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Hartz IV - "Verbrechen gegen Menschlichkeit"
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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#238774) Verfasst am: 06.01.2005, 04:40    Titel: Hartz IV - "Verbrechen gegen Menschlichkeit" Antworten mit Zitat

Thread-Trennung von hier:http://freigeisterhaus.de/viewtopic.php?p=238879#238879
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rabenkrähe hat folgendes geschrieben:
Svantevit hat folgendes geschrieben:
rabenkrähe hat folgendes geschrieben:

Abgesehen davon fand ich höchst erstaunlich wieviel Touristen dort doch aus dem angeblich verarmenden Deutschland so in der Gegend weilten.


Was soll der Spruch? Urlaub in Deutschland ist doch wesentlich teurer, ausserdem: wer sagt, dass DEUTSCHLAND verarmt? zwinkern


Naja, nach Hartz 106 ging ja die Mär, daß in Deutschland immer mehr Bettler, Obdachlose und Hungerleider der Verarmung Tribut zu zahlen hätten.....



Was meinst Du mit Hartz 106?

Mit Hartz IV sind einige Leute deutlich schlechter gestellt, ja sogar verarmt. Stell Dir vor, Du bist, aus welchem Grund auch immer, total mittellos. Dann kriegste heutzutage den Pauschalsatz von 345 Euronen/ Monat ausgezahlt und musst sehen, wie Du damit klarkommst.

Auch wenn Du wirklich gar nix ausser den Klamotten auf dem Leib hast.

Das ist Menschenverachtung in höchster Reinform.
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rabenkrähe
Gast






Beitrag(#238781) Verfasst am: 06.01.2005, 05:12    Titel: Antworten mit Zitat

Noseman hat folgendes geschrieben:
rabenkrähe hat folgendes geschrieben:
Svantevit hat folgendes geschrieben:
rabenkrähe hat folgendes geschrieben:

Abgesehen davon fand ich höchst erstaunlich wieviel Touristen dort doch aus dem angeblich verarmenden Deutschland so in der Gegend weilten.


Was soll der Spruch? Urlaub in Deutschland ist doch wesentlich teurer, ausserdem: wer sagt, dass DEUTSCHLAND verarmt? zwinkern


Naja, nach Hartz 106 ging ja die Mär, daß in Deutschland immer mehr Bettler, Obdachlose und Hungerleider der Verarmung Tribut zu zahlen hätten.....



Was meinst Du mit Hartz 106?

Mit Hartz IV sind einige Leute deutlich schlechter gestellt, ja sogar verarmt. Stell Dir vor, Du bist, aus welchem Grund auch immer, total mittellos. Dann kriegste heutzutage den Pauschalsatz von 345 Euronen/ Monat ausgezahlt und musst sehen, wie Du damit klarkommst.

Auch wenn Du wirklich gar nix ausser den Klamotten auf dem Leib hast.

Das ist Menschenverachtung in höchster Reinform.


Noseman, das war ein Nebenaspekt. Durch Hartz 9-5 sind einige erheblich ärmer geworden, andere, vor allem Sozialhilfeempfänger bekommen mehr.
Ich bin auch nur unter dem Aspekt der langsamen Einführung des negativen Einkommens für diese Geschichte.
Es ist doch klar, daß bei jedem Einschnitt ins soziale Netz Ungerechtigkeiten die Folge sein müssen, in Einzelfällen.
Das steht doch gar nicht in Frage, deswegen allerdings das Horrorgemälde zu malen, unsere Gesellschaft verarme, ist einfach hergeholt.

bin rabenkrähe Anbetung des lila Einhorns
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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#238784) Verfasst am: 06.01.2005, 05:18    Titel: Antworten mit Zitat

rabenkrähe hat folgendes geschrieben:

Noseman, das war ein Nebenaspekt. Durch Hartz 9-5 sind einige erheblich ärmer geworden, andere, vor allem Sozialhilfeempfänger bekommen mehr.


Sie bekommen pauschal mehr Geld, müsen davon aber auch alle Eventualitäten abdecken.

D. h. z. b. ein Sozialhilfeempfänger, dem die Wohnung abbrennt oder ein Waisenkind, dass aus dem Heim kommt und keine Arbeit findet steht vor dem nix. Wie soll man sich von 345 Euronen eine Küche, Geschirr, eine Waschmaschine, Winterkleidung etc. auf einmal zulegen? Das würde Jahre dauern, bis man sich das zusammengespart hat (mal abgesheen davon, das man in diesen Jahren dann leben würde wie ein Tier).

Und wenn dann noch Kinder mit ins Spiel kommen, dann wird es schlicht und ergreifend pervers.

Hartz IV ist ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit.
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Sanne
gives peas a chance.



Anmeldungsdatum: 05.08.2003
Beiträge: 12088
Wohnort: Nordschland

Beitrag(#238794) Verfasst am: 06.01.2005, 08:39    Titel: Antworten mit Zitat

rabenkrähe hat folgendes geschrieben:

Durch Hartz 9-5 sind einige erheblich ärmer geworden, andere, vor allem Sozialhilfeempfänger bekommen mehr.


Wie Noseman schon ausführte: Hartz IV, also die Umstellung von Sozialhilfe auf ALG 2, ist eine reale Kürzung der Sozialhilfe.
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frajo
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Anmeldungsdatum: 25.08.2003
Beiträge: 11440

Beitrag(#238878) Verfasst am: 06.01.2005, 13:21    Titel: Antworten mit Zitat

Noseman hat folgendes geschrieben:
Hartz IV ist ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit.

nicht nur gegen die menschlichkeit.
es ist bewußtes, einkalkuliertes fördern der kriminalität und des gesellschaftlichen unfriedens.
und von daher - vorbehaltlich eines richterspruchs - ein bruch des eides, den die mitglieder der hohen politkaste bei amtsantritt zu schwören haben.

es ist allerdings nicht zu erwarten, daß die judikative hier regulierend tätig wird.
sie ist bereits zusehr "eingebunden" in jene soziologische schicht, die davon profitiert, daß leuten in anderen soziologischen schichten das leben zunehmend erschwert wird.

somit wäre es langsam an der zeit, an die realisierung des (noch) im GG verankerten widerstandsrechts zu gehen.
allerdings ist in dieser hinsicht nichts effektives zu erwarten. nicht in D.
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Anatoly
registrierter User



Anmeldungsdatum: 21.07.2003
Beiträge: 414

Beitrag(#239016) Verfasst am: 06.01.2005, 18:55    Titel: Antworten mit Zitat

Auf Telepolis gibts eine nette Fortsetzungsgeschichte zu dem Thema Hartz:
Der Untergang. Die letzten Tage im Kanzlerbunker.

Telepolis hat folgendes geschrieben:
Nach der Verabschiedung von Hartz VIII sind in der Bundesrepublik schwere Unruhen ausgebrochen. Eine Zukunftsgeschichte aus dem Jahre 2007.

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Bye,
Anatoly

"..., all das Ringen nach Freiheit sei fingiert, eine Komödie, die der Mensch seinem Narzissmus vorspielt und ihn deshalb veranlasst, ungehalten zu sein, wenn er aus seinem Spiel gerissen wird."
Wilhelm Reich, Libido Konflikte und Wahngebilde in Ibsens 'Peer Gynt'
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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#239054) Verfasst am: 06.01.2005, 19:43    Titel: Antworten mit Zitat

frajo hat folgendes geschrieben:
Noseman hat folgendes geschrieben:
Hartz IV ist ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit.

nicht nur gegen die menschlichkeit.
es ist bewußtes, einkalkuliertes fördern der kriminalität und des gesellschaftlichen unfriedens.
und von daher - vorbehaltlich eines richterspruchs - ein bruch des eides, den die mitglieder der hohen politkaste bei amtsantritt zu schwören haben.


Richtig. Diese Politiker müssten von Rechts wegen wegen Meineid und wegen Hochverrates bestraft werden (was für ein furchtbarer Satz, aber mir fällt keine bessere Formulierung ein). Denn nichts anderes als ein [i]gewaltsamer Umsturz im Inneren [i] ist das. Ein Umsturz sämtlicher Prinzipien des GG, und zwar mit Gewalt gegenüber den wehrlosesten Menschen.
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rabenkrähe
Gast






Beitrag(#239300) Verfasst am: 07.01.2005, 04:43    Titel: Antworten mit Zitat

Noseman hat folgendes geschrieben:
frajo hat folgendes geschrieben:
Noseman hat folgendes geschrieben:
Hartz IV ist ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit.

nicht nur gegen die menschlichkeit.
es ist bewußtes, einkalkuliertes fördern der kriminalität und des gesellschaftlichen unfriedens.
und von daher - vorbehaltlich eines richterspruchs - ein bruch des eides, den die mitglieder der hohen politkaste bei amtsantritt zu schwören haben.


Richtig. Diese Politiker müssten von Rechts wegen wegen Meineid und wegen Hochverrates bestraft werden (was für ein furchtbarer Satz, aber mir fällt keine bessere Formulierung ein). Denn nichts anderes als ein [i]gewaltsamer Umsturz im Inneren [i] ist das. Ein Umsturz sämtlicher Prinzipien des GG, und zwar mit Gewalt gegenüber den wehrlosesten Menschen.


Ich verstehe nur eins nicht: Warum gründet Ihr keine Partei, kämpft mit Eurer Sicht um die Mehrheit und setzt dann durch, was Ihr für richtig haltet?
Zwar rege ich mich auch über diverses an den Sparbeschlüssen auf, insbesondere über das, was das Gesundheitswesen betrifft, aber 1. garantiere ich, daß jede Regierung unter der CDU noch drastischere Beschlüsse durchgesetzt hätte, und 2. Schröder & Co gemeinhin als Helden gefeiert werden, wenn ein wirtschaftlicher Aufschwung erfolgt, wovon ich mal dreist ausgehe.

@Sanne
Von Sozialhilfeempfänger hörte ich, daß sie mehr bekommen, als zuvor, wobei die genaue Verrechnung mit den Sonderleistungen noch aussteht. Immerhin ermöglicht deren Einrechnung einen größeren Handlungsspielraum.
Und auch ansonsten scheint Hartz 908 minus 904 ein voller ERfolg, so hörte ich aus tiefster, arbeitslosenintensiver Provinz, daß dort schon einige neue Arbeitsplätze entstanden-Smilie)))))

bin rabenkrähe
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Sanne
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Anmeldungsdatum: 05.08.2003
Beiträge: 12088
Wohnort: Nordschland

Beitrag(#239309) Verfasst am: 07.01.2005, 08:43    Titel: Antworten mit Zitat

rabenkrähe hat folgendes geschrieben:
@Sanne
Von Sozialhilfeempfänger hörte ich, daß sie mehr bekommen, als zuvor, wobei die genaue Verrechnung mit den Sonderleistungen noch aussteht. Immerhin ermöglicht deren Einrechnung einen größeren Handlungsspielraum.



Möglicherweise trifft das auf Einzelfälle zu, oder die Betroffenen haben sich verrechnet...


Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Erwerbslosen- und Sozialhilfeinitiativen e.V. BAG-SHI schreibt dazu:

Zitat:
Die Regierungsparteien behaupten, wer sich grundsätzlich gegen die Hartz-Gesetze ausspreche, falle den SozialhilfebezieherInnen in den Rücken. Die wären nämlich die Gewinner von Hartz IV. Mit dieser Propaganda-Lüge wollen sie die Kräfte spalten, die gegen Hartz IV kämpfen.

Mehr Geld für erwerbsfähige SozialhilfebezieherInnen?Die Regelleistung im neuen Arbeitslosen­geld II (ALG II) für einen Alleinstehenden beträgt 345 €. Sie ist höher als der jetzige Regelsatz von z.B. 297 € in Hessen.
Aber: Fast alle einmaligen Beihilfen für Kleidung, Möbel, Hausrat usw., die jetzt noch zusätzlich zum Regelsatz gezahlt werden, sind ab 2005 mit der Differenz von 48 € mtl. pauschal abgedeckt. Ab 2005 sollen Arbeitslose z.B. 43 Cent im Monat für einen Kleiderschrank, 41 Cent monatlich für Bettwäsche und zahllose andere Centbeträge für die übrigen einmaligen Beihilfen „ansparen“. Das ist völlig lebensfremd. Über die Pauschale hinausgehende einmalige Beihilfen, heute noch üblich, werden ab 1.1.2005 ausgeschlossen. Die Pauschalisierung einmaliger Beihilfen ist insgesamt also eine Kürzung.
Für 7 bis 13-jährige Kinder von Arbeitslosen wird die Regelleistung 207 € betragen.
Heute werden 193 € plus durchschnittlich 35 € im Monat an einmaligen Beihilfen gezahlt.
Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren bekommen 276 € statt wie bisher 267 € plus einmalige Beihilfen von etwa 50 € mtl.. Sind Kinder, die weniger bekommen, Gewinner?

http://www.bag-shi.de/sozialpolitik/infokampagne/info/sozialhilfebezieherinnenNichtGewinner

(Anmerkung: Der Artikel stammt aus dem letzten Jahr, mit "heute" oder "jetzt noch" sind die Verhältnisse in 2004 gemeint)



Zitat:

Und auch ansonsten scheint Hartz 908 minus 904 ein voller ERfolg, so hörte ich aus tiefster, arbeitslosenintensiver Provinz, daß dort schon einige neue Arbeitsplätze entstanden-)))))

bin rabenkrähe


Magst du uns Einzelheiten mitteilen, damit wir uns so richtig mitfreuen können?
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Heike J
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Beitrag(#245015) Verfasst am: 16.01.2005, 16:41    Titel: Antworten mit Zitat

Noseman hat folgendes geschrieben:
Sie bekommen pauschal mehr Geld, müsen davon aber auch alle Eventualitäten abdecken.

D. h. z. b. ein Sozialhilfeempfänger, dem die Wohnung abbrennt oder ein Waisenkind, dass aus dem Heim kommt und keine Arbeit findet steht vor dem nix. Wie soll man sich von 345 Euronen eine Küche, Geschirr, eine Waschmaschine, Winterkleidung etc. auf einmal zulegen?


Der 16-Jährige Sohn einer Freundin will jetzt von zu Hause ausziehen, weil er sich dort mit einem Bruder, mit dem er nicht klarkommt, ein Zimmer teilen muss. Die alleinerziehende Mutter hat kein Geld für eine größere Wohnung.

Das Jugendamt finanziert dem Jungen den Lebensunterhalt, die Wohnung und die Ersteinrichtung.
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Der unbekannte Gott
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Beitrag(#245376) Verfasst am: 17.01.2005, 01:03    Titel: Antworten mit Zitat

Als durchschnittlicher Student bekommt man wesentlich weniger Taschengeld als der ALGII-Empfänger, wenn ich das mal so einwerfen darf.
Dem Empfänger wird Unterhalt, Wohnung etc. bezahlt. Das ALG ist dafür da, daß er sich Luxus leisten kann, ins Stadion und in die Kneipe gehen, die Frau jede Woche zum Friseur etc. Der Student, angeblich als Vertreter der zukünfitgen Elite des Landes, muß von seinem wenigen Geld seinen ganzen Unterhalt, Lehrmaterialien, alles bezahlen.

Daß da der eine oder andere der Arbeitslosen weniger bekommt, daß vielleicht im Einzelfall eine Ungerechtigkeit entsteht, ist normal. Niemand muß in Deutschland verhungern oder auf der Straße leben.
Davon abgesehen kann diese Reform nur der Anfang sein, sie hilft ein wenig in der Gegenwart, aber die zukünftigen Probleme brauchen weitergehende Reformen. Die ganze Propaganda der Linken ist absurd und dem zu folgen hieße freiwillig den Untergang zu wählen.
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Wygotsky
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Beitrag(#245386) Verfasst am: 17.01.2005, 01:40    Titel: Antworten mit Zitat

Der unbekannte Gott hat folgendes geschrieben:
Das ALG ist dafür da, daß er sich Luxus leisten kann

Ja, wie zum Beispiel Nahrung, Hygieneartikel und Kleidung.
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Der unbekannte Gott
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Beitrag(#245390) Verfasst am: 17.01.2005, 01:58    Titel: Antworten mit Zitat

Wygotsky hat folgendes geschrieben:
Der unbekannte Gott hat folgendes geschrieben:
Das ALG ist dafür da, daß er sich Luxus leisten kann

Ja, wie zum Beispiel Nahrung, Hygieneartikel und Kleidung.


Für Kleidung wird ihm der Unterhalt bezahlt. Nahrung und Hygieneartikel muß sich der Student für wesentlich (!) weniger kaufen, ebenso, wie der Lehrling, der oft weniger übrig hat, und auch Arbeitende haben oftmals nicht viel übrig...
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rabenkrähe
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Beitrag(#245422) Verfasst am: 17.01.2005, 04:43    Titel: Antworten mit Zitat

Der unbekannte Gott hat folgendes geschrieben:
Als durchschnittlicher Student bekommt man wesentlich weniger Taschengeld als der ALGII-Empfänger, wenn ich das mal so einwerfen darf.
Dem Empfänger wird Unterhalt, Wohnung etc. bezahlt. Das ALG ist dafür da, daß er sich Luxus leisten kann, ins Stadion und in die Kneipe gehen, die Frau jede Woche zum Friseur etc. Der Student, angeblich als Vertreter der zukünfitgen Elite des Landes, muß von seinem wenigen Geld seinen ganzen Unterhalt, Lehrmaterialien, alles bezahlen.

Daß da der eine oder andere der Arbeitslosen weniger bekommt, daß vielleicht im Einzelfall eine Ungerechtigkeit entsteht, ist normal. Niemand muß in Deutschland verhungern oder auf der Straße leben.
Davon abgesehen kann diese Reform nur der Anfang sein, sie hilft ein wenig in der Gegenwart, aber die zukünftigen Probleme brauchen weitergehende Reformen. Die ganze Propaganda der Linken ist absurd und dem zu folgen hieße freiwillig den Untergang zu wählen.


Hallo ehemaliger Blastozyst.

Die Reformerfordernis ist unbestritten, auch meine ich, daß vieles überbewertet wird, was an Einschnitten erfolgte.
Was allerdings mehr als fragwürdig ist, ist die Abkehr von der sozialen Grundsicherung in Richtung EndlosFörderung der Wirtschaft.
Das Ungleichgewicht ist das Problem, nicht die Reformnotwendigkeit.

bin rabenkrähe Anbetung des lila Einhorns
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Wygotsky
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Beitrag(#245475) Verfasst am: 17.01.2005, 10:34    Titel: Antworten mit Zitat

Der unbekannte Gott hat folgendes geschrieben:
Wygotsky hat folgendes geschrieben:
Der unbekannte Gott hat folgendes geschrieben:
Das ALG ist dafür da, daß er sich Luxus leisten kann

Ja, wie zum Beispiel Nahrung, Hygieneartikel und Kleidung.

Für Kleidung wird ihm der Unterhalt bezahlt.

Kleidung muss vom ALG II bezahlt werden.

Die These, dass ALG II dazu dient, Luxus zu finanzieren, stimmt nicht. Mit dem ALG II bezahlt der Arbeitslose lebensnotwenige Dinge, nämlich Nahrung, Kleidung, Hygieneartikel.

Du kannst natürlich einen neuen Vergleich aufmachen, ob Arbeitslose mehr oder weniger Geld für Luxus übrig haben als Studenten oder Lehrlinge.
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Der unbekannte Gott
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Anmeldungsdatum: 24.07.2003
Beiträge: 1595
Wohnort: Das alte Europa

Beitrag(#245624) Verfasst am: 17.01.2005, 19:16    Titel: Antworten mit Zitat

Wygotsky hat folgendes geschrieben:
Der unbekannte Gott hat folgendes geschrieben:
Wygotsky hat folgendes geschrieben:
Der unbekannte Gott hat folgendes geschrieben:
Das ALG ist dafür da, daß er sich Luxus leisten kann

Ja, wie zum Beispiel Nahrung, Hygieneartikel und Kleidung.

Für Kleidung wird ihm der Unterhalt bezahlt.

Kleidung muss vom ALG II bezahlt werden.

Die These, dass ALG II dazu dient, Luxus zu finanzieren, stimmt nicht. Mit dem ALG II bezahlt der Arbeitslose lebensnotwenige Dinge, nämlich Nahrung, Kleidung, Hygieneartikel.

Du kannst natürlich einen neuen Vergleich aufmachen, ob Arbeitslose mehr oder weniger Geld für Luxus übrig haben als Studenten oder Lehrlinge.


Dafür sind aber 350 € noch recht viel. Müssen sie sich denn die teuren Markenklamotten kaufen und immer teuer essen? Ich komme mit viel weniger aus und muß dazu von dem wenigen noch Lehrmaterialien usw. kaufen.
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Wygotsky
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Anmeldungsdatum: 25.01.2004
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Beitrag(#245697) Verfasst am: 17.01.2005, 21:52    Titel: Antworten mit Zitat

Der unbekannte Gott hat folgendes geschrieben:
Wygotsky hat folgendes geschrieben:
Der unbekannte Gott hat folgendes geschrieben:
Wygotsky hat folgendes geschrieben:
Der unbekannte Gott hat folgendes geschrieben:
Das ALG ist dafür da, daß er sich Luxus leisten kann

Ja, wie zum Beispiel Nahrung, Hygieneartikel und Kleidung.

Für Kleidung wird ihm der Unterhalt bezahlt.

Kleidung muss vom ALG II bezahlt werden.

Die These, dass ALG II dazu dient, Luxus zu finanzieren, stimmt nicht. Mit dem ALG II bezahlt der Arbeitslose lebensnotwenige Dinge, nämlich Nahrung, Kleidung, Hygieneartikel.

Du kannst natürlich einen neuen Vergleich aufmachen, ob Arbeitslose mehr oder weniger Geld für Luxus übrig haben als Studenten oder Lehrlinge.


Dafür sind aber 350 € noch recht viel. Müssen sie sich denn die teuren Markenklamotten kaufen und immer teuer essen? Ich komme mit viel weniger aus und muß dazu von dem wenigen noch Lehrmaterialien usw. kaufen.


Ich früher auch mit weniger ausgekommen. Allerdings denke ich, dass das Problem bei ALG II nicht seine Höhe ist, sondern der Zwang, jede beliebige Arbeit auf staatlichen Befehl erledigen zu müssen. Man ist nicht mehr Herr seiner selbst, sondern Arbeitssoldat der Regierung. In diese Situation möchte ich niemals kommen.
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Der unbekannte Gott
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Anmeldungsdatum: 24.07.2003
Beiträge: 1595
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Beitrag(#246020) Verfasst am: 18.01.2005, 18:40    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn es im Osten soviel Arbeit gäbe, sicherlich. Vor allem in Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg fehlt es doch meist an Arbeitsplätzen, in die man gesteckt werden könnte. Dieses Problem wird damit nicht gelöst. Andererseits wäre all das gar nicht nötig, wenn es genug Arbeitsplätze gäbe.
Das Negative an der jetzigen Entwicklung ist wohl, daß diejenigen, die Arbeit haben, immer länger arbeiten müssen, so daß die Arbeitslosen eher arbeitslos bleiben müssen. Das ist eine absurde Situation, und in anderen Staaten, soweit ich weiß in Skandinavien wird damit besser umgegangen, so daß der Einzelne weniger arbeitet, dafür jedoch mehr arbeiten.
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Evilbert
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Beiträge: 42408

Beitrag(#248132) Verfasst am: 22.01.2005, 18:31    Titel: Antworten mit Zitat

Seit 2002 ist der Beruf der Prostituierten legalisiert. Die Tätigkeit der Sexarbeiterin ist damit ein Job wie jeder andere. Also bestünde für die Agentur für Arbeit kein Grund, nach der neuen Hartz IV-Gesetzgebung nicht in den Bereich "sexueller Dienstleistungen" zu vermitteln. "Der Beruf gilt gesetzlich nicht mehr als sittenwidrig", erläutert Mechthild Garweg, Fachanwältin für Familien- und Sozialrecht, die in Qualifizierungsgesellschaften Leute auf die Erwerbslosigkeit vorbereitet. "Es gibt juristisch keinen Hinderungsgrund, in diesen Dienstleistungsbereich zu vermitteln." Wenn eine Muslimin im Schlachthof Schweinefleisch verarbeiten, ein junger Mann sich als Nacktputzer und eine ehemalige Call-Center-Mitarbeiterin sich in der Telefonsexagentur verdingen müsse, "warum soll dann von einer erwachsene Frau nicht verlangt werden, ihr Einkommen durch kommerzielles Vögeln zu erzielen", fügt Garweg provozierend hinzu. "Strafrechtlich gibt es auch keine Barrieren, höchstens kulturelle, gesellschaftliche und moralische Hemmungen."

Geschockt
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Beiträge: 21939

Beitrag(#248136) Verfasst am: 22.01.2005, 18:45    Titel: Antworten mit Zitat

Und mich kostet das nur einen Euro die Stunde noseman
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Beitrag(#248153) Verfasst am: 22.01.2005, 19:42    Titel: Antworten mit Zitat

Noseman hat folgendes geschrieben:
Seit 2002 ist der Beruf der Prostituierten legalisiert. Die Tätigkeit der Sexarbeiterin ist damit ein Job wie jeder andere. Also bestünde für die Agentur für Arbeit kein Grund, nach der neuen Hartz IV-Gesetzgebung nicht in den Bereich "sexueller Dienstleistungen" zu vermitteln. "Der Beruf gilt gesetzlich nicht mehr als sittenwidrig", erläutert Mechthild Garweg, Fachanwältin für Familien- und Sozialrecht, die in Qualifizierungsgesellschaften Leute auf die Erwerbslosigkeit vorbereitet. "Es gibt juristisch keinen Hinderungsgrund, in diesen Dienstleistungsbereich zu vermitteln." Wenn eine Muslimin im Schlachthof Schweinefleisch verarbeiten, ein junger Mann sich als Nacktputzer und eine ehemalige Call-Center-Mitarbeiterin sich in der Telefonsexagentur verdingen müsse, "warum soll dann von einer erwachsene Frau nicht verlangt werden, ihr Einkommen durch kommerzielles Vögeln zu erzielen", fügt Garweg provozierend hinzu. "Strafrechtlich gibt es auch keine Barrieren, höchstens kulturelle, gesellschaftliche und moralische Hemmungen."


Hmm... Die Agentur für Arbeit hat mir bisher auch nach nochmaliger Nachfrage nicht dazu geantwortet.
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Raphael
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Beitrag(#248173) Verfasst am: 22.01.2005, 20:38    Titel: Antworten mit Zitat

Ich darf für die vier Träger der Grundsicherung für Arbeit Suchende, die ich sozialgerichtlich vertrete, sagen, dass niemandem angesonnen wird, seine/ihre Hilfebedürftigkeit durch Prostitution zu beheben. Ich glaube auch nicht, dass es irgendwo in Deutschland einen Leistungsträger gibt, der das tut. Wir haben es hier mit einem der typischen Blödsinnsszenarien zu tun, mit denen das Volk gezielt über das SGB II verdummt werden soll.
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Evilbert
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Beitrag(#248184) Verfasst am: 22.01.2005, 20:50    Titel: Antworten mit Zitat

Raphael hat folgendes geschrieben:
Ich darf für die vier Träger der Grundsicherung für Arbeit Suchende, die ich sozialgerichtlich vertrete, sagen, dass niemandem angesonnen wird, seine/ihre Hilfebedürftigkeit durch Prostitution zu beheben. Ich glaube auch nicht, dass es irgendwo in Deutschland einen Leistungsträger gibt, der das tut.



Schön, das zu hören. Aber rechtlich wäre es wohl offenbar möglich; jedenfalls innerhalb der SGB-II-Gesetzgebung . Das es ist trotzdem nicht geschieht, weil es nämlich nicht verfassungsgemäß ist, zeigt doch nur, dass diese Gesetzgebung ein Unrecht ist.


Raphael hat folgendes geschrieben:
Wir haben es hier mit einem der typischen Blödsinnsszenarien zu tun, mit denen das Volk gezielt über das SGB II verdummt werden soll.


Inwiefern? Wo sind denn nun die Zumutbarkeitskriterien? Was spricht denn rechtlich dagegen?
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Raphael
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Beiträge: 8362

Beitrag(#248215) Verfasst am: 22.01.2005, 22:12    Titel: Antworten mit Zitat

Noseman hat folgendes geschrieben:
Was spricht denn rechtlich dagegen?


Das Grundrecht eines jeden Menschen auf seine sexuelle Selbstbestimmung.
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Beitrag(#248216) Verfasst am: 22.01.2005, 22:15    Titel: Antworten mit Zitat

Raphael hat folgendes geschrieben:
Noseman hat folgendes geschrieben:
Was spricht denn rechtlich dagegen?


Das Grundrecht eines jeden Menschen auf seine sexuelle Selbstbestimmung.


Wo steht das denn?

Das GG gibt nur das her:

Zitat:
[Allgemeine Handlungsfreiheit; Freiheit der Person; Recht auf Leben]
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.

(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.



Zitat:
Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

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Beitrag(#248218) Verfasst am: 22.01.2005, 22:19    Titel: Antworten mit Zitat

Heike N. hat folgendes geschrieben:
Raphael hat folgendes geschrieben:
Noseman hat folgendes geschrieben:
Was spricht denn rechtlich dagegen?


Das Grundrecht eines jeden Menschen auf seine sexuelle Selbstbestimmung.


Wo steht das denn?

Das GG gibt nur das her:

Zitat:
[Allgemeine Handlungsfreiheit; Freiheit der Person; Recht auf Leben]
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.

(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.



Zitat:
Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.



Genau. Und ein Gesetz ist mit SGB II gegeben; und Prostitution ist seit 2 Jahren nicht mehr "sittenwidrig".

Raphael, erklär mir das bitte.
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Raphael
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Beitrag(#248219) Verfasst am: 22.01.2005, 22:23    Titel: Antworten mit Zitat

Es steht im allerersten Satz:

Die Würde des Menschen ist unantastbar.

Eine Sozialleistungsbezieherin zur Prostitution zu zwingen, auf dass sie künftig nicht mehr auf Sozialleistungen angewiesen sei, wäre eine eklatante Verletzung ihrer Menschenwürde.

Hört doch endlich auf, Euch immer abenteuerlichere Sachen auszudenken, die Alg II-Bezieher angeblich machen müssen und die keiner Behörde je in den Sinn kämen.
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Raphael
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Anmeldungsdatum: 01.02.2004
Beiträge: 8362

Beitrag(#248228) Verfasst am: 22.01.2005, 23:05    Titel: Antworten mit Zitat

Noseman hat folgendes geschrieben:
Heike N. hat folgendes geschrieben:
Raphael hat folgendes geschrieben:
Noseman hat folgendes geschrieben:
Was spricht denn rechtlich dagegen?


Das Grundrecht eines jeden Menschen auf seine sexuelle Selbstbestimmung.


Wo steht das denn?

Das GG gibt nur das her:

Zitat:
[Allgemeine Handlungsfreiheit; Freiheit der Person; Recht auf Leben]
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.

(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.



Zitat:
Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.



Genau. Und ein Gesetz ist mit SGB II gegeben; und Prostitution ist seit 2 Jahren nicht mehr "sittenwidrig".

Raphael, erklär mir das bitte.




Da wird das "Sittengesetz" fett geschrieben. Das "Sittengesetz" ist ein inexistentes Nullum, ein unbestimmter Rechtsbegriff, der nichts besagt und auch nicht durch Interpretation ausgefüllt werden kann. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem menschenrechtswidrigen Urteil zum § 175 StGB 1935 (d.h. in der Nazi-Fassung) die haarsträubende These aufgestellt, was das "Sittengesetz" sei, dürfe man der Lehre der Kirchen entnehmen. Damit stünden altorientalische Märchen über der Verfassung. Eine so vollkommen schwachsinnige, juristisch irrelevante Aussage würde heute wohl kein Verfassungsrichter mehr wagen, schon allein aus Angst vor dem Europäischen Menschenrechtsgerichtshof. Jetzt aber zum SGB II. Das ist kein Eingriffs-, sondern ein Leistungsgesetz. Gestützt auf das SGB II kann man keinen vollstreckbaren Bescheid erlassen, jemanden zu irgendetwas zu zwingen. Man kann lediglich Leistungen voll, gemindert oder gar nicht bewilligen. Nun mag es jemandem einfallen, darauf hinzuweisen, dass in § 2 zweimal ohne Einschränkung von "allen Möglichkeiten" zur Überwindung oder Verringerung der Bedürftigkeit die Rede ist und § 10 sich in der Aufzählung der Zumutbarkeitskriterien zur Prostitution ausschweigt. § 10 sagt aber auch nichts dazu, ob jemand zu einer Arbeit als Sumo-Ringer, als Schlachter oder als Leibwächter verpflichtet ist. Jeder Fall ist individuell zu bearbeiten, und ich kann mir kaum einen vorstellen, in dem eine Arbeitsvermittlung zur Prostituierten ernsthaft in Betracht käme. In dreizehneinhalb Jahren habe ich in Rechtsprechung und Kommentierung keine Zeile gesehen oder gehört, die sich mit der Frage, ob eine Frau notfalls der Prostitution nachgehen müsse, auch nur beschäftigt hätte. In den 42 Jahren seit Einführung der Sozialhilfe hat es nie einen Fall gegeben, in dem es um diese Frage gegangen wäre. In meiner Behörde gibt es 4 Abteilungsleiter und 46 Sachbearbeiter. Niemand von denen käme im Traum auf die Idee, eine Frau aufzufordern, als Prostituierte zu arbeiten, und ihr widrigenfalls die Leistung zu kürzen oder abzulehnen. Die Monstren und Vollidioten, die Ihr Euch an Behördenschreibtischen vorstellt, gibt's nicht - außer in Eurer Phantasie und vielleicht in der Schmierenpresse.
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Der unbekannte Gott
apolitischer Atheist



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Beitrag(#248232) Verfasst am: 22.01.2005, 23:20    Titel: Antworten mit Zitat

Nun hat Raphael schon gesagt, was Sache ist.
Und es stimmt: Es ist absurd, anzunehmen, daß die Frauen zur Prostitution gezwungen werden durch die Sozialreformen. Die Behauptungen, daß die Reformen dazu führen, sind Propaganda, um die Sache selbst in schlechtes Licht zu rücken.
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Heike N.
wundert gar nix mehr



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
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Beitrag(#248241) Verfasst am: 22.01.2005, 23:49    Titel: Antworten mit Zitat

Raphael hat folgendes geschrieben:
Es steht im allerersten Satz:

Die Würde des Menschen ist unantastbar.


Ist es würdevoll für einen Menschen, Jobs für einen Euro die Stunde annehmen zu müssen, obwohl er Fachkenntnisse hat, die ihm einen ganz anderen Verdienst ermöglichen könnten?

Zitat:
Eine Sozialleistungsbezieherin zur Prostitution zu zwingen, auf dass sie künftig nicht mehr auf Sozialleistungen angewiesen sei, wäre eine eklatante Verletzung ihrer Menschenwürde.


Ja, warum denn nicht? Prostitution ist nicht mehr sittenwidrig, angenommen werden muss jede zumutbare Arbeit. Ausgenommen sind Tätigkeiten, die sittenwidrig sind (haben wir gerade ausgeschlossen) und Jobs, die eine psychische Belastung bedeuten würden. Soll die Frau ein psychologisches oder amtsärtzliches Gutachten erbringen, um nicht für Kohle die Beine breit machen zu müssen?

Zitat:
Hört doch endlich auf, Euch immer abenteuerlichere Sachen auszudenken, die Alg II-Bezieher angeblich machen müssen und die keiner Behörde je in den Sinn kämen.


Abenteuerliche Sachen? Prostitution kann seit neuestem als sozialversicherungspflichtige Tätigkeit angeboten werden. Wieso abenteuerlich?

Ich kann verstehen, dass man sich da als Staatsbediensteter etwas windet, Raphael, nichts für ungut. Möglicherweise ist das auch der Grund, warum ich keine Antwort auf meine Mail von der Bundesagentur für Arbeit bekomme. Fakt ist, dass Prostitution eben nicht ausdrücklich ausgenommen ist, wo von zumutbarer Tätigkeit die Rede ist.
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