Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen |
Autor |
Nachricht |
Martin Mitchell „schwer (um)erziehbarer“ Senior anderer Kultur
Anmeldungsdatum: 25.09.2003 Beiträge: 1597
Wohnort: Adelaide, Süd Australien
|
(#1786841) Verfasst am: 07.10.2012, 02:30 Titel: HEIMKINDER FRAGEN: Wer begeht wann „Hehlerei“ und wann ist „Hehlerei“ verjährt? |
|
|
.
HEIMKINDER FRAGEN BEZÜGLICH HEHLEREI: »Wer begeht wann „Hehlerei“ und wann ist „Hehlerei“ verjährt?«
HEHLEREI
In Deutschland, Österreich und in der Schweiz, muß es eine natürliche PERSON sein, oder kann es auch eine FIRMA sein, gegen die Strafanzeige wegen „Hehlerei“ erhoben wird ? – Warscheinlich aber muß man wohl den / die FIRMENBESITZER persönlich oder die jeweiligen DIREKTOREN / GESCHÄFTSFÜHRER wegen „Hehlerei“ anzeigen, wenn es sich um eine FIRMA, ein GESCHÄFT oder eine BANK handelt die „Hehlerei“ begeht ? – Und wie verhält es sich im Falle der „Hehlerei“, wo diese beweisbar von der REGIERUNG selbst gegen bestimmte Teile der Bevölkerung oder gegen bestimmte Bevölkerungsgruppen begangen wird und der Großteil der Bevölkerung sogar weiß dass dem so ist ?
Zitat: | DEUTSCHLAND @ http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__259.html
Deutsches Strafgesetzbuch – Paragraph 259
Hehlerei
(1) Wer eine Sache, die ein anderer gestohlen oder sonst durch eine gegen fremdes Vermögen gerichtete rechtswidrige Tat erlangt hat, ankauft oder sonst sich oder einem Dritten verschafft, sie absetzt oder absetzen hilft, um sich oder einen Dritten zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Die §§ 247 und 248a gelten sinngemäß.
(3) Der Versuch ist strafbar. |
Zitat: | ÖSTERREICH @ http://www.jusline.at/164_Hehlerei_StGB.html
Österreichisches Strafgesetzbuch – Paragraph 164
Hehlerei
(1) Wer den Täter einer mit Strafe bedrohten Handlung gegen fremdes Vermögen nach der Tat dabei unterstützt, eine Sache, die dieser durch sie erlangt hat, zu verheimlichen oder zu verwerten, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.
(2) Ebenso ist zu bestrafen, wer eine solche Sache kauft, sonst an sich bringt oder einem Dritten verschafft.
(3) Wer eine Sache im Wert von mehr als 3 000 Euro verhehlt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.
(4) Wer eine Sache im Wert von mehr als 50 000 Euro verhehlt oder wer die Hehlerei gewerbsmäßig betreibt, ist mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen. Ebenso ist der Hehler zu bestrafen, wenn die mit Strafe bedrohte Handlung, durch die die Sache erlangt worden ist, aus einem anderen Grund als wegen gewerbsmäßiger Begehung mit einer Freiheitsstrafe bedroht ist, die fünf Jahre erreicht oder übersteigt, und der Hehler die Umstände kennt, die diese Strafdrohung begründen. |
Zitat: | SCHWEIZ @ http://www.admin.ch/ch/d/sr/311_0/a160.html
Schweizerisches Strafgesetzbuch – Artikel 160
Hehlerei
1. Wer eine Sache, von der er weiss oder annehmen muss, dass sie ein anderer durch eine strafbare Handlung gegen das Vermögen erlangt hat, erwirbt, sich schenken lässt, zum Pfande nimmt, verheimlicht oder veräussern hilft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft.
Der Hehler wird nach der Strafandrohung der Vortat bestraft, wenn sie milder ist.
Ist die Vortat ein Antragsdelikt, so wird die Hehlerei nur verfolgt, wenn ein Antrag auf Verfolgung der Vortat vorliegt.
2. Handelt der Täter gewerbsmässig, so wird er mit Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren oder Geldstrafe nicht unter 90 Tagessätzen bestraft. |
Wann ist die Straftat der „Hehlerei“ beendet wenn sie andauert und weitergehend und auch gegenwärtig fortgeführt wird ? – Wer begeht wann und unter welchen Umständen „Hehlerei“ und wann und zu welchem Zeitpunkt ist diese „Hehlerei“ verjährt wenn „das fremde Vermögen“ auch „weiterhin gewerbsmäßig verwertet“ bzw. „verhehlt“ wird ?
_________________ Not only must justice be done; it must also be seen to be done.
Recht muss nicht nur gesprochen werden, es muss auch wahrnehmbar sein, dass Recht gesprochen wird.
IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND GESCHIEHT VIELFACH BEIDES NICHT.
Zuletzt bearbeitet von Martin Mitchell am 07.10.2012, 06:23, insgesamt einmal bearbeitet |
|
Nach oben |
|
 |
Martin Mitchell „schwer (um)erziehbarer“ Senior anderer Kultur
Anmeldungsdatum: 25.09.2003 Beiträge: 1597
Wohnort: Adelaide, Süd Australien
|
(#1786842) Verfasst am: 07.10.2012, 02:33 Titel: HEIMKINDER FRAGEN: Wer begeht wann „Hehlerei“ und wann ist „Hehlerei“ verjährt ? |
|
|
.
Die jeweiligen Gesetzestexte in Deutschland, Österreich und in der Schweiz ( wo die „Hehlerei“ stattfand und fortgesetzt wird ! – also nicht verjährt ist ! ) sind klar und deutlich vom Gesetzesgeber formuliert worden und sprechen für sich selbst.
Das ganze – in diesem Fall – bezieht sich auf uns Heimkinder ( „Bevölkerungsgruppe“ ! ) und auf UNSERE GESTOHLENEN LÖHNE, d.h. „das fremde Vermögen“ dass auch „weiterhin gewerbsmäßig verwertet“ wird.
Und genauso auch sind die Gesetzestexte bezüglich „Hehlerei“ im Strafgesetz aller Länder der Europäischen Union verankert, sowohl wie auch im Internationalen Recht und Gesetz formuliert und überall gleichmäßig anwendbar.
Wer ein klein wenig nachdenkt versteht es sofort. Es ist sehr leicht verständlich.
.
_________________ Not only must justice be done; it must also be seen to be done.
Recht muss nicht nur gesprochen werden, es muss auch wahrnehmbar sein, dass Recht gesprochen wird.
IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND GESCHIEHT VIELFACH BEIDES NICHT.
|
|
Nach oben |
|
 |
Martin Mitchell „schwer (um)erziehbarer“ Senior anderer Kultur
Anmeldungsdatum: 25.09.2003 Beiträge: 1597
Wohnort: Adelaide, Süd Australien
|
(#1787672) Verfasst am: 11.10.2012, 04:25 Titel: Wer begeht wann „Hehlerei“ und wann ist „Hehlerei“ verjährt? |
|
|
.
HEIMKINDER FRAGEN BEZÜGLICH HEHLEREI: »Wer begeht wann „Hehlerei“ und wann ist „Hehlerei“ verjährt?«
Zur Frage der Verjährung bei „Hehlerei“
Zitat: | @ http://www.stgb.de/78a.html
§ 78a StGB - Beginn
Die Verjährung beginnt, sobald die Tat beendet ist. Tritt ein zum Tatbestand gehörender Erfolg erst später ein, so beginnt die Verjährung mit diesem Zeitpunkt. |
.
_________________ Not only must justice be done; it must also be seen to be done.
Recht muss nicht nur gesprochen werden, es muss auch wahrnehmbar sein, dass Recht gesprochen wird.
IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND GESCHIEHT VIELFACH BEIDES NICHT.
|
|
Nach oben |
|
 |
Martin Mitchell „schwer (um)erziehbarer“ Senior anderer Kultur
Anmeldungsdatum: 25.09.2003 Beiträge: 1597
Wohnort: Adelaide, Süd Australien
|
(#1787673) Verfasst am: 11.10.2012, 04:28 Titel: Wer begeht wann „Hehlerei“ und wann ist „Hehlerei“ verjährt? |
|
|
.
HEIMKINDER FRAGEN BEZÜGLICH HEHLEREI: »Wer begeht wann „Hehlerei“ und wann ist „Hehlerei“ verjährt?«
Fassen wir es mal ganz kurz wie folgt zusammen:
Alle Vortäter hätten angemessene Löhne an ihre unfreiwilligen Arbeitnehmer zahlen müssen, bzw. das von ihnen verdiente Geld für sie anlegen und gesetzesgemäß verwalten müssen. Stattdessen haben alle involvierten Vortäter dieses verdiente Geld ( das „Vermögen“ ihrer ihnen Anvertrauten ) auf diese oder jene Weise gestohlen und unterschlagen und für sich selbst angelegt. All diejenigen die ihnen wissentlich, oder auch nur ahnend, dabei geholfen haben dieses gestohlene und unterschlagene Geld ( das „Vermögen“ ) – und in diesem Falle auch gewerbsmäßig – gewinnbringend anzulegen sind die „Hehler“; sie waren damals die „Hehler“ und sind heute immer noch die „Hehler“. Und eine Bank, z.B., handelt immer gewerbsmäßig und macht das nicht als Hobby. Und jede Bank hat ja auch eigene Juristen deren Aufgabe es ist auf solche Tatbestände hinzuweisen.
Übrigens reden wir hier von Gesamtsummen in Milliardenhöhe --- viele, viele Milliarden ( das „Vermögen“ ) heute, weiterhin, nicht nur in den Händen der Täter und Vortäter, aber ebenso, weiterhin, in den Händen der „Hehler“ !
.
_________________ Not only must justice be done; it must also be seen to be done.
Recht muss nicht nur gesprochen werden, es muss auch wahrnehmbar sein, dass Recht gesprochen wird.
IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND GESCHIEHT VIELFACH BEIDES NICHT.
|
|
Nach oben |
|
 |
Martin Mitchell „schwer (um)erziehbarer“ Senior anderer Kultur
Anmeldungsdatum: 25.09.2003 Beiträge: 1597
Wohnort: Adelaide, Süd Australien
|
(#1787674) Verfasst am: 11.10.2012, 04:32 Titel: Wer begeht wann „Hehlerei“ und wann ist „Hehlerei“ verjährt? |
|
|
.
HEIMKINDER FRAGEN BEZÜGLICH HEHLEREI: »Wer begeht wann „Hehlerei“ und wann ist „Hehlerei“ verjährt?«
In den Gesetzestexten aufgeführt im einleitenden Beitrag zu diesem Thread – Beitrag 1 – steht doch klar und deutlich wer ein „Hehler“ ist --- und das ist in allen Ländern der Erde und in jeder Sprache genau das Gleiche und trifft auf jeden Menschen auf der Welt der sich zum „Hehler“ macht und somit der „Hehlerei“ schuldig macht, gleichermaßen zu:
DEUTSCHLAND: »Wer eine Sache, die ein anderer gestohlen oder sonst durch eine gegen fremdes Vermögen gerichtete rechtswidrige Tat erlangt hat, ankauft oder sonst sich oder einem Dritten verschafft,« ist ein „Hehler“ und macht sich der „Hehlerei“ schuldig !
ÖSTERREICH: »Wer den Täter einer mit Strafe bedrohten Handlung gegen fremdes Vermögen nach der Tat dabei unterstützt, eine Sache, die dieser durch sie erlangt hat, zu verheimlichen oder zu verwerten,« ist ein „Hehler“ und macht sich der „Hehlerei“ schuldig !
SCHWEIZ: »Wer eine Sache, von der er weiss oder annehmen muss, dass sie ein anderer durch eine strafbare Handlung gegen das Vermögen erlangt hat, erwirbt, sich schenken lässt, zum Pfande nimmt, verheimlicht oder veräussern hilft,« ist ein „Hehler“ und macht sich der „Hehlerei“ schuldig !
Daran ändert auch Skeptizismus, Spot und Häme, und Anmache und Beleidigung mir gegenüber, wie von den Anspruchsgegnern und all denjenigen die die Verbrecher gerne decken immer wieder angwandt wird, nichts.
Und wenn jemand Anzeige wegen „Hehlerei“ gegen solch einen „Hehler“ wie vom Gesetz identifiziert, erstattet, muß und wird – in einem Rechtsstaat – eine diesbezügliche polizeiliche und staatsanwaltliche Untersuchung der angezeigten Straftat „Hehlerei“ eingeleitet werden und stattfinden.
Und wenn die Gewaltenteilung – in einem Rechtsstaat – auch wirklich funktioniert und aufrecht erhalten bleibt, kann auch ein Staat, eine Kirche und auch Big Business nichts gegen solch eine Untersuchung tun und diese verhindern.
.
_________________ Not only must justice be done; it must also be seen to be done.
Recht muss nicht nur gesprochen werden, es muss auch wahrnehmbar sein, dass Recht gesprochen wird.
IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND GESCHIEHT VIELFACH BEIDES NICHT.
|
|
Nach oben |
|
 |
Martin Mitchell „schwer (um)erziehbarer“ Senior anderer Kultur
Anmeldungsdatum: 25.09.2003 Beiträge: 1597
Wohnort: Adelaide, Süd Australien
|
(#1787675) Verfasst am: 11.10.2012, 04:35 Titel: Wer begeht wann „Hehlerei“ und wann ist „Hehlerei“ verjährt? |
|
|
.
HEIMKINDER FRAGEN BEZÜGLICH HEHLEREI: »Wer begeht wann „Hehlerei“ und wann ist „Hehlerei“ verjährt?«
re „Vermögen“ / „Reichtum“ / „Besitz“ / „Sachen“ = property / riches / wealth / goods
re „Diebesgut“ / „illegale Bereicherung“ = stolen property / unlawfully obtained property / enrichment by unlawful means ||| receiving / handling / knowingly dealing in stolen property
Ich sehe die Sache so, dass gemäß den überall klar und deutlich formulierten „Hehlereigesetzen“, und auch in Deutschland, vorgesehen ist:
Jede Person die dem Dieb oder Betrüger ( d.h. dem „Vortäter“ – irgend einem der involvierten „Vortäter“ ), auf welche Weise auch immer, HILFT seine sich immer weiter vermehrende Diebesbeute zu erhalten und zu behalten und / oder zu veräussern, und jede Person die auch Dritten hilft an dieser sich immer weiter vermehrenden Diebesbeute teilzuhaben, und aktiv daran beteiligt ist dafür zu sorgen, dass der Dieb oder Betrüger ( d.h. der „Vortäter“ – irgend einer der involvierten „Vortäter“ ), so wenig davon, von diesem „Vermögen“, an den rechtmäßigen Eigentümer zurückgibt, ist ein „Hehler“ ! – Und jeder Befehlsausführer der Befehle und Anweisungen eines solchen „Hehlers“ in Zusammenhang mit solcher „Hehlerei“ macht sich ebenso selbst zum „Hehler“ und der „Hehlerei“ schuldig !
Und warum reite ich auf dem „Hehler“ herum? - Weil der „Hehler“ seine „Hehlerei“ weiterhin fortführt und somit die Straftat seiner „Hehlerei“ nicht beendet ist und NICHT VERJÄHRT ist. Verjährung hat noch nicht einmal begonnen einzusetzen !
.
_________________ Not only must justice be done; it must also be seen to be done.
Recht muss nicht nur gesprochen werden, es muss auch wahrnehmbar sein, dass Recht gesprochen wird.
IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND GESCHIEHT VIELFACH BEIDES NICHT.
|
|
Nach oben |
|
 |
Martin Mitchell „schwer (um)erziehbarer“ Senior anderer Kultur
Anmeldungsdatum: 25.09.2003 Beiträge: 1597
Wohnort: Adelaide, Süd Australien
|
(#1788129) Verfasst am: 13.10.2012, 23:46 Titel: Wer begeht wann „Hehlerei“ und wann ist „Hehlerei“ verjährt? |
|
|
.
Dies ist nur ein ganz kurzer TEST-Beitrag um zu versuchen das im Hintergrund laufende Komputerprogramm wieder anzukurbeln, denn irgendwie ist es geschehen, dass ich hier in diesem Thread - nur hier in diesem Thread - schon seit zwei Tagen keine weiteren in Microsoft-Word vorbereiteten Beiträge mehr posten kann. - Vielleicht kann ich das mit diesem hier frei-formulierten kleinen TEST-Beitrag irgenwie ändern. Ich werde dann später noch mal vorbeischauen und prufen ob sich etwas geändert hat und das Problem dann vielleicht behoben ist.
.
_________________ Not only must justice be done; it must also be seen to be done.
Recht muss nicht nur gesprochen werden, es muss auch wahrnehmbar sein, dass Recht gesprochen wird.
IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND GESCHIEHT VIELFACH BEIDES NICHT.
|
|
Nach oben |
|
 |
Martin Mitchell „schwer (um)erziehbarer“ Senior anderer Kultur
Anmeldungsdatum: 25.09.2003 Beiträge: 1597
Wohnort: Adelaide, Süd Australien
|
(#1789924) Verfasst am: 23.10.2012, 00:08 Titel: Wer begeht wann „Hehlerei“ und wann ist „Hehlerei“ verjährt? |
|
|
.
QUERVERWEIS zu meinem Beitrag vom 18.10.2012, um 23:57 Uhr mit Untertitel »Verantwortlichen und Mitverantwortlichen für Unrecht und Leid und ihre Ausreden« im Thread »MISSHANDELTE HEIMKINDER« @ http://freigeisterhaus.de/viewtopic.php?p=1788992#1788992
und
QUERVERWEIS zu meinem Beitrag vom 20.10.2012, um 00:59 Uhr mit Untertiteln »Steuerfreie Einnahmen aus HEIMKINDER-ZWANGSARBEIT? – Was war damals rechtmäßig und gesetzmäßig daran – an alle dem ! – und gemäß wessen Gesetz?« im Thread »MISSHANDELTE HEIMKINDER« @ http://freigeisterhaus.de/viewtopic.php?p=1789244#1789244
.
_________________ Not only must justice be done; it must also be seen to be done.
Recht muss nicht nur gesprochen werden, es muss auch wahrnehmbar sein, dass Recht gesprochen wird.
IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND GESCHIEHT VIELFACH BEIDES NICHT.
|
|
Nach oben |
|
 |
Chinasky dirty ol' man
Anmeldungsdatum: 27.03.2006 Beiträge: 1264
Wohnort: Hoher Norden
|
(#1790177) Verfasst am: 24.10.2012, 10:59 Titel: |
|
|
Ich lese mir diese bunten Postings nie durch. Geht eh kaum, wenn man die Forumsdarstellung mit dunklem Hintergrund gewählt hat.
Dies nur mal als Feedback, falls Du Dich wundern solltest, daß sich hier niemand so recht für Deine "Informationen" zu interessieren scheint.
_________________ Still confused - but on a higher level.
Mein Zeugs auf deviantart
|
|
Nach oben |
|
 |
Bravopunk Sugoi Dekai :D
Anmeldungsdatum: 08.03.2008 Beiträge: 32513
Wohnort: Woanders
|
(#1790186) Verfasst am: 24.10.2012, 11:25 Titel: |
|
|
Es interessiert mich z. B. grundsätzlich schon. Aber mehr als empören kann ich mich auch nicht, weil ich zu dem Thema selbst nix zu sagen hab bzw. mir dazu nicht viel einfällt. Meinetwegen kann Martin ruhig so weiterschreiben.
_________________ Das Begräbnis der Freiheit
Kaguya-hime
Kanashikute Yarikirenai
Ceterum censeo Russiam delendam esse!
|
|
Nach oben |
|
 |
Spartacus Leto Ist hier raus!
Anmeldungsdatum: 27.08.2005 Beiträge: 5659
|
(#1790247) Verfasst am: 24.10.2012, 15:07 Titel: |
|
|
Chinasky hat folgendes geschrieben: | Ich lese mir diese bunten Postings nie durch. Geht eh kaum, wenn man die Forumsdarstellung mit dunklem Hintergrund gewählt hat.
Dies nur mal als Feedback, falls Du Dich wundern solltest, daß sich hier niemand so recht für Deine "Informationen" zu interessieren scheint. |
Ja, ein solches Feedback habe ich ihm auch schon gegeben.
|
|
Nach oben |
|
 |
Murphy auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 29.04.2011 Beiträge: 5000
|
(#1790252) Verfasst am: 24.10.2012, 15:46 Titel: |
|
|
Hin und wieder werf ich schon n Blick auf seine Postings und manchmal bekomm ich sogar n bisschen was mit. Wenns auch manchmal n bisschen viel und arg bunt ist, so muss man doch die Beharrlichkeit und Ausdauer lobend anerkennen, mit der er über die Verbrechen der Kirchen an Heimkindern aufklärt.
Er hat auch interessante Korrespondenz: Einmal hat er so n Brief aus Spanien abgedruckt, da war ich total hin und weg.
just my two cents
|
|
Nach oben |
|
 |
|