht aus der Hand, da ich eh nicht so viele Urteile aus der Hand nennen könnte und das ja auch eine spekulative Frage ist.
Aber dafür fallen mir auch Urteile ein, bei denen ich sowohl die Einmischung des Gerichts in eine politische Frage als auch den Inhalt des Urteils falsch finde, es also mE in jeder Hinsicht besser gewesen wäre, das Gericht hätte sich zurückgehalten.

Falsch im Sinne von "von deinem Gerechtigkeitsempfinden falsch" oder "verfassungsrechtsdogmatisch falsch"?
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tillich (epigonal)
hat Spaß



Anmeldungsdatum: 12.04.2006
Beiträge: 21821

Beitrag(#1703353) Verfasst am: 09.11.2011, 18:56    Titel: Antworten mit Zitat

Xamanoth hat folgendes geschrieben:
Falsch im Sinne von "von deinem Gerechtigkeitsempfinden falsch" oder "verfassungsrechtsdogmatisch falsch"?

In den Fällen, die ich meine, hoffe ich, das beides übereinstimmt, soweit das bei einem juristischen Laien möglich ist. (Fälle, in denen "nur" mein Gerechtigkeitsempfinden durch ein Gesetz tangiert ist, nicht aber mein Verständnis vom Inhalt des Grundgesetzes, meine ich hier nicht - da würde ich ja, wie im hier zur Diskussion stehenden Fall, meinen, dass nicht das Gericht, sondern die Politik für eine meinem Gerechtigkeitsempfinden entsprechende Lösung zu sorgen hätte.)

Ich meine zum Beispiel das Urteil 1978 gegen die "Postkartennovelle" bei der Kriegsdienstverweigerung. Danach sollte ja die Gewissensprüfung bei der KDV abgeschafft werden, was das BVerfG für verfassungswidrig hielt. Im Grundgesetz steht ja aber nur: "Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden." Ganz naiv würde ich sagen: Das ist klar erfüllt, wenn jedem Antrag auf KDV automatisch stattgegeben wird. Dass das Gericht da eingegriffen hat und gemeint hat, das Gewissen müsse aber irgendwie geprüft werden, halte ich für ziemlich hanebüchen.
(Falls meine laienhafte Darstellung inkorrekt ist, bäte ich um Korrektur.)
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Felix Staratschek
registrierter User



Anmeldungsdatum: 05.03.2007
Beiträge: 48
Wohnort: Radevormwald

Beitrag(#1704714) Verfasst am: 15.11.2011, 03:46    Titel: Antworten mit Zitat

Ich strebe eine neue, bessere 5%- Hürde an! Nicht für Straßburg, aber für Bundestag und Landtage. Der erste Schritt klappt hoffentlich am Samstag:
http://oedpbergischland.blogspot.com/2011/11/themen-fur-den-kreisparteitag-5-hurde.html
Da man die Hürde nicht wegklagen kann, kann man doch deren Wirkweise, die Regierungsbildung zu stabilisieren, ändern!
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Critic
oberflächlich



Anmeldungsdatum: 22.07.2003
Beiträge: 15987
Wohnort: Arena of Air

Beitrag(#1704715) Verfasst am: 15.11.2011, 04:38    Titel: Antworten mit Zitat

Felix Staratschek hat folgendes geschrieben:
Ich strebe eine neue, bessere 5%- Hürde an! Nicht für Straßburg, aber für Bundestag und Landtage. Der erste Schritt klappt hoffentlich am Samstag:
http://oedpbergischland.blogspot.com/2011/11/themen-fur-den-kreisparteitag-5-hurde.html
Da man die Hürde nicht wegklagen kann, kann man doch deren Wirkweise, die Regierungsbildung zu stabilisieren, ändern!


(0. Naja, die ödp ist seit Frankenberger und seiner Nichtraucherrhetorik (nein, auch ich als Nichtraucher muß nicht so weit gehen und Raucher der Drogengesetzgebung unterfallen lassen wollen) ein Stückweit unten durch zynisches Grinsen.)

1. Ich würde nicht soweit gehen, Abgeordneten aus Parteien unter 5% kein Stimmrecht zuzuerkennen. Das würde aus meiner Sicht auch der Gleichbehandlung widersprechen und die Verhältnisse im Volk auch nicht adäquat abbilden. Nicht alle kleinen Parteien sind ja bloß Querulanten, sondern manche mögen durchaus legitime bzw. diskutable Interessen haben. Auch die Anhänger dieser Parteien gehören zum Volk und haben ggf. eine Meinung zu den behandelten Themen, die eben auch berücksichtigt werden sollte. Die Unterscheidung würde spätestens dann problematisch, wenn es genügend unabhängige Abgeordnete gäbe, die sich zu einer Fraktion zusammenschlössen, oder sich ein unabhängiger Abgeordneter einer anderen Fraktion anschlösse Am Kopf kratzen. Und es gibt durchaus Staaten, in denen sehr wohl Regierungen auch mit Hilfe unabhängiger Abgeordneter gebildet werden und Regierungsarbeit so bestritten wird.

(Späterer Edit: 2. Es gibt ja vielleicht durchaus Alternativen, wenn man unbedingt eine Zersplitterung vermeiden möchte. Was ich mir da denken könnte, wäre etwa:

Eine mögliche Alternative, die durchaus schon diskutiert wurde, ist ein sogenanntes "minderheitenfreundliches Mehrheitswahlrecht", mit dem versucht wird, sowohl einer vermuteten Zersplitterung bei einem Wahlsystem ohne Sperrklausel vorzubeugen als auch eine Repräsentation von Kleinparteien zu ermöglichen. Demnach wurde vorgeschlagen, der Partei, die bei der Abstimmung die relative Mehrheit erlangt, einen Bonus zu geben. Je nach Modell erhielte sie beispielsweise die Hälfte der Mandate plus einer Stimme - oder aber minus einer Stimme, um weiterhin eine Zusammenarbeit mit anderen Parteien zu erzwingen -, oder - in einer Interpretation, daß bei einer geringen Wahlbeteiligung ja offenbar die Nichtwähler mit deren Angebot zufrieden (und nicht etwa mit allen Angeboten unzufrieden) seien Böse - würden gar die Stimmen der Nichtwähler als Stimmen für sie gewertet.

Ein anderer Vorschlag könnte sein, nicht mehr pro Wahlkreis nur einen Abgeordneten zu wählen, sondern mehrere, wobei dann - je nach Größe des Wahlkreises - beispielsweise Kandidaten mit den drei, fünf oder sieben besten Stimmenzahlen zu wählen. Dann hätten auch Mitglieder kleinerer Parteien die Chance, gewählt zu werden, die beispielsweise erst auf Platz fünf oder sechs zu liegen kommen. Man könnte dabei der Partei mit dem größten Stimmenanteil in einem Wahlkreis ggf. zwei Abgeordnete zugestehen. Müßte man mal gegenrechnen, ob sich bei bisherigen Ergebnissen damit dennoch in etwa proportionale Repräsentationen realisieren ließen, ggf. vielleicht ausgleichen Am Kopf kratzen.)
_________________
"Die Pentagon-Gang wird in der Liste der Terrorgruppen geführt"

Dann bin ich halt bekloppt. Mit den Augen rollen

"Wahrheit läßt sich nicht zeigen, nur erfinden." (Max Frisch)
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Felix Staratschek
registrierter User



Anmeldungsdatum: 05.03.2007
Beiträge: 48
Wohnort: Radevormwald

Beitrag(#1711776) Verfasst am: 13.12.2011, 02:07    Titel: Antworten mit Zitat

[url]www.ödp.de/programm/wir-informieren/newsdetails/news/vertragsentwurf-fuer-den-europaeischen-stabilit-1/[/url]

Zitat:
Von Prof. Dr. Klaus Buchner, Straßbergerstr. 16, 80809 München


Vorsitzender der Bundesprogrammkommission der Ökologisch Demokratischen Partei (ÖDP)

Ohne die 5%- Hürde, die jetzt gefallen ist, säße Dr. Buchner bereits im Europaparlament


Weitgehend unbemerkt von der Öffentlichkeit wurde der Vertragsentwurf für den „Europäischen Stabilitätsmechanismus“ ESM ausgehandelt. Trotzdem hätte ein Aufschrei durch die Bevölkerung gehen müssen, denn was da beschlossen werden soll, ist nicht nur finanzpolitisch äußerst fragwürdig; es würde auch eine ganz erhebliche Verletzung demokratischer und rechtsstaatlicher Grundsätze bedeuten.



Vollzitat gekürzt, und als Zitat kenntlich gemacht. vrolijke
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Sermon
panta rhei



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 18430
Wohnort: Sine Nomine

Beitrag(#1712234) Verfasst am: 14.12.2011, 23:59    Titel: Antworten mit Zitat

Felix Staratschek hat folgendes geschrieben:
Von Prof. Dr. Klaus Buchner, Straßbergerstr. 16, 80809 München


Vorsitzender der Bundesprogrammkommission der Ökologisch Demokratischen Partei (ÖDP)

Ohne die 5%- Hürde, die jetzt gefallen ist, säße Dr. Buchner bereits im Europaparlament


Weitgehend unbemerkt von der Öffentlichkeit wurde der Vertragsentwurf für den „Europäischen Stabilitätsmechanismus“ ESM ausgehandelt.


Offtopic, Langzitat, Parteiwerbung
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