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Das Verfassungsgericht hat der katholischen Kirche rechtgegeben
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Commander Vimes
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Anmeldungsdatum: 25.01.2013
Beiträge: 877
Wohnort: Ankh-Morpork

Beitrag(#1966547) Verfasst am: 22.11.2014, 15:11    Titel: Antworten mit Zitat

Margrethe hat folgendes geschrieben:

Du hast, wie mir scheint, etwas überzogene Vorstellungen davon, welchem "Recht" Kirchenangehörige "nach den Grundsätzen ihres Glaubens folgen müssen", und was sie "beauftragt sind zu unterstützen". Im Glaubensbekenntnis, das die christlichen Konfessionen gemeinsam haben steht jedenfalls nichts davon, dass die Gläubigen den durch das Grundgesetz verbrieften Tendenzschutz "unterstützen" oder "zu fördern" hätten.


Nunja, grundsätzlich hast du da Recht. Aber ich erinnere mich mit einigem Unbehagen an Aussagen der katholischen Kirche, dass es die Pflicht eines katholischen Politikers wäre, gegen Homo-Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft etc. zu stimmen und sich mit aller Macht dagegen einzusetzen. Zuwiderhandlungen gegen diese Pflicht wären eine schwere Sünde und die Betreffenden könnten die Kommunion nicht mehr empfangen.

Margrethe hat folgendes geschrieben:
Weder muss ich als Kirchenmitglied die Grundordnung für kirchliche Arbeitsverhältnisse für richtig halten, noch bin ich von meiner Kirche und erst recht nicht von Gott "beauftragt", die Grundordnung für kirchliche Arbeitsverhältnisse "zu unterstützen", ich muss auch den durch die Verfassung garantierten Tendenzschutz nicht für richtig halten. Aber wenn ich ein Arbeitsverhältnis mit einem kirchlichen Arbeitgeber eingehe, unterschreibe ich mit dem Arbeitsvertrag, dass ich mich diesen Grundsätzen entsprechend verhalten werde. Wenn ich das nicht will, darf ich halt nicht bei einem kirchlichen Arbeitgeber anheuern oder muss mir einen anderen suchen, wenn meine Lebensführung irgendwann mit diesen Grundsätzen kollidiert.


Hier machst du es dir etwas zu einfach. Über den Chefarzt der katholischen Klinik und seine berufliche Zukunft brauchen wir uns wohl keine allzu großen Sorgen zu machen. Aber viele Menschen, die in der Krankenversorgung, Altenpflege oder Kinderbetreuung arbeiten, haben nicht unbedingt die Wahl, sich ihren Arbeitgeber auszusuchen. Das trifft wohl sowieso auf die meisten Arbeitnehmer zu, aber in bestimmten Gegenden ist es kaum möglich einen Arbeitgeber für die genannten Tätigkeiten zu finden, der nicht in kirchlicher Trägerschaft ist.
_________________
There is a rumour going around that I have found God. I think this is unlikely because I have enough difficulty finding my keys, and there is empirical evidence that they exist.
(Terry Pratchett)
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Margrethe
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Anmeldungsdatum: 26.03.2013
Beiträge: 6107

Beitrag(#1966552) Verfasst am: 22.11.2014, 15:39    Titel: Antworten mit Zitat

Commander Vimes hat folgendes geschrieben:

Hier machst du es dir etwas zu einfach. Über den Chefarzt der katholischen Klinik und seine berufliche Zukunft brauchen wir uns wohl keine allzu großen Sorgen zu machen. Aber viele Menschen, die in der Krankenversorgung, Altenpflege oder Kinderbetreuung arbeiten, haben nicht unbedingt die Wahl, sich ihren Arbeitgeber auszusuchen. Das trifft wohl sowieso auf die meisten Arbeitnehmer zu, aber in bestimmten Gegenden ist es kaum möglich einen Arbeitgeber für die genannten Tätigkeiten zu finden, der nicht in kirchlicher Trägerschaft ist.


Nein, ich mache es mir nicht zu einfach. Die von mir hier schon mehrfach erwähnte Grundordnung nimmt schon seit Jahren Abstufungen hinsichtlich der Aussenwirkung der Beschäftigten vor. Mit anderen Worten: je bekannter und prominenter ein Angestellter ist, umso katholischer muss er sein.
Bei der Küchenhilfe nehmen sie's dann schon nicht mehr so genau.
Es sei denn, beim katholischen Träger handele es sich um einen noch besonders hinterwäldlerischen Orden. Es wird hier auch oft übersehen, dass Träger sozialer Einrichtungen nicht "die Kirche" ist, sondern es sich um Rechtsträger handelt, die wirtschaftlich unabhängig von "der Kirche" agieren. Und die die Ermessensspielräume, die sie haben, ganz unterschiedlich nutzen.
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zelig
Kultürlich



Anmeldungsdatum: 31.03.2004
Beiträge: 25404

Beitrag(#1966553) Verfasst am: 22.11.2014, 15:40    Titel: Antworten mit Zitat

Margrethe hat folgendes geschrieben:
Rabert hat folgendes geschrieben:

Entweder hast du den zweiten Absatz von mir nicht gelesen oder nicht verstanden. Oder Befangenheit ist für dich kein Argument einen Richter abzulehnen.

Ich halte einen Verfassungsrichter nicht schon wegen der Zugehörigkeit zu einer christlichen Konfession für befangen. Wenn ich das tun würde, könnte ich auch jedem konfessionslosen und/oder atheistischen Verfassungrichter Voreingenommenheit gegen Kirchen unterstellen und ihn gleichfalls für befangen erklären.


Mit der unterstellten persönlichen Befangenheit der Verfassungsrichter zu argumentieren ist unsinnig. Da gebe ich Dir recht.Dennoch ist der schlichte Verweis auf das Tendenzrecht nicht hinreichend, um die Hinterfragung des Urteils abzubügeln.

- Das Tendenzrecht ermöglicht es dem Sinn nach dem Arbeitgeber, die ideelle Ausrichtung des Bewerbers zu überprüfen - und zwar dort, wo sie für übertragenen Aufgaben relevant sein könnten.
Die SPD-Zentrale muss einen Bewerber, der CDU-Mitglied ist, nicht einstellen, falls der auf die Idee käme, aufgrund der besseren Eignung gegen die Nichteinstellung zu klagen. Für den Bewerber auf eine Anstellung als Techniker trifft das nicht zu. Der Techniker kann in einer anderen Partei sein, und sich dennoch völlig loyal zu seinem Arbeitgeber verhalten. Es spielt weder für ihn, noch für den Arbeitgeber eine Rolle, daß er einen anderen Parteiausweis hat. Und es ist kein vernünftiger Grund vorstellbar, warum sich dieser Umstand aus Gründen, die in der Zugehörigkeit zu der anderen Partei liegen, jemals ändern sollte. Das verhält sich anders bei Umständen, die die Lebensführung betreffen. Es ist für jeden nachvollziehbar, daß eine Ehe trotz festen Willens, irgendwann in die Brüche gehen kann, und daß die Partner jemand anders lieben lernen könnten.
Ich bestreite an diesem Punkt nicht, daß die Vertragsparteien diese Bedingung kannten, und sich der Folgen für bei Vertragsunterschrift bewußt waren. Ich sage aber, daß mit dem Tendenzrecht nicht alle Fälle über einen Kamm geschert werden können.
- Die Möglichkeit der missbräuchliche Nutzung des Tendenzrechts macht es selber fragwürdig. Sofern nicht dargelegt wird, warum ein Arbeitnehmer in seinem Aufgabenbereich den Auftrag seines Arbeitgebers unterminiert, kann man zumindest die Legitimität des Vorgehens der Kirche in Frage stellen (auch wenn es legal ist).
- Kirchliche Arbeitgeber haben teilweise fast Monopolstellungen in karitativen Bereichen. Erzieher de facto zu zwingen, in eine Kirche einzutreten, weil sie sonst keine Chance auf einen Arbeitsplatz bekommen, ist höchst fragwürdig.
- Die Fragwürdigkeit dieses Vorgehens erhält nochmal einen stärkeren Zug, wenn man sich die gelebte Bigotterie in Teilen des Klerus anschaut. Zwar heiraten Kardinäle nicht, auch nicht untereinander, und können somit auch nicht gegen das Sakrament der Ehe verstoßen, aber es hat was abstoßend-Verlogenes, einfache Kirchenmitglieder moralisch zu gängeln, ihre existenzielle Grundlage zu gefährden, während man selber verbotene Früchte isst.
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Rabert
Sapere aude!



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Beitrag(#1966562) Verfasst am: 22.11.2014, 16:10    Titel: Antworten mit Zitat

Wer als bekennender - und möglicherweise auch in Gremien aktiver - Angehöriger einer Religion/Kirche über die Rechtmäßigkeit eines Rechtes eben dieser Religion/Kirche urteilen muss, ist zwangsläufig in einem Interessenkonflikt. Stellt er sich gegen seine Kirche, gegen seinen Gott, wenn das Recht der Kirche optional so ausgelegt werden könnte, dass es Unrecht ist, oder verweigert er sich dieser Option, um sich nicht gegen seine Kirche/Religion zu stellen?

Kommt mit dem Amt des Verfassungsrichters die magische Befreiung von der eigenen Biographie, von den Regeln und Zwängen der eigenen Unterordnung unter eine Kirche/Religion, die zu unbefangenen und interessenkonfliktfreien Entscheidungen führt? Oder gibt es einen Grund, warum zum Beispiel die politischen Parteien so sehr auf parteipolitischen Proporz in der Besetzung der Senate achten?

Verfassungsrichter sind auch nur Menschen, und Offiziere in einem Spiel der Mächtigen.
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Bruni
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Beitrag(#1966565) Verfasst am: 22.11.2014, 16:22    Titel: Antworten mit Zitat

Rabert hat folgendes geschrieben:
Wer als bekennender - und möglicherweise auch in Gremien aktiver - Angehöriger einer Religion/Kirche über die Rechtmäßigkeit eines Rechtes eben dieser Religion/Kirche urteilen muss, ist zwangsläufig in einem Interessenkonflikt. Stellt er sich gegen seine Kirche, gegen seinen Gott, wenn das Recht der Kirche optional so ausgelegt werden könnte, dass es Unrecht ist, oder verweigert er sich dieser Option, um sich nicht gegen seine Kirche/Religion zu stellen?

Kommt mit dem Amt des Verfassungsrichters die magische Befreiung von der eigenen Biographie, von den Regeln und Zwängen der eigenen Unterordnung unter eine Kirche/Religion, die zu unbefangenen und interessenkonfliktfreien Entscheidungen führt? Oder gibt es einen Grund, warum zum Beispiel die politischen Parteien so sehr auf parteipolitischen Proporz in der Besetzung der Senate achten?

Verfassungsrichter sind auch nur Menschen, und Offiziere in einem Spiel der Mächtigen.


Man kann keine Befangenheit auf Grund der Religion, bzw. Konfession unterstellen, dazu dient auch die Überlegung, dass dieses Urteil keinen allgemeingültigen Anklang unter Katholiken, bzw. unter Christen findet, die davon nun, höchst richterlich bestätigt, Gebrauch machen könnten. zwinkern Warum also sollten unter Verfassungsrichtern nur solche sitzen, für die es eine Rolle spielt, was die persönliche Überzeugung ist?Und selbst wenn, gehen persönliche Meinungen auseinander. zwinkern
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Margrethe
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Beitrag(#1966569) Verfasst am: 22.11.2014, 16:29    Titel: Antworten mit Zitat

zelig hat folgendes geschrieben:

Mit der unterstellten persönlichen Befangenheit der Verfassungsrichter zu argumentieren ist unsinnig. Da gebe ich Dir recht.Dennoch ist der schlichte Verweis auf das Tendenzrecht nicht hinreichend, um die Hinterfragung des Urteils abzubügeln.

Das Urteil hinterfragen kannst Du, wenn Du die Urteilsbegründung in Händen oder vor Augen hast.
Im übrigen ist hier bereits aufgezeigt worden, dass die Änderung des Tendenzrechts auf dem Weg über das Grundgesetz möglich ist. Wie dieser Weg funktioniert, setze ich als bekannt voraus.
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Rabert
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Beitrag(#1966571) Verfasst am: 22.11.2014, 16:32    Titel: Antworten mit Zitat

Ja, wenn man Religion per Definition als Plattform möglicher Befangenheit ausschließt, dann stimmt diese Argumentation und christliche Richter können frei über christiliche Fragen entscheiden.
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zelig
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Beitrag(#1966572) Verfasst am: 22.11.2014, 16:33    Titel: Antworten mit Zitat

Margrethe hat folgendes geschrieben:
Im übrigen ist hier bereits aufgezeigt worden, dass die Änderung des Tendenzrechts auf dem Weg über das Grundgesetz möglich ist. Wie dieser Weg funktioniert, setze ich als bekannt voraus.


Ja, sicher. Wenn die Kirchen Schindluder damit treiben, dann gehört das Tendenzrecht geändert. Auch wenn es in verfassungsrechtlich verankert ist. Das sage ich als Katholik.
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Margrethe
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Beitrag(#1966573) Verfasst am: 22.11.2014, 16:35    Titel: Antworten mit Zitat

Rabert hat folgendes geschrieben:
Wer als bekennender - und möglicherweise auch in Gremien aktiver - Angehöriger einer Religion/Kirche über die Rechtmäßigkeit eines Rechtes eben dieser Religion/Kirche urteilen muss, ist zwangsläufig in einem Interessenkonflikt. Stellt er sich gegen seine Kirche, gegen seinen Gott, wenn das Recht der Kirche optional so ausgelegt werden könnte, dass es Unrecht ist, oder verweigert er sich dieser Option, um sich nicht gegen seine Kirche/Religion zu stellen?


Du hängst das viel zu hoch. Gegen Gott richtet sich schon gar nicht, wer der Meinung ist, dass der Tendenzschutz überarbeitet oder abgeschafft werden sollte. Was hat Gott mit dem im deutschen Grundgesetz verankerten Tendenzschutz zu schaffen?
Einen Interessenkonflikt eines in der Gemeinde aktiven Kirchenmitglieds sehe ich auch nicht: wie bekannt, gibt es auch innerhalb der Kirche zum Tendenzschutz unterschiedliche Meinungen und kein Bischof schreibt einem Katholiken oder Protestanten vor, wie er sich dazu zu stellen hat.
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Margrethe
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Beitrag(#1966575) Verfasst am: 22.11.2014, 16:36    Titel: Antworten mit Zitat

Rabert hat folgendes geschrieben:
Ja, wenn man Religion per Definition als Plattform möglicher Befangenheit ausschließt, dann stimmt diese Argumentation und christliche Richter können frei über christiliche Fragen entscheiden.


Der Tendenzschutz ist keine "christliche Frage", sondern eine juristische.
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zelig
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Beitrag(#1966576) Verfasst am: 22.11.2014, 16:37    Titel: Antworten mit Zitat

Rabert hat folgendes geschrieben:
Ja, wenn man Religion per Definition als Plattform möglicher Befangenheit ausschließt, dann stimmt diese Argumentation und christliche Richter können frei über christiliche Fragen entscheiden.


Sorry, aber mit der Argumentation tust Du Dir keinen Gefallen. Du müsstest bitte irgendeinen Anhaltspunkt für Deine Verdächtigung gegenüber dem Bundesverfassungsgericht liefern, damit Deine "Kritik" überhaupt diskutabel wird.
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Bruni
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Beitrag(#1966580) Verfasst am: 22.11.2014, 16:43    Titel: Antworten mit Zitat

zelig hat folgendes geschrieben:
Margrethe hat folgendes geschrieben:
Im übrigen ist hier bereits aufgezeigt worden, dass die Änderung des Tendenzrechts auf dem Weg über das Grundgesetz möglich ist. Wie dieser Weg funktioniert, setze ich als bekannt voraus.


Ja, sicher. Wenn die Kirchen Schindluder damit treiben, dann gehört das Tendenzrecht geändert. Auch wenn es in verfassungsrechtlich verankert ist. Das sage ich als Katholik.


Danke.
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Commander Vimes
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Anmeldungsdatum: 25.01.2013
Beiträge: 877
Wohnort: Ankh-Morpork

Beitrag(#1966596) Verfasst am: 22.11.2014, 17:35    Titel: Antworten mit Zitat

Margrethe hat folgendes geschrieben:
Commander Vimes hat folgendes geschrieben:

Hier machst du es dir etwas zu einfach. Über den Chefarzt der katholischen Klinik und seine berufliche Zukunft brauchen wir uns wohl keine allzu großen Sorgen zu machen. Aber viele Menschen, die in der Krankenversorgung, Altenpflege oder Kinderbetreuung arbeiten, haben nicht unbedingt die Wahl, sich ihren Arbeitgeber auszusuchen. Das trifft wohl sowieso auf die meisten Arbeitnehmer zu, aber in bestimmten Gegenden ist es kaum möglich einen Arbeitgeber für die genannten Tätigkeiten zu finden, der nicht in kirchlicher Trägerschaft ist.


Nein, ich mache es mir nicht zu einfach. Die von mir hier schon mehrfach erwähnte Grundordnung nimmt schon seit Jahren Abstufungen hinsichtlich der Aussenwirkung der Beschäftigten vor. Mit anderen Worten: je bekannter und prominenter ein Angestellter ist, umso katholischer muss er sein.
Bei der Küchenhilfe nehmen sie's dann schon nicht mehr so genau.
Es sei denn, beim katholischen Träger handele es sich um einen noch besonders hinterwäldlerischen Orden.


Und deswegen werden Putzfrauen entlassen, wenn diese eine Lebenspartnerschaft mit einer anderen Frau eingehen? Es trifft doch eben nicht nur die Chefärzte in der katholischen Klinik, sondern auch die Putzfrauen, Altenpflger, Kindergärtnerinnen, Hausfrauen und Bibliothekare. Du hast vermutlich recht damit, dass man es bei der Küchenhilfe etc. meistens nicht mehr so genau nimmt. Das ändert nur leider nichts daran, dass diese Personen in Angst um ihren Arbeitsplatz leben, sich häufig nicht trauen, sich als homosexuell zu outen etc. Letztlich sind die Arbeitnehmer damit der Willkür ihres Arbeitgebers ausgesetzt.

Margrethe hat folgendes geschrieben:
Es wird hier auch oft übersehen, dass Träger sozialer Einrichtungen nicht "die Kirche" ist, sondern es sich um Rechtsträger handelt, die wirtschaftlich unabhängig von "der Kirche" agieren. Und die die Ermessensspielräume, die sie haben, ganz unterschiedlich nutzen.


Das wird den entlassenen Personen wohl herzlich egal sein. Es geht auch nicht darum, hier der Kirche den schwarzen Peter anzuheften. Kritisiert wird die Rechtslage, nach der kirchliche Betriebe vom AGG ausgenommen sind und diese sich daher in das Privatleben ihrer Arbeitnehmer einmischen können. Ob das nun "die Kirche" oder irgendeinen Rechtsträger handelt, ist herzlich egal. Wenn McDonalds einem Mitarbeiter kündigen würde, weil dieser privat lieber bei Burger King isst, wäre das genauso zu beanstanden.
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vrolijke
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Beitrag(#1966600) Verfasst am: 22.11.2014, 17:49    Titel: Antworten mit Zitat

Das wäre alles halb so wild, wenn der deutschen Staat nicht die meisten seine Krankenhäuser, Kindergarten, und Ähnlich Betriebe die Kirchen überlassen würde.
Die Angestellten dort, können nicht wirklich entscheiden, ob sie in ein solchen Betrieb arbeiten möchten.

In Belgien, (das bekanntlich ziemlich katholisch ist) habe ich noch nie von solche Zustände gehört.
Ich halte das dort für ziemlich ausgeschlossen.
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Glück ist kein Geschenk der Götter; es ist die Frucht der inneren Einstellung.
Erich Fromm

Sich stets als unschuldiges Opfer äußerer Umstände oder anderer Menschen anzusehen ist die perfekte Strategie für lebenslanges Unglücklichsein.

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Margrethe
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Beiträge: 6107

Beitrag(#1966612) Verfasst am: 22.11.2014, 18:08    Titel: Antworten mit Zitat

zelig hat folgendes geschrieben:
Margrethe hat folgendes geschrieben:
Im übrigen ist hier bereits aufgezeigt worden, dass die Änderung des Tendenzrechts auf dem Weg über das Grundgesetz möglich ist. Wie dieser Weg funktioniert, setze ich als bekannt voraus.


Ja, sicher. Wenn die Kirchen Schindluder damit treiben, dann gehört das Tendenzrecht geändert. Auch wenn es in verfassungsrechtlich verankert ist. Das sage ich als Katholik.


Wenn ein kirchlicher Träger Schindluder mit dem Tendenzschutz treibt, führt der erste und nächste Weg zum Arbeitsgericht.
Im übrigen: es schadet auch einem Katholiken nicht, wenn er weiss, wie Gesetzesänderungen in Gang gesetzt werden.
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Arno Gebauer
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Beiträge: 698

Beitrag(#1966615) Verfasst am: 22.11.2014, 18:14    Titel: Antworten mit Zitat

MOin,

hat nicht der letzte deutsche Papst während seines Deutschlandbesuches vor ein paar Jahren
die Verfassungsrichter zu sich in seine "Herberge nach Freiburg" bestellt und lange mit ihnen
gesprochen? Warum?
Gesprächsinhalte wurden nicht bekannt
Ich vermute mal, dass das jetzige Urteil über die Rechtmäßigkeit der kirchlichen Arbeitsknebelverträge ein Ergebnis dieses Gespräches ist.

Gruß
Arno Gebauer
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Trennung von Staat und Kirche !
Die geistigen Brandstifter des Holocausts waren die Kirchen! Sie haben viele Jahrhunderte lang gegen die Juden gehetzt!
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Rabert
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Wohnort: im Zug

Beitrag(#1966621) Verfasst am: 22.11.2014, 18:22    Titel: Antworten mit Zitat

Nur weil etwas Grundordnung heißt oder es ein Gesetz dafür gibt, bedeutet es noch nicht, dass es richtig ist.
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Zuletzt bearbeitet von Rabert am 22.11.2014, 18:23, insgesamt einmal bearbeitet
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Margrethe
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Anmeldungsdatum: 26.03.2013
Beiträge: 6107

Beitrag(#1966622) Verfasst am: 22.11.2014, 18:22    Titel: Antworten mit Zitat

Arno Gebauer hat folgendes geschrieben:

hat nicht der letzte deutsche Papst während seines Deutschlandbesuches vor ein paar Jahren
die Verfassungsrichter zu sich in seine "Herberge nach Freiburg" bestellt und lange mit ihnen
gesprochen? Warum?
Gesprächsinhalte wurden nicht bekannt
Ich vermute mal, dass das jetzige Urteil über die Rechtmäßigkeit der kirchlichen Arbeitsknebelverträge ein Ergebnis dieses Gespräches ist.

Es geht doch nichts über eine niedliche kleine Verschwörungstheorie. Lachen

Benedikt hat nicht "die Verfassungsrichter" zu einem Gespräch gebeten, sondern einige von ihnen. Gesprochen haben sie über über "Berührungspunkte von Staat und Kirche". Das jetzige Urteil über die Rechtmäßigkeit des Tendenzschutzes ist auch kein Ergebnis des damaligen Gespräches, sondern das Ergebnis der Kündigungsschutzklage des Herrn Chefarztes, die bisher in allen Instanzen zu seinen Gunsten ausgegangen war.

Und weil ich vorhin unterlassen habe, darauf hinzuweisen:
Das Bundesverfassungsgericht hat nicht "der Kirche recht gegeben", denn "die Kirche" hat das Bundesverfassungsgericht nicht angerufen. Geklagt hat das St.-Vinzenz-Hospital in Düsseldorf.
Das Bundesverfassungsgericht hat das Urteil der Vorinstanz im Falle des Chefarztes aufgehoben, nicht allemein über den Tendenzschutz verhandelt und keine Grundsatzentscheidung gefällt.


Zuletzt bearbeitet von Margrethe am 22.11.2014, 18:48, insgesamt einmal bearbeitet
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Margrethe
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Anmeldungsdatum: 26.03.2013
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Beitrag(#1966625) Verfasst am: 22.11.2014, 18:29    Titel: Antworten mit Zitat

Rabert hat folgendes geschrieben:
Nur weil etwas Grundordnung heißt, bedeutet es noch nicht, dass es richtig ist.


Was soll diese nichtssagend, sinnentleerte Plattitüde? Hast Du schon mal in die Grundordnung reingeschaut? Was konkret findest Du darin "nicht richtig"?
Die Grundordnung setzt den Rahmen für Arbeitsverhältnisse bei kirchlichen Arbeitgebern. Jeder Arbeitnehmer, der einen Arbeitsvertrag unterzeichnet, erkennt damit die Grundordnung an. Wenn sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber in die Haare kriegen, ist die Grundordnung die Grundlage, auf der das Arbeitsgericht zu entscheiden hat, ob der Arbeitnehmer dagegen verstoßen oder nicht verstoßen hat.
Dass sie verfassungswidrig sei hat meines Wissens noch niemand behauptet.
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zelig
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Beiträge: 25404

Beitrag(#1966632) Verfasst am: 22.11.2014, 18:36    Titel: Antworten mit Zitat

Margrethe hat folgendes geschrieben:
zelig hat folgendes geschrieben:
Margrethe hat folgendes geschrieben:
Im übrigen ist hier bereits aufgezeigt worden, dass die Änderung des Tendenzrechts auf dem Weg über das Grundgesetz möglich ist. Wie dieser Weg funktioniert, setze ich als bekannt voraus.


Ja, sicher. Wenn die Kirchen Schindluder damit treiben, dann gehört das Tendenzrecht geändert. Auch wenn es in verfassungsrechtlich verankert ist. Das sage ich als Katholik.


Wenn ein kirchlicher Träger Schindluder mit dem Tendenzschutz treibt, führt der erste und nächste Weg zum Arbeitsgericht.


Was soll der Unsinn. Wir sind in der Diskussion auf der politischen Ebene angelangt, und nicht mehr bei der Judikative.
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Kival
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Beiträge: 24071

Beitrag(#1966640) Verfasst am: 22.11.2014, 18:45    Titel: Antworten mit Zitat

Margrethe hat folgendes geschrieben:
zelig hat folgendes geschrieben:
Margrethe hat folgendes geschrieben:
Im übrigen ist hier bereits aufgezeigt worden, dass die Änderung des Tendenzrechts auf dem Weg über das Grundgesetz möglich ist. Wie dieser Weg funktioniert, setze ich als bekannt voraus.


Ja, sicher. Wenn die Kirchen Schindluder damit treiben, dann gehört das Tendenzrecht geändert. Auch wenn es in verfassungsrechtlich verankert ist. Das sage ich als Katholik.


Wenn ein kirchlicher Träger Schindluder mit dem Tendenzschutz treibt, führt der erste und nächste Weg zum Arbeitsgericht.
Im übrigen: es schadet auch einem Katholiken nicht, wenn er weiss, wie Gesetzesänderungen in Gang gesetzt werden.


Durch politischen Druck von der Bevölkerung und der Straße z.B. Durch Widerstand und Protest in den "eigenen Reihen" des "Profiteurs" (hier der katholischen Kirche).
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"A basic literacy in statistics will one day be as necessary for efficient citizenship as the ability to read and write." (angeblich H. G. Wells)
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Margrethe
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Beiträge: 6107

Beitrag(#1966644) Verfasst am: 22.11.2014, 18:49    Titel: Antworten mit Zitat

zelig hat folgendes geschrieben:

Was soll der Unsinn. Wir sind in der Diskussion auf der politischen Ebene angelangt, und nicht mehr bei der Judikative.

Ah ja, und wie weit bist Du auf der politischen Ebene schon gekommen?
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Margrethe
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Beiträge: 6107

Beitrag(#1966647) Verfasst am: 22.11.2014, 18:50    Titel: Antworten mit Zitat

Kival hat folgendes geschrieben:

Durch politischen Druck von der Bevölkerung und der Straße z.B. Durch Widerstand und Protest in den "eigenen Reihen" des "Profiteurs" (hier der katholischen Kirche).


Da wünsche ich viel Erfolg. Lachen
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zelig
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Anmeldungsdatum: 31.03.2004
Beiträge: 25404

Beitrag(#1966651) Verfasst am: 22.11.2014, 18:56    Titel: Antworten mit Zitat

Margrethe hat folgendes geschrieben:
zelig hat folgendes geschrieben:

Was soll der Unsinn. Wir sind in der Diskussion auf der politischen Ebene angelangt, und nicht mehr bei der Judikative.

Ah ja, und wie weit bist Du auf der politischen Ebene schon gekommen?


Soll das ein Argument sein?
Eine GG-Änderung ist natürlich schwer durchzusetzen. Aber wenn die Amtskirche so weiter macht ( ich spreche mal nur von meiner), wird sie die Voraussetzungen dafür schon schaffen.
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zelig
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Anmeldungsdatum: 31.03.2004
Beiträge: 25404

Beitrag(#1966653) Verfasst am: 22.11.2014, 18:58    Titel: Antworten mit Zitat

Margrethe hat folgendes geschrieben:
Kival hat folgendes geschrieben:

Durch politischen Druck von der Bevölkerung und der Straße z.B. Durch Widerstand und Protest in den "eigenen Reihen" des "Profiteurs" (hier der katholischen Kirche).


Da wünsche ich viel Erfolg. Lachen


Das ist echt peinlich, wenn man sich seiner Macht so sicher ist, daß man meint sich über legitime Anliegen lustig machen zu können.
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Kival
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Beiträge: 24071

Beitrag(#1966654) Verfasst am: 22.11.2014, 18:58    Titel: Antworten mit Zitat

Margrethe hat folgendes geschrieben:
Kival hat folgendes geschrieben:

Durch politischen Druck von der Bevölkerung und der Straße z.B. Durch Widerstand und Protest in den "eigenen Reihen" des "Profiteurs" (hier der katholischen Kirche).


Da wünsche ich viel Erfolg. Lachen


Ich hab nur etwas dazu gesagt, wie es zu Gesetzesänderungen kommt ... achja, mediale Skandalisierung hilft auch. Übrigens ist es nicht korrekt, dass eine Grundgesetzänderung notwendig wäre, da die konkrete Bedeutung des Tendenzschutzes aus dem GG nicht zwangsläufig folgt.
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Beiträge: 24071

Beitrag(#1966656) Verfasst am: 22.11.2014, 19:04    Titel: Antworten mit Zitat

Margrethe hat folgendes geschrieben:

Das Bundesverfassungsgericht hat das Urteil der Vorinstanz im Falle des Chefarztes aufgehoben, nicht allemein über den Tendenzschutz verhandelt und keine Grundsatzentscheidung gefällt.


Dass BVerfG hat entsprechend einer langen Tradition in der Frage entschieden. Die ist aber trotzdem scheiße. Schulterzucken
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Beiträge: 781

Beitrag(#1966657) Verfasst am: 22.11.2014, 19:07    Titel: Antworten mit Zitat

zelig hat folgendes geschrieben:
Margrethe hat folgendes geschrieben:
Kival hat folgendes geschrieben:

Durch politischen Druck von der Bevölkerung und der Straße z.B. Durch Widerstand und Protest in den "eigenen Reihen" des "Profiteurs" (hier der katholischen Kirche).


Da wünsche ich viel Erfolg. Lachen


Das ist echt peinlich, wenn man sich seiner Macht so sicher ist, daß man meint sich über legitime Anliegen lustig machen zu können.


Immerhin sind wir in D inzwischen so weit, dass der SWR den Film "Gott hat hohe Nebenkosten" (über den kath. Kindergarten, der sein schweres Joch abschüttelt und das leichtere - nun ja - der ev. Kirche auf sich nimmt) zur besten Sendezeit zeigt. Und gleich im Anschluss noch einen über den Reichtum der RKK im Allgemeinen. So geschehen - ich glaub - in der vorletzten Woche (oder war´s vor 3 Wochen?).
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Margrethe
registrierter User



Anmeldungsdatum: 26.03.2013
Beiträge: 6107

Beitrag(#1966658) Verfasst am: 22.11.2014, 19:09    Titel: Antworten mit Zitat

zelig hat folgendes geschrieben:
Margrethe hat folgendes geschrieben:
Kival hat folgendes geschrieben:

Durch politischen Druck von der Bevölkerung und der Straße z.B. Durch Widerstand und Protest in den "eigenen Reihen" des "Profiteurs" (hier der katholischen Kirche).


Da wünsche ich viel Erfolg. Lachen


Das ist echt peinlich, wenn man sich seiner Macht so sicher ist, daß man meint sich über legitime Anliegen lustig machen zu können.


Ich bin mir meiner Macht nicht sicher, ich habe nämlich keine. Ich mache mich auch nicht über legitime Anliegen lustig, bestenfalls darüber, wie die formuliert werden. Immer am Knackpunkt vorbei.
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zelig
Kultürlich



Anmeldungsdatum: 31.03.2004
Beiträge: 25404

Beitrag(#1966659) Verfasst am: 22.11.2014, 19:14    Titel: Antworten mit Zitat

Margrethe hat folgendes geschrieben:
zelig hat folgendes geschrieben:
Margrethe hat folgendes geschrieben:
Kival hat folgendes geschrieben:

Durch politischen Druck von der Bevölkerung und der Straße z.B. Durch Widerstand und Protest in den "eigenen Reihen" des "Profiteurs" (hier der katholischen Kirche).


Da wünsche ich viel Erfolg. Lachen


Das ist echt peinlich, wenn man sich seiner Macht so sicher ist, daß man meint sich über legitime Anliegen lustig machen zu können.


Ich bin mir meiner Macht nicht sicher, ich habe nämlich keine. Ich mache mich auch nicht über legitime Anliegen lustig, bestenfalls darüber, wie die formuliert werden. Immer am Knackpunkt vorbei.


Tschuldige, für den selbstgewissen Stil fehlt Dir nach Deinen Patzern jede Basis. Geh mal in Dich.
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