Freigeisterhaus Foren-Übersicht
 FAQFAQ   SuchenSuchen   MitgliederlisteMitgliederliste   NutzungsbedingungenNutzungsbedingungen   BenutzergruppenBenutzergruppen   LinksLinks   RegistrierenRegistrieren 
 ProfilProfil   Einloggen, um private Nachrichten zu lesenEinloggen, um private Nachrichten zu lesen   LoginLogin 

Strafbarkeit von Anstiftung zum Selbstmord
Gehe zu Seite 1, 2, 3  Weiter
 
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen   Drucker freundliche Ansicht    Freigeisterhaus Foren-Übersicht -> Sonstiges und Groteskes
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
ateyim
registrierter User



Anmeldungsdatum: 21.05.2007
Beiträge: 3656
Wohnort: Istanbul

Beitrag(#1470240) Verfasst am: 09.05.2010, 10:59    Titel: Strafbarkeit von Anstiftung zum Selbstmord Antworten mit Zitat

Mich würde die deutsche Rechtsprechung (natürlich auch andere Laender, falls ein User da besser Bescheid weiss) interessieren:

Es geht um folgendes tragische Ereignis:

Zitat:
In dem Fall in Adana, in dem eine Muter ihre beiden Kinder tötete und sich anschliessend das Leben nahm, wird nun dreimal Lebenslaenglich für den Ehemann gefordert.

Songül Toramantekin (22), hatte ihre Kinder Sümeyye (3) und Yasir (4) am 16.Oktober 2009 erwürgt und sich anschliessend das Leben gehommen. Im Rahmen der Ermittlungen wurde nun gegen ihren Ehemann, Salih Toramantekin (27) wegen "Absichtlicher Tötung in drei Faellen durch Anstiftung zum Selbstmord" 3 mal die Höchststrafe gefordert.

Folgende Aussagen wurden bei dem Strafgericht in Adana, welches den Fall zur Verhandlung zuliess, gemacht:


- Salih Toramantekin sei ein sehr reizbarer Charakter und hat sich immer sehr intolerant seiner Frau gegenüber verhalten. Er habe ihr nie gestattet auszugehen und sie immer mit Schlaegen bestraft und bedroht. Weil der Seelenzustand von Songül Toramantekin dadurch arg gestört worden war, habe sie einmal bereits versucht, sich das Leben mit einer Überdosis zu nehmen, und einmal habe sie versucht, aufs Dach der Wohnung zu klettern, um sich von dort in den Tod zu stürzen.

Obwohl Salih Toramantekin bemerkt habe, dass der Seelenzustand seiner Frau gestört sein, habe er nichts dagegen unternommen, sondern stattdessen die Gewalt gesteigert. Anschliessend habe er sie dann gezwungen, in dem Dönerladen, den er eröffnete, zu arbeiten. Am Tag der Tat habe ihr Mann ihr nicht gestattet, zu einem Beileidsbesuch zu Bekannten zu gehen und sie blieb zu Hause. Sie schrieb einen Brief, in dem sie darauf hinweis, dass niemand für ihren und den Tod ihrer Kinder verantwortlich sein, und nahm ihren beiden Kindern und sich das Leben.

Der Brief, der eindeutig ihre Handschrift trug, war aber der Grund, weswegen der Vater verhaftet wurde. Er bestreitet die Tat weiterhin."



Innerlich ist meine spontane Reaktion die, dass ich es toll finde, dass der Ehemann nicht ungestraft davonkommen wird.

Aber im Nachhinein frage ich mich, in wiefern Erkenntnisse über die familiaeren Verhaeltnisse vor der Tat ausreichen, um jemanden für diese Tat nicht nur verantwortlich zu machen, sondern auch eine Strafe vorzusehen, die gerade in der Türkei dafür sorgen würde, dass er nie mehr freikommen wird.

In diesem Fall ist es, sollten die Erkenntnisse über den Ehemann korrekt sein, sehr offensichtlich, aber wo ist die Grenze zu ziehen, zwischen der Eigenschuld des Selbstmörders und der Verantwortung des Umfelds, das ja wohl in den meisten Faellen in Kombination mit einer verletztlichen, labilen oder bereits verletzten Psyche des Betroffenen, immer in irgendeiner Weise für diesen Schritt in gewissem grade "mitverantwortlich" gemacht werden kann/könnte. skeptisch
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Heike J
registrierter User



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26284

Beitrag(#1470244) Verfasst am: 09.05.2010, 11:09    Titel: Antworten mit Zitat

Man könnte dann die Kette auch weiterspinnen.
Inwieweit sind die Eltern des Ehemannes dafür verantwortlich, dass ihr Sohn so gewaltätig wurde?

Ich denke, in Deutschland könnte der Ehemann nur für tatsächlich begangene Straftaten zur Verantwortung gezogen werden. Also eben Nötigung, falls er die Ehefrau gezwungen hat, bei ihm zu Arbeiten oder zu Hause zu bleiben. Oder eben Körperverletzung bei Nachweis der Gewalt gegen die Ehefrau. Aber sicher nicht Mord oder Anstiftung zum Mord.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Rasmus
entartet und notorisch gottlos - Ich bin Papst



Anmeldungsdatum: 20.05.2004
Beiträge: 17559

Beitrag(#1470248) Verfasst am: 09.05.2010, 11:18    Titel: Antworten mit Zitat

Heike J hat folgendes geschrieben:
Man könnte dann die Kette auch weiterspinnen.
Inwieweit sind die Eltern des Ehemannes dafür verantwortlich, dass ihr Sohn so gewaltätig wurde?

Ich denke, in Deutschland könnte der Ehemann nur für tatsächlich begangene Straftaten zur Verantwortung gezogen werden. Also eben Nötigung, falls er die Ehefrau gezwungen hat, bei ihm zu Arbeiten oder zu Hause zu bleiben. Oder eben Körperverletzung bei Nachweis der Gewalt gegen die Ehefrau. Aber sicher nicht Mord oder Anstiftung zum Mord.


Mord oder anstiftung zum (Selbst-)Mord würden nur in Frage kommen, wenn man jeweils nachweisen kann,dass

- er gewusst und verstanden hat, welche Probleme seine Frau hatte,
- er sie gezielt in den Selbstmord getrieben hat und treiben wollte
- dabei die anderen Merkmale eines Mordes gegeben wären.

Wobei sich natürlich die Behörden hier fragen lassen müssen, was sie nach dem zweiten Selbstmordversuch der Frau getan haben, um ihr zu helfen ....
_________________
Brother Sword of Enlightenment of the Unitarian Jihad
If you ask the wrong questions you get answers like '42' or 'God'.
"Glaubst Du noch oder hüpfst Du schon?"
Sylvia Browne - Wahrsager oder Scharlatan?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Ilmor
auf eigenen Wunsch deaktiviert



Anmeldungsdatum: 13.12.2008
Beiträge: 7151

Beitrag(#1470280) Verfasst am: 09.05.2010, 12:49    Titel: Antworten mit Zitat

Ich sehe hier ein gesellschaftliches Tabu, die Frau als Täterin zu sehen, vor allem bei etwas so schlimmen wie Kindermord. Deshalb wird versucht, die Situation so umzudeuten, dass die Frau doch als Opfer dasteht.
Ich denke mal, in einer spiegelverkehrten Situation (der Mann bringt sich und seine Kinder um) würde wohl keiner auf die Idee kommen, die Frau anzuklagen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
Sanne
gives peas a chance.



Anmeldungsdatum: 05.08.2003
Beiträge: 12088
Wohnort: Nordschland

Beitrag(#1470281) Verfasst am: 09.05.2010, 12:50    Titel: Antworten mit Zitat

Anstiftung zum Mord oder Selbstmord wäre, wenn er ihr nachweisbar nahegelegt hätte, sie solle sich bzw die Kinder umbringen.

So aber hat er "nur" ihr Leben zur Hölle gemacht, die Frau hat jeden Tag körperlich und psychisch gelitten, was schließlich zur Selbsttötung führte. In meinen Augen ist das wiederholte schwere Körperletzung und schließlich Körperverletzung mit Todesfolge.

Die Behörden, welche nicht rechtzeitig eingegriffen haben, trifft möglicherweise eine Mitschuld durch unterlassene Hilfeleistung, soweit ihnen der Fall bekannt war. (Was die schuld des Ehemannes nicht mindert)
_________________
Ich will das Internet doch nicht mit meinen Problemen belästigen! (Marge Simpson)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Sanne
gives peas a chance.



Anmeldungsdatum: 05.08.2003
Beiträge: 12088
Wohnort: Nordschland

Beitrag(#1470282) Verfasst am: 09.05.2010, 12:51    Titel: Antworten mit Zitat

Ilmor hat folgendes geschrieben:
Ich sehe hier ein gesellschaftliches Tabu, die Frau als Täterin zu sehen, vor allem bei etwas so schlimmen wie Kindermord. Deshalb wird versucht, die Situation so umzudeuten, dass die Frau doch als Opfer dasteht.
Ich denke mal, in einer spiegelverkehrten Situation (der Mann bringt sich und seine Kinder um) würde wohl keiner auf die Idee kommen, die Frau anzuklagen.


Wenn ich dich jeden Tag verprügeln und nötigen würde, würde mich keiner anklagen?
_________________
Ich will das Internet doch nicht mit meinen Problemen belästigen! (Marge Simpson)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Ilmor
auf eigenen Wunsch deaktiviert



Anmeldungsdatum: 13.12.2008
Beiträge: 7151

Beitrag(#1470298) Verfasst am: 09.05.2010, 13:50    Titel: Antworten mit Zitat

Sanne hat folgendes geschrieben:

Wenn ich dich jeden Tag verprügeln und nötigen würde, würde mich keiner anklagen?


Doch, aber nicht wegen Anstiftung zum Selbstmord.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
jagy
Herb Derpington III.



Anmeldungsdatum: 26.11.2006
Beiträge: 7275

Beitrag(#1470304) Verfasst am: 09.05.2010, 14:08    Titel: Antworten mit Zitat

Es gibt keine strafbare Anstiftung zum Suizid in Deutschland. Anstiften kann man nur zu einer strafbaren Tat. Und da der Suizid nicht strafbar ist, kann man auch nicht dazu anstiften.
_________________
INGLIP HAS BEEN SUMMONED - IT HAS BEGUN!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
ateyim
registrierter User



Anmeldungsdatum: 21.05.2007
Beiträge: 3656
Wohnort: Istanbul

Beitrag(#1470305) Verfasst am: 09.05.2010, 14:08    Titel: Antworten mit Zitat

wie gesagt: so sehr bei mir die erste Reaktion positiv war, dass so einer nicht ungeschoren davonkommt, so sehr zuckte ich bei der Forderung nach "dreimal lebenslaenglich" zurück.

Eine strafrechtliche Verfolgung der zugefügten Verletzungen für Leib und Seele seiner Frau vor ihrem Tod waere wohl in der Tat etwas, was ich eher nachvollziehen könnte.

Was die Behörden betrifft: es würde mich nicht wundern, wenn man mit einem Exempel hier vom eigenen Versagen ablenken möchte.

Mehr zu sagen waere hier aber müssig, da es rein spekulativ waere
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Norm
registrierter User



Anmeldungsdatum: 12.02.2007
Beiträge: 8149

Beitrag(#1470310) Verfasst am: 09.05.2010, 14:16    Titel: Antworten mit Zitat

Ilmor hat folgendes geschrieben:
Ich sehe hier ein gesellschaftliches Tabu, die Frau als Täterin zu sehen, vor allem bei etwas so schlimmen wie Kindermord. Deshalb wird versucht, die Situation so umzudeuten, dass die Frau doch als Opfer dasteht.
Ich denke mal, in einer spiegelverkehrten Situation (der Mann bringt sich und seine Kinder um) würde wohl keiner auf die Idee kommen, die Frau anzuklagen.

Eine Frau, die geschlagen und eingesperrt wird ist also kein Opfer, sondern wird nur durch Umdeutung einer Situation in der sie Täterin ist zu einem Opfer. Pillepalle

Ilmor hat folgendes geschrieben:
Sanne hat folgendes geschrieben:

Wenn ich dich jeden Tag verprügeln und nötigen würde, würde mich keiner anklagen?


Doch, aber nicht wegen Anstiftung zum Selbstmord.

Du im umgekehrten Fall in Deutschland aber ebenso nicht. Schulterzucken
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Ilmor
auf eigenen Wunsch deaktiviert



Anmeldungsdatum: 13.12.2008
Beiträge: 7151

Beitrag(#1470411) Verfasst am: 09.05.2010, 17:26    Titel: Antworten mit Zitat

Norm hat folgendes geschrieben:
Ilmor hat folgendes geschrieben:
Ich sehe hier ein gesellschaftliches Tabu, die Frau als Täterin zu sehen, vor allem bei etwas so schlimmen wie Kindermord. Deshalb wird versucht, die Situation so umzudeuten, dass die Frau doch als Opfer dasteht.
Ich denke mal, in einer spiegelverkehrten Situation (der Mann bringt sich und seine Kinder um) würde wohl keiner auf die Idee kommen, die Frau anzuklagen.

Eine Frau, die geschlagen und eingesperrt wird ist also kein Opfer, sondern wird nur durch Umdeutung einer Situation in der sie Täterin ist zu einem Opfer. Pillepalle


Wenn sie ihre Kinder umbringt, wird sie zum Täter.

Norm hat folgendes geschrieben:

Ilmor hat folgendes geschrieben:
Sanne hat folgendes geschrieben:

Wenn ich dich jeden Tag verprügeln und nötigen würde, würde mich keiner anklagen?


Doch, aber nicht wegen Anstiftung zum Selbstmord.

Du im umgekehrten Fall in Deutschland aber ebenso nicht. Schulterzucken


Bei den Kindermordenden Müttern in Deutschland wurden auch teilweise die Väter angeklagt.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
beachbernie
male Person of Age and without Color



Anmeldungsdatum: 16.04.2006
Beiträge: 45792
Wohnort: Haida Gwaii

Beitrag(#1470494) Verfasst am: 09.05.2010, 22:32    Titel: Antworten mit Zitat

Ich halte den Begriff "Anstiftung zum Selbstmord" in diesem Zusammenhang fuer etwas ungluecklich. Ich erwartete zunaechst eine Diskussion ueber Sterbehilfe als ich hier reinklickte.

Fuer mich ist das eher "Mobbing mit Todesfolge" und sowas gehoert selbstverstaendlich bestraft.
_________________
Defund the gender police!! Let's Rock
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Norm
registrierter User



Anmeldungsdatum: 12.02.2007
Beiträge: 8149

Beitrag(#1470499) Verfasst am: 09.05.2010, 22:51    Titel: Antworten mit Zitat

Ilmor hat folgendes geschrieben:
Norm hat folgendes geschrieben:
Ilmor hat folgendes geschrieben:
Ich sehe hier ein gesellschaftliches Tabu, die Frau als Täterin zu sehen, vor allem bei etwas so schlimmen wie Kindermord. Deshalb wird versucht, die Situation so umzudeuten, dass die Frau doch als Opfer dasteht.
Ich denke mal, in einer spiegelverkehrten Situation (der Mann bringt sich und seine Kinder um) würde wohl keiner auf die Idee kommen, die Frau anzuklagen.

Eine Frau, die geschlagen und eingesperrt wird ist also kein Opfer, sondern wird nur durch Umdeutung einer Situation in der sie Täterin ist zu einem Opfer. Pillepalle


Wenn sie ihre Kinder umbringt, wird sie zum Täter.

Darüber, dass sie Täter ist, brauchen wir uns nicht streiten. In meinen Augen kann jemand gleichzeitig Opfer und Täter sein. Es geht darum ob sie Opfer ist oder bloß wie du offenbar meinst als solches konstruiert wird, um nicht als Täter wahrgenommen zu werden, da sind wir uns uneinig.

Ilmor hat folgendes geschrieben:
Norm hat folgendes geschrieben:

Ilmor hat folgendes geschrieben:
Sanne hat folgendes geschrieben:

Wenn ich dich jeden Tag verprügeln und nötigen würde, würde mich keiner anklagen?


Doch, aber nicht wegen Anstiftung zum Selbstmord.

Du im umgekehrten Fall in Deutschland aber ebenso nicht. Schulterzucken


Bei den Kindermordenden Müttern in Deutschland wurden auch teilweise die Väter angeklagt.

Aber wohl kaum wegen Anstiftung zum Selbstmord? Mit welcher Begründung wurden sie den angeklagt?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
esme
lebt ohne schützende Gänsefüßchen.



Anmeldungsdatum: 12.06.2005
Beiträge: 5667

Beitrag(#1470506) Verfasst am: 09.05.2010, 23:05    Titel: Antworten mit Zitat

Norm hat folgendes geschrieben:

Zitat:

Bei den Kindermordenden Müttern in Deutschland wurden auch teilweise die Väter angeklagt.

Aber wohl kaum wegen Anstiftung zum Selbstmord? Mit welcher Begründung wurden sie den angeklagt?


Bei kindermordenden Vätern lautet die Begründung für die Anklage der Frauen üblicherweise Beihilfe zu Mißhandlung, Vernachlässigung, Totschlag. Das wird hier nicht anders sein, und stützt sich üblicherweise auf die Annahme, dass gebrochene Kindesknochen / mehrere Schwangerschaften vor dem Partner oder der Partnerin eher schwierig zu verbergen sind.
_________________
Gunkl über Intelligent Design:
Da hat sich die Kirche beim Rückzugsgefecht noch einmal grandios verstolpert und jetzt wollen sie auch noch Haltungsnoten für die argumentative Brez'n, die sie da gerissen haben.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Ilmor
auf eigenen Wunsch deaktiviert



Anmeldungsdatum: 13.12.2008
Beiträge: 7151

Beitrag(#1470567) Verfasst am: 10.05.2010, 08:58    Titel: Antworten mit Zitat

Norm hat folgendes geschrieben:

Darüber, dass sie Täter ist, brauchen wir uns nicht streiten. In meinen Augen kann jemand gleichzeitig Opfer und Täter sein. Es geht darum ob sie Opfer ist oder bloß wie du offenbar meinst als solches konstruiert wird, um nicht als Täter wahrgenommen zu werden, da sind wir uns uneinig.


Man ist immer Opfer und Täter zugleich. Ich würde auch den Mann eventuell für den Tod seiner Frau zu Verantwortung ziehen, wie BB geschrieben hatt, "Mobbing mit Todesfolge", nicht aber für den Tod seiner Kinder.

Norm hat folgendes geschrieben:
Ilmor hat folgendes geschrieben:

Bei den Kindermordenden Müttern in Deutschland wurden auch teilweise die Väter angeklagt.

Aber wohl kaum wegen Anstiftung zum Selbstmord? Mit welcher Begründung wurden sie den angeklagt?


Bei einem Fall, von dem ich weiß, wurde dem Mann zur Last gelegt, er habe sich mit der Antwort der Frau, sie hätte eine Fehlgeburt gehabt, zufriedengegeben, und nicht weiter nachgebohrt.

Edit: Zitat repariert


Zuletzt bearbeitet von Ilmor am 10.05.2010, 18:36, insgesamt einmal bearbeitet
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
L.E.N.
im falschen Film



Anmeldungsdatum: 25.05.2004
Beiträge: 27745
Wohnort: Hamburg

Beitrag(#1470595) Verfasst am: 10.05.2010, 11:02    Titel: Antworten mit Zitat

wenn es straftatbestände gegen den mann gibt, sollte er angeklagt und ggfs verurteilt werden.
"anstiftung zum selbstmord" (was immer das genau sein soll) halte ich nicht für gegeben.

mit dem verlust seiner familie hat der mann schon einen teil der strafe bekommen, wenn auch zu einem übertrieben hohen preis, finde ich.

ich sehe die gesellschaft als eigentlich verantwortlich an. mehr solidarität und zusammenhalt würde solche ereignisse seltener machen.
_________________
Ich will Gott lästern dürfen! Weg mit §166 StGB!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden ICQ-Nummer
esme
lebt ohne schützende Gänsefüßchen.



Anmeldungsdatum: 12.06.2005
Beiträge: 5667

Beitrag(#1470597) Verfasst am: 10.05.2010, 11:07    Titel: Antworten mit Zitat

L.E.N. hat folgendes geschrieben:

mit dem verlust seiner familie hat der mann schon einen teil der strafe bekommen,


Blödsinn, du bedauerst wohl auch Waisenkinder, die ihre Eltern umgebracht haben.
_________________
Gunkl über Intelligent Design:
Da hat sich die Kirche beim Rückzugsgefecht noch einmal grandios verstolpert und jetzt wollen sie auch noch Haltungsnoten für die argumentative Brez'n, die sie da gerissen haben.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
L.E.N.
im falschen Film



Anmeldungsdatum: 25.05.2004
Beiträge: 27745
Wohnort: Hamburg

Beitrag(#1470598) Verfasst am: 10.05.2010, 11:12    Titel: Antworten mit Zitat

esme hat folgendes geschrieben:
L.E.N. hat folgendes geschrieben:

mit dem verlust seiner familie hat der mann schon einen teil der strafe bekommen,


Blödsinn, du bedauerst wohl auch Waisenkinder, die ihre Eltern umgebracht haben.


hilf mir mal kurz: wo habe ich bedauern für den mann ausgedrückt?
_________________
Ich will Gott lästern dürfen! Weg mit §166 StGB!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden ICQ-Nummer
Evilbert
auf eigenen Wunsch deaktiviert



Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#1470632) Verfasst am: 10.05.2010, 12:47    Titel: Antworten mit Zitat

esme hat folgendes geschrieben:
L.E.N. hat folgendes geschrieben:

mit dem verlust seiner familie hat der mann schon einen teil der strafe bekommen,


Blödsinn, du bedauerst wohl auch Waisenkinder, die ihre Eltern umgebracht haben.


Ja, ich tue das in der Tat. Weil ich mir nämlich kaum vorstellen kann, dass Kinder ihre Eltern grundlos umbringen. Eltern, die schon 2 oder 4 Jahrzehnte gelebt haben können irgendeinen selbst verschuldeten verkorksten Lebensweg haben, aber auch da wäre ich mit einer (moralischen) Verurteilung zurückhaltung, aber Kinder???
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
L.E.N.
im falschen Film



Anmeldungsdatum: 25.05.2004
Beiträge: 27745
Wohnort: Hamburg

Beitrag(#1470642) Verfasst am: 10.05.2010, 13:13    Titel: Antworten mit Zitat

Noseman hat folgendes geschrieben:
esme hat folgendes geschrieben:
L.E.N. hat folgendes geschrieben:

mit dem verlust seiner familie hat der mann schon einen teil der strafe bekommen,


Blödsinn, du bedauerst wohl auch Waisenkinder, die ihre Eltern umgebracht haben.


Ja, ich tue das in der Tat. Weil ich mir nämlich kaum vorstellen kann, dass Kinder ihre Eltern grundlos umbringen. Eltern, die schon 2 oder 4 Jahrzehnte gelebt haben können irgendeinen selbst verschuldeten verkorksten Lebensweg haben, aber auch da wäre ich mit einer (moralischen) Verurteilung zurückhaltung, aber Kinder???


auch wahr.
_________________
Ich will Gott lästern dürfen! Weg mit §166 StGB!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden ICQ-Nummer
Norm
registrierter User



Anmeldungsdatum: 12.02.2007
Beiträge: 8149

Beitrag(#1470647) Verfasst am: 10.05.2010, 13:19    Titel: Antworten mit Zitat

Ilmor hat folgendes geschrieben:


Norm hat folgendes geschrieben:
Ilmor hat folgendes geschrieben:

Bei den Kindermordenden Müttern in Deutschland wurden auch teilweise die Väter angeklagt.

Aber wohl kaum wegen Anstiftung zum Selbstmord? Mit welcher Begründung wurden sie den angeklagt?


Bei einem Fall, von dem ich weiß, wurde dem Mann zur Last gelegt, er habe sich mit der Antwort der Frau, sie hätte eine Fehlgeburt gehabt, zufriedengegeben, und nicht weiter nachgebohrt.

Diese Begründung bei einmaligem Vorkommen finde ich zu dünn für eine Verurteilung. Hast du einen Beleg für diese Anklage und evtl. Urteil, falls es eines gab, würde mich schon genauer interessieren?
Ein Fall ist aber auch ein bisschen dünn, für diese Behauptung im Anscluss an deine Theorie, dass die Frau als Opfer dastehen soll und der Mann daher zum Täter gemacht wird:
Ilmor hat folgendes geschrieben:
Bei den Kindermordenden Müttern in Deutschland wurden auch teilweise die Väter angeklagt.

Außerdem wird in dem von dir genannten Beispiel nicht deutlich, dass die Frau dort durch die Anklage des Mannes zum Opfer gemacht worden wäre und vom Täterschaftsvorwurf befreit. Schulterzucken
Und fundiertere Anklagen und Urteile gegen den Elternteil, der die Kinder nicht getötet hat, welche auf solchen Gründen beruhen wie sie Esme genannt hat, finde ich durchaus berechtigt. Schließlich tragen die Eltern per Gesetz Verantwortung für das Kindeswohl. Übrigens gab es auch schon Fälle, wo Jugendamtmitarbeiter angeklagt wurden, weil sie den Fall kannten und es dennoch zur Tötung kam, dafür lässt sich wohl kaum deine These, dass dem Mann die Schuld der Frau zugeschoben werden soll, bemühen.

Bitte vertausch die Namen in deinem Zitat so, dass sie wieder richtig sind.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Ilmor
auf eigenen Wunsch deaktiviert



Anmeldungsdatum: 13.12.2008
Beiträge: 7151

Beitrag(#1470748) Verfasst am: 10.05.2010, 18:35    Titel: Antworten mit Zitat

Norm hat folgendes geschrieben:

Diese Begründung bei einmaligem Vorkommen finde ich zu dünn für eine Verurteilung.


Deine Ursprüngliche Behauptung war ja, dass sowas in Deutlschand gar nicht vorkommt.
Da reicht schon ein einziges Beispiel, un deine Behauptung zu wiederlegen.

Norm hat folgendes geschrieben:


Ilmor hat folgendes geschrieben:
Sanne hat folgendes geschrieben:

Wenn ich dich jeden Tag verprügeln und nötigen würde, würde mich keiner anklagen?


Doch, aber nicht wegen Anstiftung zum Selbstmord.

Du im umgekehrten Fall in Deutschland aber ebenso nicht. Schulterzucken


Norm hat folgendes geschrieben:

Hast du einen Beleg für diese Anklage und evtl. Urteil, falls es eines gab, würde mich schon genauer interessieren?


Hier

Focus hat folgendes geschrieben:

Die Staatsanwaltschaft warft dem Mann vor, sich „aus dem Staub gemacht“ zu haben. Und auch Richter Loher war der Meinung, dass er hätte nachfragen müssen, wo der Fötus geblieben sei. Hätte er seiner Freundin „das Messer auf die Brust gesetzt“, hätte er das Kind noch retten können, sagte Loher.


Norm hat folgendes geschrieben:

Ein Fall ist aber auch ein bisschen dünn, für diese Behauptung im Anscluss an deine Theorie, dass die Frau als Opfer dastehen soll und der Mann daher zum Täter gemacht wird:
Ilmor hat folgendes geschrieben:
Bei den Kindermordenden Müttern in Deutschland wurden auch teilweise die Väter angeklagt.


Du hast natürlich Recht, es könnte auch ein Einzelfall sein. Nur scheint mir sich hier ein Gesamtbild zu ergeben, durch viele Kleinigkeiten. So wie etwa Männern in Amerika, die Häusliche Gewalt erfahren, geraten wird, nicht die Polizei zu informieren, solange keine direkte Lebensgefahr besteht, da die Polizei den Mann festnehmen wird, auch wenn er es war, der die Polizei anrief. Quelle

Zitat:
* Do not phone police unless you are in immediate danger, and your life is at risk. Law enforcement professionals nationwide have been trained to presume the man is always the perpetrator. There have been many cases where a man has been arrested, even while his wife is in the process of assaulting him and/or a police officer. Don’t add this extra risk unless you absolutely cannot avoid it;


Norm hat folgendes geschrieben:

Bitte vertausch die Namen in deinem Zitat so, dass sie wieder richtig sind.


Ok, danke, werd ich machen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
E.M.
registrierter User



Anmeldungsdatum: 23.02.2010
Beiträge: 48

Beitrag(#1471988) Verfasst am: 14.05.2010, 02:05    Titel: Re: Strafbarkeit von Anstiftung zum Selbstmord Antworten mit Zitat

ateyim hat folgendes geschrieben:
Mich würde die deutsche Rechtsprechung (natürlich auch andere Laender, falls ein User da besser Bescheid weiss) interessieren:


Meinst du sowas?

http://de.wikipedia.org/wiki/Siriusfall
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Uriziel
Herpiderpi



Anmeldungsdatum: 22.12.2007
Beiträge: 1728

Beitrag(#1473863) Verfasst am: 18.05.2010, 20:09    Titel: Antworten mit Zitat

Ich habe mal jemanden in den Selbstmord getrieben... und wurde nicht bestraft... ... ...














SCHERZ!! oO

Ich kann aber nachvollziehen, das sowas nicht okay ist. Also das das strafbar sein sollte. Im Grunde ist das schon ein halber Mord, wenn man jemanden absichtlich zum Selbstmord anstiftet und er sich von alleine aber nicht umbringen würde.

Wieso sollte man sowas machen? Also wenn überhaupt kein Grund besteht, das jemand vielleicht besser dran wäre, wenn er stirbt?
Wovon rede ich?

Zum Beispiel Menschen, die unheilbar krank sind und einfach keine Besserung mehr erhalten. Gibt viele davon. Einige davon haben ne Krebsform und andere Tumore (ob nun dasselbe oder nicht).


Ich unterscheide für mich selbst zwischen Sterbehilfe und "Anstiftung zum Selbstmord". Und einen völlig gesunden Menschen aus eigennützigen Gründen in den Selbstmord zu treiben, ist in meinen Augen genau so schlimm wie, als hätte man ihn selber umgebracht.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Norm
registrierter User



Anmeldungsdatum: 12.02.2007
Beiträge: 8149

Beitrag(#1473912) Verfasst am: 18.05.2010, 21:32    Titel: Antworten mit Zitat

Ilmor hat folgendes geschrieben:
Norm hat folgendes geschrieben:

Diese Begründung bei einmaligem Vorkommen finde ich zu dünn für eine Verurteilung.


Deine Ursprüngliche Behauptung war ja, dass sowas in Deutlschand gar nicht vorkommt.
Da reicht schon ein einziges Beispiel, un deine Behauptung zu wiederlegen.

Meine ursprüngliche Behauptung war, dass du, wärst du ein prügelnder Partner, ebenso wie Sanne im selben Fall, nicht wegen Anstiftung zum Selbstmord verurteilt werden würdest. Dein Beispiel widerlegt meine Behauptuing nicht, denn da geht es nicht um Anstiftung zum Selbstmord.



Ilmor hat folgendes geschrieben:
Norm hat folgendes geschrieben:

Hast du einen Beleg für diese Anklage und evtl. Urteil, falls es eines gab, würde mich schon genauer interessieren?


Hier

Focus hat folgendes geschrieben:

Die Staatsanwaltschaft warft dem Mann vor, sich „aus dem Staub gemacht“ zu haben. Und auch Richter Loher war der Meinung, dass er hätte nachfragen müssen, wo der Fötus geblieben sei. Hätte er seiner Freundin „das Messer auf die Brust gesetzt“, hätte er das Kind noch retten können, sagte Loher.

Tja die Begründung in dem Artikel ist ein wenig vage, leider kennen wir nicht die ganze Urteilsbegründung, sonden nur den Teil die die Medien für berichtenswert befanden. Verurteilt wurde der Mann wegen "Totschlag durch Unterlassen". Die Frau hat dem Mann nicht einfach nur von einer Fehlgeburt erzählt, sie hat das Baby kurz zuvor im Nebenraum geboren und der Mann fuhr eine halbe Stunde nachdem das Baby ausgesetzt wurde zur Arbeit. Er hatte das Blut gesehen und sich dann mit der Angabe der Partnerin eine Fehlgeburt gehabt zu haben zufriedengegeben, während das Baby erfror. Die Schwangerschaft hatte die Partnerin, trotz sichtbarem Babybauch, zuvor aus Angst von ihm geschlagen zu werden verleugnet. Die Geschichte klingt nicht sehr plausibel.
So könnte es sich zugetragen haben, oder doch eher nicht? hat folgendes geschrieben:
"Oh Schatz, warum ist da denn Blut?"
"Ich hatte eben eine Fehlgeburt"
"Achso, dann warst du also doch schwanger?"
"Ja, ich hatte gelogen."
"Na macht nichts, zum Glück war es bloß eine Fehlgeburt. Ich bin spät dran, ich fahr dann mal zur Arbeit. Bis später."


Ilmor hat folgendes geschrieben:
Norm hat folgendes geschrieben:

Ein Fall ist aber auch ein bisschen dünn, für diese Behauptung im Anscluss an deine Theorie, dass die Frau als Opfer dastehen soll und der Mann daher zum Täter gemacht wird:
Ilmor hat folgendes geschrieben:
Bei den Kindermordenden Müttern in Deutschland wurden auch teilweise die Väter angeklagt.


Du hast natürlich Recht, es könnte auch ein Einzelfall sein. Nur scheint mir sich hier ein Gesamtbild zu ergeben, durch viele Kleinigkeiten. So wie etwa Männern in Amerika, die Häusliche Gewalt erfahren, geraten wird, nicht die Polizei zu informieren, solange keine direkte Lebensgefahr besteht, da die Polizei den Mann festnehmen wird, auch wenn er es war, der die Polizei anrief.

Was haben Männer in den USA, denen (von wem eigentlich?) geraten wird, bei häuslicher Gewalt gegen sie nicht die Polizei zu rufen, mit der Rechtslage in Deutschland bzgl. Kindestötung zu tun?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Ilmor
auf eigenen Wunsch deaktiviert



Anmeldungsdatum: 13.12.2008
Beiträge: 7151

Beitrag(#1473949) Verfasst am: 18.05.2010, 22:45    Titel: Antworten mit Zitat

Norm hat folgendes geschrieben:

Meine ursprüngliche Behauptung war, dass du, wärst du ein prügelnder Partner, ebenso wie Sanne im selben Fall, nicht wegen Anstiftung zum Selbstmord verurteilt werden würdest. Dein Beispiel widerlegt meine Behauptuing nicht, denn da geht es nicht um Anstiftung zum Selbstmord.


Richtig, allerdings halte ich die beiden Fälle für vergleichbar. In beiden Fällen hat die Frau ihre Kinder (oder Kind) getötet, und der Mann wird zur Rechenschaft gezogen (in D die Frau auch, weil sie noch lebt).

Norm hat folgendes geschrieben:

Tja die Begründung in dem Artikel ist ein wenig vage, leider kennen wir nicht die ganze Urteilsbegründung, sonden nur den Teil die die Medien für berichtenswert befanden. Verurteilt wurde der Mann wegen "Totschlag durch Unterlassen". Die Frau hat dem Mann nicht einfach nur von einer Fehlgeburt erzählt, sie hat das Baby kurz zuvor im Nebenraum geboren und der Mann fuhr eine halbe Stunde nachdem das Baby ausgesetzt wurde zur Arbeit. Er hatte das Blut gesehen und sich dann mit der Angabe der Partnerin eine Fehlgeburt gehabt zu haben zufriedengegeben, während das Baby erfror. Die Schwangerschaft hatte die Partnerin, trotz sichtbarem Babybauch, zuvor aus Angst von ihm geschlagen zu werden verleugnet. Die Geschichte klingt nicht sehr plausibel.


Wie es sich wirklich zugetragen hat, wissen wir nicht und werden es auch nie erfahren. Jedoch wissen wir, von welchem Stituation das Gericht ausgeht, und wie seine Reaktion darauf ist. Ich halte die Reaktion für unangemessen, und du?


Norm hat folgendes geschrieben:

Was haben Männer in den USA, denen (von wem eigentlich?) geraten wird, bei häuslicher Gewalt gegen sie nicht die Polizei zu rufen, mit der Rechtslage in Deutschland bzgl. Kindestötung zu tun?


Sie haben etwas mit
Norm hat folgendes geschrieben:

deine Theorie, dass die Frau als Opfer dastehen soll und der Mann daher zum Täter gemacht wird

zu tun.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
Danol
registrierter User



Anmeldungsdatum: 02.04.2007
Beiträge: 3027

Beitrag(#1473951) Verfasst am: 18.05.2010, 22:45    Titel: Antworten mit Zitat

beachbernie hat folgendes geschrieben:
Fuer mich ist das eher "Mobbing mit Todesfolge" und sowas gehoert selbstverstaendlich bestraft.


Fraglich ist eher, inwieweit eher für den Tod der Kinder bestraft werden sollte. Auch bei der Bestrafung der Verhaltens gegenüber der Frau sollte maßgeblich sein was er ihr konkret angetan hat, nicht wie sie darauf reagierte.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
beachbernie
male Person of Age and without Color



Anmeldungsdatum: 16.04.2006
Beiträge: 45792
Wohnort: Haida Gwaii

Beitrag(#1473956) Verfasst am: 18.05.2010, 22:49    Titel: Antworten mit Zitat

Danol hat folgendes geschrieben:
beachbernie hat folgendes geschrieben:
Fuer mich ist das eher "Mobbing mit Todesfolge" und sowas gehoert selbstverstaendlich bestraft.


Fraglich ist eher, inwieweit eher für den Tod der Kinder bestraft werden sollte. Auch bei der Bestrafung der Verhaltens gegenüber der Frau sollte maßgeblich sein was er ihr konkret angetan hat, nicht wie sie darauf reagierte.



Wenn sich nachweisen laesst, dass das Verhalten der Frau rrsaechlich fuer den Tod ihrer Kinder ist, dann soll sie auch dafuer bestraft werden koennen. Das muss man allerdings erst einmal beweisen. Dass die Kinder tot sind, reicht selbstverstaendlich nicht fuer sich allein als Beweis aus.
_________________
Defund the gender police!! Let's Rock
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Ilmor
auf eigenen Wunsch deaktiviert



Anmeldungsdatum: 13.12.2008
Beiträge: 7151

Beitrag(#1474003) Verfasst am: 18.05.2010, 23:57    Titel: Antworten mit Zitat

beachbernie hat folgendes geschrieben:
Danol hat folgendes geschrieben:
beachbernie hat folgendes geschrieben:
Fuer mich ist das eher "Mobbing mit Todesfolge" und sowas gehoert selbstverstaendlich bestraft.


Fraglich ist eher, inwieweit eher für den Tod der Kinder bestraft werden sollte. Auch bei der Bestrafung der Verhaltens gegenüber der Frau sollte maßgeblich sein was er ihr konkret angetan hat, nicht wie sie darauf reagierte.



Wenn sich nachweisen laesst, dass das Verhalten der Frau rrsaechlich fuer den Tod ihrer Kinder ist, dann soll sie auch dafuer bestraft werden koennen. Das muss man allerdings erst einmal beweisen. Dass die Kinder tot sind, reicht selbstverstaendlich nicht fuer sich allein als Beweis aus.


Du meinst sicher 'er', oder?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
Norm
registrierter User



Anmeldungsdatum: 12.02.2007
Beiträge: 8149

Beitrag(#1474014) Verfasst am: 19.05.2010, 00:16    Titel: Antworten mit Zitat

Ilmor hat folgendes geschrieben:
Norm hat folgendes geschrieben:

Meine ursprüngliche Behauptung war, dass du, wärst du ein prügelnder Partner, ebenso wie Sanne im selben Fall, nicht wegen Anstiftung zum Selbstmord verurteilt werden würdest. Dein Beispiel widerlegt meine Behauptuing nicht, denn da geht es nicht um Anstiftung zum Selbstmord.


Richtig, allerdings halte ich die beiden Fälle für vergleichbar. In beiden Fällen hat die Frau ihre Kinder (oder Kind) getötet, und der Mann wird zur Rechenschaft gezogen (in D die Frau auch, weil sie noch lebt).

Ja, sicher in beiden Fällen wurden Kinder getötet. Aber du wolltest doch meine Behauptung widerlegen? Hast du nicht. Schulterzucken

Ilmor hat folgendes geschrieben:
Norm hat folgendes geschrieben:

Tja die Begründung in dem Artikel ist ein wenig vage, leider kennen wir nicht die ganze Urteilsbegründung, sonden nur den Teil die die Medien für berichtenswert befanden. Verurteilt wurde der Mann wegen "Totschlag durch Unterlassen". Die Frau hat dem Mann nicht einfach nur von einer Fehlgeburt erzählt, sie hat das Baby kurz zuvor im Nebenraum geboren und der Mann fuhr eine halbe Stunde nachdem das Baby ausgesetzt wurde zur Arbeit. Er hatte das Blut gesehen und sich dann mit der Angabe der Partnerin eine Fehlgeburt gehabt zu haben zufriedengegeben, während das Baby erfror. Die Schwangerschaft hatte die Partnerin, trotz sichtbarem Babybauch, zuvor aus Angst von ihm geschlagen zu werden verleugnet. Die Geschichte klingt nicht sehr plausibel.


Wie es sich wirklich zugetragen hat, wissen wir nicht und werden es auch nie erfahren. Jedoch wissen wir, von welchem Stituation das Gericht ausgeht, und wie seine Reaktion darauf ist. Ich halte die Reaktion für unangemessen, und du?

Wir wissen nur, was der Focus über den Fall schreibt. Das reicht mir nicht um die Richtigkeit Gerichtsentscheidung zu bewerten. Allerdings wurde der Mann nicht dafür bestraft, dass er die Frau vor der Tat verprügelt hatte und sie so dazu getrieben hätte, wie im Fall des Eingangsposting, sondern dafür, dass er es unterlassen hat das Baby zu retten (Urteil: Totschlag durch Unterlassen). Ich sehe nicht, wie durch diese Bestrafung ihm die Täterschaft der Frau zugeschoben worden wäre und die Frau dagegen von der Täterin zum Opfer gemacht worden wäre (so lautet ja deine allgemeine Theorie). Die Frau wurde als Täterin, die das Kind rausgebracht hatte, so dass es erfror bestraft, ihre Strafe war deutlich höher, als die ihres Partners für Unterlassen.

Zitat:
Norm hat folgendes geschrieben:

Was haben Männer in den USA, denen (von wem eigentlich?) geraten wird, bei häuslicher Gewalt gegen sie nicht die Polizei zu rufen, mit der Rechtslage in Deutschland bzgl. Kindestötung zu tun?


Sie haben etwas mit
Norm hat folgendes geschrieben:

deine Theorie, dass die Frau als Opfer dastehen soll und der Mann daher zum Täter gemacht wird

zu tun.

Kann ich an deinem Bespiel aus dem Focus nicht sehen.
Deine Theorie basiert bisher auf
- einem Fall in dem der Mann der Frau gegenüber gewalttätig war und ihm daher die Schuld dafür gegeben wurde, dass sie sich und die Kinder umbrachte.
- einem Fall in dem der Mann der Frau gegenüber gewalttätig war, die Frau das Baby umbrachte, nachdem sie nach eigener Aussage Angst gehabt hatte, er könnte merken, dass sie schwanger ist und sie schlagen, der Mann aber nicht dafüer verantwortlich gemacht wurde, sie dazu getrieben zu haben, das Kind zu töten, sondern dafür, dass er es hätte retten können, dies aber nicht getan hat.
- einem Artikel, in dem Männer die Opfer sind empfohlen wird, nicht zur Polizei zu gehen, da sie sonst als Täter hingestellt werden könnten.
Das alles wirfst du in einem Topf, Einzelfälle und Empfehlungen die sich voneinander stark unterscheiden aus 3 verscheidenen Kulturen. Aber macht ja nichts, ob es sich um gewalttätige Männer handelt, oder um Opfer von Gewalt, ob einer für die Tat der Frau verantwortlich gemacht wird, oder nicht, Hauptsache es passt irgendwie zu deiner Theorie und wenn es nicht rein passt, dann kann man es sich ja passend denken, nicht wahr? Na dann Gratulation zu deiner Theorie, die überaus fundiert erklärt wie es ganz offensichtlich überall auf der Welt zugeht. Ohnmacht
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge der letzten Zeit anzeigen:   
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen   Drucker freundliche Ansicht    Freigeisterhaus Foren-Übersicht -> Sonstiges und Groteskes Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Gehe zu Seite 1, 2, 3  Weiter
Seite 1 von 3

 
Gehe zu:  
Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.



Impressum & Datenschutz


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group