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Vatikan will Einzelfallprüfung bei Kirchenaustritt !

 
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Arno Gebauer
registrierter User



Anmeldungsdatum: 30.01.2005
Beiträge: 698

Beitrag(#1594752) Verfasst am: 02.01.2011, 13:29    Titel: Vatikan will Einzelfallprüfung bei Kirchenaustritt ! Antworten mit Zitat

Hallo,

über einen Einzelfall versucht die katholische Kirche den Kirchenaustritt
zu erschweren!
Der evangelische Kirche wird diese Möglichkeit - wie immer, in solchen Fällen -
ein gleiches Recht dann zugestanden!
Danach muss zusätzlich zu dem bei den staatlichen Behörden erklärten Austritt
eine kirchliche Autorität prüfen, ob ein Abfall vom Glauben vorliegt.

http://www.dradio.de/nachrichten/201101021200/3

Wann erwachen unsere Politiker aus ihrem Dornröschenschlaf?

Viele Grüße
Arno
_________________
Trennung von Staat und Kirche !
Die geistigen Brandstifter des Holocausts waren die Kirchen! Sie haben viele Jahrhunderte lang gegen die Juden gehetzt!
Nie mehr Zeit und Geld für reiche Kirchen!!!!
Keine Kinder mehr in Kirchenhände!
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Heike J
registrierter User



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26284

Beitrag(#1594756) Verfasst am: 02.01.2011, 13:35    Titel: Antworten mit Zitat

Das hat mit unseren Politikern gar nichts zu tun, sondern ist ein rein innerkatholisch-theologisches Problem.

Die deutschen Bischöfe sagen: Wer keine Kirchensteuer mehr zahlt, ist automatisch exkommuniziert und darf keine kirchlichen Leistungen mehr erhalten oder am Gemeindeleben teilhaben.

Der Vatikan sagt: Nach unserem Kirchenrecht muss ein Glaubensabfall für die Exkommunikation vorliegen. Die Nicht-Zahlung der Kirchensteuer reicht nicht. Ihr habt auch diesen Menschen auf Wunsch kirchliche Dienstleistungen wie z.B. die Beerdigung, Hochzeit, Kommunion usw. zu gewähren.

Es betrifft also Menschen, die katholisch bleiben wollen, ohne Mitgliedsbeiträge zu zahlen.

Sollte nun wirklich nicht unser Problem sein. Aber es könnte das deutsche Kirchensteuersystem kippen.
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Pfaffenschreck
Schwarzwaldelch; möööh



Anmeldungsdatum: 09.05.2006
Beiträge: 6422
Wohnort: City of dope

Beitrag(#1594796) Verfasst am: 02.01.2011, 15:24    Titel: Antworten mit Zitat

Heike J hat folgendes geschrieben:


Der Vatikan sagt: Nach unserem Kirchenrecht muss ein Glaubensabfall für die Exkommunikation vorliegen. Die Nicht-Zahlung der Kirchensteuer reicht nicht. Ihr habt auch diesen Menschen auf Wunsch kirchliche Dienstleistungen wie z.B. die Beerdigung, Hochzeit, Kommunion usw. zu gewähren.

Wenns nicht der Vatikan wär, wär das ja fast ... menschlich. Geschockt
_________________
Merkwürdig, ich kann mich nicht erinnern, jemals einer kirchlichen Vereinigung beigetreten zu sein. Und doch mußte ich erst austreten, um Nichtmitglied zu werden!
---
In jedem Dorf gibt es eine Fackel, den Lehrer;
Und jemanden, der dieses Licht löscht, den Pfarrer.
Victor Hugo
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vrolijke
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Moderator



Anmeldungsdatum: 15.03.2007
Beiträge: 46435
Wohnort: Stuttgart

Beitrag(#1594807) Verfasst am: 02.01.2011, 16:15    Titel: Antworten mit Zitat

Heike J hat folgendes geschrieben:
Das hat mit unseren Politikern gar nichts zu tun, sondern ist ein rein innerkatholisch-theologisches Problem.

Die deutschen Bischöfe sagen: Wer keine Kirchensteuer mehr zahlt, ist automatisch exkommuniziert und darf keine kirchlichen Leistungen mehr erhalten oder am Gemeindeleben teilhaben.

Der Vatikan sagt: Nach unserem Kirchenrecht muss ein Glaubensabfall für die Exkommunikation vorliegen. Die Nicht-Zahlung der Kirchensteuer reicht nicht. Ihr habt auch diesen Menschen auf Wunsch kirchliche Dienstleistungen wie z.B. die Beerdigung, Hochzeit, Kommunion usw. zu gewähren.

Es betrifft also Menschen, die katholisch bleiben wollen, ohne Mitgliedsbeiträge zu zahlen.

Sollte nun wirklich nicht unser Problem sein. Aber es könnte das deutsche Kirchensteuersystem kippen.


Ich kenne ein paar Leute, die gewinzelt haben, ihren Partner kirchlich beerdigen zu lassen. (Wohl eher für die Nachbarn)
Aus diesem Grund bleiben doch einige drinn.
Wenn es jedoch möglich gemacht werden sollte, daß noch "Dienstleistungen" in Anspruch genommen werden können, sehe ich auch eher noch mehr Austritte.
Vielleicht machen sie einen "Sondertarif" für nicht-Mitglieder; dann haben sie das Geld wieder drinn. Meine Sorg soll das nicht sein.
_________________
Glück ist kein Geschenk der Götter; es ist die Frucht der inneren Einstellung.
Erich Fromm

Sich stets als unschuldiges Opfer äußerer Umstände oder anderer Menschen anzusehen ist die perfekte Strategie für lebenslanges Unglücklichsein.

Grenzen geben einem die Illusion, das Böse kommt von draußen
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Pfaffenschreck
Schwarzwaldelch; möööh



Anmeldungsdatum: 09.05.2006
Beiträge: 6422
Wohnort: City of dope

Beitrag(#1594813) Verfasst am: 02.01.2011, 16:23    Titel: Antworten mit Zitat

vrolijke hat folgendes geschrieben:
Heike J hat folgendes geschrieben:
Das hat mit unseren Politikern gar nichts zu tun, sondern ist ein rein innerkatholisch-theologisches Problem.

Die deutschen Bischöfe sagen: Wer keine Kirchensteuer mehr zahlt, ist automatisch exkommuniziert und darf keine kirchlichen Leistungen mehr erhalten oder am Gemeindeleben teilhaben.

Der Vatikan sagt: Nach unserem Kirchenrecht muss ein Glaubensabfall für die Exkommunikation vorliegen. Die Nicht-Zahlung der Kirchensteuer reicht nicht. Ihr habt auch diesen Menschen auf Wunsch kirchliche Dienstleistungen wie z.B. die Beerdigung, Hochzeit, Kommunion usw. zu gewähren.

Es betrifft also Menschen, die katholisch bleiben wollen, ohne Mitgliedsbeiträge zu zahlen.

Sollte nun wirklich nicht unser Problem sein. Aber es könnte das deutsche Kirchensteuersystem kippen.


Ich kenne ein paar Leute, die gewinzelt haben, ihren Partner kirchlich beerdigen zu lassen. (Wohl eher für die Nachbarn)
Aus diesem Grund bleiben doch einige drinn.
Wenn es jedoch möglich gemacht werden sollte, daß noch "Dienstleistungen" in Anspruch genommen werden können, sehe ich auch eher noch mehr Austritte.
Vielleicht machen sie einen "Sondertarif" für nicht-Mitglieder; dann haben sie das Geld wieder drinn. Meine Sorg soll das nicht sein.

Hm? Dazu mal ein anderer Gedanke. Als wir meinen Vater vor nun fast 16 Jahern beerdigen mußten, haben wir dafür den Priester bezahlt. (ja, damals war ich noch nicht aufgeklärt...) Als Freunde vor ein paar Jahren (beide Mitglied) geheiratet haben, mußten sie für die kirchliche Feier bezahlen. Wenn man also eh für die kirchlichen Dienstleistungen zahlen muß, wofür dann Mitglied bleiben, so das denn die Begründung fürs Mitgliedbleiben wäre?
_________________
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vrolijke
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Moderator



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Wohnort: Stuttgart

Beitrag(#1594820) Verfasst am: 02.01.2011, 16:29    Titel: Antworten mit Zitat

Pfaffenschreck hat folgendes geschrieben:
vrolijke hat folgendes geschrieben:

Vielleicht machen sie einen "Sondertarif" für nicht-Mitglieder; dann haben sie das Geld wieder drinn. Meine Sorg soll das nicht sein.

Hm? Dazu mal ein anderer Gedanke. Als wir meinen Vater vor nun fast 16 Jahern beerdigen mußten, haben wir dafür den Priester bezahlt. (ja, damals war ich noch nicht aufgeklärt...) Als Freunde vor ein paar Jahren (beide Mitglied) geheiratet haben, mußten sie für die kirchliche Feier bezahlen. Wenn man also eh für die kirchlichen Dienstleistungen zahlen muß, wofür dann Mitglied bleiben, so das denn die Begründung fürs Mitgliedbleiben wäre?


Klar. Das kostet alles schon Geld, obwohl man Mitglied ist. Ich schrieb schon über "Sondertarif".
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Arno Gebauer
registrierter User



Anmeldungsdatum: 30.01.2005
Beiträge: 698

Beitrag(#1594825) Verfasst am: 02.01.2011, 16:32    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo, Heike J.,

ich sehe die Folgen der unterschiedlichen Auffassungen zwischen der
deutschen Bischofskonferenz und dem Papst, ob jemand als Katholik
Kirchensteuer zu zahlen hat, nur von der Seite der zusätzlichen Arbeit,
die die Finanzämter und Arbeitgeber für die Kirchen erledigen!
Die Handhabung, bzw. Umsetzung der Entscheidung des "Gottesvertreters"
ist noch nicht organisiert. Der kath. Kirche kostet so etwas zu viel Geld!
Für das bisherige Eintreiben der Kirchensteuern bekommt der deutsche Staat
nur eine sehr geringe, nicht kostendeckende Gebühr von den Kirchen.
Jetzt müssen die Beamten demnächst auch noch auseinanderklamüsern, wer
von den Katholiken überhaupt kirchensteuerpflichtig ist und wie muß dies
auf der Lohnsteuerkarte für alle sichtbar veröffentlicht werden?
Fragen über Fragen, die rechtlich geklärt und dann organisiert werden müssen.

Bei der Durchführung solcher Änderungen wurde der deutsche Staat stets über den
Tisch gezogen hinsichtlich der Kostenübernahmen!

Solche Entscheidungen sind kein "rein innerkatholisch-theologisches Problem"!!!!, weil sie
stets den Bundeshaushalt betreffen.

Viele Grüße
Arno
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Zuletzt bearbeitet von Arno Gebauer am 02.01.2011, 16:37, insgesamt einmal bearbeitet
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Bravopunk
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Beitrag(#1594827) Verfasst am: 02.01.2011, 16:34    Titel: Antworten mit Zitat

Hä? Frage

Versteh ich das richtig? Nach dem, was ihr schreibt, demontiert die Kirche sich ja damit, mehr oder weniger, selber. Spontan, beim lesen des Eingangspostings, hatte ich eher gedacht, dass es andersrum ist: Wenn einer austreten will, dann muss er einen Antrag beim Standesamt stellen und dies bezahlen, dieser amtliche Austritt wird jedoch nur gültig, wenn die Kirche, nach ihrer eigenen Prüfung, zustimmt. Ansonsten muss er drin bleiben und weiter blechen. Also so hatte ich es jetzt verstanden, ohne den Link angeklickt zu haben.

Aber damit lieg ich falsch, gell?
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"Hier spricht Ramke. Wer jetzt allein ist, kriegt nur noch den Abschaum!"

Meine Freiheit, deine Freiheit

Kaguya-hime

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Pfaffenschreck
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Beitrag(#1594828) Verfasst am: 02.01.2011, 16:35    Titel: Antworten mit Zitat

Arno Gebauer hat folgendes geschrieben:


Bei der Durchführung solcher Änderungen wurde der deutsche Staat stets über den
Tisch gezogen hinsichtlich der Kostenübernahmen!
Nein, so geht das nicht! Solche Gaunereien nennt man heute "wohlwollende Neutralität".
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Pfaffenschreck
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Beitrag(#1594829) Verfasst am: 02.01.2011, 16:36    Titel: Antworten mit Zitat

Bravopunk hat folgendes geschrieben:
Hä? Frage

Versteh ich das richtig? Nach dem, was ihr schreibt, demontiert die Kirche sich ja damit, mehr oder weniger, selber. Spontan, beim lesen des Eingangspostings, hatte ich eher gedacht, dass es andersrum ist: Wenn einer austreten will, dann muss er einen Antrag beim Standesamt stellen und dies bezahlen, dieser amtliche Austritt wird jedoch nur gültig, wenn die Kirche, nach ihrer eigenen Prüfung, zustimmt. Ansonsten muss er drin bleiben und weiter blechen. Also so hatte ich es jetzt verstanden, ohne den Link angeklickt zu haben.

Aber damit lieg ich falsch, gell?

Jo, der Austritt aufm Standesamt gilt nur für die Steuergemeinschaft. Oder so ähnlich...
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Misterfritz
mini - mal



Anmeldungsdatum: 09.03.2006
Beiträge: 21867
Wohnort: badisch sibirien

Beitrag(#1594830) Verfasst am: 02.01.2011, 16:37    Titel: Antworten mit Zitat

Arno Gebauer hat folgendes geschrieben:
Hallo, Heike J.,

ich sehe die Folgen der unterschiedlichen Auffassungen zwischen der
deutschen Bischofskonferenz und dem Papst, ob jemand als Katholik
Kirchensteuer zu zahlen hat, nur von der Seite der zusätzlichen Arbeit,
die die Finanzämter für die Kirchen erledigen!
Die Handhabung, bzw. Umsetzung der Entscheidung des "Gottesvertreters"
ist noch nicht organisiert. Der kath. Kirche kostet so etwas zu viel Geld!
Für das bisherige Eintreiben der Kirchensteuern bekommt der deutsche Staat
nur eine sehr geringe, nicht kostendeckende Gebühr von den Kirchen.
Jetzt müssen die Beamten demnächst auch noch auseinanderklamüsern, wer
von den Katholiken überhaupt kirchensteuerpflichtig ist und wie muß dies
auf der Lohnsteuerkarte für alle sichtbar veröffentlicht werden?
Fragen über Fragen, die rechtlich geklärt und dann organisiert werden müssen.

Bei der Durchführung solcher Änderungen wurde der deutsche Staat stets über den
Tisch gezogen hinsichtlich der Kostenübernahmen!

Solche Entscheidungen sind kein "rein innerkatholisch-theologisches Problem"!!!!, weil sie
stets den Bundeshaushalt betreffen.

Viele Grüße
Arno

nein, so ist das nicht.
für den staat bleibt es gleich. der stellt nur fest, dass jemand aus der kirche austreten will und der wird förderhin nicht mehr mit kirchensteuer belastet.
mit dem exkommunizieren hat der staat nichts zu tun, das ist tatsächlich eine innerkirchliche angelegenheit.
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Bravopunk
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Wohnort: Woanders

Beitrag(#1594831) Verfasst am: 02.01.2011, 16:37    Titel: Antworten mit Zitat

Pfaffenschreck hat folgendes geschrieben:
Bravopunk hat folgendes geschrieben:
Hä? Frage

Versteh ich das richtig? Nach dem, was ihr schreibt, demontiert die Kirche sich ja damit, mehr oder weniger, selber. Spontan, beim lesen des Eingangspostings, hatte ich eher gedacht, dass es andersrum ist: Wenn einer austreten will, dann muss er einen Antrag beim Standesamt stellen und dies bezahlen, dieser amtliche Austritt wird jedoch nur gültig, wenn die Kirche, nach ihrer eigenen Prüfung, zustimmt. Ansonsten muss er drin bleiben und weiter blechen. Also so hatte ich es jetzt verstanden, ohne den Link angeklickt zu haben.

Aber damit lieg ich falsch, gell?

Jo, der Austritt aufm Standesamt gilt nur für die Steuergemeinschaft. Oder so ähnlich...


Hmmm... Na dann: Schulterzucken Mir isses wurscht, was die glauben, wer ihren Mist glaubt. Smilie
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Misterfritz
mini - mal



Anmeldungsdatum: 09.03.2006
Beiträge: 21867
Wohnort: badisch sibirien

Beitrag(#1594837) Verfasst am: 02.01.2011, 16:43    Titel: Antworten mit Zitat

Bravopunk hat folgendes geschrieben:
Pfaffenschreck hat folgendes geschrieben:
Bravopunk hat folgendes geschrieben:
Hä? Frage

Versteh ich das richtig? Nach dem, was ihr schreibt, demontiert die Kirche sich ja damit, mehr oder weniger, selber. Spontan, beim lesen des Eingangspostings, hatte ich eher gedacht, dass es andersrum ist: Wenn einer austreten will, dann muss er einen Antrag beim Standesamt stellen und dies bezahlen, dieser amtliche Austritt wird jedoch nur gültig, wenn die Kirche, nach ihrer eigenen Prüfung, zustimmt. Ansonsten muss er drin bleiben und weiter blechen. Also so hatte ich es jetzt verstanden, ohne den Link angeklickt zu haben.

Aber damit lieg ich falsch, gell?

Jo, der Austritt aufm Standesamt gilt nur für die Steuergemeinschaft. Oder so ähnlich...


Hmmm... Na dann: Schulterzucken Mir isses wurscht, was die glauben, wer ihren Mist glaubt. Smilie

das könnte einem tatsächlich egal sein,
was ich aber befürchte ist, dass die kirche dann wieder behaupten könnte, dass sie für eine grosse zahl der bürger hier sprechen dürfte, weil zwar einige - aus welchen gründen auch immer - aus der kirche ausgetreten seien, aber dennoch gläubige katholiken sind. so könnte sie sich ihre schwindende "legitimation", sich überall einzumischen, aufpolieren.
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Sermon
panta rhei



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 18430
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Beitrag(#1594840) Verfasst am: 02.01.2011, 16:45    Titel: Antworten mit Zitat

Was soll denn mit "Einzelfallpruefung" konkret gemeint sein?

Bekommen kuenftig Personen, die beim Staat aus der Kirchensteuergemeinschaft austreten, Post von der katholischen Kirche? Und was steht da drin?

Zitat:
Liebes Schaefchen,

Du hast Dich schaebig in die Irre leiten lassen und beim Staat von der Menschenpflicht befreit, ueber die Kirchensteuer den Sozialstaat zu finanzieren, an dem Du nun als Nichtkirchensteuerzahler schmarotzt bis er zusammenbricht. Schaem Dich! So ein asoziales Gesocks gehoert eigentlich exkommuniziert. Der Ausschlusz von dem Verzehr des gewandelten Brotes und Weines in Blut und Fleisch Christi ist eine schwere Strafe.

Andere als finanzielle Gruende, sind ja hinsichtlich des Kirchenaustrittes gar nicht denkbar. Gewiss stehst Du weiterhin fest im Glauben und treu zum Lehramt der Kirche. Und siehe: Gott ist grosz und die Kirche voller Gnade! Der Austritt aus der Kirchensteuergemeinschaft ist noch kein Austritt aus der Heilsgemeinschaft. Durch die Taufe wurde Dir ein unausloeschliches Siegel aufgepraegt. Wir gewaehren also gnadenhalber auch jenen, welche asozial die Kirchensteuer verweigern, den Zugang zu den heiligen Sakramenten.

Wir zaehlen konsequenterweise natuerlich die Getauften und nicht nur die Nichtausgetretenen als Mitglieder!

Solltest Du jedoch verstockt sein und ganz in den Haenden des Teufels und darauf bestehen, von uns nicht laenger vereinnahmt zu werden, musst Du aber schon etwas mehr tun, als blosz beim Staat auszutreten. Weise uns also den Abfall vom Glauben in einem seelsorgerlichen Gespraech gefaelligst ueberzeugend nach. Merke: Zweifel an Lehrverkuendigungen des Heiligen Vaters oder Kritik am Bodenpersonal reichen dazu nicht aus! Hast Du wenigstens eine Hostie entweiht? Oder den Papst mit Gewalt bedroht? Warst Du an einer Abtreibung beteiligt? Bist Du echter Apostat, Haeretiker, oder Schismatiker?

Unsere Seelsorger werden das sorgsam pruefen und nichts unversucht lassen, Dein ewiges Seelenheil doch noch zu retten!

Dein Bischof (Excellenz)

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Arno Gebauer
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Anmeldungsdatum: 30.01.2005
Beiträge: 698

Beitrag(#1594844) Verfasst am: 02.01.2011, 16:55    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo, misterfritz,

die langfristige Strategie der Kirchen im Umgang mit Politikern hat bereits der
Staatsrechtler Konrad Hesse 1965 erkannt:

"(Die Kirchen versuchen)….das, was sie an unmittelbarem Einfluß auf die
moderne Gesellschaft verloren haben,
mittelbar durch staatskirchenrechtliche Institutionalisierung zurückzugewinnen!"


Das sagt doch alles!

Viele Grüße
Arno
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Heike J
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26284

Beitrag(#1594845) Verfasst am: 02.01.2011, 16:57    Titel: Antworten mit Zitat

Arno Gebauer hat folgendes geschrieben:

Jetzt müssen die Beamten demnächst auch noch auseinanderklamüsern, wer
von den Katholiken überhaupt kirchensteuerpflichtig ist und wie muß dies
auf der Lohnsteuerkarte für alle sichtbar veröffentlicht werden?
Fragen über Fragen, die rechtlich geklärt und dann organisiert werden müssen.


Für den Staat ändert sich nichts.
Den geht derzeit nur an, wer Mitglied der Kirchensteuergemeinde ist.
Was da innerkirchlich vor sich geht, ist da völlig egal.
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Mo.
over and out



Anmeldungsdatum: 30.11.2007
Beiträge: 12690

Beitrag(#1594863) Verfasst am: 02.01.2011, 18:05    Titel: Antworten mit Zitat

Erinnert mich jetzt gerade an das Thema Eheschließung. Da gabs doch vor kurzem auch so nen Wirbel, obwohl sich für den Staat gar nix änderte. Wie war das noch?
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Bravopunk
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Anmeldungsdatum: 08.03.2008
Beiträge: 31839
Wohnort: Woanders

Beitrag(#1594864) Verfasst am: 02.01.2011, 18:06    Titel: Antworten mit Zitat

Misterfritz hat folgendes geschrieben:
Bravopunk hat folgendes geschrieben:
Pfaffenschreck hat folgendes geschrieben:
Bravopunk hat folgendes geschrieben:
Hä? Frage

Versteh ich das richtig? Nach dem, was ihr schreibt, demontiert die Kirche sich ja damit, mehr oder weniger, selber. Spontan, beim lesen des Eingangspostings, hatte ich eher gedacht, dass es andersrum ist: Wenn einer austreten will, dann muss er einen Antrag beim Standesamt stellen und dies bezahlen, dieser amtliche Austritt wird jedoch nur gültig, wenn die Kirche, nach ihrer eigenen Prüfung, zustimmt. Ansonsten muss er drin bleiben und weiter blechen. Also so hatte ich es jetzt verstanden, ohne den Link angeklickt zu haben.

Aber damit lieg ich falsch, gell?

Jo, der Austritt aufm Standesamt gilt nur für die Steuergemeinschaft. Oder so ähnlich...


Hmmm... Na dann: Schulterzucken Mir isses wurscht, was die glauben, wer ihren Mist glaubt. Smilie

das könnte einem tatsächlich egal sein,
was ich aber befürchte ist, dass die kirche dann wieder behaupten könnte, dass sie für eine grosse zahl der bürger hier sprechen dürfte, weil zwar einige - aus welchen gründen auch immer - aus der kirche ausgetreten seien, aber dennoch gläubige katholiken sind. so könnte sie sich ihre schwindende "legitimation", sich überall einzumischen, aufpolieren.


Kann man ja einfach verneinen: Eine Kirche kann immer nur für ihre Mitglieder sprechen.
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Heike J
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26284

Beitrag(#1594866) Verfasst am: 02.01.2011, 18:08    Titel: Antworten mit Zitat

Mo. hat folgendes geschrieben:
Erinnert mich jetzt gerade an das Thema Eheschließung. Da gabs doch vor kurzem auch so nen Wirbel, obwohl sich für den Staat gar nix änderte. Wie war das noch?


Früher durfte der kirchliche Ritus nur bei bereits standesamtlich Verheirateten erfolgen.

Nun ist es egal, wann zwei Menschen gemeinsam über den Stab hüpfen oder sonstwas veranstalten.
Rechtlich gültig ist nach wie vor die standesamtliche Trauung.
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Mo.
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Anmeldungsdatum: 30.11.2007
Beiträge: 12690

Beitrag(#1594867) Verfasst am: 02.01.2011, 18:17    Titel: Antworten mit Zitat

Heike J hat folgendes geschrieben:
Mo. hat folgendes geschrieben:
Erinnert mich jetzt gerade an das Thema Eheschließung. Da gabs doch vor kurzem auch so nen Wirbel, obwohl sich für den Staat gar nix änderte. Wie war das noch?


Früher durfte der kirchliche Ritus nur bei bereits standesamtlich Verheirateten erfolgen.

Nun ist es egal, wann zwei Menschen gemeinsam über den Stab hüpfen oder sonstwas veranstalten.
Rechtlich gültig ist nach wie vor die standesamtliche Trauung.

Eben, rechtlich, für den Staat hat sich gar nix geändert. Und ob die Kirche ihren Ritus weiterhin nur nach dem Standesamt durchzieht oder völlig unabhängig davon, ist allein Sacha der Kirche, geht den Staat nix an und kann ihm völlig wurscht sein.
Trotzdem gabs ein Rauschen im Blätterwald.

Und ob die Kirche Leute mit dem Kirchenaustritt exkommuniziert oder nicht, geht auch nur die Kirche was an.

Wie ist das eigtl. in Ländern ohne staatlichen Kirchensteuereinzug?
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esme
lebt ohne schützende Gänsefüßchen.



Anmeldungsdatum: 12.06.2005
Beiträge: 5667

Beitrag(#1594870) Verfasst am: 02.01.2011, 18:21    Titel: Antworten mit Zitat

Da geht es einerseits um den Vertretungsanspruch, sodass man alle mitzählen kann, andererseits aber auch um die Interessen der verbliebenen Mitglieder, die inzwischen sehr häufig ausgetretene Angehörige bestatten wollen. In Österreich ist sowas wie die Richtlinie schon vor 5 Jahren diskutiert worden und ein Austritt ist kirchenrechtlich erst nach drei Monaten gültig. Ein typischer Brief sieht so aus. http://alt.graz-seckau.at/neuemedien/pfarredv/widerruf/widerruf_bischofbrief.htm
_________________
Gunkl über Intelligent Design:
Da hat sich die Kirche beim Rückzugsgefecht noch einmal grandios verstolpert und jetzt wollen sie auch noch Haltungsnoten für die argumentative Brez'n, die sie da gerissen haben.
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Quéribus
Eretge



Anmeldungsdatum: 21.07.2003
Beiträge: 5943
Wohnort: Avaricum

Beitrag(#1594877) Verfasst am: 02.01.2011, 18:56    Titel: Antworten mit Zitat

Mo. hat folgendes geschrieben:
Heike J hat folgendes geschrieben:
Mo. hat folgendes geschrieben:
Erinnert mich jetzt gerade an das Thema Eheschließung. Da gabs doch vor kurzem auch so nen Wirbel, obwohl sich für den Staat gar nix änderte. Wie war das noch?


Früher durfte der kirchliche Ritus nur bei bereits standesamtlich Verheirateten erfolgen.

Nun ist es egal, wann zwei Menschen gemeinsam über den Stab hüpfen oder sonstwas veranstalten.
Rechtlich gültig ist nach wie vor die standesamtliche Trauung.

Eben, rechtlich, für den Staat hat sich gar nix geändert. Und ob die Kirche ihren Ritus weiterhin nur nach dem Standesamt durchzieht oder völlig unabhängig davon, ist allein Sacha der Kirche, geht den Staat nix an und kann ihm völlig wurscht sein.
Trotzdem gabs ein Rauschen im Blätterwald.

Und ob die Kirche Leute mit dem Kirchenaustritt exkommuniziert oder nicht, geht auch nur die Kirche was an.

Wie ist das eigtl. in Ländern ohne staatlichen Kirchensteuereinzug?


In Frankreich erklärt man seinen Austritt bei seiner Taufgemeinde, das wird dann im Taufregister abgetragen und fertig ist der Lack.
Der Staat ist da in keiner Weise dran beteiligt, das ist dem auch schnurzpiepegal
es gibt keinen Religionsvermerk auf Steuerpapieren oder sonstwo: dein Arbeitgeber erfâhrt nur von deiner Konfessionszu -oder Nichtzu-gehörigkeit, wenn du es ihm höchstselbst auf die Nase bindest (danach fragen darf er offiziell nicht und wenn, ist mannicht verpflichtet, das zu beantworten)

ach ja, es gibt in Frankreich auch keine Kirchensteuer im deutschen Sinne, nur den "denier du culte", da müssen die Kirchen aber gefälligst selbst sehen, wie sie den ihren Schäfchen abknöpfen (im allgemeinen per Bettelbriefchen in allen Briefkästen, die machen sich nicht die Mühe, auszusortieren, wer denn nun Mitglied ist und wer nicht)
die Finanzen der frz Kirchengemeinden sehen dann afaik nicht ganz so gut aus wie die deutschen zwinkern, da findste mehr Pfarrer mit betagten Kleinwagen als mit dickem Mercedes Cool
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"He either fears his fate too much
or his deserts are small
That dares not put it to the touch
To gain or lose it all."
James Graham
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