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Alleinerziehende und Unterhalt

 
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Ilmor
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Anmeldungsdatum: 13.12.2008
Beiträge: 7151

Beitrag(#1670680) Verfasst am: 03.08.2011, 00:22    Titel: Alleinerziehende und Unterhalt Antworten mit Zitat

Spiegel hat folgendes geschrieben:
BGH-Urteil: Alleinerziehende müssen Vollzeit arbeiten

Muss eine Alleinerziehende nach der Scheidung ganztags arbeiten? Ja, meint der Bundesgerichtshof, wenn das Kind betreut wird und mindestens drei Jahre alt ist. Nur bei "durchgreifenden individuellen Einzelumständen" könne es Ausnahmen geben - eine wegweisende Entscheidung?


Ich finde, diese Entscheidung ist zu begrüßen. Es kann nicht angehen, dass einerseits Kitas und Nachmittagsbetreuung flächendeckend ausgebaut werden, andererseits sich Alleinerziehende dazu entscheiden können, dieses Angebot nicht zu nutzen und stattdessen ihre Ex-Partnern sie mit durchgefüttert müssen.
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satsche
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Anmeldungsdatum: 30.07.2006
Beiträge: 2091
Wohnort: Südhessen

Beitrag(#1670684) Verfasst am: 03.08.2011, 00:44    Titel: Antworten mit Zitat

Na endlich mal etwas für Dein Gesichtsfeld.
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Keiner hat das Recht zu gehorchen. Hannah A.
Das, was lebt, ist etwas anderes als das, was denkt. G. Benn
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Kramer
postvisuell



Anmeldungsdatum: 01.08.2003
Beiträge: 30878

Beitrag(#1670687) Verfasst am: 03.08.2011, 01:05    Titel: Re: Alleinerziehende und Unterhalt Antworten mit Zitat

Ilmor hat folgendes geschrieben:
Es kann nicht angehen, dass einerseits Kitas und Nachmittagsbetreuung flächendeckend ausgebaut werden, andererseits sich Alleinerziehende dazu entscheiden können, dieses Angebot nicht zu nutzen und stattdessen ihre Ex-Partnern sie mit durchgefüttert müssen.


Ach, der Ex-Partner kommt dann vorbei und kocht das Mittagessen? Das ist ja klasse. Daumen hoch!
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Shadaik
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Anmeldungsdatum: 17.07.2003
Beiträge: 26377
Wohnort: MG

Beitrag(#1670742) Verfasst am: 03.08.2011, 12:43    Titel: Re: Alleinerziehende und Unterhalt Antworten mit Zitat

Ilmor hat folgendes geschrieben:
Spiegel hat folgendes geschrieben:
BGH-Urteil: Alleinerziehende müssen Vollzeit arbeiten

Muss eine Alleinerziehende nach der Scheidung ganztags arbeiten? Ja, meint der Bundesgerichtshof, wenn das Kind betreut wird und mindestens drei Jahre alt ist. Nur bei "durchgreifenden individuellen Einzelumständen" könne es Ausnahmen geben - eine wegweisende Entscheidung?


Ich finde, diese Entscheidung ist zu begrüßen. Es kann nicht angehen, dass einerseits Kitas und Nachmittagsbetreuung flächendeckend ausgebaut werden, andererseits sich Alleinerziehende dazu entscheiden können, dieses Angebot nicht zu nutzen und stattdessen ihre Ex-Partnern sie mit durchgefüttert müssen.
Genau. e ist ja so toll, dass Leuten jetzt ofenbar schon vorgeschrieben wid, wieviel sie zu arbeiten haben. Schließlich richtet s unser Staat ja grade tollerweise so e, dass Kinder ihre Eltern gar nicht mer brauchen.
Noch irgendwelche Fragen, warum wir einen Bevölkerungsrückgang haben? wer will enn in so einer Scheisse noch Kinder kriegen?
_________________
Fische schwimmen nur in zwei Situationen mit dem Strom: Auf der Flucht und im Tode
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goatmountain
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Anmeldungsdatum: 10.10.2009
Beiträge: 2810

Beitrag(#1670751) Verfasst am: 03.08.2011, 13:15    Titel: Re: Alleinerziehende und Unterhalt Antworten mit Zitat

Shadaik hat folgendes geschrieben:
Ilmor hat folgendes geschrieben:
Spiegel hat folgendes geschrieben:
BGH-Urteil: Alleinerziehende müssen Vollzeit arbeiten

Muss eine Alleinerziehende nach der Scheidung ganztags arbeiten? Ja, meint der Bundesgerichtshof, wenn das Kind betreut wird und mindestens drei Jahre alt ist. Nur bei "durchgreifenden individuellen Einzelumständen" könne es Ausnahmen geben - eine wegweisende Entscheidung?


Ich finde, diese Entscheidung ist zu begrüßen. Es kann nicht angehen, dass einerseits Kitas und Nachmittagsbetreuung flächendeckend ausgebaut werden, andererseits sich Alleinerziehende dazu entscheiden können, dieses Angebot nicht zu nutzen und stattdessen ihre Ex-Partnern sie mit durchgefüttert müssen.
Genau. e ist ja so toll, dass Leuten jetzt ofenbar schon vorgeschrieben wid, wieviel sie zu arbeiten haben. Schließlich richtet s unser Staat ja grade tollerweise so e, dass Kinder ihre Eltern gar nicht mer brauchen.
Noch irgendwelche Fragen, warum wir einen Bevölkerungsrückgang haben? wer will enn in so einer Scheisse noch Kinder kriegen?
der staat schreibt doch gar nichts vor! arbeiten fuer den lebensunterhalt tun doch wohl die allermeisten bundesbuerger.
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Shadaik
evolviert



Anmeldungsdatum: 17.07.2003
Beiträge: 26377
Wohnort: MG

Beitrag(#1670752) Verfasst am: 03.08.2011, 13:17    Titel: Re: Alleinerziehende und Unterhalt Antworten mit Zitat

goatmountain hat folgendes geschrieben:
Shadaik hat folgendes geschrieben:
Ilmor hat folgendes geschrieben:
Spiegel hat folgendes geschrieben:
BGH-Urteil: Alleinerziehende müssen Vollzeit arbeiten

Muss eine Alleinerziehende nach der Scheidung ganztags arbeiten? Ja, meint der Bundesgerichtshof, wenn das Kind betreut wird und mindestens drei Jahre alt ist. Nur bei "durchgreifenden individuellen Einzelumständen" könne es Ausnahmen geben - eine wegweisende Entscheidung?


Ich finde, diese Entscheidung ist zu begrüßen. Es kann nicht angehen, dass einerseits Kitas und Nachmittagsbetreuung flächendeckend ausgebaut werden, andererseits sich Alleinerziehende dazu entscheiden können, dieses Angebot nicht zu nutzen und stattdessen ihre Ex-Partnern sie mit durchgefüttert müssen.
Genau. e ist ja so toll, dass Leuten jetzt ofenbar schon vorgeschrieben wid, wieviel sie zu arbeiten haben. Schließlich richtet s unser Staat ja grade tollerweise so e, dass Kinder ihre Eltern gar nicht mer brauchen.
Noch irgendwelche Fragen, warum wir einen Bevölkerungsrückgang haben? wer will enn in so einer Scheisse noch Kinder kriegen?
der staat schreibt doch gar nichts vor! arbeiten fuer den lebensunterhalt tun doch wohl die allermeisten bundesbuerger.
Na und, wenn ich mit Halbtagsarbeit auskomme? Da oben steht, es gibt eine Verpflichtung zu Ganztagsarbeit.
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River Queen
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Anmeldungsdatum: 16.07.2009
Beiträge: 3516
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Beitrag(#1670753) Verfasst am: 03.08.2011, 13:22    Titel: Antworten mit Zitat

Ist es nicht völlig normal und auch gut, dass der Elternteil, der sich um das Kind kümmert, auch mehr Zeit für das Kind haben sollte und somit sicherlich weniger arbeitet als der Elternteil, der "nur" arbeitet?

Wo genau liegt das Problem?
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goatmountain
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Anmeldungsdatum: 10.10.2009
Beiträge: 2810

Beitrag(#1670757) Verfasst am: 03.08.2011, 13:31    Titel: Re: Alleinerziehende und Unterhalt Antworten mit Zitat

Shadaik hat folgendes geschrieben:
goatmountain hat folgendes geschrieben:
Shadaik hat folgendes geschrieben:
Ilmor hat folgendes geschrieben:
Spiegel hat folgendes geschrieben:
BGH-Urteil: Alleinerziehende müssen Vollzeit arbeiten

Muss eine Alleinerziehende nach der Scheidung ganztags arbeiten? Ja, meint der Bundesgerichtshof, wenn das Kind betreut wird und mindestens drei Jahre alt ist. Nur bei "durchgreifenden individuellen Einzelumständen" könne es Ausnahmen geben - eine wegweisende Entscheidung?


Ich finde, diese Entscheidung ist zu begrüßen. Es kann nicht angehen, dass einerseits Kitas und Nachmittagsbetreuung flächendeckend ausgebaut werden, andererseits sich Alleinerziehende dazu entscheiden können, dieses Angebot nicht zu nutzen und stattdessen ihre Ex-Partnern sie mit durchgefüttert müssen.
Genau. e ist ja so toll, dass Leuten jetzt ofenbar schon vorgeschrieben wid, wieviel sie zu arbeiten haben. Schließlich richtet s unser Staat ja grade tollerweise so e, dass Kinder ihre Eltern gar nicht mer brauchen.
Noch irgendwelche Fragen, warum wir einen Bevölkerungsrückgang haben? wer will enn in so einer Scheisse noch Kinder kriegen?
der staat schreibt doch gar nichts vor! arbeiten fuer den lebensunterhalt tun doch wohl die allermeisten bundesbuerger.
Na und, wenn ich mit Halbtagsarbeit auskomme? Da oben steht, es gibt eine Verpflichtung zu Ganztagsarbeit.
wenn du mit halbtagsarbeit auskommst ist doch auch gut. ich glaube nicht, dass volltagsarbeit verpflichtend sein wird. nur ist die halbtagsarbeit wegen des kindes wohl meistens die ausrede fuer den antrag auf unterhalt vom ex-partner.
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goatmountain
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Anmeldungsdatum: 10.10.2009
Beiträge: 2810

Beitrag(#1670760) Verfasst am: 03.08.2011, 13:34    Titel: Antworten mit Zitat

River Queen hat folgendes geschrieben:
Ist es nicht völlig normal und auch gut, dass der Elternteil, der sich um das Kind kümmert, auch mehr Zeit für das Kind haben sollte und somit sicherlich weniger arbeitet als der Elternteil, der "nur" arbeitet?

Wo genau liegt das Problem?
ein kind hat im "normalfall" zwei elternteile und braucht beide gleichermassen. es ist aber eben auch so, dass der broterwerb auch ziemlich wichtig ist.
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Ilmor
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Anmeldungsdatum: 13.12.2008
Beiträge: 7151

Beitrag(#1670780) Verfasst am: 03.08.2011, 14:27    Titel: Re: Alleinerziehende und Unterhalt Antworten mit Zitat

Shadaik hat folgendes geschrieben:
Na und, wenn ich mit Halbtagsarbeit auskomme? Da oben steht, es gibt eine Verpflichtung zu Ganztagsarbeit.


Es geht hier um den Fall, dass man nur halbtags arbeiten will und das Geld, dass einem dann fehlt, soll der Ex-Partner bezahlen. Will man keinen Unterhalt, kann einem keiner vorschreiben, wieviel man arbeiten soll.
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Ilmor
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Anmeldungsdatum: 13.12.2008
Beiträge: 7151

Beitrag(#1670790) Verfasst am: 03.08.2011, 14:40    Titel: Antworten mit Zitat

River Queen hat folgendes geschrieben:
Ist es nicht völlig normal und auch gut, dass der Elternteil, der sich um das Kind kümmert, auch mehr Zeit für das Kind haben sollte und somit sicherlich weniger arbeitet als der Elternteil, der "nur" arbeitet?


Nun wird es in unserer Gesellschaft als nicht zwingend erforderlich angesehen, dass sich ein Elternteil die ganze Zeit um ein über 3 jähriges Kind kümmert, dafür gibt es ja Kitas und Nachmittagsbetreung an Schulen, also wird Kindererziehung und Vollzeitarbeit als vereinbar angesehen. In einem solchen Fall kann aber ein Alleinerziehende nicht gesetzlich einfordern, dass ihr Ex-Partner sie finanziell unterstüzt, damit sie sich ganz auf die Kindererziehung konzentrieren kann.
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Shadaik
evolviert



Anmeldungsdatum: 17.07.2003
Beiträge: 26377
Wohnort: MG

Beitrag(#1670815) Verfasst am: 03.08.2011, 15:49    Titel: Re: Alleinerziehende und Unterhalt Antworten mit Zitat

Ilmor hat folgendes geschrieben:
Shadaik hat folgendes geschrieben:
Na und, wenn ich mit Halbtagsarbeit auskomme? Da oben steht, es gibt eine Verpflichtung zu Ganztagsarbeit.


Es geht hier um den Fall, dass man nur halbtags arbeiten will und das Geld, dass einem dann fehlt, soll der Ex-Partner bezahlen. Will man keinen Unterhalt, kann einem keiner vorschreiben, wieviel man arbeiten soll.
Stütze durch den vater gehört sich, egal was die Mutter arbeitet (aber auch in einer davon unabhängigen Höhe). Zum Kindermachen gehören im Regelfall immer noch zwei und da haben beide Hälften was beizutragen.
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Ilmor
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Anmeldungsdatum: 13.12.2008
Beiträge: 7151

Beitrag(#1670856) Verfasst am: 03.08.2011, 19:07    Titel: Re: Alleinerziehende und Unterhalt Antworten mit Zitat

Shadaik hat folgendes geschrieben:
Ilmor hat folgendes geschrieben:
Shadaik hat folgendes geschrieben:
Na und, wenn ich mit Halbtagsarbeit auskomme? Da oben steht, es gibt eine Verpflichtung zu Ganztagsarbeit.


Es geht hier um den Fall, dass man nur halbtags arbeiten will und das Geld, dass einem dann fehlt, soll der Ex-Partner bezahlen. Will man keinen Unterhalt, kann einem keiner vorschreiben, wieviel man arbeiten soll.
Stütze durch den vater gehört sich, egal was die Mutter arbeitet (aber auch in einer davon unabhängigen Höhe). Zum Kindermachen gehören im Regelfall immer noch zwei und da haben beide Hälften was beizutragen.


Hier geht es nicht um Kindesunterhalt, den zahlt der Vater sowieso. Der Streitfall ist der Ehegattenunterhalt.
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Kival
Profeminist Ghost



Anmeldungsdatum: 14.11.2006
Beiträge: 24071

Beitrag(#1670858) Verfasst am: 03.08.2011, 19:14    Titel: Antworten mit Zitat

SPON hat folgendes geschrieben:
Die Frau arbeitete halbtags und hatte von ihrem Ex-Mann zusätzlich Unterhalt von 440 Euro monatlich für ihre Tochter erhalten, die in die dritte Klasse geht.


Ist das etwa falsch wiedergegeben von SPON?
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"A basic literacy in statistics will one day be as necessary for efficient citizenship as the ability to read and write." (angeblich H. G. Wells)
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Sanne
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Anmeldungsdatum: 05.08.2003
Beiträge: 12088
Wohnort: Nordschland

Beitrag(#1670868) Verfasst am: 03.08.2011, 19:42    Titel: Antworten mit Zitat

Kival hat folgendes geschrieben:
SPON hat folgendes geschrieben:
Die Frau arbeitete halbtags und hatte von ihrem Ex-Mann zusätzlich Unterhalt von 440 Euro monatlich für ihre Tochter erhalten, die in die dritte Klasse geht.


Ist das etwa falsch wiedergegeben von SPON?


Nicht unbedingt falsch, aber unvollständig.
Diese Art von Ehegattenunterhalt nennt sich Betreuungsunterhalt, den nur erhält, wer ein Kind betreut; es ist also nicht direkt Geld fürs Kind, sondern für die Betreuung des Kindes.
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Ich will das Internet doch nicht mit meinen Problemen belästigen! (Marge Simpson)
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Kival
Profeminist Ghost



Anmeldungsdatum: 14.11.2006
Beiträge: 24071

Beitrag(#1670875) Verfasst am: 03.08.2011, 20:08    Titel: Antworten mit Zitat

Ohje, jemand bekommt Geld dafür, ein Kind zu versorgen? Sauerei!
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Ilmor
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Anmeldungsdatum: 13.12.2008
Beiträge: 7151

Beitrag(#1670881) Verfasst am: 03.08.2011, 20:35    Titel: Antworten mit Zitat

Kival hat folgendes geschrieben:
Ohje, jemand bekommt Geld dafür, ein Kind zu versorgen? Sauerei!


Nein, man bekommt Betreuunsunterhalt nicht, um das Kind zu versorgen, sondern um die wegen der Betreung beschränke Eigenerwerbstmöglichkeit zu kompensieren.
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River Queen
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Anmeldungsdatum: 16.07.2009
Beiträge: 3516
Wohnort: Ochrasy

Beitrag(#1670883) Verfasst am: 03.08.2011, 20:38    Titel: Antworten mit Zitat

Kival hat folgendes geschrieben:
Ohje, jemand bekommt Geld dafür, ein Kind zu versorgen? Sauerei!


Finde ich auch!

Kinder können sich doch selbst versorgen. Die Tochter meiner Cousine hat zum Beispiel immer ihren kleinen Bruder versorgt, weil ihre Mutter sich nicht mal selbst versorgen konnte. Mit 6 Jahren kann man ja schließlich auch langsam mal erwachsen werden! Wer braucht da schon Eltern.
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Alphatierchen
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Beiträge: 4218

Beitrag(#1670885) Verfasst am: 03.08.2011, 21:17    Titel: Antworten mit Zitat

Bei dem Thema vielleicht nicht ganz uninteressant.

Zitat:
Die meisten Kinder in Deutschland wachsen bei verheirateten Eltern auf. Von denjenigen die mit nur einem Elternteil groß werden, lebt ein Drittel unter der Armutsgrenze


http://www.zeit.de/gesellschaft/familie/2011-08/kinder-deutschland-armut
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Misterfritz
mini - mal



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Beitrag(#1670893) Verfasst am: 03.08.2011, 22:06    Titel: Antworten mit Zitat

Ilmor hat folgendes geschrieben:
Kival hat folgendes geschrieben:
Ohje, jemand bekommt Geld dafür, ein Kind zu versorgen? Sauerei!


Nein, man bekommt Betreuunsunterhalt nicht, um das Kind zu versorgen, sondern um die wegen der Betreung beschränke Eigenerwerbstmöglichkeit zu kompensieren.

äääh,
was willst du damit sagen? dass kinderbetreuung zeit kostet, die man leider nicht in arbeitszeit investieren kann?

und wenn du schon anerkennst, dass kinderbetreuung die erwerbstätgkeit beschränkt, dann solltest du auch anerkennen, dass das elternteil, das sich nicht um das kind kümmert, auch dafür zahlt.
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Ilmor
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Anmeldungsdatum: 13.12.2008
Beiträge: 7151

Beitrag(#1670894) Verfasst am: 03.08.2011, 22:12    Titel: Antworten mit Zitat

Misterfritz hat folgendes geschrieben:
Ilmor hat folgendes geschrieben:
Kival hat folgendes geschrieben:
Ohje, jemand bekommt Geld dafür, ein Kind zu versorgen? Sauerei!


Nein, man bekommt Betreuunsunterhalt nicht, um das Kind zu versorgen, sondern um die wegen der Betreung beschränke Eigenerwerbstmöglichkeit zu kompensieren.

äääh,
was willst du damit sagen? dass kinderbetreuung zeit kostet, die man leider nicht in arbeitszeit investieren kann?


Ja.

Misterfritz hat folgendes geschrieben:
und wenn du schon anerkennst, dass kinderbetreuung die erwerbstätgkeit beschränkt, dann solltest du auch anerkennen, dass das elternteil, das sich nicht um das kind kümmert, auch dafür zahlt.


Macht er ja.
Kindesunterhalt != Betreungsunterhalt
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Misterfritz
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Beitrag(#1670904) Verfasst am: 03.08.2011, 22:41    Titel: Antworten mit Zitat

Ilmor hat folgendes geschrieben:
Misterfritz hat folgendes geschrieben:
Ilmor hat folgendes geschrieben:
Kival hat folgendes geschrieben:
Ohje, jemand bekommt Geld dafür, ein Kind zu versorgen? Sauerei!


Nein, man bekommt Betreuunsunterhalt nicht, um das Kind zu versorgen, sondern um die wegen der Betreung beschränke Eigenerwerbstmöglichkeit zu kompensieren.

äääh,
was willst du damit sagen? dass kinderbetreuung zeit kostet, die man leider nicht in arbeitszeit investieren kann?


Ja.

Misterfritz hat folgendes geschrieben:
und wenn du schon anerkennst, dass kinderbetreuung die erwerbstätgkeit beschränkt, dann solltest du auch anerkennen, dass das elternteil, das sich nicht um das kind kümmert, auch dafür zahlt.


Macht er ja.
Kindesunterhalt != Betreungsunterhalt

es geht doch darum, dass der elternteil, der nach einer trennung für das kind zuständig ist, weniger zeit zum geldverdienen hat. oder aber vom verdienten geld noch die kinderbetreuung zu bezahlen hat. das elternteil, dass diese zeitaufwendungen dafür nicht hat resp. dafür nicht zuständig ist, müsste entweder für eine betreuung für sein kind sorgen, oder aber das andere elternteil für diesen zeitaufwand bezahlen.
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Ilmor
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Beitrag(#1670911) Verfasst am: 03.08.2011, 23:07    Titel: Antworten mit Zitat

Misterfritz hat folgendes geschrieben:
Ilmor hat folgendes geschrieben:
Misterfritz hat folgendes geschrieben:
Ilmor hat folgendes geschrieben:
Kival hat folgendes geschrieben:
Ohje, jemand bekommt Geld dafür, ein Kind zu versorgen? Sauerei!


Nein, man bekommt Betreuunsunterhalt nicht, um das Kind zu versorgen, sondern um die wegen der Betreung beschränke Eigenerwerbstmöglichkeit zu kompensieren.

äääh,
was willst du damit sagen? dass kinderbetreuung zeit kostet, die man leider nicht in arbeitszeit investieren kann?


Ja.

Misterfritz hat folgendes geschrieben:
und wenn du schon anerkennst, dass kinderbetreuung die erwerbstätgkeit beschränkt, dann solltest du auch anerkennen, dass das elternteil, das sich nicht um das kind kümmert, auch dafür zahlt.


Macht er ja.
Kindesunterhalt != Betreungsunterhalt

es geht doch darum, dass der elternteil, der nach einer trennung für das kind zuständig ist, weniger zeit zum geldverdienen hat. oder aber vom verdienten geld noch die kinderbetreuung zu bezahlen hat. das elternteil, dass diese zeitaufwendungen dafür nicht hat resp. dafür nicht zuständig ist, müsste entweder für eine betreuung für sein kind sorgen, oder aber das andere elternteil für diesen zeitaufwand bezahlen.


Nein, muss er nicht. Beide Eltern haben eine Unterhaltspflicht ihrem Kind gegenüber. Derjenige Elternteil, der das Kind betreut, erfüllt seine Pflicht durch Erziehung und Pflege, der andere Elternteil muss Kindesunterhalt zahlen.
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Misterfritz
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Anmeldungsdatum: 09.03.2006
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Beitrag(#1670914) Verfasst am: 03.08.2011, 23:15    Titel: Antworten mit Zitat

Ilmor hat folgendes geschrieben:
Misterfritz hat folgendes geschrieben:
Ilmor hat folgendes geschrieben:
Misterfritz hat folgendes geschrieben:
Ilmor hat folgendes geschrieben:
Kival hat folgendes geschrieben:
Ohje, jemand bekommt Geld dafür, ein Kind zu versorgen? Sauerei!


Nein, man bekommt Betreuunsunterhalt nicht, um das Kind zu versorgen, sondern um die wegen der Betreung beschränke Eigenerwerbstmöglichkeit zu kompensieren.

äääh,
was willst du damit sagen? dass kinderbetreuung zeit kostet, die man leider nicht in arbeitszeit investieren kann?


Ja.

Misterfritz hat folgendes geschrieben:
und wenn du schon anerkennst, dass kinderbetreuung die erwerbstätgkeit beschränkt, dann solltest du auch anerkennen, dass das elternteil, das sich nicht um das kind kümmert, auch dafür zahlt.


Macht er ja.
Kindesunterhalt != Betreungsunterhalt

es geht doch darum, dass der elternteil, der nach einer trennung für das kind zuständig ist, weniger zeit zum geldverdienen hat. oder aber vom verdienten geld noch die kinderbetreuung zu bezahlen hat. das elternteil, dass diese zeitaufwendungen dafür nicht hat resp. dafür nicht zuständig ist, müsste entweder für eine betreuung für sein kind sorgen, oder aber das andere elternteil für diesen zeitaufwand bezahlen.


Nein, muss er nicht. Beide Eltern haben eine Unterhaltspflicht ihrem Kind gegenüber. Derjenige Elternteil, der das Kind betreut, erfüllt seine Pflicht durch Erziehung und Pflege, der andere Elternteil muss Kindesunterhalt zahlen.

ich würde darauf wetten,
wenn es um einen alleinerziehenden mann mit relativ reicher ex gehen würde, du würdest es anders sehen, wenn der mann wegen kinderbertreuung weniger arbeiten kann und dadurch wengier verdent.
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Ilmor
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Beitrag(#1670917) Verfasst am: 03.08.2011, 23:20    Titel: Antworten mit Zitat

Misterfritz hat folgendes geschrieben:

ich würde darauf wetten,
wenn es um einen alleinerziehenden mann mit relativ reicher ex gehen würde, du würdest es anders sehen, wenn der mann wegen kinderbertreuung weniger arbeiten kann und dadurch wengier verdent.


ad hominem
Auch wenn ich ein Heuchler sein sollte, würde das nichts an der Richtigkeit oder Fehlerhaftigkeit meiner Argumentation in diesem Fall ändern.
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