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HartzIV - hier hungert ein Mensch bereits 5 Tage!
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Anmeldungsdatum: 12.06.2008
Beiträge: 2546

Beitrag(#1792450) Verfasst am: 05.11.2012, 17:15    Titel: HartzIV - hier hungert ein Mensch bereits 5 Tage! Antworten mit Zitat

Aus gegebenen Anlaß weise ich darauf hin, dass hier Ralph Boes, der zu 90% vom JobCenter sanktioniert wurde und jetzt nur noch 37,40 Euro statt 374 Euro im Monat zum leben hat und jetzt bereits den 5. Tag aufgrund der HartzIV-Gesetzgebung hungert und dieses öffentlich dokumentiert, um die Menschenverachtung dieser Gesetzgebung aufzuzeigen.

Selbst das leben in Strafanstalten ist humaner und leichter zu durchstehen, als beispielsweise eine 100% Sanktion, die als Endstufe der HartzIV-Folter vorgesehen ist, in dem man einem Menschen, der sich nicht der grundrechtswidrigen HartzIV-Folter beugt, die Existenzgrundlage entzieht.

Weitere Infos:

http://www.buergerinitiative-grundeinkommen.de/brandbrief/briefe/Sanktionsbrief-2012-10-25.htm

http://grundrechte-brandbrief.de

nv.
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tillich (epigonal)
hat Spaß



Anmeldungsdatum: 12.04.2006
Beiträge: 22259

Beitrag(#1792462) Verfasst am: 05.11.2012, 17:55    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn ich frühere Postings von dir recht in Erinnerung habe, hat er es doch auf die Sanktionierung geradezu angelegt, oder? Und dazu hieß es dann recht großmäulig, das Jobcenter werde sich die Sanktionierung "nicht trauen", weil sie um eine angebliche Unrechtmäßigkeit wüssten ... war dann wohl ein Irrtum.

Außerdem: Auch wer, weil er es so darauf anlegt, gar kein Geld hat, muss nicht hungern. In jeder größeren Stadt gibt es Tafeln u.dgl..
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Sticky
vae victis



Anmeldungsdatum: 12.10.2005
Beiträge: 5449
Wohnort: Am Arsch der Welt anstatt am Busen der Natur!

Beitrag(#1792466) Verfasst am: 05.11.2012, 18:58    Titel: Antworten mit Zitat

Er hungert ja freiwillig, da er ja keine Geld- und Lebensmittelspenden für sich selbst will. Hoffentlich hät er solange durch, bis er vor das BVerfG ziehen kann.

@Navi: Wie wäre es denn, wenn deine PDL die Anwaltskosten übernehmen würde. Schliesslich wollen ja beide dasselbe. Da kann sie mal ihre Solidarität unter Beweis stellen.

Ich bin mehr für das! http://scharf-links.de/47.0.html?&tx_ttnews[tt_news]=29763&tx_ttnews[backPid]=56&cHash=9ef11d16a6
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Gruss: Sticky

Die staatliche Ordnung basiert auf Recht und Gesetz.
Ich bin rechtlos, folglich bin ich auch gesetzlos.

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„Wenn Du ein Problem erkannt hast und nichts zur Lösung beiträgst, wirst Du selbst ein Teil des Problems!“ (Alte Indianerweisheit)

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Anmeldungsdatum: 12.06.2008
Beiträge: 2546

Beitrag(#1792476) Verfasst am: 05.11.2012, 20:26    Titel: Antworten mit Zitat

tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
Wenn ich frühere Postings von dir recht in Erinnerung habe, hat er es doch auf die Sanktionierung geradezu angelegt, oder?



Ja. Er wurd ja auch rund zwei Jahre lang nicht nicht Sanktioniert - und was willst du damit sagen?

Zitat:


Und dazu hieß es dann recht großmäulig, das Jobcenter werde sich die Sanktionierung "nicht trauen", weil sie um eine angebliche Unrechtmäßigkeit wüssten ... war dann wohl ein Irrtum.



Nun - mittlerweile kamen sie wohl nicht mehr um die Sanktionen herum. Es WAR ja seine ABSICHT, diese Sanktionen zu bekommen, um die Grundgesetzwidrigkeit von Hartz VI zu demonstrieren.

Zitat:


Außerdem: Auch wer, weil er es so darauf anlegt, gar kein Geld hat, muss nicht hungern.


Tut er aber.

Zitat:

In jeder größeren Stadt gibt es Tafeln u.dgl..


Es gibt auch an jeder Imbissbude Abfalleimer!

Und? Ist es menschenwürdig, sich aus den Abfalleimern von Imbisbuden zu ernähren?

Nein? Weshalb verweist du denn dann auf die Tafeln hin, denn das Angebot aus den Tafeln ist im Grunde genommen auch nix anderes. Es handelt sich zum Teil um Lebensmittel, bei denen das Verfallsdatum abgelaufen ist und Obst, welches bereits angegammelt ist.

nv.
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Kramer
postvisuell



Anmeldungsdatum: 01.08.2003
Beiträge: 30878

Beitrag(#1792477) Verfasst am: 05.11.2012, 20:28    Titel: Antworten mit Zitat

tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
Außerdem: Auch wer, weil er es so darauf anlegt, gar kein Geld hat, muss nicht hungern. In jeder größeren Stadt gibt es Tafeln u.dgl..


Genau. Und wessen Stadt zu klein ist, der kann ja Kuchen essen.
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Anmeldungsdatum: 12.06.2008
Beiträge: 2546

Beitrag(#1792479) Verfasst am: 05.11.2012, 20:34    Titel: Antworten mit Zitat

Sticky hat folgendes geschrieben:
Er hungert ja freiwillig, da er ja keine Geld- und Lebensmittelspenden für sich selbst will. Hoffentlich hät er solange durch, bis er vor das BVerfG ziehen kann.

@Navi: Wie wäre es denn, wenn deine PDL die Anwaltskosten übernehmen würde. Schliesslich wollen ja beide dasselbe. Da kann sie mal ihre Solidarität unter Beweis stellen.

Ich bin mehr für das! http://scharf-links.de/47.0.html?&tx_ttnews[tt_news]=29763&tx_ttnews[backPid]=56&cHash=9ef11d16a6


In wie weit unterscheidet sich denn das was Du "willst" von dem, was ich "will"?

Viellicht wäre das mal ein guter Ansatz für einen erkenntnisbringenden Gedankenaustausch.

nv.
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tillich (epigonal)
hat Spaß



Anmeldungsdatum: 12.04.2006
Beiträge: 22259

Beitrag(#1792482) Verfasst am: 05.11.2012, 20:47    Titel: Antworten mit Zitat

Kramer hat folgendes geschrieben:
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
Außerdem: Auch wer, weil er es so darauf anlegt, gar kein Geld hat, muss nicht hungern. In jeder größeren Stadt gibt es Tafeln u.dgl..

Genau. Und wessen Stadt zu klein ist, der kann ja Kuchen essen.

Er legt es völlig freiwillig darauf an, dass ihm die Sozialleistungen entzogen werden. Das kann man noch als Strategie anerkennen, ein Verfahren anzustreben. Wobei ich dieses Verfahren aber auch nicht im Ansatz für aussichtsreich halte und ich es auch nicht schätze, politische Forderungen wie die nach einem bedingungslosen Grundeinkommen (das ich selbst befürworte) mit juristischen Mitteln durchsetzen zu wollen. Das derzeitige Hartz-IV-System mag man nicht schätzen, aber es ist politisch legitim beschlossen und verstößt auch nicht - auch wenn er versucht das so aufzublasen - gegen Grundrechte.

Der Mann lebt außerdem in Berlin. Wenn es irgendwo Tafeln und sonstige Hilfsmöglichkeiten abseits der staatlichen gibt, dann ja wohl dort. Auch diese nicht zu nutzen, ist völlig seine eigene Entscheidung. Schließlich könnte er sich ja außerdem noch von Leuten, die sein Anligen unterstützen, durch Geld- oder Sachspenden zum Lebensunterhalt helfen lassen. Das verbittet er sich aber ausdrücklich. Wenn er also hungert, dann ist das in keiner Weise die Schuld des Staates, sondern seine völlig freie, eigene Entscheidung zur pathetischen Überhöhung seines Anliegens.
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Kival
Profeminist Ghost



Anmeldungsdatum: 14.11.2006
Beiträge: 24071

Beitrag(#1792485) Verfasst am: 05.11.2012, 20:56    Titel: Antworten mit Zitat

tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
Das derzeitige Hartz-IV-System mag man nicht schätzen, aber es ist politisch legitim beschlossen und verstößt auch nicht - auch wenn er versucht das so aufzublasen - gegen Grundrechte..


Das bezweifle ich.
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Kival
Profeminist Ghost



Anmeldungsdatum: 14.11.2006
Beiträge: 24071

Beitrag(#1792492) Verfasst am: 05.11.2012, 21:10    Titel: Antworten mit Zitat

tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
Wenn er also hungert, dann ist das in keiner Weise die Schuld des Staates, sondern seine völlig freie, eigene Entscheidung zur pathetischen Überhöhung seines Anliegens.


Der Staat darf seine Bürger nicht auf "Spenden" verweisen, um zu überleben. Das Verstößt gegen Art I zusammen mit Art.2 Abs. I GG.
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Xamanoth
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Anmeldungsdatum: 07.04.2006
Beiträge: 7962

Beitrag(#1792496) Verfasst am: 05.11.2012, 21:14    Titel: Antworten mit Zitat

Kival hat folgendes geschrieben:
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
Wenn er also hungert, dann ist das in keiner Weise die Schuld des Staates, sondern seine völlig freie, eigene Entscheidung zur pathetischen Überhöhung seines Anliegens.


Der Staat darf seine Bürger nicht auf "Spenden" verweisen, um zu überleben. Das Verstößt gegen Art I zusammen mit Art.2 Abs. I GG.

Aber das führt doch letztlich höchstens zu einer Ermessensreduzierung auf Null bezüglich der Lebensmittelgutscheine u.ä.
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tillich (epigonal)
hat Spaß



Anmeldungsdatum: 12.04.2006
Beiträge: 22259

Beitrag(#1792499) Verfasst am: 05.11.2012, 21:16    Titel: Antworten mit Zitat

Navigator2 hat folgendes geschrieben:
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
Wenn ich frühere Postings von dir recht in Erinnerung habe, hat er es doch auf die Sanktionierung geradezu angelegt, oder?

Ja. Er wurd ja auch rund zwei Jahre lang nicht nicht Sanktioniert - und was willst du damit sagen?

Ich will damit sage, dass es ganz allein sein eigenes Problem ist, wenn er sie auch bekommt.

Navigator2 hat folgendes geschrieben:
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
Und dazu hieß es dann recht großmäulig, das Jobcenter werde sich die Sanktionierung "nicht trauen", weil sie um eine angebliche Unrechtmäßigkeit wüssten ... war dann wohl ein Irrtum.

Nun - mittlerweile kamen sie wohl nicht mehr um die Sanktionen herum.

Ahja - lustiges Torpfostenverschieben. Tatsache ist, er bekommt die Sanktionen nun eben doch.

Navigator2 hat folgendes geschrieben:
Es WAR ja seine ABSICHT, diese Sanktionen zu bekommen, um die Grundgesetzwidrigkeit von Hartz VI zu demonstrieren.

Er demonstriert damit nicht die Grundgesetzwidrigkeit von Hartz IV, sondern seine mangelnde Einsichtsfähigkeit in Recht und Politik bzw. die Unterschiede zwischen beidem. Er möchte eben gerne seine politischen Wünsche nach einem bedingungslosen Grundeinkommen als menschenrechtlich und grundgesetzlich zwingend hinstellen. Das ist aber Schmarrn.

Navigator2 hat folgendes geschrieben:
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
Außerdem: Auch wer, weil er es so darauf anlegt, gar kein Geld hat, muss nicht hungern.

Tut er aber.

Weil er gerne möchte. Soll er. Meine Sympathie für seine Handlungsweisen steigert er dadurch nicht. Wir leben in einem demokratischen Rechtsstaat, in dem man politische Forderungen wie die seinen ohne weiteres auch ohne Hungerstreik verfolgen kann. (Und ein Hungerstreik ist es natürlich, auch wenn er auch da wieder seine Spezialdefinitionen hat, warum es keiner sein soll.)

Navigator2 hat folgendes geschrieben:
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
In jeder größeren Stadt gibt es Tafeln u.dgl..

Es gibt auch an jeder Imbissbude Abfalleimer!

Und? Ist es menschenwürdig, sich aus den Abfalleimern von Imbisbuden zu ernähren?

Nein? Weshalb verweist du denn dann auf die Tafeln hin, denn das Angebot aus den Tafeln ist im Grunde genommen auch nix anderes. Es handelt sich zum Teil um Lebensmittel, bei denen das Verfallsdatum abgelaufen ist und Obst, welches bereits angegammelt ist.

Was in Tafeln ausgegeben wird, ist eben kein Abfall. Was dahinkommt, zwar zum Teil schon, aber das wird aussortiert, bevor es weitergegeben wird. Es sind auch nicht nur Sachen über das MHD, die dort hinkommen, sondern auch Sachen, die aus beliebigen anderen Gründen über sind.

Sachen zu verzehren, deren Mindest-Haltbarkeitsdatum abgelaufen wird, ist auch in keiner Weise menschenunwürdig, denn das ist eben kein Verfallsdatum. Die Sachen sind - je nachdem um was es sich dabei handelt - idR weit darüber hinaus ohne jede gesundheitliche Bedenken essbar. Für mich selbst ist es völlig selbstverständlich, Lebensmittel, die bei mir mal über das MHD sind, nicht wegzuschmeißen, sondern zu prüfen und dann idR eben sehr wohl zu essen. Ich würde es als völlig lächerlich empfinden, wenn jemand sagen wollte, das wäre "unwürdig" für mich.

Dass du die Hilfsmöglichkeiten der Tafeln so abqualifizierst, zeigt nur einmal wieder, dass du meinst, die Hilfen für sozial Schwache müssten unter allen Umständen zu 100% nach deinen Wunschvorstellungen erfolgen. Das ist aber einfach nicht einzusehen.
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Anmeldungsdatum: 12.04.2006
Beiträge: 22259

Beitrag(#1792501) Verfasst am: 05.11.2012, 21:21    Titel: Antworten mit Zitat

Kival hat folgendes geschrieben:
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
Das derzeitige Hartz-IV-System mag man nicht schätzen, aber es ist politisch legitim beschlossen und verstößt auch nicht - auch wenn er versucht das so aufzublasen - gegen Grundrechte..

Das bezweifle ich.

Über Einzelpunkte kann man sicher diskutieren, zB die zT sehr intime Kontrolle von vermuteten Bedarfsgemeinschaften.
In der Allgemeinheit, in der Boes behauptet, allein die Forderung, angebotene Arbeit, Arbeitsgelegenheiten oder Fortbildungen anzunehmen, um ALG 2 zu bekommen sei grundgesetzwidrig, halte ich das aber für abwegig.
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tillich (epigonal)
hat Spaß



Anmeldungsdatum: 12.04.2006
Beiträge: 22259

Beitrag(#1792503) Verfasst am: 05.11.2012, 21:23    Titel: Antworten mit Zitat

Kival hat folgendes geschrieben:
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
Wenn er also hungert, dann ist das in keiner Weise die Schuld des Staates, sondern seine völlig freie, eigene Entscheidung zur pathetischen Überhöhung seines Anliegens.

Der Staat darf seine Bürger nicht auf "Spenden" verweisen, um zu überleben. Das Verstößt gegen Art I zusammen mit Art.2 Abs. I GG.

Der Staat verweist ihn ja auch nicht auf Spenden. Er kann ja ALG 2 bekommen. Boes verweigert sich nur den damit verknüpften Bedingungen. Das ist seine Entscheidung. Ich verweise darauf, dass er nicht einmal dann hungern müsste, sich aber auch dazu entscheidet.

EDIT Übrigens könnte er auch Gutscheine beantragen. Will er aber anscheinend auch nicht haben.
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Zuletzt bearbeitet von tillich (epigonal) am 05.11.2012, 21:35, insgesamt einmal bearbeitet
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aztec
crazy social liberal drunkard



Anmeldungsdatum: 26.12.2007
Beiträge: 966
Wohnort: DD

Beitrag(#1792507) Verfasst am: 05.11.2012, 21:30    Titel: Antworten mit Zitat

Ich frage mich wie man das Existenzminimum auf 10% sanktionieren kann.
Macht man das mit Häftlingen im Strafvollzug auch so? Am Kopf kratzen
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And I sincerely believe, with you, that banking establishments are more dangerous than standing armies; and that the principle of spending money to be paid by posterity, under the name of funding, is but swindling futurity on a large scale.

Thomas Jefferson, May 28, 1816

Letter to John Taylor
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Kival
Profeminist Ghost



Anmeldungsdatum: 14.11.2006
Beiträge: 24071

Beitrag(#1792508) Verfasst am: 05.11.2012, 21:33    Titel: Antworten mit Zitat

Xamanoth hat folgendes geschrieben:
Kival hat folgendes geschrieben:
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
Wenn er also hungert, dann ist das in keiner Weise die Schuld des Staates, sondern seine völlig freie, eigene Entscheidung zur pathetischen Überhöhung seines Anliegens.


Der Staat darf seine Bürger nicht auf "Spenden" verweisen, um zu überleben. Das Verstößt gegen Art I zusammen mit Art.2 Abs. I GG.

Aber das führt doch letztlich höchstens zu einer Ermessensreduzierung auf Null bezüglich der Lebensmittelgutscheine u.ä.


Nicht sicher, ob ich verstehe, was Du meinst. Art. I ist bedingungslos, deshalb ist es m.E. (und es gibt auch Juristen und Rechtwissenschaftler, die das so sehen...) verfassungswidrig die Option zu haben, jemanden JEDE Leistung zu entziehen. Natürlich muss das nicht durch Hartz IV garantiert werden, aber der Staat muss das Recht auf Leben garantieren. Das ist eigentlich unangezweifelt. Ein zweiter Punkt ist die Frage der Menschenwürde über den rein materiellen Schutz hinaus. Das ist sicherlich komplizierter und weniger eindeutig.
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Sticky
vae victis



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Beitrag(#1792509) Verfasst am: 05.11.2012, 21:34    Titel: Antworten mit Zitat

Navigator2 hat folgendes geschrieben:


In wie weit unterscheidet sich denn das was Du "willst" von dem, was ich "will"?

Viellicht wäre das mal ein guter Ansatz für einen erkenntnisbringenden Gedankenaustausch.


Uns unterscheiden nicht die Ziele, sondern die Wege dort hin.
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Skeptiker
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Beitrag(#1792510) Verfasst am: 05.11.2012, 21:35    Titel: Antworten mit Zitat

tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
Kival hat folgendes geschrieben:
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
Wenn er also hungert, dann ist das in keiner Weise die Schuld des Staates, sondern seine völlig freie, eigene Entscheidung zur pathetischen Überhöhung seines Anliegens.

Der Staat darf seine Bürger nicht auf "Spenden" verweisen, um zu überleben. Das Verstößt gegen Art I zusammen mit Art.2 Abs. I GG.

Der Staat verweist ihn ja auch nicht auf Spenden. Er kann ja ALG 2 bekommen. Boes verweigert sich nur den damit verknüpften Bedingungen. Das ist seine Entscheidung. Ich verweise darauf, dass er nicht einmal dann hungern müsste, sich aber auch dazu entscheidet.


Sind Menschenrechte jetzt plötzlich an unbedingten Gehorsam gegenüber irgendeinem Bürofuzzi geknüpft? Ist nicht dein voller christlicher Ernst, oder?
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vrolijke
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Beitrag(#1792512) Verfasst am: 05.11.2012, 21:38    Titel: Antworten mit Zitat

Skeptiker hat folgendes geschrieben:
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
Kival hat folgendes geschrieben:
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
Wenn er also hungert, dann ist das in keiner Weise die Schuld des Staates, sondern seine völlig freie, eigene Entscheidung zur pathetischen Überhöhung seines Anliegens.

Der Staat darf seine Bürger nicht auf "Spenden" verweisen, um zu überleben. Das Verstößt gegen Art I zusammen mit Art.2 Abs. I GG.

Der Staat verweist ihn ja auch nicht auf Spenden. Er kann ja ALG 2 bekommen. Boes verweigert sich nur den damit verknüpften Bedingungen. Das ist seine Entscheidung. Ich verweise darauf, dass er nicht einmal dann hungern müsste, sich aber auch dazu entscheidet.


Sind Menschenrechte jetzt plötzlich an unbedingten Gehorsam gegenüber irgendeinem Bürofuzzi geknüpft? Ist nicht dein voller christlicher Ernst, oder?


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Kival
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Anmeldungsdatum: 14.11.2006
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Beitrag(#1792513) Verfasst am: 05.11.2012, 21:39    Titel: Antworten mit Zitat

Welche Freiheit genau? "Freiheit" an-sich ist jedenfalls kein Menschenrecht und erst recht kein Grundrecht im GG. Und inwiefern sollte das hier relevant sein?
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Skeptiker
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Beitrag(#1792514) Verfasst am: 05.11.2012, 21:42    Titel: Antworten mit Zitat

vrolijke hat folgendes geschrieben:
Skeptiker hat folgendes geschrieben:
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
Kival hat folgendes geschrieben:
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
Wenn er also hungert, dann ist das in keiner Weise die Schuld des Staates, sondern seine völlig freie, eigene Entscheidung zur pathetischen Überhöhung seines Anliegens.

Der Staat darf seine Bürger nicht auf "Spenden" verweisen, um zu überleben. Das Verstößt gegen Art I zusammen mit Art.2 Abs. I GG.

Der Staat verweist ihn ja auch nicht auf Spenden. Er kann ja ALG 2 bekommen. Boes verweigert sich nur den damit verknüpften Bedingungen. Das ist seine Entscheidung. Ich verweise darauf, dass er nicht einmal dann hungern müsste, sich aber auch dazu entscheidet.


Sind Menschenrechte jetzt plötzlich an unbedingten Gehorsam gegenüber irgendeinem Bürofuzzi geknüpft? Ist nicht dein voller christlicher Ernst, oder?


Freiheit ist auch ein Menschenrecht.


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Beitrag(#1792515) Verfasst am: 05.11.2012, 21:42    Titel: Antworten mit Zitat

vrolijke hat folgendes geschrieben:
Skeptiker hat folgendes geschrieben:
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
Kival hat folgendes geschrieben:
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
Wenn er also hungert, dann ist das in keiner Weise die Schuld des Staates, sondern seine völlig freie, eigene Entscheidung zur pathetischen Überhöhung seines Anliegens.

Der Staat darf seine Bürger nicht auf "Spenden" verweisen, um zu überleben. Das Verstößt gegen Art I zusammen mit Art.2 Abs. I GG.

Der Staat verweist ihn ja auch nicht auf Spenden. Er kann ja ALG 2 bekommen. Boes verweigert sich nur den damit verknüpften Bedingungen. Das ist seine Entscheidung. Ich verweise darauf, dass er nicht einmal dann hungern müsste, sich aber auch dazu entscheidet.


Sind Menschenrechte jetzt plötzlich an unbedingten Gehorsam gegenüber irgendeinem Bürofuzzi geknüpft? Ist nicht dein voller christlicher Ernst, oder?


Freiheit ist auch ein Menschenrecht.


Er ist ja noch nicht mal frei. Das ist ja das Problem.
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Beitrag(#1792516) Verfasst am: 05.11.2012, 21:43    Titel: Antworten mit Zitat

Kival hat folgendes geschrieben:
Welche Freiheit genau? "Freiheit" an-sich ist jedenfalls kein Menschenrecht und erst recht kein Grundrecht im GG. Und inwiefern sollte das hier relevant sein?


Die Freiheit sich nichts vorschreiben zu lassen.
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Kival
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Beitrag(#1792517) Verfasst am: 05.11.2012, 21:44    Titel: Antworten mit Zitat

vrolijke hat folgendes geschrieben:
Kival hat folgendes geschrieben:
Welche Freiheit genau? "Freiheit" an-sich ist jedenfalls kein Menschenrecht und erst recht kein Grundrecht im GG. Und inwiefern sollte das hier relevant sein?


Die Freiheit sich nichts vorschreiben zu lassen.


Eh, und das ist hier WIE GENAU relevant?
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Beitrag(#1792518) Verfasst am: 05.11.2012, 21:45    Titel: Antworten mit Zitat

Skeptiker hat folgendes geschrieben:
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
Kival hat folgendes geschrieben:
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
Wenn er also hungert, dann ist das in keiner Weise die Schuld des Staates, sondern seine völlig freie, eigene Entscheidung zur pathetischen Überhöhung seines Anliegens.

Der Staat darf seine Bürger nicht auf "Spenden" verweisen, um zu überleben. Das Verstößt gegen Art I zusammen mit Art.2 Abs. I GG.

Der Staat verweist ihn ja auch nicht auf Spenden. Er kann ja ALG 2 bekommen. Boes verweigert sich nur den damit verknüpften Bedingungen. Das ist seine Entscheidung. Ich verweise darauf, dass er nicht einmal dann hungern müsste, sich aber auch dazu entscheidet.

Sind Menschenrechte jetzt plötzlich an unbedingten Gehorsam gegenüber irgendeinem Bürofuzzi geknüpft? Ist nicht dein voller christlicher Ernst, oder?

Nein, Menschenrechte können natürlich nicht an den "unbedingten Gehorsam gegenüber irgendeinem Bürofuzzi", wie du es dramatisierst, geknüpft sein. Darum geht es aber auch nicht, sondern lediglich um die Bereitschaft, einer bezahlten Tätigkeit oder einer Fortbildung nachzugehen. Das halte ich für menschenrechtlich ohne weiteres zumutbar.

Um es zu wiederholen: Es geht mir hier nicht um die politische Forderung nach einem Grundeinkommen. Das halte ich selbst für durchaus sinnvoll. Auch die Drangsalierungen, die wohl manchmal mit Hart IV verbunden sind (auch wenn ich das von den Leuten, die in meinem Umfeld ALG 2 beziehen, nicht kenne), halte ich für durchaus falsch, und das gesetzliche Drumherum mit der Förderung von Minijobs, Zeitarbeit usw. aus den letzten Jahren sowieso.

Ich habe nur einen heftigen Widerwillen dagegen, wenn etwas, das einem politisch gegen den Strich geht, gleich zu Menschenrechtsverletzungen aufgeblasen wird und ohne jede Notwendigkeit zu so pathetischen Mitteln wie einem Hungerstreik gegriffen wird.
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Kramer
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Anmeldungsdatum: 01.08.2003
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Beitrag(#1792519) Verfasst am: 05.11.2012, 21:46    Titel: Antworten mit Zitat

tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:

Er legt es völlig freiwillig darauf an, dass ihm die Sozialleistungen entzogen werden.


Ja, um am einzigen Objekt, das ihm zur Verfügung steht, zu zeigen, dass es möglich ist und dass es passiert, dass Menschen aus nichtigen Gründen das Existenzminimum gekürzt wird.
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vrolijke
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Beitrag(#1792520) Verfasst am: 05.11.2012, 21:46    Titel: Antworten mit Zitat

Kival hat folgendes geschrieben:
vrolijke hat folgendes geschrieben:
Kival hat folgendes geschrieben:
Welche Freiheit genau? "Freiheit" an-sich ist jedenfalls kein Menschenrecht und erst recht kein Grundrecht im GG. Und inwiefern sollte das hier relevant sein?


Die Freiheit sich nichts vorschreiben zu lassen.


Eh, und das ist hier WIE GENAU relevant?


Entweder kann ich für meinen Unterhalt aufkommen, oder ich habe mich an bestimmte Regularien zu halten.

Wenn ich das nicht will, habe ich die Freiheit.
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tillich (epigonal)
hat Spaß



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Beitrag(#1792521) Verfasst am: 05.11.2012, 21:50    Titel: Antworten mit Zitat

Skeptiker hat folgendes geschrieben:
Zitat:
Freiheit im Kapitalismus ist die Freiheit, unter Brücken zu schlafen und Abfälle zu essen.
Rosa Luxemburg

Beides müsste der Mann, um den es hier geht, aber auch nicht.

Freiheit bedeutet aber auch nicht (ob im Kapitalismus oder einer beliebigen anderen denkbaren Gesellschaftsform), dass man für seinen eigenen Lebensunterhalt keinerlei eigene Anstrengung unternehmen müsste, auch wenn sie im Rahmen der eigenen Möglichkeiten läge.
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Kramer
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Anmeldungsdatum: 01.08.2003
Beiträge: 30878

Beitrag(#1792522) Verfasst am: 05.11.2012, 21:50    Titel: Antworten mit Zitat

tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:

Nein, Menschenrechte können natürlich nicht an den "unbedingten Gehorsam gegenüber irgendeinem Bürofuzzi", wie du es dramatisierst, geknüpft sein. Darum geht es aber auch nicht, sondern lediglich um die Bereitschaft, einer bezahlten Tätigkeit oder einer Fortbildung nachzugehen. Das halte ich für menschenrechtlich ohne weiteres zumutbar.


Die meisten Sanktionen an Hartz4ler werden aber nicht erteilt, weil die nicht arbeiten wollen.
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Sticky
vae victis



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Beiträge: 5449
Wohnort: Am Arsch der Welt anstatt am Busen der Natur!

Beitrag(#1792524) Verfasst am: 05.11.2012, 21:52    Titel: Antworten mit Zitat

vrolijke hat folgendes geschrieben:
Kival hat folgendes geschrieben:
vrolijke hat folgendes geschrieben:
Kival hat folgendes geschrieben:
Welche Freiheit genau? "Freiheit" an-sich ist jedenfalls kein Menschenrecht und erst recht kein Grundrecht im GG. Und inwiefern sollte das hier relevant sein?


Die Freiheit sich nichts vorschreiben zu lassen.


Eh, und das ist hier WIE GENAU relevant?


Entweder kann ich für meinen Unterhalt aufkommen, oder ich habe mich an bestimmte Regularien zu halten.

Wenn ich das nicht will, habe ich die Freiheit.


Wenn aber die Regularien menschenunwürdig sind, gibt es wohl somit gute Gründe, diese abzulehnen.

Stell dir vor, du darfst nur leben, wenn du dich öffentlich demütigen lässt. Würdest du es machen?
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Gruss: Sticky

Die staatliche Ordnung basiert auf Recht und Gesetz.
Ich bin rechtlos, folglich bin ich auch gesetzlos.

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tillich (epigonal)
hat Spaß



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Beiträge: 22259

Beitrag(#1792525) Verfasst am: 05.11.2012, 21:54    Titel: Antworten mit Zitat

Kramer hat folgendes geschrieben:
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:

Er legt es völlig freiwillig darauf an, dass ihm die Sozialleistungen entzogen werden.

Ja, um am einzigen Objekt, das ihm zur Verfügung steht, zu zeigen, dass es möglich ist und dass es passiert, dass Menschen aus nichtigen Gründen das Existenzminimum gekürzt wird.

Ob die völlige Weigerung, auch nur irgendeinen Versuch zu unternehmen, zum eigenen Lebensunterhalt selbst beizutragen, ein "nichtiger Grund" ist, wäre eben die Frage.
Wie gesagt: Ich bin für eine Änderung dieses Systems. Diese Kohlhaas-Manier ist mir aber einfach zuwider.
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