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"Boreout"
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Ralf Rudolfy
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Anmeldungsdatum: 11.12.2003
Beiträge: 26674

Beitrag(#1667864) Verfasst am: 27.07.2011, 09:33    Titel: "Boreout" Antworten mit Zitat

Also, diese Geschichte hat mich echt erschüttert:

Verdammt zum Nichtstun

Das muß man sich mal reinziehen: Der Typ muß nicht arbeiten, er muß nicht mal so tun, als ob er arbeitete. Er kriegt seine Zeit geschenkt, könnte alles Mögliche machen und wird dafür bezahlt. Er könnte Lesen, Schreiben, Malen, sich bilden, sogar ein Fernstudium absolvieren -- aber nix.

Wie kann das nur sein, daß jemanden NICHTS einfällt, was er meit seiner Zeit für sich anfangen kann?
_________________
Dadurch, daß ein Volk nicht mehr die Kraft oder Willen hat, sich in der Sphäre des Politischen zu halten, verschwindet das Politische nicht aus der Welt. Es verschwindet nur ein schwaches Volk. (Carl Schmitt)
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gollrich
superheftig general



Anmeldungsdatum: 06.12.2007
Beiträge: 1098
Wohnort: Mannheim

Beitrag(#1667876) Verfasst am: 27.07.2011, 10:29    Titel: Antworten mit Zitat

naja wenn dann doch mal der Chef reinschaut und er arbeitsfremde Sachen macht, dann geht er .... ohne Pension nur auf Hartz IV ... das ist ja das gemeine....

er darf nichts machen sonst wird er (auch als Beamter) gefeuert....
vlt. wenn er bloss surft oder ließt, wird es eine Abmahnung ... aber auch da darf man nur begrenzt viele sammeln, aber richtige Tätigkeiten wie studieren oder einen Nebenjob geht er sofort... was wahrscheinlich zum Plan gehört.....
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Ralf Rudolfy
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Anmeldungsdatum: 11.12.2003
Beiträge: 26674

Beitrag(#1667879) Verfasst am: 27.07.2011, 10:34    Titel: Antworten mit Zitat

gollrich hat folgendes geschrieben:
naja wenn dann doch mal der Chef reinschaut und er arbeitsfremde Sachen macht, dann geht er .... ohne Pension nur auf Hartz IV ... das ist ja das gemeine....

Nö, wieso? Wenn er keine Arbeit zugewiesen kriegt, kann man ihn ja schlecht dafür rausschmeißen, daß er die zugewiesenen Arbeiten nicht erledigt. Also kann man ihm ja wohl schlecht verbieten, daß er sich anderweitig beschäftigt. Ich denke, daß er in diesem Fall gute Chancen beim Arbeitsgericht hätte.
_________________
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gollrich
superheftig general



Anmeldungsdatum: 06.12.2007
Beiträge: 1098
Wohnort: Mannheim

Beitrag(#1667881) Verfasst am: 27.07.2011, 10:40    Titel: Antworten mit Zitat

Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben:
gollrich hat folgendes geschrieben:
naja wenn dann doch mal der Chef reinschaut und er arbeitsfremde Sachen macht, dann geht er .... ohne Pension nur auf Hartz IV ... das ist ja das gemeine....

Nö, wieso? Wenn er keine Arbeit zugewiesen kriegt, kann man ihn ja schlecht dafür rausschmeißen, daß er die zugewiesenen Arbeiten nicht erledigt. Also kann man ihm ja wohl schlecht verbieten, daß er sich anderweitig beschäftigt. Ich denke, daß er in diesem Fall gute Chancen beim Arbeitsgericht hätte.


Also ich bin ja keine Experte, dachte aber nur das es genau andersrum argumentiert werden würde, in der Zeit in der er vom Arbeitgeber bezahlt wird, darf er keine privaten Tätigkeiten ausführen.
Aber eine Einschätzung eines Arbeitsgerichtes wäre hier sicher interessant.


Aber prinzipiell mag ich solche Einzelfallberichterstattung im Spiegel nicht, man kennt nie die Vorgeschichte und der einzige der zu Wort kommt ist derjenige der sich beschwert.
War er auf der letzten Weihnachtsfeier besoffen, arbeitet er generell nichts oder wenn er mal was macht dann ist es so falsch das es 5 Mann und 4 Wochen bedarf das man diesen Fehler wieder gutmacht. Einfach anzunehmen das es immer der Arbeitgeber ist der etwas falsch macht finde ich zu "einfach"...
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Ralf Rudolfy
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Anmeldungsdatum: 11.12.2003
Beiträge: 26674

Beitrag(#1667882) Verfasst am: 27.07.2011, 10:44    Titel: Antworten mit Zitat

gollrich hat folgendes geschrieben:
Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben:
gollrich hat folgendes geschrieben:
naja wenn dann doch mal der Chef reinschaut und er arbeitsfremde Sachen macht, dann geht er .... ohne Pension nur auf Hartz IV ... das ist ja das gemeine....

Nö, wieso? Wenn er keine Arbeit zugewiesen kriegt, kann man ihn ja schlecht dafür rausschmeißen, daß er die zugewiesenen Arbeiten nicht erledigt. Also kann man ihm ja wohl schlecht verbieten, daß er sich anderweitig beschäftigt. Ich denke, daß er in diesem Fall gute Chancen beim Arbeitsgericht hätte.


Also ich bin ja keine Experte, dachte aber nur das es genau andersrum argumentiert werden würde, in der Zeit in der er vom Arbeitgeber bezahlt wird, darf er keine privaten Tätigkeiten ausführen.
Aber eine Einschätzung eines Arbeitsgerichtes wäre hier sicher interessant.

Bezahlt wird er dafür, daß er seine Arbeitskraft zur Verfügung stellt, und das tut er ja. Schulterzucken

Wenn private Tätigkeiten während der Arbeitszeit verboten sind, dann deswegen, weil ja unterstellt wird, daß diese die Verfügbarkeit der Arbeitskraft einschränken. Das trifft ja hier nicht zu.

gollrich hat folgendes geschrieben:
Aber prinzipiell mag ich solche Einzelfallberichterstattung im Spiegel nicht, man kennt nie die Vorgeschichte und der einzige der zu Wort kommt ist derjenige der sich beschwert.
War er auf der letzten Weihnachtsfeier besoffen, arbeitet er generell nichts oder wenn er mal was macht dann ist es so falsch das es 5 Mann und 4 Wochen bedarf das man diesen Fehler wieder gutmacht. Einfach anzunehmen das es immer der Arbeitgeber ist der etwas falsch macht finde ich zu "einfach"...

Da gebe ich dir recht.
_________________
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Zuletzt bearbeitet von Ralf Rudolfy am 27.07.2011, 10:47, insgesamt einmal bearbeitet
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jagy
Herb Derpington III.



Anmeldungsdatum: 26.11.2006
Beiträge: 7275

Beitrag(#1667884) Verfasst am: 27.07.2011, 10:46    Titel: Antworten mit Zitat

Der Typ ist Beamte, da läuft eh alles anders. Zum einen werden die nicht für Ihre Arbeit bezahlt. Die bekommen quasi eine Aufwandsentschädigung, dafür, dass sie sich für den Staat "opfern". Und aus Fürsorgepflicht des Staates gegenüber seinen Beamten bekommen sie die Kohle auch schon zB am Anfang des Monats.
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Miach
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Anmeldungsdatum: 25.01.2006
Beiträge: 853

Beitrag(#1667885) Verfasst am: 27.07.2011, 10:49    Titel: Antworten mit Zitat

Kafkaesk.
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Xamanoth
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Anmeldungsdatum: 07.04.2006
Beiträge: 7962

Beitrag(#1667890) Verfasst am: 27.07.2011, 11:00    Titel: Antworten mit Zitat

jagy hat folgendes geschrieben:
Der Typ ist Beamte, da läuft eh alles anders. Zum einen werden die nicht für Ihre Arbeit bezahlt. Die bekommen quasi eine Aufwandsentschädigung, dafür, dass sie sich für den Staat "opfern". Und aus Fürsorgepflicht des Staates gegenüber seinen Beamten bekommen sie die Kohle auch schon zB am Anfang des Monats.

Aber das spielt doch nur im ersten Monat eine Rolle, danach macht es doch faktisch keinen Unterschied mehr, da man so oder so vier Wochen auf sein Geld warten muss.
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Rohrspatz
grobsinnig und feinschlächtig



Anmeldungsdatum: 25.12.2007
Beiträge: 3877
Wohnort: NRW

Beitrag(#1667898) Verfasst am: 27.07.2011, 11:31    Titel: Antworten mit Zitat

Es scheint ja nicht so zu sein, als dürfe der Mann nichts anderes in dieser Zeit tun, immerhin steht in dem Artikel, dass er u.A. Moorhuhn spielt.

Sich selbst beschäftigen zu können, ist aber vermutlich auch etwas, was nicht jeder kann. Oder vielleicht ist auch Stillarbeit auf lange Sicht ungesund?
Der Mensch will i.d.R. einen Sinn hinter dem haben, was er macht. Zeit totschlagen hat keinen. Aber wenn er sich in der Zeit gezielt weiter bilden würde? Fernuni? Sprachkenntnisse für den nächsten Urlaub? Vielleicht bin ich zu naiv, aber wenn man bereits an Büroarbeit gewöhnt war, kann ich mir vorstellen, dass man sich auch für sich selbst etwas erarbeiten kann.
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Surata
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Anmeldungsdatum: 29.03.2005
Beiträge: 17383

Beitrag(#1667899) Verfasst am: 27.07.2011, 11:35    Titel: Antworten mit Zitat

Rohrspatz hat folgendes geschrieben:
Es scheint ja nicht so zu sein, als dürfe der Mann nichts anderes in dieser Zeit tun, immerhin steht in dem Artikel, dass er u.A. Moorhuhn spielt.


Is ja auch logisch. Einem Beamten kann man nicht einfach kündigen.
Man kann aber einen Beamten "kündigen", wenn er (stark vereinfacht) nachweislich was falsch macht.
Während der Arbeitszeit private Dinge tun ist falsch (macht zwar jeder, aber...).

Aber was mich wundert ist, es gibt doch noch ne Menge andere Wege, einen Beamten wegzubekommen. Warum die sowas nicht tun? Hmm...
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Ilmor
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Anmeldungsdatum: 13.12.2008
Beiträge: 7151

Beitrag(#1667936) Verfasst am: 27.07.2011, 13:00    Titel: Antworten mit Zitat

Soll er sich halt nen anderen Job suchen. Schulterzucken
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Ralf Rudolfy
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Anmeldungsdatum: 11.12.2003
Beiträge: 26674

Beitrag(#1667948) Verfasst am: 27.07.2011, 13:28    Titel: Antworten mit Zitat

Rohrspatz hat folgendes geschrieben:
Es scheint ja nicht so zu sein, als dürfe der Mann nichts anderes in dieser Zeit tun, immerhin steht in dem Artikel, dass er u.A. Moorhuhn spielt.

Sich selbst beschäftigen zu können, ist aber vermutlich auch etwas, was nicht jeder kann. Oder vielleicht ist auch Stillarbeit auf lange Sicht ungesund?
Der Mensch will i.d.R. einen Sinn hinter dem haben, was er macht. Zeit totschlagen hat keinen. Aber wenn er sich in der Zeit gezielt weiter bilden würde? Fernuni? Sprachkenntnisse für den nächsten Urlaub? Vielleicht bin ich zu naiv, aber wenn man bereits an Büroarbeit gewöhnt war, kann ich mir vorstellen, dass man sich auch für sich selbst etwas erarbeiten kann.

Das ist ja gerade das Schlimme. Wie hirnmäßig ausgelöscht muß einer sein, der sich nicht mal vorstellen kann, wie er Zeit für sich sinnvoll nutzen kann!
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Ralf Rudolfy
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Anmeldungsdatum: 11.12.2003
Beiträge: 26674

Beitrag(#1667951) Verfasst am: 27.07.2011, 13:32    Titel: Antworten mit Zitat

Surata hat folgendes geschrieben:
Rohrspatz hat folgendes geschrieben:
Es scheint ja nicht so zu sein, als dürfe der Mann nichts anderes in dieser Zeit tun, immerhin steht in dem Artikel, dass er u.A. Moorhuhn spielt.


Is ja auch logisch. Einem Beamten kann man nicht einfach kündigen.
Man kann aber einen Beamten "kündigen", wenn er (stark vereinfacht) nachweislich was falsch macht.
Während der Arbeitszeit private Dinge tun ist falsch (macht zwar jeder, aber...).

Um einem Beamten zu kündigen bedarf es schon einer gravierenden Verletzung der Dienstpflichten. Private Dinge während der Dienstzeit zu tun, während man keine Aufgaben zugewiesen kriegt, reicht dafür mit Sicherheit nicht aus. Jede Wette.

Schließlich hat er sich bei seinen Vorgesetzten beschwert, daß er nichts zu tun hat. Mehr kann er nicht tun. Das Arbeitsgericht möchte ich sehen, das darin einen Kündigungsgrund sieht, daß er sich selbst anderweitig beschäftigt.
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Sticky
vae victis



Anmeldungsdatum: 12.10.2005
Beiträge: 5449
Wohnort: Am Arsch der Welt anstatt am Busen der Natur!

Beitrag(#1667952) Verfasst am: 27.07.2011, 13:35    Titel: Antworten mit Zitat

Interessant, wie hier Nicht-Beamte über Beamte so viel "bescheid" wissen.

Der Typ darf gar nichts anderes machen. Er ist von seinem Dienstherren weisungsgebunden.

Das alles regelt das [url=http://de.wikipedia.org/wiki/Beamtenrecht_(Deutschland)]Beamtenrecht[/url]
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Gruss: Sticky

Die staatliche Ordnung basiert auf Recht und Gesetz.
Ich bin rechtlos, folglich bin ich auch gesetzlos.

Schwarzer Block

„Wenn Du ein Problem erkannt hast und nichts zur Lösung beiträgst, wirst Du selbst ein Teil des Problems!“ (Alte Indianerweisheit)

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Surata
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Anmeldungsdatum: 29.03.2005
Beiträge: 17383

Beitrag(#1667953) Verfasst am: 27.07.2011, 13:36    Titel: Antworten mit Zitat

Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben:
Surata hat folgendes geschrieben:
Rohrspatz hat folgendes geschrieben:
Es scheint ja nicht so zu sein, als dürfe der Mann nichts anderes in dieser Zeit tun, immerhin steht in dem Artikel, dass er u.A. Moorhuhn spielt.


Is ja auch logisch. Einem Beamten kann man nicht einfach kündigen.
Man kann aber einen Beamten "kündigen", wenn er (stark vereinfacht) nachweislich was falsch macht.
Während der Arbeitszeit private Dinge tun ist falsch (macht zwar jeder, aber...).

Um einem Beamten zu kündigen bedarf es schon einer gravierenden Verletzung der Dienstpflichten. Private Dinge während der Dienstzeit zu tun, während man keine Aufgaben zugewiesen kriegt, reicht dafür mit Sicherheit nicht aus. Jede Wette.

Schließlich hat er sich bei seinen Vorgesetzten beschwert, daß er nichts zu tun hat. Mehr kann er nicht tun. Das Arbeitsgericht möchte ich sehen, das darin einen Kündigungsgrund sieht, daß er sich selbst anderweitig beschäftigt.


Recht haben und Recht bekommen. Ich denke auch, dass er gute Karten hat, aber das hatten andere auch. Und die ham verloren.
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Rohrspatz
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Anmeldungsdatum: 25.12.2007
Beiträge: 3877
Wohnort: NRW

Beitrag(#1667956) Verfasst am: 27.07.2011, 13:47    Titel: Antworten mit Zitat

Surata hat folgendes geschrieben:
Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben:
Surata hat folgendes geschrieben:
Rohrspatz hat folgendes geschrieben:
Es scheint ja nicht so zu sein, als dürfe der Mann nichts anderes in dieser Zeit tun, immerhin steht in dem Artikel, dass er u.A. Moorhuhn spielt.


Is ja auch logisch. Einem Beamten kann man nicht einfach kündigen.
Man kann aber einen Beamten "kündigen", wenn er (stark vereinfacht) nachweislich was falsch macht.
Während der Arbeitszeit private Dinge tun ist falsch (macht zwar jeder, aber...).

Um einem Beamten zu kündigen bedarf es schon einer gravierenden Verletzung der Dienstpflichten. Private Dinge während der Dienstzeit zu tun, während man keine Aufgaben zugewiesen kriegt, reicht dafür mit Sicherheit nicht aus. Jede Wette.

Schließlich hat er sich bei seinen Vorgesetzten beschwert, daß er nichts zu tun hat. Mehr kann er nicht tun. Das Arbeitsgericht möchte ich sehen, das darin einen Kündigungsgrund sieht, daß er sich selbst anderweitig beschäftigt.


Recht haben und Recht bekommen. Ich denke auch, dass er gute Karten hat, aber das hatten andere auch. Und die ham verloren.


Mein Punkt ist nur, dass er ja schon etwas tut. Wie Moorhuhn. Oder surfen. Dabei "stielt" er ja immerhin auch noch Strom und Bandbreite. Also ganz so eng scheinen seine Ketten nicht zu sein. Obwohl natürlich sein könnte - wenn die Chefs ihn tatsächlich mürbe kochen wollen - dass sie ihm genau dann einen Fehler ankreiden, sobald er sich zu amüsieren beginnt.
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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#1667957) Verfasst am: 27.07.2011, 13:51    Titel: Antworten mit Zitat

Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben:

Bezahlt wird er dafür, daß er seine Arbeitskraft zur Verfügung stellt, und das tut er ja. Schulterzucken


Nee, bei Beamten ist das so, dass sie sozusagen vollumfänglich zur Verfügung des Souveräns rund um die Uhr stehen müssen und dafür mitsamt Familie lebenslänglich alimentiert werden. So wie bei osmanischen Haremsdamen, und da spielte es - jedenfalls prinzipiell - gar keine Rolle, was die für Aufgaben hatten und ob sie diesen Nachkommen (apropos Nachkommen, das Zeugen von solchen ist eine Aufgabe, aber die wurde eben nicht mit Kündigung, sondern mit Kopf ab bestraft. Hört sich jetzt widersprüchlich an, wenn man den Vorsatz liest, aber ich wollte Dich heute wirklich echt nicht noch mehr absichtlich verwirren).
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Ralf Rudolfy
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Anmeldungsdatum: 11.12.2003
Beiträge: 26674

Beitrag(#1667963) Verfasst am: 27.07.2011, 13:57    Titel: Antworten mit Zitat

Surata hat folgendes geschrieben:
Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben:
Surata hat folgendes geschrieben:
Rohrspatz hat folgendes geschrieben:
Es scheint ja nicht so zu sein, als dürfe der Mann nichts anderes in dieser Zeit tun, immerhin steht in dem Artikel, dass er u.A. Moorhuhn spielt.


Is ja auch logisch. Einem Beamten kann man nicht einfach kündigen.
Man kann aber einen Beamten "kündigen", wenn er (stark vereinfacht) nachweislich was falsch macht.
Während der Arbeitszeit private Dinge tun ist falsch (macht zwar jeder, aber...).

Um einem Beamten zu kündigen bedarf es schon einer gravierenden Verletzung der Dienstpflichten. Private Dinge während der Dienstzeit zu tun, während man keine Aufgaben zugewiesen kriegt, reicht dafür mit Sicherheit nicht aus. Jede Wette.

Schließlich hat er sich bei seinen Vorgesetzten beschwert, daß er nichts zu tun hat. Mehr kann er nicht tun. Das Arbeitsgericht möchte ich sehen, das darin einen Kündigungsgrund sieht, daß er sich selbst anderweitig beschäftigt.


Recht haben und Recht bekommen. Ich denke auch, dass er gute Karten hat, aber das hatten andere auch. Und die ham verloren.

Was ich so mitkriege, wie Arbeitsgerichte so entscheiden, kommt mir das eigentlich überweigend ganz vernünftig vor.
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Ralf Rudolfy
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Anmeldungsdatum: 11.12.2003
Beiträge: 26674

Beitrag(#1667966) Verfasst am: 27.07.2011, 14:05    Titel: Antworten mit Zitat

Sticky hat folgendes geschrieben:
Interessant, wie hier Nicht-Beamte über Beamte so viel "bescheid" wissen.

Der Typ darf gar nichts anderes machen. Er ist von seinem Dienstherren weisungsgebunden.

Ja und? Letzteres besteitet doch gar niemand.

Wo genau das steht, daß er nichts anders machen darf, wenn er nichts Dienstliches machen soll, mußt du mir mal explizit zeigen.

Die Frage ist, ob nicht den Vorgesetzten vielmehr eine Verletzung der Fürsorgepflicht anzulasten wäre.
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gollrich
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Anmeldungsdatum: 06.12.2007
Beiträge: 1098
Wohnort: Mannheim

Beitrag(#1667967) Verfasst am: 27.07.2011, 14:08    Titel: Antworten mit Zitat

Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben:

Um einem Beamten zu kündigen bedarf es schon einer gravierenden Verletzung der Dienstpflichten. Private Dinge während der Dienstzeit zu tun, während man keine Aufgaben zugewiesen kriegt, reicht dafür mit Sicherheit nicht aus. Jede Wette.


Das stimmt sicher, allerdings wird er eine Abmahnung einfangen.... dann nächte Woche die nächste und übernächte wieder eine..... und irgendwann hat man genug um auch einen Beamten zu kündigen.... nicht so einfach wie in der Wirtschaft, aber wenn sich der Chef anstrengt geht das sicher auf diese ekelige Weise.
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Surata
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Anmeldungsdatum: 29.03.2005
Beiträge: 17383

Beitrag(#1667968) Verfasst am: 27.07.2011, 14:11    Titel: Antworten mit Zitat

Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben:

Was ich so mitkriege, wie Arbeitsgerichte so entscheiden, kommt mir das eigentlich überweigend ganz vernünftig vor.


Lass mich nicht lügen, aber soweit ich weiß, sind Arbeitsgerichte für Beamten nicht zuständig.
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Ralf Rudolfy
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Anmeldungsdatum: 11.12.2003
Beiträge: 26674

Beitrag(#1667975) Verfasst am: 27.07.2011, 14:16    Titel: Antworten mit Zitat

Surata hat folgendes geschrieben:
Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben:

Was ich so mitkriege, wie Arbeitsgerichte so entscheiden, kommt mir das eigentlich überweigend ganz vernünftig vor.


Lass mich nicht lügen, aber soweit ich weiß, sind Arbeitsgerichte für Beamten nicht zuständig.

Na schön, dann eben das Verwaltungsgericht.
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Xamanoth
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Anmeldungsdatum: 07.04.2006
Beiträge: 7962

Beitrag(#1667977) Verfasst am: 27.07.2011, 14:17    Titel: Antworten mit Zitat

Surata hat folgendes geschrieben:
Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben:

Was ich so mitkriege, wie Arbeitsgerichte so entscheiden, kommt mir das eigentlich überweigend ganz vernünftig vor.


Lass mich nicht lügen, aber soweit ich weiß, sind Arbeitsgerichte für Beamten nicht zuständig.

Ausrufezeichen

Beamtenstatusgesetz hat folgendes geschrieben:
§ 54 Verwaltungsrechtsweg
(1) Für alle Klagen der Beamtinnen, Beamten, Ruhestandsbeamtinnen, Ruhestandsbeamten, früheren Beamtinnen, früheren Beamten und der Hinterbliebenen aus dem Beamtenverhältnis sowie für Klagen des Dienstherrn ist der Verwaltungsrechtsweg gegeben.
(2) Vor allen Klagen ist ein Vorverfahren nach den Vorschriften des 8. Abschnitts der Verwaltungsgerichtsordnung durchzuführen. Dies gilt auch dann, wenn die Maßnahme von der obersten Dienstbehörde getroffen worden ist. Ein Vorverfahren ist nicht erforderlich, wenn ein Landesgesetz dieses ausdrücklich bestimmt.
(3) Den Widerspruchsbescheid erlässt die oberste Dienstbehörde. Sie kann die Entscheidung für Fälle, in denen sie die Maßnahme nicht selbst getroffen hat, durch allgemeine Anordnung auf andere Behörden übertragen. Die Anordnung ist zu veröffentlichen.
(4) Widerspruch und Anfechtungsklage gegen Abordnung oder Versetzung haben keine aufschiebende Wirkung.
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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#1667995) Verfasst am: 27.07.2011, 14:41    Titel: Antworten mit Zitat

Beamtenstatusgesetz hat folgendes geschrieben:
§ 54 Verwaltungsrechtsweg
(1) Für alle Klagen der Beamtinnen, Beamten, Ruhestandsbeamtinnen, Ruhestandsbeamten, früheren Beamtinnen, früheren Beamten und der Hinterbliebenen aus dem Beamtenverhältnis sowie für Klagen des Dienstherrn ist der Verwaltungsrechtsweg gegeben.
(2) Vor allen Klagen ist ein Vorverfahren nach den Vorschriften des 8. Abschnitts der Verwaltungsgerichtsordnung durchzuführen. Dies gilt auch dann, wenn die Maßnahme von der obersten Dienstbehörde getroffen worden ist. Ein Vorverfahren ist nicht erforderlich, wenn ein Landesgesetz dieses ausdrücklich bestimmt.
(3) Den Widerspruchsbescheid erlässt die oberste Dienstbehörde. Sie kann die Entscheidung für Fälle, in denen sie die Maßnahme nicht selbst getroffen hat, durch allgemeine Anordnung auf andere Behörden übertragen. Die Anordnung ist zu veröffentlichen.
(4) Widerspruch und Anfechtungsklage gegen Abordnung oder Versetzung haben keine aufschiebende Wirkung.


Das ist krass. Krank. Blöd. Abstoßend. Ich find keine passende Vokabel, die all das und mehr umfasst.
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Xamanoth
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Anmeldungsdatum: 07.04.2006
Beiträge: 7962

Beitrag(#1668006) Verfasst am: 27.07.2011, 15:02    Titel: Antworten mit Zitat

Evilbert hat folgendes geschrieben:
Beamtenstatusgesetz hat folgendes geschrieben:
§ 54 Verwaltungsrechtsweg
(1) Für alle Klagen der Beamtinnen, Beamten, Ruhestandsbeamtinnen, Ruhestandsbeamten, früheren Beamtinnen, früheren Beamten und der Hinterbliebenen aus dem Beamtenverhältnis sowie für Klagen des Dienstherrn ist der Verwaltungsrechtsweg gegeben.
(2) Vor allen Klagen ist ein Vorverfahren nach den Vorschriften des 8. Abschnitts der Verwaltungsgerichtsordnung durchzuführen. Dies gilt auch dann, wenn die Maßnahme von der obersten Dienstbehörde getroffen worden ist. Ein Vorverfahren ist nicht erforderlich, wenn ein Landesgesetz dieses ausdrücklich bestimmt.
(3) Den Widerspruchsbescheid erlässt die oberste Dienstbehörde. Sie kann die Entscheidung für Fälle, in denen sie die Maßnahme nicht selbst getroffen hat, durch allgemeine Anordnung auf andere Behörden übertragen. Die Anordnung ist zu veröffentlichen.
(4) Widerspruch und Anfechtungsklage gegen Abordnung oder Versetzung haben keine aufschiebende Wirkung.


Das ist krass. Krank. Blöd. Abstoßend. Ich find keine passende Vokabel, die all das und mehr umfasst.

Es gilt aber (glaube ich Verlegen ):
vwgo hat folgendes geschrieben:
§ 80 [1] [Aufschiebende Wirkung]

(1) 1Widerspruch und Anfechtungsklage haben aufschiebende Wirkung. 2Das gilt auch bei rechtsgestaltenden und feststellenden Verwaltungsakten sowie bei Verwaltungsakten mit Doppelwirkung (§ 80a).

(2) 1Die aufschiebende Wirkung entfällt nur[...]




3.in anderen durch Bundesgesetz oder für Landesrecht durch Landesgesetz vorgeschriebenen Fällen,
[...]


(5) 1Auf Antrag kann das Gericht der Hauptsache die aufschiebende Wirkung in den Fällen des Absatzes 2 Nr. 1 bis 3 ganz oder teilweise anordnen, im Falle des Absatzes 2 Nr. 4 ganz oder teilweise wiederherstellen. 2Der Antrag ist schon vor Erhebung der Anfechtungsklage zulässig. 3Ist der Verwaltungsakt im Zeitpunkt der Entscheidung schon vollzogen, so kann das Gericht die Aufhebung der Vollziehung anordnen. 4Die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung kann von der Leistung einer Sicherheit oder von anderen Auflagen abhängig gemacht werden. 5Sie kann auch befristet werden.

Ohne die von dir als so übel bezeichnete Klausel müsste bspw. ein Polizist, der wegen psychischer instabilität in den Innendienst versetzt wird, bei Erheben einer Anfechtungsklage zunächst in seiner alten Position belassen werden.
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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#1668009) Verfasst am: 27.07.2011, 15:09    Titel: Antworten mit Zitat

Xamanoth hat folgendes geschrieben:

Ohne die von dir als so übel bezeichnete Klausel müsste bspw. ein Polizist, der wegen psychischer instabilität in den Innendienst versetzt wird, bei Erheben einer Anfechtungsklage zunächst in seiner alten Position belassen werden.


Ok, das finde ich natürlich wiederum recht gut.

Ich hab eher an Fälle gedacht, wo sich Düsseldorfer nach Köln versetzen lassen müssen und aus Altbiermangel sterben; trotz posthumer erwiesener Unschuld.
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Xamanoth
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Anmeldungsdatum: 07.04.2006
Beiträge: 7962

Beitrag(#1668010) Verfasst am: 27.07.2011, 15:11    Titel: Antworten mit Zitat

Evilbert hat folgendes geschrieben:
Xamanoth hat folgendes geschrieben:

Ohne die von dir als so übel bezeichnete Klausel müsste bspw. ein Polizist, der wegen psychischer instabilität in den Innendienst versetzt wird, bei Erheben einer Anfechtungsklage zunächst in seiner alten Position belassen werden.


Ok, das finde ich natürlich wiederum recht gut.

Ich hab eher an Fälle gedacht, wo sich Düsseldorfer nach Köln versetzen lassen müssen und aus Altbiermangel sterben; trotz posthumer erwiesener Unschuld.

Ich glaube du verstehst das mit der aufschiebenden Wirkung falsch, ebenso den Unterschied zwischen vorläufigem und endgültigem Rechtsschutz. Das zu erklären ist aber für ein Forum zu aufwendig, wiki ist da aber ganz gut.

Im übrigen gibt es an kölner kiosken auch Altbier, umgekehrt ebenso kölsch. Die zivilisation schreitet voran.
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narziss
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 21939

Beitrag(#1668012) Verfasst am: 27.07.2011, 15:18    Titel: Antworten mit Zitat

Xamanoth hat folgendes geschrieben:
Evilbert hat folgendes geschrieben:
Xamanoth hat folgendes geschrieben:

Ohne die von dir als so übel bezeichnete Klausel müsste bspw. ein Polizist, der wegen psychischer instabilität in den Innendienst versetzt wird, bei Erheben einer Anfechtungsklage zunächst in seiner alten Position belassen werden.


Ok, das finde ich natürlich wiederum recht gut.

Ich hab eher an Fälle gedacht, wo sich Düsseldorfer nach Köln versetzen lassen müssen und aus Altbiermangel sterben; trotz posthumer erwiesener Unschuld.

Ich glaube du verstehst das mit der aufschiebenden Wirkung falsch, ebenso den Unterschied zwischen vorläufigem und endgültigem Rechtsschutz. Das zu erklären ist aber für ein Forum zu aufwendig, wiki ist da aber ganz gut.

Im übrigen gibt es an kölner kiosken auch Altbier, umgekehrt ebenso kölsch. Die zivilisation schreitet voran.
Durchrassung!
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Ralf Rudolfy
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Anmeldungsdatum: 11.12.2003
Beiträge: 26674

Beitrag(#1668315) Verfasst am: 28.07.2011, 07:28    Titel: Antworten mit Zitat

Xamanoth hat folgendes geschrieben:
Im übrigen gibt es an kölner kiosken auch Altbier, umgekehrt ebenso kölsch. Die zivilisation schreitet voran.

Ist das nicht eh die gleiche Plörre?
_________________
Dadurch, daß ein Volk nicht mehr die Kraft oder Willen hat, sich in der Sphäre des Politischen zu halten, verschwindet das Politische nicht aus der Welt. Es verschwindet nur ein schwaches Volk. (Carl Schmitt)
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Xamanoth
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Anmeldungsdatum: 07.04.2006
Beiträge: 7962

Beitrag(#1668318) Verfasst am: 28.07.2011, 07:50    Titel: Antworten mit Zitat

Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben:
Xamanoth hat folgendes geschrieben:
Im übrigen gibt es an kölner kiosken auch Altbier, umgekehrt ebenso kölsch. Die zivilisation schreitet voran.

Ist das nicht eh die gleiche Plörre?

Ich sehe das eher gelassen, aber trag diese These mal in einer Düsseldorfer Altstadtbrauerei vor... Mit den Augen rollen
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