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Norm registrierter User
Anmeldungsdatum: 12.02.2007 Beiträge: 8149
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(#1554128) Verfasst am: 12.10.2010, 06:26 Titel: Der heilige Stuhl als Völkerrechtssubjekt sui generis |
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Originäre Völkerrechtssubjekte sind in der Regel Staaten, aber es gibt 3 Ausnahmen, sogenannte Völkerrechtssubjekte sui generis:
- Internationales Komitee vom Roten Kreuz
- Souveräner Malteser-Ritterorden
- Heiliger Stuhl
Der Heilige Stuhl ist hier wohl besonders interessant, da er u.a. durch Staats-Kirchenverträge international großen Einfluss ausübt.
Darüber, wie der Heilige Stuhl als Völkerrechtssubjekt sui generis legitimiert ist gibt es verschiedene Ansichten, wobei die letzte als weniger relevant gilt:
- der Heilige Stuhl sei durch seine besondere moralische Funktion legitimiert zudem sei sozusagen Regierungsobrhaupt der katholischen Kirche (quasi als Ersatz für einen Staat)
- herrschendes Prinzip des Völkerrechts seien Effektivität und Faktizität, der Heilige Stuhl wird als Völkerrechtssubjekt behandelt und ist deshalb eines
- die Unterbrechung der Kontinuität des Kirchenstaates wird verneint (Vatikan ist in der Zeit der Nichtexistenz wie eine Exilregierung zu betrachten, Ansprüche wurden nicht abgetreten)
Quelle: Ralph Rotte: Die Außen- und Friedenspolitik des Heiligen Stuhls
Die meisten hier fänden es wohl gut, wenn der Heilige Stuhl diesen Sonderstatus nicht mehr inne hätte, lässt sich das irgendwie aushebeln? Theoretisch bestimmt (wobei der zweite Punkt ein Problem darstellt), praktisch derzeit wohl kaum.
und um Verwirrung vorzubeugen
Wikipedia hat folgendes geschrieben: | Der Heilige Stuhl (lat. Sancta Sedes; auch Apostolischer Stuhl genannt) bezeichnet als Völkerrechtssubjekt den Papst als Oberhaupt der römisch-katholischen Kirche allein oder zusammen mit den Einrichtungen der römischen Kurie.
Obwohl auch als „Vatikan“ bezeichnet, ist der Heilige Stuhl vom Staat der Vatikanstadt zu unterscheiden, der ein Staat mit Staatsgebiet, Staatsvolk und Staatsgewalt ist. Allerdings ist der Papst Oberhaupt des Staates der Vatikanstadt, welchen der Heilige Stuhl zwischenstaatlich vertritt. |
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York Schottischer Schwarzwälder
Anmeldungsdatum: 04.02.2009 Beiträge: 2181
Wohnort: Republik Baden
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(#1554129) Verfasst am: 12.10.2010, 06:29 Titel: Re: Der heilige Stuhl als Völkerrechtssubjekt sui generis |
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Norm hat folgendes geschrieben: | Originäre Völkerrechtssubjekte sind in der Regel Staaten, aber es gibt 3 Ausnahmen, sogenannte Völkerrechtssubjekte sui generis:
- Souveräner Malteser-Ritterorden
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Diese Sache mit dem Malteser-Orden hat mich schon immer gewundert.
Warum ist dieser Orden wohl souverain?
_________________ Hark, when the night is falling, hear, hear, the pipes are calling ...
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Norm registrierter User
Anmeldungsdatum: 12.02.2007 Beiträge: 8149
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(#1554136) Verfasst am: 12.10.2010, 06:57 Titel: Re: Der heilige Stuhl als Völkerrechtssubjekt sui generis |
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York hat folgendes geschrieben: | Norm hat folgendes geschrieben: | Originäre Völkerrechtssubjekte sind in der Regel Staaten, aber es gibt 3 Ausnahmen, sogenannte Völkerrechtssubjekte sui generis:
- Souveräner Malteser-Ritterorden
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Diese Sache mit dem Malteser-Orden hat mich schon immer gewundert.
Warum ist dieser Orden wohl souverain? |
Die Frage finde ich auch interessant, ich weiß allerdings nicht mehr darüber, als bei Wikipedia dazu steht und das ist nicht viel.
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Rasmus entartet und notorisch gottlos - Ich bin Papst
Anmeldungsdatum: 20.05.2004 Beiträge: 17559
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(#1554163) Verfasst am: 12.10.2010, 09:07 Titel: Re: Der heilige Stuhl als Völkerrechtssubjekt sui generis |
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Norm hat folgendes geschrieben: | Originäre Völkerrechtssubjekte sind in der Regel Staaten, aber es gibt 3 Ausnahmen, sogenannte Völkerrechtssubjekte sui generis:
- Internationales Komitee vom Roten Kreuz
- Souveräner Malteser-Ritterorden
- Heiliger Stuhl
Der Heilige Stuhl ist hier wohl besonders interessant, da er u.a. durch Staats-Kirchenverträge international großen Einfluss ausübt.
Darüber, wie der Heilige Stuhl als Völkerrechtssubjekt sui generis legitimiert ist gibt es verschiedene Ansichten, wobei die letzte als weniger relevant gilt:
- der Heilige Stuhl sei durch seine besondere moralische Funktion legitimiert zudem sei sozusagen Regierungsobrhaupt der katholischen Kirche (quasi als Ersatz für einen Staat)
- herrschendes Prinzip des Völkerrechts seien Effektivität und Faktizität, der Heilige Stuhl wird als Völkerrechtssubjekt behandelt und ist deshalb eines
- die Unterbrechung der Kontinuität des Kirchenstaates wird verneint (Vatikan ist in der Zeit der Nichtexistenz wie eine Exilregierung zu betrachten, Ansprüche wurden nicht abgetreten)
Quelle: Ralph Rotte: Die Außen- und Friedenspolitik des Heiligen Stuhls
Die meisten hier fänden es wohl gut, wenn der Heilige Stuhl diesen Sonderstatus nicht mehr inne hätte, lässt sich das irgendwie aushebeln? Theoretisch bestimmt (wobei der zweite Punkt ein Problem darstellt), praktisch derzeit wohl kaum.
und um Verwirrung vorzubeugen
Wikipedia hat folgendes geschrieben: | Der Heilige Stuhl (lat. Sancta Sedes; auch Apostolischer Stuhl genannt) bezeichnet als Völkerrechtssubjekt den Papst als Oberhaupt der römisch-katholischen Kirche allein oder zusammen mit den Einrichtungen der römischen Kurie.
Obwohl auch als „Vatikan“ bezeichnet, ist der Heilige Stuhl vom Staat der Vatikanstadt zu unterscheiden, der ein Staat mit Staatsgebiet, Staatsvolk und Staatsgewalt ist. Allerdings ist der Papst Oberhaupt des Staates der Vatikanstadt, welchen der Heilige Stuhl zwischenstaatlich vertritt. | |
Da sehe ich kein wirklich großes Problem: Der Vatikan existiert als souveränder Staat, und wer den wie vertritt ist mir weitestgehend egal. Ob sich das un 2Vatikan" nennt oder "heiliger Stuhl" ändert doch nicht viel.
mir ist kein Gremium bekant, in dem sowohl der Heilige Stuhl als auch der Vatikan vertreten wären.
_________________ Brother Sword of Enlightenment of the Unitarian Jihad
If you ask the wrong questions you get answers like '42' or 'God'.
"Glaubst Du noch oder hüpfst Du schon?"
Sylvia Browne - Wahrsager oder Scharlatan?
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Norm registrierter User
Anmeldungsdatum: 12.02.2007 Beiträge: 8149
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(#1554304) Verfasst am: 12.10.2010, 17:18 Titel: Re: Der heilige Stuhl als Völkerrechtssubjekt sui generis |
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Rasmus hat folgendes geschrieben: |
Da sehe ich kein wirklich großes Problem: Der Vatikan existiert als souveränder Staat, und wer den wie vertritt ist mir weitestgehend egal. Ob sich das un 2Vatikan" nennt oder "heiliger Stuhl" ändert doch nicht viel.
mir ist kein Gremium bekant, in dem sowohl der Heilige Stuhl als auch der Vatikan vertreten wären. |
Der Heilige Stuhl agiert als Vertretung der internationalen Katholischen Kirche, die außenpolitischen Angelegenheiten von Vatikanstadt nimmt er auch war. Als Staat ist der Vatikan allerdings nur ein kleiner Zwergstaat der die Stellung des Heiligen Stuhls zusätzlich absichert. Religionspolitik (z.B. Konkordate) macht der Heilige Stuhl als oberste Vertretung der Katholischen Kirche und als solche ist er völkerrechtlich anerkannt und souverän, nicht als Vertreter des Zwergstaates. International hat der Katholizismus so einen Sonderstatus ggü. anderen Religionsgemeinschaften und sonstigen Lobbys. Solche sind zwar auch in internationalen Gremien vertreten, aber nicht mit den Rechten eines Völkerrechtssubjektes. Das die besondere Stellung des Heiligen Stuhls zum Teil durch die angebliche besondere moralische Rolle legitimiert wird, ist angesichts des offensichtlichen Mangels an demokratischen Werten höchst fragwürdig. Zumal der Heilige Stuhl moralisch bestenfalls für die Mitglieder der katholischen Kirche und (da zum Teil auch nur theoretisch) moralisch sprechen kann, für den überwiegenden Rest der Menschheit als geistig-moralische Instanz aber unwichtig sein dürfte.
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Rasmus entartet und notorisch gottlos - Ich bin Papst
Anmeldungsdatum: 20.05.2004 Beiträge: 17559
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(#1554353) Verfasst am: 12.10.2010, 19:50 Titel: Re: Der heilige Stuhl als Völkerrechtssubjekt sui generis |
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Norm hat folgendes geschrieben: | Rasmus hat folgendes geschrieben: |
Da sehe ich kein wirklich großes Problem: Der Vatikan existiert als souveränder Staat, und wer den wie vertritt ist mir weitestgehend egal. Ob sich das un 2Vatikan" nennt oder "heiliger Stuhl" ändert doch nicht viel.
mir ist kein Gremium bekant, in dem sowohl der Heilige Stuhl als auch der Vatikan vertreten wären. |
Der Heilige Stuhl agiert als Vertretung der internationalen Katholischen Kirche, die außenpolitischen Angelegenheiten von Vatikanstadt nimmt er auch war. Als Staat ist der Vatikan allerdings nur ein kleiner Zwergstaat der die Stellung des Heiligen Stuhls zusätzlich absichert. Religionspolitik (z.B. Konkordate) macht der Heilige Stuhl als oberste Vertretung der Katholischen Kirche und als solche ist er völkerrechtlich anerkannt und souverän, nicht als Vertreter des Zwergstaates. International hat der Katholizismus so einen Sonderstatus ggü. anderen Religionsgemeinschaften und sonstigen Lobbys. Solche sind zwar auch in internationalen Gremien vertreten, aber nicht mit den Rechten eines Völkerrechtssubjektes. Das die besondere Stellung des Heiligen Stuhls zum Teil durch die angebliche besondere moralische Rolle legitimiert wird, ist angesichts des offensichtlichen Mangels an demokratischen Werten höchst fragwürdig. Zumal der Heilige Stuhl moralisch bestenfalls für die Mitglieder der katholischen Kirche und (da zum Teil auch nur theoretisch) moralisch sprechen kann, für den überwiegenden Rest der Menschheit als geistig-moralische Instanz aber unwichtig sein dürfte. |
Das ist doch alles gehupft wie gesprungen.
Faktisch gibt es einen souveränen Staat und der darf sich international vertreten, genauso wie Deutschland, die USA oder Tuvalu oder Monaco. Wenn man also aufhören würde, der katholischen JKirche hier irgendwelche vermeintlichen Sonderrechte einzuräumen, dann würde sich präzise überhaupt nichts ändern, weil man den Vatikanstaat ganz genauso behandeln würde, wie jetzt den heiligen Stuhl.
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Norm registrierter User
Anmeldungsdatum: 12.02.2007 Beiträge: 8149
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(#1554368) Verfasst am: 12.10.2010, 20:20 Titel: Re: Der heilige Stuhl als Völkerrechtssubjekt sui generis |
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Rasmus hat folgendes geschrieben: |
Das ist doch alles gehupft wie gesprungen. |
Da sind wir dann wohl unterschiedlicher Meinung.
Zitat: | dann würde sich präzise überhaupt nichts ändern, weil man den Vatikanstaat ganz genauso behandeln würde, wie jetzt den heiligen Stuhl. |
Möglich, dass das faktisch der Fall wäre, weil zwischen Heiligem Stuhl und Vatikanstadt sowiso meistens nicht differenziert wird. Ein Zwergstaat mit einer Fläche von 0,44 Quadratkilometern und 552 Staatsbürgern ist allerdings weniger geeignet einen starken Einfluss in innere Angelegenheiten anderer Staaten zu legitimieren als die international parallel zu Staaten existierende Gemeinschaft der Katholiken mit über 1 Milliarden Mitglieder. Wird also international nur der Vatikanstaat als Staat vertreten und nicht die katholische Kirche, kann das durchaus einen Unterschied machen. Außerdem gibt es auch Einwände gegen die Sicht des Vatikans als Staat, so kann z.B. bei den Staatsbürgern nicht von einem Staatsvolk im klassischen Sinne die Rede sein, weil die vatikanische Staatsbürgerschaft in der Regel nur temporär und an ein Amt gebunden vergeben wird.
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Rasmus entartet und notorisch gottlos - Ich bin Papst
Anmeldungsdatum: 20.05.2004 Beiträge: 17559
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(#1554372) Verfasst am: 12.10.2010, 20:31 Titel: Re: Der heilige Stuhl als Völkerrechtssubjekt sui generis |
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Norm hat folgendes geschrieben: | Rasmus hat folgendes geschrieben: |
Das ist doch alles gehupft wie gesprungen. |
Da sind wir dann wohl unterschiedlicher Meinung.
Zitat: | dann würde sich präzise überhaupt nichts ändern, weil man den Vatikanstaat ganz genauso behandeln würde, wie jetzt den heiligen Stuhl. |
Möglich, dass das faktisch der Fall wäre, weil zwischen Heiligem Stuhl und Vatikanstadt sowiso meistens nicht differenziert wird. Ein Zwergstaat mit einer Fläche von 0,44 Quadratkilometern und 552 Staatsbürgern ist allerdings weniger geeignet einen starken Einfluss in innere Angelegenheiten anderer Staaten zu legitimieren als die international parallel zu Staaten existierende Gemeinschaft der Katholiken mit über 1 Milliarden Mitglieder. |
Und man würde sich nicht mehr daran erinnern, wer der Papst ist, wenn er einfach als Staatsoberhaupt auftritt, is klar ...
Zitat: | Wird also international nur der Vatikanstaat als Staat vertreten und nicht die katholische Kirche, kann das durchaus einen Unterschied machen. Außerdem gibt es auch Einwände gegen die Sicht des Vatikans als Staat, so kann z.B. bei den Staatsbürgern nicht von einem Staatsvolk im klassischen Sinne die Rede sein, weil die vatikanische Staatsbürgerschaft in der Regel nur temporär und an ein Amt gebunden vergeben wird. |
Und wieso wäre das wichtig?
Und vor allen Dingen: Wieso macht es den Vatikan weniger zu einem Staat?
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Danol registrierter User
Anmeldungsdatum: 02.04.2007 Beiträge: 3027
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(#1554373) Verfasst am: 12.10.2010, 20:35 Titel: |
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Ziemlich anachronistischer Zustand ...
Ich würde den Begründungen etwa folgendes entgegenhalten:
- Sie wiedersprechen dem Drei-Elemente-Grundsatz, somit wird durch diesen Status die Rechtssicherheit untergraben. Insbesondere Punkt Zwei ist hier hart an der Grenze zur Beliebigkeit, mit demselben Argument könnte man McDonalds zum Völkerrechtssubjekt machen.
- Moral ist Privatsache und sollte nicht Gegenstand des Völkerrechts sein (dass sich üblicherweise mit der Regelung staatsübergreifender Rechtsfragen beschäftigt). Aus persönlichen Anschauungen rechtliche Konsequenzen abzuleiten, sollte m.E. soweit als möglich vermieden werden.
- Der Vatikan hat m.W. die Rechtsnachfolge des Kirchenstaats angetreten, jedenfalls ist er die staatliche Nachfolgerorganisation des Patrimonium Petri - welches darüber hinaus nur durch Betrug zu stande kam.
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Norm registrierter User
Anmeldungsdatum: 12.02.2007 Beiträge: 8149
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(#1554377) Verfasst am: 12.10.2010, 20:42 Titel: Re: Der heilige Stuhl als Völkerrechtssubjekt sui generis |
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Rasmus hat folgendes geschrieben: | Norm hat folgendes geschrieben: | Rasmus hat folgendes geschrieben: |
Das ist doch alles gehupft wie gesprungen. |
Da sind wir dann wohl unterschiedlicher Meinung.
Zitat: | dann würde sich präzise überhaupt nichts ändern, weil man den Vatikanstaat ganz genauso behandeln würde, wie jetzt den heiligen Stuhl. |
Möglich, dass das faktisch der Fall wäre, weil zwischen Heiligem Stuhl und Vatikanstadt sowiso meistens nicht differenziert wird. Ein Zwergstaat mit einer Fläche von 0,44 Quadratkilometern und 552 Staatsbürgern ist allerdings weniger geeignet einen starken Einfluss in innere Angelegenheiten anderer Staaten zu legitimieren als die international parallel zu Staaten existierende Gemeinschaft der Katholiken mit über 1 Milliarden Mitglieder. |
Und man würde sich nicht mehr daran erinnern, wer der Papst ist, wenn er einfach als Staatsoberhaupt auftritt, is klar ... |
jaja
Zitat: |
Und wieso wäre das wichtig?
Und vor allen Dingen: Wieso macht es den Vatikan weniger zu einem Staat? |
Danol weiß es offenbar, Drei-Elemeten-Lehre ist das Schlüsselwort.
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Rasmus entartet und notorisch gottlos - Ich bin Papst
Anmeldungsdatum: 20.05.2004 Beiträge: 17559
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(#1554382) Verfasst am: 12.10.2010, 20:53 Titel: Re: Der heilige Stuhl als Völkerrechtssubjekt sui generis |
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Norm hat folgendes geschrieben: | Rasmus hat folgendes geschrieben: | Norm hat folgendes geschrieben: | Rasmus hat folgendes geschrieben: |
Das ist doch alles gehupft wie gesprungen. |
Da sind wir dann wohl unterschiedlicher Meinung.
Zitat: | dann würde sich präzise überhaupt nichts ändern, weil man den Vatikanstaat ganz genauso behandeln würde, wie jetzt den heiligen Stuhl. |
Möglich, dass das faktisch der Fall wäre, weil zwischen Heiligem Stuhl und Vatikanstadt sowiso meistens nicht differenziert wird. Ein Zwergstaat mit einer Fläche von 0,44 Quadratkilometern und 552 Staatsbürgern ist allerdings weniger geeignet einen starken Einfluss in innere Angelegenheiten anderer Staaten zu legitimieren als die international parallel zu Staaten existierende Gemeinschaft der Katholiken mit über 1 Milliarden Mitglieder. |
Und man würde sich nicht mehr daran erinnern, wer der Papst ist, wenn er einfach als Staatsoberhaupt auftritt, is klar ... |
jaja
Zitat: |
Und wieso wäre das wichtig?
Und vor allen Dingen: Wieso macht es den Vatikan weniger zu einem Staat? |
Danol weiß es offenbar, Drei-Elemeten-Lehre ist das Schlüsselwort. |
mir will spontan nicht auffallen, wie der Vatikan das nicht erfüllen sollte.
_________________ Brother Sword of Enlightenment of the Unitarian Jihad
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"Glaubst Du noch oder hüpfst Du schon?"
Sylvia Browne - Wahrsager oder Scharlatan?
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Norm registrierter User
Anmeldungsdatum: 12.02.2007 Beiträge: 8149
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(#1554388) Verfasst am: 12.10.2010, 20:59 Titel: |
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Schöner Beitrag, endlich mal interessanter inhaltlicher Input, der es wert ist diskutiert zu werden.
Danol hat folgendes geschrieben: | Ziemlich anachronistischer Zustand ...
Ich würde den Begründungen etwa folgendes entgegenhalten:
- Sie wiedersprechen dem Drei-Elemente-Grundsatz, somit wird durch diesen Status die Rechtssicherheit untergraben. Insbesondere Punkt Zwei ist hier hart an der Grenze zur Beliebigkeit, mit demselben Argument könnte man McDonalds zum Völkerrechtssubjekt machen. |
Der Gedanke gefällt mir, aber gibt es denn Verträge zwischen Staaten und Mc Donalds derart, dass die Argumentation sinnvoll wäre?
Zitat: | - Moral ist Privatsache und sollte nicht Gegenstand des Völkerrechts sein (dass sich üblicherweise mit der Regelung staatsübergreifender Rechtsfragen beschäftigt). Aus persönlichen Anschauungen rechtliche Konsequenzen abzuleiten, sollte m.E. soweit als möglich vermieden werden. |
Naja z.B. in der Frage nach Krieg und Frieden und was im Krieg legitim ist spielt Moral in der zwischenstaatlichen Politik und im Völkerrecht schon eine nicht unwichtige Rolle. Das Problem liegt wohl eher darin, dass die christliche Moral als Moral einer partikularen Gruppe nicht für die Allgeimeinheit gelten soll, darauf spielst du wohl im zweiten Satz an?
Zitat: | - Der Vatikan hat m.W. die Rechtsnachfolge des Kirchenstaats angetreten, jedenfalls ist er die staatliche Nachfolgerorganisation des Patrimonium Petri - welches darüber hinaus nur durch Betrug zu stande kam. | Wie denn?
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Norm registrierter User
Anmeldungsdatum: 12.02.2007 Beiträge: 8149
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(#1554396) Verfasst am: 12.10.2010, 21:12 Titel: Re: Der heilige Stuhl als Völkerrechtssubjekt sui generis |
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Rasmus hat folgendes geschrieben: |
mir will spontan nicht auffallen, wie der Vatikan das nicht erfüllen sollte. |
Die drei Hauptargumente sind laut Ralph Rotte in "Die Außen- und Friedenspolitik des Heiligen Stuhls"
Rotte hat folgendes geschrieben: | 1. Das Staatsvolk des Heiligen Stuhls, das im Wesentlichen in der Vatikanstadt ansässig ist, hat keinen permanenten Charakter. Die Staatsangehörigkeit des Heiligen Stuhls bzw. des Staats der Vatikanstadt gilt nur für die Dauer des Aufenthaltes bzw. des Dienstes im Vatikan. Bei einer Rückkehr in das Heimatland werden die geistlichen und weltlichen Angehörigen beider Institutionen wieder Bürger ihrer Nationalstaaten, deren Staatsbürgerschaft sie im Übrigen formal nicht abgeben. So ist Josef Ratzinger auch als Papst Benedikt XVI. weiterhin deutscher Staatsbürger. Immerhin bestätigt Art. 9 des Lateranvertrages jedoch die Souveränität des Heiligen Stuhls über die dauerhaft in der Vatikanstadt ansässigen Personen.
2. Das Staatsgebiet, über das der Heilige Stuhl in Gestalt der Vatikanstadt verfügen kann, ist sehr klein und bezüglich seiner Infrastruktur völlig abhängig von Italien (z.B. hinsichtlich der Wasserversorgung, des öffentlichen Transportwesen oder der polizeilichen Ordnungswahrung auf dem Petersplatz). Entsprechend wird behauptet, dass von einer echten Unabhängigkeit im Sinne eines ausreichend großen, eine faktische Selbstbestimmung erlaubenden Territoriums nicht die Rede sein kann. Dieser Einwand gilt aber ebenso für andere Mikrostaaten, die ebenfalls faktisch von größeren Staaten abhängig, aber gleichwohl zumindest formal souveräne Mitglieder der Staatenwelt sind.
3. Die Staatsgewalt des Heiligen Stuhls ist tatsächlich die zentrale Verwaltung der katholischen Kirche, also einer Religionsgemeinschaft. Da Religionsgemeinschaften jedoch keine Staaten sind und entsprechend grundsätzlich keine völkerrechtliche Souveränität besitzen, könnte auch der Heilige Stuhl keine solche beanspruchen. Dies impliziere zugleich, dass der katholischen Religion ein anderer, wertvollerer Status beigemessen werde als anderen Glaubensrichtungen. |
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Danol registrierter User
Anmeldungsdatum: 02.04.2007 Beiträge: 3027
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(#1577897) Verfasst am: 28.11.2010, 02:25 Titel: |
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Hm, den Thread hate ich total vergessen. Sorry fürs verspätete Antworten.
Norm hat folgendes geschrieben: | Der Gedanke gefällt mir, aber gibt es denn Verträge zwischen Staaten und Mc Donalds derart, dass die Argumentation sinnvoll wäre? |
Bisher m.W. noch nicht, es ging mir auch eher um eine hypotetische Situation in der es so wäre. Die Begründung des Sonderstatus über die existierenden Verträge müsste m.E., sofern man Willkür vermeiden will, auf jede beliebige Gruppierung analog angewendet werden, ich halte aber einen VStatus von McDonalds als Völkerrechtssubjekt unabhängig von den bestehenden Verträgen für nicht geechtfertigt, weil McDonalds eben, unabhängig von bestehenden Verträgen, nicht-staatlich ist und auch nicht entsprechend handeln kann.
Zitat: | Naja z.B. in der Frage nach Krieg und Frieden und was im Krieg legitim ist spielt Moral in der zwischenstaatlichen Politik und im Völkerrecht schon eine nicht unwichtige Rolle. |
Ich nehme es eigentlich eher so wahr dass die Moral evtl. die 'Inspiration' für gewisse rechtliche Regelungen liefern kann, die Bewertung im konkreten Einzelfall allerdings auf Basis des geltenden Rechts und nicht der ursprünglich zugrundeliegenden Moral erfolgen muss. In dem Sinne war auch mein Beitrag gemeint.
Zitat: | Das Problem liegt wohl eher darin, dass die christliche Moral als Moral einer partikularen Gruppe nicht für die Allgeimeinheit gelten soll, darauf spielst du wohl im zweiten Satz an? |
Ich wollte eher darauf anspielen dass ich Moral und Recht als Phänomene wahrnehme, die man tunlichst nicht vermischen sollte (sofern man dem Recht seine funktionalität bewahren will).
Soweit ich weiß unter anderem durch die konstantinische Schenkung.
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