Eifellady Weiße Haifelbestie
Anmeldungsdatum: 19.11.2003 Beiträge: 14403
Wohnort: Wildnis der Eifel
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(#1665226) Verfasst am: 20.07.2011, 21:28 Titel: Petition Betriebsverfassungsgesetzänderung Tendenzbetriebe |
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https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;petition=18463
Zitat: | Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, in § 118 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG die Begriffe „karitativen“ und „erzieherischen“ und in § 118 Abs. 2 BetrVG den Passus „und ihre karitativen und erzieherischen Einrichtungen“ ersatzlos zu streichen.
Begründung
Hospize, Altenheime, Krankenhäuser, Kindergärten, Schulen und Werkstätten für behinderte Menschen werden heute quasi ausschließlich durch die Allgemeinheit finanziert, und zwar über Sozialversicherungen, Praxisgebühr oder einfach Steuergelder. Die Einrichtungen sind demzufolge auch für alle Menschen als Leistungsempfänger frei zugänglich, ohne dass die Glaubenszugehörigkeit, die Konfession, das Leben in Scheidung oder die Wiederheirat den Zugang verwehrt. Für den Leistungserbringer als Arbeiter oder Angestellter ist diese freie Zugänglichkeit jedoch in sogenannten Tendenzbetrieben nicht gegeben, so dass sich in diesem Bereich ein nicht mehr erklärbares Ungleichgewicht zwischen Gesellschaft und Arbeitswelt entwickelte ... |
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