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Kartoffel registrierter User
Anmeldungsdatum: 04.03.2008 Beiträge: 146
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(#1722113) Verfasst am: 26.01.2012, 11:38 Titel: Problem mit Schule wegen Religionsunterricht Klasse5 |
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Hallo,
über folgenden Fall aus einer 5. Klasse einer Realschule in Niedersachsen möchte ich euch berichten:
Aus dieser Klasse wurden 3 Kinder vom Religionsunterricht abgemeldet. Da das Fach Werte und Normen (WuN) von der selben Lehrerin unterrichtet werden soll, wurde der WuN Unterricht in die 7/8 Stunde am Freitag verlegt.
Gleichzeitig wurden die Kinder von der Lehrerin mehrmals beschwatzt, warum das Fach Religion viel schöner sei und dass sie sich das noch mal überlegen sollten.
Durch den Druck der Lehrerin wurde bei zwei der Kinder die Entscheidung zurückgenommen.
Gestern erhielt die Mutter des übriggebliebenen Kindes einen Anruf von der Lehrerin. Die Lehrerin hat erzählt, bei WuN würde es sowieso keinen "richtigen" Unterricht geben, sondern es würden nur Arbeitsblätter ausgegeben.
Die Mutter ist stocksauer über das Verhalten der Schule.
Was kann die Mutter tun? Hat die Schule das Recht, sich so zu verhalten?
Ich bin gespannt auf eure Antworten, danke.
_________________ Das Leben ist leider viel zu kurz.
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Sermon panta rhei
Anmeldungsdatum: 16.07.2003 Beiträge: 18430
Wohnort: Sine Nomine
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(#1722118) Verfasst am: 26.01.2012, 11:52 Titel: Re: Problem mit Schule wegen Religionsunterricht Klasse5 |
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Bitte wende Dich an http://www.fachverband-werte-und-normen.de/
_________________ "Der Typ hat halt so seine Marotten" (Sermon über Sermon)
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Malwieder meinStichwort
Anmeldungsdatum: 21.06.2011 Beiträge: 331
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(#1722121) Verfasst am: 26.01.2012, 11:57 Titel: |
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Da kann man natürlich die Wut bekommen und möchte am liebsten nichts davon rechtfertigen.
Aber
es verwundert, dass für 3 Kinder überhaupt ein WuN-Unterricht in Aussicht gestellt wurde. Statt den Unterricht grundsätzlich zu vermiesen, hätte die Schule sagen können, das es vom Schulerlass her erst ab 12 Schülern (auch klassenübergreifend) ermöglicht werden kann.Aber es gibt wohl in den Schulen auch individuelles Entgegenkommen. Vielleicht hat in diesem Fall die Schulleitung grünes Licht gegeben für die 3er Gruppe, aber die Lehrerin hatte nun den schwarzen Peter mit ungewünschtem Mehrunterricht?
Wäre ein Ansatz, dort mal anzufragen.
Ansonsten fällt der Unterricht für das eine Kind aus und da es ursprünglich Freitag 7./8. sein sollte, hat es entsprechend frei, evtl aber auch Binnen-Freistunden während des Religionsunterrichts, da kann es sein, dass ein 5.Klässler das Schulgelände nicht verlassen darf.
Hier noch der Erlass:
http://www.schure.de/22410/33,82105.htm
Zuletzt bearbeitet von Malwieder am 26.01.2012, 12:06, insgesamt einmal bearbeitet |
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vrolijke Bekennender Pantheist

Anmeldungsdatum: 15.03.2007 Beiträge: 46732
Wohnort: Stuttgart
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(#1722122) Verfasst am: 26.01.2012, 11:59 Titel: Re: Problem mit Schule wegen Religionsunterricht Klasse5 |
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Kartoffel hat folgendes geschrieben: | Hallo,
über folgenden Fall aus einer 5. Klasse einer Realschule in Niedersachsen möchte ich euch berichten:
Aus dieser Klasse wurden 3 Kinder vom Religionsunterricht abgemeldet. Da das Fach Werte und Normen (WuN) von der selben Lehrerin unterrichtet werden soll, wurde der WuN Unterricht in die 7/8 Stunde am Freitag verlegt.
Gleichzeitig wurden die Kinder von der Lehrerin mehrmals beschwatzt, warum das Fach Religion viel schöner sei und dass sie sich das noch mal überlegen sollten.
Durch den Druck der Lehrerin wurde bei zwei der Kinder die Entscheidung zurückgenommen.
Gestern erhielt die Mutter des übriggebliebenen Kindes einen Anruf von der Lehrerin. Die Lehrerin hat erzählt, bei WuN würde es sowieso keinen "richtigen" Unterricht geben, sondern es würden nur Arbeitsblätter ausgegeben.
Die Mutter ist stocksauer über das Verhalten der Schule.
Was kann die Mutter tun? Hat die Schule das Recht, sich so zu verhalten?
Ich bin gespannt auf eure Antworten, danke. |
Soviel ich hier entnehmen kann, spricht bis jetzt alles für ein Verhalten einer Lehrerin.
Die hat offensichtlich keine Lust, nur für ein Kind (anfänglich drei) eine Stunde mehr in der Schule verbringen zu müssen.
Weißt die Schuldirektion überhaupt von dieses Verhalten? Da würde ich mich mal erkundigen. (Und mich gegebenfalls beschweren).
_________________ Glück ist kein Geschenk der Götter; es ist die Frucht der inneren Einstellung.
Erich Fromm
Sich stets als unschuldiges Opfer äußerer Umstände oder anderer Menschen anzusehen ist die perfekte Strategie für lebenslanges Unglücklichsein.
Grenzen geben einem die Illusion, das Böse kommt von draußen
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fwo Caterpillar D9
Anmeldungsdatum: 05.02.2008 Beiträge: 26443
Wohnort: im Speckgürtel
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(#1722135) Verfasst am: 26.01.2012, 12:52 Titel: Re: Problem mit Schule wegen Religionsunterricht Klasse5 |
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Direkte Antworten erteilt z.T. auch Wikipedia
Da ist mir übrigens ein Satz aufgefallen, bei dem man sich fragen könnte, ob da nicht bereits das Neutralitätsgebot des Staates verletzt wird, weil es hier nicht um allgemeine Bildung, sondern um einen speziellen Bildungswunsch der Eltern, anschließend evtl. des Kindes geht, dem hierdurch nur bei bestimmten Religionen / Konfessionen ein besonderes Gewicht verleihen wird:
Zitat: | Die im Religionsunterricht von den Schülern erbrachten Leistungen werden benotet. Diese Noten sind versetzungsrelevant. |
Ich könnte mir vorstellen, dass ein Streichen dieser beiden Sätze zum das Problem Religionsunterricht ziemlich schnell gelöst wäre. Was ich nicht weiß, inwieweit diese Formulierung auch Gegenstand der Verträge mit den Kirchen sind. Weiß da jemand etwas Genaueres?
fwo
_________________ Ich glaube an die Existenz der Welt in der ich lebe.
The skills you use to produce the right answer are exactly the same skills you use to evaluate the answer. Isso.
Es gibt keinen Gott. Also: Jesus war nur ein Bankert und alle Propheten hatten einfach einen an der Waffel (wenn es sie überhaupt gab).
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tillich (epigonal) hat Spaß
Anmeldungsdatum: 12.04.2006 Beiträge: 22261
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(#1722137) Verfasst am: 26.01.2012, 12:58 Titel: Re: Problem mit Schule wegen Religionsunterricht Klasse5 |
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fwo hat folgendes geschrieben: | Was ich nicht weiß, inwieweit diese Formulierung auch Gegenstand der Verträge mit den Kirchen sind. Weiß da jemand etwas Genaueres? |
Da braucht man gar nicht in spezielle Verträge zu schauen. Der Religionsunterricht ist schon laut Grundgesetz "ordentliches Lehrfach". Ich denke, das schließt ein, dass er in Bezug auf Notengebung etc. behandelt werden muss wie die anderen Fächer.
_________________ "YOU HAVE TO START OUT LEARNING TO BELIEVE THE LITTLE LIES." -- "So we can believe the big ones?" -- "YES."
(Death / Susan, in: Pratchett, Hogfather)
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Naastika RL rulez<->auf Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 23.11.2003 Beiträge: 6100
Wohnort: an der Fütterungsstelle der Eichhörnchen
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(#1722146) Verfasst am: 26.01.2012, 13:27 Titel: Re: Problem mit Schule wegen Religionsunterricht Klasse5 |
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tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben: | fwo hat folgendes geschrieben: | Was ich nicht weiß, inwieweit diese Formulierung auch Gegenstand der Verträge mit den Kirchen sind. Weiß da jemand etwas Genaueres? |
Da braucht man gar nicht in spezielle Verträge zu schauen. Der Religionsunterricht ist schon laut Grundgesetz "ordentliches Lehrfach". Ich denke, das schließt ein, dass er in Bezug auf Notengebung etc. behandelt werden muss wie die anderen Fächer. |
Das stimmt (Art. 7 III GG). Und wird sich in den nächsten Jahren/Jahrzehnten wohl auch nicht ändern, da entsprechende 2/3-Mehrheiten in beiden Kammern kaum zu organisieren sind.
Und die Frage der Staatsleistungen an die Kirchen will ich hier gar nicht ansprechen...
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fwo Caterpillar D9
Anmeldungsdatum: 05.02.2008 Beiträge: 26443
Wohnort: im Speckgürtel
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(#1722155) Verfasst am: 26.01.2012, 14:14 Titel: Re: Problem mit Schule wegen Religionsunterricht Klasse5 |
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Naastika hat folgendes geschrieben: | tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben: | fwo hat folgendes geschrieben: | Was ich nicht weiß, inwieweit diese Formulierung auch Gegenstand der Verträge mit den Kirchen sind. Weiß da jemand etwas Genaueres? |
Da braucht man gar nicht in spezielle Verträge zu schauen. Der Religionsunterricht ist schon laut Grundgesetz "ordentliches Lehrfach". Ich denke, das schließt ein, dass er in Bezug auf Notengebung etc. behandelt werden muss wie die anderen Fächer. |
Das stimmt (Art. 7 III GG). Und wird sich in den nächsten Jahren/Jahrzehnten wohl auch nicht ändern, da entsprechende 2/3-Mehrheiten in beiden Kammern kaum zu organisieren sind.
Und die Frage der Staatsleistungen an die Kirchen will ich hier gar nicht ansprechen... |
Das mag schon sein, aber da steht nur ordentliches Lehrfach. Und die Versetzungsrelevanz der ordentlichen Lehrfächer ist verschieden. Das heißt an diesem Punkt könnte man das Wasser dort abgraben, ohne die Verfassung zu ändern.
Denn dass hier in Anbetracht sowohl der Diversität, als auch der veränderten Verteilung, die sich seit der Entstehung unseres Grundgesetzes auf dem Religionsmarkt bei uns eingestellt hat, bei gleichzeitiger vertraglicher Bindung an nur wenige Kirchen ein Widerspruch zum Neutralitätsgebot des Staates besteht, kann man kaum leugnen, auch wenn ich es nachvollziehen kann, dass Tillich der Gedanke an eine berufliche Umorientierung missfällt.
fwo
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Es gibt keinen Gott. Also: Jesus war nur ein Bankert und alle Propheten hatten einfach einen an der Waffel (wenn es sie überhaupt gab).
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Naastika RL rulez<->auf Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 23.11.2003 Beiträge: 6100
Wohnort: an der Fütterungsstelle der Eichhörnchen
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(#1722158) Verfasst am: 26.01.2012, 14:29 Titel: Re: Problem mit Schule wegen Religionsunterricht Klasse5 |
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fwo hat folgendes geschrieben: | Naastika hat folgendes geschrieben: | tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben: | fwo hat folgendes geschrieben: | Was ich nicht weiß, inwieweit diese Formulierung auch Gegenstand der Verträge mit den Kirchen sind. Weiß da jemand etwas Genaueres? |
Da braucht man gar nicht in spezielle Verträge zu schauen. Der Religionsunterricht ist schon laut Grundgesetz "ordentliches Lehrfach". Ich denke, das schließt ein, dass er in Bezug auf Notengebung etc. behandelt werden muss wie die anderen Fächer. |
Das stimmt (Art. 7 III GG). Und wird sich in den nächsten Jahren/Jahrzehnten wohl auch nicht ändern, da entsprechende 2/3-Mehrheiten in beiden Kammern kaum zu organisieren sind.
Und die Frage der Staatsleistungen an die Kirchen will ich hier gar nicht ansprechen... |
Das mag schon sein, aber da steht nur ordentliches Lehrfach. 1. Und die Versetzungsrelevanz der ordentlichen Lehrfächer ist verschieden. Das heißt an diesem Punkt könnte man das Wasser dort abgraben, ohne die Verfassung zu ändern.
Denn dass hier in Anbetracht sowohl der Diversität, als auch der veränderten Verteilung, die sich seit der Entstehung unseres Grundgesetzes auf dem Religionsmarkt bei uns eingestellt hat, 2.bei gleichzeitiger vertraglicher Bindung an nur wenige Kirchen ein Widerspruch zum Neutralitätsgebot des Staates besteht, kann man kaum leugnen, auch wenn ich es nachvollziehen kann, dass Tillich der Gedanke an eine berufliche Umorientierung missfällt.
fwo |
Zu 1. Hmm, das stimmt.... Wäre jedenfalls Landessache..interessanter Gedanke....
Zu 2. Mir fällt mom kein Ansatz (Antragsform) ein, wie von dem BVerfG eine Entscheidung zu bekommen wäre... Ausserdem, das müssten wohl eher die Landesverfassungsgericht sein.. hmm....
Muss was essen.
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tillich (epigonal) hat Spaß
Anmeldungsdatum: 12.04.2006 Beiträge: 22261
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(#1722168) Verfasst am: 26.01.2012, 15:07 Titel: Re: Problem mit Schule wegen Religionsunterricht Klasse5 |
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fwo hat folgendes geschrieben: | Das mag schon sein, aber da steht nur ordentliches Lehrfach. Und die Versetzungsrelevanz der ordentlichen Lehrfächer ist verschieden. Das heißt an diesem Punkt könnte man das Wasser dort abgraben, ohne die Verfassung zu ändern. |
Welche Fächer in welcher Weise versetzungsrelevant sind, ist sicher nach Bundesländern und Schulformen verschieden. Ich glaube aber nicht, dass es da sehr große Unterschiede zwischen den verschiedenen Fächern gibt, oder wenn, dann wohl hauptsächlich zwischen Haupt- und Nebenfächern. Man könnte also wohl das System der Versetzung als solches abschaffen oder evtl. nur Hauptfächer versetzungsrelevant sein lassen. Aber gezielt den Religionsunterricht aus der Versetzungsrelevanz rauszunehmen, wäre sicher nicht grundgesetzkonform, denn dann wäre er ja nicht mehr "ordentliches Lehrfach" wie die anderen Fächer.
fwo hat folgendes geschrieben: | Denn dass hier in Anbetracht sowohl der Diversität, als auch der veränderten Verteilung, die sich seit der Entstehung unseres Grundgesetzes auf dem Religionsmarkt bei uns eingestellt hat, bei gleichzeitiger vertraglicher Bindung an nur wenige Kirchen ein Widerspruch zum Neutralitätsgebot des Staates besteht, kann man kaum leugnen, ... |
Neutralität lässt sich auch erreichen, indem man auch für andere Religionen Religionsunterricht ermöglicht, soweit von den Teilnehmerzahlen her sinnvoll machbar. Und das wird ja angestrebt. Also lässt sich wohl kaum mit dem Neutralitätsgebot die Garantie des Religionsunterichts durchs GG aushebeln.
fwo hat folgendes geschrieben: | ... auch wenn ich es nachvollziehen kann, dass Tillich der Gedanke an eine berufliche Umorientierung missfällt. |
Ach herrje. Ich hab ja nun auch noch ein zweites Fach (Deutsch). Wenn der RU tatsächlich gestrichen würde (angesichts der Rechtslage wie gesagt hochgradig unwahrscheinlich, aber denkbar) oder die Teilnehmerzahlen rapide sinken würden, würde ich halt das unterrichten; und ich würde mich auch für fähig halten, ein neutrales, religionskundlich-ethisches Fach zu unterrichten.
Sicher, mir würde es nicht gefallen, wenn es keinen RU mehr gäbe. Aber weniger, weil ich mir Sorgen um meine berufliche Zukunft machen müsste, als weil ich eben genau dieses Fach gut finde und gerne unterrichten möchte.
_________________ "YOU HAVE TO START OUT LEARNING TO BELIEVE THE LITTLE LIES." -- "So we can believe the big ones?" -- "YES."
(Death / Susan, in: Pratchett, Hogfather)
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Porphyroeides Schatten
Anmeldungsdatum: 21.02.2008 Beiträge: 2022
Wohnort: Heidelberg
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(#1722173) Verfasst am: 26.01.2012, 15:37 Titel: Re: Problem mit Schule wegen Religionsunterricht Klasse5 |
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Kennst du da auch eine Kontaktperson? Um die Hauptseite eines Verbands zu finden, reicht auch Google. Wenn man in einem Forum eine Frage stellt, erwartet man sich mehr.
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fwo Caterpillar D9
Anmeldungsdatum: 05.02.2008 Beiträge: 26443
Wohnort: im Speckgürtel
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(#1722202) Verfasst am: 26.01.2012, 16:33 Titel: Re: Problem mit Schule wegen Religionsunterricht Klasse5 |
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tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben: | ....
Neutralität lässt sich auch erreichen, indem man auch für andere Religionen Religionsunterricht ermöglicht, soweit von den Teilnehmerzahlen her sinnvoll machbar. Und das wird ja angestrebt. Also lässt sich wohl kaum mit dem Neutralitätsgebot die Garantie des Religionsunterichts durchs GG aushebeln..... | fett von mir
Dass bedeutet in der Praxis aber eine Aufgabe der Neutralität zugunsten der Großkirchen, mit denen Verträge existieren. Und zugunsten ist hier sehr treffend, wenn auf diese Weise ein staatlicher Druck zur Anpassung innerhalb dieser Kirche aufgebaut wird: Das ist eine selektive staatliche Maßnahme zur Verringerung der Apostasie innerhalb dieser Kirchen.
Der Anteil der nicht in diesen Kirchen gebundenen Bürger mag nach dem letzten Weltkrieg vernachlässigbar gewesen sein, er ist es heute nicht mehr. Und damit haben wir den Fall, dass sich das Grundgesetz hier heute selbst widerspricht. Da sehe ich schon Handlungsbedarf, ganz abgesehen davon, dass ich im Erhalt von Kirchen (außer der Denkmalpflege einiger dieser Bauten) überhaupt keine staatliche Aufgabe sehe.
fwo
_________________ Ich glaube an die Existenz der Welt in der ich lebe.
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Es gibt keinen Gott. Also: Jesus war nur ein Bankert und alle Propheten hatten einfach einen an der Waffel (wenn es sie überhaupt gab).
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Kramer postvisuell
Anmeldungsdatum: 01.08.2003 Beiträge: 30878
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(#1722203) Verfasst am: 26.01.2012, 16:33 Titel: Re: Problem mit Schule wegen Religionsunterricht Klasse5 |
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Aesahaettr hat folgendes geschrieben: | Kennst du da auch eine Kontaktperson? |
Auf vielen Webseiten gibt es einen Menüpunkt mit dem Titel "Kontakt", auf der hier verlinkten übrigens auch.
Zitat: | Wenn man in einem Forum eine Frage stellt, erwartet man sich mehr. |
Warum?
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Kartoffel registrierter User
Anmeldungsdatum: 04.03.2008 Beiträge: 146
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(#1722243) Verfasst am: 26.01.2012, 17:33 Titel: |
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Ups, schon so viele Antworten.
Klar, im Netz habe ich schon selber gestöbert. Habe ich aber leider nicht verstanden:
Zitat: | Niedersachsen [Bearbeiten]
Schüler, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen, sind zur Teilnahme am Unterricht Werte und Normen verpflichtet. Die Schule muss diesen Unterricht einrichten, wenn mindestens zwölf Schüler zur Teilnahme verpflichtet sind. I
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In diesem Fall hatten sich weniger als 12 Schüler angemeldet, also ist die Schule nicht verpflichtet, diesen Unterricht einzurichten.
Gleichzeitig ist der Schüler aber verpflichtet, am WuN teilzunehmen, weil er nicht am Religionsunterricht teilnimmt???
Das passt doch nicht zusammen...
_________________ Das Leben ist leider viel zu kurz.
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Malwieder meinStichwort
Anmeldungsdatum: 21.06.2011 Beiträge: 331
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(#1722259) Verfasst am: 26.01.2012, 18:05 Titel: |
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Kartoffel hat folgendes geschrieben: | In diesem Fall hatten sich weniger als 12 Schüler angemeldet, also ist die Schule nicht verpflichtet, diesen Unterricht einzurichten. |
Genau. Wollten die Eltern das oder hat die Schule das von sich aus gemacht?
Kartoffel hat folgendes geschrieben: | Gleichzeitig ist der Schüler aber verpflichtet, am WuN teilzunehmen, weil er nicht am Religionsunterricht teilnimmt???
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Wenn denn WuN im Angebot ist, muss er teilnehmen.
Wenn kein WuN da, hat er frei,
da er als Konfessionsfreier (wenn es denn so ist) nicht an ev./kath. Reli teilnehmen muss.
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Kartoffel registrierter User
Anmeldungsdatum: 04.03.2008 Beiträge: 146
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(#1722296) Verfasst am: 26.01.2012, 19:42 Titel: |
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Zitat: | Wollten die Eltern das oder hat die Schule das von sich aus gemacht? |
Ähm...da bin ich überfragt, ich frage hier für meine Freundin.
Zitat: | Wenn denn WuN im Angebot ist, muss er teilnehmen. |
Die Pflicht ergibt sich also aus der Anzahl der Teilnehmer: Eine kleine Gruppe Atheistenkinder hat also WuN Unterricht nicht nötig aber für eine größere Gruppe ist das dann plötzlich Pflicht. Die Logik, die dahinter steht, verstehe ich nicht.
Zitat: | Wenn kein WuN da, hat er frei |
Also Freistunde oder Unterricht in anderer Klasse?
Zitat: | da er als Konfessionsfreier (wenn es denn so ist) nicht an ev./kath. Reli teilnehmen muss. |
Woher hast du das? Meiner Recherche nach erfolgt die Abmeldung durch die Eltern. Für die Abmeldung ist keine Begründung notwendig. Demnach können auch Getaufte abgemeldet werden.
_________________ Das Leben ist leider viel zu kurz.
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Malwieder meinStichwort
Anmeldungsdatum: 21.06.2011 Beiträge: 331
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(#1722304) Verfasst am: 26.01.2012, 20:08 Titel: |
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Hatte ich oben schon geschrieben. http://www.schure.de/22410/33,82105.htm
Punkt 4 besagt den abmeldbaren Pflicht-Reliunterricht für Getaufte und das "Kann" für Reli bei Nicht- oder Anderskonfessionellen.
Dabei ist zu betonen, dass WuN kein Atheisten-Unterricht ist, sondern oft eine bunt gemischte Gruppe auch mit Neuapostolischen, Zeugen Jehovas, Muslimen u.a. KINDERN.
Die Kinder in einen anderen Unterricht zu schieben dürfte eigentlich nicht sein, weil sie ihren Pflichtunterricht ja abgedeckt haben.
edit: das mit den 12en betrifft auch die Religionsunterrichte. Gibt aber auch Entgegenkommen von Schulleitungen für kleinere Gruppen. Je nach Wollen und Möglichkeiten.
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Kartoffel registrierter User
Anmeldungsdatum: 04.03.2008 Beiträge: 146
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(#1722323) Verfasst am: 26.01.2012, 21:20 Titel: |
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Ja ok, gefunden:
Zitat: | Wer einer Religionsgemeinschaft angehört, ist grundsätzlich verpflichtet, am Religionsunterricht seiner Religionsgemeinschaft teilzunehmen. Die Verpflichtung zur Teilnahme entfällt bei schriftlicher Abmeldung |
Zitat: | Dabei ist zu betonen, dass WuN kein Atheisten-Unterricht ist, sondern oft eine bunt gemischte Gruppe auch mit Neuapostolischen, Zeugen Jehovas, Muslimen u.a. KINDERN. |
Ja das ist mir klar. Aber ich kann mir vorstellen, dass Eltern mit einer anderen Religion ihr Kind lieber in einen fremden Religionsunterricht geben als in gar keinen.
Zitat: | Die Kinder in einen anderen Unterricht zu schieben dürfte eigentlich nicht sein, weil sie ihren Pflichtunterricht ja abgedeckt haben. |
Das geht aber nicht anders wegen der Aufsichtspflicht. Ist bei meinen Kindern genau so, die die Grundschule besuchen und während des Religionsunterrichts in eine andere Klasse gehen.
_________________ Das Leben ist leider viel zu kurz.
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Malwieder meinStichwort
Anmeldungsdatum: 21.06.2011 Beiträge: 331
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(#1722340) Verfasst am: 26.01.2012, 21:46 Titel: |
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Kartoffel hat folgendes geschrieben: | Das geht aber nicht anders wegen der Aufsichtspflicht. Ist bei meinen Kindern genau so, die die Grundschule besuchen und während des Religionsunterrichts in eine andere Klasse gehen. |
Wenn es als Betreuung im gegenseitigen Einvernehmen ist ...
Sollte aber in der 5. Klasse der Reliunterricht z.B. in der 6. Stunde sein, kann das konfessionsfreie Kind nach Hause gehen und muss nicht in einen anderen Unterricht.
Ehrlich gesagt würde ich mir schwer überlegen, einen WuN-Unterricht erzwingen zu wollen, bei einer Lehrerin, die nicht will und die Kinder ggf. zur 7./8. Std. am Freitag verdonnert. Dann lieber frei haben.
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tillich (epigonal) hat Spaß
Anmeldungsdatum: 12.04.2006 Beiträge: 22261
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(#1722343) Verfasst am: 26.01.2012, 21:51 Titel: |
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Malwieder hat folgendes geschrieben: | Ehrlich gesagt würde ich mir schwer überlegen, einen WuN-Unterricht erzwingen zu wollen, bei einer Lehrerin, die nicht will und die Kinder ggf. zur 7./8. Std. am Freitag verdonnert. Dann lieber frei haben. |
Verständlich. Ich finde es auch ungeschickt, dass die Schule ausgerechnet dieselbe Lehrerin diesen Unterricht machen lässt. Vor allem auch nicht, warum der Unterricht nicht klassenübergreifend ist. Verstehe ich das übrigens richtig, dass der RU an der Schule konfessionsübergreifend ist? Das ist ja schon mal per se ungewöhnlich.
Allerdings dürfte das nicht in der eigenen Hand liegen, stattdessen frei zu haben: Wenn die Schule den Unterricht anbietet (obwohl sie wegen geringer Schülerzahl nicht dazu verpflichtet ist), dann müssen die Schüler wohl hin.
EDIT: Übrigens geht es bei den "zwölf Schülern", ab denen die Einrichtung eines entsprechenden Unterrichts verpflichtend ist, wohl um Schüler an der ganzen Schule, wenn ich das richtig verstehe. So viele werden es schon sein, also hat die Schule rechtlich wohl keine Wahl.
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(Death / Susan, in: Pratchett, Hogfather)
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Malwieder meinStichwort
Anmeldungsdatum: 21.06.2011 Beiträge: 331
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(#1722350) Verfasst am: 26.01.2012, 22:12 Titel: |
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tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben: | Allerdings dürfte das nicht in der eigenen Hand liegen, stattdessen frei zu haben: Wenn die Schule den Unterricht anbietet (obwohl sie wegen geringer Schülerzahl nicht dazu verpflichtet ist), dann müssen die Schüler wohl hin. |
Es ging ursprünglich um 3 Kinder, von denen 2 jetzt zu Reli überredet wurden. Ich vermute, für einen Schüler werden sie kein WuN einrichten.
Macht man nun Theater, dass doch WuN stattfindet, dass man noch mehr Kinder in der Schule motiviert, dass die Lehrerin doch noch Spaß an dem Zusatz-Unterricht findet, dass sie einen anderen Termin als Freitag 7./8. anbietet?
Wenn also kein WuN stattfindet, hat das konfessionsfreie Kind keinen Werte-Pflichtunterricht und muss bei Randstunden-Reliunterricht der anderen nicht in der Schule bleiben. Zugegeben sieht das bei Binnenstunden evtl. anders aus, dass es das Schulgelände in der zeit nicht verlassen darf.
Für das nächste Schuljahr kann man in Ruhe versuchen, eine Regelung mit der Schulleitung zu finden. Klassenübergreifend, andere Lehrer, parallel zum Reliunterricht...
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Kartoffel registrierter User
Anmeldungsdatum: 04.03.2008 Beiträge: 146
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(#1722471) Verfasst am: 27.01.2012, 08:48 Titel: |
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Zitat: | Übrigens geht es bei den "zwölf Schülern", ab denen die Einrichtung eines entsprechenden Unterrichts verpflichtend ist, wohl um Schüler an der ganzen Schule, |
Ach so!
Na dann ist das auf jeden Fall Pflicht, denn an einem ganzen Schulzentrum werden bestimmt 12 zusammenkommen.
Zitat: | Macht man nun Theater, dass doch WuN stattfindet |
Definitiv nicht.
Zitat: | 1.3 Bei der Aufstellung der Stundenpläne ist darauf zu achten, dass der Religionsunterricht und der Unterricht Werte und Normen nicht regelmäßig zu ungünstigen Zeiten, z.B. in Randstunden, erteilt werden. |
Habe ich unter dem oben genannten Link http://www.schure.de/22410/33,82105.htm gefunden.
Die Regelung 7/8 Stunde verstösst also dagegen.
Meine Frage:
Handlet es sich bei einem Erlass um Empfehlungen oder sind diese Vorschriften zwingend?
_________________ Das Leben ist leider viel zu kurz.
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Malwieder meinStichwort
Anmeldungsdatum: 21.06.2011 Beiträge: 331
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(#1722474) Verfasst am: 27.01.2012, 09:12 Titel: |
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Wo kein Kläger, da ist kein Richter.
Im Zweifel ist der Erlass eine Vorschrift (meine Annahme), aber "ungünstige Zeiten" und "nicht regelmäßig" kann man sehr weit auslegen.
Im übrigen frage ich mich, warum gerade Randstunden ungünstig sein sollen.
Der Punkt sollte besser heißen "es ist darauf zu achten, dass den Schülern möglichst keine Binnen-Freistunden entstehen"
edit: denn es geht nicht darum, dem Fach einen Stellenwert im Stundenplan einzuräumen. Man muss von den Kindern her denken, dass sie einen reibungslosen Tagesablauf haben
Zuletzt bearbeitet von Malwieder am 30.01.2012, 11:13, insgesamt einmal bearbeitet |
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fwo Caterpillar D9
Anmeldungsdatum: 05.02.2008 Beiträge: 26443
Wohnort: im Speckgürtel
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(#1722496) Verfasst am: 27.01.2012, 10:20 Titel: |
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Malwieder hat folgendes geschrieben: | Wo kein Kläger, da ist kein Richter.
Im Zweifel ist der Erlass eine Vorschrift (meine Annahme), aber "ungünstige Zeiten" und "nicht regelmäßig" kann man sehr weit auslegen.
Im übrigen frage ich mich, warum gerade Randstunden ungünstig sein sollen.
Der Punkt sollte besser heißen "es ist darauf zu achten, dass den Schülern möglichst keine Binnen-Freistunden entstehen"
edit: denn es geht nicht darum, dem Fach einen Stellenwert im Stundenplan einzuräumen. Man muss von den Kindern her denken, dass sie einen reibungslosen Tagesablauf haben |
Ich glaube, das ist hinterhältiger: Das Standardfach Religion in den Randstunden erhöht die Attraktivität, das ausfallen zu lassen, indem man sich abmeldet und wird deshalb von den Kirchen nicht gern gesehen.
Als Gegenmaßnahme gegen diese Abmeldung haben andere Schulen es zum Standard gemacht, WuN oder Ethik oder wie immer die Alternative heißt, außen (=in irgendwelchen Randstunden) an den normalen Stundenplan dranzuhängen, so dass Abmelder mit längeren Schultagen bestraft wurden.
fwo
_________________ Ich glaube an die Existenz der Welt in der ich lebe.
The skills you use to produce the right answer are exactly the same skills you use to evaluate the answer. Isso.
Es gibt keinen Gott. Also: Jesus war nur ein Bankert und alle Propheten hatten einfach einen an der Waffel (wenn es sie überhaupt gab).
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Malwieder meinStichwort
Anmeldungsdatum: 21.06.2011 Beiträge: 331
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(#1722503) Verfasst am: 27.01.2012, 10:36 Titel: |
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Das mag reinspielen aber es ist auch verzwickter.
Es spielt eine Rolle, welche Lehrkräfte ständig an der Schule verfügbar sind, welche nur zu bestimmten Zeiten von außerhalb kommen können, wenn die WuN-Lehrer noch ein Mangelfach unterrichten sind sie am Vormittag damit schon ausgelastet, etc.
An Ausreden gibt es genug.
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tillich (epigonal) hat Spaß
Anmeldungsdatum: 12.04.2006 Beiträge: 22261
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(#1722537) Verfasst am: 27.01.2012, 11:51 Titel: |
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fwo hat folgendes geschrieben: | Malwieder hat folgendes geschrieben: | Wo kein Kläger, da ist kein Richter.
Im Zweifel ist der Erlass eine Vorschrift (meine Annahme), aber "ungünstige Zeiten" und "nicht regelmäßig" kann man sehr weit auslegen.
Im übrigen frage ich mich, warum gerade Randstunden ungünstig sein sollen.
Der Punkt sollte besser heißen "es ist darauf zu achten, dass den Schülern möglichst keine Binnen-Freistunden entstehen"
edit: denn es geht nicht darum, dem Fach einen Stellenwert im Stundenplan einzuräumen. Man muss von den Kindern her denken, dass sie einen reibungslosen Tagesablauf haben |
Ich glaube, das ist hinterhältiger: Das Standardfach Religion in den Randstunden erhöht die Attraktivität, das ausfallen zu lassen, indem man sich abmeldet und wird deshalb von den Kirchen nicht gern gesehen.
Als Gegenmaßnahme gegen diese Abmeldung haben andere Schulen es zum Standard gemacht, WuN oder Ethik oder wie immer die Alternative heißt, außen (=in irgendwelchen Randstunden) an den normalen Stundenplan dranzuhängen, so dass Abmelder mit längeren Schultagen bestraft wurden. |
Mag sein, dass an manchen Schulen so hinterhältig relifreundlich gedacht wird. Aber es wird auch oft so sein, dass,:
- wenn einerseits der christliche RU konfesionsübergreifend gemacht wird und im Klassenverband stattfindet (wie es in Niedrsachsen möglich ist und an der Schule möglicherweise so ist), dafür also der Stundenplan nicht mit anderen Klassen koordiniert werden muss,
- wenn außerdem andererseits für andere Unterrichte nicht nur Schüler aus zwei Klassen (wie es oft mit ev./kath. RU ist) zusammengefasst werden, sondern aus dem ganzen Jahrgnag oder sogar jahrgamgsübergreifend,
das organisatorisch gar nicht anders machbar ist, als es in Stunden zu legen, in denen die Klassen normalerweise keinen anderen Unterricht haben.
_________________ "YOU HAVE TO START OUT LEARNING TO BELIEVE THE LITTLE LIES." -- "So we can believe the big ones?" -- "YES."
(Death / Susan, in: Pratchett, Hogfather)
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Malwieder meinStichwort
Anmeldungsdatum: 21.06.2011 Beiträge: 331
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(#1722612) Verfasst am: 27.01.2012, 14:03 Titel: |
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Trotz Anerkennung der organisatorischen Schwierigkeiten klappt einem bei mancher Begründung der Kiefer runter.
So kann man z.B. von einem Oberstudienrat hören, es wäre doch normal, dass der Religionsunterricht mit den meisten Teilnehmern auch die besseren Plätze im Stundenplan belegen darf.
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Malwieder meinStichwort
Anmeldungsdatum: 21.06.2011 Beiträge: 331
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(#1723160) Verfasst am: 29.01.2012, 13:56 Titel: |
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Neues Fach „Islamische Religion“ soll in Niedersachsen 2013 starten
Da nun der Islamunterricht für Niedersachsen offenbar in trockenen Tüchern ist, muss man sich sowieso fragen inwieweit das Engagement für WuN noch Früchte trägt.
Wird es dann nicht eher Zeit, sich für Humanistische Lebenskunde einzusetzen?
Wie konnten diese Verträge für Islamunterricht eigentlich zustandekommen. Gibt es denn eine Organisation, mit der ein Statskirchenvertrag abgeschlossen werden konnte und entsprechend die ganzen Finanzierungen auf Staatskosten?
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tillich (epigonal) hat Spaß
Anmeldungsdatum: 12.04.2006 Beiträge: 22261
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(#1723285) Verfasst am: 30.01.2012, 01:04 Titel: |
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Malwieder hat folgendes geschrieben: | Wie konnten diese Verträge für Islamunterricht eigentlich zustandekommen. Gibt es denn eine Organisation, mit der ein Statskirchenvertrag abgeschlossen werden konnte und entsprechend die ganzen Finanzierungen auf Staatskosten? |
Steht doch in deinem Link ...
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(Death / Susan, in: Pratchett, Hogfather)
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alex6 registrierter User
Anmeldungsdatum: 22.12.2005 Beiträge: 750
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(#1723288) Verfasst am: 30.01.2012, 01:05 Titel: Gegen weltanschauliche Segregation |
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Malwieder hat folgendes geschrieben: | Wird es dann nicht eher Zeit, sich für Humanistische Lebenskunde einzusetzen? |
Ich halte nichts von weltanschaulicher Segregation. Schon gar nicht an Schulen. Noch weniger als gar nicht an staatlichen Schulen. Wenn der nach Ideologien (Konfessionen) getrennte Religions- oder Weltanschauungsunterricht schon nicht abgeschafft werden kann, muß er zumindest überwunden werden.
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