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Ex-Sträflinge in der Nachbarschaft?

 
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Nergal
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Anmeldungsdatum: 17.07.2003
Beiträge: 11433

Beitrag(#1232766) Verfasst am: 05.03.2009, 01:53    Titel: Ex-Sträflinge in der Nachbarschaft? Antworten mit Zitat

Gestern lief im WDR ein Beitrag in dem es darum ging dass sich die Bewohner einer Gemeinde bedroht fühlen weil ein Sexualverbrecher der Minderjährige vergewaltigt hat nun dort hingezogen ist.
Man hat erreicht dass sein Vorname preisgegeben wurde, die Polizei beobachtet ihn angeblich ununterbrochen. Er hat seine Haftstrafe verbüßt ist aber nach Expertenmeinung nach wie vor nicht ungefährlich, die zuständige Staatsanwaltschaft versucht nun ihn wegen dieser Bedenken in Sicherheitsverwahrung zu bringen, bis dahin ist er frei.

Ein ähnlicher Beitrag lief (ich denke es war der ARD) über eine Wohngemeinschaft von Ex-häflingen (auch Mördern) die in dieser Wohngemeinschaft mit Betreuern in die Gesellschaft reintegriert werden sollten, wie auch im ersten Fall waren die Bewohner dieses Stadtteils darüber sehr beunruhigt.

Das erste ist wohl ein etwas extremer Fall, ich jedenfalls hätte vor allem im ersten Fall bedenken, bei Eltern die sich um das Wohl ihrer Kinder sorgen dürfte dieses Empfinden zur Angst werden.
Wie seht ihr das, wenn Jemand wie ein Sexualverbrecher, ein Päderast aus der Haft entlassen wird, hat er verdient dass er ein neues Leben anfangen darf ohne dass dies öffentlich bekannt gemacht wird, oder wärt ihr für eine Lösung nach amerikanischem Vorbild wo Kinderschänder in einer im Internet einsehbaren Liste* mit Name, Foto, Wohnort usw. öffentlich gemacht werden?
Wie seht ihr dass wenn es sich um andere Verbrechen handelt, würdet ihr bei einer Einrichtung wie dieser Wohngemeinschaft als Anwohner Widerstand leisten?


*Wie gestern berichtet hat diese Liste dazu geführt das ein Mann aus Kanada sich diese angesehen hat, in die USA gereist ist und zwei der dort aufgelisteten Vergewaltiger, am ebenso in dieser Liste aufgeführten Tag der Entlassung, abgefangen und getötet hat.
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Die Fiktion
unsanft



Anmeldungsdatum: 15.02.2009
Beiträge: 2022
Wohnort: Düsseldorf

Beitrag(#1232769) Verfasst am: 05.03.2009, 01:59    Titel: Antworten mit Zitat

Was willst du ?
Er hat seine rechtliche Strafe doch abgebüßt. Soll er jetzt freiwillig sterben ?
Wäre die Todesstrafe angebrachter gewesen ?
Wenn die Gesellschaft in sich keine Bereitschaft trägt, solchen Menschen eine Chance auf Wiedereingliederung zu gewähren, dann sollte sie das Rückgrat besitzen, die Todesstrafe einzuführen.
Alles Andere ist pervers..
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Kiki
ist sicher nicht Eso



Anmeldungsdatum: 27.01.2007
Beiträge: 15062
Wohnort: Ulm

Beitrag(#1232790) Verfasst am: 05.03.2009, 02:54    Titel: Antworten mit Zitat

Ich glaube, ich habe den gleichen Bericht gesehen. Darin haben Mithäftlinge von dem Sexualstraftäter berichtet, dass er auch in der Haft keine Anzeichen von Reue oder einer Änderung gezeigt hat. Er soll sich Prospekte für Kinderbekleidung besorgt haben für Zwecke, für die die anderen Häftlinge Pornos nutzen.
Dass der Richter keine Sicherheitsverwahrung angeordnet hat, wurde heftigst kritisiert. Ich muss sagen, da hätte ich auch Angst, wenn ich weiß, dass diese Person in meine Nachbarschaft gezogen ist.


edit: Noch zu deinen anderen Fragen.

Normalerweise bin ich immer dafür, dass die Leute, die ihre Strafe abgesessen haben, und ihren Fehler eingesehen haben eine faire Chance verdient haben. Und die besteht auch darin, dass sie erstmal ohne Wissen der Öffentlichkeit ihr "neues Leben in Freiheit" aufbauen können.
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Evilbert
auf eigenen Wunsch deaktiviert



Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#1232799) Verfasst am: 05.03.2009, 03:11    Titel: Antworten mit Zitat

Kiki hat folgendes geschrieben:

Normalerweise bin ich immer dafür, dass die Leute, die ihre Strafe abgesessen haben, und ihren Fehler eingesehen haben eine faire Chance verdient haben.


Nun ist aber die Erfüllung der zweiten Bedingung nicht mit letztlicher Sicherheit nachprüfbar.

Und außerdem bewahrt das Einsehen eines Fehlers nicht unbedingt davor, ihn dennoch erneut zu begehen.

Also: Fallenlassen dieser Bedingung oder wie die Fiktion schon sagte: Todestrafe...
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atheist666
dauerhaft gesperrt



Anmeldungsdatum: 17.02.2007
Beiträge: 8494

Beitrag(#1232817) Verfasst am: 05.03.2009, 04:21    Titel: Antworten mit Zitat

Prinzipiell hat jeder Straftäter das Recht auf seine Ruhe nach Verbüßung seiner Strafe, dies sollte auch für Sexualstraftäter gelten; denn es kann nicht sein, daß man hier ungleiches Recht gelten läßt.
Daß es in der U.S.A. leider anders ist, enspricht m.E. der Paranoia die dort grassiert, und daran sollten wir uns wirklich kein Beispiel nehmen.
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Jolesch
Freund des kleineren Übels



Anmeldungsdatum: 11.07.2004
Beiträge: 7390
Wohnort: Omicron Persei VIII

Beitrag(#1232853) Verfasst am: 05.03.2009, 08:49    Titel: Antworten mit Zitat

Menschen die mit hoher Wahrscheinlichkeit und ohne Ausicht auf Besserung eine Gefahr für andere darstellen können leider nicht mehr an der Gesellschaft teilnehmen. Das ist eben eine Sicherungsverwahrung und keine Strafe. Die Abwägung der Rechte ist in solchen Fällen imo recht eindeutig.
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jagy
Herb Derpington III.



Anmeldungsdatum: 26.11.2006
Beiträge: 7275

Beitrag(#1232864) Verfasst am: 05.03.2009, 09:13    Titel: Antworten mit Zitat

Kiki hat folgendes geschrieben:
Ich glaube, ich habe den gleichen Bericht gesehen. Darin haben Mithäftlinge von dem Sexualstraftäter berichtet, dass er auch in der Haft keine Anzeichen von Reue oder einer Änderung gezeigt hat. Er soll sich Prospekte für Kinderbekleidung besorgt haben für Zwecke, für die die anderen Häftlinge Pornos nutzen.


Hab glaub ich den gleichen Bericht gesehen. Wobei der Typ schon jenseits des "typischen" Kinderschänder war, der hatte ja schon Psychothriller-Bösewicht-Qualität und hat scheinbar zwei Mädchen, nachdem er sie missbraucht hatte, an den Genitalien zusammengenäht... *grusel*
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Heizölrückstoßabdämpfung
Hedonist
Foren-Admin



Anmeldungsdatum: 26.07.2007
Beiträge: 17536
Wohnort: Stralsund

Beitrag(#1232880) Verfasst am: 05.03.2009, 09:45    Titel: Antworten mit Zitat

Jolesch hat folgendes geschrieben:
Menschen die mit hoher Wahrscheinlichkeit und ohne Ausicht auf Besserung eine Gefahr für andere darstellen können leider nicht mehr an der Gesellschaft teilnehmen. Das ist eben eine Sicherungsverwahrung und keine Strafe. Die Abwägung der Rechte ist in solchen Fällen imo recht eindeutig.


Sehe ich auch so.
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Wolf
registrierter User



Anmeldungsdatum: 23.08.2004
Beiträge: 16610
Wohnort: Zuhause

Beitrag(#1232887) Verfasst am: 05.03.2009, 09:57    Titel: Antworten mit Zitat

atheist666 hat folgendes geschrieben:
Prinzipiell hat jeder Straftäter das Recht auf seine Ruhe nach Verbüßung seiner Strafe, dies sollte auch für Sexualstraftäter gelten; denn es kann nicht sein, daß man hier ungleiches Recht gelten läßt.
Daß es in der U.S.A. leider anders ist, enspricht m.E. der Paranoia die dort grassiert, und daran sollten wir uns wirklich kein Beispiel nehmen.

Er war bereits einmal rückfällig und die Gutachter attestieren ihm eine hohe Rückfallwahrscheinlichkeit.
Es ist also nicht paranoid ihn weiterhin einzusperren und als gefährlich zu betrachten.
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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#1233019) Verfasst am: 05.03.2009, 15:00    Titel: Antworten mit Zitat

@Jolesch, Heizöl und Wolf: ihr mögt ja (sehr wahrscheinlich mE) Recht haben was Sicherheitsverwahrung angeht, aber danach war doch primär nicht gefragt.

Sondern nach dem Umgang mit Exknackis, wenn diese freigelassen werden.

Natürlich ist die Frage, wann bzw. ob jemand überhaut freigelassen wird auch sehr interessant.

Vielleicht macht dazu mal jemand einen Thread auf, denn ich fürchte beides paralell zu diskutieren wird statt einer ernsthaften Diskussion nur die bekannten Frontenbildungen und aneinandervorbeigerede zur Folge haben.
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Kiki
ist sicher nicht Eso



Anmeldungsdatum: 27.01.2007
Beiträge: 15062
Wohnort: Ulm

Beitrag(#1233026) Verfasst am: 05.03.2009, 15:07    Titel: Antworten mit Zitat

@Nosi
ich denke wir sind uns alle einig und können uns jetzt auf die eigentlich Frage konzentrieren.


Also sowas wie die Liste, von der Nergal sprach, finde ich echt mal unter aller Sau. Damit wird die Chance eines Ex-Häftlings auf Integration in die Gesellschaft natürlich gemindert, da jeder ihm den Stempel des Ex-Häftlings aufdrücken kann.
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DeHerg
nun schon länger Ranglos



Anmeldungsdatum: 28.04.2007
Beiträge: 6525
Wohnort: Rostock

Beitrag(#1233121) Verfasst am: 05.03.2009, 17:01    Titel: Antworten mit Zitat

jagy hat folgendes geschrieben:
Kiki hat folgendes geschrieben:
Ich glaube, ich habe den gleichen Bericht gesehen. Darin haben Mithäftlinge von dem Sexualstraftäter berichtet, dass er auch in der Haft keine Anzeichen von Reue oder einer Änderung gezeigt hat. Er soll sich Prospekte für Kinderbekleidung besorgt haben für Zwecke, für die die anderen Häftlinge Pornos nutzen.


Hab glaub ich den gleichen Bericht gesehen. Wobei der Typ schon jenseits des "typischen" Kinderschänder war, der hatte ja schon Psychothriller-Bösewicht-Qualität und hat scheinbar zwei Mädchen, nachdem er sie missbraucht hatte, an den Genitalien zusammengenäht... *grusel*
wow dann gehört der nicht wieder in Haft sondern in eine Psychiatrie(und dort in Sicherheitsverwahrung). Das bei einem solchen Fall im Gefängnis keine Resozialisation oder gar Reue zu erwarten war ist nicht verwunderlich(war ja auch die völlig falsche Umgebung dafür)
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Kiki
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Anmeldungsdatum: 27.01.2007
Beiträge: 15062
Wohnort: Ulm

Beitrag(#1233131) Verfasst am: 05.03.2009, 17:08    Titel: Antworten mit Zitat

DeHerg hat folgendes geschrieben:
jagy hat folgendes geschrieben:
Kiki hat folgendes geschrieben:
Ich glaube, ich habe den gleichen Bericht gesehen. Darin haben Mithäftlinge von dem Sexualstraftäter berichtet, dass er auch in der Haft keine Anzeichen von Reue oder einer Änderung gezeigt hat. Er soll sich Prospekte für Kinderbekleidung besorgt haben für Zwecke, für die die anderen Häftlinge Pornos nutzen.


Hab glaub ich den gleichen Bericht gesehen. Wobei der Typ schon jenseits des "typischen" Kinderschänder war, der hatte ja schon Psychothriller-Bösewicht-Qualität und hat scheinbar zwei Mädchen, nachdem er sie missbraucht hatte, an den Genitalien zusammengenäht... *grusel*
wow dann gehört der nicht wieder in Haft sondern in eine Psychiatrie(und dort in Sicherheitsverwahrung). Das bei einem solchen Fall im Gefängnis keine Resozialisation oder gar Reue zu erwarten war ist nicht verwunderlich(war ja auch die völlig falsche Umgebung dafür)


Jep, Mithäftlinge meinten, dass er wohl beim nächsten Mal auch töten würde.

Aber das ist wohl nur ein Fall, weshalb man über das Thema ansich sprechen sollte. Der Fall jetzt selbst liegt ja etwas anders als die Ausgangsfrage, also back to topic, ok?
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atheist666
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Anmeldungsdatum: 17.02.2007
Beiträge: 8494

Beitrag(#1233140) Verfasst am: 05.03.2009, 17:16    Titel: Antworten mit Zitat

Wolf hat folgendes geschrieben:
atheist666 hat folgendes geschrieben:
Prinzipiell hat jeder Straftäter das Recht auf seine Ruhe nach Verbüßung seiner Strafe, dies sollte auch für Sexualstraftäter gelten; denn es kann nicht sein, daß man hier ungleiches Recht gelten läßt.
Daß es in der U.S.A. leider anders ist, enspricht m.E. der Paranoia die dort grassiert, und daran sollten wir uns wirklich kein Beispiel nehmen.

Er war bereits einmal rückfällig und die Gutachter attestieren ihm eine hohe Rückfallwahrscheinlichkeit.
Es ist also nicht paranoid ihn weiterhin einzusperren und als gefährlich zu betrachten.


Mein Satz von der Paranoia bezog sich auf das Vorstellen in der Nachbarschaft.
Ansonsten bin ich allerdings auch der Meinung, daß eine Sicherheitsverwahrung, bei einer ungünstigen Sozialprognose, drin sein muß.
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jagy
Herb Derpington III.



Anmeldungsdatum: 26.11.2006
Beiträge: 7275

Beitrag(#1233251) Verfasst am: 05.03.2009, 20:28    Titel: Antworten mit Zitat

Um noch mal zu dem Fall zurückzukommen. Ich meine mich erinnern zu können, dass der Typ deshalb nicht in Sicherheitsverwahrung kam, weil es zu dem Zeitpunkt noch nicht rechtlich möglich war. Und dann ist das natürlich völlig ok, egal wie gefährlich der Typ ist, man kann nicht einfach jemanden ohne gesetzliche Grundlage wegsperren.
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Die Fiktion
unsanft



Anmeldungsdatum: 15.02.2009
Beiträge: 2022
Wohnort: Düsseldorf

Beitrag(#1234396) Verfasst am: 07.03.2009, 01:01    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn ich mir die Postings so anschaue, dann geht die Tendenz doch eher dahin, das es wohl kein gleiches Recht für Alle geben sollte.
Ich wohne von der ganzen Geschichte nicht allzuweit weg, und die Regionalsender halten einen da schon auf dem Laufenden.
Nettes Leben, so mit einem Streifenwagen vor der Haustüre.
Ausschlaggebend für den ganzen Wirbel sind wohl nicht unmaßgeblich die ``Sozialprognosen´´ für den Ex-Knacki.
Wenn wir das als Maßstab nehmen, dann sind 70% der vorbestraften 17-19jährigen auch nicht besser dran.

....und nun ?

Ich bin der Ansicht, das es durchaus Straftäter gibt, deren Eingliederung in unser soziales Gefüge nicht möglich ist, aber unsere heuchlerische Etthik läuft gerne grosse Kreise um dieses Thema.
``Sicherheitsverwahrung´´, .......schönes Wort, doch wo ist denn der Unterschied, zu dem Leben in Gefangenschaft bis zum Tod ?
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Wolf
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Anmeldungsdatum: 23.08.2004
Beiträge: 16610
Wohnort: Zuhause

Beitrag(#1234416) Verfasst am: 07.03.2009, 01:38    Titel: Antworten mit Zitat

Die Fiktion hat folgendes geschrieben:
Wenn ich mir die Postings so anschaue, dann geht die Tendenz doch eher dahin, das es wohl kein gleiches Recht für Alle geben sollte.
Wie kommst du darauf?
Zitat:
Ausschlaggebend für den ganzen Wirbel sind wohl nicht unmaßgeblich die ``Sozialprognosen´´ für den Ex-Knacki.
Wenn wir das als Maßstab nehmen, dann sind 70% der vorbestraften 17-19jährigen auch nicht besser dran.

....und nun ?
Nun es macht einen Unterschied ob ich einen kleinen stark-rückfallgefährdeten Ladendieb freilasse oder einen stark- rückfallgefährdeten Kinderschänder. Bei ersterem steht der zu erwartenden Schaden in keinem Verhältnis zum Freiheitsentzug. Das jemand mal einen Staubsauger in der Jacke mitgehen lasst können wir leicht verkraften, nicht aber das jmd vergewaltigend und/oder mordend durch die Gegend zieht.
Zitat:

Ich bin der Ansicht, das es durchaus Straftäter gibt, deren Eingliederung in unser soziales Gefüge nicht möglich ist, aber unsere heuchlerische Etthik läuft gerne grosse Kreise um dieses Thema.
Wie kommst du darauf?
Eine mögliche Antwort steht direkt unterbei:
Zitat:

``Sicherheitsverwahrung´´, .......schönes Wort, doch wo ist denn der Unterschied, zu dem Leben in Gefangenschaft bis zum Tod ?

Das die Sicherheitsverwahrung vorher enden kann, und zwar wenn davon auszugehen ist, dass vom Täter keine Gefahr mehr ausgeht.
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Die Fiktion
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Anmeldungsdatum: 15.02.2009
Beiträge: 2022
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Beitrag(#1234522) Verfasst am: 07.03.2009, 12:14    Titel: Antworten mit Zitat

@Wolf
wenn ich von Sozialprognosen von 17-19Jährigen spreche, dann meine ich keine Ladendiebe, sondern eher Gewaltverbrecher, die schon als 15Jährige mehrere Menschen krankenhausreif geschlagen haben, und zwar wegen Nichtigkeiten.
Oder unser Brummi-Andi, dem ein getöteter Polizist wohl immer noch nicht gereicht hat:
http://www.welt.de/vermischtes/article2893087/Crash-Kid-Andi-wieder-beim-Rasen-erwischt.html

Die Sicherungsverwahrung ist für den Steuerzahler ein teurer Spaß, und die Zahl der Verwahrten steigt stetig.
Grade bei Sexualstraftätern halte ich da andere Lösungen für sinnvoller.
Natürlich sind Eingriffe in das Gehirn eines Menschen, oder seine Zwangssterilisation schwerwiegende Verstöße gegen seine Menschenwürde, aber vielleicht doch eine Möglichkeit, die man solchen Menschen zumindest mal nahelegen sollte, als Alternative zu einer lebenslangen Unfreiheit.
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Nergal
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Anmeldungsdatum: 17.07.2003
Beiträge: 11433

Beitrag(#1234547) Verfasst am: 07.03.2009, 12:55    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Die Sicherungsverwahrung ist für den Steuerzahler ein teurer Spaß, und die Zahl der Verwahrten steigt stetig.
Grade bei Sexualstraftätern halte ich da andere Lösungen für sinnvoller.
Natürlich sind Eingriffe in das Gehirn eines Menschen, oder seine Zwangssterilisation schwerwiegende Verstöße gegen seine Menschenwürde, aber vielleicht doch eine Möglichkeit, die man solchen Menschen zumindest mal nahelegen sollte, als Alternative zu einer lebenslangen Unfreiheit.



Erst mal den Sack abschneiden und dann eine kleine Lobotomie?
Das hat man in den 30ern in den USA schon mal ausprobiert, da ist mir das mit dem Wegsperren schon sympathischer.
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Raphael
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Anmeldungsdatum: 01.02.2004
Beiträge: 8362

Beitrag(#1234591) Verfasst am: 07.03.2009, 13:43    Titel: Antworten mit Zitat

Bei Verdächtigen gibt es die Unschuldvermutung. Offenbar möchten manche Leute die für Unverdächtige abschaffen. Hat der Mann seit seiner Haftentlassung eine Straftat verübt? Anscheinend nicht. Was soll also die aufgeregte Hetze?
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Wolf
registrierter User



Anmeldungsdatum: 23.08.2004
Beiträge: 16610
Wohnort: Zuhause

Beitrag(#1234864) Verfasst am: 07.03.2009, 16:07    Titel: Antworten mit Zitat

Raphael hat folgendes geschrieben:
Bei Verdächtigen gibt es die Unschuldvermutung.
Ja und er wurde überführt zweimal.
Zitat:

Offenbar möchten manche Leute die für Unverdächtige abschaffen. Hat der Mann seit seiner Haftentlassung eine Straftat verübt? Anscheinend nicht.
Er zeigt keine Reue, machte keine Therapie, war bereits einmal rückfällig und ist laut Gutachtern stark rückfallgefährdet. Weswegen verschaffen wir ihm nicht einen Job als Kindergärtner? Immerhin hat er seit seiner Haftentlassung noch keine Strafttat vollübt.
Zitat:

Was soll also die aufgeregte Hetze?

Pillepalle
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Trish:(
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Waschmaschine777
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Anmeldungsdatum: 07.07.2008
Beiträge: 4007

Beitrag(#1608276) Verfasst am: 09.02.2011, 06:40    Titel: Re: Ex-Sträflinge in der Nachbarschaft? Antworten mit Zitat

Nergal hat folgendes geschrieben:
Gestern lief im WDR ein Beitrag in dem es darum ging dass sich die Bewohner einer Gemeinde bedroht fühlen weil ein Sexualverbrecher der Minderjährige vergewaltigt hat nun dort hingezogen ist.


Nun will er offenbar "freiwillig" in die Psychiatrie:

www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,744072,00.html
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