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Was sie uns mit der (gescheiterten) EU-Verfassung unterjubeln wollten
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Roter Ballon
Lifted



Anmeldungsdatum: 22.12.2006
Beiträge: 2631
Wohnort: München

Beitrag(#1074321) Verfasst am: 26.08.2008, 23:06    Titel: Was sie uns mit der (gescheiterten) EU-Verfassung unterjubeln wollten Antworten mit Zitat

http://de.wikipedia.org/wiki/Multilaterales_Investitionsabkommen

Multilaterale Abkommen über Investitionen hat folgendes geschrieben:
Das (MAI) hätte in den Unterzeichnerstaaten direkte Auslandsinvestitionen fördern sollen. Dazu hätten die Rechte internationaler Investoren umfassend gestärkt werden sollen.
(...)
Trotz des offiziellen Scheiterns wurden viele MAI-Ideen seitdem in die Regelwerke der großen Wirtschaftsgemeinschaften der Welt aufgenommen.
Mit der (gescheiterten) EU-Verfassung hätten die Regelungen in Europa Verfassungsrang bekommen.
(...)

Kernpunkte des MAI

* Transparenz: Veröffentlichung von Gesetzen und Regelungen, die Investments betreffen
* Meistbegünstigungsklausel: Investoren und Investments eines MAI-Mitglieds dürfen nicht schlechter gestellt werden als die eines anderen MAI-Mitglieds
* Auflagen an Regelungen: bestimmte Regelungen für Investoren, wie Beschäftigung einheimischer Arbeitnehmer, "local content"-Regeln, Mindestquoten für den Export von Gütern oder Verpflichtungen zum Technologietransfer, sollen untersagt sein
* Enteignungen: Dürfen nur im öffentlichen Interesse und im Zusammenhang mit sofortiger, angemessener Entschädigung vorgenommen werden. Als Enteignung werden auch nationale Umwelt- und Sozialabgaben verstanden.
* Verbot staatlicher Betätigung: Die Interessenvertretungen der Bürger, Nationalstaat und dessen administrative Teilorganisationen, dürfen keinerlei wirtschaftliche Betätigung ausüben.
* Gewinntransferierung: Kapital, Dividenden und Gewinne dürfen abgabenfrei zwischen den MAI-Mitgliedsländern transferiert werden.
* Staatshaftung: Nationalenstaaten haften für alle Vermögensschäden der Investoren, die aufgrund von Protesten und Unruhen entstehen. Schadensersatzpflicht besteht ferner für Mindererlöse durch nationale Gesetze oder Verordnungen, wenn in einem anderen Mitgliedsland des MAI diese Gesetze nicht bestehen.
* Konfliktlösungsmechanismus: In Konfliktfällen entscheidet ein autarkes Entscheidungsgremium. Entscheidungen müssen nicht begründet werden, die Nationalstaaten haben kein Recht auf Akteneinsicht.


hatt das einer von Euch mitbekommen?
ich bin echt baff
_________________
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ertrage die Clowns!
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Spartacus Leto
Ist hier raus!



Anmeldungsdatum: 27.08.2005
Beiträge: 5659

Beitrag(#1074333) Verfasst am: 26.08.2008, 23:11    Titel: Antworten mit Zitat

Uff, zum Glück ist nichts draus geworden.

Aber wirklich mitbekommen hab ichs nicht.
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Hornochse
Orthographiefetischist



Anmeldungsdatum: 22.07.2007
Beiträge: 8223
Wohnort: Bundeshauptstadt

Beitrag(#1074341) Verfasst am: 26.08.2008, 23:15    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn diese Angaben stimmen: Nicht schlecht.
_________________
Alles könnte anders sein - und fast nichts kann ich ändern.

- Niklas Luhmann -
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DeHerg
nun schon länger Ranglos



Anmeldungsdatum: 28.04.2007
Beiträge: 6525
Wohnort: Rostock

Beitrag(#1074342) Verfasst am: 26.08.2008, 23:16    Titel: Antworten mit Zitat

Leto hat folgendes geschrieben:
Uff, zum Glück ist nichts draus geworden.
Zitat:
Trotz des offiziellen Scheiterns wurden viele MAI-Ideen seitdem in die Regelwerke der großen Wirtschaftsgemeinschaften der Welt aufgenommen.
umfasst "der großen Wirtschaftsgemeinschaften der Welt" nicht auch die EU?
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Hornochse
Orthographiefetischist



Anmeldungsdatum: 22.07.2007
Beiträge: 8223
Wohnort: Bundeshauptstadt

Beitrag(#1074372) Verfasst am: 26.08.2008, 23:45    Titel: Antworten mit Zitat

DeHerg hat folgendes geschrieben:
Leto hat folgendes geschrieben:
Uff, zum Glück ist nichts draus geworden.
Zitat:
Trotz des offiziellen Scheiterns wurden viele MAI-Ideen seitdem in die Regelwerke der großen Wirtschaftsgemeinschaften der Welt aufgenommen.
umfasst "der großen Wirtschaftsgemeinschaften der Welt" nicht auch die EU?


Verfassungsrang wäre aber noch einmal etwas anderes gewesen.
_________________
Alles könnte anders sein - und fast nichts kann ich ändern.

- Niklas Luhmann -
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Querdenker
registrierter User



Anmeldungsdatum: 27.05.2005
Beiträge: 1830
Wohnort: NRW

Beitrag(#1074458) Verfasst am: 27.08.2008, 05:01    Titel: Antworten mit Zitat

Leto hat folgendes geschrieben:
Uff, zum Glück ist nichts draus geworden.


Aufgeschoben ist nicht Aufgehoben!
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Sokrateer
souverän



Anmeldungsdatum: 05.09.2003
Beiträge: 11649
Wohnort: Wien

Beitrag(#1074473) Verfasst am: 27.08.2008, 08:06    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:

1995 begannen die Verhandlungen zu diesem Abkommen unter Ausschluss der Öffentlichkeit.
[...]
Kernpunkte des MAI
* Transparenz:

Gröhl...

Erstaunlich das ganze. Wusste ich nicht. Dabei war die EU-Verfassung ein großes Thema in Österreich. Ich glaube, dass ATTAC vielleicht was dazu gesagt hat. Aber bei dem Gesetzeswerk gab es soviel zu kritisieren, dass solche [i]Details[/s] wohl unter den Tisch fallen. Von der deutschen EU-Lakaien-Presse ist sowieso keine Aufklärung zu erwarten.

Zum Inhalt. Das ist wieder eine dieser typischen Maßnahmen, die sogenannte Investoren vor allen Risiken schützen sollten. Dabei wäre es eigentlich die Aufgabe und der Sinn der Investoren, Risiken abzuschätzen und einzugehen. Wie das abläuft sehen wir in der aktuellen amerikanischen Bankenkrise.
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Peter H.
dauerhaft gesperrt



Anmeldungsdatum: 24.06.2007
Beiträge: 9751

Beitrag(#1074623) Verfasst am: 27.08.2008, 12:25    Titel: Antworten mit Zitat

Zur EU-Verfassung gehört auch eine allgemeine Aufrüstung.
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Roter Ballon
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Anmeldungsdatum: 22.12.2006
Beiträge: 2631
Wohnort: München

Beitrag(#1076160) Verfasst am: 29.08.2008, 08:05    Titel: Antworten mit Zitat

Traurig
ich bin schon etwas enttäuscht, aber gut vielleicht stellen sich einige Leser die falsche Frage.

Versuchst mal damit: "Wieviel MAI steckt noch in neueren EU Vertragswerken?"


http://de.wikipedia.org/wiki/EU_Verfassung#Kritik_am_Verfassungsinhalt

Das MAI ist jawohl dann der max. Traum der Investor Lobby.
Das Konzept steht, die Ideen ausgearbeitet in Schubläden und warten nur darauf immer wieder neu ins Spiel gebracht zu werden.
Vor dem Hintergrund, auch vom zeitlichen Rahmen her was kann man von "GAZPROM Schröder" noch halten, den Merkel Aktionismus bei der EU Ratspräsidentschaft die EU-Verfassung voranzutreiben. Das Sarkozy seinen Wahltriumph auf der Jacht eines "Reichen" feiert und persönlich bei den Iren vorbeischaut, weil die ein Referendum erneut ablehnten.

btw.
http://de.wikipedia.org/wiki/Vertrag_von_Lissabon#Debatte_und_Kritik
Zitat:
Da der Vertrag von Lissabon die Substanz des EU-Verfassungsvertrags nahezu unverändert[51] übernimmt, wird von den Kritikern die bereits zum Verfassungsvertrag geäußerte Kritik auch gegenüber dem Vertrag von Lissabon aufrecht erhalten

_________________
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Peter H.
dauerhaft gesperrt



Anmeldungsdatum: 24.06.2007
Beiträge: 9751

Beitrag(#1076237) Verfasst am: 29.08.2008, 12:07    Titel: Antworten mit Zitat

Die EU-Regierungen fürchten sich inzwischen vor dem Volk und dessen Abstimmungen. Wenn möglich werden sie die Referenden umschiffen. Dort wo sie stattfanden dadurch aushebeln, dass erneut abgestimmt wird, hoffend, dass nun ein Stimmungsumschwung sich einstelle. Ist der zugunsten des Vertragswerkes, dann keine weitere Abstimmung mehr zulassen. So in etwa sehen die Gaunerstückchen der EU-Herrschenden aus.
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Mario Hahna
aktiviert



Anmeldungsdatum: 04.04.2005
Beiträge: 9607
Wohnort: München

Beitrag(#1076650) Verfasst am: 29.08.2008, 23:10    Titel: Antworten mit Zitat

Irreführender Thread. Die Ausgangsquelle ist ungenau um nicht zu sagen fehlerhaft.
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Wer nichts weiß, glaubt alles.
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Valen MacLeod
Antitheist



Anmeldungsdatum: 11.12.2004
Beiträge: 6172
Wohnort: Jenseits von Eden

Beitrag(#1077125) Verfasst am: 30.08.2008, 17:03    Titel: Antworten mit Zitat

Peter H. hat folgendes geschrieben:
Zur EU-Verfassung gehört auch eine allgemeine Aufrüstung.

Inwiefern??
_________________
V.i.S.d.P.:Laird Valen MacLeod (Pseudonym!)
"... Wenn das hier das Haus Gottes ist, Junge, warum blühen hier dann keine Blumen, warum strömt dann hier kein Wasser und warum scheint dann hier die Sonne nicht, Bürschchen?!" <i>Herman van Veen</i>
Das Schlimme an meinen Katastrophenszenarien ist... dass ich damit über kurz oder lang noch immer Recht behielt.
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Peter H.
dauerhaft gesperrt



Anmeldungsdatum: 24.06.2007
Beiträge: 9751

Beitrag(#1077391) Verfasst am: 31.08.2008, 00:11    Titel: Antworten mit Zitat

Das mal als Beispiel, wenn`s nicht reicht, bring ich gern noch mehr Beispiele:
http://astrologieklassisch.wordpress.com/2008/07/09/militarisierung-eu-verplichtet-zur-aufrustung/
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Roter Ballon
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Anmeldungsdatum: 22.12.2006
Beiträge: 2631
Wohnort: München

Beitrag(#1078145) Verfasst am: 01.09.2008, 13:16    Titel: Antworten mit Zitat

Mario Hahna hat folgendes geschrieben:
Irreführender Thread. Die Ausgangsquelle ist ungenau um nicht zu sagen fehlerhaft.
_________________
Wer nichts weiß, glaubt alles.


Klar handelt es sich doch um einen Wiki-Artikel.
Inwiefern fehlerhaft - und was vor allem?

Das MAI ist nicht ein EU-Vertrag, letzteres kann unter anderem aber ersteres enthalten.
Da die EU Verfassung aber so rund 160.000 Wörter hat, ist mit einem "fehlerhaft" wenig ausgesagt.
Gibts ne Chance das wir von deinem Wissen profitieren können?

Ansonsten bleib ich bei der Ausgangsquelle Wiki, die in der Regel recht gute Zusammenfassungen und Hinweise liefert. - es hat ja ned jeder Zeit die Seiten des Vertragswerks durchzuackern - einmal ganz davon abgesehen das ich die dort verwendeten juristischen Begriffe wohl eh ned schnall.

aber na gut für dich
http://eur-lex.europa.eu/JOHtml.do?uri=OJ:C:2008:115:SOM:DE:HTML
Konsolidierte Fassungen des Vertrags über die Europäische Union und des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union[/url]

und nochmal die Frage:
Wieviel MAI steckt da drin?

hier mal was von 1998
http://www.inprekorr.de/320-mai.htm

Die Trans Nationalen Konzerne versuchen es natürlich immer wieder sich schadfrei (schneiderfrei) zu halten.
Den zu wem gehen die Politiker fragen: Was machen wir mit der Wirtschaft?
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Konstrukt
konstruktiver Radikalist



Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 6587
Wohnort: Im Barte des Propheten

Beitrag(#1078163) Verfasst am: 01.09.2008, 13:30    Titel: Antworten mit Zitat

Erinnert mich an den Federal Reserve Act.
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"Geisteskrank den eignen Namen sagen: Ich ich ich ich denke also bin ich - Bin ich nicht! Ich ist geisteskrank. Und kauf mir was." (Peter Licht)
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neinguar
Blue Note



Anmeldungsdatum: 04.02.2008
Beiträge: 3088

Beitrag(#1078617) Verfasst am: 02.09.2008, 01:14    Titel: Re: Was sie uns mit der (gescheiterten) EU-Verfassung unterjubeln wollten Antworten mit Zitat

Robbe Piere hat folgendes geschrieben:
http://de.wikipedia.org/wiki/Multilaterales_Investitionsabkommen

[quote="Multilaterale Abkommen über Investitionen"]
Mit der (gescheiterten) EU-Verfassung hätten die Regelungen in Europa Verfassungsrang bekommen.


Eine seriöser Artikel, ob auf Wiki oder sonstwo, würde den entsprechenden Artikel des Verfassungsentwurfs nennen.
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Woran du dein Herz hängest, das ist dein Gott - Martin Luther -

Wenn ich Gott wäre, würde ich mich nicht von jedem anbeten lassen wollen - Hilde Ziegler -
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Roter Ballon
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Anmeldungsdatum: 22.12.2006
Beiträge: 2631
Wohnort: München

Beitrag(#1078842) Verfasst am: 02.09.2008, 14:49    Titel: Re: Was sie uns mit der (gescheiterten) EU-Verfassung unterjubeln wollten Antworten mit Zitat

neinguar hat folgendes geschrieben:
Robbe Piere hat folgendes geschrieben:
http://de.wikipedia.org/wiki/Multilaterales_Investitionsabkommen

[quote="Multilaterale Abkommen über Investitionen"]
Mit der (gescheiterten) EU-Verfassung hätten die Regelungen in Europa Verfassungsrang bekommen.


Eine seriöser Artikel, ob auf Wiki oder sonstwo, würde den entsprechenden Artikel des Verfassungsentwurfs nennen.


und ...
hilfst du mir jetzt suchen?
oder bist auch nur baff?

nochmal das MAI ist ned die EU, und im Artikel steht ja auch das die IDEEN des MAI = die Kerngedanken die angerissen sind teilweise übernommen sind.
Die Vertragswerke haben ja auch zurecht viel Kritik abbekommen, und wenn man den Links im Artikel folgt kommt man durchaus zu den Kritikpunkten, die sich natürlich eher um die EU-Texte drehen, man beachte halt die Chronologie - von nix kommt nix.
Die Transnationalen Konzerne verfolgen halt ihren eigenen Vorteil, und haben eben auch die Mittel ihre Agenda an den Mann = Politiker = eigentlich UNSER Volksvertreter zu bringen.

weswegen meine Eingangsfrage ja auch lautet...
Hat jemand was von Euch mitbekommen?
so seid ca. 1998 - ach ja waren ja nur die üblichen Kapitalismuskritiker,
sind ja alles verkappte VT´ler.
Wem wundert da noch die Boulevardisierung der Nachrichten.
je unpolitischer die Presse desto weniger Rückkopplung was unsere Politiker so treiben.
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neinguar
Blue Note



Anmeldungsdatum: 04.02.2008
Beiträge: 3088

Beitrag(#1079225) Verfasst am: 03.09.2008, 00:37    Titel: Re: Was sie uns mit der (gescheiterten) EU-Verfassung unterjubeln wollten Antworten mit Zitat

Robbe Piere hat folgendes geschrieben:


und ...
hilfst du mir jetzt suchen?



Ich habe schon im Text des Verfassungstext gesucht und nichts gefunden. Klar, er ist lang......aber ich habe an den Stellen genauer geschaut, wo systematisch eine entsprechende Regelung zu vermuten wäre, d.h. v.a. unter "Freiheit des Kapitalverkehrs" (Art. III-156 ff. http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:C:2004:310:0055:0185:DE:PDF) oder unter "Eigentum" (Art. II-77 http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:C:2004:310:0041:0054:DE:PDF ), aber auch den Rest zumindest überflogen, und nichts gefunden, was irgendwie auf das MAI Bezug nimmt.


Und der von Dir zitierte Satz sagt eben nicht

Robbe Piere hat folgendes geschrieben:


nochmal das MAI ist ned die EU, und im Artikel steht ja auch das die IDEEN des MAI = die Kerngedanken die angerissen sind teilweise übernommen sind.



sondern:

Robbe Piere hat folgendes geschrieben:
http://de.wikipedia.org
[quote="Multilaterale Abkommen über Investitionen"]
Mit der (gescheiterten) EU-Verfassung hätten die Regelungen in Europa Verfassungsrang bekommen.



Regelungen, nicht Kerngedanken. Kleiner Unterschied.

Sowohl dem EU-Verfassungsentwurf als auch dem MAI kann man Kerngedanken unterstellen, die man wirtschaftsliberal, kapitalistisch (oder welcher Ausdruck auch immer am besten in die eigene Gedankenwelt passt) nennen kann.

Aber wie weit die konkrete Ausprägung dieser Kerngedanken dann geht, da gibt es doch gewaltige Unterschiede. Z.B. die von Dir zitierte und sogar fett hervorgehobene Regelung:

Robbe Piere hat folgendes geschrieben:

Multilaterale Abkommen über Investitionen hat folgendes geschrieben:
Als Enteignung werden auch nationale Umwelt- und Sozialabgaben verstanden.



Wenn sie nicht im EU-Verfassungsentwurf stehen sollte (und auch keine Bezugnahme auf die MAI-Regeln), dann wäre der Wiki-Artikel schlichte Desinformation. Und dass der Artikel nicht einmal sagt, wo das denn stehen soll, spricht nicht für seine Seriosität.

Hab leider nicht die Zeit und Energie für wirklich ausführliche Recherche (sonst hätte ich den Text des Verfassungstextes Wort für Wort durchsucht) und Diskussion......
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neinguar
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Anmeldungsdatum: 04.02.2008
Beiträge: 3088

Beitrag(#1079227) Verfasst am: 03.09.2008, 00:41    Titel: Re: Was sie uns mit der (gescheiterten) EU-Verfassung unterjubeln wollten Antworten mit Zitat

Robbe Piere hat folgendes geschrieben:
neinguar hat folgendes geschrieben:
Robbe Piere hat folgendes geschrieben:
http://de.wikipedia.org/wiki/Multilaterales_Investitionsabkommen

[quote="Multilaterale Abkommen über Investitionen"]
Mit der (gescheiterten) EU-Verfassung hätten die Regelungen in Europa Verfassungsrang bekommen.


Eine seriöser Artikel, ob auf Wiki oder sonstwo, würde den entsprechenden Artikel des Verfassungsentwurfs nennen.

(...)

Wem wundert da noch die Boulevardisierung der Nachrichten.


Auf Boulevardniveau ist halt leider auch der Satz aus dem Wiki-Artikel - es sei denn, jemand findest mir noch die Stelle, an der der EU-Verfassungsentwurf die MAI-Regelungen übernimmt; dann nehme ich das zurück....
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neinguar
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Anmeldungsdatum: 04.02.2008
Beiträge: 3088

Beitrag(#1079237) Verfasst am: 03.09.2008, 01:01    Titel: Re: Was sie uns mit der (gescheiterten) EU-Verfassung unterjubeln wollten Antworten mit Zitat

Robbe Piere hat folgendes geschrieben:


weswegen meine Eingangsfrage ja auch lautet...
Hat jemand was von Euch mitbekommen?
so seid ca. 1998


damals, als das MAI zur Debatte stand, schon.....ich hätte allerdings vor diesem Thread nicht mehr sagen können, was daraus letztlich geworden ist.

Aus dem MAI, wohlgemerkt. Was die EU-Verfassung (bzw. auch den Lissaboner Vertrag) betrifft: Ich bin mir nicht so sicher, ob sie in punkto wirtschaftlicher Liberalisierung überhaupt über die bisherige Rechtslage hinausgegangen wären. Soweit ich mich erinnere, hätten beide in dieser Hinsicht im wesentlichen die bisherigen Regelungen übernommen. Wer es besser weiß, kann mich gerne korrigieren.
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Roter Ballon
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Anmeldungsdatum: 22.12.2006
Beiträge: 2631
Wohnort: München

Beitrag(#1079242) Verfasst am: 03.09.2008, 01:20    Titel: Antworten mit Zitat

cool
jemand mit Gedanken zwinkern

danke für die Links derweil.
Suche immer nach Infobits und bunten Mosaiksteinchen.

Die MAI Ableger vermute ich eher in Verträgen wie
dem GATS
http://de.wikipedia.org/wiki/GATS#GATS-Kritik

Cross-Border-Leasing
http://de.wikipedia.org/wiki/Cross-Border-Leasing#Fallbeispiele

GATT, Allgemeines Zoll- und Handelsabkommen
http://de.wikipedia.org/wiki/General_Agreement_on_Tariffs_and_Trade

diese wären dann nur indirekt in den EU Verträgen erwähnt, nehmen aber dazu Bezug, bzw. geben (gäben?) wohl den erwähnten Stellen rechtskraft für den EU Raum.

hier erinner ich mich an eine Doku, wo Umweltschützer die niederschmetternde Erfahrung gemacht haben, das Umwelt und Klimamaßnahmen meist an verbindlichen Abkommen über das GATT stolpern. Wegen einer möglichen Klimagefährdung werden keine Handelsverträge neu ausgehandelt.
Die Umweltstandards gelten da immer die rückständigeren. (vages erinnern - ich weiß ja selber)
Leider war ich da noch ned so sensibilisiert und hab nun Mühe das Puzzle zusammenzusetzen.
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Felix Staratschek
registrierter User



Anmeldungsdatum: 05.03.2007
Beiträge: 48
Wohnort: Radevormwald

Beitrag(#1213894) Verfasst am: 14.02.2009, 22:59    Titel: Antworten mit Zitat

Bekanntlich klagen Gauweiler (CSU) und Buchner (ÖDP) gegen die EU- Verfassung. Eine weitere Klage fand bisher weniger Medienecho, die ein Ehepaar aus Wuppertal erstellt hat (beide übrigens im ÖDP- Kreisvorstand):
www.newstin.de/rel/de/de-010-002642133

Außerdem lohnt es sich bei www.youtube.com oder bei www.google.de mal Videos mit "Schachtschneider" zu suchen.

Es wundert mich, das dieses Thema schwer zu finden war. gebe ich bei Suchen "EU" ein, erscheint hier kein Fund im Forum.
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So sehr hat Gott die Welt geliebt, das er Mensch wurde!
http://sites.google.com/site/oekoradevormwald
http://twitter.com/FJStaratschek
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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#1318317) Verfasst am: 30.06.2009, 16:14    Titel: Antworten mit Zitat

Ja, ich fand es auch schwer diesen Thread hier zu finden.

Tja, Gauweilers <s>et alii</s> und ander Leudz Klage ist entschieden:



Zitat:
Karlsruhe billigt EU-Reformvertrag
"Grundgesetz sagt Ja zu Lissabon"

Das Bundesverfassungsgericht hat den EU-Vertrag von Lissabon grundsätzlich gebilligt. "Das Grundgesetz sagt Ja zu Lissabon", erklärte der Vizepräsident des Gerichts, Andreas Voßkuhle, im Laufe der Urteilsbegründung. Trotzdem stoppte der Zweite Senat in Karlsruhe den völkerrechtlich verbindlichen Abschluss des Vertrags, da Bundestag und Bundesrat ineinem Begleitgesetz unzureichende Mitspracherechte eingeräumt worden seien.


Nach den Worten des Gerichts weist das deutsche Begleitgesetz, das die parlamentarische Beteiligung am Erlass europäischer Vorschriften regelt, Defizite auf und muss nachgebessert werden.

[...]
Der Zweite Senat entschied über die Verfassungsklagen des CSU-Bundestagsabgeordneten Peter Gauweiler, der Linksfraktion im Bundestag, des ÖDP-Bundesvorsitzenden Klaus Buchner und einer Gruppe um den Juristen Franz Ludwig Schenk Graf von Stauffenberg.
Im Zentrum der Entscheidung über das 2007 unterzeichnete Vertragswerk zur Weiterentwicklung der Europäischen Union stand die Frage, ob die staatliche Souveränität Deutschlands zu stark eingeschränkt wird. In den Verfassungsbeschwerden wurde vor allem gerügt, dass es durch die Verlagerung von Kompetenzen auf die EU zu einer "Entmachtung" des Bundestages und zu einem "Verlust der staatlichen Souveränität Deutschlands" komme. EU-Rechtsakte seien zudem nicht ausreichend demokratisch legitimiert, hieß es in den Beschwerden.


tagesschau.de
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Kival
Profeminist Ghost



Anmeldungsdatum: 14.11.2006
Beiträge: 24071

Beitrag(#1318323) Verfasst am: 30.06.2009, 16:22    Titel: Antworten mit Zitat

Felix Staratschek hat folgendes geschrieben:

Es wundert mich, das dieses Thema schwer zu finden war. gebe ich bei Suchen "EU" ein, erscheint hier kein Fund im Forum.


Die Suche kann eine Zwei-Buchstabensuche wie Eu nicht interpretieren. Man brauch größere Suchbegriffe.
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"A basic literacy in statistics will one day be as necessary for efficient citizenship as the ability to read and write." (angeblich H. G. Wells)
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Chilisalsa
registrierter User



Anmeldungsdatum: 21.12.2008
Beiträge: 1907

Beitrag(#1319842) Verfasst am: 02.07.2009, 00:28    Titel: Antworten mit Zitat

Noseman hat folgendes geschrieben:
Ja, ich fand es auch schwer diesen Thread hier zu finden.

Tja, Gauweilers <s>et alii</s> und ander Leudz Klage ist entschieden:



Zitat:
Karlsruhe billigt EU-Reformvertrag
"Grundgesetz sagt Ja zu Lissabon"

Das Bundesverfassungsgericht hat den EU-Vertrag von Lissabon grundsätzlich gebilligt. "Das Grundgesetz sagt Ja zu Lissabon", erklärte der Vizepräsident des Gerichts, Andreas Voßkuhle, im Laufe der Urteilsbegründung. Trotzdem stoppte der Zweite Senat in Karlsruhe den völkerrechtlich verbindlichen Abschluss des Vertrags, da Bundestag und Bundesrat ineinem Begleitgesetz unzureichende Mitspracherechte eingeräumt worden seien.


Nach den Worten des Gerichts weist das deutsche Begleitgesetz, das die parlamentarische Beteiligung am Erlass europäischer Vorschriften regelt, Defizite auf und muss nachgebessert werden.

[...]
Der Zweite Senat entschied über die Verfassungsklagen des CSU-Bundestagsabgeordneten Peter Gauweiler, der Linksfraktion im Bundestag, des ÖDP-Bundesvorsitzenden Klaus Buchner und einer Gruppe um den Juristen Franz Ludwig Schenk Graf von Stauffenberg.
Im Zentrum der Entscheidung über das 2007 unterzeichnete Vertragswerk zur Weiterentwicklung der Europäischen Union stand die Frage, ob die staatliche Souveränität Deutschlands zu stark eingeschränkt wird. In den Verfassungsbeschwerden wurde vor allem gerügt, dass es durch die Verlagerung von Kompetenzen auf die EU zu einer "Entmachtung" des Bundestages und zu einem "Verlust der staatlichen Souveränität Deutschlands" komme. EU-Rechtsakte seien zudem nicht ausreichend demokratisch legitimiert, hieß es in den Beschwerden.


tagesschau.de

Der Titel müßte ja eher lauten: "Verfassungsrichter sagen ja aber zum Vertrag von Lissabon"
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pewe
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Anmeldungsdatum: 20.01.2008
Beiträge: 3377

Beitrag(#1322524) Verfasst am: 05.07.2009, 00:15    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Im Zentrum der Entscheidung über das 2007 unterzeichnete Vertragswerk zur Weiterentwicklung der Europäischen Union stand die Frage, ob die staatliche Souveränität Deutschlands zu stark eingeschränkt wird.

Soviel nationales Interesse hätte ich der Linken gar nicht zugetraut, bzw. weiss jemand was die Beweggründe der Linken waren sich hieran zu beteiligen?
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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#1322533) Verfasst am: 05.07.2009, 00:31    Titel: Antworten mit Zitat

pewe hat folgendes geschrieben:
Zitat:
Im Zentrum der Entscheidung über das 2007 unterzeichnete Vertragswerk zur Weiterentwicklung der Europäischen Union stand die Frage, ob die staatliche Souveränität Deutschlands zu stark eingeschränkt wird.

Soviel nationales Interesse hätte ich der Linken gar nicht zugetraut, bzw. weiss jemand was die Beweggründe der Linken waren sich hieran zu beteiligen?



http://www.linksfraktion.de/thema_der_fraktion.php?artikel=1764738184


Zitat:
In ihrem Entschließungsantrag vom 23. April 2008 (16/8926) hat DIE LINKE die Kernpunkte der inhaltlichen Kritik zusammengefasst:

„Der Vertrag von Lissabon ist hinter verschlossenen Türen über die Köpfe der Bürgerinnen und Bürgern hinweg zügig erstellt und durchgesetzt worden. Trotz teilweise erweiterter Mitentscheidungsrechte des Europäischen Parlaments und einer begrenzten Beteiligung der nationalen Parlamente entspricht der Vertragsinhalt in seiner Gesamtheit nicht den Erfordernissen einer demokratischen, sozialen, friedlichen und umweltbewahrenden europäischen Integration:

* Die Militarisierung durch Aufrüstungspflichten und weltweit ermöglichte militärische Interventionen gefährden den Frieden nach außen und im Inneren.
* Die Festlegung auf die Grundsätze eines neoliberalen Finanzmarktkapitalismus und der Verzicht auf Sozialstaatlichkeit ordnen das Wohl der Menschen dem Profitinteresse der Konzerne unter. Die Chance, durch ein Sozialprotokoll der besonders gewerkschafts- und arbeitnehmerfeindlichen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) einen Riegel vorzuschieben, wurde bewusst nicht wahrgenommen.
* Vorgeblich zum Schutz der öffentlichen Sicherheit werden hoheitliche Eingriffe in die Freiheitsrechte der Bürgerinnen und Bürger zentral ermöglicht ohne erforderliche Gegengewichte und ausreichende parlamentarische Kontrollen.
* Eine weitere Bürokratisierung der Organe der EU, die weiterhin unzureichende demokratische Willensbildung, vor allem das mangelnde Initiativrecht des Europäischen Parlaments, und die in den meisten Mitgliedstaaten fehlende Mitentscheidung der Bevölkerung über Grundfragen der EU widersprechen demokratischen Grundprinzipien.“


Eine ausführliche Kritik an einer Vielzahl von Einzelheiten zu den unterschiedlichen Politikbereichen findet sich in der Begründung des Entschließungsantrags.
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pewe
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Anmeldungsdatum: 20.01.2008
Beiträge: 3377

Beitrag(#1322542) Verfasst am: 05.07.2009, 00:48    Titel: Antworten mit Zitat

Danke. Mich hat die Kombination Gauweiler, Linke und Grafe von Stauffenberg stutzig gemacht.
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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#1322559) Verfasst am: 05.07.2009, 01:23    Titel: Antworten mit Zitat

pewe hat folgendes geschrieben:
Danke. Mich hat die Kombination Gauweiler, Linke und Grafe von Stauffenberg stutzig gemacht.


Ist bestimmt so ne Querfrontgeschichte. Die haben das bestimmt als Mitglieder des gleichen Swingerclubs ausgeheckt.
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Baldur
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Anmeldungsdatum: 05.10.2005
Beiträge: 8326

Beitrag(#1326679) Verfasst am: 11.07.2009, 13:10    Titel: Antworten mit Zitat

Chilisalsa hat folgendes geschrieben:
Noseman hat folgendes geschrieben:
Ja, ich fand es auch schwer diesen Thread hier zu finden.

Tja, Gauweilers <s>et alii</s> und ander Leudz Klage ist entschieden:



Zitat:
Karlsruhe billigt EU-Reformvertrag
"Grundgesetz sagt Ja zu Lissabon"

Das Bundesverfassungsgericht hat den EU-Vertrag von Lissabon grundsätzlich gebilligt. "Das Grundgesetz sagt Ja zu Lissabon", erklärte der Vizepräsident des Gerichts, Andreas Voßkuhle, im Laufe der Urteilsbegründung. Trotzdem stoppte der Zweite Senat in Karlsruhe den völkerrechtlich verbindlichen Abschluss des Vertrags, da Bundestag und Bundesrat ineinem Begleitgesetz unzureichende Mitspracherechte eingeräumt worden seien.


Nach den Worten des Gerichts weist das deutsche Begleitgesetz, das die parlamentarische Beteiligung am Erlass europäischer Vorschriften regelt, Defizite auf und muss nachgebessert werden.

[...]
Der Zweite Senat entschied über die Verfassungsklagen des CSU-Bundestagsabgeordneten Peter Gauweiler, der Linksfraktion im Bundestag, des ÖDP-Bundesvorsitzenden Klaus Buchner und einer Gruppe um den Juristen Franz Ludwig Schenk Graf von Stauffenberg.
Im Zentrum der Entscheidung über das 2007 unterzeichnete Vertragswerk zur Weiterentwicklung der Europäischen Union stand die Frage, ob die staatliche Souveränität Deutschlands zu stark eingeschränkt wird. In den Verfassungsbeschwerden wurde vor allem gerügt, dass es durch die Verlagerung von Kompetenzen auf die EU zu einer "Entmachtung" des Bundestages und zu einem "Verlust der staatlichen Souveränität Deutschlands" komme. EU-Rechtsakte seien zudem nicht ausreichend demokratisch legitimiert, hieß es in den Beschwerden.


tagesschau.de

Der Titel müßte ja eher lauten: "Verfassungsrichter sagen ja aber zum Vertrag von Lissabon"


Lissabon-Vertrag - Ein nationaler Riegel (Joschka Fischer attackiert das Karlsruher Urteil)
Zitat:
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Lissabon-Vertrag ist rückwärtsgewandt und realitätsfremd

Liest man die lange Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes sorgfältig durch, so drängt sich ein ganz anderer, gegenteiliger Schluss auf: Von wegen Ja zu Lissabon. Karlsruhe passt die ganze Richtung der EU hin zu einer vertieften Integration nicht; das Gericht möchte dieser nunmehr einen nationalen Riegel vorschieben.

Das ist in der Tat starker Tobak, zumal diese Entscheidung in eine Zeit fällt, in der man bei unseren europäischen Nachbarn und auch in den USA mehr und mehr den Eindruck gewinnt, dass sich Deutschland zunehmend von Europa abwendet und sich vor allem um sich selbst kümmert. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts verstärkt diesen Eindruck.

Worum geht es bei dem Reformvertrag von Lissabon? Durch diesen Vertrag sollen die institutionellen Fragen einer wesentlich größer gewordenen Union gelöst werden. Diese Fragen sind seit dem Vertrag von Maastricht im Jahr 1992 als sogenannte Überbleibsel ungelöst geblieben.

Die Geschichte hatte vor zwanzig Jahren nicht nur die deutsche, sondern auch die europäische Wiedervereinigung auf ihre Tagesordnung gesetzt. Ohne die Osterweiterung von Nato und EU wäre in Europa nach 1989 zwischen der EU und Russland eine große Zone der Unsicherheit und Instabilität entstanden, die zukünftig Konflikte und Bedrohungen für die EU und ihre Mitglieder hervorgebracht hätte.

Die große Osterweiterung war alternativlos im europäischen und deutschen Interesse, aber sie verlangte zugleich einen hohen internen Preis für die EU, weil sich die 15 Regierungen der alten Europäischen Union nicht ausreichend auf die Überwindung ihrer nationalen Egoismen und somit auf effizientere Institutionen und Verfahren der Union einigen konnten. Zurück blieb ein institutionelles Defizit in der erweiterten EU, welches diese zunehmend intransparenter, entscheidungsunfähiger und damit im Interesse ihrer Mitgliedstaaten und Bürger immer weniger handlungsfähig machte.

Karlsruhe ballert in seiner Entscheidung mit verfassungsrechtlichen Kanonen auf imaginierte Spatzen. Ja, der Lissabon-Vertrag sei verfassungskonform, so der Zweite Senat, aber – und dann wird über viele Seiten hinweg gegen das Gespenst eines europäischen »Bundesstaates« polemisiert, das man offensichtlich nur nach Mitternacht in den heiligen Hallen des Gerichts herumtappen sieht. Vor lauter »Bundesstaat« meint man gegen Ende der Lektüre, man befände sich in einer Fraktionssitzung der britischen Konservativen. Solche abwegigen Überzeichnungen waren bisher das alleinige Privileg der Euroskeptiker gewesen, denen sich nun unser höchstes deutsches Gericht anschließt.

Weder beim Verfassungsvertrag noch beim Vertrag von Lissabon ging es jemals um einen europäischen Bundesstaat, auch nicht schleichend oder verdeckt. Ganz im Gegenteil beinhalten beide Verträge gerade die Abkehr von der klassischen föderalen Position, einen europäischen Bundesstaat anzustreben.

Die Grundlage des Verfassungs- wie des Lissabon-Vertrags ist der Staatenverbund mit integrativen und demokratischen Elementen in seinen Institutionen. Mehr Transparenz und demokratische Repräsentanz nach innen und mehr Geschlossenheit und Effizienz nach außen zur Wahrung der gemeinsamen Interessen von Mitgliedstaaten und Bürgern zu schaffen sind die zentralen Ziele beider Verträge. Diese Ziele waren nur zu erreichen durch einen Ausgleich zwischen den sich entgegenstehenden Grundpositionen in der europäischen Konstruktion: zwischen föderal , das heißt den Ausbau gemeinsamer europäischer Institutionen unterstützend, und intergouvermental, das heißt vor allem auf die Zusammenarbeit der nationalen Regierungen setzend.

Dieser von den Richtern konstruierte Gegensatz ist gleichermaßen banal wie fragwürdig, weil er eine Fiktion zweier getrennter Sphären aufbaut, die sich fast feindlich gegenüberstehen und deren eine Seite, die nationale, voll demokratisch legitimiert ist, während die zweite, nämlich die europäische Seite, nur unzureichend bis gar nicht demokratisch legitimiert ist. Die eigentliche Herausforderung für Politik und Verfassungsrecht besteht aber gerade in dem Prozess der Durchdringung dieser beiden Sphären, welche die europäische Realität bestimmt.

In die Institutionen der EU sind die Grundwerte der Mitgliedstaaten unter Einschluss der Grundgesetz-Artikel mit »Ewigkeitswert« (Menschenwürde, Demokratie, Föderalismus) als konstitutive und unverzichtbare Elemente mit eingeflossen; etwa im Bereich des Minderheitenschutzes sind sie sogar weitaus expliziter und präziser geregelt als in vielen nationalen Verfassungen. Und da Demokratie im Wesentlichen Verfahrensrechte beinhaltet, mutet die Behauptung der Karlsruher Richter nicht minder konstruiert an, dass die EU nicht ausreichend demokratisch legitimiert sei.

Die Alternative kann nicht lauten, dass man entweder einen Bundesstaat schafft oder aber auf weitere Integration verzichten muss. Vielmehr muss die Frage beantwortet werden, wie unter den Bedingungen eines Staatenverbunds mit starken integrativen Elementen alle diese Elemente fortentwickelt werden können, ohne gegen das Demokratieprinzip und die Volkssouveränität zu verstoßen. Genau diese Frage versucht der Lissabon-Vertrag zu beantworten.

Europas Realitäten sind komplizierter als die Karlsruher Fiktionen

Die Antwort aus Karlsruhe auf diese Frage ist deprimierend. Im Namen der Verteidigung des Demokratieprinzips ruft unser höchstes Gericht faktisch dazu auf, auf die intergouvermentale Zusammenarbeit zu setzen und die Finger von weiteren Integrationsschritten zu lassen. Das bedeutet aber nicht weniger, als die Regierungen ausgerechnet im Namen von Demokratie und Volkssouveränität zu stärken – und das ist absurd.

Man sieht, die Realitäten Europas sind komplizierter als die Karlsruher Fiktionen. Wenn man die Erfahrung hinzunimmt, dass nach außen Europa – seine Mitgliedstaaten und seine Bürger – überall dort stark und erfolgreich ist, wo es über integrierte Institutionen und eine gemeinsame Politik verfügt, andererseits aber meistens dort schwach ist, wo es noch nicht integriert ist, dann verstärkt sich der Eindruck, dass Karlsruhe auch und gerade deshalb an seinen Fiktionen hängt, weil ihm die gesamte Richtung nicht passt.

Was wird eines Tages mit der einen europäischen Stimme Europas im UN-Sicherheitsrat werden? Karlsruhe wird dazu Nein sagen müssen, wenn es seine jüngste Entscheidung ernst nimmt, aber der Rest der Welt wird den Europäern irgendwann mitteilen, dass das 19. und das 20. Jahrhundert endgültig vorbei sind und in einem reformierten UN-Sicherheitsrat Europa wie Russland, die USA, China, Brasilien, Indien et cetera nur noch über einen permanenten Sitz verfügen werden. Und was dann, Karlsruhe? Was wird mit einer gemeinsamen Stimme Europas in den internationalen Finanzinstitutionen?

Karlsruhe locuta, causa finita? Ach, woher! Europa wird, mit zahlreichen Rückschlägen und durch tiefe Krisen hindurch, als sich integrierender Staatenverbund weiter voranschreiten, ob Karlsruhe dies gefällt oder nicht. Denn dies ist und bleibt das wichtigste Projekt für uns Deutsche und Europäer.
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