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Führerscheinentzug bei Diebstahl
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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#1488580) Verfasst am: 20.06.2010, 14:27    Titel: Führerscheinentzug bei Diebstahl Antworten mit Zitat

Zitat:
Fahrverbot als Strafe für Diebstahl?

Die Justizminister der Länder wollen nach Informationen der Zeitung "Bild am Sonntag" den Entzug des Führerscheins als Hauptstrafe auch bei Delikten wie Diebstahl und Körperverletzung einführen. Ein entsprechender Beschlussvorschlag stehe auf der Tagesordnung der Justizministerkonferenz, die ab Donnerstag in Hamburg tagt.

Niedersachsens Justizminister Bernd Busemann (CDU) sagte der Zeitung: "Es gibt Taten und Täter, für die eine Haftstrafe zu viel und eine Geldstrafe zu wenig ist. Ein befristetes Fahrverbot ist deutlich spürbar, weil es die in unserer Gesellschaft so wichtige Bewegungsfreiheit einschränkt und dadurch auch eine Art Freiheitsentzug darstellt."


tagesschau

Kommt mir vor wie ein Déjà-vu, ich glaub das Thema hatten wir schonmal, aber ich war zu faul zum suchen.

Ich find das als Sanktion volle Kanne ungeeignet und ungerecht. Erstens ist es kontraproduktiv; es vernichtet Arbeitsplätze, stürzt betroffene Familien des Täters (und die Angehörigen können ja nix dazu) ins Unglück.

Ich als führerscheinloser Nichtautofahrer mitten in der Vorstadt lebender Mensch sehe da gerade eine Ungerechtigkeit: wenn ich jetzt wen beklaue, ändert das an meinem Lebensstil gar nix. Wenn mein Nachbar, der nach Braunschweig pendeln muss diese Strafe kriegte, dann ist er voll am Arsch; und der hat DREI Kinder.

Ich bin bekennender Autohasser. Aber solange wie der Hase so läuft, wie er gerade läuft, kann man sowas doch einfach nicht machen!
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sehr gut
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Anmeldungsdatum: 05.08.2007
Beiträge: 14852

Beitrag(#1488581) Verfasst am: 20.06.2010, 14:32    Titel: Re: Führerscheinentzug bei Diebstahl Antworten mit Zitat

Noseman hat folgendes geschrieben:
Ich bin bekennender Autohasser.

Coole Sache, das...
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Kiki
ist sicher nicht Eso



Anmeldungsdatum: 27.01.2007
Beiträge: 15062
Wohnort: Ulm

Beitrag(#1488582) Verfasst am: 20.06.2010, 14:41    Titel: Re: Führerscheinentzug bei Diebstahl Antworten mit Zitat

Noseman hat folgendes geschrieben:
Zitat:
Fahrverbot als Strafe für Diebstahl?

Die Justizminister der Länder wollen nach Informationen der Zeitung "Bild am Sonntag" den Entzug des Führerscheins als Hauptstrafe auch bei Delikten wie Diebstahl und Körperverletzung einführen. Ein entsprechender Beschlussvorschlag stehe auf der Tagesordnung der Justizministerkonferenz, die ab Donnerstag in Hamburg tagt.

Niedersachsens Justizminister Bernd Busemann (CDU) sagte der Zeitung: "Es gibt Taten und Täter, für die eine Haftstrafe zu viel und eine Geldstrafe zu wenig ist. Ein befristetes Fahrverbot ist deutlich spürbar, weil es die in unserer Gesellschaft so wichtige Bewegungsfreiheit einschränkt und dadurch auch eine Art Freiheitsentzug darstellt."


tagesschau

Kommt mir vor wie ein Déjà-vu, ich glaub das Thema hatten wir schonmal, aber ich war zu faul zum suchen.

Ich find das als Sanktion volle Kanne ungeeignet und ungerecht. Erstens ist es kontraproduktiv; es vernichtet Arbeitsplätze, stürzt betroffene Familien des Täters (und die Angehörigen können ja nix dazu) ins Unglück.

Ich als führerscheinloser Nichtautofahrer mitten in der Vorstadt lebender Mensch sehe da gerade eine Ungerechtigkeit: wenn ich jetzt wen beklaue, ändert das an meinem Lebensstil gar nix. Wenn mein Nachbar, der nach Braunschweig pendeln muss diese Strafe kriegte, dann ist er voll am Arsch; und der hat DREI Kinder.

Ich bin bekennender Autohasser. Aber solange wie der Hase so läuft, wie er gerade läuft, kann man sowas doch einfach nicht machen!


Aber das soll doch so wie ich das verstehe nicht die Regel werden. Ich meine, wenn dein, bleiben wir bei dem Bild, Nachbar ins Gefängnis muss, dann ist das mit dem Job doch auch weg. Anders hätte er noch die Möglichkeit irgendwie zur Arbeit zu kommen.
_________________
You may not have realized that your tiniest moves provoke disorder in my heart with a strenght comparable to that of a typhoon.
~
Kömodie = Tragödie + Zeit (Jürgen von der Lippe)
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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#1488586) Verfasst am: 20.06.2010, 14:51    Titel: Re: Führerscheinentzug bei Diebstahl Antworten mit Zitat

Kiki hat folgendes geschrieben:


Ich meine, wenn dein, bleiben wir bei dem Bild, Nachbar ins Gefängnis muss, dann ist das mit dem Job doch auch weg. Anders hätte er noch die Möglichkeit irgendwie zur Arbeit zu kommen.


Das ist aber total unrealistisch. Sowas können sich nur Leute ausdenken, die echt niemals wirklich richtig gearbeitet haben.
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sehr gut
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Anmeldungsdatum: 05.08.2007
Beiträge: 14852

Beitrag(#1488588) Verfasst am: 20.06.2010, 14:59    Titel: Antworten mit Zitat

Ich frage mich dabei eines: was scheinen diese Herrschaften von dem ÖPNV zu halten? Ist deren Nutzung eine Bestrafung? Denn genau diesen müssen die bestraften dann benutzen...
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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#1488589) Verfasst am: 20.06.2010, 15:02    Titel: Antworten mit Zitat

sehr gut hat folgendes geschrieben:
Ich frage mich dabei eines: was scheinen diese Herrschaften von dem ÖPNV zu halten? Ist deren Nutzung eine Bestrafung? Denn genau diesen müssen die bestraften dann benutzen...



Der ÖPNV ist zu schwach ausgebaut. Vor allem wenn man in Nachtschicht arbeitet, ergeben sich da selbst in Großstädten Probleme.
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Kiki
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Anmeldungsdatum: 27.01.2007
Beiträge: 15062
Wohnort: Ulm

Beitrag(#1488591) Verfasst am: 20.06.2010, 15:09    Titel: Antworten mit Zitat

Noseman hat folgendes geschrieben:
sehr gut hat folgendes geschrieben:
Ich frage mich dabei eines: was scheinen diese Herrschaften von dem ÖPNV zu halten? Ist deren Nutzung eine Bestrafung? Denn genau diesen müssen die bestraften dann benutzen...



Der ÖPNV ist zu schwach ausgebaut. Vor allem wenn man in Nachtschicht arbeitet, ergeben sich da selbst in Großstädten Probleme.


ja, habe ich gerade wieder gemerkt, als ich morgens an einem Feiertag zum Flughafen musste. Kannst du zu früher Stunde vergessen.

@Nosi
Ich mein ja nur, dass ich Führerscheinentzug als Strafe ok finde, wenn es sinnvoll ist. Beim Fall deines "Nachbarn" ist wahrscheinlich die Geldstrafe dann schon Strafe genug. Die sollen doch nicht abgeschafft werden, oder?
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Danol
registrierter User



Anmeldungsdatum: 02.04.2007
Beiträge: 3027

Beitrag(#1488592) Verfasst am: 20.06.2010, 15:10    Titel: Antworten mit Zitat

Die einzige für mich relevante Frage ist: Inwiefern kann ein führerscheinentzug zur Resozialisierung des Täters beitragen? Und in dieser Hinsicht dürfte der wohl eher kontraproduktiv sein. Ich vermute mal dass der Täter dann, wegen eingeschränkter legaler Verdienstmöglichkeiten, sogar eher rückfällig wird.
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Kiki
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Anmeldungsdatum: 27.01.2007
Beiträge: 15062
Wohnort: Ulm

Beitrag(#1488594) Verfasst am: 20.06.2010, 15:11    Titel: Antworten mit Zitat

Danol hat folgendes geschrieben:
Die einzige für mich relevante Frage ist: Inwiefern kann ein führerscheinentzug zur Resozialisierung des Täters beitragen? Und in dieser Hinsicht dürfte der wohl eher kontraproduktiv sein. Ich vermute mal dass der Täter dann, wegen eingeschränkter legaler Verdienstmöglichkeiten, sogar eher rückfällig wird.


Und wenn es sich um Jugendliche handelt, die gerade ihren Führerschein gemacht haben? Es kommt doch wohl stark auf den Täter drauf an, welche Strafe wie sinnvoll ist.
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Spiritus
Sternenstaub auf verfaulendem Laub



Anmeldungsdatum: 03.04.2004
Beiträge: 605
Wohnort: Münsterland

Beitrag(#1488595) Verfasst am: 20.06.2010, 15:11    Titel: Antworten mit Zitat

Sobald im Zusammenhang mit der begangenen Straftat ein Kraftfahrzug benutzt worden ist, halte ich den Führerscheinentzug für eine sinnvolle Maßnahme!
Beispiele:
- das Diebesgut wird mit einem Kraftfahrzeug abtransportiert
- Bankräuber flüchten mit einem Auto oder einem Motorrad
- nach einer Körperverletzung flüchtet der Täter mit einem Auto
- das "Schwarzgeld" wird mit dem PKW über die Grenze gebracht
- im PKW werden Schmuggelwaren, Waffen, Drogen etc. eingeführt
- im PKW kommt es zu einem Sexualdelikt
- im PKW werden Menschen in die BRD eingeschleust
- der PKW wird genutzt, um Kunden zu betrugen (Anlagebetrug)
....
....

Bei solchen und ähnlichen Zusammenhängen sehe ich überhaupt kein Problem. Die Möglichkeit, den Bewegungsradius des Straftäters/der Straftäterin einzuschränken, sollte genutzt werden.

Bei Verkehrsstraftaten ist ein befristetes Fahrverbot normal. Sofern es länger als ein Jahr dauert, ist eine Neuerteilung nötig.

Spiritus
_________________
Semper fidelis!
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pera
auf eigenen Wunsch deaktiviert



Anmeldungsdatum: 01.07.2009
Beiträge: 4256

Beitrag(#1488674) Verfasst am: 20.06.2010, 18:11    Titel: Antworten mit Zitat

Bin eher dagegen, weil

- mit Geldstrafe belegt werden kann jeder
- eingesperrt werden kann auch jeder

- Führerschein wegnehmen kann man nicht jedem, da gar nicht alle einen besitzen.

Warum nimmt man ihm nicht seine Bahncard?
Seinen Jugendherbergsausweis?
Seinen Organspenderausweis? Frage
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Rasmus
entartet und notorisch gottlos - Ich bin Papst



Anmeldungsdatum: 20.05.2004
Beiträge: 17559

Beitrag(#1488680) Verfasst am: 20.06.2010, 18:20    Titel: Antworten mit Zitat

pera hat folgendes geschrieben:
Bin eher dagegen, weil

- mit Geldstrafe belegt werden kann jeder
- eingesperrt werden kann auch jeder

- Führerschein wegnehmen kann man nicht jedem, da gar nicht alle einen besitzen.

Warum nimmt man ihm nicht seine Bahncard?
Seinen Jugendherbergsausweis?
Seinen Organspenderausweis? Frage


Büchereiausweis, Dauereintrittskarte fürs Freibad oder die Karte aus der Videothek?

Gute Frage, das!
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If you ask the wrong questions you get answers like '42' or 'God'.
"Glaubst Du noch oder hüpfst Du schon?"
Sylvia Browne - Wahrsager oder Scharlatan?
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AlexJ
Supermarktoverlord



Anmeldungsdatum: 11.04.2008
Beiträge: 2353
Wohnort: Köln

Beitrag(#1488694) Verfasst am: 20.06.2010, 18:35    Titel: Antworten mit Zitat

Spiritus hat folgendes geschrieben:
Sobald im Zusammenhang mit der begangenen Straftat ein Kraftfahrzug benutzt worden ist, halte ich den Führerscheinentzug für eine sinnvolle Maßnahme!
Beispiele:
- das Diebesgut wird mit einem Kraftfahrzeug abtransportiert
- Bankräuber flüchten mit einem Auto oder einem Motorrad
- nach einer Körperverletzung flüchtet der Täter mit einem Auto
- das "Schwarzgeld" wird mit dem PKW über die Grenze gebracht
- im PKW werden Schmuggelwaren, Waffen, Drogen etc. eingeführt
- im PKW kommt es zu einem Sexualdelikt
- im PKW werden Menschen in die BRD eingeschleust
- der PKW wird genutzt, um Kunden zu betrugen (Anlagebetrug)
....
....

Bei solchen und ähnlichen Zusammenhängen sehe ich überhaupt kein Problem. Die Möglichkeit, den Bewegungsradius des Straftäters/der Straftäterin einzuschränken, sollte genutzt werden.

Bei Verkehrsstraftaten ist ein befristetes Fahrverbot normal. Sofern es länger als ein Jahr dauert, ist eine Neuerteilung nötig.

Spiritus


Ich sehe hier eher das Problem, das ein Entzug des Führerscheins nur dann wirklich wirkt wenn es jemand gibt der dies Kontrolliert. Ich kenne zu viele Menschen die trotz Fahrverbotes bzw. Führerscheinentzuges sich weiter hinters Steuer gesetzt haben, als das ich es für wirkungsvoll halten würde.
Wenn es sich allerdings um einen jugendlichen ohne eigenes Einkommen der bei seinen Eltern lebt handelt wäre ein Entzug der Fahrerlaubnis sofern ihnen ein Fahrzeug gehört, durchaus etwas spürbares.
Da die Eltern normalerweise in solchen Fällen die Bußgelder bezahlen, würde dadurch die Strafe auch eher denn treffen der was Falsch gemacht hat, anstelle einer etwaigen indirekten Bestrafung durch die Eltern.
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esme
lebt ohne schützende Gänsefüßchen.



Anmeldungsdatum: 12.06.2005
Beiträge: 5667

Beitrag(#1488741) Verfasst am: 20.06.2010, 20:23    Titel: Antworten mit Zitat

pera hat folgendes geschrieben:
Bin eher dagegen, weil

- mit Geldstrafe belegt werden kann jeder
- eingesperrt werden kann auch jeder

- Führerschein wegnehmen kann man nicht jedem, da gar nicht alle einen besitzen.

Warum nimmt man ihm nicht seine Bahncard?
Seinen Jugendherbergsausweis?
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Internetzugang! FGH-Mitgliedschaft!

Ich halte das für sehr problematisch.
Angenommen, wir haben eine Tat, die "zu schlimm" für eine reine Geldstrafe, aber "zu leicht" für eine Gefängnisstrafe ist. Täter A hat einen Führerschein, den er verliert. Täter B hat keinen Führerschein. Wie wird er jetzt bestraft, sodass der Gleichheitsgrundsatz eingehalten wird?
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Gunkl über Intelligent Design:
Da hat sich die Kirche beim Rückzugsgefecht noch einmal grandios verstolpert und jetzt wollen sie auch noch Haltungsnoten für die argumentative Brez'n, die sie da gerissen haben.
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beachbernie
male Person of Age and without Color



Anmeldungsdatum: 16.04.2006
Beiträge: 45792
Wohnort: Haida Gwaii

Beitrag(#1488810) Verfasst am: 20.06.2010, 21:45    Titel: Re: Führerscheinentzug bei Diebstahl Antworten mit Zitat

sehr gut hat folgendes geschrieben:
Noseman hat folgendes geschrieben:
Ich bin bekennender Autohasser.

Coole Sache, das...



Dann sind wir schon zu dritt! Coole Sache, das...
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Defund the gender police!! Let's Rock
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tridi
_____



Anmeldungsdatum: 21.06.2007
Beiträge: 7933

Beitrag(#1488897) Verfasst am: 21.06.2010, 00:40    Titel: Antworten mit Zitat

esme hat folgendes geschrieben:

Ich halte das für sehr problematisch.
Angenommen, wir haben eine Tat, die "zu schlimm" für eine reine Geldstrafe, aber "zu leicht" für eine Gefängnisstrafe ist. Täter A hat einen Führerschein, den er verliert. Täter B hat keinen Führerschein. Wie wird er jetzt bestraft, sodass der Gleichheitsgrundsatz eingehalten wird?

genau das sehe ich auch als problem. und daher halte ich wenig davon, fuehrerscheinentzug als strafe zu verwenden.

was ich allerdings fuer moeglich halte, ist, *zusaetzlich zur strafe* noch den fuehrerschein wegzunehmen, wenn sich durch die tat herausgestellt hat, dass der taeter als fahrzeugfuehrer nicht geeignet ist.

das wird ja auch jetzt schon gemacht, wenn bestimmte straftaten mit einem fahrzeug begangen wurden. klar: wer ein fahrzeug nutzt, um straftaten zu begehen, der ist als fahrer einfach nicht hinreichend zuverlaessig. das ist ja teilweise heute schon im stgb so festgelegt.

die stadt muenster ist inzwischen aber einen schritt weitergegangen: wer mehrfach durch gewalttaten wie koerperverletzung aufgefallen ist, ist ihrer ansicht nach auch nicht geeignet als kraftfahrer.

recht hat die stadt muenster, meine ich, und auch ein verwaltungsgericht hat ihr juengst recht gegeben, moeglicherweise geht das aber noch in hoehere instanzen

diesen weg koennte man weiterverfolgen, vielleicht auch zum regelfall machen: spaetestens bei der zweiten gewalttat fuehrerschein entziehen.

aus einem oder mehreren einfachen diebstaehlen allerdings laesst sich meines erachtens nicht so recht eine gefahr herauslesen, dass der taeter eines tages ein fahrzeug fuer agressives verhalten nutzen koennte.
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Sanne
gives peas a chance.



Anmeldungsdatum: 05.08.2003
Beiträge: 12088
Wohnort: Nordschland

Beitrag(#1488899) Verfasst am: 21.06.2010, 00:56    Titel: Antworten mit Zitat

esme hat folgendes geschrieben:
pera hat folgendes geschrieben:
Bin eher dagegen, weil

- mit Geldstrafe belegt werden kann jeder
- eingesperrt werden kann auch jeder

- Führerschein wegnehmen kann man nicht jedem, da gar nicht alle einen besitzen.

Warum nimmt man ihm nicht seine Bahncard?
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Geschockt
Zitat:

Ich halte das für sehr problematisch.
Angenommen, wir haben eine Tat, die "zu schlimm" für eine reine Geldstrafe, aber "zu leicht" für eine Gefängnisstrafe ist. Täter A hat einen Führerschein, den er verliert. Täter B hat keinen Führerschein. Wie wird er jetzt bestraft, sodass der Gleichheitsgrundsatz eingehalten wird?

Der wird gezwungen, einen Führerschein zu erwerben und muß dann den Chauffeur für Täter A machen.
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Ich will das Internet doch nicht mit meinen Problemen belästigen! (Marge Simpson)
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Anmeldungsdatum: 21.05.2010
Beiträge: 252

Beitrag(#1488905) Verfasst am: 21.06.2010, 01:06    Titel: Antworten mit Zitat

Sanne hat folgendes geschrieben:

Der wird gezwungen, einen Führerschein zu erwerben und muß dann den Chauffeur für Täter A machen.

Lachen
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beefy
Be Vieh



Anmeldungsdatum: 24.09.2008
Beiträge: 5590
Wohnort: Land der abgehärteten Seelen

Beitrag(#1488928) Verfasst am: 21.06.2010, 08:21    Titel: Antworten mit Zitat

beachbernie hat folgendes geschrieben:
sehr gut hat folgendes geschrieben:
Noseman hat folgendes geschrieben:
Ich bin bekennender Autohasser.

Coole Sache, das...



Dann sind wir schon zu dritt! Coole Sache, das...


Zu viert Coole Sache, das...

Der Vorschlag ist so wie er sich jetzt liest wirklich kompletter Schwachsinn.

Aber :


tridi hat folgendes geschrieben:


was ich allerdings fuer moeglich halte, ist, *zusaetzlich zur strafe* noch den fuehrerschein wegzunehmen, wenn sich durch die tat herausgestellt hat, dass der taeter als fahrzeugfuehrer nicht geeignet ist.

das wird ja auch jetzt schon gemacht, wenn bestimmte straftaten mit einem fahrzeug begangen wurden. klar: wer ein fahrzeug nutzt, um straftaten zu begehen, der ist als fahrer einfach nicht hinreichend zuverlaessig. das ist ja teilweise heute schon im stgb so festgelegt.

die stadt muenster ist inzwischen aber einen schritt weitergegangen: wer mehrfach durch gewalttaten wie koerperverletzung aufgefallen ist, ist ihrer ansicht nach auch nicht geeignet als kraftfahrer.



Mir gefällt der Münsteraner Weg ganz gut.Gerade was den Teil mit den Gewalttätern und dem zusätzlichen Führerscheinentzug angeht...Wenn ich mir überlege wieviele "Intensivgewalttäter" allein hier in Berlin zwar einerseits einen riesigen Rattenschwanz an Anzeigen und Verurteilungen wegen Gewaltverbrechen haben,von denen aber andererseits angenommen wird daß sie hinterm Steuer auf einmal zu zivilisierten Menschen werden.

Als zusätzliche Strafe (nach Ermessen des Richters) würde ich es so befürworten
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Latina
Ausgetreten



Anmeldungsdatum: 28.07.2006
Beiträge: 934
Wohnort: Börn, Hellvetia

Beitrag(#1488972) Verfasst am: 21.06.2010, 11:06    Titel: Antworten mit Zitat

beefy hat folgendes geschrieben:
beachbernie hat folgendes geschrieben:
sehr gut hat folgendes geschrieben:
Noseman hat folgendes geschrieben:
Ich bin bekennender Autohasser.

Coole Sache, das...



Dann sind wir schon zu dritt! Coole Sache, das...


Zu viert Coole Sache, das...



Ich auch! Coole Sache, das...
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"Ein Gramm Wissen ist einem Zentner Überzeugung und einer Tonne Meinung bei weitem vorzuziehen" [Manès Sperber]
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L.E.N.
im falschen Film



Anmeldungsdatum: 25.05.2004
Beiträge: 27745
Wohnort: Hamburg

Beitrag(#1488975) Verfasst am: 21.06.2010, 11:11    Titel: Antworten mit Zitat

Rasmus hat folgendes geschrieben:
pera hat folgendes geschrieben:
Bin eher dagegen, weil

- mit Geldstrafe belegt werden kann jeder
- eingesperrt werden kann auch jeder

- Führerschein wegnehmen kann man nicht jedem, da gar nicht alle einen besitzen.

Warum nimmt man ihm nicht seine Bahncard?
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Gute Frage, das!


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ich halte die vorschläge von Spiritus für sinnvoll, aber bestrafungen müssen theorethisch auf alle beziehbar sein.
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Ich will Gott lästern dürfen! Weg mit §166 StGB!
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Waschmaschine777
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Anmeldungsdatum: 07.07.2008
Beiträge: 4007

Beitrag(#1488984) Verfasst am: 21.06.2010, 11:23    Titel: Antworten mit Zitat

Danol hat folgendes geschrieben:
Ich vermute mal dass der Täter dann, wegen eingeschränkter legaler Verdienstmöglichkeiten, sogar eher rückfällig wird.



Dieses Argument spricht aber auch gegen Geldstrafen. Wer was abdrücken muss, wird eher Rückfällig, weil er das Geld ja irgendwie wieder reinholen will.
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Waschmaschine777
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Anmeldungsdatum: 07.07.2008
Beiträge: 4007

Beitrag(#1488990) Verfasst am: 21.06.2010, 11:38    Titel: Re: Führerscheinentzug bei Diebstahl Antworten mit Zitat

Noseman hat folgendes geschrieben:
Erstens ist es kontraproduktiv; es vernichtet Arbeitsplätze, stürzt betroffene Familien des Täters (und die Angehörigen können ja nix dazu) ins Unglück.



Die Angehörigen sind von jeder Strafform betroffen. Kommt jemand ins Gefängnis, sehen die beruflichen Chancen danach eher düster aus. Die Familie ist außerdem noch von sozialer Ausgrenzung betroffen. "Dein Vater ist ein Knacki. HA-HA!"
Geldstrafen führen dazu, dass auch die Familie des Verurteilten den Gürtel enger schnallen muss. (Millionärsfamilien mal ausgenommen)
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Bravopunk
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Anmeldungsdatum: 08.03.2008
Beiträge: 32527
Wohnort: Woanders

Beitrag(#1488992) Verfasst am: 21.06.2010, 11:42    Titel: Antworten mit Zitat

Latina hat folgendes geschrieben:
beefy hat folgendes geschrieben:
beachbernie hat folgendes geschrieben:
sehr gut hat folgendes geschrieben:
Noseman hat folgendes geschrieben:
Ich bin bekennender Autohasser.

Coole Sache, das...



Dann sind wir schon zu dritt! Coole Sache, das...


Zu viert Coole Sache, das...



Ich auch! Coole Sache, das...


Wir werden immer mehr. Coole Sache, das...

Fragt sich nur, warum wir dann den Daumen rausstrecken. Am Kopf kratzen Oder können Autohasser trotzdem Anhalter sein? Geschockt
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Shadaik
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Wohnort: MG

Beitrag(#1489005) Verfasst am: 21.06.2010, 12:00    Titel: Antworten mit Zitat

Bravopunk hat folgendes geschrieben:
Latina hat folgendes geschrieben:
beefy hat folgendes geschrieben:
beachbernie hat folgendes geschrieben:
sehr gut hat folgendes geschrieben:
Noseman hat folgendes geschrieben:
Ich bin bekennender Autohasser.

Coole Sache, das...



Dann sind wir schon zu dritt! Coole Sache, das...


Zu viert Coole Sache, das...



Ich auch! Coole Sache, das...


Wir werden immer mehr. Coole Sache, das...

Fragt sich nur, warum wir dann den Daumen rausstrecken. Am Kopf kratzen Oder können Autohasser trotzdem Anhalter sein? Geschockt
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Anmeldungsdatum: 07.07.2008
Beiträge: 4007

Beitrag(#1489008) Verfasst am: 21.06.2010, 12:03    Titel: Antworten mit Zitat

Shadaik hat folgendes geschrieben:
Bravopunk hat folgendes geschrieben:
Latina hat folgendes geschrieben:
beefy hat folgendes geschrieben:
beachbernie hat folgendes geschrieben:
sehr gut hat folgendes geschrieben:
Noseman hat folgendes geschrieben:
Ich bin bekennender Autohasser.

Coole Sache, das...



Dann sind wir schon zu dritt! Coole Sache, das...


Zu viert Coole Sache, das...



Ich auch! Coole Sache, das...


Wir werden immer mehr. Coole Sache, das...

Fragt sich nur, warum wir dann den Daumen rausstrecken. Am Kopf kratzen Oder können Autohasser trotzdem Anhalter sein? Geschockt
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Anmeldungsdatum: 09.08.2006
Beiträge: 1288
Wohnort: Bayern

Beitrag(#1489062) Verfasst am: 21.06.2010, 13:32    Titel: Antworten mit Zitat

Mitte der 90er war ich in einer Vertriebsfirma beschäftigt, deren Inhaber geschätzte 3 Jahre ohne Führerschein beliebig Auto fuhr, ohne erwischt zu werden (bis zu seiner Auswanderung nach Malle, den Segelschein hatte er übrigens ,-).

Ich könnte mir vorstellen, daß jemand, der ohnehin schon straffällig wurde, wohl eher kaum Gewissensbisse entwickelt, wenn er sich einfach weiterhin hinters Steuer setzt.

Was sollte passieren? Den künftigen Führerschein auch noch abnehmen?
Gefängnis und/oder Geldstrafe?
Das hatte er ja bereits damals einkalkuliert.
_________________
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Defätist
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Anmeldungsdatum: 09.06.2010
Beiträge: 8557

Beitrag(#1489083) Verfasst am: 21.06.2010, 14:31    Titel: Re: Führerscheinentzug bei Diebstahl Antworten mit Zitat

Noseman hat folgendes geschrieben:
Zitat:
Fahrverbot als Strafe für Diebstahl?

Die Justizminister der Länder wollen nach Informationen der Zeitung "Bild am Sonntag" den Entzug des Führerscheins als Hauptstrafe auch bei Delikten wie Diebstahl und Körperverletzung einführen. .......


tagesschau

....


Sinnfreier politischer Aktionismus. Ablenkungsmanöver. Populistischer Stimmenfang.
Also nix wirklich Bedeutsames. Man denkt mal wieder "laut" nach, um die Stimmung abschätzen zu können.
Passiert alle Nase lang.
Kommt nicht genug Gegenwind, werden die Ministerien mit der Ausarbeitung entsprechender Möglichkeiten beauftragt. Privatwirtschaftl. Agenturen und Kanzleien werden mit der Textfassung beauftragt. Das Konzept wird vorgelegt und bezahlt, die Ministerien und Ausschüsse verpassen den "Feinschliff".
Danach kommt es zur Gesetzfassung. Abstimmung. Durchwinken. Klage vorm BVerfG. Einstampfen. Schaden für den Steuerzahler.
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Sanne
gives peas a chance.



Anmeldungsdatum: 05.08.2003
Beiträge: 12088
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Beitrag(#1489183) Verfasst am: 21.06.2010, 18:30    Titel: Antworten mit Zitat

Bravopunk hat folgendes geschrieben:
Latina hat folgendes geschrieben:
beefy hat folgendes geschrieben:
beachbernie hat folgendes geschrieben:
sehr gut hat folgendes geschrieben:
Noseman hat folgendes geschrieben:
Ich bin bekennender Autohasser.

Coole Sache, das...



Dann sind wir schon zu dritt! Coole Sache, das...


Zu viert Coole Sache, das...



Ich auch! Coole Sache, das...


Wir werden immer mehr. Coole Sache, das...

Fragt sich nur, warum wir dann den Daumen rausstrecken. Am Kopf kratzen Oder können Autohasser trotzdem Anhalter sein? Geschockt


Suspekt Wenn ich das nächste Mal einen Anhalter mitnehme, werde ich ihn fragen, ob er Autohasser ist.
Ich bin übrigens Autohasserin und Autofahrerin. Mein Auto leidet sehr unter meiner Doppelrolle.
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Ich will das Internet doch nicht mit meinen Problemen belästigen! (Marge Simpson)
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Ahriman
Tattergreis



Anmeldungsdatum: 31.03.2006
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Beitrag(#1489226) Verfasst am: 21.06.2010, 19:43    Titel: Antworten mit Zitat

Nun ja, also wenn ich mir das überlege - wer das Strafgesetzbuch mißachtet, der pfeift doch erst recht auf die Straßenverkehrsordnung. Oder? Das sind alles Verbrecher, die immer zu schnell fahren. Mit den Augen rollen
Andererseits, ob ein Bankräuber nun einen Führerschein hat oder nicht - der fährt doch sowieso nur geklaute Autos.
_________________
...und suche mich nicht in der Unterführung...
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