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Juristische Arbeiten und Zitiergewohnheiten

 
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jagy
Herb Derpington III.



Anmeldungsdatum: 26.11.2006
Beiträge: 7275

Beitrag(#1627486) Verfasst am: 13.04.2011, 16:54    Titel: Juristische Arbeiten und Zitiergewohnheiten Antworten mit Zitat

Nach Gutti, Vroni, Koch-Mehrin etc sind es ja oft juristische Arbeiten, bei denen es um nicht richtig gekennzeichnete Zitatte/Plagiate geht.

Mir ist schon, als das angefangen hat, der Gedanke gekommen, dass das auch damit zusammenhängen könnte, wie viele Rechtswissenschaftliche Lehrbücher - an QUellen bzw. Fußnoten mangelt es nicht - tatsächlich Zitate haben, also "" oder >< oder sonstiges.

Mir ist nämlich aufgefallen, dass es in keinem meiner Lehrbücher solche gibt. (Hier mal eine Frage, wie sieht es in Lehrbüchern anderer Fächer aus? Gibt es dort wörtliche Zitate?).

Ich habe jetzt gerade mal eines der Standart-Lehrbücher zum Strafrecht allgemeiner Teil genommen, Wessels/Beulke Strafrecht AT. ( http://bit.ly/ik0Pxb )

Spaßeshalber habe ich mir gedacht, google ich doch mal ein bisschen.

Der 3. Satz des Lehrbuchs lautet
Zitat:
Dem Interesse der staatlichen Gemeinschaft an der Erhaltung ihrer Grundwerte und an der Bewahrung des Rechtsfriedens innerhlab der Gesellschaft kann nur dadurch Rechnung getragen werden, dass die Rechtsordnung bestimmte sozialschädliche Verhaltensweisen bei Strafe verbietet.

gefolgt von einem
Zitat:
(vgl BVerfGE 51, 324, 343; 88, 203, 257)

Dieser Satz ist allerdings ein wörtliches Zitat aus dem Urteil, hätte also in "" gemusst, und nicht nur mit einem vgl in der Quelle. Siehe zB hier korrekt zitiert: http://bit.ly/gOeFF7

Mich würde mal interessieren, was man da und dort noch so finden würde.
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fwo
Caterpillar D9



Anmeldungsdatum: 05.02.2008
Beiträge: 26447
Wohnort: im Speckgürtel

Beitrag(#1627556) Verfasst am: 13.04.2011, 18:31    Titel: Antworten mit Zitat

Kleiner Hinweis: Lehrbücher erheben nicht den Anspruch, originär zu sein, sie sind eine Sammlung des +- gesicherten Wissens und nicht die Niederschrift einer Forschungsarbeit, die eine Dissertation eigentlich darstellen sollte.

Genau deshalb findest Du am Beginn eines Lehrbuches auch keine Floskel wie
Zitat:
Ich erkläre, dass ich diese Arbeit eigenständig verfasst habe und keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt wurden.


Ich plädiere damit zwar nicht für einen unsauberen Umgang mit Zitaten in Lehrbüchern, aber halte das trotzdem für nicht wirklich mit dem Umgang mit Zitaten in Dissertationen vergleichbar.

fwo
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Ich glaube an die Existenz der Welt in der ich lebe.

The skills you use to produce the right answer are exactly the same skills you use to evaluate the answer. Isso.

Es gibt keinen Gott. Also: Jesus war nur ein Bankert und alle Propheten hatten einfach einen an der Waffel (wenn es sie überhaupt gab).
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Mario Hahna
aktiviert



Anmeldungsdatum: 04.04.2005
Beiträge: 9607
Wohnort: München

Beitrag(#1627749) Verfasst am: 13.04.2011, 22:43    Titel: Re: Juristische Arbeiten und Zitiergewohnheiten Antworten mit Zitat

jagy hat folgendes geschrieben:
Standart-Lehrbücher


Standkunst.
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Wer nichts weiß, glaubt alles.
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jagy
Herb Derpington III.



Anmeldungsdatum: 26.11.2006
Beiträge: 7275

Beitrag(#1627763) Verfasst am: 13.04.2011, 22:51    Titel: Re: Juristische Arbeiten und Zitiergewohnheiten Antworten mit Zitat

Mario Hahna hat folgendes geschrieben:
jagy hat folgendes geschrieben:
Standart-Lehrbücher


Standkunst.


Rechtschreib-Nazitum zeugt bekanntlich von einem ganz besonders qualitativ hochwertigem Charakter.
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Smigel
Headbanger



Anmeldungsdatum: 11.05.2009
Beiträge: 491
Wohnort: Haiger

Beitrag(#1627892) Verfasst am: 14.04.2011, 10:32    Titel: Antworten mit Zitat

Ich erdreiste mich, das Thema für eine ähnliche Frage zu missbrauchen, welche mir völlig unabhängig hiervon durch den Kopf ging.

Angenommen, jemand verfasst ein Buch und nimmt dort Zitate aus Internet-Foren auf - wäre das erlaubt bzw. müsste das kenntlich gemacht werden?

Als Beispiel: Wäre es erlaubt, in diesem finktiven Buch zu schreiben: "Ein Schreiber namens "jagy" schrieb: "...[Zitat]..." ?

2. Beispiel: Wäre das gleiche (Voll-)Zitat ohne jede Namensnennung erlaubt?
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Telliamed
registrierter User



Anmeldungsdatum: 05.03.2007
Beiträge: 5125
Wohnort: Wanderer zwischen den Welten

Beitrag(#1627899) Verfasst am: 14.04.2011, 10:51    Titel: Antworten mit Zitat

Smigel hat folgendes geschrieben:
Ich erdreiste mich, das Thema für eine ähnliche Frage zu missbrauchen, welche mir völlig unabhängig hiervon durch den Kopf ging.

Angenommen, jemand verfasst ein Buch und nimmt dort Zitate aus Internet-Foren auf - wäre das erlaubt bzw. müsste das kenntlich gemacht werden?

Als Beispiel: Wäre es erlaubt, in diesem finktiven Buch zu schreiben: "Ein Schreiber namens "jagy" schrieb: "...[Zitat]..." ?

2. Beispiel: Wäre das gleiche (Voll-)Zitat ohne jede Namensnennung erlaubt?


Das kommt darauf an, zu welchem Thema das Buch welche Lesergruppe erreichen soll. Es kann forenbezogene Bücher geben.

Wenn ich jetzt schreiben würde, dass 1766 aus Manderloch, Amt Haiger, frech also in der Nähe des nassauischen Dillenburg, mehrere Russlandauswanderer den Verlockungen nachgaben und an die Wolga zogen, wo sie statt der sogar von der Kanzel verheißenen Weinstöcke und Zitrusfrüchte zwei Meter hohes Steppengras und die Einfälle von nomadisierenden Stämmen vorfanden - dann bringt Dir die Mitteilung in einem heimatkundlichen Jahrbuch (265 Jahre Russlandauswanderung aus Haiger) wenig, dass da irgend so ein Typ im Internetforum FGH das gegen 10.50 Uhr am 14. 4. 2011, aufgeschrieben hat, da musst Du schon Name, Titel und Seitenzahl haben (und die gibt es, freilich für das Jahr 1992).
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jagy
Herb Derpington III.



Anmeldungsdatum: 26.11.2006
Beiträge: 7275

Beitrag(#1627904) Verfasst am: 14.04.2011, 11:00    Titel: Antworten mit Zitat

Smigel hat folgendes geschrieben:
Ich erdreiste mich, das Thema für eine ähnliche Frage zu missbrauchen, welche mir völlig unabhängig hiervon durch den Kopf ging.

Angenommen, jemand verfasst ein Buch und nimmt dort Zitate aus Internet-Foren auf - wäre das erlaubt bzw. müsste das kenntlich gemacht werden?

Als Beispiel: Wäre es erlaubt, in diesem finktiven Buch zu schreiben: "Ein Schreiber namens "jagy" schrieb: "...[Zitat]..." ?

2. Beispiel: Wäre das gleiche (Voll-)Zitat ohne jede Namensnennung erlaubt?


Redlicherweile solltest Du jedenfalls darstellen, dass das, was Du da schreibst, nicht auf Deinem Mist gewachsen ist, wenn es das nicht ist.
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Smigel
Headbanger



Anmeldungsdatum: 11.05.2009
Beiträge: 491
Wohnort: Haiger

Beitrag(#1627907) Verfasst am: 14.04.2011, 11:09    Titel: Antworten mit Zitat

Sehr glücklich Sehr glücklich


@ Telliamed: So meinte ich das auch nicht. Ich gebe zu, dass ich mich aber auch etwas ungenau ausgedrückt habe. Ich meinte eher sowas:


Zitat aus dem imaginären Buch:

Zitat:

Es gibt überall unwissende Witzbolde, auch im Internet. So schrieb z. B. ein gewisser Telliamed am 14.04. im FGH: "Wenn ich jetzt schreiben würde, dass 1766 aus Manderloch, Amt Haiger, frech also in der Nähe des nassauischen Dillenburg,...". Telliamed entging dabei, obwohl sein Scherz den User Smigel sehr erheiterte, dass der Ort "ManderLOCH", trotz vieler dort ansässiger Arschlöcher, immer noch ManderBACH heisst.


zwinkern


PS: Bist Du auch aus der (näheren) Gegend?
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Shadaik
evolviert



Anmeldungsdatum: 17.07.2003
Beiträge: 26377
Wohnort: MG

Beitrag(#1628238) Verfasst am: 15.04.2011, 08:02    Titel: Antworten mit Zitat

Smigel hat folgendes geschrieben:
Ich erdreiste mich, das Thema für eine ähnliche Frage zu missbrauchen, welche mir völlig unabhängig hiervon durch den Kopf ging.

Angenommen, jemand verfasst ein Buch und nimmt dort Zitate aus Internet-Foren auf - wäre das erlaubt bzw. müsste das kenntlich gemacht werden?

Als Beispiel: Wäre es erlaubt, in diesem finktiven Buch zu schreiben: "Ein Schreiber namens "jagy" schrieb: "...[Zitat]..." ?

2. Beispiel: Wäre das gleiche (Voll-)Zitat ohne jede Namensnennung erlaubt?
Frag mal Helene hegemann, die kennt sich da aus.
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Telliamed
registrierter User



Anmeldungsdatum: 05.03.2007
Beiträge: 5125
Wohnort: Wanderer zwischen den Welten

Beitrag(#1628270) Verfasst am: 15.04.2011, 11:00    Titel: Antworten mit Zitat

Bei Internet-Veröffentlichungen - so ist es mir jedenfalls mehrfach ergangen - wird von den Herausgebern empfohlen, nach dem Zitat in den Fussnoten noch in Klammern hinzuzufügen: (letzter Zugriff: 15.4. 2011). Wenn ich so etwas schreibe, denke ich im Innern: Wird jemand 2022 so einen Vermerk überhaupt noch lesen können? Und dann: vielleicht hier, aber in Russland?

Zweifellos kommt es in Naturwissenschaften, Technik und Medizin auf Schnelligkeit bei den Publikationen an. Doch verbreitet ist auch noch die Skepsis in Bezug auf die Kurzlebigkeit des Internet. In bestimmten Disziplinen, in denen von vornherein von der Langlebigkeit der Präsentation von Ergebnissen auszugehen ist, werden Internet-Publikationen häufig als nicht dauerhaft angesehen. Wir haben den Übergang von der Schallplatte über das Tonband, die Kassette, die CD hin zu MP3 gesehen, die Unterhaltungsindustrie war der Vorreiter - doch kann man noch eine Kassette von 1990 ohne das entsprechende Gerät hören wollen? Schallplattengeräte für ältere Menschen wiederherzustellen, ist eine neuere gewinnbringende Richtung.
Im Computerwesen: von Disketten bis zu Sticks und Systemen innerhalb des Internets, die höchstwahrscheinlich in ein paar Jahrzehnten nicht mehr allgemein zugänglich sind.


Was für gewöhnlich nicht bedacht wird: es muss ja beim Rückgriff auf ältere Speicherungsmedien auch noch die entsprechende Technik zur Nutzung, zum Lesen da sein. Ich habe eine Diskette von 1990 mit wichtigen Angaben - wo sind denn nun noch Diskettenlaufwerke, die das so einlesen können, wie es vor zwanzig Jahren abgespeichert war? Jedenfalls wird die Bevorzugung der gedruckten Texte noch anhalten, bis zumindest meine Generation den Löffel abgibt.

@Smigel
Ich war meines Wissens noch nicht in Haiger, bin selbst Thüringer, nur einmal 1994 in Dillenburg, wo mir klar wurde, dass Wilhelm der Oranier ja von dort kommt. Ich hatte im Hinterkopf die sog. "Heymannschen Dokumente" aus den "Wolgadeutschen Monatsheften", den ziemlich seltenen Fall, dass Verträge überliefert sind, die in russischen Diensten stehenden Kolonistenwerber 1766 mit deutschen Ausreisewilligen abschlossen, in diesem Falle aus dem Amt Haiger, gut: also Manderbach, nicht Manderloch.
Im Internet wird man so etwas wahrscheinlich nicht finden (es sei denn, man hat inzwischen ein Buch eingescannt, das "Wolgadeutsceh" heisst und 1992 erschienen ist) und erst recht nicht in einem Forum.
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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#1628280) Verfasst am: 15.04.2011, 11:37    Titel: Antworten mit Zitat

Telliamed hat folgendes geschrieben:
Bei Internet-Veröffentlichungen - so ist es mir jedenfalls mehrfach ergangen - wird von den Herausgebern empfohlen, nach dem Zitat in den Fussnoten noch in Klammern hinzuzufügen: (letzter Zugriff: 15.4. 2011). Wenn ich so etwas schreibe, denke ich im Innern: Wird jemand 2022 so einen Vermerk überhaupt noch lesen können? Und dann: vielleicht hier, aber in Russland?


Das gilt teilweise für Bücher aber auch. In meiner Examensarbeit wollte ich einen bestimmten umstrittenen Autoren, der zu DDR-Zeiten zum Thema was geschrieben hat, reinhaben. Das Buch war nirgendwo mehr aufzutreiben.
Glücklicherweise und für das Thema hier witzigerweise hat der Mensch sein Werk komplett ins Internet gestellt, sodass ich es zitieren konnte (auch wenns nicht ganz umsonst war, das war damals noch mit nem Modem und ohne Flat).
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Baldur
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Anmeldungsdatum: 05.10.2005
Beiträge: 8326

Beitrag(#1628301) Verfasst am: 15.04.2011, 12:44    Titel: Re: Juristische Arbeiten und Zitiergewohnheiten Antworten mit Zitat

jagy hat folgendes geschrieben:
Mario Hahna hat folgendes geschrieben:
jagy hat folgendes geschrieben:
Standart-Lehrbücher


Standkunst.


Rechtschreib-Nazitum zeugt bekanntlich von einem ganz besonders qualitativ hochwertigem Charakter.


Ich bekenne mich schuldig. Pfeifen
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krypter
unglaublich



Anmeldungsdatum: 29.03.2008
Beiträge: 383

Beitrag(#1628530) Verfasst am: 16.04.2011, 18:40    Titel: Re: Juristische Arbeiten und Zitiergewohnheiten Antworten mit Zitat

jagy hat folgendes geschrieben:
[...] Mir ist schon, als das angefangen hat, der Gedanke gekommen, dass das auch damit zusammenhängen könnte, wie viele Rechtswissenschaftliche Lehrbücher - an QUellen bzw. Fußnoten mangelt es nicht - tatsächlich Zitate haben, also "" oder >< oder sonstiges.

Mir ist nämlich aufgefallen, dass es in keinem meiner Lehrbücher solche gibt.

Zumindest teilweise dürfte das auch mit § 5 UrhG zusammenhängen:

Zitat:
§ 5 Amtliche Werke

(1) Gesetze, Verordnungen, amtliche Erlasse und Bekanntmachungen sowie Entscheidungen und amtlich verfaßte Leitsätze zu Entscheidungen genießen keinen urheberrechtlichen Schutz.
[...]

http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__5.html

Gruß

krypter
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El Schwalmo
Naturalistischer Ignostiker



Anmeldungsdatum: 06.11.2003
Beiträge: 9073

Beitrag(#1628631) Verfasst am: 17.04.2011, 09:49    Titel: Antworten mit Zitat

Smigel hat folgendes geschrieben:
Angenommen, jemand verfasst ein Buch und nimmt dort Zitate aus Internet-Foren auf - wäre das erlaubt bzw. müsste das kenntlich gemacht werden?

Als Beispiel: Wäre es erlaubt, in diesem finktiven Buch zu schreiben: "Ein Schreiber namens "jagy" schrieb: "...[Zitat]..." ?

das ist durchaus üblich. In den meisten Internet-Foren wird zwar überwiegend wenig Brauchbares geschrieben, aber es gibt auch Diskussionen zwischen erstklassigen Fachleuten.

Smigel hat folgendes geschrieben:
2. Beispiel: Wäre das gleiche (Voll-)Zitat ohne jede Namensnennung erlaubt?

Vermutlich nicht. Es geht in diesen Arbeiten nicht darum, dass man irgendwelche Urheber-Rechte wahrt, sondern darum, dass der Leser im Zweifelsfalls diese Passage im Kontext beurteilen kann. Eine Unsitte in diesem Zusammenhang ist das 'pers. comm.', bei dem man aber zumindest noch die Chance hat, den genannten Zeitgenossen ausfindig zu machen, sollte der einigermaßen bekannt sein. Ziemlich lächerlich ist allerdings, einen 'Mr. Nobody' ohne Publikationsliste hier als Quelle einzusetzen. Das ist dann wie 'Herr X. aus Y.', auf den in der BILD-Zeitung häufig verwiesen wurde. Nicht viel besser ist, Arbeiten, die noch gar nicht erschienen sind, zu erwähnen oder gar irgendwelche Manuskripte, die gar nicht veröffentlicht wurden.

Dass das Internet ein flüchtiges Medium ist, merkt man schnell, wenn man Links checkt. Behe hat beispielsweise im Rahmen des Erscheinens seines zweiten Buchs bei amazon einen Blog eingerichtet, der einige durchaus interessante Beiträge enthielt. Schon nach wenigen Tagen hat er dann die Kommentar-Funktion deaktiviert (was wohl kein Schaden war, denn die Beiträge, die dort gepostet wurden, waren zwar durchaus polemisch, aber bar jeglicher Kenntnis dessen, was lauthals kritisiert wurde). Nach einiger Zeit hat Behe dann aber den komplettem Blog dort gelöscht und beim Discovery-Institute eingestellt, ohne bei Amazon darauf zu verlinken. Das ist durchaus kein Einzelfall.

Ich sehe keine andere Möglichkeit als das komplette Spiegeln aller Internet-Quellen, die man zitiert. Notfalls kann man dann einem Kritiker immer noch diese Kopien zeigen. Selbstverständlich kann man die manipulieren. Hier sieht man den Vorteil gedruckter Arbeiten: Hier kann man sich auch nach Jahrhunderten noch darauf verlassen, dass ein vorliegender Text zumindest in der Form 'stabil' geblieben ist.
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Ein seliges und unvergängliches Wesen (die Gottheit) trägt weder selbst Mühsal, noch belädt es ein anderes Wesen damit. Darum kennt es weder Zorn noch Wohlwollen. Dergleichen gibt es nur bei einem schwachen Wesen. (Epikur)

Der Christengott ist immens schwach!
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Sir Chaos
Heilvolles Durcheinander



Anmeldungsdatum: 20.11.2007
Beiträge: 974
Wohnort: bei Frankfurt/Main

Beitrag(#1628690) Verfasst am: 17.04.2011, 14:06    Titel: Antworten mit Zitat

El Schwalmo hat folgendes geschrieben:
Ich sehe keine andere Möglichkeit als das komplette Spiegeln aller Internet-Quellen, die man zitiert. Notfalls kann man dann einem Kritiker immer noch diese Kopien zeigen. Selbstverständlich kann man die manipulieren. Hier sieht man den Vorteil gedruckter Arbeiten: Hier kann man sich auch nach Jahrhunderten noch darauf verlassen, dass ein vorliegender Text zumindest in der Form 'stabil' geblieben ist.


An der Uni bei den Seminararbeiten war es so, dass wer eine Internet-Quelle benutzen wollte, diese ausgedrucht mit der Seminararbeit einreichen musste.
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Illusion: Zu schön, um wahr zu sein.
Realität: Zu wahr, um schön zu sein.
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jagy
Herb Derpington III.



Anmeldungsdatum: 26.11.2006
Beiträge: 7275

Beitrag(#1628840) Verfasst am: 17.04.2011, 22:42    Titel: Re: Juristische Arbeiten und Zitiergewohnheiten Antworten mit Zitat

krypter hat folgendes geschrieben:
jagy hat folgendes geschrieben:
[...] Mir ist schon, als das angefangen hat, der Gedanke gekommen, dass das auch damit zusammenhängen könnte, wie viele Rechtswissenschaftliche Lehrbücher - an QUellen bzw. Fußnoten mangelt es nicht - tatsächlich Zitate haben, also "" oder >< oder sonstiges.

Mir ist nämlich aufgefallen, dass es in keinem meiner Lehrbücher solche gibt.

Zumindest teilweise dürfte das auch mit § 5 UrhG zusammenhängen:

Zitat:
§ 5 Amtliche Werke

(1) Gesetze, Verordnungen, amtliche Erlasse und Bekanntmachungen sowie Entscheidungen und amtlich verfaßte Leitsätze zu Entscheidungen genießen keinen urheberrechtlichen Schutz.
[...]

http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__5.html

Gruß

krypter


Ja schon klar, aber es geht mir nicht um den urheberrechtlichen Aspekt. Wenn das Lehrbuch eine Stelle aus einem Urteil des BVerfG zB wortwörtlich übernimmt, ohne das kenntlich zu machen, dann ist das vielleicht urheberrechtskonform, aber ich denke als Leser, das wäre ein Werk des Autors - und das war es nicht.
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Dr. Evil
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Anmeldungsdatum: 11.09.2010
Beiträge: 1504

Beitrag(#1631285) Verfasst am: 26.04.2011, 14:14    Titel: Re: Juristische Arbeiten und Zitiergewohnheiten Antworten mit Zitat

jagy hat folgendes geschrieben:
Mir ist schon, als das angefangen hat, der Gedanke gekommen, dass das auch damit zusammenhängen könnte, wie viele Rechtswissenschaftliche Lehrbücher - an QUellen bzw. Fußnoten mangelt es nicht - tatsächlich Zitate haben, also "" oder >< oder sonstiges.

Mir ist nämlich aufgefallen, dass es in keinem meiner Lehrbücher solche gibt. (Hier mal eine Frage, wie sieht es in Lehrbüchern anderer Fächer aus? Gibt es dort wörtliche Zitate?).

Genau das habe ich mich am Anfang meines Jurastudiums auch gefragt. zwinkern

Wenn nicht wörtlich zitiert wird, müsste man konsequenter Weise vorab klären, bis wann ein Zitat noch ein Zitat ist und ab wann nicht mehr. Reicht es aus, einen Satz nur umzustellen um eine eigene Leistung daraus zu machen? Reicht es aus, ein Füllwort einzufügen oder wegzulassen? Reicht es aus, ein Wort gegen ein anderes auszutauschen? Oder zwei oder drei? Und was ist, wenn ich den Satz ganz neu formuliere, aber den dahinter stehenden Gedanken zu 100% kopiere?

Nimmt man als Bezugspunkt nur den Wortlaut, reduziert man eine juristische Facharbeit auf das rein sprachliche Umformulieren. Das ist Stoff für eine fünfte Klasse. Die dahinter stehenden Gedanken sind in der Regel nicht von zentraler Bedeutung, weil es nicht um die Entwicklung von neuen Gedanken geht. Es geht um Methodik. Zumindest ist das bis zum 1. Staatsexamen noch so. Für eine Doktorarbeit mag anderes gelten. Aber auch da wird das Rad nicht neu erfunden.

Letztlich arbeitet ein Jurist nur mit fremden Gedanken (und Sachverhalt). Vielleicht ist die Zitierproblematik deswegen gerade in diesem Bereich so ausgeprägt.
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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#1631292) Verfasst am: 26.04.2011, 14:26    Titel: Re: Juristische Arbeiten und Zitiergewohnheiten Antworten mit Zitat

[quote="Dr. Evil" postid=1631285] [quote="jagy" postid=1627486]Mir ist schon, als das angefangen hat, der Gedanke gekommen, dass das auch damit zusammenhängen könnte, wie viele Rechtswissenschaftliche Lehrbücher - an QUellen bzw. Fußnoten mangelt es nicht - tatsächlich Zitate haben, also "" oder ><oder>
Gerd Müller-Lüdenscheidt, Das kalte Grausen, Bielefeld 1735, S. 875
(z. B. Geschichte)

Anderswo war es im Text direkt=>
(Müller-Lüdenscheidt 1735, S.875) bzw. (Müller-Lüdenscheidt 1735, S.875) (z. B. Spochtwissenschaften)
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Mo.
over and out



Anmeldungsdatum: 30.11.2007
Beiträge: 12690

Beitrag(#1631293) Verfasst am: 26.04.2011, 14:33    Titel: Re: Juristische Arbeiten und Zitiergewohnheiten Antworten mit Zitat

Noseman hat folgendes geschrieben:
Und je weiter man kommt, desto mehr eigene Gedanken und Schlußfolgerungen bzw. andere Eigenleistungen wie das eigenhändige Sammeln von Daten u.ä. sollten in der Arbeit enthanden sein für eine gute Note.
Ist das Absicht?
enthalten + vorhanden ergibt die Eigenleistung enthanden?

edit: Ups, wo ist denn der Beitrag geblieben, aus dem ich das Zitat habe?


Zuletzt bearbeitet von Mo. am 26.04.2011, 14:35, insgesamt einmal bearbeitet
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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#1631294) Verfasst am: 26.04.2011, 14:34    Titel: Re: Juristische Arbeiten und Zitiergewohnheiten Antworten mit Zitat

Mo. hat folgendes geschrieben:
Noseman hat folgendes geschrieben:
Und je weiter man kommt, desto mehr eigene Gedanken und Schlußfolgerungen bzw. andere Eigenleistungen wie das eigenhändige Sammeln von Daten u.ä. sollten in der Arbeit enthanden sein für eine gute Note.
Ist das Absicht?
enthalten + vorhanden ergibt die Eigenleistung enthanden?


Nein, ich hab jetzt was ich schreiben wollte komplett zerschossen. Nach drei edits und mittellangem Text bin ich jetzt frustriert.
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