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Verfassungswidrigkeit der Rundfunksteuer erstmals festgestellt

 
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cem
registrierter User



Anmeldungsdatum: 23.02.2010
Beiträge: 171

Beitrag(#1719220) Verfasst am: 15.01.2012, 22:16    Titel: Verfassungswidrigkeit der Rundfunksteuer erstmals festgestellt Antworten mit Zitat

In der Gesetzgebung zur Erhebung der Rundfunksteuer (per Sprachregelung fälschlicherweise "Gebühr" genannt) wurde die Möglichkeit der Befreiung geringer Einkommen mit der Version 2004 abgeschafft. (Ausnahmen bilden nur noch die Empfänger von Sozialleistungen nach §6 RGebStV).

7 Jahre mußten ins Land gehen bevor diese menschenverachtende Regelung erstmals vom Verfassungsgericht bemängelt wurde:

http://www.spiegel.de/wirtschaft/service/0,1518,805307,00.html

Leider ist zu befürchten, daß für die Geschädigten wenig gewonnen ist. Mit welchen Mitteln sich die anstalten gegen Gebührenbefreiung wegen geringen Einkommens zur Wehr setzten, als es diese Regelung noch gab, kann man auf der Website des unabhängigen Journalisten Bernd Höcker nachlesen

http://www.gez-abschaffen.de/Faelle/Gebuehrenbefreiung.htm

Es ist also zu befürchten, daß das obige Urteil des Verfassungsgerichtes nicht automatisiert umgesetzt wird, sondern daß jeder Geschädigte dieses bis zur höchstrichterlichen Bestätigung durchprozessieren muß. Unnötig da lang zu erklären, was das für geringverdienende Freiberufler bedeutet.

Ebenfalls unnötig, zu erwähnen, daß das beschriebene Problem auch in dem neuen Wohnungs-Besteuerungsmodell (die neue Sprachregelung: "Rundfunkbeitrag") ab 2013 nicht ausgeräumt ist.
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Misterfritz
mini - mal



Anmeldungsdatum: 09.03.2006
Beiträge: 21867
Wohnort: badisch sibirien

Beitrag(#1719258) Verfasst am: 15.01.2012, 23:55    Titel: Re: Verfassungswidrigkeit der Rundfunksteuer erstmals festgestellt Antworten mit Zitat

cem hat folgendes geschrieben:
7 Jahre mußten ins Land gehen bevor diese menschenverachtende Regelung erstmals vom Verfassungsgericht bemängelt wurde

ich finde die GEZ ja auch ned so toll, aber was daran menschenverachtend sein soll, erschliesst sich mir nicht wirklich.
_________________
I'm tapping in the dusternis
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Arcanis
registrierter User



Anmeldungsdatum: 08.01.2012
Beiträge: 195

Beitrag(#1719276) Verfasst am: 16.01.2012, 01:07    Titel: Antworten mit Zitat

Ich glaube er meint, dass es suboptimsl ist, dass auch wenigverdiener GEZ zahlen müssen.

Ich bin sicher kein Sozi aber da ja ab nächsten Jahr weniger Geld durch GEZ-Betrüger verloren geht könnte man die Ketten für Wenigverdiener ruhig etwas lockern. 50Eur pro Quartal ist relativ viel für sojemanden.
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tillich (epigonal)
hat Spaß



Anmeldungsdatum: 12.04.2006
Beiträge: 22256

Beitrag(#1719277) Verfasst am: 16.01.2012, 01:08    Titel: Antworten mit Zitat

Vor allem erschließt sich mir nicht, warum aus dem Urteil über die GEZ-Gebühr bei Geringverdienern etwas über ihre angebliche Verfassungswidrigkeit ganz allgemein geschlossen werden könnte, die der Thread-Titel behauptet.
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(Death / Susan, in: Pratchett, Hogfather)
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cem
registrierter User



Anmeldungsdatum: 23.02.2010
Beiträge: 171

Beitrag(#1719549) Verfasst am: 16.01.2012, 22:23    Titel: Antworten mit Zitat

Misterfritz hat folgendes geschrieben:
ich finde die GEZ ja auch ned so toll, aber was daran menschenverachtend sein soll, erschliesst sich mir nicht wirklich

Nach meinem Empfinden verstößt es sehr wohl gegen grundlegende Prinzipien der Menschlichkeit
wenn man Niedrigverdiener unter das Existenzminimum drückt
wenn man Arbeitslose, die sich bemühen in das Arbeitsleben zurückzufinden durch eine staatliche Abgabe, zwangsweise wieder zu Leistungsempfängern macht.
wenn eine Abgabe (beabsichtigt oder nicht) Geringverdiener selektiv schädigt.



tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
Vor allem erschließt sich mir nicht, warum aus dem Urteil über die GEZ-Gebühr bei Geringverdienern etwas über ihre angebliche Verfassungswidrigkeit ganz allgemein geschlossen werden könnte, die der Thread-Titel behauptet.

Ich erlaube mir ein Gesetzeswerk, welches eine oder mehr verfassungswidrige Regeln enthält, als Verfassungswidrig zu bezeichnen. Die Formulierung "Verfassungswidrig ganz allgemein" stammt von Dir.
Die stümperhafte Gesetzgebung zur Rundfunkabgabe krankt m.E. natürlich auch an weiteren gravierenden Mängeln.
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tillich (epigonal)
hat Spaß



Anmeldungsdatum: 12.04.2006
Beiträge: 22256

Beitrag(#1719557) Verfasst am: 16.01.2012, 22:40    Titel: Antworten mit Zitat

cem hat folgendes geschrieben:
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
Vor allem erschließt sich mir nicht, warum aus dem Urteil über die GEZ-Gebühr bei Geringverdienern etwas über ihre angebliche Verfassungswidrigkeit ganz allgemein geschlossen werden könnte, die der Thread-Titel behauptet.

Ich erlaube mir ein Gesetzeswerk, welches eine oder mehr verfassungswidrige Regeln enthält, als Verfassungswidrig zu bezeichnen. Die Formulierung "Verfassungswidrig ganz allgemein" stammt von Dir.
Die stümperhafte Gesetzgebung zur Rundfunkabgabe krankt m.E. natürlich auch an weiteren gravierenden Mängeln.

Du hast im Threadtitel behauptet, die Verfassungswidrigkeit "der Rundfunksteuer" sei festgestellt worden. Das ist so einfach nicht richtig; es wurde nur festgestellt, dass sie von einem bestimmten Teil der Betroffenen nicht erhoben werden darf.
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Misterfritz
mini - mal



Anmeldungsdatum: 09.03.2006
Beiträge: 21867
Wohnort: badisch sibirien

Beitrag(#1719561) Verfasst am: 16.01.2012, 22:47    Titel: Antworten mit Zitat

cem hat folgendes geschrieben:
Misterfritz hat folgendes geschrieben:
ich finde die GEZ ja auch ned so toll, aber was daran menschenverachtend sein soll, erschliesst sich mir nicht wirklich

Nach meinem Empfinden verstößt es sehr wohl gegen grundlegende Prinzipien der Menschlichkeit
wenn man Niedrigverdiener unter das Existenzminimum drückt
wenn man Arbeitslose, die sich bemühen in das Arbeitsleben zurückzufinden durch eine staatliche Abgabe, zwangsweise wieder zu Leistungsempfängern macht.
wenn eine Abgabe (beabsichtigt oder nicht) Geringverdiener selektiv schädigt.

das ist doch blödsinn,
leute, die zuwenig zum lebensunterhalt haben (egal, ob durch zuwenig verdienst, wenig ALGI oder ALGII), können sich von der GEZ befreien lassen.
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tillich (epigonal)
hat Spaß



Anmeldungsdatum: 12.04.2006
Beiträge: 22256

Beitrag(#1719599) Verfasst am: 17.01.2012, 01:30    Titel: Antworten mit Zitat

Misterfritz hat folgendes geschrieben:
leute, die zuwenig zum lebensunterhalt haben (egal, ob durch zuwenig verdienst, wenig ALGI oder ALGII), können sich von der GEZ befreien lassen.

Nee, es kriegen nur Leute ne Befreiung, die irgendwie Sozialleistungen bekommen. Damit ist zwar der allergrößte Teil der Armen erfasst, aber eben nicht alle. Als Langzeitstudent hat man zB Pech gehabt. Auch wenn man so wenig Einkommen hat, dass man bei Abbruch des Studiums sofort ALG 2 bekäme - als Student bekommt man es eben nicht und damit auch keine Rundfunkgebührenbefreiung. Das fand ich schon doof und das Urteil deswegen gut.
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cem
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Anmeldungsdatum: 23.02.2010
Beiträge: 171

Beitrag(#1719707) Verfasst am: 17.01.2012, 14:48    Titel: Antworten mit Zitat

Misterfritz hat folgendes geschrieben:
das ist doch blödsinn,
leute, die zuwenig zum lebensunterhalt haben (egal, ob durch zuwenig verdienst, wenig ALGI oder ALGII), können sich von der GEZ befreien lassen.

Hat tillich schon richtiggestellt, lies doch erst mal §6 RGebStV durch.

tillich hat auf Langzeitstudenten als geschädigte Gruppe hingewiesen. Auch betroffen sind Menschen, die Bezüge an der Grenze des Existenzminimums erhalten und auf diesem Wege versuchen der Arbeitslosigkeit zu entkommen. Die Rundfunksteuer gibt diesen Leuten einen zusätzlichen Anreiz auf Arbeit zu verzichten im Leistungsbezug zu bleiben. Oder Umgekehrt: jeder Versuch der Langzeitarbeitslosigkeit zu entkommen, Geld (über Schonvermögen hinaus) anzusparen oder zu retten wird bestraft und abgeblockt.

Besonders Freiberufler werden durch den RGebStV massiv geschädigt. Hier kumulieren sich die Gebühren über Auto, Betriebsstätte, gewerblich genutzten PC schnell auf bis zu EUR 50,- je Monat.





tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
Das fand ich schon doof und das Urteil deswegen gut

Hilft nur leider den meisten nichts, da der Geschädigte voraussichtlich sehr viel finanzielle Power brauchen wird um die Anwendung im Einzelfall durchzudrücken. Zumindest legt mein Fallbeispiel zu Anfang des Thread diese Befürchtung nahe.

Ein stümperhaft zusammengeschustertes Gesetzeswerk kriegst Du nicht durch Gerichtsurteile repariert.


tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
Du hast im Threadtitel behauptet, die Verfassungswidrigkeit "der Rundfunksteuer" sei festgestellt worden. Das ist so einfach nicht richtig; es wurde nur festgestellt, dass sie von einem bestimmten Teil der Betroffenen nicht erhoben werden darf.

Kann Verfassungswidrigkeit einer Abgabe in was anderem bestehen, als falsche Zielgruppe oder falsche Höhe?
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tillich (epigonal)
hat Spaß



Anmeldungsdatum: 12.04.2006
Beiträge: 22256

Beitrag(#1719712) Verfasst am: 17.01.2012, 15:15    Titel: Antworten mit Zitat

cem hat folgendes geschrieben:
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
Du hast im Threadtitel behauptet, die Verfassungswidrigkeit "der Rundfunksteuer" sei festgestellt worden. Das ist so einfach nicht richtig; es wurde nur festgestellt, dass sie von einem bestimmten Teil der Betroffenen nicht erhoben werden darf.

Kann Verfassungswidrigkeit einer Abgabe in was anderem bestehen, als falsche Zielgruppe oder falsche Höhe?

Ja natürlich. Es kann verfassungswidrig sein, eine bestimmte Abgabe überhaupt zu erheben, egal in welcher Höhe und von wem. Deine Überschrift legt das nahe.
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cem
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Anmeldungsdatum: 23.02.2010
Beiträge: 171

Beitrag(#1719754) Verfasst am: 17.01.2012, 17:32    Titel: Antworten mit Zitat

Was macht eine "bestimmte Abgabe" aus? Doch wohl Definition von Höhe und Zielgruppe.
Im RGebStV 2004 ist übrigens nicht mal ersteres abschließend festgelegt. Zumindest die Internet Abgabe wurde erst in der Mauschelrunde der Intendanten abgestimmt.

Zugegebenermaßen vertrete ich die Meinung, daß die gesetzlichen Regelungen zur Rundfunksteuer (offizielle Sprachregelungen: heute "Gebühr" ab 2013 "Beitrag") auch über die vom VVG beanstandete Regelung hinaus fundamentale rechtsstaatliche Grundsätze verletzen.
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wuffi
permanent gesperrt



Anmeldungsdatum: 23.12.2009
Beiträge: 1256

Beitrag(#1719782) Verfasst am: 17.01.2012, 18:56    Titel: Antworten mit Zitat

Ich finde viel schlimmer , dass man mit der Gebühr Sendungen für bildungsferne Schichten , wie
Musikantenstadl und die Vorabendserien usw . mitfinanzieren muss .
Ähnlich funktioniert die Kirchensteuer . Selbst wenn man behauptet nur arabisch zu verstehen , man
hat keine Change und jetzt auch noch für den PC selbst ohne TV- Karte .
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Vronib111
registrierter User



Anmeldungsdatum: 14.09.2006
Beiträge: 1048

Beitrag(#1719930) Verfasst am: 18.01.2012, 03:02    Titel: Antworten mit Zitat

wuffi hat folgendes geschrieben:
Ich finde viel schlimmer , dass man mit der Gebühr Sendungen für bildungsferne Schichten , wie
Musikantenstadl und die Vorabendserien usw . mitfinanzieren muss .
Ähnlich funktioniert die Kirchensteuer . Selbst wenn man behauptet nur arabisch zu verstehen , man
hat keine Change und jetzt auch noch für den PC selbst ohne TV- Karte .


Da muss ich voll zustimmen! GEZ und die Kirchen sind alles "Körperschaften des öffentlichen Rechts", und ich frage mich mittlerweile echt, wozu wir im deutschen Recht dieses Rechtsinstitut überhaupt noch brauchen, wenn die jeweils nur noch Geld wollen, um irrsinnige Verwaltungen zu finanzieren.
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Ich bin nicht mehr aus Überzeugung römisch-katholisch, sondern ausgetreten!!!
Umso mehr bin ich für strikte (finanzielle) Trennung von Kirche und Staat! Opus Dei oder die Piusbrüder mag ich schon gleich überhaupt nicht!
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cem
registrierter User



Anmeldungsdatum: 23.02.2010
Beiträge: 171

Beitrag(#1720183) Verfasst am: 18.01.2012, 21:28    Titel: Antworten mit Zitat

wuffi hat folgendes geschrieben:
Ich finde viel schlimmer , dass man mit der Gebühr Sendungen für bildungsferne Schichten , wie Musikantenstadl und die Vorabendserien usw . mitfinanzieren muss .

und zwar Sendungen, die nicht etwa das Ziel haben die bildungsfernen Schichten an die Bildung heranzuführen, sondern eher die Leute davon abzuhalten. In diesem Zusammenhang habe ich hier von einigen Monaten ja schon "wetten daß" thematisiert.



wuffi hat folgendes geschrieben:
Ähnlich funktioniert die Kirchensteuer . Selbst wenn man behauptet nur arabisch zu verstehen , man hat keine Change und jetzt auch noch für den PC selbst ohne TV- Karte .

Guter Vergleich, beides kann man ohne weiteres unter "Opium des Volkes" abhaken. Wobei die Kirchensteuer tatsächlich noch näher an einem Beitrag ist: man kann immerhin austreten. Die Rundfunkabgabe, ab 2012 fälschlicherweise "Beitrag" genannt ist dagegen näher an einer Steuer da man nicht austreten kann.

Damit kommen wir zum Thema. Das Kirchensteuer-Modell hat nämlich immerhin einen Vorteil: daß sie einkommensabhängig mit der Lohnsteuersteuer erhoben wird. Einkommensschwache Personen bleiben demnach ungeschoren. Eine Problematik wie beim verfassungswidrigen §6 RGebStV wäre von vorn herein entschärft. Die Höhe des zu versteuernden Einkommens wird zudem von einer rechtsstaatlich legitimierten Behörde festgelegt und nicht durch ein provisionsabhängiges Inkassounternehmen.
Wenn denn ein ÖRR, quasi als Staatskirche mit Zwangsmitgliedschaft schon sein muß würde ich eine Finanzierung nach dem Modell der Kirchensteuer vorschlagen.



Vronib111 hat folgendes geschrieben:
Da muss ich voll zustimmen! GEZ und die Kirchen sind alles "Körperschaften des öffentlichen Rechts", und ich frage mich mittlerweile echt, wozu wir im deutschen Recht dieses Rechtsinstitut überhaupt noch brauchen, wenn die jeweils nur noch Geld wollen, um irrsinnige Verwaltungen zu finanzieren.

Das ist richtig. Manchmal erscheinen die Anstalten nur noch als Verteiler, die das Geld an privat weiterleiten (Gottschalks Dolce Media, Kachelmanns meteomedia etc.). Möglicherweise haben wir ohnehin längst zum großen Teil zwangsabgabenfinanziertes Privatfernsehen.
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