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Tatbestand des Schismas im Sinn des c. 751 CIC
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Argeleb
Misanthropischer Humanist



Anmeldungsdatum: 02.01.2010
Beiträge: 2059

Beitrag(#1719812) Verfasst am: 17.01.2012, 20:29    Titel: Tatbestand des Schismas im Sinn des c. 751 CIC Antworten mit Zitat

Ich bin gerade über eine sehr merkwürdige Stelle bei Wikipedia gestolpert. Im Artikel zum Schisma steht unter Gegenwart:

Wikipedia hat folgendes geschrieben:
Mit Erklärung vom 24. April 2006 stellten die deutschen katholischen Bischöfe fest, der Austritt aus der katholischen Kirche erfülle den „Tatbestand des Schismas im Sinn des c. 751 CIC“ und ziehe die Strafe der Exkommunikation nach sich.[2]


Ich weiß ja, dass Christen gerne mit leeren Drohungen kommen, aber wie könnte die drohende Exkommunikation jemanden davon abhalten aus der katholischen Kirche aus zutreten? Wenn ich austrete, bin ich raus aus dem Verein.

Das klingt wie: Wenn du kündigst, wirst du gefeuert.

Das kann doch nur Christen abschrecken, die nur aus steuerlichen Gründen austreten (aber die sollte man schon allein wegen einer solchen Überlegung exkommunizieren zwinkern)
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Denny Crane!
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esme
lebt ohne schützende Gänsefüßchen.



Anmeldungsdatum: 12.06.2005
Beiträge: 5667

Beitrag(#1719830) Verfasst am: 17.01.2012, 21:12    Titel: Antworten mit Zitat

Die österreichischen Bischofe haben hingegen in der Bischofskonferenz festgestellt, dass ein Austritt aus der Kirche nicht automatisch einen Abfall von der Kirche im Sinne des kanonischen Rechts bedeutet.

Beide Sichtweisen haben Vor- und Nachteile für die Kirche. Die deutschen Bischöfe hoffen, damit den einen oder anderen doch dazu zu bewegen, den Kirchenaustritt nicht als staatliche Amtshandlung zu sehen, während die österreichischen Bischöfe zum Beispiel mich weiterhin vereinnahmen können, da man eine Taufe im Kirchenrecht nicht rückgängig machen kann.
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Gunkl über Intelligent Design:
Da hat sich die Kirche beim Rückzugsgefecht noch einmal grandios verstolpert und jetzt wollen sie auch noch Haltungsnoten für die argumentative Brez'n, die sie da gerissen haben.
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Marcellinus
Outsider



Anmeldungsdatum: 27.05.2009
Beiträge: 7429

Beitrag(#1719831) Verfasst am: 17.01.2012, 21:15    Titel: Re: Tatbestand des Schismas im Sinn des c. 751 CIC Antworten mit Zitat

Argeleb hat folgendes geschrieben:
Ich bin gerade über eine sehr merkwürdige Stelle bei Wikipedia gestolpert. Im Artikel zum Schisma steht unter Gegenwart:

Wikipedia hat folgendes geschrieben:
Mit Erklärung vom 24. April 2006 stellten die deutschen katholischen Bischöfe fest, der Austritt aus der katholischen Kirche erfülle den „Tatbestand des Schismas im Sinn des c. 751 CIC“ und ziehe die Strafe der Exkommunikation nach sich.[2]


Ich weiß ja, dass Christen gerne mit leeren Drohungen kommen, aber wie könnte die drohende Exkommunikation jemanden davon abhalten aus der katholischen Kirche aus zutreten? Wenn ich austrete, bin ich raus aus dem Verein.

Das klingt wie: Wenn du kündigst, wirst du gefeuert.

Das kann doch nur Christen abschrecken, die nur aus steuerlichen Gründen austreten (aber die sollte man schon allein wegen einer solchen Überlegung exkommunizieren zwinkern)

Es geht um die Kirchensteuer! Wenn du aus dem bürgerlichen Verein austritts, um dir den Mitgliedsbeitrag zu sparen, fliegst du auch aus der Kirche. Die Position widerspricht übrigens der des Vatikan, dem die deutsche Kirchensteuer egal ist (wenn er nicht gerade die deutschen Bischöfe um Geld angeht), und dem es mehr um die Erhaltung der Mitgliedszahlen geht.
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"Mangel an historischem Sinn ist der Erbfehler aller Philosophen ... Alles aber ist geworden;
es gibt keine ewigen Tatsachen: sowie es keine absoluten Wahrheiten gibt."

Friedrich Nietzsche
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Vobro
Privatnachdenker



Anmeldungsdatum: 10.11.2011
Beiträge: 1024
Wohnort: Wuppertal

Beitrag(#1719925) Verfasst am: 18.01.2012, 02:03    Titel: Re: Tatbestand des Schismas im Sinn des c. 751 CIC Antworten mit Zitat

Marcellinus hat folgendes geschrieben:
Argeleb hat folgendes geschrieben:
Ich bin gerade über eine sehr merkwürdige Stelle bei Wikipedia gestolpert. Im Artikel zum Schisma steht unter Gegenwart:

Wikipedia hat folgendes geschrieben:
Mit Erklärung vom 24. April 2006 stellten die deutschen katholischen Bischöfe fest, der Austritt aus der katholischen Kirche erfülle den „Tatbestand des Schismas im Sinn des c. 751 CIC“ und ziehe die Strafe der Exkommunikation nach sich.[2]


Ich weiß ja, dass Christen gerne mit leeren Drohungen kommen, aber wie könnte die drohende Exkommunikation jemanden davon abhalten aus der katholischen Kirche aus zutreten? Wenn ich austrete, bin ich raus aus dem Verein.

Das klingt wie: Wenn du kündigst, wirst du gefeuert.

Das kann doch nur Christen abschrecken, die nur aus steuerlichen Gründen austreten (aber die sollte man schon allein wegen einer solchen Überlegung exkommunizieren zwinkern)

Es geht um die Kirchensteuer! Wenn du aus dem bürgerlichen Verein austritts, um dir den Mitgliedsbeitrag zu sparen, fliegst du auch aus der Kirche. Die Position widerspricht übrigens der des Vatikan, dem die deutsche Kirchensteuer egal ist (wenn er nicht gerade die deutschen Bischöfe um Geld angeht), und dem es mehr um die Erhaltung der Mitgliedszahlen geht.


Vielleicht hat es etwas mit dem immer wieder erstaunlichen Selbstverständnis der Kirche zu tun, die ja das Alleinvermarktungsrecht von Jesus als dem geglaubten Christus für sich beansprucht.

Mit der Taufe soll ja nicht nur die Gemeinschaft mit oder die Mitglidschaft in der Kirche besiegelt werden, sondern eigentlich geht es um die Gemeinschaft mit Christus. (Ansonsten wäre es z.B. auch aus Kirchensicht reiner Unfug, sogar Totgeborene symbolisch zu taufen).

Vielleicht will die Kirche sich die Mitgliedschaft der abtrünnigen Schäfchen dadurch sichern, daß man religiöse Skrupel schürt, indem der Gläubige mit der Exkommunion auch aus der Gemeinschaft mit Christus herausfällt, viele Leute treten ja aus der Kirche aus, obwohl sie dennoch immer noch an Jesus oder an Gott oder die Sakramente oder sonstwas glauben.
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Vronib111
registrierter User



Anmeldungsdatum: 14.09.2006
Beiträge: 1048

Beitrag(#1719933) Verfasst am: 18.01.2012, 03:13    Titel: Re: Tatbestand des Schismas im Sinn des c. 751 CIC Antworten mit Zitat

Argeleb hat folgendes geschrieben:
Ich bin gerade über eine sehr merkwürdige Stelle bei Wikipedia gestolpert. Im Artikel zum Schisma steht unter Gegenwart:

Wikipedia hat folgendes geschrieben:
Mit Erklärung vom 24. April 2006 stellten die deutschen katholischen Bischöfe fest, der Austritt aus der katholischen Kirche erfülle den „Tatbestand des Schismas im Sinn des c. 751 CIC“ und ziehe die Strafe der Exkommunikation nach sich.[2]


Ich weiß ja, dass Christen gerne mit leeren Drohungen kommen, aber wie könnte die drohende Exkommunikation jemanden davon abhalten aus der katholischen Kirche aus zutreten? Wenn ich austrete, bin ich raus aus dem Verein.

Das klingt wie: Wenn du kündigst, wirst du gefeuert.

Das kann doch nur Christen abschrecken, die nur aus steuerlichen Gründen austreten (aber die sollte man schon allein wegen einer solchen Überlegung exkommunizieren zwinkern)


Ja, ich denke, dass man es so begreifen muss! Übrigens haben die deutschen Bischöfe hier überhaupt nichts zu sagen/ zu bestimmen. Wenn schon, dann ist hierfür eine der vatikanischen Gerichtsbarkeiten zuständig, bei denen man solche Dinge wieder rückgängig machen kann. Ein "Kirchenaustritt" vor dem Staat ist nach letztmaliger - denke mal knapp zwei Jahre zurückliegender Aussage der Stelle für Auslegung der Gesetzestexte (Ja, auch so etwas gibt es bei der KK) - S.E. KK Coccopalmerio (dem Präfekten dieser Kongregation sei Dank - nicht mit einer Exkommunikation zu bestrafen. Ein Katholik in Regensburg musste deswegen wieder re-kommuniziert, d. h. der Exkommunikationseintrag aus dem Taufbuch gelöscht, werden.
Ich verstehe hier nur nicht, warum man aus dem Vatikan nicht endlich mal diesen deutschen Hütchenträgern dermassen eine auf die Nuss gibt, dass die endlich mal wissen, dass der Vatikan die Zentrale, und sie selbst bestenfalls "Zweigstellenverwalter" sind. Es wäre an der Zeit, auch des Friedens wegen!
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Ich bin nicht mehr aus Überzeugung römisch-katholisch, sondern ausgetreten!!!
Umso mehr bin ich für strikte (finanzielle) Trennung von Kirche und Staat! Opus Dei oder die Piusbrüder mag ich schon gleich überhaupt nicht!
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Kival
Profeminist Ghost



Anmeldungsdatum: 14.11.2006
Beiträge: 24071

Beitrag(#1719934) Verfasst am: 18.01.2012, 03:31    Titel: Re: Tatbestand des Schismas im Sinn des c. 751 CIC Antworten mit Zitat

Vronib111 hat folgendes geschrieben:

Ich verstehe hier nur nicht, warum man aus dem Vatikan nicht endlich mal diesen deutschen Hütchenträgern dermassen eine auf die Nuss gibt, dass die endlich mal wissen, dass der Vatikan die Zentrale, und sie selbst bestenfalls "Zweigstellenverwalter" sind. Es wäre an der Zeit, auch des Friedens wegen!


Weil die deutschen Hütchenträger macht haben; vor allem haben sie Geld, dass der Vatikan braucht.
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Argeleb
Misanthropischer Humanist



Anmeldungsdatum: 02.01.2010
Beiträge: 2059

Beitrag(#1719940) Verfasst am: 18.01.2012, 08:54    Titel: Re: Tatbestand des Schismas im Sinn des c. 751 CIC Antworten mit Zitat

Vobro hat folgendes geschrieben:

Mit der Taufe soll ja nicht nur die Gemeinschaft mit oder die Mitglidschaft in der Kirche besiegelt werden, sondern eigentlich geht es um die Gemeinschaft mit Christus. (Ansonsten wäre es z.B. auch aus Kirchensicht reiner Unfug, sogar Totgeborene symbolisch zu taufen).


Aber da haben sie doch sowieso ein Problem, denn wie jeder weiß, sind alle Menschen doch automatisch Moslems, da hilft auch eine Taufe nichts, da ist kein Entrinnen. Und hab ich nicht auch mal irgendwo gehört, die Taufe kann nicht rückgängig gemacht werden?
So gesehen, bin selbst ich noch ein getaufter Moslemchrist Geschockt
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Lausbub
registrierter User



Anmeldungsdatum: 10.01.2012
Beiträge: 240

Beitrag(#1719941) Verfasst am: 18.01.2012, 09:05    Titel: Re: Tatbestand des Schismas im Sinn des c. 751 CIC Antworten mit Zitat

Argeleb hat folgendes geschrieben:
Ich bin gerade über eine sehr merkwürdige Stelle bei Wikipedia gestolpert. Im Artikel zum Schisma steht unter Gegenwart:

Wikipedia hat folgendes geschrieben:
Mit Erklärung vom 24. April 2006 stellten die deutschen katholischen Bischöfe fest, der Austritt aus der katholischen Kirche erfülle den „Tatbestand des Schismas im Sinn des c. 751 CIC“ und ziehe die Strafe der Exkommunikation nach sich.[2]


Ich weiß ja, dass Christen gerne mit leeren Drohungen kommen, aber wie könnte die drohende Exkommunikation jemanden davon abhalten aus der katholischen Kirche aus zutreten? Wenn ich austrete, bin ich raus aus dem Verein.

Das klingt wie: Wenn du kündigst, wirst du gefeuert.

Das kann doch nur Christen abschrecken, die nur aus steuerlichen Gründen austreten (aber die sollte man schon allein wegen einer solchen Überlegung exkommunizieren zwinkern)



Nein das hat einen ganz anderen Grund. Exkommunkation heißt nicht, dass dadurch die Taufe aufgehoben wird, den die kann man nicht aufheben, die Taufe ist unwiderruflich, deshalb ist Exkommunikation nicht der Auschluss aus der Kirche, sondern nur der Auschluss von den Sakramenten. Es gibt eine beachtliche Anzahl von Menschen, die aus der Kirche austreten, aber doch ihre Dienstleistungen in Anspruch nehmen wollen, wie Hochzeiten und Beerdigungen, und das geht nun mal nicht, deshalb die Exkommunikation.
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Argeleb
Misanthropischer Humanist



Anmeldungsdatum: 02.01.2010
Beiträge: 2059

Beitrag(#1719943) Verfasst am: 18.01.2012, 09:14    Titel: Re: Tatbestand des Schismas im Sinn des c. 751 CIC Antworten mit Zitat

Lausbub hat folgendes geschrieben:
Es gibt eine beachtliche Anzahl von Menschen, die aus der Kirche austreten, aber doch ihre Dienstleistungen in Anspruch nehmen wollen, wie Hochzeiten und Beerdigungen, und das geht nun mal nicht, deshalb die Exkommunikation.

Das ergibt Sinn. Solche Leute, die aus einem Verein austreten, aber deren Spielplätze weiterhin benutzen wollen, sind eh Heuchler.
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Defätist
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Anmeldungsdatum: 09.06.2010
Beiträge: 8557

Beitrag(#1719953) Verfasst am: 18.01.2012, 09:47    Titel: Re: Tatbestand des Schismas im Sinn des c. 751 CIC Antworten mit Zitat

Argeleb hat folgendes geschrieben:
Lausbub hat folgendes geschrieben:
Es gibt eine beachtliche Anzahl von Menschen, die aus der Kirche austreten, aber doch ihre Dienstleistungen in Anspruch nehmen wollen, wie Hochzeiten und Beerdigungen, und das geht nun mal nicht, deshalb die Exkommunikation.

Das ergibt Sinn. Solche Leute, die aus einem Verein austreten, aber deren Spielplätze weiterhin benutzen wollen, sind eh Heuchler.


Ich kenne persönlich 2 Paare, von denen jeweils ein Partner nur wegen der "schönen Zeremonie und erhabenen Umgebung" (und wahrscheinlich der Überredungskunst des anderen Parts) in die Kirche eingetreten ist! Das dürfte den Tatbestand der Heuchelei ebenso erfüllen... zwinkern

Betreffs der erhabenen Umgebung ist es allerdings so, dass es in unserer Gegend etliche Burgen und Schlösser gibt, die eine hervorragende Kulisse und sehr gutes Personal anbieten, um diesen Tag auf entsprechend hohem Niveau zu gestalten.
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Heizölrückstoßabdämpfung
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Beitrag(#1719963) Verfasst am: 18.01.2012, 10:41    Titel: Re: Tatbestand des Schismas im Sinn des c. 751 CIC Antworten mit Zitat

Defätist hat folgendes geschrieben:
Argeleb hat folgendes geschrieben:
Lausbub hat folgendes geschrieben:
Es gibt eine beachtliche Anzahl von Menschen, die aus der Kirche austreten, aber doch ihre Dienstleistungen in Anspruch nehmen wollen, wie Hochzeiten und Beerdigungen, und das geht nun mal nicht, deshalb die Exkommunikation.

Das ergibt Sinn. Solche Leute, die aus einem Verein austreten, aber deren Spielplätze weiterhin benutzen wollen, sind eh Heuchler.


Ich kenne persönlich 2 Paare, von denen jeweils ein Partner nur wegen der "schönen Zeremonie und erhabenen Umgebung" (und wahrscheinlich der Überredungskunst des anderen Parts) in die Kirche eingetreten ist! Das dürfte den Tatbestand der Heuchelei ebenso erfüllen... zwinkern

Betreffs der erhabenen Umgebung ist es allerdings so, dass es in unserer Gegend etliche Burgen und Schlösser gibt, die eine hervorragende Kulisse und sehr gutes Personal anbieten, um diesen Tag auf entsprechend hohem Niveau zu gestalten.


Mein Cousin und Partnerin wollten auch nicht auf eine Hochzeit in der Kirche verzichten, wegen der schönen Atmosphäre und so. Die Lösung: Standesamtliche Trauung in einer entweihten Kirche.
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„Wer in einem gewissen Alter nicht merkt, daß er hauptsächlich von Idioten umgeben ist, merkt es aus einem gewissen Grunde nicht.“ Curt Goetz
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Defätist
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Anmeldungsdatum: 09.06.2010
Beiträge: 8557

Beitrag(#1719983) Verfasst am: 18.01.2012, 11:22    Titel: Re: Tatbestand des Schismas im Sinn des c. 751 CIC Antworten mit Zitat

Heizölrückstoßabdämpfung hat folgendes geschrieben:
...
Standesamtliche Trauung in einer entweihten Kirche.

Das ist auch eine gute Idee ... zwinkern aber wenn die einen dabei erwischen?
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tillich (epigonal)
hat Spaß



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Beiträge: 22284

Beitrag(#1719995) Verfasst am: 18.01.2012, 11:41    Titel: Re: Tatbestand des Schismas im Sinn des c. 751 CIC Antworten mit Zitat

Defätist hat folgendes geschrieben:
Heizölrückstoßabdämpfung hat folgendes geschrieben:
...
Standesamtliche Trauung in einer entweihten Kirche.

Das ist auch eine gute Idee ... zwinkern aber wenn die einen dabei erwischen?

Na, wenn das Standesamt das macht, wird das schon alles seine Ordnung haben. Sprich: Es wird eine ganz offiziell aufgegebene und "ent-weihte" Kirche sein.
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"YOU HAVE TO START OUT LEARNING TO BELIEVE THE LITTLE LIES." -- "So we can believe the big ones?" -- "YES."

(Death / Susan, in: Pratchett, Hogfather)
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Defätist
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Anmeldungsdatum: 09.06.2010
Beiträge: 8557

Beitrag(#1720001) Verfasst am: 18.01.2012, 11:58    Titel: Re: Tatbestand des Schismas im Sinn des c. 751 CIC Antworten mit Zitat

tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
Defätist hat folgendes geschrieben:
Heizölrückstoßabdämpfung hat folgendes geschrieben:
...
Standesamtliche Trauung in einer entweihten Kirche.

Das ist auch eine gute Idee ... zwinkern aber wenn die einen dabei erwischen?

Na, wenn das Standesamt das macht, wird das schon alles seine Ordnung haben. Sprich: Es wird eine ganz offiziell aufgegebene und "ent-weihte" Kirche sein.

Achsoooo, also keine "Event"-Hochzeit mit anschließender standesamtlicher Absicherung Verlegen zwinkern
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Lausbub
registrierter User



Anmeldungsdatum: 10.01.2012
Beiträge: 240

Beitrag(#1720056) Verfasst am: 18.01.2012, 16:08    Titel: Re: Tatbestand des Schismas im Sinn des c. 751 CIC Antworten mit Zitat

Argeleb hat folgendes geschrieben:
Lausbub hat folgendes geschrieben:
Es gibt eine beachtliche Anzahl von Menschen, die aus der Kirche austreten, aber doch ihre Dienstleistungen in Anspruch nehmen wollen, wie Hochzeiten und Beerdigungen, und das geht nun mal nicht, deshalb die Exkommunikation.

Das ergibt Sinn. Solche Leute, die aus einem Verein austreten, aber deren Spielplätze weiterhin benutzen wollen, sind eh Heuchler.



Und die gibt es relativ oft. Die wundern sich dann, das eine Heirat in der Kirche dann nicht geht. Oder was meist trauriger ist, wenn ein Heranwachsender stirbt und er aus der Kirche ausgetreten war, und die Eltern dann aus allen Wolken fallen, weil es keine Beerdigung mit Pfarrer geben kann, weil sie nicht wussten, dass Sohn oder Tochter ausgetreten sind.
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Naastika
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Anmeldungsdatum: 23.11.2003
Beiträge: 6100
Wohnort: an der Fütterungsstelle der Eichhörnchen

Beitrag(#1720063) Verfasst am: 18.01.2012, 16:21    Titel: Re: Tatbestand des Schismas im Sinn des c. 751 CIC Antworten mit Zitat

Lausbub hat folgendes geschrieben:
Argeleb hat folgendes geschrieben:
Lausbub hat folgendes geschrieben:
Es gibt eine beachtliche Anzahl von Menschen, die aus der Kirche austreten, aber doch ihre Dienstleistungen in Anspruch nehmen wollen, wie Hochzeiten und Beerdigungen, und das geht nun mal nicht, deshalb die Exkommunikation.

Das ergibt Sinn. Solche Leute, die aus einem Verein austreten, aber deren Spielplätze weiterhin benutzen wollen, sind eh Heuchler.



Und die gibt es relativ oft. Die wundern sich dann, das eine Heirat in der Kirche dann nicht geht. Oder was meist trauriger ist, wenn ein Heranwachsender stirbt und er aus der Kirche ausgetreten war, und die Eltern dann aus allen Wolken fallen, weil es keine Beerdigung mit Pfarrer geben kann, weil sie nicht wussten, dass Sohn oder Tochter ausgetreten sind.



..und jetzt nicht in geweihter Erde ruhen kann, bis zur Wiederauferstehung... zynisches Grinsen

Die armen Eltern!


(Sorry, ich bin mom echt mies drauf, wg. Druckerproblemen, und will einfach mal andere nerven...*böseböse*)
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esme
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Anmeldungsdatum: 12.06.2005
Beiträge: 5667

Beitrag(#1720065) Verfasst am: 18.01.2012, 16:23    Titel: Re: Tatbestand des Schismas im Sinn des c. 751 CIC Antworten mit Zitat

Lausbub hat folgendes geschrieben:
Es gibt eine beachtliche Anzahl von Menschen, die aus der Kirche austreten, aber doch ihre Dienstleistungen in Anspruch nehmen wollen, wie Hochzeiten und Beerdigungen, und das geht nun mal nicht, deshalb die Exkommunikation.


Blösinn, für diese Dienstleistungen zahlt man sowieso extra. Und Exkommunikation hat damit zunächst mal überhaupt nichts zu tun. Es gibt keineswegs einen Rechtsanspruch auf kirchliche Trauung, nur weil man nicht exkommuniziert oder Kirchenmitglied ist. Dieses Schismagerede braucht man überhaupt nicht, um einen Kircheneintritt als Trauungsvoraussetzung zu verlangen, wenn man das will.

Und was die Beerdigung von Ausgetretenen betrifft, sollte zuerst einmal der Wunsch des Verstorbenen beachtet werden. Wenn diesem das mindestens egal war, wie er beerdigt wird und die Angehörigen brave Christen sind, die sich eine kirchliche Beerdigung wünschen, finde ich eine Verweigerung menschlich letztklassig.
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Defätist
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Anmeldungsdatum: 09.06.2010
Beiträge: 8557

Beitrag(#1720070) Verfasst am: 18.01.2012, 16:33    Titel: Re: Tatbestand des Schismas im Sinn des c. 751 CIC Antworten mit Zitat

Lausbub hat folgendes geschrieben:
.... Oder was meist trauriger ist, wenn ein Heranwachsender stirbt und er aus der Kirche ausgetreten war, und die Eltern dann aus allen Wolken fallen, weil es keine Beerdigung mit Pfarrer geben kann, weil sie nicht wussten, dass Sohn oder Tochter ausgetreten sind.


Ja nee ... klar! Ist natürlich trauriger für die Eltern, dass kein Pfaffe den Eltern scheinheiligen Trost spenden kann und nicht, dass ein junger Mensch frühzeitig aus dem Leben geschieden ist...
"Ach, wir armen Eltern..." und "Was sollen jetzt nur die Nachbarn von uns denken..." Mit den Augen rollen

Dem Heranwachsenden ist´s natürlich Wurscht, wer da an seiner Ruhestätte Zeuch labert, aber die aaaarmen Hinterbliebenen, vor allem Tante Erna aus Gotthilfmirsgrün. Den Schock wird die nie überwinden, wenn da ein Redner vom Bestattungsinstitut wenigstens gerade Sätze heraus bekommt, und den Namen richtig aussprechen kann.
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Arcanis
registrierter User



Anmeldungsdatum: 08.01.2012
Beiträge: 195

Beitrag(#1720100) Verfasst am: 18.01.2012, 18:30    Titel: Antworten mit Zitat

Ich glaub nicht dass es den Eltern um doofe Nachbarn geht...aber ich gehe mal davon aus dass du das nur geschrieben hast weils die Christen so schön doof darstellt. Ich persönlich finde so ein gehässiges Verhalten selbst gegenüber Gottesanbetern daneben. Aber das muss jeder selbst wissen.

Christliche Bestattungen gibts übrigens auch für Ausgetretene wenn man nett drum bittet und man einen netten Priester findet. Eine bekannte von mir, selbst kein Kirchenmitglied, hat sich eine solche gewünscht bevor sie starb - war möglich. Beerdigungen sind soweit ich weiß auch kein Sakrament.
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Lord Snow
I am the one who knocks



Anmeldungsdatum: 05.09.2006
Beiträge: 6445
Wohnort: Würzburg

Beitrag(#1720131) Verfasst am: 18.01.2012, 19:49    Titel: Antworten mit Zitat

Defätist hat lediglich das explizit ausgeführt, was Lausbub´s Kommentar implizierte!
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Ich irre mich nie! Einmal dachte ich, ich hätte mich geirrt, aber da hatte ich mich getäuscht

"Der Gott, der Gott sterben läßt, um Gott zu besänftigen"...Hundert Folianten, die für oder wider das Christentum geschrieben worden sind, ergeben eine geringere Evidenz als der Spott dieser zwei Zeilen.
Denis Diderot
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alae
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Anmeldungsdatum: 23.03.2006
Beiträge: 7039

Beitrag(#1720133) Verfasst am: 18.01.2012, 19:55    Titel: Antworten mit Zitat

Lord Snow hat folgendes geschrieben:
Defätist hat lediglich das explizit ausgeführt, was Lausbub´s Kommentar implizierte!

offtopic: Hast du in den letzten Tagen mal in deine PNs reingeschaut. zwinkern
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Argeleb
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Anmeldungsdatum: 02.01.2010
Beiträge: 2059

Beitrag(#1720141) Verfasst am: 18.01.2012, 20:11    Titel: Antworten mit Zitat

Arcanis hat folgendes geschrieben:
Ich glaub nicht dass es den Eltern um doofe Nachbarn geht...

Doch, das denke ich schon. Vielleicht nicht bei der Trauerfeier, aber ansonsten. Ich kenne da einige Paare, bei denen der Mann (Allein-Verdiener) aus der Kirche ausgetreten ist, aber die Frau ist drin geblieben. Das Kind wird natürlich ins Taufbecken getunkt, denn so Heidenkinder werden auf ländlichen Schulen immer noch schief angeschaut. Diese Bigotterie ist echt übel.
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Lord Snow
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Anmeldungsdatum: 05.09.2006
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Wohnort: Würzburg

Beitrag(#1720143) Verfasst am: 18.01.2012, 20:16    Titel: Antworten mit Zitat

alae hat folgendes geschrieben:
Lord Snow hat folgendes geschrieben:
Defätist hat lediglich das explizit ausgeführt, was Lausbub´s Kommentar implizierte!

offtopic: Hast du in den letzten Tagen mal in deine PNs reingeschaut. zwinkern


Jetzt ja, die PN´s die ich hier im FGH im Laufe der Jahre bekommen habe, kann ich an zwei Händen abzählen, deswegen landet mein Blick sehr sehr selten unter dem FGH-Logo, wo mir das ja angezeigt wird... Verlegen
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tillich (epigonal)
hat Spaß



Anmeldungsdatum: 12.04.2006
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Beitrag(#1720173) Verfasst am: 18.01.2012, 21:01    Titel: Re: Tatbestand des Schismas im Sinn des c. 751 CIC Antworten mit Zitat

esme hat folgendes geschrieben:
Blösinn, für diese Dienstleistungen zahlt man sowieso extra.

Bei uns nicht.

esme hat folgendes geschrieben:
Und was die Beerdigung von Ausgetretenen betrifft, sollte zuerst einmal der Wunsch des Verstorbenen beachtet werden. Wenn diesem das mindestens egal war, wie er beerdigt wird und die Angehörigen brave Christen sind, die sich eine kirchliche Beerdigung wünschen, finde ich eine Verweigerung menschlich letztklassig.

Richtig - es sollte der Wunsch des Verstorbenen berücksichtigt werden. Und da würde ich die Tatsache, dass jemand ausgetreten ist, erst mal als starken Hinweis nehmen, dass er keine kirchliche Beerdigung wünschen würde. Gut, wenn die Angehörigen plausibel was anderes vorbringen, ist das was anderes, aber nur sowas wie "Aber wir möchten das so" oder gar "was sollen die Leute denken" sollte nicht reichen.
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Arcanis
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Anmeldungsdatum: 08.01.2012
Beiträge: 195

Beitrag(#1720174) Verfasst am: 18.01.2012, 21:04    Titel: Antworten mit Zitat

@Argeleb
Generell richtig, aber wenn das Kind stirbt denkt man nicht mehr an die Nachbarn.
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Defätist
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Anmeldungsdatum: 09.06.2010
Beiträge: 8557

Beitrag(#1720179) Verfasst am: 18.01.2012, 21:18    Titel: Antworten mit Zitat

Arcanis hat folgendes geschrieben:
... Ich persönlich finde so ein gehässiges Verhalten selbst gegenüber Gottesanbetern daneben. Aber das muss jeder selbst wissen.

Das hat nichts mit Gehässigkeit oder blöder Darstellung des Verfassers zu tun. Lies es einfach noch mal unter der von mir angeführten Prämisse.

Da geht es nicht um den armen Nachwuchs, sondern um die Eltern, die ja nun (weiß Gott! Mit den Augen rollen ) anderes empfinden, als Entsetzen über die (vielleicht) ausbleibende Seelsorge. Aber genau das intendiert der Beitrag des Users Lausbub.
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Arcanis
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Anmeldungsdatum: 08.01.2012
Beiträge: 195

Beitrag(#1720293) Verfasst am: 19.01.2012, 01:17    Titel: Antworten mit Zitat

@Däfetist
Hab das schon verstanden. Trotzdem fand ichs gehässig - aber wenns nicht so gemeint war will ich nichts gesagt haben Smilie
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Landei
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Anmeldungsdatum: 27.02.2011
Beiträge: 1180
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Beitrag(#1720348) Verfasst am: 19.01.2012, 10:19    Titel: Antworten mit Zitat

Die Beerdigung ist dafür da, den Verstorbenen würdig unter die Erde zu bringen. Es geht also um ihn, nicht um die Hinterbliebenen. Deshalb fände ich es unwürdig und respektlos, seine diesbezüglichen Wünsche zu übergehen, egal was jemand anders - und seien es seine Angehörigen - davon halten.
_________________
Der Islam gehört auf den Müllhaufen der Geschichte. Diese Gotteslehre eines unmoralischen Beduinen ist ein verwesender Kadaver, der unser Leben vergiftet. (Kemal Atatürk)
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Heizölrückstoßabdämpfung
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Anmeldungsdatum: 26.07.2007
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Beitrag(#1720357) Verfasst am: 19.01.2012, 10:49    Titel: Re: Tatbestand des Schismas im Sinn des c. 751 CIC Antworten mit Zitat

Defätist hat folgendes geschrieben:
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
Defätist hat folgendes geschrieben:
Heizölrückstoßabdämpfung hat folgendes geschrieben:
...
Standesamtliche Trauung in einer entweihten Kirche.

Das ist auch eine gute Idee ... zwinkern aber wenn die einen dabei erwischen?

Na, wenn das Standesamt das macht, wird das schon alles seine Ordnung haben. Sprich: Es wird eine ganz offiziell aufgegebene und "ent-weihte" Kirche sein.

Achsoooo, also keine "Event"-Hochzeit mit anschließender standesamtlicher Absicherung Verlegen zwinkern


Richtig. Das ist die Version für Ungläubige, die Kirchen als Kulisse schön finden.
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„Wer in einem gewissen Alter nicht merkt, daß er hauptsächlich von Idioten umgeben ist, merkt es aus einem gewissen Grunde nicht.“ Curt Goetz
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Beitrag(#1720368) Verfasst am: 19.01.2012, 11:18    Titel: Antworten mit Zitat

Landei hat folgendes geschrieben:
Die Beerdigung ist dafür da, den Verstorbenen würdig unter die Erde zu bringen. Es geht also um ihn, nicht um die Hinterbliebenen. Deshalb fände ich es unwürdig und respektlos, seine diesbezüglichen Wünsche zu übergehen, egal was jemand anders - und seien es seine Angehörigen - davon halten.

Und es vor allem dann auch noch so hinzustellen, als hätte er absichtlich oder aus Unvernunft für die Hinterbliebenen etwas Entsetzliches begangen.
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