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Vobro Privatnachdenker
Anmeldungsdatum: 10.11.2011 Beiträge: 1024
Wohnort: Wuppertal
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(#1733779) Verfasst am: 02.03.2012, 17:17 Titel: Verwaltungsgebühr bei Kirchenaustritt |
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Ich eröffne das Thema bewußt hier und nicht unter Religion, da es um die Rechtsgrundlage geht.
Seit einigen Jahren wird eine Verwaltungegebühr erhoben, wenn jemand aus der Kirche austreten möchte, ich finde das unfair und auch rechtlich höchst fragwürdig, da die allermeisten Menschen ja nicht selber aus freiem Willen der Kirche beigertreten sind.
Wie ist es juristisch zu rechtfertigen, jemandem Geld abzuknöpfen, der aus einer Organisation austreten möchte, in welche er nicht aus eigener Entscheidung eingetreten ist, selbst wenn damit ein gewisser Verwaltungsaufwand verbunden ist? Konsequent gedacht müßten die Eltern eines Austrittwillligen diese Gebühr bezahlen, sie haben ihr Kind schließlich taufen lassen und somit über dessen Religionszugehörigkeit entschieden.
Also:
Wie kann die Erhebung der Berabeitungsgebühr bei Kirchenaustritt juristisch begründet werden?
Müßte nicht alleine aus diesem Zusammenhang heraus erneut darüber nachgedacht werden, daß die Festlegung der Religionszugehörigkeit nicht ohne die Zustimmung jedes Einzelnen entschieden werden darf? Also hier in Deutschland frühestens mit 14 Jahren, würde ich sagen.
Gibt oder gab es Klage- oder Gerichtsverfahren gegen die Einführung der Bearbeitungsgebühr bei Kirchenaustritt, bzw. für deren Abschaffung?
Ich bin zum Glück zu einer zeit ausgetreten, als es diese Gebühr noch nicht gab, finde es aber unmöglich, und auch rechtlich hoch bedenklich, jemandem Geld abzuknöpfen, für etwas, wofür er sich nicht selber entscheiden konnte; das wäre ja so ähnlich, als wenn jemand sein Kind in seinem Lieblingssportverein anmeldet, das Kind aber später eine Gebühr bezahlen muß, wenn es den Verein wieder verlassen will, niemand käme auf die Idee auch nur, dafür eine Gebühr zu erheben.
Vielleicht besteht das Grundproblem darin, daß der Staat sich nicht zu schade dafür ist, die Kirchensteuern für die Kirchen einzutreiben, warum überläßt der Staat diesen ganzen Verwaltungsaufwand nicht denen selber? - Dann wäre das Problem doch gelöst. Natürlich müßte der Staat rechtlich dafür sogen, daß die Kirchen keine Austrittsgebühr verlangen dürften.
Ergänzung:
Habe eben diese Seite zum Thema entdeckt:
http://www.laizisten.de/index.php?option=com_content&task=view&id=201
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299792458 registrierter User
Anmeldungsdatum: 01.06.2007 Beiträge: 626
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(#1733788) Verfasst am: 02.03.2012, 18:03 Titel: |
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Ich musste bezahlen, obwohl ich zeitlebens Atheist war und nie getauft wurde. Vielmehr: ich wurde in Deutschland evangelisch (mit 16 und ohne mein Wissen) noch bevor ich eine Kirche von innen gesehen habe.
Alle drei Staatsgewalten scheren sich einen Dreck um Konsistenz und Menschenrechte, wenns die Kirchen betrifft.
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Heizölrückstoßabdämpfung Hedonist

Anmeldungsdatum: 26.07.2007 Beiträge: 17543
Wohnort: Stralsund
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(#1733790) Verfasst am: 02.03.2012, 18:12 Titel: |
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299792458 hat folgendes geschrieben: | Ich musste bezahlen, obwohl ich zeitlebens Atheist war und nie getauft wurde. Vielmehr: ich wurde in Deutschland evangelisch (mit 16 und ohne mein Wissen) noch bevor ich eine Kirche von innen gesehen habe. |
Dasselbe ist mir auch passiert. Hat mich 10€ gekostet.
_________________ „Wer in einem gewissen Alter nicht merkt, daß er hauptsächlich von Idioten umgeben ist, merkt es aus einem gewissen Grunde nicht.“ Curt Goetz
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Heike J registrierter User
Anmeldungsdatum: 16.07.2003 Beiträge: 26284
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(#1733796) Verfasst am: 02.03.2012, 18:27 Titel: |
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http://www.ibka.org/infos/kirchenaustritt-gebuehr
Der IBKA hatte eine Verfassungsbeschwerde unterstützt. Der Kläger hat jedoch verloren.
Die Gebühr (für NRW) ist zulässig, da die Möglichkeit der Gebührenminderung bzw. Erlass vorgesehen ist.
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Vobro Privatnachdenker
Anmeldungsdatum: 10.11.2011 Beiträge: 1024
Wohnort: Wuppertal
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(#1733830) Verfasst am: 02.03.2012, 21:05 Titel: |
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Um die Höhe der Gebühr ging es mir ja nicht, das wäre jurstisch eine vollkommen andere Frage, also müßte man eine Klage anders begründen, also unabhängig von dem Faktor des Rechtes auf Religionsfreiheit.
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Heike J registrierter User
Anmeldungsdatum: 16.07.2003 Beiträge: 26284
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(#1733832) Verfasst am: 02.03.2012, 21:17 Titel: |
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Soviel ich weiß wurden andere Kritikpunkte, z.B. dass eigentlich die Kirche der Schuldner der Gebühren wäre, da der Staat für sie die Verwaltung des Mitgliederbestandes übernimmt, auch in den Antrag mit eingebracht. Das Gericht hat sich halt die Möglichkeit des Erlasses herausgepickt und damit die Ablehnung begründet.
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Heike J registrierter User
Anmeldungsdatum: 16.07.2003 Beiträge: 26284
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Heike J registrierter User
Anmeldungsdatum: 16.07.2003 Beiträge: 26284
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Fake auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 11.11.2011 Beiträge: 3548
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(#1736316) Verfasst am: 12.03.2012, 10:15 Titel: Re: Verwaltungsgebühr bei Kirchenaustritt |
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Vobro hat folgendes geschrieben: | Wie kann die Erhebung der Berabeitungsgebühr bei Kirchenaustritt juristisch begründet werden? |
Wie jede andere Verwaltungsgebühr auch: ein Bürger verursacht durch seinen Antrag Arbeit. Arbeit kostet Geld.
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Vobro Privatnachdenker
Anmeldungsdatum: 10.11.2011 Beiträge: 1024
Wohnort: Wuppertal
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(#1736372) Verfasst am: 12.03.2012, 15:16 Titel: Re: Verwaltungsgebühr bei Kirchenaustritt |
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Fake hat folgendes geschrieben: | Vobro hat folgendes geschrieben: | Wie kann die Erhebung der Berabeitungsgebühr bei Kirchenaustritt juristisch begründet werden? |
Wie jede andere Verwaltungsgebühr auch: ein Bürger verursacht durch seinen Antrag Arbeit. Arbeit kostet Geld. |
Das ist aber nur ein weiteres Argument für grundsätzliche Änderungen des ganzen Spuks.
Der Staat soll das Einziehen der Kirchensteuer den Kirchen überlassen, so einfach ist das.
Und es bleibt dabei, daß man für den Kirchenaustritt bezahlen muß, obwohl man in aller Regel nicht aus eigener Entscheidung eingetreten war, das ist schon ungeheuerlich.
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Alchemist registrierter User
Anmeldungsdatum: 03.08.2004 Beiträge: 27897
Wohnort: Hamburg
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(#1736376) Verfasst am: 12.03.2012, 15:30 Titel: Re: Verwaltungsgebühr bei Kirchenaustritt |
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Fake hat folgendes geschrieben: | Vobro hat folgendes geschrieben: | Wie kann die Erhebung der Berabeitungsgebühr bei Kirchenaustritt juristisch begründet werden? |
Wie jede andere Verwaltungsgebühr auch: ein Bürger verursacht durch seinen Antrag Arbeit. Arbeit kostet Geld. |
Der Eintritt ist dagegen kostenlos.
Diesen Unterschied kann man wohl kaum durch "verursachte Arbeit" erklären
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Desperadox Nischenprodukt
Anmeldungsdatum: 18.01.2012 Beiträge: 2246
Wohnort: Hamburg
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(#1736378) Verfasst am: 12.03.2012, 15:44 Titel: |
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Ist diese Ablehnung endgültig, oder kann man da noch was machen ?
_________________ SUUM CUIQUE
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Fake auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 11.11.2011 Beiträge: 3548
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(#1736384) Verfasst am: 12.03.2012, 16:13 Titel: |
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Ich würde euch zustimmen, wenn man kraft Geburt, quasi automatisch, Kirchenmitglied würde. Dann gabe es in der Tat ein Missverhältnis. Aber so ist es nicht. Man ist Kirchenmitglied, weil die Eltern das so entschieden haben. Und es ist nunmal so, dass ein erwachsen gewordener Mensch rechtlich für diejenigen Entscheidungen haftet, die seine Erziehungsberechtigten für ihn getroffen haben, als er noch nicht volljährig war. Wenn mich meine Eltern als Kind in einem Schwimmverein anmelden, muss ich auch austreten oder ich zahle weiter Mitgliedsbeiträge. Kinder haften für ihre Eltern.
Aber aus den Schwimmverein auszutreten kostet nichts!!! Ja stimmt, aber das liegt an der Rechtsnatur der Verwaltungsgebühr. Im Abgabenrecht unterscheidet man zwischen Steuern und Gebühren. Steuern sind allgemein und abstrakt. Das bedeutet dass sie jeder bezahlen muss und zwar ohne Anspruch auf eine der Steuer entsprechende Gegenleistung. Gebühren sind konkret und einzelfallbezogen. Der Bürger löst durch sein Handeln einen Gebührentatbestand aus und erhält als Verwaltungshandeln die im Tatbestand umschriebene Gegenleistung.
Die Alternative zur Gebühr heisst Steuer. Steuer bedeutet die Kosten werden von der Allgemeinheit getragen. Wann der Staat was macht ist eine Frage der Lastenverteilung. Immer dann, wenn es dem Individuum zumutbar ist, die Kosten selber zu tragen, soll die Allgemeinheit nicht belastet werden. Letztlich liegt dieser Verteilung das Verursacherprinzip zugrunde. Was der Allgemeinheit zugute kommt (z.B. Straßenbau) zahlt die Allgemeinheit. Was dem Individuum zugute kommt, zahlt das Individuum. Natürlich könnte man die Erteilung von Personalausweisen, Führerscheinen, Gewerbeanmeldungen, Eheschließungen etc. auch aus Steuergeldern finanzieren. Dann stellt sich aber die umgekehrte Frage: warum soll die Allgemeinheit für diese Kosten aufkommen?
Ändern kann man das meines Erachtens nur, wenn man den Kirchen ihren Status als körperschaften des öffentlichen Rechts aberkennt und sie endlich formal sauber aus dem Staat ausgliedert. Ich bin uneingeschränkt dafür das zu tun! Aber bis dahin ist es konsequent und folgerichtig, den Kirchenaustritt mit einer Gebühr zu belegen. Wer das ungerecht findet, kann sie ja seine Eltern in Regress nehmen...
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Kramer postvisuell
Anmeldungsdatum: 01.08.2003 Beiträge: 30878
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(#1736391) Verfasst am: 12.03.2012, 16:35 Titel: |
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Fake hat folgendes geschrieben: | Die Alternative zur Gebühr heisst Steuer. |
Ja, in diesem Fall Kirchensteuer. Der Staat erhält ja schon eine anteilige Aufwandsentschädigung für das Eintreiben der Kirchenmitgliedsbeiträge.
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Heike J registrierter User
Anmeldungsdatum: 16.07.2003 Beiträge: 26284
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(#1736458) Verfasst am: 12.03.2012, 19:47 Titel: |
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Fake hat folgendes geschrieben: | Aber bis dahin ist es konsequent und folgerichtig, den Kirchenaustritt mit einer Gebühr zu belegen. Wer das ungerecht findet, kann sie ja seine Eltern in Regress nehmen... |
Für das Bundesland ist die Kirchensteuereintreibung und die damit zusammenhängende Mitgliederverwaltung eine Dienstleistung, die er für die Kirche erledigt. Dieses Angebot haben die Bundesländer rein freiwillig den Kirchen gemacht.
Also sollten auch die Kirchen die Rechnung für diese Leistung erhalten und nicht die Mitglieder, die ihren Austritt erklären wollen.
Beim Schwimmverein musst du keine Gebühr bezahlen. Richtig.
Den Vereinen ist es sogar verboten.
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esme lebt ohne schützende Gänsefüßchen.
Anmeldungsdatum: 12.06.2005 Beiträge: 5667
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(#1736468) Verfasst am: 12.03.2012, 20:03 Titel: |
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Fake hat folgendes geschrieben: | Wenn mich meine Eltern als Kind in einem Schwimmverein anmelden, muss ich auch austreten oder ich zahle weiter Mitgliedsbeiträge. |
Das zweifle ich doch an. Ich war in Österreich Mitglied in allen möglichen Vereinen, von Singverein, Heeressportverein, Berufsverband usw usf. und ausnahmslos alle haben nach mehrmaligem Nichtzahlen des Mitgliedsbeitrags das Mitglied von der Liste gestrichen. Die Kirche macht das nur deswegen anders, weil sie im Gegenssatz zu den oben genannten Vereinen ein profitorientiertes Unternehmen ist.
Allerdings wird in Österreich auch seit langer Zeit der Kirchenbeitrag nicht mehr über den Staat eingetrieben, so dass es für die Kirche eher schwierig ist, unwillige Zahler, die einmal umziehen, aufzuspüren.
Beim Austreten habe ich in der Tat einen Unkostenbeitrag gezahlt, das war aber ein Betrag wie 2 Euro 15 oder sowas. Das halte ich auch für vollkommen angemessen. Auf meinem Taufschein kleben ebenfalls Stempelmarken, das war also auch keineswegs kostenlos.
_________________ Gunkl über Intelligent Design:
Da hat sich die Kirche beim Rückzugsgefecht noch einmal grandios verstolpert und jetzt wollen sie auch noch Haltungsnoten für die argumentative Brez'n, die sie da gerissen haben.
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