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Zeitliche Vertauschung von Strafe und Tat?

 
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Anmeldungsdatum: 12.06.2008
Beiträge: 2546

Beitrag(#1669056) Verfasst am: 29.07.2011, 23:41    Titel: Zeitliche Vertauschung von Strafe und Tat? Antworten mit Zitat

Hi,

wie würde wohl der folgende Fall in der Justiz behandelt werden.... ?(Quelle: "Tatort").

Ein Mann wird irrtümlich unschuldig verurteilt, seine Frau ermordet zu haben, und sitzt seine gesamte Strafe ab. Tatsächlich lebt die Frau unter einer anderen Identität irgendwo mit einem neuen Partner.

Nach Verbüßung seiner Haftstrafe recherchiert der Mann den Aufenthaltsort seiner Frau, und bringt sie um.

Wird er jetzt zweimal für einen Mord bestraft werden, den er nur einmal begangen hat?

Wie denkt ihr über das Verhalten dieses Mannes?

nv.
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Baldur
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Anmeldungsdatum: 05.10.2005
Beiträge: 8326

Beitrag(#1669058) Verfasst am: 29.07.2011, 23:44    Titel: Antworten mit Zitat

http://de.wikipedia.org/wiki/Doppelmord_%28Film%29
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Kival
Profeminist Ghost



Anmeldungsdatum: 14.11.2006
Beiträge: 24071

Beitrag(#1669076) Verfasst am: 30.07.2011, 01:44    Titel: Antworten mit Zitat

Es ist strafbar. Eine Tat ist die Gesamtheit des Vorgangs: Wann, wie, wer, wo... usw. Die erste Strafe würde aufgehoben werden und evtl. Schadensersatz geleistet, sie würde aber für den tatsächlichen Mord bestraft werden. Möglicherweise würde sich ein Richter zu einer Strafverringerung hinreißen lassen, es ist aber auch denkbar, dass der zweite Mord härter bestraft wurde, weil sie versucht hat, das Rechtssystem auszutricksen.
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"A basic literacy in statistics will one day be as necessary for efficient citizenship as the ability to read and write." (angeblich H. G. Wells)
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Evilbert
auf eigenen Wunsch deaktiviert



Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#1669082) Verfasst am: 30.07.2011, 06:24    Titel: Re: Zeitliche Vertauschung von Strafe und Tat? Antworten mit Zitat

Navigator2 hat folgendes geschrieben:
Hi,

wie würde wohl der folgende Fall in der Justiz behandelt werden.... ?(Quelle: "Tatort").

Ein Mann wird irrtümlich unschuldig verurteilt, seine Frau ermordet zu haben, und sitzt seine gesamte Strafe ab. Tatsächlich lebt die Frau unter einer anderen Identität irgendwo mit einem neuen Partner.

Nach Verbüßung seiner Haftstrafe recherchiert der Mann den Aufenthaltsort seiner Frau, und bringt sie um.

Wird er jetzt zweimal für einen Mord bestraft werden, den er nur einmal begangen hat?

Wie denkt ihr über das Verhalten dieses Mannes?

nv.


Sich seine Zukunft wegen ein und derselben Frau einmal gründlich zu versauen ist schon reichlich dämlich, kann aber vorkommen.

Mit viel Zeit drüber nachzudenken und das dann aber nochmal zu machen ist unglaublich dumm. Wie (so) blöd kann man denn sein?
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jagy
Herb Derpington III.



Anmeldungsdatum: 26.11.2006
Beiträge: 7275

Beitrag(#1669096) Verfasst am: 30.07.2011, 09:10    Titel: Antworten mit Zitat

Kival hat folgendes geschrieben:
Es ist strafbar. Eine Tat ist die Gesamtheit des Vorgangs: Wann, wie, wer, wo... usw. Die erste Strafe würde aufgehoben werden und evtl. Schadensersatz geleistet, sie würde aber für den tatsächlichen Mord bestraft werden. Möglicherweise würde sich ein Richter zu einer Strafverringerung hinreißen lassen, es ist aber auch denkbar, dass der zweite Mord härter bestraft wurde, weil sie versucht hat, das Rechtssystem auszutricksen.


Ja. Das Verbot der Doppelbestrafung (ne bis in idem, Art. 103 III GG) ist nicht so gemeint, wie aus besagten Film. Er gilt für eine Tat im (straf-)prozessualen Sinn: Wie Kival sagt, die Gesamtheit des Vorgangs, genauer ein. konkretes geschichtliches Vorkommnis, ein Lebenssachverhalt.

Es gilt also nicht, du wurdest für Mord an xyz verurteilt, also kannst Du nie wieder für Mord an xyz verurteilt werden. Sondern, du wurdest für etwas in dem Lebenssachverhalt xyz verurteilt - du kanns nun nicht mehr für etwas anderes in diesem Lebenssachverhalt verurteilt werden.

Beispiel: Du wirst verurteilt, in einer Kneipenschlägerei am x. in y. deiner Freundin eine Ohrfeige verpasst zu haben, Beleidiung und Körperverletzung. Tatsächlich hast du sie aber bei besagtem Vorgang ermordet. Wegen dieses Mordes kannst Du jetzt nicht mehr verurteilt werden, weil das gegen das Verbot der Doppelbestrafung verstoßen würde.

(Ein Freispruch führt übrigens auch zu diesem Strafklageverbrauch!)
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Kival
Profeminist Ghost



Anmeldungsdatum: 14.11.2006
Beiträge: 24071

Beitrag(#1669101) Verfasst am: 30.07.2011, 09:33    Titel: Antworten mit Zitat

jagy hat folgendes geschrieben:
Beispiel: Du wirst verurteilt, in einer Kneipenschlägerei am x. in y. deiner Freundin eine Ohrfeige verpasst zu haben, Beleidiung und Körperverletzung. Tatsächlich hast du sie aber bei besagtem Vorgang ermordet. Wegen dieses Mordes kannst Du jetzt nicht mehr verurteilt werden, weil das gegen das Verbot der Doppelbestrafung verstoßen würde.


Tatsächlich? Das hätte ich jetzt nicht gedacht, schließlich war die Anklage ja falsch. Kann ein solches Verfahren nicht neu aufgerollt werden?
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jagy
Herb Derpington III.



Anmeldungsdatum: 26.11.2006
Beiträge: 7275

Beitrag(#1669109) Verfasst am: 30.07.2011, 09:56    Titel: Antworten mit Zitat

Kival hat folgendes geschrieben:
jagy hat folgendes geschrieben:
Beispiel: Du wirst verurteilt, in einer Kneipenschlägerei am x. in y. deiner Freundin eine Ohrfeige verpasst zu haben, Beleidiung und Körperverletzung. Tatsächlich hast du sie aber bei besagtem Vorgang ermordet. Wegen dieses Mordes kannst Du jetzt nicht mehr verurteilt werden, weil das gegen das Verbot der Doppelbestrafung verstoßen würde.


Tatsächlich? Das hätte ich jetzt nicht gedacht, schließlich war die Anklage ja falsch. Kann ein solches Verfahren nicht neu aufgerollt werden?


Eine Durchbrechung der Rechtskraft zu Ungunsten des Angeklagten ist nur im Rahmen des 362 StPO möglich, http://dejure.org/gesetze/StPO/362.html . Wenn die Gründe nicht greifen, gilt 103 III GG. Es gibt hier auch Diskussionen, ob da nicht irgendwie Mord mitaufgenommen werden soll, die haben sich aber nicht duchgesetzt.

Dass die Anklage dann "falsch" war, ändert daran nichts. (Und was heißt falsch? Vielleicht gab es ja keine Hinweise auf einen Mord.)
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Anmeldungsdatum: 12.06.2008
Beiträge: 2546

Beitrag(#1669156) Verfasst am: 30.07.2011, 12:40    Titel: Antworten mit Zitat

Kival hat folgendes geschrieben:
Es ist strafbar. Eine Tat ist die Gesamtheit des Vorgangs: Wann, wie, wer, wo... usw. Die erste Strafe würde aufgehoben werden und evtl. Schadensersatz geleistet, sie würde aber für den tatsächlichen Mord bestraft werden.


Also noch meinem persönlichen Rechtsempfinden müsst man den Schadensersatz für die zuvor zu unrecht verbüßte Strafe mit der jetzt zu verhängenden Strafe verrechnen können, so dass sich das gegenseitig aufhebt - schließlich hat er schon einmal für einen Mord gesessen, den er nicht begangen hat.

Zitat:

Möglicherweise würde sich ein Richter zu einer Strafverringerung hinreißen lassen, es ist aber auch denkbar, dass der zweite Mord härter bestraft wurde, weil sie versucht hat, das Rechtssystem auszutricksen.


Es gab ja gar keinen 2. Mord, weil es erst der erste Mord war. Das zuvor war ja nur eine Finte, mit dem man ihn reingelegt hat.

Und dass sich für einen unschuldige Bestrafung an einem nicht begangenen Mord irrsinnige Hassgefühle gegen die Person aufstauen, der jemand dieses zu verdanken hat, erscheint mir auch nicht so lebensfremd zu sein....

nv.
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unquest
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Anmeldungsdatum: 10.10.2010
Beiträge: 3326

Beitrag(#1669174) Verfasst am: 30.07.2011, 13:05    Titel: Antworten mit Zitat

Navigator2 hat folgendes geschrieben:

Also noch meinem persönlichen Rechtsempfinden müsst man den Schadensersatz für die zuvor zu unrecht verbüßte Strafe mit der jetzt zu verhängenden Strafe verrechnen können, so dass sich das gegenseitig aufhebt - schließlich hat er schon einmal für einen Mord gesessen, den er nicht begangen hat.

Das hiesse in der Praxis, dass jeder, der für eine Tat unschuldig verurteilt wurde genau diese Tat noch einmal begehen darf?
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Ilmor
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Anmeldungsdatum: 13.12.2008
Beiträge: 7151

Beitrag(#1669181) Verfasst am: 30.07.2011, 13:14    Titel: Re: Zeitliche Vertauschung von Strafe und Tat? Antworten mit Zitat

Navigator2 hat folgendes geschrieben:
Hi,

wie würde wohl der folgende Fall in der Justiz behandelt werden.... ?(Quelle: "Tatort").

Ein Mann wird irrtümlich unschuldig verurteilt, seine Frau ermordet zu haben, und sitzt seine gesamte Strafe ab. Tatsächlich lebt die Frau unter einer anderen Identität irgendwo mit einem neuen Partner.

Nach Verbüßung seiner Haftstrafe recherchiert der Mann den Aufenthaltsort seiner Frau, und bringt sie um.

Wird er jetzt zweimal für einen Mord bestraft werden, den er nur einmal begangen hat?

Wie denkt ihr über das Verhalten dieses Mannes?

nv.


Da gabs doch einen Film, der deinem Beispiel entspricht, nur mit vertauschten Geschlechterrollen. Aber ja, er würde dann zweimal für den Mord bestraft werden.
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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#1669188) Verfasst am: 30.07.2011, 13:21    Titel: Antworten mit Zitat

Navigator2 hat folgendes geschrieben:

Also noch meinem persönlichen Rechtsempfinden müsst man den Schadensersatz für die zuvor zu unrecht verbüßte Strafe mit der jetzt zu verhängenden Strafe verrechnen können, so dass sich das gegenseitig aufhebt - schließlich hat er schon einmal für einen Mord gesessen, den er nicht begangen hat.


Nach meinem Rechtsempfinden wäre ich als pfer schon sauer, dass der täter erstmals in den knast geht. da zahle ich Steuern für und der sitzt da und leistet keine Wiedergutmachung, die mir hilft.

Ich würde Straftäter auf freiem Fuss lassen, sofern sie dann wenigstens materielle Wiedergutmachung leisten.
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Navigator2
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Anmeldungsdatum: 12.06.2008
Beiträge: 2546

Beitrag(#1669216) Verfasst am: 30.07.2011, 14:18    Titel: Antworten mit Zitat

unquest hat folgendes geschrieben:
Navigator2 hat folgendes geschrieben:

Also noch meinem persönlichen Rechtsempfinden müsst man den Schadensersatz für die zuvor zu unrecht verbüßte Strafe mit der jetzt zu verhängenden Strafe verrechnen können, so dass sich das gegenseitig aufhebt - schließlich hat er schon einmal für einen Mord gesessen, den er nicht begangen hat.

Das hiesse in der Praxis, dass jeder, der für eine Tat unschuldig verurteilt wurde genau diese Tat noch einmal begehen darf?


Nein - denn er würde damit für die erste Verurteilung nich mehr entschädigt werden....


....vielleicht liegt auch das Problem darin, dass die Entschädigungszahlungen für zu unrecht verbüßte Haftstrafen nicht angemessen sind?

nv.
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