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Die Wunderbare Welt der amerikanischen Justiz...
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Valen MacLeod
Antitheist



Anmeldungsdatum: 11.12.2004
Beiträge: 6172
Wohnort: Jenseits von Eden

Beitrag(#1625244) Verfasst am: 05.04.2011, 19:47    Titel: Die Wunderbare Welt der amerikanischen Justiz... Antworten mit Zitat

Bei denen schein Kindesmissbrauch gleichauf mit den Verbrennen von Kreuzen auf öffentlichen oder privaten Grundstücken zu rangieren... und jetzt kommt noch Homöopathie und andere Heilpraktiken dazu.

Zitat:
SB 31 states that anyone who practices medicine or surgery without having been first "licensed and registered to do so" will be guilty of a Class I felony. Class I felonies in NC are the least severe kinds of felonies, but they do include things like burning crosses on private or public property, and sexually exploiting children. So if passed, SB 31 will essentially make those who practice alternative medicine without an official, state-sanctioned license and permit, criminals of the likes of sexual predators and cross burners.

Quelle
_________________
V.i.S.d.P.:Laird Valen MacLeod (Pseudonym!)
"... Wenn das hier das Haus Gottes ist, Junge, warum blühen hier dann keine Blumen, warum strömt dann hier kein Wasser und warum scheint dann hier die Sonne nicht, Bürschchen?!" <i>Herman van Veen</i>
Das Schlimme an meinen Katastrophenszenarien ist... dass ich damit über kurz oder lang noch immer Recht behielt.
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tridi
_____



Anmeldungsdatum: 21.06.2007
Beiträge: 7933

Beitrag(#1625324) Verfasst am: 05.04.2011, 23:35    Titel: Antworten mit Zitat

ja und? bei uns gehoeren auch verscheidene straftaten zur selben kategorie von straftaten.

so ist zB vergewaltigung ein verbrechen, aber meineid ebenso, und ebenfalls gehoert zu den verbrechen die herbeifuehrung einer explosion durch kernenergie. ob du also in deutschland eine atombombe zuendest oder ob du vor gericht einen meineid schwoerst, beides gehoert zur gleichen kategorie von straftaten, naemlich verbrechen. sexueller missbrauch von kindern ist dagegen in deutschland nur ein vergehen. mord ist auch ein verbrechen, wird aber haerter bestraft als die anderen erwaehnten verbrechen, naemlich mit lebenslanger freiheitsstrafe, was bei den anderen von mir erwaehnten straftaten nicht der fall ist.

und nun? was wundert dich jetzt eigentlich an der von dir dargestellten situation in NC?
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Valen MacLeod
Antitheist



Anmeldungsdatum: 11.12.2004
Beiträge: 6172
Wohnort: Jenseits von Eden

Beitrag(#1625726) Verfasst am: 07.04.2011, 14:15    Titel: Antworten mit Zitat

Dass Kreuze verbrennen ein Verbrechen darstellen soll wundert mich. Wenn es mein Kreuz ist, darf ich damit machen, was ich will! Besonders auf meinem privaten Gelände.

Und dass diese Strafte´aten eben zu einer Gruppe gehören. Innerhalb der Verbrechen. Das ist achon ein Unterschied in der Klassifizierung, oder etwa nicht?
_________________
V.i.S.d.P.:Laird Valen MacLeod (Pseudonym!)
"... Wenn das hier das Haus Gottes ist, Junge, warum blühen hier dann keine Blumen, warum strömt dann hier kein Wasser und warum scheint dann hier die Sonne nicht, Bürschchen?!" <i>Herman van Veen</i>
Das Schlimme an meinen Katastrophenszenarien ist... dass ich damit über kurz oder lang noch immer Recht behielt.
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smallie
resistent!?



Anmeldungsdatum: 02.04.2010
Beiträge: 3726

Beitrag(#1626105) Verfasst am: 09.04.2011, 15:53    Titel: Antworten mit Zitat

Kreuze darfst du auch in den USA verbrennen - außer du hast eine Ku-Klux-Klan-Haube auf und stellst das Kreuz einem Schwarzen auf seinen Rasen, dann ist es ein hate crime.

Und ob "naturopaths, homeopaths, herbalists, aromatherapists" überhaupt als Mediziner durchgehen, wäre noch zu klären.

Ansonsten gibt es auch in Deutschland die eine oder andere merkwürdige Regelung. Letztes Jahr wurde Paracetamol und Johanniskraut in bestimmten Fällen verschreibungspflichtig. Paracetamol ist nur noch mit maximal 20 Stück pro Packung erhältlich, Johanniskraut nur noch, wenn es für leichte Verstimmungen, nicht aber für mittelschwere Depressionen gedacht ist. Schilda läßt grüßen - oder doch eher die Lobby? So wird das nix mit der Senkung der Gesundheitskosten.
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tridi
_____



Anmeldungsdatum: 21.06.2007
Beiträge: 7933

Beitrag(#1626270) Verfasst am: 10.04.2011, 00:35    Titel: Antworten mit Zitat

smallie hat folgendes geschrieben:

Ansonsten gibt es auch in Deutschland die eine oder andere merkwürdige Regelung. Letztes Jahr wurde Paracetamol und Johanniskraut in bestimmten Fällen verschreibungspflichtig. Paracetamol ist nur noch mit maximal 20 Stück pro Packung erhältlich, Johanniskraut nur noch, wenn es für leichte Verstimmungen, nicht aber für mittelschwere Depressionen gedacht ist. Schilda läßt grüßen - oder doch eher die Lobby? So wird das nix mit der Senkung der Gesundheitskosten.

was ist verkehrt daran, die paracetamol-packungsgroesse zu beschraenken und wieso sollte dies einer senkung der gesundheitskosten im wege stehen?
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beachbernie
male Person of Age and without Color



Anmeldungsdatum: 16.04.2006
Beiträge: 45792
Wohnort: Haida Gwaii

Beitrag(#1626575) Verfasst am: 10.04.2011, 21:36    Titel: Antworten mit Zitat

smallie hat folgendes geschrieben:
Kreuze darfst du auch in den USA verbrennen - außer du hast eine Ku-Klux-Klan-Haube auf und stellst das Kreuz einem Schwarzen auf seinen Rasen, dann ist es ein hate crime.



Dies ist mancherorts allerdings lediglich eine rein theoretische Kiste. Ich kenne Ecken im Amiland, da wuedest Du dafuer sofort gelyncht werden bevor die Bibel ganz verbrannt ist.


Dort gibt Dir die Verfassung naemlich nicht bloss das Recht Bibeln zu verbrennen, sondern auch das Recht Schusswaffen zu tragen und in bestimmten Faellen davon Gebrauch zu machen, wobei Letzteres subjektiv oft recht weit ausgelegt wird.


Na ja, dann steht halt auf Deinem Grab "Hier liegt einer, der meinte er duerfe sein verfassungsmaessiges Recht ausueben und der dabei auf jemand anders traf, der das Gleiche fuer sich in Anspruch nahm" Sehr glücklich
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Sir Chaos
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Anmeldungsdatum: 20.11.2007
Beiträge: 974
Wohnort: bei Frankfurt/Main

Beitrag(#1626592) Verfasst am: 10.04.2011, 21:55    Titel: Antworten mit Zitat

beachbernie hat folgendes geschrieben:
smallie hat folgendes geschrieben:
Kreuze darfst du auch in den USA verbrennen - außer du hast eine Ku-Klux-Klan-Haube auf und stellst das Kreuz einem Schwarzen auf seinen Rasen, dann ist es ein hate crime.



Dies ist mancherorts allerdings lediglich eine rein theoretische Kiste. Ich kenne Ecken im Amiland, da wuedest Du dafuer sofort gelyncht werden bevor die Bibel ganz verbrannt ist.


Dort gibt Dir die Verfassung naemlich nicht bloss das Recht Bibeln zu verbrennen, sondern auch das Recht Schusswaffen zu tragen und in bestimmten Faellen davon Gebrauch zu machen, wobei Letzteres subjektiv oft recht weit ausgelegt wird.


Na ja, dann steht halt auf Deinem Grab "Hier liegt einer, der meinte er duerfe sein verfassungsmaessiges Recht ausueben und der dabei auf jemand anders traf, der das Gleiche fuer sich in Anspruch nahm" Sehr glücklich


Na ja, jemanden erschießen, weil er die Bibel verbrennt, ist schon noch illegal... was dir aber nicht viel bringt, denn du bist auf jeden Fall schon mal tot, egal was mit dem Schützen nachher passiert.
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Illusion: Zu schön, um wahr zu sein.
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sponor
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Anmeldungsdatum: 16.05.2008
Beiträge: 1712
Wohnort: München

Beitrag(#1626699) Verfasst am: 11.04.2011, 10:19    Titel: Antworten mit Zitat

tridi hat folgendes geschrieben:
smallie hat folgendes geschrieben:

Ansonsten gibt es auch in Deutschland die eine oder andere merkwürdige Regelung. Letztes Jahr wurde Paracetamol und Johanniskraut in bestimmten Fällen verschreibungspflichtig. Paracetamol ist nur noch mit maximal 20 Stück pro Packung erhältlich, Johanniskraut nur noch, wenn es für leichte Verstimmungen, nicht aber für mittelschwere Depressionen gedacht ist. Schilda läßt grüßen - oder doch eher die Lobby? So wird das nix mit der Senkung der Gesundheitskosten.

was ist verkehrt daran, die paracetamol-packungsgroesse zu beschraenken und wieso sollte dies einer senkung der gesundheitskosten im wege stehen?

Soweit ich weiß, will man bei Paracetamol die (freiwillige oder unfreiwillige) Selbsttötung erschweren -- Paracetamol kann bei Überdosierung zu heftigen Leberschäden führen.
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Unsere Welt wird noch so fein werden, daß es so lächerlich sein wird, einen Gott zu glauben als heutzutage Gespenster.
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moecks
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Anmeldungsdatum: 20.03.2009
Beiträge: 4560

Beitrag(#1626708) Verfasst am: 11.04.2011, 11:01    Titel: Antworten mit Zitat

sponor hat folgendes geschrieben:
tridi hat folgendes geschrieben:
smallie hat folgendes geschrieben:

Ansonsten gibt es auch in Deutschland die eine oder andere merkwürdige Regelung. Letztes Jahr wurde Paracetamol und Johanniskraut in bestimmten Fällen verschreibungspflichtig. Paracetamol ist nur noch mit maximal 20 Stück pro Packung erhältlich, Johanniskraut nur noch, wenn es für leichte Verstimmungen, nicht aber für mittelschwere Depressionen gedacht ist. Schilda läßt grüßen - oder doch eher die Lobby? So wird das nix mit der Senkung der Gesundheitskosten.

was ist verkehrt daran, die paracetamol-packungsgroesse zu beschraenken und wieso sollte dies einer senkung der gesundheitskosten im wege stehen?

Soweit ich weiß, will man bei Paracetamol die (freiwillige oder unfreiwillige) Selbsttötung erschweren -- Paracetamol kann bei Überdosierung zu heftigen Leberschäden führen.

Bei einer freiwilligen Selbsttötung, dürfte das eh kaum helfen.
Bei einer unfreiwilligen Überdosierung wäre es wohl sinnvoller gewesen in großen Lettern eine Wahnung auf die Packung zu schreiben das mehr als 4000mg zu schweren Leber und Nierenschäden führen können, als einfach die Packungsgröße zu ändern. Das ist tatsächlich mindestens merkwürdig.
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Shadaik
evolviert



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Beiträge: 26377
Wohnort: MG

Beitrag(#1626737) Verfasst am: 11.04.2011, 13:36    Titel: Antworten mit Zitat

smallie hat folgendes geschrieben:
Ansonsten gibt es auch in Deutschland die eine oder andere merkwürdige Regelung. Letztes Jahr wurde Paracetamol und Johanniskraut in bestimmten Fällen verschreibungspflichtig. Paracetamol ist nur noch mit maximal 20 Stück pro Packung erhältlich, Johanniskraut nur noch, wenn es für leichte Verstimmungen, nicht aber für mittelschwere Depressionen gedacht ist. Schilda läßt grüßen - oder doch eher die Lobby? So wird das nix mit der Senkung der Gesundheitskosten.
Da Schmerzmittel und Antidepressiva die größten Probleme bei Medikamentensucht darstellen, sehe ich nicht wirklich das Problem bei diesen Einschränkungen.
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moecks
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Anmeldungsdatum: 20.03.2009
Beiträge: 4560

Beitrag(#1626741) Verfasst am: 11.04.2011, 13:52    Titel: Antworten mit Zitat

Shadaik hat folgendes geschrieben:
smallie hat folgendes geschrieben:
Ansonsten gibt es auch in Deutschland die eine oder andere merkwürdige Regelung. Letztes Jahr wurde Paracetamol und Johanniskraut in bestimmten Fällen verschreibungspflichtig. Paracetamol ist nur noch mit maximal 20 Stück pro Packung erhältlich, Johanniskraut nur noch, wenn es für leichte Verstimmungen, nicht aber für mittelschwere Depressionen gedacht ist. Schilda läßt grüßen - oder doch eher die Lobby? So wird das nix mit der Senkung der Gesundheitskosten.
Da Schmerzmittel und Antidepressiva die größten Probleme bei Medikamentensucht darstellen, sehe ich nicht wirklich das Problem bei diesen Einschränkungen.

Zwischen dem rezeptfreien Paracetamol und rezeptpflichtigen Antidepressiva gibts ja schon noch einen Unterschied. Des weiteren war der Grund für die Packungsverkleinerung bei Paracetamol nicht Medikamentensucht sondern irrtümliche Überdosierungen durch Unwissenheit. Da halte ich eine bessere Information auf zum Beispiel der Verpackung für sinnvoller.
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Shadaik
evolviert



Anmeldungsdatum: 17.07.2003
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Wohnort: MG

Beitrag(#1626757) Verfasst am: 11.04.2011, 14:15    Titel: Antworten mit Zitat

moecks hat folgendes geschrieben:
Shadaik hat folgendes geschrieben:
smallie hat folgendes geschrieben:
Ansonsten gibt es auch in Deutschland die eine oder andere merkwürdige Regelung. Letztes Jahr wurde Paracetamol und Johanniskraut in bestimmten Fällen verschreibungspflichtig. Paracetamol ist nur noch mit maximal 20 Stück pro Packung erhältlich, Johanniskraut nur noch, wenn es für leichte Verstimmungen, nicht aber für mittelschwere Depressionen gedacht ist. Schilda läßt grüßen - oder doch eher die Lobby? So wird das nix mit der Senkung der Gesundheitskosten.
Da Schmerzmittel und Antidepressiva die größten Probleme bei Medikamentensucht darstellen, sehe ich nicht wirklich das Problem bei diesen Einschränkungen.

Zwischen dem rezeptfreien Paracetamol und rezeptpflichtigen Antidepressiva gibts ja schon noch einen Unterschied. Des weiteren war der Grund für die Packungsverkleinerung bei Paracetamol nicht Medikamentensucht sondern irrtümliche Überdosierungen durch Unwissenheit. Da halte ich eine bessere Information auf zum Beispiel der Verpackung für sinnvoller.
*nachkuck* Die Packung Paracetamol (Tabletten mit 500 g P.) in meinem Arzneischrank zumindest ist nicht rezeptfrei.
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moecks
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Beitrag(#1626763) Verfasst am: 11.04.2011, 14:28    Titel: Antworten mit Zitat

Shadaik hat folgendes geschrieben:
nachkuck* Die Packung Paracetamol (Tabletten mit 500 g P.) in meinem Arzneischrank zumindest ist nicht rezeptfrei.

Ja dann geh halt in die nächste Apotheke oder schau in einer Onlineapo nach. Das Zeug bekommst du einfach so.
Von der Schmerzmittelsucht von der du gesprochen hast, sind auch eher andere Schmerzmittel als Paracetamol mit gemeint. Diese sind aber rezeptpflichtig.
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Shadaik
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Beitrag(#1626765) Verfasst am: 11.04.2011, 14:34    Titel: Antworten mit Zitat

moecks hat folgendes geschrieben:
Shadaik hat folgendes geschrieben:
nachkuck* Die Packung Paracetamol (Tabletten mit 500 g P.) in meinem Arzneischrank zumindest ist nicht rezeptfrei.

Ja dann geh halt in die nächste Apotheke oder schau in einer Onlineapo nach. Das Zeug bekommst du einfach so.
Von der Schmerzmittelsucht von der du gesprochen hast, sind auch eher andere Schmerzmittel als Paracetamol mit gemeint. Diese sind aber rezeptpflichtig.
Und hier zum beweis die Aufschrift auf der Paracetamol-Schachtel in meinem Schrank:
Paracetamol-Schachtel hat folgendes geschrieben:
Soweit nicht anders verordnet, 1 bis 2 tabletten bis zu 4-mal täglich mit ausreichend Flüssigkeit einnehmen.
Bitte Packungsbeilage beachten.
Verschreibungspflichtig. Arzneimittel für Kinder unzugänglich aufbewahren!

Da steht ziemlich deutlich "verschreibungspflichtig". Und im Beipackzettel dann was über Arzneimittelsucht.

mag sein, dass es P. in nicht verschreibungspflichtigen Dosen gibt. Mangels Quelle kann ich aber nicht nachsehen, ob das Verbot für alle Paracetamol-Präparate gilt. Ich vermute nicht.
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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#1626770) Verfasst am: 11.04.2011, 14:45    Titel: Antworten mit Zitat

Wiki hat folgendes geschrieben:
Die meisten Paracetamol-Präparate unterliegen nicht der Verschreibungspflicht. Kombinationspräparate mit Codein, Metoclopramid und Tramadol sowie paracetamolhaltige Infusionslösungen unterliegen in Deutschland der Verschreibungspflicht. Seit April 2009 wurden in Deutschland zusätzlich alle Paracetamolpräparate mit einer Wirkstoffmenge von über 10 g pro Packungseinheit (ausgenommen Zäpfchen) der Verschreibungspflicht unterstellt. Mit dieser Maßnahme soll versucht werden, die Häufigkeit durch missbräuchliche Anwendung entstandener Paracetamolvergiftungen zu reduzieren.[59] Ähnliche Beschränkungen in Großbritannien führten zu einem geringfügigen Rückgang paracetamolbedingter Todesfälle
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moecks
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Anmeldungsdatum: 20.03.2009
Beiträge: 4560

Beitrag(#1626772) Verfasst am: 11.04.2011, 14:54    Titel: Antworten mit Zitat

Shadaik hat folgendes geschrieben:

mag sein, dass es P. in nicht verschreibungspflichtigen Dosen gibt. Mangels Quelle kann ich aber nicht nachsehen, ob das Verbot für alle Paracetamol-Präparate gilt. Ich vermute nicht.

Also, Paracetamol gibt es in D in Tablettenform fast nur zu 500mg. In anderen Ländern auch mit 1000mg. In D sind Packungen mit einer gesamt Wirkstoffmenge von mehr als 10g Rezeptpflichtig.
Bei weniger ist es Rezeptfrei. Hier eine Quelle: Paracetamol Rezeptpflichtig ab 10g
Inwiefern das Selbstmorde damit verhindern soll weiss ich nicht.
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Shadaik
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Anmeldungsdatum: 17.07.2003
Beiträge: 26377
Wohnort: MG

Beitrag(#1626774) Verfasst am: 11.04.2011, 14:57    Titel: Antworten mit Zitat

Noseman hat folgendes geschrieben:
Wiki hat folgendes geschrieben:
Die meisten Paracetamol-Präparate unterliegen nicht der Verschreibungspflicht. Kombinationspräparate mit Codein, Metoclopramid und Tramadol sowie paracetamolhaltige Infusionslösungen unterliegen in Deutschland der Verschreibungspflicht. Seit April 2009 wurden in Deutschland zusätzlich alle Paracetamolpräparate mit einer Wirkstoffmenge von über 10 g pro Packungseinheit (ausgenommen Zäpfchen) der Verschreibungspflicht unterstellt. Mit dieser Maßnahme soll versucht werden, die Häufigkeit durch missbräuchliche Anwendung entstandener Paracetamolvergiftungen zu reduzieren.[59] Ähnliche Beschränkungen in Großbritannien führten zu einem geringfügigen Rückgang paracetamolbedingter Todesfälle
Alles klar, dann ist in diesem fall das Codein Ausschlag gebend.

Oh, und natürlich meinte ich oben mg, nicht g (um Himmels Willen!).
Mein Erzfeind, die Maßeinheit, hat wieder zugeschlagen.

dennoch sehe ich nicht das problem mit der beschränkung der Packungsgröße. Natürlich ist die begründung Unfug, wenn sie denn wirklich die ist, die für die regelung gebraucht wurde. Suchtpotenzial sehe ich aber bei Schmerzmitteln grundsätzlich (immerhin stillen sie Schmerz).
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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#1626778) Verfasst am: 11.04.2011, 15:03    Titel: Antworten mit Zitat

Shadaik hat folgendes geschrieben:
Alles klar, dann ist in diesem fall das Codein Ausschlag gebend.


Ja, das Zeug macht echt Laune. Weiss ich noch, weil es das zu meiner Abizeit noch in rezeptfreiem hustensaft enthalten war und ich das natürlich mal anhand einer angebrochenen Flasche ausprobieren musste.

Ich hatte den kompletten Tag über richtig viel Spaß... Verlegen
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sehr gut
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Anmeldungsdatum: 05.08.2007
Beiträge: 14852

Beitrag(#1626794) Verfasst am: 11.04.2011, 15:31    Titel: Antworten mit Zitat

Noseman hat folgendes geschrieben:
Shadaik hat folgendes geschrieben:
Alles klar, dann ist in diesem fall das Codein Ausschlag gebend.


Ja, das Zeug macht echt Laune. Weiss ich noch, weil es das zu meiner Abizeit noch in rezeptfreiem hustensaft enthalten war und ich das natürlich mal anhand einer angebrochenen Flasche ausprobieren musste.

Ich hatte den kompletten Tag über richtig viel Spaß... Verlegen

Ein Hustensaft der auch wirkt wird wohl immer irgendwie Stoffe enthalten die auch zweckentfremdet werden können. Bei meinem letzten hartnäckigem Husten habe ich frei in Apotheken verkäufliche durchprobiert, die haben Null geholfen, das hätte ich mir sparen können.

Heroin soll ein guter Hustensaft gewesen sein

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Sanne
gives peas a chance.



Anmeldungsdatum: 05.08.2003
Beiträge: 12088
Wohnort: Nordschland

Beitrag(#1626819) Verfasst am: 11.04.2011, 16:14    Titel: Antworten mit Zitat

Codein wirkt bloß hustendämpfend. Da hab ich das Gefühl, zu ersticken.
Die meisten Husten (<- was ist der Plural von Husten?) werden durch Schleim oder Fremdkörper in den Atemwegen verursacht, oder durch Verengung der Bronchien. An diesen Ursachen ändert ein hustendämpfendes Mittel nichts, sondern verhindert sogar noch das notwendige Abhusten.
Deswegen lieber ein schleimlösendes Hustenmittel verwenden;
bei trockenem Husten Wasserdampf inhalieren (z.B. mit Kräuterzusatz)
bei asthmatischem Husten sich etwas verschreiben lassen, das die Bronchien erweitert,
außerdem die belastung durch Allergene, Feinstaub, Rauch usw reduzieren.
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Ich will das Internet doch nicht mit meinen Problemen belästigen! (Marge Simpson)
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Ralf Rudolfy
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Anmeldungsdatum: 11.12.2003
Beiträge: 26674

Beitrag(#1827581) Verfasst am: 27.03.2013, 11:57    Titel: Antworten mit Zitat

Geschichte eines beispiellosen Justiz-Skandals


Nicht diese Geschichte ist der Skandal, der Skandal ist ein Justizsystem in seiner Gesamtheit, in dem es möglich ist, daß jemand ohne jeden Sachbeweis zum Tode verurteilt wird.

Die Justiz in den USA ist offenbar auf dem Niveau des Wilden Westens stehengeblieben.
_________________
Dadurch, daß ein Volk nicht mehr die Kraft oder Willen hat, sich in der Sphäre des Politischen zu halten, verschwindet das Politische nicht aus der Welt. Es verschwindet nur ein schwaches Volk. (Carl Schmitt)
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Alchemist
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Anmeldungsdatum: 03.08.2004
Beiträge: 27897
Wohnort: Hamburg

Beitrag(#1827583) Verfasst am: 27.03.2013, 12:02    Titel: Antworten mit Zitat

Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben:
Geschichte eines beispiellosen Justiz-Skandals


Nicht diese Geschichte ist der Skandal, der Skandal ist ein Justizsystem in seiner Gesamtheit, in dem es möglich ist, daß jemand ohne jeden Sachbeweis zum Tode verurteilt wird.

Die Justiz in den USA ist offenbar auf dem Niveau des Wilden Westens stehengeblieben.


Das interessiert die Befürworter allerdings wenig.
Hauptsache man bekommt <s>Gerechtigkeit</s> Rache.
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tillich (epigonal)
hat Spaß



Anmeldungsdatum: 12.04.2006
Beiträge: 22256

Beitrag(#1827594) Verfasst am: 27.03.2013, 12:28    Titel: Antworten mit Zitat

Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben:
Geschichte eines beispiellosen Justiz-Skandals

Nicht diese Geschichte ist der Skandal, der Skandal ist ein Justizsystem in seiner Gesamtheit, in dem es möglich ist, daß jemand ohne jeden Sachbeweis zum Tode verurteilt wird.

Eigentlich nicht. Ich denke, auch hierzulande könnte jemand allein aufgrund von Aussagen verurteilt werden, wenn Sachbeweise nicht vorhanden sind. Der Skandal ist mE tatsächlich das in diesem Fall in jeder Hinsicht voreingenommene und einseitige und in vielen Aspekten auch illegale Vorgehen von Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht, nicht das Fehlen von Sachbeweisen. Und natürlich die Existenz der Todesstrafe selbst ist ein Skandal.
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(Death / Susan, in: Pratchett, Hogfather)
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Ralf Rudolfy
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Anmeldungsdatum: 11.12.2003
Beiträge: 26674

Beitrag(#1827626) Verfasst am: 27.03.2013, 14:23    Titel: Antworten mit Zitat

tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben:
Geschichte eines beispiellosen Justiz-Skandals

Nicht diese Geschichte ist der Skandal, der Skandal ist ein Justizsystem in seiner Gesamtheit, in dem es möglich ist, daß jemand ohne jeden Sachbeweis zum Tode verurteilt wird.

Eigentlich nicht. Ich denke, auch hierzulande könnte jemand allein aufgrund von Aussagen verurteilt werden, wenn Sachbeweise nicht vorhanden sind.

Bei praktisch nicht vorhandener Beweislage, auf eine bloße Behauptung hin? Das wage ich aber mal zu bezweifeln.
_________________
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tillich (epigonal)
hat Spaß



Anmeldungsdatum: 12.04.2006
Beiträge: 22256

Beitrag(#1827655) Verfasst am: 27.03.2013, 15:24    Titel: Antworten mit Zitat

Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben:
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben:
Geschichte eines beispiellosen Justiz-Skandals

Nicht diese Geschichte ist der Skandal, der Skandal ist ein Justizsystem in seiner Gesamtheit, in dem es möglich ist, daß jemand ohne jeden Sachbeweis zum Tode verurteilt wird.

Eigentlich nicht. Ich denke, auch hierzulande könnte jemand allein aufgrund von Aussagen verurteilt werden, wenn Sachbeweise nicht vorhanden sind.

Bei praktisch nicht vorhandener Beweislage, auf eine bloße Behauptung hin? Das wage ich aber mal zu bezweifeln.

Ja, aber das sind wieder die konkreten Mängel dieses Verfahrens, nicht das Fehlen von Sachbeweisen an sich. Ein unter korrekten Umständen gewonnenes, plausibles Geständnis und/oder entsprechende Zeugenaussagen würden hierzulande mE auch reichen, auch ohne Sachbeweise.
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Ralf Rudolfy
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Anmeldungsdatum: 11.12.2003
Beiträge: 26674

Beitrag(#1827660) Verfasst am: 27.03.2013, 15:38    Titel: Antworten mit Zitat

tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben:
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben:
Geschichte eines beispiellosen Justiz-Skandals

Nicht diese Geschichte ist der Skandal, der Skandal ist ein Justizsystem in seiner Gesamtheit, in dem es möglich ist, daß jemand ohne jeden Sachbeweis zum Tode verurteilt wird.

Eigentlich nicht. Ich denke, auch hierzulande könnte jemand allein aufgrund von Aussagen verurteilt werden, wenn Sachbeweise nicht vorhanden sind.

Bei praktisch nicht vorhandener Beweislage, auf eine bloße Behauptung hin? Das wage ich aber mal zu bezweifeln.

Ja, aber das sind wieder die konkreten Mängel dieses Verfahrens, nicht das Fehlen von Sachbeweisen an sich. Ein unter korrekten Umständen gewonnenes, plausibles Geständnis und/oder entsprechende Zeugenaussagen würden hierzulande mE auch reichen, auch ohne Sachbeweise.

Ja, wenn es ein Geständnis gäbe! Das gibt es hier aber nicht, sondern allein die Behauptung, es habe eins gegeben.

Und selbst wenn es ein unter korrekten Umständen entstandenes Geständnis gibt, dann läßt sich das hierzulande m.W. auch widerrufen.
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Desperadox
Nischenprodukt



Anmeldungsdatum: 18.01.2012
Beiträge: 2246
Wohnort: Hamburg

Beitrag(#1827665) Verfasst am: 27.03.2013, 15:44    Titel: Antworten mit Zitat

Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben:

Bei praktisch nicht vorhandener Beweislage, auf eine bloße Behauptung hin? Das wage ich aber mal zu bezweifeln.
Ich bin schon auf Grund einer bloßen Aussage hin, verurteilt worden. Allerdings nur bei minderschweren Vergehen. Hat mir trotzdem gestunken, zumal es sich in einem Fall um eine klare Falschaussage (eines Polizisten) handelte. zornig
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tillich (epigonal)
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Beitrag(#1827700) Verfasst am: 27.03.2013, 18:46    Titel: Antworten mit Zitat

Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben:
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben:
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben:
Geschichte eines beispiellosen Justiz-Skandals

Nicht diese Geschichte ist der Skandal, der Skandal ist ein Justizsystem in seiner Gesamtheit, in dem es möglich ist, daß jemand ohne jeden Sachbeweis zum Tode verurteilt wird.

Eigentlich nicht. Ich denke, auch hierzulande könnte jemand allein aufgrund von Aussagen verurteilt werden, wenn Sachbeweise nicht vorhanden sind.

Bei praktisch nicht vorhandener Beweislage, auf eine bloße Behauptung hin? Das wage ich aber mal zu bezweifeln.

Ja, aber das sind wieder die konkreten Mängel dieses Verfahrens, nicht das Fehlen von Sachbeweisen an sich. Ein unter korrekten Umständen gewonnenes, plausibles Geständnis und/oder entsprechende Zeugenaussagen würden hierzulande mE auch reichen, auch ohne Sachbeweise.

Ja, wenn es ein Geständnis gäbe! Das gibt es hier aber nicht, sondern allein die Behauptung, es habe eins gegeben.

Ja. Aber das ist ein Problem dieses Falls und nicht des Justizsystems in seiner Gesamtheit bzw. der Tatsache, dass ein Urteil auch ohne Sachbeweise möglich ist.
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Beitrag(#1828381) Verfasst am: 29.03.2013, 19:55    Titel: Antworten mit Zitat

Ich habe den Thread nicht ganz gelesen, also weiss ich nicht ob jemand schon den Fall Mollath erwähnt hat ...
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beachbernie
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Anmeldungsdatum: 16.04.2006
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Wohnort: Haida Gwaii

Beitrag(#1828386) Verfasst am: 29.03.2013, 20:02    Titel: Antworten mit Zitat

tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben:
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben:
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben:
Geschichte eines beispiellosen Justiz-Skandals

Nicht diese Geschichte ist der Skandal, der Skandal ist ein Justizsystem in seiner Gesamtheit, in dem es möglich ist, daß jemand ohne jeden Sachbeweis zum Tode verurteilt wird.

Eigentlich nicht. Ich denke, auch hierzulande könnte jemand allein aufgrund von Aussagen verurteilt werden, wenn Sachbeweise nicht vorhanden sind.

Bei praktisch nicht vorhandener Beweislage, auf eine bloße Behauptung hin? Das wage ich aber mal zu bezweifeln.

Ja, aber das sind wieder die konkreten Mängel dieses Verfahrens, nicht das Fehlen von Sachbeweisen an sich. Ein unter korrekten Umständen gewonnenes, plausibles Geständnis und/oder entsprechende Zeugenaussagen würden hierzulande mE auch reichen, auch ohne Sachbeweise.

Ja, wenn es ein Geständnis gäbe! Das gibt es hier aber nicht, sondern allein die Behauptung, es habe eins gegeben.

Ja. Aber das ist ein Problem dieses Falls und nicht des Justizsystems in seiner Gesamtheit bzw. der Tatsache, dass ein Urteil auch ohne Sachbeweise möglich ist.



Urteile ohne jegliche Sachbeweise, rein aufgrund von Aussagen, sind prinzipiell schon in Ordnung, allerdings bei Strafen, die nicht mehr (oder nur schwer) wiedergutzumachen sind wie der "Todesstrafe" (die ich ohnehin grundsaetzlich ablehne), sollte sich eine solche Art der Urteilsfindung von selbst verbieten. Fuer die dafuer zugrundeliegenden Verbrechen sollten strengere Anforderungen an die Beweislage gelten als fuer kleinere Delikte, fuer die man maximal ein paar Monate in den Knast wandert.
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