Freigeisterhaus Foren-Übersicht
 FAQFAQ   SuchenSuchen   MitgliederlisteMitgliederliste   NutzungsbedingungenNutzungsbedingungen   BenutzergruppenBenutzergruppen   LinksLinks   RegistrierenRegistrieren 
 ProfilProfil   Einloggen, um private Nachrichten zu lesenEinloggen, um private Nachrichten zu lesen   LoginLogin 

Datenschutz - das gestohlene Handy und die IMEI..?

 
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen   Drucker freundliche Ansicht    Freigeisterhaus Foren-Übersicht -> Politik und Geschichte
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  

Soll die Polizei die IMEI Nummer verwenden, um gestohlene Handys zu orten und ihrem rechtmäßigen Besitzer zurückzugeben?
Ja auf alle Fälle, denn aufgrund der begangenen Straftat des Handydiebes kann der sich nicht auf Datenschutz berufen.
71%
 71%  [ 5 ]
Nein - der Datenschutz ist ein so hohes gut, dass man nicht mal im Falle eines Handydiebstahls die IMEI verwenden sollte, um den Dieb zu ermitteln.
28%
 28%  [ 2 ]
Stimmen insgesamt : 7

Autor Nachricht
Navigator2
unbefristet gesperrt



Anmeldungsdatum: 12.06.2008
Beiträge: 2546

Beitrag(#1745567) Verfasst am: 17.04.2012, 21:02    Titel: Datenschutz - das gestohlene Handy und die IMEI..? Antworten mit Zitat

Hallo,

kürzlich kam ich auch wieder auf ein Kuriosum, welches mich 'mittelprächtig' aufgeregt hat, und zwar geht es um folgendes:

Jedes Handy hat eine eigene unverwechselbare IMEI-Nummer, sozusagen ein eigenes "Nummernschild", was bei jedem Telefonat verwendet wird.

Nun hab ich mich gewundert, weshalb diese IMEI-Nummer nicht einfach dazu verwendet wird, um gestohlene Handies einfach ausfindig zu machen, und ihren rechtmäßigen Besitzern zurückzugeben. Dieses wäre technisch problemlos möglich. Als ich dann die Begründung dafür, weshalb das nicht gemacht wird, gelesen hab (von unserer Justizministerin), bin ich dann doch fast vom Hocker gefallen.

Gestohlene Handies werden deshalb nicht anhand von ihrer IMEI ausfindig gemacht, weil dieses das Recht des Handiediebes auf Datenschutz beeinträchtig.

Datenschutz - schön und gut, er soll den Bürger vor einem übergriffigen Polizei- und Schnüffelstaat schützen, und das ist auch gut so, aber er soll doch keine Straftaten von Handydieben unterstützen und diesen Vorschub leisten. Das ist so ähnlich, als ob ich ein Auto klaue, und wenn ich dann von der Polizei deswegen angehalten werde, dann erkläre ich dem Beamten, dass der nix an meinem Nummerschild zu lesen hätte wegen Datenschutz, und deswegen, weil er mein Nummernschild nicht zu lesen hätte, könne er doch gar nicht wissen, ob das mein Eigentum oder meine Diebesbeute ist.

Wie denkt ihr darüber?

nv.

Ach ja: So ganz nebei - wenn es bei Demonstrationen darum geht herauszufinden, wer anwesend war und wer sich wo während der Demo befand, da ist sich dieser Staat nicht zu blöde dazu, in den Handydaten von tausenden von unbescholtenen Bürgern herumzuschnüffeln, wenn es aber darum geht, einen Handydieb zu überführen, dann heißt es plötzlich Datenschutz. Mein Gott, ich kann mal wieder gar nicht genug fressen wie ich kotzen möchte...
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
step
registriert



Anmeldungsdatum: 17.07.2003
Beiträge: 22782
Wohnort: Germering

Beitrag(#1745572) Verfasst am: 17.04.2012, 21:11    Titel: Antworten mit Zitat

Das ist sicher wieder dieser juristische Unterschied zwischen Besitzer und Eigentümer.

Außerdem stelle ich mir die Ortung schwierig vor, egal ob mit IMEI oder SIM ... solch einen Aufwand (auch im Ausland) müßten ja alle Provider mitmachen, ich denke, das wird höchstens bei Kapitalverbrechen gemacht.
_________________
Was ist der Sinn des Lebens? - Keiner, aber Leere ist Fülle für den, der sie sieht.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
tridi
_____



Anmeldungsdatum: 21.06.2007
Beiträge: 7933

Beitrag(#1745578) Verfasst am: 17.04.2012, 21:19    Titel: Re: Datenschutz - das gestohlene Handy und die IMEI..? Antworten mit Zitat

Navigator2 hat folgendes geschrieben:
Als ich dann die Begründung dafür, weshalb das nicht gemacht wird, gelesen hab (von unserer Justizministerin), bin ich dann doch fast vom Hocker gefallen.

Gestohlene Handies werden deshalb nicht anhand von ihrer IMEI ausfindig gemacht, weil dieses das Recht des Handiediebes auf Datenschutz beeinträchtig.

beleg / link ?

vorher glaube ich das so nicht. das will ich einfach nicht glauben, dass der datenschutz des diebes diesen schuetzen soll. Smilie
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Navigator2
unbefristet gesperrt



Anmeldungsdatum: 12.06.2008
Beiträge: 2546

Beitrag(#1745585) Verfasst am: 17.04.2012, 21:25    Titel: Antworten mit Zitat

step hat folgendes geschrieben:
Das ist sicher wieder dieser juristische Unterschied zwischen Besitzer und Eigentümer.



Meine Axt ist heute zu stumpf, um Haare damit zu spalten... Ich denke, um was es geht ist jedem klar, da braucht es keine Spitzfindigkeiten mehr.

Wenn der Staat sich dazu entschließen würde, Handydiebe anhand der IMEI zu verfolgen, dann wären diese Straftaten auf einen Schlag kein Thema mehr, weil dann niemand mehr Handys klauen, oder geklaute Handys kaufen würde.

Zitat:


Außerdem stelle ich mir die Ortung schwierig vor, egal ob mit IMEI oder SIM ...


Überhaupt nicht. Hierzu bedürfte es lediglich eines Gesetzes, alle Mobilfunkbetreiber dazu zu verpflichten (...das Gesetzt gibt es wohl ohnehin schon, man müsste sich lediglich dazu entschließen, im Fall von Handydiebstählen davon Gebrauch zu machen), auf Anfrage der Ermittlungsbehörden die notwendigen Daten der Staatsanwaltschaft/Polizei zu übersenden.

In in Verbindung mit der SIM-Karte, wenn der Dieb dann notgedrungen seine eigene SIM-Karte verwendet, braucht es dazu noch nicht einmal ein Rollkomando, denn die Adresse des unrechtmäßigen Besitzers geht aus der SIM-Karte hervor. Somit braucht die Polizei lediglich bei dem unrechtmäßigen Besitzer eine Haussuchung durchzuführen...

Wo Problem?

Ein anderes Problem ergäbe sich, wenn der unrechtmäßige Besitzer auch noch eine SIM-Karte verwendet, die nicht auf seinen Namen ausgestellt ist. Aber auch hier gibt es Maßnahmen, dieses auf Dauer zu tun, zu unterbinden, in dem dieses SIM-Karte einfach gesperrt wird.

nv.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Navigator2
unbefristet gesperrt



Anmeldungsdatum: 12.06.2008
Beiträge: 2546

Beitrag(#1745589) Verfasst am: 17.04.2012, 21:34    Titel: Re: Datenschutz - das gestohlene Handy und die IMEI..? Antworten mit Zitat

tridi hat folgendes geschrieben:
Navigator2 hat folgendes geschrieben:
Als ich dann die Begründung dafür, weshalb das nicht gemacht wird, gelesen hab (von unserer Justizministerin), bin ich dann doch fast vom Hocker gefallen.

Gestohlene Handies werden deshalb nicht anhand von ihrer IMEI ausfindig gemacht, weil dieses das Recht des Handiediebes auf Datenschutz beeinträchtig.

beleg / link ?

vorher glaube ich das so nicht. das will ich einfach nicht glauben, dass der datenschutz des diebes diesen schuetzen soll. Smilie


tridi - heute nicht mehr. Gib einfach Handydiebstahl und IMEI in google ein, und finde heraus, wieso Handies immer noch eine begehrte Diebesbeute sind.

Hint: Handies wären keine begehrte Diebesbeute mehr, ja für einen Dieb praktisch wertlos, wenn der Staat gestohlene Handies anhand der IMEI ausfindig machen würde.

Da Handies aber immer noch begehrte Diebesbeute sind und u.a. auf Flohmärkten verkauft werden, geht damit schon aufgrund der Faktenlage hervor, dass sich der von mir geschilderte Sachverhalt so verhält, daher bin ich aus der Beweispflicht draußen.

Wenn du an meinen Worten zweifelst, dann finde doch mal einen einzigen Fall, bei dem ein gestohlenes Handy mit der IMEI 'geortet' wurde...

nv.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Alchemist
registrierter User



Anmeldungsdatum: 03.08.2004
Beiträge: 27897
Wohnort: Hamburg

Beitrag(#1745590) Verfasst am: 17.04.2012, 21:35    Titel: Antworten mit Zitat

Der Plural heisst Handys!

Und du bist sehr wohl in der Beweispflicht, du weichst aus.

Tridi hat explizit deine Behauptung des Datenschutzes in Frage gestellt!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Navigator2
unbefristet gesperrt



Anmeldungsdatum: 12.06.2008
Beiträge: 2546

Beitrag(#1745592) Verfasst am: 17.04.2012, 21:44    Titel: Re: Datenschutz - das gestohlene Handy und die IMEI..? Antworten mit Zitat

tridi hat folgendes geschrieben:
Navigator2 hat folgendes geschrieben:
Als ich dann die Begründung dafür, weshalb das nicht gemacht wird, gelesen hab (von unserer Justizministerin), bin ich dann doch fast vom Hocker gefallen.

Gestohlene Handies werden deshalb nicht anhand von ihrer IMEI ausfindig gemacht, weil dieses das Recht des Handiediebes auf Datenschutz beeinträchtig.

beleg / link ?

vorher glaube ich das so nicht. das will ich einfach nicht glauben, dass der datenschutz des diebes diesen schuetzen soll. Smilie


Obwohl es mich ankotzt, deine Faulheit (in Verbindung mit dem Mangel an logischem Denkvermögen) zu unterstützen hier den Link zu dem Sachverhalt, inklusive des Quings von Frau Zypries.

http://www.abgeordnetenwatch.de/brigitte_zypries-650-5639--f120886.html#q120886

Zitat:

Sehr geehrter Herr Sachs

Ihre Auffassung, dass es in Ermittlungsverfahren, denen der Diebstahl oder die Fundunterschlagung eines Mobiltelefons zugrunde liegt, für die polizeiliche Ermittlungsarbeit hilfreich wäre, die Verbindungsdaten des entwendeten Mobiltelefons nach erheben zu können, teile ich durchaus.

Sie müssen aber bedenken, dass mit jeder solcher Ermittlungsmaßnahmen in das von Art. 10 Grundgesetz geschützte Fernmeldegeheimnis eingegriffen wird. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts umfasst das Fernmeldegeheimnis nämlich nicht nur den eigentlichen Kommunikationsinhalt, also was gesprochen wird, sondern auch die Umstände der Kommunikation, wie beispielsweise die hier betroffenen Verbindungsdaten. Dies gilt unabhängig davon, ob ein Verdächtigter ein Telefon berechtigt, unberechtigt oder vertragswidrig benutzt. Dabei ist auch nicht entscheidend, ob der Anschluss auf den Namen des Opfers, des Verdächten, auf einen Strohmann oder gar einen Aliasnamen angemeldet ist.

Im Hinblick auf die herausragende Bedeutung des Fernmeldegeheimnisses lässt sich ein Eingriff in dieses nur bei Verdacht einer Straftat von erheblicher Bedeutung rechtfertigen. Dafür genügt zwar eine Straftat im mittleren Kriminalitätsbereich, bei einem einfachen Diebstahl oder einer Fundunterschlagung wird die Eingriffsschwelle aber regelmäßig nicht erreicht.

Die Erhebung der Verbindungsdaten lässt sich übrigens auch nicht dadurch rechtfertigen, dass sich der rechtmäßige Mobiltelefon-Eigentümer mit der Durchführung der Maßnahme einverstanden erklärt. Der Eigentümer kann nämlich nicht über das Grundrecht des Verdächtigen verfügen, mit der Folge, dass seiner Einwilligung auch keine rechtfertigende Wirkung zukommt.

Aus diesen Gründen sehe ich keine Möglichkeit, in der Strafprozessordnung eine Befugnis zur Erhebung von Verbindungsdaten auch für Fälle des einfachen Diebstahls oder der Fundunterschlagung einzuführen.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Brigitte Zypries
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Trinculo
H(a)i!



Anmeldungsdatum: 12.10.2007
Beiträge: 67

Beitrag(#1745599) Verfasst am: 17.04.2012, 21:56    Titel: Antworten mit Zitat

Nächster logischer Schritt:
Phantombilder nur noch verpixelt veröffentlichen, um das Persönlichkeitsrecht des Verdächtigen nicht zu verletzen!
_________________
»Vernunft ist nichts automatisches, jene die sie leugnen können nicht durch sie erobert werden.« Ian Rant
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
tridi
_____



Anmeldungsdatum: 21.06.2007
Beiträge: 7933

Beitrag(#1745603) Verfasst am: 17.04.2012, 21:58    Titel: Re: Datenschutz - das gestohlene Handy und die IMEI..? Antworten mit Zitat

Navigator2 hat folgendes geschrieben:
Gib einfach Handydiebstahl und IMEI in google ein, und finde heraus, wieso Handies immer noch eine begehrte Diebesbeute sind.

gleich der erste link, auf den man mit hilfe googles und dieser stichwoerter stoesst, belegt eher, dass man mittels IMEI dem dieb die handynutzung vermiesen kann.

ich hasse solche bloedsinnigen total allgemeinen google-verweise. wer meint, etwas gelesen zu haben, was sich sehr leicht belegen lasse, der kann es doch eben selbst belegen. das findet er ja dann weit schneller als der andere, der erstmal raten muss, was ersterer gemeint haben koennte.

Zitat:

Wenn du an meinen Worten zweifelst, dann finde doch mal einen einzigen Fall, bei dem ein gestohlenes Handy mit der IMEI 'geortet' wurde...

wenn ich das nicht schaffe, heisst das noch lange nicht, dass eine solche ortung *wegen des datenschutzes des diebes* nicht erfolgt.

(ich kann uebrigens nicht ausschliessen, dass du recht hast. ich haette halt nur bei solchen behauptungen gern einen beleg.)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Alchemist
registrierter User



Anmeldungsdatum: 03.08.2004
Beiträge: 27897
Wohnort: Hamburg

Beitrag(#1745605) Verfasst am: 17.04.2012, 22:01    Titel: Antworten mit Zitat

Eine Frechheit übrigens dem Gesprächsgegenüber Faulheit und mangelndes logisches Denkvermögen zu unterstellen, wenn man mal nach Belegen fragt. Böse
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Navigator2
unbefristet gesperrt



Anmeldungsdatum: 12.06.2008
Beiträge: 2546

Beitrag(#1745607) Verfasst am: 17.04.2012, 22:06    Titel: Antworten mit Zitat

Alchemist hat folgendes geschrieben:
Der Plural heisst Handys!

Und du bist sehr wohl in der Beweispflicht, du weichst aus.



Nein, bin ich nicht, da der Sachverhalt aufgrund der Tatsachen nur so und nicht anders sein kann, bin ich nicht in der Beweispflicht.

Da ich aber keine Lust hab auf dämliche rechhaberische Diskussionen, und außerdem in meinem Browser die Links von gestern noch violett gefärbt waren, hab ich euch dennoch den "ersehnten" Beweis geliefert fool fool fool

...allerdings muss ich mich doch schon *sehr* wundern, wofür ihr mich haltet.

Glaubst du, dass ich mir sowas einfach aus den Fingern sauge? Pillepalle

Und selbst wenn ihr aufgrund meiner Person, weil ihr mich offensichtlich für einen Aufschneider haltet, Zweifel an dem von mir geschilderten Sachverhalt hättet, so hätte euch zumindest der _logische_ Menschenverstand (....ich weiß, den hat nicht jeder, manche fürchten, dass denken weht tut...) sagen müssen, dass dem so ist.

Denn wäre es anders, dann würde niemand mehr Handys klauen, weil man sich damit nicht mehr bereichern könnte.

Ergo hättet ihr aufgrund der Umkehrlogik (...ich weiß, wer mit einfacher Logik schon überfordert ist, für den muss die Umkehrlogik schon geradezu Teufelszeug sein...) schon darauf schließen müssen, dass da an meine Sachverhaltsschilderung etwas wahres dran sein muss.

Aber gut ... "der Beweis" ist ja nun erbracht.... Brett vom Kopf nehmen

Zitat:


Tridi hat explizit deine Behauptung des Datenschutzes in Frage gestellt!


Nur weil jemand unsinnigerweise die Schwerkraft in Frage stellt, ist der jenige, der die Schwerkraft behauptet nicht für die Existenz der Schwerkraft beweispflichtig - beweispflichtig ist nur derjenige, der Dinge behauptet, die unglaubwürdig sind.

nv.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
tridi
_____



Anmeldungsdatum: 21.06.2007
Beiträge: 7933

Beitrag(#1745609) Verfasst am: 17.04.2012, 22:09    Titel: Antworten mit Zitat

@navigator: ah, danke, geht doch.

zypries spricht hier allerdings von verbindungsdaten und fernmeldegeheimnis, nicht von datenschutz.

ich wuerde ihr vielleicht auch insoweit zustimmen, als die verbindungen des diebs (wohin hat er telefoniert etc.) die polizei nichts angehen.

fuer quatsch allerdings halte ich es, auch die daten, wo sich das geraet grade aktuell befindet, als schuetzenswert und als telekommunikation im sinne des fernmeldegeheimnisses einzustufen. hier muesste eigentlich das interesse des bestohlenen eindeutig ueberwiegen.

interessant waere, was das bundesverfassungsgericht wirklich dazu gesagt hat.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Navigator2
unbefristet gesperrt



Anmeldungsdatum: 12.06.2008
Beiträge: 2546

Beitrag(#1745610) Verfasst am: 17.04.2012, 22:09    Titel: Antworten mit Zitat

Alchemist hat folgendes geschrieben:
Eine Frechheit übrigens dem Gesprächsgegenüber Faulheit und mangelndes logisches Denkvermögen zu unterstellen, wenn man mal nach Belegen fragt. Böse


Eine Frechheit ist es einen Beweis für einen Sachverhalt zu verlangen, der aufgrund der Faktenlage gar nicht anders sein kann, und den man auch noch leicht selbst hätte recherchieren können.

nv.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
tridi
_____



Anmeldungsdatum: 21.06.2007
Beiträge: 7933

Beitrag(#1745611) Verfasst am: 17.04.2012, 22:10    Titel: Antworten mit Zitat

Navigator2 hat folgendes geschrieben:
Alchemist hat folgendes geschrieben:
Eine Frechheit übrigens dem Gesprächsgegenüber Faulheit und mangelndes logisches Denkvermögen zu unterstellen, wenn man mal nach Belegen fragt. Böse


Eine Frechheit ist es einen Beweis für einen Sachverhalt zu verlangen, der aufgrund der Faktenlage gar nicht anders sein kann, und den man auch noch leicht selbst hätte recherchieren können.

nv.

aus den "fakten" haette ohne die worte der justizministerin nie erschlossen werden koennen, was ihre begruendung war.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Zoff
registrierter User



Anmeldungsdatum: 24.08.2006
Beiträge: 21668

Beitrag(#1745615) Verfasst am: 17.04.2012, 22:16    Titel: Antworten mit Zitat

Bin dagegen.

Nicht wegen Datenschutz, sondern weil die Ermittlungsbehörden wichtigeres zu tun haben sollten, als so einen Aufwand bei Kleinkriminalität zu betreiben.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
tridi
_____



Anmeldungsdatum: 21.06.2007
Beiträge: 7933

Beitrag(#1745619) Verfasst am: 17.04.2012, 22:21    Titel: Antworten mit Zitat

Zoff hat folgendes geschrieben:
Bin dagegen.

Nicht wegen Datenschutz, sondern weil die Ermittlungsbehörden wichtigeres zu tun haben sollten, als so einen Aufwand bei Kleinkriminalität zu betreiben.


ich fuerchte zwar, dass das die tatsaechliche (unausgesprochene) begruendung ist, sehe das im ergebnis aber voellig anders:

der rechtsstaat kann sich begraben lassen, wenn er nicht versucht, diebe dingfest zu machen.

sobald man solche delikte auch mit diesen methoden verfolgte, wuerde sich das ja auch unter den dieben schnell rumsprechen und diese delikte wuerden massiv seltener.

ja, die verfolgung kleiner kriminalitaet kostet auch geld. aber das muss man eben ausgeben.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Navigator2
unbefristet gesperrt



Anmeldungsdatum: 12.06.2008
Beiträge: 2546

Beitrag(#1745622) Verfasst am: 17.04.2012, 22:30    Titel: Antworten mit Zitat

tridi hat folgendes geschrieben:
@navigator: ah, danke, geht doch.

zypries spricht hier allerdings von verbindungsdaten und fernmeldegeheimnis, nicht von datenschutz.


OH MEIN GOTT ... meinst du, das Fernmeldegeheimnis habe nix mit Datenschutz zu tun? Sind Verbindungsdaten denn nun keine Daten....

... nein tridi, keine Lust auf irgendwelche Klugscheißdiskussion über die richtige Verwendung von irgendwelchen Begriffen.

FAKT IST: Der Staat verwendet keine IMEI-Daten, um Handydieben das Handwerk zu legen, obwohl das eigentlich ein Kinderspiel wäre. Begründet wird das mit dem Datenschutz ... äh... Fernmeldegeheimnis .... wobei man sich dann haarspalt-haarspalt-haarspalt... überlegen kann, ob eine automatisch übertragene IMEI Nummer wirklich eine MELDUNG ist, denn es heißt ja FernMELDEgeheimnis und nicht FernDATENgeheimnis.

Aber diese Diskussion bringt uns nicht weiter, und der Bekundungen gegeseitiger Antipathie sind genug getauscht, und bringen uns hier nicht weiter...

Fakt ist nach wie vor, dass das der Sinn des Fernmeldegeheimnis der ist, um persönliche, schützenswerte und vertrauliche Daten zu schützen, und nicht, um strafbare Handlungen von Handydieben zu schützen. Und deshalb ist es hier m.A.n. bekloppt, das Fernmeldegeheimnis auf diese pervertierte Art auszulegen, die eine Strafverfolgung unmöglich macht.

nv.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Navigator2
unbefristet gesperrt



Anmeldungsdatum: 12.06.2008
Beiträge: 2546

Beitrag(#1745623) Verfasst am: 17.04.2012, 22:34    Titel: Antworten mit Zitat

Zoff hat folgendes geschrieben:
Bin dagegen.

Nicht wegen Datenschutz, sondern weil die Ermittlungsbehörden wichtigeres zu tun haben sollten, als so einen Aufwand bei Kleinkriminalität zu betreiben.


Ach - ein gestohlenes Handy im Wert von 500 Euro ist für dich "Kleinkriminalität", und Jugendliche, die anderen Jugendlichen reihenweise die Handys abziehen sind also alles nur Kavaliersdelikte Frage Idee Mit den Augen rollen Geschockt

...ab welchem Wert fangen denn für dich die richtigen Verbrechen an?

nv.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
tridi
_____



Anmeldungsdatum: 21.06.2007
Beiträge: 7933

Beitrag(#1745628) Verfasst am: 17.04.2012, 22:42    Titel: Antworten mit Zitat

Navigator2 hat folgendes geschrieben:

OH MEIN GOTT ... meinst du, das Fernmeldegeheimnis habe nix mit Datenschutz zu tun? Sind Verbindungsdaten denn nun keine Daten....

... nein tridi, keine Lust auf irgendwelche Klugscheißdiskussion über die richtige Verwendung von irgendwelchen Begriffen.

wenn du fernmeldegeheimnis und datenschutz nicht unterscheiden kannst bzw. es fuer dich keinen unterschied macht, weil du von recht keine ahnung hast, ist das nicht mein problem Schulterzucken

ich finde es halt fuer eine rechtlich fundierte diskussion durchaus wesentlich, worauf genau sich zypries bezieht.

im ergebnis aber...
Zitat:

Fakt ist nach wie vor, dass das der Sinn des Fernmeldegeheimnis der ist, um persönliche, schützenswerte und vertrauliche Daten zu schützen, und nicht, um strafbare Handlungen von Handydieben zu schützen. Und deshalb ist es hier m.A.n. bekloppt, das Fernmeldegeheimnis auf diese pervertierte Art auszulegen, die eine Strafverfolgung unmöglich macht.

... gebe ich dir voellig recht.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Zoff
registrierter User



Anmeldungsdatum: 24.08.2006
Beiträge: 21668

Beitrag(#1745639) Verfasst am: 17.04.2012, 22:51    Titel: Antworten mit Zitat

Navigator2 hat folgendes geschrieben:
Zoff hat folgendes geschrieben:
Bin dagegen.

Nicht wegen Datenschutz, sondern weil die Ermittlungsbehörden wichtigeres zu tun haben sollten, als so einen Aufwand bei Kleinkriminalität zu betreiben.


Ach - ein gestohlenes Handy im Wert von 500 Euro ist für dich "Kleinkriminalität", und Jugendliche, die anderen Jugendlichen reihenweise die Handys abziehen sind also alles nur Kavaliersdelikte Frage Idee Mit den Augen rollen Geschockt

...ab welchem Wert fangen denn für dich die richtigen Verbrechen an?

nv.


Jedes ordentliche Fahrrad kostet mehr.

Die wirklichen Schäden werden anderswo verursacht:

http://de.wikipedia.org/wiki/Wirtschaftskriminalit%C3%A4t

Zitat:
Laut Bundeslagebild Wirtschaftskriminalität 2010 des BKA wurden in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) 102.813 Wirtschaftsstraftaten registriert; das sind 1,5 % mehr als 2009. Obwohl der Anteil der wirtschaftskriminellen Fälle nur 1,7 % der Gesamtzahl der Straftaten betrug, machte der durch Wirtschaftskriminalität (ohne Computerkriminalität) verursachte Schaden 2010 mit rd. 4,66 Mrd. € - ein Plus von 36 % gegenüber 2009 - 55 % des 2010 durch Straftaten insgesamt verursachten Schadens aus (S. 19).

(Fett von mir)

Auch interessant: http://de.wikipedia.org/wiki/Business_Crime_Control

Geklaute Handys sind doch Pillepalle. Schulterzucken
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
tridi
_____



Anmeldungsdatum: 21.06.2007
Beiträge: 7933

Beitrag(#1745652) Verfasst am: 17.04.2012, 23:05    Titel: Antworten mit Zitat

morde sind auch schlimmer als andere verbrechen. das darf aber nicht dazu fuehren, dass nur noch morde verfolgt werden.

sicher, wegen eines geklauten stuecks pizza laesst man keine soko monatelang ermitteln, da stimmen dann die relationen nicht. beim versuch, einen handydieb durch ortung dingfest zu machen, passt die relation aber durchaus. so aufwendig ist diese ortung wohl nicht.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Navigator2
unbefristet gesperrt



Anmeldungsdatum: 12.06.2008
Beiträge: 2546

Beitrag(#1745695) Verfasst am: 18.04.2012, 02:55    Titel: Antworten mit Zitat

Zoff hat folgendes geschrieben:
Navigator2 hat folgendes geschrieben:
Zoff hat folgendes geschrieben:
Bin dagegen.

Nicht wegen Datenschutz, sondern weil die Ermittlungsbehörden wichtigeres zu tun haben sollten, als so einen Aufwand bei Kleinkriminalität zu betreiben.


Ach - ein gestohlenes Handy im Wert von 500 Euro ist für dich "Kleinkriminalität", und Jugendliche, die anderen Jugendlichen reihenweise die Handys abziehen sind also alles nur Kavaliersdelikte Frage Idee Mit den Augen rollen Geschockt

...ab welchem Wert fangen denn für dich die richtigen Verbrechen an?

nv.


Jedes ordentliche Fahrrad kostet mehr.



Mit Verlaub, dann fahre ich zwei unordentliche Fahrräder... Mit den Augen rollen

Mein "altes" Fahrrad hat bei Metro so etwas um die 180 Euro gekostet...aber immerin mit 24 Gängen.... und mein "neues" Fahrrad ... sogar vonm richtischen Fahrradhändler mit Nabendynamo (war der eigentliche Grund), von dem ich nun meinte, es könnte ein richtiges Fahrrad sein, hat 'nur' 400 Euro gekostet.... und das alte Fahrrad hat jetzt auchn Nabendynamo und dazu noch Spikesreifen, weil ich das ganze Jahr über Fahrrad fahre, aber ich schiss hab, dass ich mich bei Straßenglätte aufs Maul leg, und mir was breche.... ...und klar, den Nabendynamo für das alte Rad hab ich vonm Fahrradersatzteiltröder mit Felge für 30 Euro "abgestaubt"...
....ne, ich war das Fahren mit ständig defekten Seitenläuferdynamos, die bei Nässe dann auch noch durchrutschen leid...

Zitat:


Die wirklichen Schäden werden anderswo verursacht:

http://de.wikipedia.org/wiki/Wirtschaftskriminalit%C3%A4t

Zitat:
Laut Bundeslagebild Wirtschaftskriminalität 2010 des BKA wurden in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) 102.813 Wirtschaftsstraftaten registriert; das sind 1,5 % mehr als 2009. Obwohl der Anteil der wirtschaftskriminellen Fälle nur 1,7 % der Gesamtzahl der Straftaten betrug, machte der durch Wirtschaftskriminalität (ohne Computerkriminalität) verursachte Schaden 2010 mit rd. 4,66 Mrd. € - ein Plus von 36 % gegenüber 2009 - 55 % des 2010 durch Straftaten insgesamt verursachten Schadens aus (S. 19).

(Fett von mir)

Auch interessant: http://de.wikipedia.org/wiki/Business_Crime_Control

Geklaute Handys sind doch Pillepalle. Schulterzucken


Mag ja sein, dass du damit recht hast, aber für einen 15 Jährigen, der sein ganzes Erspartes und sein Geburtstags- , Konfirmations- und Weihnachtsgeld von der Oma für ein iPhone ausgegeben hat, welches ihm dann gestohlen wird, ist das ein herber Verlust mit allen negativen psychischen Begleiderscheinungen wie psychischem Schmerz, Vertrauensverlust in die Gerechtigkeit der Gesellschaft, Rachephantasien, irgendwann mal einen Handydieb totzuschlagen....u.U. wenn dieser Diebstahl im Zusammenhang mit Mobbing in der Schule geschehen ist und noch weitere Kränkungen hinzukommen, kann dieses Mitauslöser für einen Amoklauf in der Schule sein. Es ist nur eine Frage der Summe der Kränkungen, die sich bei einem Menschen anhäufen, bis er zum Amokläufer wird.... am Ende steht dann ein Blutbad mit 15 Leichen und einem Haufen bekloppter Lokalpolitiker, die von nix eine Ahnung haben, und das alles nicht verstehen können, womit dann die Rund 3 der Diskussion um das verbot von Killerspielen eröffnet ist. Davon, dass ein Amoklauf mit Killerspielen überhaupt nix zu tun hat, davon haben diese empathielosen Schwachköpfe keine Ahnung....

....und warum das Ganze?

Wegen einer heuchelnden, den "Datenschutz" ...ääääähhh Fernmeldegeheimnis ernstnehmenden (dass ich mich nicht bepisse vor lachen, es werden bei uns tausende von Telefonaten von rechtschaffenen Menschen abgehört!!!!) Ministertusse.

Es geht imho noch nicht einmal darum, um Ermittlungsaufwand wegen des angeblich so geringen Schadens, der so gering gar nicht ist, zu vermeiden, zumal die Ermittlungen denkbar einfach sind und lediglich in einem Verwaltungsakt, den Dieb festzunehmen besteht, denn die Adresse des Handydieb oder des Ankäufers des Diebesgut wird bei dem ersten Anruf mit einer fremden SIM-Karte der Staatsanwaltschaft von dem Netzprovider frei Haus geliefert - einfacher kann eine Ermittlung nicht mehr sein.

Nein, es handelt sich hier um eine ganz große Heuchelei, mit dem man so tut, als ob man das Fernmeldegesetz und das Grundgesetz ernst nähme, in dem man diese Gesetze bis zur Perversion auslegt (der Sinn des grundgesetzlichen Fernmeldegeheimnisses liegt ganz sicher nicht darin, kriminelle Handydiebe zu schützen), während man in Wahrheit die Bürger - ohne Wissen der Bürger, nach Strich und Faden ausspioniert!

nv.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Alchemist
registrierter User



Anmeldungsdatum: 03.08.2004
Beiträge: 27897
Wohnort: Hamburg

Beitrag(#1745759) Verfasst am: 18.04.2012, 10:03    Titel: Antworten mit Zitat

Navigator2 hat folgendes geschrieben:
Zoff hat folgendes geschrieben:
Bin dagegen.

Nicht wegen Datenschutz, sondern weil die Ermittlungsbehörden wichtigeres zu tun haben sollten, als so einen Aufwand bei Kleinkriminalität zu betreiben.


Ach - ein gestohlenes Handy im Wert von 500 Euro ist für dich "Kleinkriminalität", und Jugendliche, die anderen Jugendlichen reihenweise die Handys abziehen sind also alles nur Kavaliersdelikte Frage Idee Mit den Augen rollen Geschockt

...ab welchem Wert fangen denn für dich die richtigen Verbrechen an?

nv.


Häh?
was bringst du denn hier wieder durcheinander?
Im EIngangsbeitrag heißt es noch Diebstahl bei dir.
Die Justizministerin schreibt dazu auch:
Zitat:
Aus diesen Gründen sehe ich keine Möglichkeit, in der Strafprozessordnung eine Befugnis zur Erhebung von Verbindungsdaten auch für Fälle des einfachen Diebstahls oder der Fundunterschlagung einzuführen.


Und im obigen sprichst du auf einmal von Handys abziehen?!

Das ist dann nun Raub, und gewiss auch keine Kleinkriminalität und in diesem Fall dürften die Rechtslage auch anders sein, heißt Handyortung ja. Schulterzucken
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge der letzten Zeit anzeigen:   
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen   Drucker freundliche Ansicht    Freigeisterhaus Foren-Übersicht -> Politik und Geschichte Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehe zu:  
Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.



Impressum & Datenschutz


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group